F: Guten Tag,
da ich mit Frau nach SOA auswandern möchte, habe ich wegen beabsichtigter Adoption einen Antrag auf Staatsangehörigkeitsausweis gestellt .
Meine Eltern, beides Blutdeutsche, Vater geb. im Jahr 1913, Mutter 1914 in Deutschland.
Nun wurde mir der Antrag von der Kreisverwaltung abgelehnt, sowie auch vom Verwaltungsgericht.
Einerseits soll man VOR Auswanderung sich um diesen Ausweis kümmern, aber man bekommt ihn nicht.
Nun hat mich diese Aktion etwas über € 2.000,00 gekostet.
Besteht da noch Hoffnung?
Mit freundlichen Grüßen,
Fritz.
F: Sachbescheidungsinteresse muss vorliegen, sonst keine Bewilligung des Staatsangehörigkeitsausweises.Wer weiss Rat?
F: Liebe deutsche Staatsangehörige,
nachdem wir bisher den Zwangseinbau einer sogenannten modernen Messeinrichtung bzw. Smartmeter verhindern konnten, ist der Einbautermin vom Messstellenbetreiber dafür in 10 Tagen festgelegt worden. Falls wir die nicht ins Haus lassen, werden sie den Einbau gerichtlich durchsetzen. Wir wurden schon einmal per Gerichtsurteil gezwungen einen der o.g. Zähler einbauen zu lassen, was wir aber durch eine List abwehren konnten, was jetzt aber nicht mehr möglich ist. Da wir den Staatsangehörigkeitsausweis besitzen, fiel mir die Haager Landkriegsordnung ein. Vielleicht finde ich dort einen Ansatzpunkt gegen diese Zwangsmaßnahme? Da Ihr eine größere Wissen – und Erfahrungsbasis habt, frage ich an, ob Ihr da eine Möglichkeit seht? Vielen Dank
MaxM
A: Das ist schwierig! Auch nicht so ganz unser Thema und auch noch fehlende Erfahrung. Vielleicht hilft und dort ein Gehirnwind.
Kontakt: -> Telegram Aktionsbündnis
Einfach ein Hallo mit Hinweis auf die gestellte Frage auf unsere Seite.
F: Hallo,
wie verhält es sich, wenn der Antrag auf den Staatsangehörigenausweis abgelehnt wurde mit der Begründung "mangelndes Sachbescheidungsinteresse".
Obwohl kein Esta eintrag vorhanden ist und demnach ja eine Staatenlosigkeit zugrunde liegt.
vielen Dank im voraus
A: Es gibt Themen die sich nicht so einfach und in der Öffentlichkeit besprochen werden können.
Telegram Aktionsbündnis
F: Hallo liebes GS-Team
habe nach 4 Wochen eine Rückmeldung vom Amt bekommen. Der "Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit", ist wie hier auf euren Seiten zu finden ausgefüllt. Hab die aufgeführten Urteile (vom AMT) gelesen. Benötige Unterstzützung, zur Durchsetzung meines Antrages. Danke + Grüße JK Königreich Württemberg
Stellungnahme vom Amt:
Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird grundsätzlich nur dann benötigt, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird. Seit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetztes vom 12.08.21, in Kraft seit 20.08.2021, ist nunmehr grundsätzlich ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird in der Regel mit einem gültigen Personalausweis oder Pass der Bundesrepublik Deutschland glaubhaft gemacht, denn die Erteilung eines solchen Ausweisdokuments setzt voraus, dass das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist ($ 9 Absatz 3 des Personalausweisgesetztes – PAuswG, § 6 Absatz 3 des Passgesetzes). Auf Grund der in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Ausweispflicht (§ 1 Absatz 1 Satz 1 und 2 PAuswG) gehen wir davon aus, dass Ihnen ein solches Ausweisdokument, das Sie mit deutscher Staatsangehörigkeit ausweist, auf Ihren Antrag hin ausgestellt wurde.
Sie haben nicht dargetan, weshalb die deutsche Staatsangehörigkeit in Ihrem Fall zweifelhaft und klärungsbedürftig oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen erforderlich sein sollte, noch ist dies auch sonst ersichtlich.
Da das Bestehen der deutshcen Staatsanghörigkeit in Ihrem Fall offensichtlich von niemandem angezweifelt wird, steht dem Antrag somit ein fehlendes Sachbescheidsinteresse entgegen (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 14.03.2016 – VG 8 K-4832/15, Beschluss des VGH Bayern vom 08.08.2018 – 5 ZB 18.884).
F: Einen schönen guten Tag wertes GS-Team. Momentan befinde ich mich in der Vorbereitung zur Beantragung des GS. Mir geht es um die "Sachbescheidsinteresse" bei der Beantragung. Als Erwachsener hat man ja in der Regel einen Perso oder Reisepass, sodass dann oft, wie ich es in Urteilen aus Bayern beispielsweise gelesen habe, die zuständige Ausländerbehörde die Bearbeitung versagt, da mit dem Perso ja schon unzweifelhaft feststünde, das man Deutscher ist. Wäre es von daher ratsamer den GS für ein Kind zu beantragen, da hier die Sachbescheidsinteresse nicht so greifen? Oder wäre hier ein plausibler Grund, dass man deutscher Staatsangehöriger sein muss für die Erstbeantragung eines Reisepasses?
A: Sie machen sich zu viele Gedanken um NICHTS. Nirgendwo im den zuständigen Gesetzen gibt es ein Sachbescheidungsinteresse. Selbst das StAG kennt nur ein berechtigtes Interesse welches sie GLAUBHAFT machen müssen. Das Teso Urteil des Bundesverfassungsgerichts sagt, dass der Perso und der Reisepass kein Nachweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Die Urteile aus Bayern sind also vermutlich Rechtsbeugung. Denn laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz haben die Urteile des Bundesverfassungsgericht in der Bundesrepublik Gesetzescharakter. Das liefern eines Sachbescheidungsinteresse ist eher Beihilfe zu einer Straftat.
F: Habe vor 6 Monaten den Antrag für den Staatsangehörigkeitsausweis beantragt könnt ihr mir sagen wie lange es dauert,
Mit freundlichen Grüßen
Matze
A: Nach 3 Monaten sollte man eine Sachstandanfrage stellen! 6 Monate ist ein bisschen viel.
F: Wir scheitern derzeit am berechtigten Feststellungsinteresse. Unser Antrag wurde vom Sachbearbeiter zwar freundlich entgegengenommen, aber letztlich mit dem üblichen Antwortbrief abgelehnt, dass wir kein berechtigtes Interesse hätten. Könnt ihr bitte helfen?
F: Was ist, wenn eine Begründung verlangt wird?
A: https://t.me/gs_orginal
F: Hallo an das Team,
ich habe einen gelben Schein nach § 4 Abs. 1 RuStAG beantragt. Zurück ist ein Schreiben vom Landratsamt gekommen, das ich ja einen Perso habe und der sei ausreichend. Sie beziehen sich hier auf § 30 StAG. Was kann ich unternehmen? Ich kenne den Unterschied, bin aber leider nicht so Wortgewand. Wie kann ich den Widerspruch einreichen? Vielen Dank für Eure Mühe.
A: https://t.me/gs_orginal
Einfach bescheid trommeln das es um die Frage hier geht!
F: Hallo, ich habe meinen Antrag in Unwichtig gestellt und jetzt fragt mich das Amt aus warum den Antrag haben möchte um zu prüfen ob ich den benötige. Wie Argumentiere ich, gibt es jurisitische Möglichkeiten?
Kann das Amt mir den gelben Schein verwehren?
F: Servus, ich habe es einige male mit TS versucht leider ginge es nicht, es kam der Fehler schalte die Spracherkennung ein. Meine Frage wäre was gebe ich an als Sachbescheidungsinteresse was ist ein berechtigtes Interesse .
A: Ein Sachbescheidungsinteresse muß von einer anderen "Behörde" kommen, das berechtigte Interesse von Ihnen. Allerdings gibt es für die SB keine rechtliche Grundlage für ein Sachbescheidungsinteresse. Mehr lässt sich hier nicht dazu Ausführen.
F: Was für einen Grund kann man angeben, bzgl. des Sachbescheidungsinteresses? AUswanderung in ein nicht EU-Land, Immobilienkauf und Geschäft im Ausland eröffnen?
F: Vorgehen bei einem Ablehnungsbscheid des GS
F: Ablehnung in Ermangelung eines Sachbescheidungsintresse.
Ich habe den antrag nach RuStag eingereicht Sie schreiben mir nach (StAG)
Da ich im Melderegister der Stadt gemeldet bin und einen Reisepass habe.
"Da das bestehen der deutschen Staatsangehörigkei in Ihrem Fall offensichtlich von niemanden angezweifelt wird, steht dem Antrag somit ein fehlendes Sachbescheidungsintresse entgegen.
F: Hallo, im aktuellen BAV Antrag vom 5.22 wird unter Punkt 2 nach der Identifikation gefragt (Reisepass etc.). Soll man hier den Personalausweis, Reisepass angeben, oder ist dass schädlich?
A: Das könne sich schädlich auswirken.
F: Was tun bei Ablehnung durch sachbescheidungsinteress
F: Wie geht man vor, wenn man ein Schreiben zum Zensus 2022 erhalten hat? Die berufen sich auf das Bundesstatistikgesetz und die Datenschutzverordnung der EU.
Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit.
Vielen Dank.
F: Hallo nochmal.
Mein Weg zur volladat bleibt fruchtlos:
Auch nach Hinweis auf eine Auskunft nach BMG §10 meinte die Sachbearbeiterin des Einwohnermeldeamtes, dass sie mir alles ausdrucken könne, was hier in der Gemeinde über mich gespeichert wäre und das sei die Erweiterte Meldebeschenigung (die Geld kostet). Mehr habe sie nicht. Mein Hinweis daraufhin, dass es doch eine Auflistung geben müsse, worin alle Wohnorte seit meiner Geburt verzeichnet sind, half nicht, da sie meinte, ich müsse dazu jede Gemeinde, wo ich gemeldet war, um diese Auskunft ersuchen. Könnt ihr mir helfen?
A: In der Auskunft steckt doch schon die Antwort! Eine Meldebescheinigung auch keine erweiterte wurde gefordert. Sondern eine Auskunft an die betroffene Person über alle gespeicherten Daten.
F: Ich danke für die rasche Beantwortung meiner Frage.
Um nochmal sicher zu gehen: Wenn der Sachbearbeiter als Identitätsnachweis nicht akzeptiert dann bestehe ich gemäß Verwaltugsverfahrensgesetz 37 auf eine schriftliche Ablehnung meines Antrags mit Begründung?
A: Ja! Den Bescheid der Ablehnung schriftlich!
F: Hallo, ich benötige euren Rat : Wenn man sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden muß und den Antrag einreicht (richtet sich an die natürliche Person durch "Familienname") und man den Staatsangehörigkeitsausweis als Identitätsnachweis nicht akzeptieren will wäre es sinnvoll mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu drohen(und diese beim Vorgesetzten einzureichen oder eine Fachaufsichtsbeschwerde ?
Lieben Gruß
A: Viel kann ich hier dazu nicht schreiben. Als kleiner Hinweis VwVfG § 37!
F: Wie kann man sich in einem Zwangsbetreuungsverfahren für die juristische Person am besten wehren, wenn man im Besitz des GS ist ? Genügt hier der Verweis auf Art. 5, 6, 7, 50 EGBGB ? Geht in einem solchen Fall auch die Rechtstellung als Deutscher vor ?
A: Genau für den Fall gibt es das EGBGB Art. 5 Abs. 1 / 2. Satz. Verweisen wird da aber nichts helfen. Man muss drauf bestehen. Dazu darf auch etwas Wissen aus dem Bereich Mensch und Person sein.
F: Hi, ich habe mal eine Frage! Ich habe Ende Januar schon ordnungsgemäß meinen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach rustag gestellt, habe das per Einschreiben an die zuständige Ausländerbehörde geschickt und bis heute von denen nichts gehört! Gerade eben hatte ich dann da angerufen um einfach zu wissen ob es zumindestens vorliegt, die Frau meinte sie weiß nicht was das ist, dann wusste sie es doch und meinte dazu braucht man eine sach Bescheinigung oder Erklärung und das würde nicht einfach so gehen, dann sagte sie dass das vielleicht bei der Kollegin liegt aber die ist nicht da! Habe natürlich gesagt dass ich das alles in schriftlicher rechts Korrespondenz haben möchte, was sie meinte dass ich das sowieso schriftlich bekomme Ausrufezeichen und dann war das Gespräch zu ende! Was kann ich denn jetzt tun? Haben sie einen Tipp für mich? Können Sie mir irgendwie weiterhelfen!?
Mit freundlichen Grüßen
A: Telefonieren ist immer die schlechteste ALTERNATIVE! Wer schreibt der bleibt. Ein Sachstandanfrage wäre das Mittel der Wahl gewesen. Das können Sie aber immer noch tun. Aber hören Sie auf mit den zu telefonieren.
F: Macht es Sinn wiederspruch einzureichen oder nicht viele sagen man sollte es lassen aber keiner kann mir einen Grund nennen was habe ich denn für vor und Nachteile Mit freundlichen Grüßen
A: Worum geht es? Wiederspruch zum GS auf jeden Fall. Denn benötigen Sie für Ihre Dokumente!
F: Es werden viele Anträge auf die Staatsbürgerschaft mittlerweile abgelehnt. Welchen Grund kann man angeben, der nicht abgelehnt werden kann? Heirat im Ausland ist nicht möglich da ich das schon bin.
A: Uns ist überhaupt nicht bekannt, dass die Okkupationsverwaltung auch Anträge auf Feststellung der Staatsbürgerschaft prüft. Um welche Staatsbürgerschaft geht es den da? Anträge auf Feststellung einer Staatsangehörigkeit werden manchmal abgelehnt. Aber auch der Ablehnungsbescheid ist ein hoch interessantes und wichtiges Dokument. Mehr zu dem Thema lässt sich hier in der Öffentlichkeit nicht besprechen.
TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr