Besucher letzten 24h:
658
Besucher letzte Woche:
5.834
Besucher letzten Monat:
20.647
Besucher gesamt:
3.798.146
Besucher online:
4


Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
Nickname
Frage
ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
139

19.08.2021

2840

17.09.2024

1484

19.09.2024

225

21.08.2022

58

01.04.2016

31

01.03.2020

244

26.10.2020

3385

19.08.2024

18.12.2016
Remo
F: Wenn ich Antrag V ausfülle, was trage ich dann genau bei 4.3 ein? Eltern in Sachsen geboren, vom Vater aus Preußen u der wiederum vom Vater (Urgroßvater von mir) in Böhmen! Sind wir dann alle Generationen hindurch bis vor Tag 1914 alle von der Abstammung Volksdeutsche aus Böhmen oder jeder das, wo der Vater geboren wurde? Dank im voraus!

A: Es bleibt dort eigentlich bei Geburt und Abstammung. Auch Volksdeutsche bekommen Ihre Staatangehörigkeit durch Geburt Abstammung.


17.12.2016
Leo
F: Hallo, kann mir jemand weiterhelfen? Ich benötige beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister 1929 der Stadt Brieg(jetzt Brzeg in Polen/Oppeln/Schlesien). Nach einem Schriftwechsel hat das Standesamt Brieg mir die Nachricht zukommen lassen, daß das Standesamt nie im Besitz des Geburtenbuchs 1929 war. Ebenso versuchte ich Kontakt über die Seite ahnenforschunginpolen.eu aufzunehmen.Bisher blieben sie mir eine Antwort schuldig. Nun hoffe ich auf eure Hilfe, wohin ich mich noch wenden kann. P.S.Ich spreche kein Polnisch und habe mir nur mit dem Übersetzungsprogramm geholfen. Vielen Dank im Voraus

A: Dann ist da noch die Kirche im Ort. Vielleicht hilft Ihnen die WASt weiter.


17.12.2016
Sandra
F: Guten Tag, da meine Eltern bei meiner Geburt verheiratet waren, muss ich von meinem Vater ableiten. Nun ist mein Vater in der Schweiz geboren- ist aber "deutscher" genauso ist es mit meinem Großvater -er ist ebenfalls in der Schweiz geboren -aber durch meinen deutschen Urgroßvaters auch deutscher. Kann ich dann überhaupt nach RuStaG ableiten?

A: Das sollte Problemlos möglich sein.


16.12.2016
alberto
F: Hallo zusammen, mein Vater wurde in in Rumänien geboren, mit deutschem Pass. Mein Großveter, keine Ahnung, eventuell Rumänien, eventuell Rusland, mit dutschem Pass, ausgewandert aus Marbach / neckar. Habe ich eine Chance auf den geleben Schein gruss alberto

A: Ja, selbstverständlich!


15.12.2016
Manuel
F: Werden nach Ausstellung des GS die eingereichten Unterlagen (z.B. Urkunden der Vorfahren) wieder zurück ausgehändigt?

A: Nein, natürlich nicht. Deswegen werden auch nur Kopien eingereicht.


12.12.2016
Julia
F: Und wir unterschreiben dann als Eltern? Müssen dann alle Unterlagen dreifach vorliegen? (Mann /kind1/kind2)

A: Den Antrag Kind verwenden. Das andere sollten Sie den Sachbearbeiter fragen.


12.12.2016
Julia
F: Hallo, wir sind gerade dabei unsere Unterlagen zusammen zu tragen. Ich konnte bis jetzt leider noch keine Informationen finden, wie ich unsere beiden Kinder mit eintragen kann. 1)Können beide als Abkömmlinge bei meinem Mann mit ihm Antrag vermerkt werden? Oder muss für beide je ein separater Antrag gestellt werden? 2)Der Großvater meines Mannes ist am 08.01.1913 geboren, da das RuStaG ja vom 22.07.1913 ist, müsste das doch genügen, oder liege ich da falsch?

A: 1. jeder seinen Antrag
2. ja das reicht


11.12.2016
Svenson0815
F: Hallo, da ich meine Eltern jetzt ca 4 Wochen gervt habe mir die benötigten Dokumente zu beschaffen, bin ich jetzt der Meinung das ich alles benötigte habe. Auf der Seite der Staatsangehörigkeitsbehörde Marburg, die für mich zuständig ist, habe ich mich schon erkundigt ob die Unterlagen ausreichen. Auf dem Trauzeugnis meiner Urgroßeltern steht das mein Urgroßvater 1895 gebohren wurde. Das müßte doch als ernsthafter Nachweis für die Feststellung nach RuStaG 1913 reichen, also nur was meinen Urgroßvater angeht. Dieser so wie mein Opa stammen nämlich aus dem Sudetenland, aus diesem Grund besitze ich leider keine Geburtsurkunden der beiden. Nur die Trauzeugnisse von Urgroßv. und Großv. Da diese aber einen Stempel vom jeweiligen Pfarramt besitzen müßte es doch amtlich bzw legitim sein, oder? Ich habe im Antrag F und Antrag V rein geschrieben, Staatsangehörigkeit: In Sudetenland Kgr Böhmen/ seit wann: seit Geburt/ erworben durch: Abstammung gemäß § 4 Abs 1 RuStaG Stand 1913. Ist das korrekt so ? Ich hatte nämlich mal gelesen das Für Kriegsvertriebene ein anderer § gilt. Nur welcher konnte ich nicht erfahren. Falls ich etwas falsch gemacht habe, bitte ich darum mir die korrekte Eintragung für diese Spalten (3.8 und 4.3 ) mit zu teilen. Ich habe jetzt drei Monate mit lesen, informieren, suchen etc verbracht und allerlei Nebelkerzen wie Staatenlos info und andere Desinformierer links liegen zu lassen. Ich möchte daher nicht wieder auf irgendeinen steinalten Thread zu diesem Thema verwiesen werden, ich möchte lediglich die Antwort mit der richtigen Lösung. Die Suche hat mich sehr sehr viel Zeit und Energie gekostet. Deswegen möchte ich eben nur noch abschließend wissen ob es richtig ist was ich eingetragen habe, bevor ich mir den grünen Reisepass als letztes besorge. Bitte um Antwort, danke schon mal im vorraus, Gruß Sven.

A: Alles Gut weiter machen.

Vielleicht noch einmal hier recherchieren!!!


11.12.2016
Ingolein
F: Vater, 1915 geboren in Ostpreussen, reicht daß für RuSTaG 1913 aus? Die Geburts- oder Sterbeurkunde vom Großvater ist nicht mehr zu beschaffen, weil er in Ostpreußen geboren wurde und im Krieg irgendwo in Mecklenburg am Straßenrand verhungert sein soll. Wird eventuell auch die Abstammung vom Vater für RuSTaG dann reichen?

A: Der Absolute max. Termin ist der 08.11.1918. Also alles gut.


07.12.2016
Remo
F: Könnte man nicht auch zur Not den Antrag F und V mit allem was ich bisher zusammen habe abschicken, mit dem Vermerk, "Fehlende Unterlagen werden nachgereicht!", habt ihr damit Erfahrung?

A: Das macht keinen Sinn.


07.12.2016
Remo
F: Ich habe die beglaubigte Heiratsurkunde meines Großvaters, an dieser ist ein Anhang wo die Eltern von ihm und die Eltern von der Großmutter mit Geburtsort und Tag eingetragen sind, die Heiratsurkunde hat den Stempel vom Amt mit dem Hinweis, die Urkunde bestünde nur aus einem Blatt. Meine Frage: Ist das ausreichend für den Antrag oder benötige ich noch die Geburtsurkunde vom Großvater und Urgroßvater?

A: Das sollten Sie den Sachbearbeiter Fragen. Deren Befindlichkeiten sind uns nicht bekannt.


04.12.2016
Marc
F: Meine Kusine möchte den GS beantragen, nachdem ich Ihr davon erzählt habe. Ich habe die Staatsangehörigkeit im Kgr Bayern, da ich nach der Linie meines Vaters abgeleitet habe. Ihr Großvater väterlicher Seite kam allerdings aus Böhmen. Kann sie überhaupt nach RuStaG 1913 ableiten? Wenn ja, in welchem Bundesstaat?

A: Ja, im Rahmen der Volkszugehörigkeit.


02.12.2016
Stahlzwerg
F: erstmal vielen dank!!!! die Linie meiner mutter geht nach sudetendeutschland die Linie meines vaters laeuft ausschliesslich in preussen .bei meiner geburt waren sie nicht verheiratet,die Vaterschaft ist anerkannt und mein beiden leiblichen Eltern haben nach meiner Geburt umgehend geheiratet.der Familienname ist der meines vaters dann geworden nach der heirat.also gehe ich richtig wenn ich dann Kgr. Preussen eintrage?? vielen dank fuer ihre muehe

A: Dann eindeutig Vater!


02.12.2016
Stahlzwerg
F: hallo ich bin unehelich geboren jedoch haben meine Eltern umgehend dann geheiratet.vaeterlicherseits ist alles preussen aber muetterlicherseites sudetendeutschland. habe ich Pech gehabt oder habe ich die preussiche staatsangehoerigkeit durch meinen vater?ich will mit dem gelben schein Klarheit fuer mich. vielen dank MFG

A: Sie haben mit beiden Linien keine Probleme mit der Abstammung. Auf den 1. Blick sieht es bei Ihnen nach der Väterlichen Linie aus. Das lässt sich mit den Infos nicht genau sagen.


01.12.2016
Remo
F: Gruß an alle die reinen Herzens sind, habe mal eine Frage zum Antrag wenn man über die Volkszugehörigkeit gehen muss. Mein Großvater ist in Saaz/Böhmen geboren, stelle ich genau den gleichen Antrag F und V aus mit einem Zusatzvermerk "Volkszugehörigkeit" oder gibt es da andere Papiere? Danke im Vorraus!!!

A: Alles das gleiche auch ohne den Vermerk.


01.12.2016
Robert
F: Hallo, hab meinen Antrag gestellt...meine Eltern waren Sudetendeutsche, mein Vater ein Findelkind. Hab denen ein Urteil mitgeschickt, in dem zitiert wird, dass bei Statusdeutschen sowohl vom Vater wahlweise auch von der Mutter abgeleitet werden kann. Nun die Antwort: Der Auszug wurde ignoriert, stattdessen das Urteil selbst in seinem Wesen zitiert (worum es gar nicht ging). Zudem wurde mitgeteilt: Das die Staatsangehörigkeitsbehörde entscheidet nach welcher Rechtsgrundlage die Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit erwarben. Er bearbeitet jetzt nach ius soli und druckt die Ausweise bis zu einem Datum aus oder man soll den Antrag gegen ermäßigte Gebühr zurücknehmen. Was soll ich dazu sagen, von soviel Ignoranz und Arroganz bin ich platt?

A: Das Gesetz auf das Sie sich berufen wollen kommt aus dem geltenden Recht und nicht aus dem gültigen. Im RuStAG ist alles geregelt. Auch wie mit Findelkind verfahren ist. Nach Geburt ist hier zwar nicht zu verfahren, ob er das getan hat wird sich erst bei Ausstellung zeigen. Kümmern Sie sich nochmal intensiv um die Unterlagen Ihrer Eltern außerhalb von Geburt und Heiratsurkunden.


30.11.2016
Lu
F: ich bin am Gelbenschein dran (am ausfüllen) jetzt kommt aber eine Frage auf, über welche Linie muss ich gehen? Damals kam ich auf die Welt und meine Eltern waren schon verheiratet. Meine Mutter ist Deutsche (Abstammung bis vor 1913 nachgewiesen, Gelberschein ist schon beantragt) und mein Vater ist Italiener. So kann ich gar nicht über meinen Vater gehen. Geht es auch über meine Mutter? Oder wie muss ich das machen? Wenn ja, kann ich dann meine Mutter, mein Opa und Uropa oder muss ich Mutter, Oma Uroma?

A: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz RuStAG § 4. [1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.


29.11.2016
dobermann
F: Zu Mario 0105 Das müsste doch über die deutsche Volkszugehörigkeit gehen zumal der Ort direkt an der Grenze liegt. Das zählte zu den sudeten.

A: Danke für die Info!


29.11.2016
Mario0105
F: Sorry, wenn ich so spät störe. Aber ich brauche eine Info von jemanden der Ahnung hat und weiß wovon er redet. Und zwar: Was kann ich tun, wenn ich mir einen Staatsangehörigkeitsauweis beantragen will, aber meine Vorfahren aus Österreich - Ungarn kommen ( 1913 ist doch das ausschlaggebende Jahr, wenn ich das richtig verstanden habe ) ??? Also mein Opa väterlicherseits ist 1906 in Tetschen-Bodenbach ( Decin ) geboren wurden und wenn meine Google Recherchen stimmen, zählte es 1913 zu Österreich-Ungarn. Zählt das auch oder hab ich dadurch keine Chance ??? Danke für eure hoffentlich positiven und hilfreichen Tipps.

A: Es reicht vielleicht nicht für die mittelbare aber für die unmittelbare ganz bestimmt. https://www.youtube.com/watch?v=IDxw7sDM8bw


28.11.2016
Ilka
F: Mein Vater wurde 1931 in St.Gallen, der Großvater 1907 in Romanshor, Kanton St. Gallen geboren. Der Urgroßvater demnach vor 1900 in Saulgau, BAden Wüttemberg. Bekäme ich überhaupt einen GS??

A: Ja selbstverständlich


24.11.2016
Gabriele
F: Wenn der Großvater -Sudetendeutscher - 1910 in Karlsbad geboren wurde, was kann ich dann eintragen bei-- Vorlage V Nr. 4 -- es kann ja nicht nach RuStaG Parag.4 Abs.1 Abstammung? Ist es richtig wenn bei 4.2. Sudetendeutscher eingetragen wird? oder Österreich-Ungarn? Vielen lieben Dank!

A: Für Sie bleibt es immer Geburt Abstammung. Eintragen müssen Sie Österreich-Ungarn.


23.11.2016
Frankxx
F: reicht die Heiratsurkunde /Sterbeurkunde für den Großvater zur Ableitung? Ist eine Begündung für den GS-Antrag sinnvoll, ggf. welche? Besten Dank für deinen geduldigen "Job"!!!

A: Ja das reicht.


22.11.2016
Mark
F: Hallo, ich komme bei der Ableitung über meinen Vater nicht vor 1914. Er wurde 1938 in Schlesien geboren. Er ist zwar ein Findelkind, aber die Ausländerbehörde mein, dass 1938 die Staatsangehörigkeit nur über den Vater abgeleitet werden konnte. Jetzt habe ich ein Urteil vom Mai 1974 gefunden, das besagt, dass bei Statusdeutschen (Vertriebene) die Ableitung ohne die Differenzierung nach dem Geschlecht und in gleicher Weise durch die Abstammung von einem Mann wie von einer Frau deutscher Volkszugehörigkeit vermittelt wird. Wäre eine Einbürgerung vor 1914 dann vorzuziehen, wenn man sonst nicht vor 1914 kommt?

A: Eine Einbürgerung vor 1914 ist nicht möglich. Das Kaiserreich ist mangels Organen Handlungsunfähig und wird durch die BRvD zu Treuen Händen(Treuhandverwaltung) verwaltet. Die BRvD kann Sie nur in die Republik des Bundes(BRvD) Einbürgern. Anzuwenden ist nur gültiges Recht(z.B. RuStAG) und nicht geltendes Recht(ab 9.11.1918). Das geltende Recht wird Sie also nicht vor 1914 zurück bringen.


21.11.2016
Oliver
F: Da hatte ich mich verschrieben, gemeint war natürlich Staatsangehörigkeit. Ich werde der Sache mal beim KVR München nachgehen, aber da nur ein Deutscher Staatsangehöriger freiwillig Wehrdienst leisten kann, sollte die Ernennungsurkunde und Dienstzeitbescheinigung schon als Nachweis der Staatsangehörigkeit ausreichen. Ich halte euch auf dem Laufenden sobald ich neue Erkenntnisse habe.

A: Selbst wenn das so sein sollte, kann das nicht nach RuStAG 1913 sein. Also sollten Sie den Antrag neu stellen.


21.11.2016
Oliver
F: Hallo, ich habe heute die Antwort vom Bundesverwaltungsamt bekommen. Ergebis - im Register "Entscheidungen in Staatsangehörigkeiten - EStA" befinden sich keine Eintrageungen zu Ihrer Person. Sollten Sie im Besitz einens Staatsangehörigkeitsausweises sein, empfehle ich ihnen sich an die örtlich zuständige Behörde zu wenden mit der Bitte die Eintragung nachzuholen. Ich war der Meinung, als ehemaliger Zeitsoldat wurde meine Staatsbürgerschaft doch mit der Ernennung zweifelsfrei nachgewiesen, da brauche ich doch nicht zusätzlich den gelben Schein beantragen, oder? Warum erwähnt Hr. Peterlini den Staatsbürgerschaftsausweiß wenn ich ihm meine Dienstzeitbescheingung mitgeschickt habe?

A: Ich weiß nicht wo Sie die StaatsBürgerschaft her haben. Sollten Sie aber Ihre Staatsangehörigkeit schon nachgewiesen haben, sollten Sie die Behörde auffordern diesen auch Einzutragen. Ich glaube nicht, dass die Ernennung ausreicht.


Ergebnisseite 39 von 114
<<  <  34  35  36  37  38  39  40  41  42  43  44  >   >>   

Copyright © 2024 gelberschein.net

FEWO Bende Ha-Jo und Daniel on Tour