Besucher letzten 24h:
661
Besucher letzte Woche:
5.833
Besucher letzten Monat:
20.649
Besucher gesamt:
3.798.153
Besucher online:
3


Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
Nickname
Frage
ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
139

19.08.2021

2840

17.09.2024

1484

19.09.2024

225

21.08.2022

58

01.04.2016

31

01.03.2020

244

26.10.2020

3385

19.08.2024

05.01.2017
Wasserglätte
F: Kann für den Nachweis der Abstammung von Großeltern auch deren Ariernachweis der 30er Jahre verwendet werden ?

A: Aber selbstverständlich, die "Reisdeutschen" in den Behörden werden damit umgehen können.


05.01.2017
Markus E.
F: Hallo zusammen, ich habe heute eine Mitteilung des BVA bekommen, in der sich das Amt als nicht zuständig erklärt! "..., da Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in DE haben (§5 des Gesetzes über die Errichtung des BVA i.d.F. v. 15.12.2010)" Wo und mit welchen Antrag kann ich den "gelben Schein" beantragen?? Vielen Dank für eure Unterstützung!

A: Diese Frage sollten Sie Ihrer Gemeinde stellen. In der Regel ist es die Ausländerbehörde Ihrer Gemeinde. Es gibt aber auch Ausnahmen.


04.01.2017
Sabine
F: Hallo, ich habe eine Frage zum Nachweis der Staatsangehörigkeiten. Meine Eltern haben erst nach meiner Geburt geheiratet und sind mittlerweile wieder geschieden. Wenn ich also einen gelben Schein beantragen möchte, muss ich nun die mütterliche oder väterliche Linie nachweisen?

A: Das lässt sich aus den Infos nicht erkennen. Hat Ihr Vater die Vaterschaft anerkannt geht es über den Vater.


01.01.2017
Interessierter
F: Hallo allerseits und vielen Dank für die Arbeit! Ich müsste als eheliches Kind über meinen Vater ableiten, zu dem (und dessen gesamter Familiengeschichte) ich kaum Bezug habe, da er nicht mein Erzeuger ist, sondern nur die Vaterschaft anerkannt hat. Zur dieser Linie gibt es kaum Kontakt, bzw. verweigert man mir die Mithilfe an dem Vorhaben, den GS nach RuStaG zu erwerben. Habe ich auch die Möglichkeit an die Unterlagen/Urkunden zu kommen, ohne die Mithilfe/Zustimmung der Familie? MfG

A: Ja selbstverständlich!!! Das Geburtsstandesamt Ihres Vaters wird Ihnen gerne weiterhelfen.


31.12.2016
Julia
F: Zuerst möchte ich mich für die schnellen und hilfreichen Antworten beim letzten Mal bedanken! Nun zu meiner Frage. Ich selbst habe nun von mir (ehelich geboren ) und von meinem Vater (unehelich geboren ) Beide beglaubigten Abschriften aus dem Geburtenregister. Mein Vater wurde wie gesagt unehelich geboren, hat aber 1,5 Jahre nach Geburt den Familiennamen des Ehemannes seiner Mutter (nicht sein Vater und auch nur eine Namensübertragung-keine Adoption)erhalten. Somit bin ich bei meinem Vater auch über die Mutter weiter gegangen und habe mir gleich die Abschrift meiner Oma mitgeben lassen. Das war doch korrekt so?! Das muss ich jetzt nur wissen, denn genau der gleiche Fall tritt dann bei meiner Oma auch ein. Vielen Dank!

A: Nochmal prüfen ob eine Vaterschaftsanerkenntnis vorliegt. Sollte das nicht sein ist das so in Ordnung.


29.12.2016
Freaky
F: Hallo mein Freund . würde wenn er über seine Mutter die Abstammung macht den gelben Schein bekommen über seinen Vater nicht die beiden haben aber vor seiner Geburt geheiratet(standesamtlich)...kann er einfach übersehen Mutter gehen? Liebe Grüsse

A: RuStAG § 4. [1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.


28.12.2016
tamino
F: Frage: meine Mutter ist 1962 nach § 6 Abs. 2 Rustag eingebürgert worden, da Sie meinen Deutschen Vater geheiratet hat. 1987 wurden sie geschieden. Jetzt zur Frage; kann ich nach der Scheidung die Staatsangehörigkeit auch von meiner Mutter ableiten, da Sie ja Deutsche ist?

A: Wenn Sie Ehelich geboren sind, bleibt Ihnen der Weg über die Mutter verwehrt. Ihre Mutter wurde 1962 auch nicht in die Bundesstaaten eingebürgert. Dieses ist seit 1918 nicht möglich. Sie ist lediglich in die Republik des Bundes(BRvD) eingebürgert.


28.12.2016
tamino
F: Hallo, das Rathaus gibt mir die Geburtsurkunde meines Opas nicht weil § 5 PStG besagt das das Geburtsregister nur 110 Jahre geführt wird. Mein Opa ist 1902 geboren wie komme ich jetzt an diese Geburtsurkunde?

A: Über das Stadtarchiv.


26.12.2016
nitramka
F: Wegen der Ableitung: Ich bin ehelich geboren,leite also väterlicher Seite her. Sein Vater war Pole und seine Mutter Deutsche. Kann/Muss ich dann über meine Oma väterliche Seite weiterleiten? Bei meiner Mutter ist es umgekehrt => Vater deutsch, Mutter polnisch.

A: Nein, wenn sie verheiratet war immer die Väterliche Linie. Polen gehört zum Gebietsstand 1913.


25.12.2016
Tiger
F: Hallo Mitstreiter, nachdem ich nun ein halbes Jahr recheriert habe muss ich leider feststellen, das ich urkundentechnisch nicht vor 1913 komme, da die Unterlagen aus den damaligen Ostgebieten höchst wahrscheinlich während des Krieges zerstört oder verloren gegangen sind, also nach RuStaG 1913 kann ich nicht ableiten. Ist es trotzdem sinnvoll den GS nach dem StaG zu bantragen, da wir alle ohne GS Staatenlose sind? Viele Weihnachtsgrüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr an das Team, macht weiter so!

A: Ja, aber erst alle Möglichkeiten ausschöpfen! Dazu gehört die Kirche Vorort und auch die WASt.


24.12.2016
damailly
F: also verstehe ich das richtig, es geht weniger um die heirat, als vielmehr um die anerkennung der vaterschaft. sprich; sobald eine anerkennung des kindes durch den vater vorliegt wird somit automatisch über den vater abgeleitet auch wenn es niemals zur heirat kam?!

A: Es geht auch um die Anerkennung der Vaterschaft.


23.12.2016
Fekla
F: Hallo zusammen, ich hab da auch mal eine Frage. Ich ehelich geboren in Friedberg, mein Vater (geb. 1956) unehelich, sein Vater war us soldat und seine Mutter Deutsche. Eigentlich sollte ich nun von meiner Oma weiter ableiten... Allerdings habe ich neben einer Vaterschaftsanerkennung meines Opas von 1956 auch noch heraus gefunden, dass mein Vater kurz vor seinem Tod in den usa war und dort die doppelte Staatsbürgerschaft erhielt. Und nun weiß ich nicht mehr weiter. Sollte ich die Vaterschaftanerkennung ignorieren und einfach über meine Oma weiter ableiten und welche Konsequenzen könnten daraus entstehen? Sollte ich über eine doppelte Staatsbürgerschaft nachdenken? Gruß Christian

A: Wir wissen zwar nicht wo Sie die Staatsbürgerschaft herbekommen wollen. Aber bei der Staatsangehörigkeit sieht das bei Ihnen eher nach der unmittelbaren Reichsangehörigkeit aus.


22.12.2016
damailly
F: danke für die schnelle antwort, dachte bisher nämlich, dass es um den zeitpunkt der geburt geht. ist halt anscheinend ein sonderfall. großmutter deswegen, weil mein vater unehelich geboren wurde und meine großmutter niemals den erzeuger geheiratet hat. ist das korrekt?

A: Ja!!! Es geht dabei eigentlich um die Anerkenntnis der Vaterschaft und Adoption.


22.12.2016
damailly
F: hallo. meine großmutter wurde am 29.09.1935 unehelich geboren. am 23.10.1935 hat mein urgroßvater die erzeugerschaft anerkannt; später erfolgte dann die heirat. leite ich nun nach urgroßvater oder urgroßmutter ab? danke im voraus

A: Urgroßvater, aber wie kommen Sie zur Großmutter müsste das nicht auch Großvater sein?


22.12.2016
Wolly
F: Hallo, möchte gerne den Gelben Schein beantragen und hab auch alle Papiere beisammen. Gibt es vielleicht in Köln jemanden, der sich bereit erklärt, als Zeuge mit zum BVA den Antrag abgeben könnte. MfG Wolfgang

A: Die BVA dürfte nicht Ihr Ansprechpartner sein. Die ist nur für Deutsche im Ausland zuständig. Es wird wohl auf die Ausländerbehörde Ihrer Gemeinde herauslaufen.


22.12.2016
Vater geboren 1891
F: Wenn mein Vater 1891 geboren wurde, reicht das für die Beantragung des gelben Scheins? Muss ich eine Geburtsurkunde meines Vaters beschaffen? Was, wenn ich nicht überall gemeldet war?

A: Die Geburtsurkunde und Heiratsurkunde ihres Vaters sollte reichen. Ihre Aufenthaltszeiten sollten Sie natürlich kennen.


22.12.2016
Oli
F: und was schreib ich dann bei Punkt 3.8 rein? Geburt [Abstammung] gemäß.....? Danke vorab!

A: Da bleib alles wie es ist. Denn auch die Ableitung geht nach Geburt Abstammung.


22.12.2016
Oli
F: Hallo, mein Großvater väterlicherseits ist in Budapest geboren. Alle anderen im Gebiet Deutsches Reich. Also keine Chance auf den gelben Schein nach RuStag 1913? :(

A: Das sollte Sie aber nicht abhalten den GS zu machen. Selbst die unmittelbare Reichsangehörigkeit ist besser als Staatenlos.


21.12.2016
dragonaro
F: Hallo, ich habe meine Unterlagen zum gelben Schein nach langem hin und her endlich beisammen. Mein Großvater kann ich nachweisen bis 1899 im Königreich württemberg, alle danach bis zu mir auch Württemberg. Muß ich nun beim Antrag explizit auf (Ru)Stag hinweisen oder geht das automatisch? Grüße an alle und danke für euer Engagement.

A: Da sollten Sie Daraufhinweisen. Halten Sie sich an die Ausfüllhilfe unter Praktisches.


20.12.2016
Maras
F: Hallo miteinander, Ich bin Türke 2 Generation hier geboren und einen deutschen Reisepass. Sowie ich das hier verstanden habe ist es besser den türkischen Pass zu beantragen und den deutschen abzugeben weil ich bessere Rechte habe oder wie? Oder soll ich den gelben Schein nach stag beantragen sprich Abteilung 1937. bin verwirrt. Ich möchte nicht nach der Türkei zurück aber auch kein Personal sein. Ich würde mich freuen wenn sie mir ehrlich antworten. Mit dem islam habe ich wenig zutun außer den türkischen Stammtisch quasi. Viele Grüße

A: Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben, sollte mit der Einbürgerung alles erledigt sein. Sie kommen auch nicht bis 1937. Das Maximum ist eine Einbürgerung in die Republik des Bundes(BRvD).


20.12.2016
rebanaa
F: Hallo ich habe nun soweit alle Unterlagen zusammen, leider ist mein Großvater in Ungarn geboren, kann ich da überhaupt nach RuStag den gelben Schein beantragen. Mein Großvater wurde 1950 die deutsche Staatsangehörigkeit ausgestellt. in einem anderen Forum hat man mir angegeben ich soll die §§ 1,3 (1) 4 (1) angeben, ist das korrekt ? kann mir jemand helfen

A: Die Info reicht so nicht. Sie sollten sich um die Dokumente des Großvaters kümmern.


19.12.2016
Remo
F: alles klar, das klingt schon mal ganz gut. Danke!!! Bitte noch die Adresse wo ich den ganzen Krieg hin schicke. Ick kann nerven, wa.. :-)

A: Da sollten Sie Ihre Gemeinde fragen.


19.12.2016
derimregensteht
F: Hallo ich habe da mal eine Frage, klar sonst wäre ich nicht hier. :-) Ich habe ein Problem mit dem Nachweis Anlage V alles andere ist mir klar wurde hier schon sehr gut beschrieben. Daumen hoch! Mein Vater wurde 1937 in Ostpreußen geboren beglaubigt nur über das Familienbuch mit meiner Mutter hier im Standesamt. Die Geburtsurkunde ist bei der Flucht aus Ostpreußen verloren gegangen.Auch die Geburtsurkunde und Heiratsurkunde seiner Mutter,also meiner Oma die 1910 in Ostpreußen geboren ist.Mein Opa ist damals auch im Krieg gefallen und darüber gibt es auch keine Unterlagen mehr. ( wer um sein Leben rennt kümmert sich nicht um Papier) Könnten die Sterbeurkunden meiner Oma und meines Vaters genügen um den Gelben-Schein nach RuStaG Stand 1913 zu beantragen? Oder stehe ich hier schon im Regen?

A: Ich glaube nicht das Sie über die Oma ableiten können. Also werden Sie mit der Geburtsurkunde der Oma nicht weit kommen. Wenden Sie sich an die Standesämter oder Kirche in Ostpreußen. Anträge finden Sie unter Herunterladen.


19.12.2016
Remo
F: Das ist klar. Aber was trage ich genau im Antrag V unter 4.3 ein, ich fülle den ja für Vater, Opa u Urgroßvater aus, also drei mal. Ihr zeigt das am Beispiel nur für Fälle wo alles prima aus einem Gebiet kommt, wir sind aber immer auf Reisen. Danke Freunde für die Hilfe im Voraus!

A: mittelbare Kaisereichsangehörigkeit


19.12.2016
Karl
F: Zu Leo Die Geburtsabschriften sind in der Kirche Vorort und das sogar in deutscher Sprache wegen dem Jahr. Das Problem ist aber das sie da hinfahren müssen oder einen Vorort kennen müssen. Mit freundlichen Grüßen

A: Danke für die Info!


Ergebnisseite 38 von 114
<<  <  33  34  35  36  37  38  39  40  41  42  43  >   >>   

Copyright © 2024 gelberschein.net

FEWO Bende Ha-Jo und Daniel on Tour