F: danke für die schnelle antwort, dachte bisher nämlich, dass es um den zeitpunkt der geburt geht. ist halt anscheinend ein sonderfall.
großmutter deswegen, weil mein vater unehelich geboren wurde und meine großmutter niemals den erzeuger geheiratet hat. ist das korrekt?
A: Ja!!! Es geht dabei eigentlich um die Anerkenntnis der Vaterschaft und Adoption.
F: hallo.
meine großmutter wurde am 29.09.1935 unehelich geboren. am 23.10.1935 hat mein urgroßvater die erzeugerschaft anerkannt; später erfolgte dann die heirat. leite ich nun nach urgroßvater oder urgroßmutter ab?
danke im voraus
A: Urgroßvater, aber wie kommen Sie zur Großmutter müsste das nicht auch Großvater sein?
F: Hallo, möchte gerne den Gelben Schein beantragen und hab auch alle Papiere beisammen.
Gibt es vielleicht in Köln jemanden, der sich bereit erklärt, als Zeuge mit zum BVA den Antrag abgeben könnte.
MfG
Wolfgang
A: Die BVA dürfte nicht Ihr Ansprechpartner sein. Die ist nur für Deutsche im Ausland zuständig. Es wird wohl auf die Ausländerbehörde Ihrer Gemeinde herauslaufen.
22.12.2016
Vater geboren 1891
F: Wenn mein Vater 1891 geboren wurde, reicht das für die Beantragung des gelben Scheins? Muss ich eine Geburtsurkunde meines Vaters beschaffen? Was, wenn ich nicht überall gemeldet war?
A: Die Geburtsurkunde und Heiratsurkunde ihres Vaters sollte reichen. Ihre Aufenthaltszeiten sollten Sie natürlich kennen.
F: und was schreib ich dann bei Punkt 3.8 rein? Geburt [Abstammung] gemäß.....?
Danke vorab!
A: Da bleib alles wie es ist. Denn auch die Ableitung geht nach Geburt Abstammung.
F: Hallo, mein Großvater väterlicherseits ist in Budapest geboren. Alle anderen im Gebiet Deutsches Reich. Also keine Chance auf den gelben Schein nach RuStag 1913? :(
A: Das sollte Sie aber nicht abhalten den GS zu machen. Selbst die unmittelbare Reichsangehörigkeit ist besser als Staatenlos.
F: Hallo,
ich habe meine Unterlagen zum gelben Schein nach langem hin und her endlich beisammen.
Mein Großvater kann ich nachweisen bis 1899 im Königreich württemberg, alle danach bis zu mir auch Württemberg. Muß ich nun beim Antrag explizit auf (Ru)Stag hinweisen oder geht das automatisch?
Grüße an alle und danke für euer Engagement.
A: Da sollten Sie Daraufhinweisen. Halten Sie sich an die Ausfüllhilfe unter Praktisches.
F: Hallo miteinander,
Ich bin Türke 2 Generation hier geboren und einen deutschen Reisepass. Sowie ich das hier verstanden habe ist es besser den türkischen Pass zu beantragen und den deutschen abzugeben weil ich bessere Rechte habe oder wie? Oder soll ich den gelben Schein nach stag beantragen sprich Abteilung 1937. bin verwirrt. Ich möchte nicht nach der Türkei zurück aber auch kein Personal sein. Ich würde mich freuen wenn sie mir ehrlich antworten. Mit dem islam habe ich wenig zutun außer den türkischen Stammtisch quasi.
Viele Grüße
A: Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben, sollte mit der Einbürgerung alles erledigt sein. Sie kommen auch nicht bis 1937. Das Maximum ist eine Einbürgerung in die Republik des Bundes(BRvD).
F: Hallo ich habe nun soweit alle Unterlagen zusammen, leider ist mein Großvater in Ungarn geboren, kann ich da überhaupt nach RuStag den gelben Schein beantragen. Mein Großvater wurde 1950 die deutsche Staatsangehörigkeit ausgestellt. in einem anderen Forum hat man mir angegeben ich soll die §§ 1,3 (1) 4 (1) angeben, ist das korrekt ? kann mir jemand helfen
A: Die Info reicht so nicht. Sie sollten sich um die Dokumente des Großvaters kümmern.
F: alles klar, das klingt schon mal ganz gut. Danke!!! Bitte noch die Adresse wo ich den ganzen Krieg hin schicke. Ick kann nerven, wa.. :-)
A: Da sollten Sie Ihre Gemeinde fragen.
19.12.2016
derimregensteht
F: Hallo ich habe da mal eine Frage, klar sonst wäre ich nicht hier. :-)
Ich habe ein Problem mit dem Nachweis Anlage V alles andere ist mir klar wurde hier schon sehr
gut beschrieben. Daumen hoch!
Mein Vater wurde 1937 in Ostpreußen geboren beglaubigt nur über das Familienbuch mit meiner Mutter hier im Standesamt. Die Geburtsurkunde ist bei der Flucht aus Ostpreußen verloren gegangen.Auch die Geburtsurkunde und Heiratsurkunde seiner Mutter,also meiner Oma die 1910 in Ostpreußen geboren ist.Mein Opa ist damals auch im Krieg gefallen und darüber gibt es auch keine Unterlagen mehr. ( wer um sein Leben rennt kümmert sich nicht um Papier)
Könnten die Sterbeurkunden meiner Oma und meines Vaters genügen um den Gelben-Schein nach RuStaG Stand 1913 zu beantragen? Oder stehe ich hier schon im Regen?
A: Ich glaube nicht das Sie über die Oma ableiten können. Also werden Sie mit der Geburtsurkunde der Oma nicht weit kommen. Wenden Sie sich an die Standesämter oder Kirche in Ostpreußen. Anträge finden Sie unter Herunterladen.
F: Das ist klar. Aber was trage ich genau im Antrag V unter 4.3 ein, ich fülle den ja für Vater, Opa u Urgroßvater aus, also drei mal. Ihr zeigt das am Beispiel nur für Fälle wo alles prima aus einem Gebiet kommt, wir sind aber immer auf Reisen. Danke Freunde für die Hilfe im Voraus!
A: mittelbare Kaisereichsangehörigkeit
F: Zu Leo
Die Geburtsabschriften sind in der Kirche Vorort und das sogar in deutscher Sprache wegen dem Jahr. Das Problem ist aber das sie da hinfahren müssen oder einen Vorort kennen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
F: Wenn ich Antrag V ausfülle, was trage ich dann genau bei 4.3 ein? Eltern in Sachsen geboren, vom Vater aus Preußen u der wiederum vom Vater (Urgroßvater von mir) in Böhmen! Sind wir dann alle Generationen hindurch bis vor Tag 1914 alle von der Abstammung Volksdeutsche aus Böhmen oder jeder das, wo der Vater geboren wurde?
Dank im voraus!
A: Es bleibt dort eigentlich bei Geburt und Abstammung. Auch Volksdeutsche bekommen Ihre Staatangehörigkeit durch Geburt Abstammung.
F: Hallo,
kann mir jemand weiterhelfen?
Ich benötige beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister 1929 der Stadt Brieg(jetzt Brzeg in Polen/Oppeln/Schlesien).
Nach einem Schriftwechsel hat das Standesamt Brieg mir die Nachricht zukommen lassen, daß das Standesamt nie im Besitz des Geburtenbuchs 1929 war.
Ebenso versuchte ich Kontakt über die Seite ahnenforschunginpolen.eu aufzunehmen.Bisher blieben sie mir eine Antwort schuldig.
Nun hoffe ich auf eure Hilfe, wohin ich mich noch wenden kann.
P.S.Ich spreche kein Polnisch und habe mir nur mit dem Übersetzungsprogramm geholfen.
Vielen Dank im Voraus
A: Dann ist da noch die Kirche im Ort. Vielleicht hilft Ihnen die WASt weiter.
F: Guten Tag, da meine Eltern bei meiner Geburt verheiratet waren, muss ich von meinem
Vater ableiten. Nun ist mein Vater in der Schweiz geboren- ist aber "deutscher" genauso ist es mit meinem
Großvater -er ist ebenfalls in der Schweiz geboren -aber durch meinen deutschen Urgroßvaters auch deutscher.
Kann ich dann überhaupt nach RuStaG ableiten?
A: Das sollte Problemlos möglich sein.
F: Hallo zusammen,
mein Vater wurde in in Rumänien geboren, mit deutschem Pass.
Mein Großveter, keine Ahnung, eventuell Rumänien, eventuell
Rusland, mit dutschem Pass, ausgewandert aus Marbach / neckar.
Habe ich eine Chance auf den geleben Schein
gruss alberto
A: Ja, selbstverständlich!
F: Werden nach Ausstellung des GS die eingereichten Unterlagen (z.B. Urkunden der Vorfahren) wieder zurück ausgehändigt?
A: Nein, natürlich nicht. Deswegen werden auch nur Kopien eingereicht.
F: Und wir unterschreiben dann als Eltern?
Müssen dann alle Unterlagen dreifach vorliegen?
(Mann /kind1/kind2)
A: Den Antrag Kind verwenden. Das andere sollten Sie den Sachbearbeiter fragen.
F: Hallo, wir sind gerade dabei unsere Unterlagen zusammen zu tragen.
Ich konnte bis jetzt leider noch keine Informationen finden, wie ich unsere beiden Kinder mit eintragen kann.
1)Können beide als Abkömmlinge bei meinem Mann mit ihm Antrag vermerkt werden? Oder muss für beide je ein separater Antrag gestellt werden?
2)Der Großvater meines Mannes ist am 08.01.1913 geboren, da das RuStaG ja vom 22.07.1913 ist, müsste das doch genügen, oder liege ich da falsch?
A: 1. jeder seinen Antrag
2. ja das reicht
F:
Hallo, da ich meine Eltern jetzt ca 4 Wochen gervt habe mir die benötigten Dokumente zu beschaffen, bin ich jetzt der Meinung das ich alles benötigte habe. Auf der Seite der Staatsangehörigkeitsbehörde Marburg, die für mich zuständig ist, habe ich mich schon erkundigt ob die Unterlagen ausreichen. Auf dem Trauzeugnis meiner Urgroßeltern steht das mein Urgroßvater 1895 gebohren wurde. Das müßte doch als ernsthafter Nachweis für die Feststellung nach RuStaG 1913 reichen, also nur was meinen Urgroßvater angeht. Dieser so wie mein Opa stammen nämlich aus dem Sudetenland, aus diesem Grund besitze ich leider keine Geburtsurkunden der beiden. Nur die Trauzeugnisse von Urgroßv. und Großv. Da diese aber einen Stempel vom jeweiligen Pfarramt besitzen müßte es doch amtlich bzw legitim sein, oder?
Ich habe im Antrag F und Antrag V rein geschrieben, Staatsangehörigkeit: In Sudetenland Kgr Böhmen/ seit wann: seit Geburt/ erworben durch: Abstammung gemäß § 4 Abs 1 RuStaG Stand 1913.
Ist das korrekt so ?
Ich hatte nämlich mal gelesen das Für Kriegsvertriebene ein anderer § gilt. Nur welcher konnte ich nicht erfahren. Falls ich etwas falsch gemacht habe, bitte ich darum mir die korrekte Eintragung für diese Spalten (3.8 und 4.3 ) mit zu teilen. Ich habe jetzt drei Monate mit lesen, informieren, suchen etc verbracht und allerlei Nebelkerzen wie Staatenlos info und andere Desinformierer links liegen zu lassen. Ich möchte daher nicht wieder auf irgendeinen steinalten Thread zu diesem Thema verwiesen werden, ich möchte lediglich die Antwort mit der richtigen Lösung. Die Suche hat mich sehr sehr viel Zeit und Energie gekostet. Deswegen möchte ich eben nur noch abschließend wissen ob es richtig ist was ich eingetragen habe, bevor ich mir den grünen Reisepass als letztes besorge.
Bitte um Antwort, danke schon mal im vorraus, Gruß Sven.
F: Vater, 1915 geboren in Ostpreussen, reicht daß für RuSTaG 1913 aus?
Die Geburts- oder Sterbeurkunde vom Großvater ist nicht mehr zu beschaffen, weil er in Ostpreußen geboren wurde und im Krieg irgendwo in Mecklenburg am Straßenrand verhungert sein soll. Wird eventuell auch die Abstammung vom Vater für RuSTaG dann reichen?
A: Der Absolute max. Termin ist der 08.11.1918. Also alles gut.
F: Könnte man nicht auch zur Not den Antrag F und V mit allem was ich bisher zusammen habe abschicken, mit dem Vermerk, "Fehlende Unterlagen werden nachgereicht!", habt ihr damit Erfahrung?
A: Das macht keinen Sinn.
F: Ich habe die beglaubigte Heiratsurkunde meines Großvaters, an dieser ist ein Anhang wo die Eltern von ihm und die Eltern von der Großmutter mit Geburtsort und Tag eingetragen sind, die Heiratsurkunde hat den Stempel vom Amt mit dem Hinweis, die Urkunde bestünde nur aus einem Blatt. Meine Frage: Ist das ausreichend für den Antrag oder benötige ich noch die Geburtsurkunde vom Großvater und Urgroßvater?
A: Das sollten Sie den Sachbearbeiter Fragen. Deren Befindlichkeiten sind uns nicht bekannt.
F: Meine Kusine möchte den GS beantragen, nachdem ich Ihr davon erzählt habe. Ich habe die Staatsangehörigkeit im Kgr Bayern, da ich nach der Linie meines Vaters abgeleitet habe.
Ihr Großvater väterlicher Seite kam allerdings aus Böhmen. Kann sie überhaupt nach RuStaG 1913 ableiten? Wenn ja, in welchem Bundesstaat?
A: Ja, im Rahmen der Volkszugehörigkeit.