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Fragen und Antworten

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02.02.2017
Michli
F: Hallo nochmal, ich habe mich jetzt mal näher mit den Vorfahren aus dem Sudetenland beschäftigt. Dieses, also auch die Geburtstadt meines Großvaters Graupen, Landkreis Teplitz-Schönau , zählte ja bis 1919 zu Österreich - Ungarn. Was trage ich da aber nun ein bei der Herkunft?!

A: Genau das!


01.02.2017
modas
F: Danke für die schnelle Antwort, aber welche Heiratsurkunde ist damit gemeint, meine, vom Vater, vom Großvater oder alle drei?

A: Von allen Vorfahren.


01.02.2017
modas
F: Hallo zusammen, ich möchte auch den gelben Schein über Abstammung beantragen, reicht eine Sterbeurkunde des Großvater (die könnte ich einfacher beschaffen) dafür aus oder muß ich eine Geburtsurkunde haben (wird wohl schwieriger, ist in Westpreußen geboren)? Vielen Dank schon mal im Voraus für Ihre Hilfe

A: Ja und die Heiratsurkunde nicht vergessen.


31.01.2017
Andy JJ
F: Hallo und guten Tag Meine Mutter war bei meiner Geburt noch mit einem anderen Mann verheiratet lebte aber schon ihn Scheidung 2Jahre später hat sie dann meinen Leiblichen Vater geheiratet. Muss ich jetzt von der Mutter ableiten oder vom Vater

A: Die Informationen reichen nicht aus um das einschätzen zu können. Liegt eine Vaterschaftsanerkenntnis vor?


28.01.2017
Widder1965
F: Bin ein uneheliches Kind, dann ist die Mutterlinie entscheidend . Habe dann von den Eltern meiner Mutti die Scheidungsunterlagen, da sind beide Großeltern genau augeführt,gelten diese auch als Nachweis? Geburtsurkunde meiner Oma ist auch vorhanden, gilt diese auch.

A: Sie werden schon die Geburtsurkunde ihres Opas benötigen.


26.01.2017
Gustav
F: Hallo, kann ich den Gelben Schein mit RuStag erhalten mit deutscher Abstammung(Ostpreußen)nachweislich vor 1914,obwohl ich in den USA geboren bin?

A: ja, selbstverständlich.


24.01.2017
Bruno
F: Hallo Team was für ein Antrag wäre das ,wenn ich über die Volkszugehörigkeit gehe. Ich finde nicht wirklich was. Danke im voraus

A: Immer der gleiche nur mit anderen Unterlagen(Nachweis der Volkszugehörigkeit).


23.01.2017
Christina M.
F: Hallo liebes Gelber Schein Team,Fragen zur Abstammung: meine Mutter hat auf der Geburtsurkunde keinen Vater angegeben, dieser hat wohl lt. Amtsgericht einen Monat später die Vaterschaft anerkannt. dann hat meine Mutterals ich 3 Jahre alt war geheiratet und ich habe dann den Namen geehelichten erhalten der aber nicht mein leiblicher Vater ist. im Geburtsregister ist dies alles nicht vermerkt. 1. falschen Auszug erhalten? 2. Abstammung nach leiblichen Vater oder doch nach der Mutter weil lt. Geburtsurkunde unehelich geboren. ich danke vorab schon mal recht herzlich für Ihre Antwort. schön das es Euch gibt !!

A: In solchen Fällen wurde ich mir alle Urkunden besorgen. Ableiten sollten Sie aber über den Leiblichen Vater, da dieser die Vaterschaft anerkannt hat.


23.01.2017
Bruno
F: Hallo,und Danke das es uns gibt!!!!! Ich bin geboren 1959 zu Wanne-Eickel,Preußen heute NRW Mein Problem ist es,das mein Vater in Rümänien Ebenfeld Krs.Garul geboren ist 1929! Sein Vater wahrschenlich auch in Rumänien nehme ich an! Währe es nicht besser wenn ich über meine Mutter geboren 1932 Reddigau Krs. Salzwedel Sachsen und über ihren Vater gehe !? Meine Eltern haben zu Wanne-Eickel am 26.Oktober 1951 geheiratet,in der Heiratsurkunde steht das mein Vater, sich nicht seiner Geburt beurkunden konnte obwohl er 1941/42 von den Nazi Eingebürgert wurde, und er Deutsch sei. es geht um den Satz 1949 bis 1953. Danke im Voraus und macht alle Weiter so ,dann, Wir Schaffen Das Bruno Im Staatsangehörigen Gesetz steht diese Aussage. Eheschließung Deutsche Frauen, die vor dem 23. Mai 1949 einen Ausländer geheiratet haben, haben die deutsche Staatsangehörigkeit auch bei dann eintretender Staatenlosigkeit verloren. Sie können wieder eingebürgert werden. Deutsche Frauen, die zwischen dem 23. Mai 1949 und dem 31. März 1953 einen Ausländer geheiratet haben, verloren die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann, wenn sie dadurch nicht staatenlos wurden. Seit dem 1. April 1953 bleibt die deutsche Staatsbürgerschaft bei Eheschließung mit einem Ausländer erhalten und ist kein Verlusttatbestand mehr.

A: Sollten Ihre Vorfahren bei Geburt Verheiratet gewesen sein, haben Sie nicht die Möglichkeit über die Mutter abzuleiten. Da bleibt Ihnen nur die Möglichkeit über die Volkszugehörigkeit zu gehen. Sie bewegen sich mit Ihrem Aussagen auch in den geltenden und nicht in den gültigen Gesetzen. Da bedarf es wohl noch etwas Nacharbeit.


23.01.2017
ich bins
F: Hallo, habe gerade gesehen das unser zuständiges Amt ihre eigenen Anträge zum gelben Schein hat. 1. Seite Aktenzeichen, Antragsgrund... Welchen muss ich abgeben? Habt ihr Erfahrungen damit? Die Dame ist sehr unfreundlich mit den erteilen von Auskünften diesbezüglich! Danke für die Hilfe

A: Es gibt keinen Antragsgrund! Auch deren Anträge sind nicht zu verwenden. Wir haben auf der Seite die Anträge und eine Ausfüllhilfe.


22.01.2017
Dreas
F: Ich bin 1968 in der DDR geboren ,mein Vater ist 1943 in Deutschland geboren ,die Großmutter 1907 in Berlin aber keiner weiß welches Standesamt zuständig ist,weil die Familie mir nicht sagen kann in welchem Bezirk sie zur Welt kam. Wo bekomme ich eine Geburtsurkunde meiner Großmutter her? Meine Frau ist in der BRD geboren, meine Tochter wurde auch in der BRD geboren,ich habe gehört das durch die Heirat und durch meine Vaterschaftsanerkennung meine Familie durch mich die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen,weil ich DDR Bürger war. Muss ich bei der Beantragung trotzdem bis vor 1914 beweisen?

A: Warum Sie mit einem mal über die Großmutter gehen erschließt sich uns nicht. Aber die benötigten Daten Ihrer Großmutter finden Sie auf den Urkunden Ihres Vaters. Ihre Frau muss Ihre Urkunden alleine zusammen suchen. Ihre Kinder brauchen dann nur noch ihre eigene Geburtsurkunde.


19.01.2017
misterjayjay
F: Habe da mal eine Frage, wenn der Urgroßvater geboren in Preußen ist und damit die Staatsangehörigkeit Preußen inne hat, seine Söhne (Großvater)ebenfalls. Der Vater in Großherzogtum Hessen geboren ist und ich ebenfalls. Habe ich durch Abstimmung und Erbe die preußische Staatsangehörigkeit? Und habe ich durch meiner Geburt die hessische Staatsangehörigkeit? Wie muss ich dies in den Antrag eingeben / ausfüllen?

A: Ihre Staatsangehörigkeit ist Königreich Preußen, der Geburtsstaat ist Großherzogtum Hessen. Seit der Weimacher Republik ist kein Eintrag der Geburt im Bundestaat mehr möglich.


19.01.2017
Dobermann
F: Zu Claudia Tschetschenen sind nicht deutsche Volkszugehörige. Das liegt in Asien. Sie meinen wohl Tschechien oder? Dann ja.

A:


18.01.2017
Dzialek
F: Hallo nochmal liebes gelberschein.net Team, Vielen Dank erstmal für die schnelle Rückmeldung. Ich hoffe ich habe alles richtig verstanden. Bei meinem Großvater, Vater und mir bei 4.2 Abstammung ankreuzen und bei 4.3 (ebenso Großvater, Vater und mir) neben der Staatsangehörigkeit des Königreich Preußen ebenso die "polnische" Staatsangehörigkeit aufführen? Ich möchte gerne sicher gehen und den Antrag korrekt ausfüllen. Vielen Dank im Voraus.

A: JA, Sie streichen im Antrag das deutsche durch und schreiben dort polnisch hin.


18.01.2017
Claudia
F: guten abend , ich habe eine frage. ich selbst bin in der brd geboren, bin 52 j , mein vater ist in deutschland 1935 geboren, der opa ist von tschetschenien nach deutschland geflüchtet , besteht die möglichkeit , einen gelben schein nach 1913 zu bekommen ?

A: Ja selbstverständlich über die deutsche Volkszugehörigkeit.


18.01.2017
Herbert
F: Hallo wollte fragen: Wie sieht das mit der tschechischen Republik aus? Ist das auch ein verwaltungskonstrukt? Dort hat jeder ein Familiennamen und überall steht bei der Staatsangehörigkeit Tschechische Republik. Frage weil ich an mein Antrag arbeite da ein Vorfahr aus olmütz kommt. Danke für die Antwort im Voraus.

A: Es ist vollkommen egal ob die tschechische Republik ein Verwaltungskonstrukt ist oder nicht. Früher gehörte es zu Österreich Ungarn.


18.01.2017
Dzialek
F: Liebes gelbeschein.net Team, folgender Sachverhalt: Mein Vater (1964), Großvater (1937) und Urgroßvater (1906) wurden alle in Posen-Stadt, Stadtkreis Posen (Königreich Preußen) geboren. Ich wurde 1986 in Lübeck, Stadt Lübeck (Freie und Hansestadt Lübeck) geboren. Mein Vater und Großvater besitzen/besaßen nur die "polnische" Staatsangehörigkeit. Über die Staatsangehörigkeit meines Urgroßvaters habe ich leider (noch) keine Informationen. Ich besitze die polnische (durch meine Eltern) und die „deutsche“ Staatsangehörigkeit (durch Einbürgerung). Soweit ich das verstanden habe, ist das unerheblich, da sich der Staatsangehörigkeitsausweis auf das Gebiet bezieht in dem mein Urgroßvater (vor 1913) geboren wurde (folglich Königreich Preußen). Also das Abstammungsprinzip. Wie verhält sich das bei meinem Vater und Großvater? Trotz polnischer Staatsangehörigkeit im Antrag V ebenso Abstammung ankreuzen? Wie beantworte ich bei meinem Vater und Großvater die Frage 4.2 „Neben der „deutschen Staatsangehörigkeit...“? Kreuze ich 4.2 gar nicht an und beantworte nur 4.3. Bitte um Hilfe. Vielen Dank im Voraus.

A: Polen ist genauso ein Verwaltungskonstrukt wie die BRD. Also kommt dort polnische Staatsangehörigkeit rein.


17.01.2017
Gismo
F: Hallo Leute Hab mich nun Umfassend mit dem Thema GS beschäftigt und mich entschlossen einen anzufordern. Habe aber noch nicht alle unterlagen gehabt. Nun hatte meine Mutter heute in ihrer Kistenwitschaft rumgestöbert und siehe da Ein Deutsches Einheits-Familienstammbuch gefunden in dem alle relevanten Daten vorhanden sind.Nun meine fragen: Kann ich ,wenn ich diese seiten aus dem Stammbuch kopiere,als Abstammungsnachweis nutzen.Die sind ja in Altdeutsch geschrieben und abgestempelt.oder brauche ich ein beglaubigte abschrift aus dem Familienstammbuch. ich finde einen besseren Nachweis kan man nicht haben ???

A: So ist es. Einen besseren Nachweis gibt es nicht.


16.01.2017
Mant.
F: da mein Urgroßvater 1893 in Kgoge Dänemark geboren ist (mein Großvater1927 in Sachsen) und ich den Gelben Schein nun trotzdem beantragen will, habe ich in Anlage V für den Urgroßvater unter Punkt 3.8 Sonstiges: §3, 4. RuStAG 22.07.1913 (für einen Deutschen d. Aufnahme) sowie unter Punkt 4.2 eingetragen: Kgr. Sachsen /Geburt / Aufnahme gem. § 3, 4. RuStAG Stand 22.07.1913. Als Nachweis habe ich lediglich den Auszug aus dem Eheregister mit Angabe wann und wo mein Urgroßvater geb. ist. Ist das so möglich? oder passt ein anderer § da besser?

A: Fragen Sie doch mal bei der WASt nach Unterlagen zu Ihrem Urgroßvater. Der hält für Sie vielleicht noch eine Überraschung parat. Ob der Auszug aus dem Eheregister reicht liegt an der Befindlichkeit Ihres SB. Welcher § zutreffend ist, kann man bis jetzt noch nicht sagen, hier ist noch Recherche notwendig.


15.01.2017
Nessie
F: Mein Vater ist in Ostpreussen 1927 geboren, Geburtsurkunde ist durch Flucht nicht vorhanden. Seine Eltern haben 1922 in Ostpreussen geheiratet, allerdings ist mein Großvater Wolgadeutscher, als "preussischer Staatsbürger 1878 in Karlowka, Kirch-spiel Kronau, Gouvernement Cherson im Bezirk des St. Petersburger ev.-luth.Konsis- toriums geboren. Es gibt keine Unterlagen. Welchen Sinn machen Stammbäume oder würde auch das Herausfinden der Heirat 1922 reichen ?

A: Sie sollten weiter recherchieren, die Heiratsurkunde ist schon mal der erste Schritt. Hilfe bekommen Sie auch bei den Kirchen Vorort oder bei der WASt.


13.01.2017
Torsten
F: Hallo, ich habe eine Problem mit dem Nachweis meiner Abstammung. Ich und meine Vater sind in Ostdeutschland geboren. Mein Großvater hat in der Wehrmacht gedient und nach dem Krieg in Ostdeutschland geheiratet. Laut der Heiratsurkunde ist sein Geburtsort in Schitomir 1907 (damals Russland heute Ukraine). Leider bekomme ich nicht mehr heraus. Wie steht es jetzt mit meiner Staatsangehörigkeit? Ich gehe aber davon aus, das mein Urgroßvater damals als Siedler nach Russland gegangen ist, und vor dem 1. WK wieder nach Deutschland musste. Nachweisen kann ich es aber nicht.

A: Das hört sich nach deutscher Volkzugehörigkeit an. Vielleicht kann Ihnen die WASt helfen.


13.01.2017
heiko g
F: Hallo mein Opa ist 1897 in kanton schweiz geboren habe ich chancen auf den gelben schein nach rustag 1913?

A: Lassen Sie sich von der Beantragung nicht abhalten. Selbst die unmittelbare Staatsangehörigkeit ist besser als Staatenlos.


12.01.2017
chico
F: Die Geburtsurkunde meines Vaters ( geb.1897 in Thorn / Westpreußen ) kann nicht beschafft werden. Können alternativ Reichswehrunterlagen mit entsprechenden Geburtsdaten ( Jahr / Ort )helfen ??

A: Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 30
(2) Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszüge aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen ist, dass die deutsche Staatsangehörigkeit erworben worden und danach nicht wieder verloren gegangen ist. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.


12.01.2017
Bender
F: Vielen dank! Jetzt eine blöde frage! Wo bekomme ich diese her, wenn ich diese nicht besitze. Und bekomme ich die so einfach?

A: Beim Geburtsstandesamt Ihrer Vorfahren.


12.01.2017
Bender
F: Schönen guten Tag! Ein Freund hat mir über das Thema Gelber Schein berichtet. Hat mich sehr neugierig gemacht. Jetzt meine frage, ich weiß wie mein verstorbener Vater heißt. Aber nicht mein Opa/ sein Vater. Ich weiß nur das er bei der Waffen SS war. Wer kann mir helfen was ich zutun hab u. wie ich alles angehn soll... Viele dank..

A: Schritt für Schritt, eine Urkunde nach der anderen. Auf der Urkunde deines Vaters findest du die Daten des Opas.


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