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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Michael S.
F: Guten Tag, ist es auch möglich einen Staatsangehörigenausweis zu bekommen, wenn die eigene Familie Russlands-Deutsch ist? D.h. nur müterlicherseits hatt meine Uroma im deutschen kaiserreich gelebt. Väterlicher Seits ist die Familie viel früher ausgewandert.

A: Wenn Sie keine auf Reichsgebiet geborenen Vorfahren unter Berücksichtigung der vorgegebenen Ableitungsbedingungen dokumentiert vorweisen können, dann funktioniert dies leider nicht. Aber vielleicht kommen Sie ja entweder doch noch weit genug zurück. Das GEMEINDEVERZEICHNIS haben Sie hinsichtlich der Geburtsorte hoffentlich geprüft.


14.07.2015
Peter
F: Nein, mein Großvater ist erst nach 1914 gebohren! In seiner Eheurkunde ist nur Seine Mutter eingetragen und unter dem Punkt Eheschließung der eltern steht nichts!

A: OK, dann müssen Sie natürlich seine mütterliche Linie verfolgen.


14.07.2015
Peter
F: Also im Eheregister meines Großvaters steht unter eltern des Vaters nur die Mutter drinn. Diese Trägt aber nicht den Nachnahmen meines Großvaters! etwas weiter unten steht unter sonstige Eintragungen: Dem Mann ist nach §1706 BGB der Name "************" erteilt worden. Also den des Vaters. Laut diesen Informationen müsste ich doch von der mutter ableiten und währe fertig oder!? Oder benötige ich noch weitere nachweise über diesen Umstand? Ich hoffe, ich konnte die Problematik richtig rüber bringen!

A: Wenn ihr Großvater vor 1914 geboren wurde, ist dies völlig unerheblich. Falls nicht, dann formulieren Sie Ihr eigentliches Problem bitte erneut.


14.07.2015
Peter
F: Nach wem geht Reise, wenn die eltern z.b. erst lange nach meiner Geburt geheiratet haben?

A: Entscheidend ist, ob ihr Vater mit / nach der Heirat die Vaterschaft anerkannt hat. Wenn ja, dan verfolgen Sie seine Linie.


14.07.2015
Micha
F: Mein Großvater hat noch vor 1914 eine andere Staatsangehörigkeit durch Annahme erworben. Das Original gibt es nicht mehr, sondern nur noch die Kopie, die ich habe (Kopie der Kopie will keiner beglaubigen). Kann ich dann die Staatsangehörigkeit zu seiner Geburt angeben, die er dann 1910 durch seine Annahme abgelegt hat?

A: Versuchen können Sie es, aber eine Garantie, daß es auch funktioniert gibt es nicht.


14.07.2015
Thomas D.
F: (War noch gar nicht fertig) Also, mein Antrag liegt jetzt ca. 4, 5 Wochen im "Amt". Ich habe schon mehrfach dort angerufen. Die Bearbeiterin war: Nicht da, krank, im Urlaub, an Sprechtagen sowieso nicht zu erreichen usw. Jetzt hatte ich sie in dieser Woche an der Strippe und auf Nachfrage sagte sie mir, sie hätte noch nicht mal einen Blick in den Antrag geworfen (selbst bei meinem mit ihr vereinbarten Termin zur Abgabe des Antrages war sie nicht da) und sie hätte ja eh 3 Monate Zeit dafür. Ich bin sicher, dass noch Fragen sind, weil sie die Originale, die ich dabei hatte und von denen ich Kopien mitgebracht habe, nie gesehen hat. Besten Gruß.

A: Tja, manche schieben "unangenehme" Arbeiten gerne mal auf die lange Bank.


14.07.2015
Thomas D.
F: Hallo zusammen. Meine heutige Frage: Wieviel Zeit dürfen sich die Mitarbeiter bei der Bearbeitung des Antrages lassen?

A: Also die normale Bearbeitungszeit beträgt 3 Monate. Manche Gemeinden brauchen auch schon mal 6 Monate.


14.07.2015
Peter
F: Geht die Abstammung auch weiterhin vom Vater aus, wenn die Elternteile mitlerweile geschieden sind?

A: Ja.


14.07.2015
Moshk
F: So habe mich mit allem nochmal beschäftigt. Habe gesehen, dass einer unter Erworben durch: hingeschrieben hat gemäß §4Abs.1 und dies wird ja auch immer EsTA Registerauszug benannt daher sollte man vielleicht in der Spalte Erworben Seit: folgendes hinschreiben Erworben Seit: Geburt gemäß §3 Abs. 1 RuSta

A: Nein, dann erreichen Sie nicht den gwünschten Gebiet- und Rechtsstand. Dies funktioniert nur über die Abstammung nach § 4 Abs. 1 RuStAG.


14.07.2015
Friedrich
F: Juhu....habe meinen Gelben...Meine Freundin,die eine Vollmacht von mir hatte,hat ihn für mich abgeholt.Der Amtmann bot sogar an diesen überbeglaubigen zu lassen. Er sagte auch das er es der Meldebehörde weiterleiten tut. Jetzt erstmal Esta Auszug beantragen und den Vollauszug bei der Gemeinde.Es geht vorran...

A: Herzlichen Glückwunsch!


14.07.2015
Ralf
F: Kann ich auch weiter als 1913 zurückgehen wenn ich z.b. vorfahren habe der eine hat die preußische staatsangehörigkeit und eine genration weiter zurück hat einer die bayrische. wenn ich nun die bayrische will kann ich dann einfach noch weiter zurückgehen und diese staatsangehörigkeit haben?

A: Ja, können Sie.


14.07.2015
Anneliese
F: Ich habe ihr Video angesehen und zum Antrag für die Deutsche Staatsangehörigkeit benennen den Auszug aus dem Geburtenbuch für Großvater und Vater sowie für mich eine Kopie des Reisepaßes. Ich besitze einen grünen abgelaufenen Reisepaß, den ich vermutlich nicht verwenden kann. Was meinen Sie mit der beglaubigten Kopie von mir. Ist damit meine beglaubigte Geburtsurkunde gemeint, die die Kopie des Reisepaßes erstzt?

A: Bitte beschränken Sie sich nicht auf die Videos allein! Vor allem sollten Sie den derzeit noch unter der Rubrik AKTUELLES zu findenden Artikel "Wichtige Informationen zur Antragstellung!" lesen und vor allen Dingen: KEINE KOPIEN VON AUSWEISEN ODER PÄSSEN! Ja, es geht immer um beglaubigte Geburts- und Heiratsurkunden.


14.07.2015
Viktor A
F: Kann ich den Gelbenschein beantragen? Die Abstammung geht ja immer nach dem Vater. Mein Vater war verheiratet, mein Opa war auch verheiratet, und jetzt kommt es, wir sind Russlands Deutsche. Meine Opa und Oma sind in der Ukraine geboren, in 1941 waren sie nach Kasachstan Deportiert mit Kinder, mein Opa von der Vaters Seite und von der Mutters Seite waren noch im 1938 erschossen nur wall sie Deutsche waren damals waren viele Deutsche erschossen, ich bin im Kasachstan geboren jetzt Wohne ich seit 25 Jahren in Deutschland im Bayern. Ich habe auch die Einbürgerungsurkunde dort steht drin (hat mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben am 05.02.1992) Und jetzt die Frage: Wir sind Deutsche aber nicht in Deutschland Geboren, habe ich einen Schanz den Gelbenschein zubekommen. Und die Zweite Frage: Ich bin verheiratet, und habe eine Russische Frau vor 33 Jahren geheiratet, sie hat jetzt auch den gleichen Personalausweis wie ich, und wie geht man in diesem fall vor. Solche wie ich gibt es ca. 4 bis 5 Millionen in Deutschland.

A: Wenn die Ort der Geburt des Vorfahren auf Reichsgebiet liegt (siehe GEMEINDEVERZEICHNIS), dann ja. Ihre bundesrepublikanische Einbürgerung wird dem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit allerdings im Wege stehen. Sie sind im Rechtsstand von 1937. Wir wissen daß es viele in Ihrer Situation gibt und wenn die Geburtsorte der Vorfahren stimmen, dann ist dies auch kein Problem... aber diese unselige Einbürgerung ist leider fatal...


14.07.2015
Martin
F: Genügt dem zuständigen Amt die Heiraturkunden zur Abstammungsbestätigung, wenn dort auch die Geburtsdaten und der Geburtsort angegeben ist?

A: Das sollte reichen.


14.07.2015
Heinz H.
F: Guten Tag, obgleich ich mir die Videos mehrfach angesehen habe, ist mir noch nicht in Gänze klar ob ich die angesprochene Patientenverfügung lediglich zur eigenen Sicherheit zu meinem Besitz zählen soll, oder diese evtl. in Kopie mit abgeben soll und kann.

A: Natürlich nicht!


14.07.2015
jason bilevitz
F: Ich habe eine Kopie meiner Geburtsurkunde vom Pfarrer beglaubigen lassen. (Mit Siegel) Der Vorname steht aber dort nicht drauf. Muss er sie nochmal unterschreiben ?

A: Es geht vermutlich um den Vornamen des Pfarrers... nehmen Sie es einfach hin und reichen Sie die Geburtsurkunde so wie sie ist mit dem Antrag ein.


14.07.2015
Utz
F: Mein Vater ist Österreicher meine Mutter Deutsche. Habe den Gelben Schein trotzdem bekommen, obwohl ich über eine Mutter abgeleitet habe. Wie ist das möglich?

A: Ganz einfach, Sie wurden nicht nach RuStAG 1913 abgeleitet und haben somit auch nicht den entsprechenden Gebiets- und Rechtsstand erlangt, sondern Sie wurden in den Rechtsstand von 1937 versetzt.


14.07.2015
Nadine
F: Zuallererst, Vielen Dank für Eure Arbeit! Frage: ich komme nur indirekt (liegt bei einem Onkel) an unser Familienstammbuch, wo kann es beglaubigt werden? Oder kann ich es beim entsprechenden Standesamt anfordern? Vielen Dank für eine Antwort

A: Sie können versuchen, sich Kopien der relevanten Seiten aus dem Stammbuch entweder von Ihrer Gemeinde oder der Kirche beglaubigen zulassen, welche Sie dann einreichrn. Bei den jeweiligen Standesämtern der Geburten und Eheschließungen können Sie selbstverständlich die entsprechenden Urkunden anfordern, was ja eh der herkömmliche Weg wäre.


14.07.2015
David
F: Wie viele Schwingen hat der ausgestelle Staatangehörigenausweis bei Euch? Hat er 6 oder 7? Ich habe noch einen alten Ausweis meines Großvaters und der hat 6. Würde gerne wissen ob die neuen auch noch 6 haben oder 7?

A: Also zunächst stellen WIR ihn ja nicht aus, sondern die bundesrepublikanische Verwaltung. Wann immer diese etwas auf staatlich relevanter Ebene FESTSTELLT (nicht erläßt oder ähnliches, denn dazu ist sie nicht legitimiert) MUSS das Hoheitszeichen verwendet werden, also der Adler mit den 6 Schwingen, wie es beim Staatsangehörigkeitsausweis der Fall ist.


14.07.2015
Sven
F: Reichen den Telefonate mit den Ämtern oder brauche ich alle Angaben, die ich mache auch schriftlich?

A: Daß es hier um Souveränität geht ist Ihnen aber schon klar, oder? MACHEN SIE ES DOCH EINFACH MAL! Rufen Sie dort an, dann wird man Ihnen dort schon weiterhelfen.


14.07.2015
Lars
F: Wenn ich meine Ahnenforschung betreibe und bei dieverse Ämter anschreibe und diese wiederum eine Identifikation von mir fordern als den Personalausweis raten Sie unebdingt davon ab oder ist es nur wichtig beim Staatsangehörigenausweis den Personalausweis nicht auszuhändigen? Warum ist das eigentlich sooo wichtig?

A: Dem Standesamt können Sie ruhig Kopieen schicken, nur der Ausländer- bzw. Staatsangehörigkeitsbehörde nicht. Wichtig ist dies, weil letztere Behörden dies oft zum Anlaß nehmen, die Antragsteller dann doch in den Gebietsstand von 1937 zu versetzen und alles war dann für die Katz.


14.07.2015
Marcel
F: Stammbaumermittlung: mein Opa ist in Sachsen-Anhalt geboren und meine Oma ist Sudetendeutsche, mein Vater ist unehelich, über meiner Oma gibt es so gut wie nur die Sterbeurkunde, keine Geburtsurkunde.Über meine Urgroßeltern gibt es nix zu finden, CZ Gebiet.kann ich auch über meinen Opa gehen um die Abstammung weiter zu führen oder ist es nun für mich vorbei?

A: Wenn Ihr Opa und Ihre Oma nach der Geburt Ihres Vaters geheiratet haben und Ihr Opa Ihren Vater als Kind angenommen hat, dann MÜSSEN Sie über diese Linie weiter ableiten. Über Ihre Oma scheint es ja sowieso in eine Sackgasse zu laufen.


14.07.2015
Sven
F: Das muss doch irgendwie recherchierbar sein? Haben Sie einen Tipp? Ich dachte es genügt die Heiraturkunde meiner Eltern und ansonsten, die Gebursurkunden meiner Linie

A: Also langsam komme ich mir veräppelt vor... Was ist denn so schwer daran, die Ihnen bekannten Standesämter anzurufen und rückwärts mehr Details über Ihre Vorfahren zu erfragen?


14.07.2015
Sven
F: Was mache ich denn, wenn ich nur der starken Annahme bin, dass alle Kinder ehelich waren. Dann würde ich ja stets die väterliche Linie fahren. Bei meinen Eltern weiß ich es noch aber bei meinem Großvater, ob dieser ein eheliches Kind war weiß ich es nicht aber ich gehe stark davon aus.

A: Die Ahnenforschung müssen Sie schon selbst betreiben.


14.07.2015
Sven
F: Die Heiratsurkunde der (meiner) Eltern habe ich, aber ich habe keine Hochzeitsdaten zu den anderen Generationen.

A: Die brauchen Sie aber und wie gesagt, sogar auch die Urkunden.


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