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Fragen und Antworten

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21.11.2016
paddy
F: Hallo liebes Team, Ich habe am 13.10.2016 mein Antrag mit allen Nachweisen per Einschreiben losgeschickt, bis jetzt habe ich nichts gehört und keinerlei Reaktion auf meinen Antrag bzw. Nachweis erhalten. Wie könnte ich weiter vorgehen, daher bitte ich im Rat.LG und danke für eure Arbeit!

A: Alles was unter 3 Monate ist, ist in Ordnung.


20.11.2016
Elke
F: Als verheiratete Frau muss ich da nach meinem Mann seinen Vorfahren ableiten, oder über meinen Vater, da ich ehelich geboren bin.

A: Da ist die eigene Abstammung gefragt.


20.11.2016
Hannelore
F: Ich bin verwitwet. Muss ich dann die Ableitung nach RuStAG über meinen verstorbenen Ehemann machen, oder kann/muss ich (als eheliches Kind) die Ableitung über meinen Vater machen?

A: Da ist die eigene Abstammung gefragt.


19.11.2016
Sonja
F: Guten Abend, welcher § Rustag 1913 ist anzuwenden, wenn der Vater vor der Eheschließung geboren wurde, im Heiratsbuch (ca. 1 Jahr später)ist der Vermerk, Kind anerkannt-mit der Eheschließung zusammen. A) § 4 (1) oder B) § 5 -Legitimation oder C) beide §§,also § 4(1) und § 5. Danke für die Antwprt schon jetzt.

A: A


19.11.2016
Djin
F: Schade das man nicht unter sein Thema antworten kann. Ich bin seit meinem 16 Lebensjahr BRD deutsch, da kann ich mich nicht mehr einbürgern, also muss ich Staatenlos bleiben? Wie kommme ich an die Staatsangehörigkeit indem Völkerrechtssubjekt wo ich lebe(Preussen)? Conrebbi hatte mal dazu etwas interessantes gebracht, über die Gemeinden, wenn man lang genug in einer lebt, sollte das angeblich gehen. Danke für die Antwort

A: Das Völkerrechtssubjekt ist mangels Organen Handlungsunfähig und die BRvD der Treuhandverwalter. Egal was Cohlrabi sagt oder nicht. Es nützt auch nicht 1 Jahr Söldnerarmee der BRvD zu gehen.


19.11.2016
sklave
F: nabend ! habe zwar alle daten meiner eltern und großeltern , aber der älteste ausweis ist aus dem jahr 1949 mit der staatsangehörigkeit deutschland für meinen opa . der wurde in schlesien 1899 geboren . kann ich ohne ausweis mit angabe der staatsangehörigkeit pommern in richtung gelber schein gehen oder besteht da wenig aussicht ? mit freundlichen grüßen

A: Ausweise werden Ihnen nicht viel nützen. Sie brauchen die Geburts- bzw. Sterbeurkunden und Heiratsurkunden ihrer Vorfahren. Schlesien ist kein Problem. Dann sind Sie aber eher Preuße. Den Geburtsort des Opa können Sie im Gemeinderegister 1900 suchen.


19.11.2016
Djin
F: Naja, ich werde beides probieren. Da ich der Ansicht bin, wenn das RuStag(Bundesstaat Preußen; Bayern usw) gültig ist, darf diese Verwaltung mir die Einbürgerung nicht verwehren. § 8 Satz 1, 3, 4 und § 9 RuStag. Danke für die Antwort.

A: Sie können sich gerne einbürgern lassen, das geht aber nur in die Republik des Bundes(BRvD). Also ins StAG und nicht ins RuStAG. Die BRvD hat keine Berechtigung Sie ins RuStAG einzubürgern. Dann bekommen Sie halt eine grüne Urkunde.


19.11.2016
Djin
F: Hallo. Mein Vater ist Österreicher. Ich bin ehelisch geboren aber lebe seit meiner Geburt im BRD Verwalteten Preussen. 1. Steht es mir frei von wem ich ableite, da ich hier(in Köln) schon immer lebe. 2. falls es mir nicht frei stehen sollte, müsste ich mich auch über das RuStag einbürgern bzw. die Staatsangehörigkeit bekommen sollen? Danke im Votraus MfG Andreas

A: Wie schon 1000x beantwortet, ist es nicht egal. Ehelich immer über den Vater. Eine Einbürgerung nach RuStAG ist nicht möglich. Die Bundesstaaten sind mangels Organen handlungsunfähig. Sie sollten sich nochmal intensive mit dem Thema beschäftigen.


18.11.2016
RitaW
F: Ist es richtig, dass eine verheiratete Frau nur nach den Vorfahren ihres Ehemannes ableitet und ihre Abstammung nach dem Vater/Großvater wegfällt? Dankefür die Antwort

A: Nicht in der geltendem Recht(BRiD), nur im gültigem Recht. Also werden Sie die Unterlagen Ihrer Abstammung brauchen.


18.11.2016
AS
F: F: Ist es notwendig bei der Antragsstellung Beglaubigungen von den Originalen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde usw.) zuschicken oder reichen Kopien aus? Auf der Seite steht auch, dass man die Unterlagen zuschicken (Antrag) und nicht persönlich abgeben soll. Ist es nicht besser persönlich den Antrag einzureichen? (natürlich mit Zeugen) Wird der Antrag dann nicht schneller bearbeitet? Was sind die Nachteile einer persönlichen Abgabe?

A: 1. Kopien reichen
2. Das liegt an Ihnen und Ihrem Wissensstand.
3. Nein
4. Die Bereitschaft der Willfährigen Erfüllungsgehilfen zu Straftaten und die Obrigkeitshörigkeit der Antragsteller.


16.11.2016
Unschlüssig
F: Hallo, kann mir jemand von euch fleissigen Helfern verbindlich sagen, wie ich in dem Fall korrekt ableite? 1. Eine Frau (noch ledig) ist = Kgr. Preußen nach ihrem Vater. Auch wenn sie einen Sachsen heiratet, behält die Ehefrau trotzdem ihre (=Kgr. Preußen). Richtig? Die ehelichen Kinder bekommen ja die vom Vater = Kgr. Sachsen.Nun aber: 2. Meine Großmutter (= Kgr. Sachsen) hat meinen Vater unehelich geboren. Also wäre er wie seine Mutter = Kgr. Sachsen; aber: Ein Jahr später heiratet meine Großmutter den Kindsvaters (Großvater = Kgr. Preußen), der meinen Vater auch anerkennt. Nach wem leite ich meinen Vater richtig ab – von der Großmutter oder dem Großvater? a) Nach der zur Geburt ledigen Großmutter (= Kgr. Sachsen) wäre mein Vater danach Sachse oder b) dem Großvater (= Kgr. Preußen), da nach Heirat und Anerkennung mein Vater dann Preuße ist? Ich hoffe, mir kann jemand eine korrekte Antwort geben.

A: 1. Nein, durch Heirat erwirbt die Frau die Staatsangehörigkeit des Mannes(RuStAG §6).
2. Durch die Anerkenntnis vom Großvater.


16.11.2016
Flitzer
F: Hallo, ich stell mal die Frage die bestimmt schon zig mal in dieser Form gestellt wird. Ihr könnt mir sicherlich helfen. Hab mir eine Geburtsurkunde von meinem Opa besorgt, dieser ist 1923 geboren, seine Mutter 1888, beide in Leipzig. Leider steht auf dieser Urkunde "Vater unbekannt". Jetzt meine Frage, richtet es sich jetzt nach meiner Oma ihren Vorfahren und reicht die Mutter meines Opas? Vielen Dank für euer Hilfe.

A: Dann geht es weiter über die Mutter (1888 Leipzig) Ihres Opas.


16.11.2016
Willibald
F: Ich bin in Karl-Marx-Stadt (vormals und jetzt wieder Chemnitz) geboren. Kommt im Antrag F bei Geburtsstadt / Kreis nun jeweils Karl-Marx-Stadt oder Chemnitz rein? Und der Opa kommt aus Millikau - jetzt in Tschechien, jedoch zur Geburt Österreich-Ungarn. Gilt auch Österreich-Ungarn für die Beantragung?

A: Chemnitz, Ja über die Volkszugehörigkeit


15.11.2016
Maaj
F: Ihr lieben Leute, zwei Fragen hinsichtlich der Urkunden: Reichen Kopien aus dem Familienstammbuch oder müssen selbige noch beglaubigt werden? Bei einem Ahn stehen auf der Heiratsurkunde Geburtstag und Geburtsort - reicht dies oder muss es eine Geburtsurkunde sein (aktuell nicht vorhanden) ?

A: Kopien vom Familienstammbuch sollten reichen, auch wenn Sie das Original nochmal vorzeigen müssen. Eigentlich sollte die Heiratsurkunde reichen, aber wir kennen Ihren Sachbearbeiter nicht. Die Reichsdeutschen in den Behörden verlangen manchmal komisches.


14.11.2016
Florian089
F: Antrag: Wehrpflicht Soll ich in Feld 6.3 auch einen Wehrersatzdienst im Katastrophenschutz (THW, Freiwillige Feuerwehr etc.) angeben? Es fand keine Wehrdienstverweigerung statt.

A: Nein


13.11.2016
ErikaS
F: Hallo, ich habe bei dem Standesamt eine beglaubigte Abschrift des Originaleintrag Geburt und Eheschließung beantragt und beglaubigte Abschriften aus dem Geburten- bzw. Ehebuch erhalten.Kann ich diese einreichen oder müssen es unbedingt die Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde sein?

A: Das können Sie so verwenden.


12.11.2016
KP
F: Danke für die Antwort. Kann ich das schon während des Adoptionsverfahrens machen, da die Bearbeitung noch drei vier Monate dauert?

A: nein


12.11.2016
KP
F: Guten Abend. Ich würde mir gerne den gelben Schein besorgen. Momentan lasse ich mich adoptieren. Der Antrag läuft noch. Gehe ich nun über die Linie meines Erzeugers oder die meines Adoptivvaters ? LG & Danke

A: Über den Adoptivvater!


11.11.2016
Oliver Kunz
F: Hallo, Ich möchte einen Staatsangehörigkeitsausweis nach Rustag 1913 beantragen. Soweit so gut, mein Vater geb. in Japan/Tokyo wurde im Alter von 12 Jahren von einem deutschen Ehepaar adoptiert,mein Vater und meine Mutter waren zu dem Zeitpunkt meiner Geburt verheiratet. Bedeutet dies, dass ich über den Adoptivvater meines Vaters weiter ableite? oder ist meine Chance auf den GS damit verwirkt? Danke im vorraus.

A: Sie haben den Weg richtig erkannt.


11.11.2016
Micha
F: vielen Dank für die Antwort. Habe mich missverständlich ausgedrückt. Nach Rustag 1913 wird ja die Staatsangehörigkeit bei ehelichen Kindern über den Vater, bei unehelichen Kindern über die Mutter abgeleitet. Dies habe ich zur Grundlage gemacht. Hier ist der Fall so, dass der Vater ein Waisenkind war, über den keine Informationen vorhanden sind. Von Amts wegen wurde sein Geburtsort in Schlesien festgestellt, es gibt aber sonst keine Daten seiner Eltern. Deshalb die Ableitung über die Großmutter.

A: Nach Ihrer Beschreibung ist die Kette irgendwie unterbrochen. Das lässt sich erst in den Bundesstaaten heilen. Lesen Sie dazu das RuStAG §4 Abs. 2.


11.11.2016
Micha
F: Ein Familienangehöriger von mir hat vor kurzem seinen Antrag abgegeben. In der Familie ist der Vater unehelich. Die Ausländerbehörde teilt nun mit, dass bis zum Jahre 1974 die deutsche Staatsangehörigkeit NUR vom Vater abgeleitet werden konnte. Sollte ich nun tatsächlich trotz unehelicher Geburt über den Großvater ableiten? Ich bin nach der RuStAG-Regel (ehelich--> väterlicher Linie, unehelich--> mütterliche Linie) vorgegangen.

A: Die Informationen reichen für eine Beurteilung nicht aus. Auch die Info von der Ausländerbehörde ist nicht hilfreich. Die schreiben immer irgendeinen Blödsinn. Vielleicht gab es ja einen Anerkenntnis des Großvaters.


10.11.2016
French
F: Habe den Antrag vor ca 6 Wochen eingereicht mit Zeugen aber noch nichts gehört. Meine Eltern haben zwischenzeitlich den Schein richtig bekommen. Ist es sinnvoll diese Information nachzureichen? Wenn ja nur per Text oder auch Kopie der Scheine? Vielen Dank im Voraus schon für eure Antwort/Hilfe!

A: 6 Wochen ist doch ne normale Zeit. Nach 12 Wochen sollten Sie den Bearbeitungsstand energische nachfragen.


10.11.2016
Andy
F: http://polizei.rbk-direkt.de/module/Behoerdenlotse/Formularhandler.aspx?id=198 Auf den link sieht der Antrag bei uns aus. Was halten sie davon? Mit freundlichen Grüßen

A: Wir lehnen andere Anträge ab.


10.11.2016
Andy
F: Bei uns im Antrag steht unten. Ich bin informiert worden,dass die in meinem Antrag angegeben Daten aufgrund des Staatsangehörigkeitgesetzes vom 22.07.1913 in der Fassung und den dazu ergangenen Rechtsvorschriften erhoben und verarbeitet wird. Wie kann man das deuten? Mit freundlichen Grüßen Andy

A: Andere Anträge können wir so aus dem Zusammenhang nicht kommentieren. Antrag mit Ausfüllhilfe gibt es auf dieser Seite.


09.11.2016
Sebastian.B.W
F: Guten Abend. Ich bin 1980 im Polnischen Teil der Provinz Ostpreussen in der Stadt Ortelsburg/Szczytno geboren. Gilt für mich das selbe Antragsverfahren oder gibt es da Unterschiede??? Wenn ja, worauf muß ich achten? Ich bedanke mich im voraus. Gruß, Sebastian.B.W P.s Meine Mutter und Ich (6Monate alt) sind auch 1980 nach Westdeutschland gekommen.

A: Es ist genau das gleiche, wie bei allen anderen auch. Preußen ist und bleibt eben Preußen.


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