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Fragen und Antworten

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13.10.2016
Lilly
F: Hallo Ich brauch die Geburtsurkunde von meinem Opa und meinem Uropa. Die Heiratsurkunde von meinem Opa habe ich da steht auch der Name von meinem Uropa drauf. Nun habe ich versucht über Danzig die Geburtsurkunden zu bekommen, aber von da erhalte ich keine Antwort. In Berlin im Staatsarchiv habe ich es auch versucht, Wartezeit 19 Monate. Gibt es noch eine änder Möglichkeit? Vielen Dank im voraus!

A: Probieren Sie es über die Kirche in Danzig.
ODER HIER > Deutschen Dienststelle (WASt)


12.10.2016
Hansi
F: Bin Pole und habe keine BRD Papiere. Meine Vorfahren stammen aus Deutschland, komme auch vor 1913. Womit weise ich mich bei Antragstellung aus? Polnischer Ausweis oder Pass? Was bin ich dann ? Müsste ja 8 Jahre aufenhalt hin BRD haben um Eingebürgert zu werden!?

A: Warum wollen Sie sich ausweisen? Ihre Geburtsurkunde ist doch schon in den Unterlagen. Als Deutscher brauchen Sie sich auch nicht einbürgern lassen. Einfach Ihre Unterlagen an die BVA schicken.


11.10.2016
Backnang
F: Hallo, ich habe ein Problem mit der Antragstellung zur Staatsangehörigkeit. Ich war heute bei der Ausländerbehörde, und mein Antrag wurde nicht angenommen. Ich wurde am Schalter einfach stehengelassen. Kennen sie nicht, wissen sie nicht, die Vorgesetzte ist auf einem Seminar, gibt keine schriftl. Erklärung... Ich muss dazu sagen, ich würde von einem Neubürger am Schalter empfangen, vielleicht lags auch daran, dass ich eine Frau bin da brauch man keinen Respekt haben... Bei diesem " Herrn " hat selbst die Drohung mit einer Fachaufsichtsbeschwerde nichts geholfen. Ich weiß nun nicht wie ich da überhaupt zu meinem Recht kommen soll. Vielleicht habt ihr einen Tipp?

A: Lesen Sie den Artikel "Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!" unter Erprobtes.


10.10.2016
FreiDenker
F: Hallo und guten Tag. 2 Fragen habe ich an Euch; 1. Mein Vater kennt seinen Vater, meinen Opa nicht. Ist unehelich im Krieg gezeugt worden. Wie kann ich väterlicher-seits herleiten, wenn kein Name, nichts vom Großvater bekannt ist? 2. Als ALG2 - Bezieher. Wird der Staat die Leistung streichen, wenn man sich abmeldet aus der BRiD , bzw. den Rechtskreis (GS) wechselt? Vielen Dank für Antworten hierauf. Grüße F

A: 1. Bei unehelicher Geburt geht es ganz normal über die Mutter weiter.
2. Welcher Staat? An der jur. Person ändert sich nichts. Diese können Sie doch weiter als Begünstigter nutzen. Eine Streichung der Leistung können nur Sie durch das abmelden der Wohnhaft der jur. Person auslösen.


10.10.2016
Ludger M.
F: Ich habe hier u.a. zwei Originaldokumente über die Abstammung meiner Vorfahren vorliegen, zum einen den Ahnenpaß und zum anderen den Ariernachweis. Aus beiden geht die Abstammung lückenlos hervor; könnte man diese Dokumente zum Nachweis der Staatsangehörigkeit nutzen?

A: Ja selbstverständlich. Ich würde die Dokumente aber nicht aus der Hand geben.


08.10.2016
NatuerlichePerson
F: Gemäß Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), §3 Absatz 2 gilt, "... die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein ... oder Personalausweis ausgestellt wurde. ...". Bedeutet das, dass jemand der für die Dauer von mindestens zwölf Jahre über einen Personalausweis verfügt im Grunde, bis auf kleine Ausnahmefälle, die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat? Wenn ich das richtig verstehe leitet sich doch daraus auch ein Recht für ihn/sie ab, sich diese bestätigen/beglaubigen/beurkunden zu lassen? Besten Dank!

A: Das sind unterschiedliche Gebietsstände. Der Gebietsstand Ersitzung bringt einem gar nichts. Schauen Sie sich die Tabelle unter Praktisches an. Dort sind alle Gebietsstände aufgelistet.


08.10.2016
Michael Wagner
F: F: Zwei Fragen ähnlicher Thematik: 1. Kann ein nicht ehelicher Sohn gegebenenfalls auch über seinen Vater ableiten, sofern dieser bereits seinen "Gelben" - nach RuStAG §4 Abs. 1 natürlich - innehat? 2. Wie verhält es sich mit - angeblich zwingend - zu beantragenden Geburtsurkunden für eheliche Kinder bei vorhandenem Gelben? Vielen Dank Michael Wagner A: Nein, das ist ohne die Anerkenntnis der Vaterschaft nicht möglich. Es gibt auch keinen Unterschied beim Beantragen der Geburtsurkunden. Vielen Dank. Eine Vaterschaftsanerkennung liegt selbstverständlich vor! Somit kann der Sohn also tatsächlich über seinen Vater ableiten? Nach einigen Aussagen im Netz ist die GU doch genau der Unterschied zwischen Mensch mit StA und Person ohne StA, oder was verstehe ich daran nicht?

A: Ja!!!
Der Antragsteller hat den Nachweis doch noch gar nicht geführt.


07.10.2016
Michael Wagner
F: Zwei Fragen ähnlicher Thematik: 1. Kann ein nicht ehelicher Sohn gegebenenfalls auch über seinen Vater ableiten, sofern dieser bereits seinen "Gelben" - nach RuStAG §4 Abs. 1 natürlich - innehat? 2. Wie verhält es sich mit - angeblich zwingend - zu beantragenden Geburtsurkunden für eheliche Kinder bei vorhandenem Gelben? Vielen Dank Michael Wagner

A: Nein, das ist ohne die Anerkenntnis der Vaterschaft nicht möglich. Es gibt auch keinen Unterschied beim Beantragen der Geburtsurkunden.


06.10.2016
Ines
F: Danke für eure schnelle Beantwortung. F: Muss im Antrag unter 1.5 auch der Geburtskreis aufgeführt werden oder reicht der Ort? In meinem Fall wäre der Geburtsort "Harthau" und lt. Verzeichnis der Gemeinden der Kreis "Amtshauptmannschaft Chemnitz".?

A: Harthau Kreis Chemnitz


05.10.2016
Ostgebiete
F: ... mindestens 19 Monate Wartezeit laut Antwortschreiben des Standesamtes I in Berlin. Was nun? Wird ein Ausflug nach Berlin erforderlich oder kann ich den Antrag mit einer Kopie dieses Schreibens abgeben? Oder was schlagen Sie vor?

A: Am besten direkt an die Geburtsstandesämter. Anträge sind unter Herunterladen.


05.10.2016
Luvos
F: Guten Tag, da ich abgemeldet auf Weltreise bin und EMA daher negativ, werde ich den Auftrag zur Feststellung der Staatsangehörigkeit mit BVA-Antrag direkt über BVA postalisch und mittels Vollmacht (zwecks möglicher Korrespondenz mangels aktueller Anschrift) auf den Weg bringen (müssen). Im Merkblatt_Feststellung.pdf des BVA ist zu lesen: 4. „Anlage V“ (Vorfahren) - Was muss ich beachten? Die Anlage V ist ergänzend auszufüllen, [...] Gleiches gilt (auch für die nächsten Generationen) bis zu dem Vorfahren, - der vor 1914 in Deutschland geboren wurde. 1. Frage: Darf ich daraus schließen, daß das BVA Staatsangehörigkeit immer gemäß RuStAG 1913 4.1 bescheinigt und nicht im StAG "hängenbleibt" ? Dennoch bleibt eine Frage zu Punkt 5. des Merkblatts: 5. Welche Unterlagen sind erforderlich und beizufügen? Stets beizufügen sind: - eine einfache Kopie Ihres [...] aktuellen deutschen [...] Reisepasses (Seiten mit Passbild und Personalangaben) 2. Frage: Ist in diesem Fall Beifügung der RP-Kopie schädlich (Gefahr der Ableitung StAG 1937 vs RuStAG 1913, Vorgehen würde jedoch Pkt. 4 des BVA-Merkblatts widersprechen) bzw. Fehlen derer ein Ablehungsgrund der Bearbeitung (mangelnde Legitimation des Auftraggebers, Formfehler, Rücksendung an Bevollmächtigten) ? Gibt es Erfahrungen dazu ? Danke im Voraus und freundliche Grüße !

A: 1. Nein, die BVA arbeitet das ab, was Sie einreichen. Wenn also Ersitzung eingereicht wird, kommt auch Ersitzung raus.
2. Wieso wollen Sie eine Personenstandsfälschung begehen? Die nat. Person kann sich nur mit der Geburtsurkunde ausweisen. Diese sollte ja in den Unterlagen sein. Das Kopieren von Perso und Pass bleibt auch für die BVA verboten. Leider haben wir mit Ihrer Situation keine Erfahrung.


02.10.2016
Kielerin
F: Ableitung der Staatsangehörigkeit Ich bin 1967 unehelich geboren. Mein Vater hat mich nach dem frühen Tod meiner Mutter im Juni 1969 dann im September 1969 für "ehelich" erklären lassen. Dieser Beschluß vom Amtsgericht liegt mir vor. Leite ich nun die Staatsangehörigkeit über meine Mutter oder über meinen Vater ab oder ist es sinnvoll beide Linien zu recherchieren? Vielen Dank

A: Über den Vater.


29.09.2016
Leewin
F: Bin noch irritiert bei welchem Ausländeramt wir die Unterlagen / Dokumente zur Beantragung des gelben Scheins einreichen müssen? Ist es das für den aktuell gültigen Wohnsitz zuständige Ausländeramt oder eher das zuständige Ausländeramt des Geburtsstaates z.B. Königreich Bayern, Großherzogtum Baden?

A: Das für den aktuell gültigen Wohnsitz zuständige Ausländeramt. Fragen Sie dazu ihre Gemeinde.


29.09.2016
Ines
F: F: Hallo, ich bin in Karl-Marx-Stadt geboren, einst und heute wieder Chemnitz. Karl-Marx-Stadt steht auch auf meiner Geburtsurkunde. Im alphabetischen Verzeichnis der Gemeinden ist nur Chemnitz eingetragen. Was muss ich im Antrag F unter 1.5 (Geburtsort/-kreis) eintragen?

A: Chemnitz


29.09.2016
Heinrich
F: Hallo liebe Leute, gestern ist mein Staatsangehörigkeitsausweis nach fast 3 Monaten eingetrudelt. Vor und Familienname sind richtig geschrieben. Demnächst wird ein EstA Registerauszug eingefordert. Bei der Beantragung gab es bisher keinerlei Probleme. Die Sachbearbeiterin war sehr kooperativ. Meine Frage(n): 1. Da ich bald stolzer Vater von 2 Kindern werde, möchte ich gern, dass diese auch gleich mit der Geburt meine Staatsangehörigkeit festgestellt bekommen, ohne erst 16 Jahre warten zu müssen bis diese sie selbst beantragen können. Wie kann ich das erreichen / was muss ich dafür tun? Am liebsten würde ich sie ja gar nicht anmelden, da ich ja dadurch (wenn ich richtig informiert bin) meinen Elternstatus in den eines Erziehungsberechtigten eintausche. 2. Warum eigentlich Widerspruch zum Gelben Schein einlegen (ich hätte jetzt noch 1. Monat Zeit dafür). Das macht in meinen Augen keinen Sinn, außer einen sinnlosen Verwaltungsakt. Wenn bei mir im Esta erworben durch: §4 Abs.1 (Ru)Stags steht ist die Sache doch so gesehen erledigt. denn MEHR geht nicht, was die Verwaltung für mich tun kann. Im Prinzip ist doch dieser RuStag eintrag die Bestätigung der mettelbaren Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (in meinem Falle Preußen), nur des es nicht explizit dort steht. Für eine Beantwortung meiner 2 Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar.

A: 1. Den Antrag können Sie gleich stellen(Antrag für unter 16 jährige). Beschäftigen Sie sich auch mal mit EGBGB Artikel 10 besonders mit dem Absatz 3
2. Der Wiederspruch ist veraltet und die Gegenseite hat ein Geschäftsmodell draus gemacht. Also weglassen!!!


28.09.2016
Tom
F: Hallo, ich bin gerade behilflich für eine bekannte die Anträge auszufüllen. Urkunden sind nun alle vorhanden . Leider bekommen wir die genauen Aufenthaltsorte und Zeiten der Vorfahren unmöglich zusammen. Wie seht ihr die wichtigkeit dieser Daten? Feld einfach freilassen im Antrag ? Danke für die Hilfe Tom

A: "nicht zu ermitteln" heißt der Eintrag bei den Vorfahren.


27.09.2016
Anton
F: Hallo Gelberschein-Team, von meiner Mutter kann ich bis 1904 ableiten, mein Vater ist in Deutschland geboren aber sein Vater(mein Opa) kommt aus Prag, nachdem mein Vater sozusagen Staatenlos ist da er in Deutschland geboren wurde, kann meine Mutter mit der Heirat ihre Staatsangehörigkeit verlieren? kann ich somit von meiner Mutter als eheliches Kind dennoch ableiten da mein Vater ja Staatenlos ist. Danke im vorraus

A: RuStAG §4 [1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter. §6 Durch die Eheschließung mit einem Deutschen erwirbt die Frau die Staatsangehörigkeit des Mannes.


27.09.2016
Ludger M.
F: Mein Opa ist am 9.12.1914 geboren, reicht das zur Erlangung des Staatsangehörigenausweises, oder muß ich Urgroßopas Geburts- und Heiratsurkunde auch noch hinzufügen?

A: Das ist zwar nicht ganz sauber aber geht.


26.09.2016
Micha
F: Hallo zusammen, mein Mann ist adoptiert, wie kann er bis zum 01.01.14 zurückgehen um zu beweisen das er Deutscher ist? Danke im voraus, Micha

A: Über den Adoptivvater und dann wie alle anderen auch. Immer schön die Geburtsstandesämter der Vorfahren anschreiben.


26.09.2016
Der Orange-Ritter
F: Antrag/Ableitung Ich habe dummerweise eine Kopie meines Reispasses bei der persönlichen Überreichung meiner Antragsdokumente für den GS abgegeben. Habe ich hier falsch gehandelt? Wenn ja, was kann passieren bzw. was hat das für Auswirkungen?

A: Warten Sie es ab! Wir können uns hier nicht bis ins Detail dazu äußern. Vielleicht passiert ja auch nichts. Wollen die Herrschaften nicht noch auf Ideen bringen.


26.09.2016
Petra
F: Mein Opa ist in 1908 in Josefano geboren. Ich kann diesen Ort einfach nicht finden und einem Bundesstaat zuordnen. Bitte helft mir dabei. Danke !

A: Der Name kann nicht stimmen!


25.09.2016
Frenky
F: Hallo , Bei meiner Geburt war meine Mutter noch mit einem anderen Mann verheiratet !! Meine Mutter hat sich erst nach meiner Geburt scheiden lassen ... Später hat sie dann meinen leiblichen Vater geheiratet .. ! Über wem findet die Abfrage statt ....??

A: Die Informationen reichen für eine Bewertung nicht aus. Hat Ihr leiblicher Vater die Vaterschaft anerkannt? Dann Ihr leiblicher Vater! Ansonsten der andere. Hinweis könnte der von Ihnen verwendete Familienname geben.


25.09.2016
Petra
F: Mein Opa ist 1908 in Josefano geboren, heutiges Polen. Könnt Ihr mir sagen welcher Bundesstaat das ist ?

A: Gemeindeverzeichnis 1900 durchsuchen mit Strg F


24.09.2016
Andrea
F: Ich bin unehelich geboren meine Eltern haben 1 1/2 Jahre nach meiner Geburt geheiratet mein Vater hat die Vaterschaft anerkannt. Nach welcher Linie muss ich den GS beantragen.

A: Nach dem Vater.


24.09.2016
Leon
F: Hallo Mein Urgroßvater ist in Ostpreußen geboren (vor 1913) und mein Opa hat dies an meine Mutter weiter vererbt. Mein Vater ist 1950 in Deutschland geboren und hat seine Wurzeln im alten Sudetenland. Ich bin Ehelich geboren und meine Eltern sind geschieden. Jetzt meine Frage: kann ich von meiner Mutter ableiten (nach RuStAG §4 Abs. 1), da sie geschieden ist? Währe es Möglich den Geburtsnamen meiner Mutter wieder anzunehmen und mit der Geburtsurkunde meiner Mutter den Nachw. zu erbringen? weitere Möglichkeit die ich noch habe ist das die Mutter meines Vaters noch einmal geheiratet hat der aus Schleswig-Holstein stammt ....kann ich hiervon etwas ableiten Gruß Leon

A: Nein Sie können nicht über Mama Ableiten. Der Rest ist nicht das Thema hier.


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