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Fragen und Antworten

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02.12.2016
Stahlzwerg
F: erstmal vielen dank!!!! die Linie meiner mutter geht nach sudetendeutschland die Linie meines vaters laeuft ausschliesslich in preussen .bei meiner geburt waren sie nicht verheiratet,die Vaterschaft ist anerkannt und mein beiden leiblichen Eltern haben nach meiner Geburt umgehend geheiratet.der Familienname ist der meines vaters dann geworden nach der heirat.also gehe ich richtig wenn ich dann Kgr. Preussen eintrage?? vielen dank fuer ihre muehe

A: Dann eindeutig Vater!


02.12.2016
Stahlzwerg
F: hallo ich bin unehelich geboren jedoch haben meine Eltern umgehend dann geheiratet.vaeterlicherseits ist alles preussen aber muetterlicherseites sudetendeutschland. habe ich Pech gehabt oder habe ich die preussiche staatsangehoerigkeit durch meinen vater?ich will mit dem gelben schein Klarheit fuer mich. vielen dank MFG

A: Sie haben mit beiden Linien keine Probleme mit der Abstammung. Auf den 1. Blick sieht es bei Ihnen nach der Väterlichen Linie aus. Das lässt sich mit den Infos nicht genau sagen.


01.12.2016
Remo
F: Gruß an alle die reinen Herzens sind, habe mal eine Frage zum Antrag wenn man über die Volkszugehörigkeit gehen muss. Mein Großvater ist in Saaz/Böhmen geboren, stelle ich genau den gleichen Antrag F und V aus mit einem Zusatzvermerk "Volkszugehörigkeit" oder gibt es da andere Papiere? Danke im Vorraus!!!

A: Alles das gleiche auch ohne den Vermerk.


01.12.2016
Robert
F: Hallo, hab meinen Antrag gestellt...meine Eltern waren Sudetendeutsche, mein Vater ein Findelkind. Hab denen ein Urteil mitgeschickt, in dem zitiert wird, dass bei Statusdeutschen sowohl vom Vater wahlweise auch von der Mutter abgeleitet werden kann. Nun die Antwort: Der Auszug wurde ignoriert, stattdessen das Urteil selbst in seinem Wesen zitiert (worum es gar nicht ging). Zudem wurde mitgeteilt: Das die Staatsangehörigkeitsbehörde entscheidet nach welcher Rechtsgrundlage die Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit erwarben. Er bearbeitet jetzt nach ius soli und druckt die Ausweise bis zu einem Datum aus oder man soll den Antrag gegen ermäßigte Gebühr zurücknehmen. Was soll ich dazu sagen, von soviel Ignoranz und Arroganz bin ich platt?

A: Das Gesetz auf das Sie sich berufen wollen kommt aus dem geltenden Recht und nicht aus dem gültigen. Im RuStAG ist alles geregelt. Auch wie mit Findelkind verfahren ist. Nach Geburt ist hier zwar nicht zu verfahren, ob er das getan hat wird sich erst bei Ausstellung zeigen. Kümmern Sie sich nochmal intensiv um die Unterlagen Ihrer Eltern außerhalb von Geburt und Heiratsurkunden.


30.11.2016
Lu
F: ich bin am Gelbenschein dran (am ausfüllen) jetzt kommt aber eine Frage auf, über welche Linie muss ich gehen? Damals kam ich auf die Welt und meine Eltern waren schon verheiratet. Meine Mutter ist Deutsche (Abstammung bis vor 1913 nachgewiesen, Gelberschein ist schon beantragt) und mein Vater ist Italiener. So kann ich gar nicht über meinen Vater gehen. Geht es auch über meine Mutter? Oder wie muss ich das machen? Wenn ja, kann ich dann meine Mutter, mein Opa und Uropa oder muss ich Mutter, Oma Uroma?

A: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz RuStAG § 4. [1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.


29.11.2016
dobermann
F: Zu Mario 0105 Das müsste doch über die deutsche Volkszugehörigkeit gehen zumal der Ort direkt an der Grenze liegt. Das zählte zu den sudeten.

A: Danke für die Info!


29.11.2016
Mario0105
F: Sorry, wenn ich so spät störe. Aber ich brauche eine Info von jemanden der Ahnung hat und weiß wovon er redet. Und zwar: Was kann ich tun, wenn ich mir einen Staatsangehörigkeitsauweis beantragen will, aber meine Vorfahren aus Österreich - Ungarn kommen ( 1913 ist doch das ausschlaggebende Jahr, wenn ich das richtig verstanden habe ) ??? Also mein Opa väterlicherseits ist 1906 in Tetschen-Bodenbach ( Decin ) geboren wurden und wenn meine Google Recherchen stimmen, zählte es 1913 zu Österreich-Ungarn. Zählt das auch oder hab ich dadurch keine Chance ??? Danke für eure hoffentlich positiven und hilfreichen Tipps.

A: Es reicht vielleicht nicht für die mittelbare aber für die unmittelbare ganz bestimmt. https://www.youtube.com/watch?v=IDxw7sDM8bw


28.11.2016
Ilka
F: Mein Vater wurde 1931 in St.Gallen, der Großvater 1907 in Romanshor, Kanton St. Gallen geboren. Der Urgroßvater demnach vor 1900 in Saulgau, BAden Wüttemberg. Bekäme ich überhaupt einen GS??

A: Ja selbstverständlich


24.11.2016
Gabriele
F: Wenn der Großvater -Sudetendeutscher - 1910 in Karlsbad geboren wurde, was kann ich dann eintragen bei-- Vorlage V Nr. 4 -- es kann ja nicht nach RuStaG Parag.4 Abs.1 Abstammung? Ist es richtig wenn bei 4.2. Sudetendeutscher eingetragen wird? oder Österreich-Ungarn? Vielen lieben Dank!

A: Für Sie bleibt es immer Geburt Abstammung. Eintragen müssen Sie Österreich-Ungarn.


23.11.2016
Frankxx
F: reicht die Heiratsurkunde /Sterbeurkunde für den Großvater zur Ableitung? Ist eine Begündung für den GS-Antrag sinnvoll, ggf. welche? Besten Dank für deinen geduldigen "Job"!!!

A: Ja das reicht.


22.11.2016
Mark
F: Hallo, ich komme bei der Ableitung über meinen Vater nicht vor 1914. Er wurde 1938 in Schlesien geboren. Er ist zwar ein Findelkind, aber die Ausländerbehörde mein, dass 1938 die Staatsangehörigkeit nur über den Vater abgeleitet werden konnte. Jetzt habe ich ein Urteil vom Mai 1974 gefunden, das besagt, dass bei Statusdeutschen (Vertriebene) die Ableitung ohne die Differenzierung nach dem Geschlecht und in gleicher Weise durch die Abstammung von einem Mann wie von einer Frau deutscher Volkszugehörigkeit vermittelt wird. Wäre eine Einbürgerung vor 1914 dann vorzuziehen, wenn man sonst nicht vor 1914 kommt?

A: Eine Einbürgerung vor 1914 ist nicht möglich. Das Kaiserreich ist mangels Organen Handlungsunfähig und wird durch die BRvD zu Treuen Händen(Treuhandverwaltung) verwaltet. Die BRvD kann Sie nur in die Republik des Bundes(BRvD) Einbürgern. Anzuwenden ist nur gültiges Recht(z.B. RuStAG) und nicht geltendes Recht(ab 9.11.1918). Das geltende Recht wird Sie also nicht vor 1914 zurück bringen.


21.11.2016
Oliver
F: Da hatte ich mich verschrieben, gemeint war natürlich Staatsangehörigkeit. Ich werde der Sache mal beim KVR München nachgehen, aber da nur ein Deutscher Staatsangehöriger freiwillig Wehrdienst leisten kann, sollte die Ernennungsurkunde und Dienstzeitbescheinigung schon als Nachweis der Staatsangehörigkeit ausreichen. Ich halte euch auf dem Laufenden sobald ich neue Erkenntnisse habe.

A: Selbst wenn das so sein sollte, kann das nicht nach RuStAG 1913 sein. Also sollten Sie den Antrag neu stellen.


21.11.2016
Oliver
F: Hallo, ich habe heute die Antwort vom Bundesverwaltungsamt bekommen. Ergebis - im Register "Entscheidungen in Staatsangehörigkeiten - EStA" befinden sich keine Eintrageungen zu Ihrer Person. Sollten Sie im Besitz einens Staatsangehörigkeitsausweises sein, empfehle ich ihnen sich an die örtlich zuständige Behörde zu wenden mit der Bitte die Eintragung nachzuholen. Ich war der Meinung, als ehemaliger Zeitsoldat wurde meine Staatsbürgerschaft doch mit der Ernennung zweifelsfrei nachgewiesen, da brauche ich doch nicht zusätzlich den gelben Schein beantragen, oder? Warum erwähnt Hr. Peterlini den Staatsbürgerschaftsausweiß wenn ich ihm meine Dienstzeitbescheingung mitgeschickt habe?

A: Ich weiß nicht wo Sie die StaatsBürgerschaft her haben. Sollten Sie aber Ihre Staatsangehörigkeit schon nachgewiesen haben, sollten Sie die Behörde auffordern diesen auch Einzutragen. Ich glaube nicht, dass die Ernennung ausreicht.


21.11.2016
paddy
F: Hallo liebes Team, Ich habe am 13.10.2016 mein Antrag mit allen Nachweisen per Einschreiben losgeschickt, bis jetzt habe ich nichts gehört und keinerlei Reaktion auf meinen Antrag bzw. Nachweis erhalten. Wie könnte ich weiter vorgehen, daher bitte ich im Rat.LG und danke für eure Arbeit!

A: Alles was unter 3 Monate ist, ist in Ordnung.


20.11.2016
Elke
F: Als verheiratete Frau muss ich da nach meinem Mann seinen Vorfahren ableiten, oder über meinen Vater, da ich ehelich geboren bin.

A: Da ist die eigene Abstammung gefragt.


20.11.2016
Hannelore
F: Ich bin verwitwet. Muss ich dann die Ableitung nach RuStAG über meinen verstorbenen Ehemann machen, oder kann/muss ich (als eheliches Kind) die Ableitung über meinen Vater machen?

A: Da ist die eigene Abstammung gefragt.


19.11.2016
Sonja
F: Guten Abend, welcher § Rustag 1913 ist anzuwenden, wenn der Vater vor der Eheschließung geboren wurde, im Heiratsbuch (ca. 1 Jahr später)ist der Vermerk, Kind anerkannt-mit der Eheschließung zusammen. A) § 4 (1) oder B) § 5 -Legitimation oder C) beide §§,also § 4(1) und § 5. Danke für die Antwprt schon jetzt.

A: A


19.11.2016
Djin
F: Schade das man nicht unter sein Thema antworten kann. Ich bin seit meinem 16 Lebensjahr BRD deutsch, da kann ich mich nicht mehr einbürgern, also muss ich Staatenlos bleiben? Wie kommme ich an die Staatsangehörigkeit indem Völkerrechtssubjekt wo ich lebe(Preussen)? Conrebbi hatte mal dazu etwas interessantes gebracht, über die Gemeinden, wenn man lang genug in einer lebt, sollte das angeblich gehen. Danke für die Antwort

A: Das Völkerrechtssubjekt ist mangels Organen Handlungsunfähig und die BRvD der Treuhandverwalter. Egal was Cohlrabi sagt oder nicht. Es nützt auch nicht 1 Jahr Söldnerarmee der BRvD zu gehen.


19.11.2016
sklave
F: nabend ! habe zwar alle daten meiner eltern und großeltern , aber der älteste ausweis ist aus dem jahr 1949 mit der staatsangehörigkeit deutschland für meinen opa . der wurde in schlesien 1899 geboren . kann ich ohne ausweis mit angabe der staatsangehörigkeit pommern in richtung gelber schein gehen oder besteht da wenig aussicht ? mit freundlichen grüßen

A: Ausweise werden Ihnen nicht viel nützen. Sie brauchen die Geburts- bzw. Sterbeurkunden und Heiratsurkunden ihrer Vorfahren. Schlesien ist kein Problem. Dann sind Sie aber eher Preuße. Den Geburtsort des Opa können Sie im Gemeinderegister 1900 suchen.


19.11.2016
Djin
F: Naja, ich werde beides probieren. Da ich der Ansicht bin, wenn das RuStag(Bundesstaat Preußen; Bayern usw) gültig ist, darf diese Verwaltung mir die Einbürgerung nicht verwehren. § 8 Satz 1, 3, 4 und § 9 RuStag. Danke für die Antwort.

A: Sie können sich gerne einbürgern lassen, das geht aber nur in die Republik des Bundes(BRvD). Also ins StAG und nicht ins RuStAG. Die BRvD hat keine Berechtigung Sie ins RuStAG einzubürgern. Dann bekommen Sie halt eine grüne Urkunde.


19.11.2016
Djin
F: Hallo. Mein Vater ist Österreicher. Ich bin ehelisch geboren aber lebe seit meiner Geburt im BRD Verwalteten Preussen. 1. Steht es mir frei von wem ich ableite, da ich hier(in Köln) schon immer lebe. 2. falls es mir nicht frei stehen sollte, müsste ich mich auch über das RuStag einbürgern bzw. die Staatsangehörigkeit bekommen sollen? Danke im Votraus MfG Andreas

A: Wie schon 1000x beantwortet, ist es nicht egal. Ehelich immer über den Vater. Eine Einbürgerung nach RuStAG ist nicht möglich. Die Bundesstaaten sind mangels Organen handlungsunfähig. Sie sollten sich nochmal intensive mit dem Thema beschäftigen.


18.11.2016
RitaW
F: Ist es richtig, dass eine verheiratete Frau nur nach den Vorfahren ihres Ehemannes ableitet und ihre Abstammung nach dem Vater/Großvater wegfällt? Dankefür die Antwort

A: Nicht in der geltendem Recht(BRiD), nur im gültigem Recht. Also werden Sie die Unterlagen Ihrer Abstammung brauchen.


18.11.2016
AS
F: F: Ist es notwendig bei der Antragsstellung Beglaubigungen von den Originalen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde usw.) zuschicken oder reichen Kopien aus? Auf der Seite steht auch, dass man die Unterlagen zuschicken (Antrag) und nicht persönlich abgeben soll. Ist es nicht besser persönlich den Antrag einzureichen? (natürlich mit Zeugen) Wird der Antrag dann nicht schneller bearbeitet? Was sind die Nachteile einer persönlichen Abgabe?

A: 1. Kopien reichen
2. Das liegt an Ihnen und Ihrem Wissensstand.
3. Nein
4. Die Bereitschaft der Willfährigen Erfüllungsgehilfen zu Straftaten und die Obrigkeitshörigkeit der Antragsteller.


16.11.2016
Unschlüssig
F: Hallo, kann mir jemand von euch fleissigen Helfern verbindlich sagen, wie ich in dem Fall korrekt ableite? 1. Eine Frau (noch ledig) ist = Kgr. Preußen nach ihrem Vater. Auch wenn sie einen Sachsen heiratet, behält die Ehefrau trotzdem ihre (=Kgr. Preußen). Richtig? Die ehelichen Kinder bekommen ja die vom Vater = Kgr. Sachsen.Nun aber: 2. Meine Großmutter (= Kgr. Sachsen) hat meinen Vater unehelich geboren. Also wäre er wie seine Mutter = Kgr. Sachsen; aber: Ein Jahr später heiratet meine Großmutter den Kindsvaters (Großvater = Kgr. Preußen), der meinen Vater auch anerkennt. Nach wem leite ich meinen Vater richtig ab – von der Großmutter oder dem Großvater? a) Nach der zur Geburt ledigen Großmutter (= Kgr. Sachsen) wäre mein Vater danach Sachse oder b) dem Großvater (= Kgr. Preußen), da nach Heirat und Anerkennung mein Vater dann Preuße ist? Ich hoffe, mir kann jemand eine korrekte Antwort geben.

A: 1. Nein, durch Heirat erwirbt die Frau die Staatsangehörigkeit des Mannes(RuStAG §6).
2. Durch die Anerkenntnis vom Großvater.


16.11.2016
Flitzer
F: Hallo, ich stell mal die Frage die bestimmt schon zig mal in dieser Form gestellt wird. Ihr könnt mir sicherlich helfen. Hab mir eine Geburtsurkunde von meinem Opa besorgt, dieser ist 1923 geboren, seine Mutter 1888, beide in Leipzig. Leider steht auf dieser Urkunde "Vater unbekannt". Jetzt meine Frage, richtet es sich jetzt nach meiner Oma ihren Vorfahren und reicht die Mutter meines Opas? Vielen Dank für euer Hilfe.

A: Dann geht es weiter über die Mutter (1888 Leipzig) Ihres Opas.


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