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Fragen und Antworten

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31.10.2016
HeldArminius
F: Mein Opa uns sein Vater stammen aus Niederreuth im Sudetenland. Das ist ein kleiner Ort in der Nähe von Asch ( Tschechien ) was soll jetzt beim Antrag F bei Punkt 4.3 eingetragen werden? Im Gemeindeverzeichniß vinde ich zum Sudetenland nichts.

A: Österreich Ungarn Bitte dazu auch ältere Beiträge lesen.


29.10.2016
Reiner
F: Hallo ich habe vor ca. 5 wochen meinen antrag per einschreiben übergabe an das landratsamt geschickt. Ich habe noch nichts von denen gehört. Wie lange sollte ich warten und was muß ich dann tun? Gruß Reiner

A: Das kann schon mal bis zu 3 Monate dauern.


29.10.2016
Johann S.
F: Gibt es eine Anlauftelle (Beratung/Aukunft) für Personen mit östrreichisch-schlesischen Wurzeln für den gelben Schein ?

A: Nein


28.10.2016
klausimausi
F: OK, die Wahrheit schreibe ich natürlich, wenn ich die denn wüßte. Zu welchem Staat gehörte das Sudetenland? Wenn es z.B. nicht dem deutschen Gebiet angehörte, kann ich dann überhaupt die deutsche Staatsanghörigkeit durch Abstammung von einem im Sudetenland geborenen ableiten? Bitte um Rückantwort. Grüsse klausimausi

A: Ja selbstverständlich, über die Volkszugehörigkeit. Der Staat ist Österreich Ungarn.


27.10.2016
Susan
F: Mein Mann ist in Kühlungsborn geboren. Nun gibt es diesen Ort mit dieser Bezeichnung erst seit 1938. (Quelle Wikipedia: Die Stadt Kühlungsborn entstand am 1. April 1938 durch die Umbenennung der ein Jahr zuvor administrativ vereinigten Gemeinden Brunshaupten-Fulgen und Arendsee). Wenn man jetzt auf einer alten Karte sucht, scheint Arendsee der passendere der beiden zu sein). Was schreiben wir in den Antrag?

A: Dann nehmen Sie den passenderen.


27.10.2016
klausimausi
F: Hallo und Danke für Ihre letzte Antwort. Hier noch eine ergänzende Frage. Mein Vater und mein Großvater sind im Sudetenland geboren. Was trage ich jeweils in der Anlage V und im Antrag F unter "Geburtsstaat (1.7)", Abschnitt 3, und Abschnitt 4 ein? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Grüsse klausimausi

A: Die Wahrheit natürlich was sonnst.


26.10.2016
JOKü
F: Hallo liebes GS-Team, ich habe einen Antrag auf Austellung eines Staatsangehörigenausweises vorliegen. Scheint auch älter zu sein.Druckdatum 11/91 und Gebühr noch in DM angegeben.Leider kann ich dort keine Personen eintragen, welche vor 1914 geboren sind und somit auch nicht auf das RuStAG von 1913 pochen. Was soll ich tun. Danke für eine Antwort.

A: Den Antrag von unserer Seite nehmen.


25.10.2016
HenningO
F: Hallo liebes GS-Team, schreibe ich in meiner Anlage F bei Punkt 1.5 Geburtskreis die aktuelle Kreisbezeichnung oder die von 1900? Danke für Eure Hilfe!

A: Siehe Ausfüllhilfe unter Praktisches.


25.10.2016
klausimausi
F: Mein Vater und mein Großvater (beide bereits verstorben)sind Vertriebene aus dem Sudetenland, das, glaube ich, niemals Teil Deutschlands war. Habe ich dennoch eine Chance den gelben Schein zu bekommen? Wenn ja, was brauche ich dazu? Ich habe bis auf Geburtsurkunde des Vaters und Heiratsurkunde des Großvaters keine weiteren beglaubigbaren Unterlagen von ihnen. Bitte um Hilfestellung. Grüsse klausimausi

A: Ja, die Urkunden wie jeder andere auch.


25.10.2016
WernerSChlie
F: Hallo, warum manche schreiben im Antrag "ich besitze neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch folgende weitere Staatsangehörigkeiten" zum Beispiel: Preußen, Hessen, usw.? Ist das wichtig? Kann man nur "ich besitze nur die deutsche Staatsangehörigkeit" auswählen? Ich habe bis 1884 nachgewiesen, ich habe die Staatsangehörigkeitsausweis meines Urgroßvaters von 1956. Er wurde in Herzogtum Lauenburg in 1884 geboren, musste ich auch noch eine Staatsangehörigkeit von ihm schreiben? Er hatte nur die deutsche Nationalität . Danke im Voraus.

A: Sie brauchen einen Vorfahren mit der Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat. Also vor 1914 und der war Preußen, Hessen, usw.? Also ist das wohl wichtig.


24.10.2016
walther
F: Ich habe den GS mit dem Eintrag (Abst. n. 4 RuStaG). Meine Partnerin wurde im Iran ehel. geboren (Mutter Deutsche, Vater Iraner). Sie ist somit Iranerin bzw. Staatenlos (BRD) richtig? Wir haben eine unehel. Tochter (i. Deutschland geboren). Sie ist staatenlos da sie n. Iranischem Recht keine Iranerin ist und nur "deutsch" ist. Kann ich meine Tochter nach RuStaG legitimieren sodass für die Kleine auch die Abstammung n. 4 RuStaG gilt? Gibt es noch nach RuStaG die Möglichkeit meine Partnerin durch Eheschließung zu einer Bundesstaatsangehörigen zu machen? Oder sind die Paragraphen 5 + 6 RuStaG nicht mehr anwendbar?

A: In der BRvD erreichen Sie durch Eheschließung nichts. Im RuStAG sieht das dann aber anders aus. Im RuStAG steht auch was Sie unternehmen müssen um das Kind in den Stand zu bringen.


24.10.2016
HenningO
F: Hallo liebes GS-Team, ein allerletzte Frage habe ich noch. Hab soeben eine Geburtsurkunde meines Sohnes abgeholt. Da steht unser Familienname bei Geburtsname, das hört sich für mich gut an! Wir haben ja erst 7 Monate und 14 Tage nach seiner Geburt geheiratet, 7 Tage nach seiner Geburt habe ich die Vaterschaft anerkannt und 15 Tage nach Geburt haben wir gemeinsames Sorgerecht beantragt. Ich soll ja über den Vater ableiten. Ich habe von einem Fall gehört wo es ähnlich war und die Behörde dann trotzdem über die Mutter abgeleitet hat(wohl weil sie bei Geburt nicht verh. waren). Soll ich vorsichtshalber bei seinem Antrag 3.8 und 4.3 noch hinter RuStAG 1913 §4.1 in Klammern dahinter schreiben §3.2, §5? Vielen Dank für Eure Hilfe!

A: Nein und es sollte auch über den Vater abgeleitet werden.


23.10.2016
Wolfgang
F: F:Hallo liebes Team,verstehe ich richtig,brauche kein Antrag stellen?

A: Nein das haben Sie Falsch verstanden. Sie sollen den Antrag ausfüllen wie in der Ausfüllhilfe. Auch mit 4.1!


23.10.2016
HenningO
F: Nochmals Hallo liebes GS-Team, einige Leute schreiben, das man in den Anträgen der Vorfahren die nach 1914 geboren sind, sowie beim Antragsteller selbst, in den Zeilen Geburtsstaat, Wohnsitzstaat sowie Staat in dem geheiratet wurde Deutschland und nicht z. B. Kgr. Preußen eintragen sollte. Ich würde da lieber Kgr. Preußen eintragen, außerdem würde ich auch bei 4.3 Kgr. Preußen und nicht nur Preußen eintragen. Wie seht Ihr das? Vielen Dank für Eure Hilfe!

A: Ja dann tun Sie das. Ob Sie Preußen oder Kgr. Preußen eintragen ist egal, solange da nicht Freistaat Preußen steht.


23.10.2016
Wolfgang
F: F: Mein Großvater und auch mein Vater wurden im Sudetenland (Drexlerhau und Marhein) ehelich geboren. Der Großvater 1908 und der Vater 1936. Die Blutlinie kann ich anhand beglaubigter Ablichtungen aus den kath. Geburts- und Taufbüchern nachweisen. Die deutsche Volkszugehörigkeit ist zweifelsfrei gegeben. Mir fehlt nur die gesetzliche Ableitung nach dem RuStAG vom 22.07.1913. Eine mittelbare Staatsangehörigkeit werde ich nicht beantragen können, denn das Sudetenland war keine Bundesstaat des Deutschen Kaiserreichs.Mein Großvater mütterlicher Seite ist in Preußen 1909 geboren und ich bin 1968 (ehelich)gebohren ,wäre die gesetzliche Ableitung nach §§ 1, 4 Abs.1, 33 Nr. 2 RuStAG gegeben?

A: Es bleibt alles wie es ist, den Sie leiten vom Vorfahren ab.


23.10.2016
HenningO
F: Hallo liebes GS-Team, ich möchte bald meinen Antrag abgeben. Ist es sinnvoll gleichzeitig den Antrag für die Kinder gleich mit abzugeben? Machen die sich von den beglaubigten Abschriften Kopien oder muss ich für jedes Kind zusätzlich eine beglaubigte Abschrift haben? Sind für die Kinder auch jeweils 1 Antrag V für die Vorfahren auszufüllen? Danke für Eure Hilfe!

A: Was erledigt ist, ist erledigt. Eine beglaubigte Abschrift ist ein Original. Davon kommen eh nur Kopien zum Antrag. Selbstverständlich sollte jedes Kind einen vollständigen Antrag haben.


23.10.2016
dobermann
F: Hallo liebes gelber Schein Team, bin im Besitz des gelben Scheins sowie den esta Eintrags nach rustag. Bin geboren in der ehemaligen tschechoslowakischen Republik. Somit habe ich eine tschechische Geburtsurkunde und in deutsche übersetzt. Klar ist ja auch notwendig zwecks der Staatsangehörigkeit. Nun meine Frage: ist es besser sich die deutsche Geburtsurkunde sich zu beschaffen? Ich meine das das Standesamt eine der BRD Geburtsurkunde aufstellt? Oder ist besser nur die Übersetzung zu behalten? Mit freundlichen Grüßen

A: Das durfte vollkommen Egal sein.


22.10.2016
HenningO
F: Ja, das habe ich verstanden. Sobald ich den GS+positiven Esta Eintrag RuStAG 1913 4.1 habe, werden wir trotzdem in den ihren Antrag schreiben Staatsangehörigkeit Preußen, erworben durch §6 RuStAG 1913. Auch für den Fall, das es bei ihr dann nicht so im Esta steht. Das ist für mich momentan das beste was wir meinem Verständnis nach machen können?!

A: Ich habe das Gefühl, hier besteht ein Sender Empfänger Problem? Folge Ihres Handelns wäre ein GS Erworben durch Ersitzung. Den Eintrag nach §6 können Sie sich sparen!!! Dafür reicht der Personalausweis aus. Welche Wirkung eine Bestätigung der Person der Firma im jetzigen Gebietstand hat, dürfte doch klar sein. Der GS hätte dieselbe Wirkung wie der vorhandene Personalausweis. Stellen Sie sich selber die Frage des Sinns.


21.10.2016
HenningO
F: Bedeutet also man kann es nur nach Abstammung Paragraph 4.1 machen, wenn ich das richtig verstehe?! Welche Möglichkeit gibt es denn für die Frau das beste aus dem RuStAG rauszuholen wenn sie nicht selbst bis vor 1913 kommt. Laut meinem Verständnis ist sie ja momentan Staatenlos und niemandem darf das Recht auf eine Staatsangehörigkeit verwehrt werden. Ich bin davon ausgegangen das wenn ich meine Linie bis vor 1913 nachgewiesen habe, sie durch einen Antrag mit Verweis auf Paragraph 6, durch Eheschließung meine Staatsangehörigkeit bekommt... Auf der NESTAG-Seite wird noch der Paragraph 3.1 des RuStAG erwähnt, ist es für sie möglich wenigstens durch Geburt (1982) im Bundesstaat Preußen in eine bessere Position zu kommen. Durch Antrag und ihre Geburtsurkunde?

A: Ihre Frau hat die Staatsangehörigkeit bei Heirat bekommen. Das gilt aber nicht in der BRvD. Sondern nur in den anderen 26 Bundestaaten. Wer soll Ihre Frau den in den Bundesstaat Preußen einbürgern?


21.10.2016
HenningO
F: Ja, verstehe nicht ganz oder vielleicht doch. Sie würde das doch nach RuStAG beantragen. Liegt es daran, daß die BRD mir nicht die Staatsangehörigkeit in Preußen bestätigt oder wie soll ich das verstehen?

A: Der Weg ins RuStAG führt in dem Bundestaat BRvD über ihr StAG. Dort muss man aus eigener Kraft raus, um ins RuStAG zu kommen.


21.10.2016
HenningO
F: Gut, vielen Dank. Hab noch eine weitere Frage: Sobald ich den GS habe+richtigen Esta-Eintrag, würde meine Frau auch gerne den GS beantragen. Sie wird das wahrscheinlich nicht bis 1913 nachweisen können. Kann sie den Antrag auch stellen und sich auf Paragraph 6 des RuStAG beziehen, Staatsangehörigkeit in Preußen erworben durch Eheschließung. Steht das dann auch im Esta? Vielen Dank für Eure Hilfe!

A: Nein das lässt das StAG nicht zu.


21.10.2016
HenningO
F: Vielen Dank für die schnelle Antwort. Also ist es richtig, das wenn die Eltern 300 Tage nach der Geburt heiraten, das Kind noch als ehelich betrachtet wird?! Ist das im RuStAG geregelt? Falls die sich querstellen?!

A: 1. Ja 2. Nein im BGB aber Sie haben das Kind ja anerkannt, Das ist im RuStAG geregelt.


21.10.2016
HenningO
F: Hallo zusammen. Mein erster Sohn ist unehelich geboren, ich habe die Vaterschaft 7 Tage nach seiner Geburt anerkannt, er hatte noch den Familiennamen der Mutter behalten. 7 Monate und 14 Tage nach seiner Geburt haben wir geheiratet und er hat auch dann unseren Familiennamen erhalten. Zählt er noch als eheliches Kind und wenn ja, mit welchem Gesetz und Paragraphen kann ich das den Behörden belegen falls die sich weigern, das er über RuStAG 1913 4.1 väterlich ableiten möchte?

A: Er muss über den Vater ableiten. Beweis sind die Unterlagen.


21.10.2016
Dusi
F: Ich muss Geburtsurkunden von Vater 1915 und Großvater 1885 aus Pommern Kreis Kolberg-Körlin beschaffen. Wie geht es am schnellsten?

A: Mit einen Schreiben an das Geburtsstandesamt. Anträge finden Sie unter Herunterladen.


21.10.2016
Der Meyer
F: Hallo Ich habe beim Standesamt die Geburtsurkunde und den Auszug aus dem Geburtenregister meines Vaters beantragt und auch erhalten. Auf dem Auszug aus dem Geburtenregister ist die Eheschließung meiner Eltern vermerkt und auch die Eheschließung meiner Großeltern vor der Geburt meines Vaters. Muss ich die Eheurkunden meiner Eltern und meiner Großeltern trotzdem mit beilegen oder reicht das als Nachweis aus?

A: Eigentlich sollte das reiche. Das liegt aber am Sachbearbeiter.


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