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Fragen und Antworten

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29.09.2016
Ines
F: F: Hallo, ich bin in Karl-Marx-Stadt geboren, einst und heute wieder Chemnitz. Karl-Marx-Stadt steht auch auf meiner Geburtsurkunde. Im alphabetischen Verzeichnis der Gemeinden ist nur Chemnitz eingetragen. Was muss ich im Antrag F unter 1.5 (Geburtsort/-kreis) eintragen?

A: Chemnitz


29.09.2016
Heinrich
F: Hallo liebe Leute, gestern ist mein Staatsangehörigkeitsausweis nach fast 3 Monaten eingetrudelt. Vor und Familienname sind richtig geschrieben. Demnächst wird ein EstA Registerauszug eingefordert. Bei der Beantragung gab es bisher keinerlei Probleme. Die Sachbearbeiterin war sehr kooperativ. Meine Frage(n): 1. Da ich bald stolzer Vater von 2 Kindern werde, möchte ich gern, dass diese auch gleich mit der Geburt meine Staatsangehörigkeit festgestellt bekommen, ohne erst 16 Jahre warten zu müssen bis diese sie selbst beantragen können. Wie kann ich das erreichen / was muss ich dafür tun? Am liebsten würde ich sie ja gar nicht anmelden, da ich ja dadurch (wenn ich richtig informiert bin) meinen Elternstatus in den eines Erziehungsberechtigten eintausche. 2. Warum eigentlich Widerspruch zum Gelben Schein einlegen (ich hätte jetzt noch 1. Monat Zeit dafür). Das macht in meinen Augen keinen Sinn, außer einen sinnlosen Verwaltungsakt. Wenn bei mir im Esta erworben durch: §4 Abs.1 (Ru)Stags steht ist die Sache doch so gesehen erledigt. denn MEHR geht nicht, was die Verwaltung für mich tun kann. Im Prinzip ist doch dieser RuStag eintrag die Bestätigung der mettelbaren Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (in meinem Falle Preußen), nur des es nicht explizit dort steht. Für eine Beantwortung meiner 2 Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar.

A: 1. Den Antrag können Sie gleich stellen(Antrag für unter 16 jährige). Beschäftigen Sie sich auch mal mit EGBGB Artikel 10 besonders mit dem Absatz 3
2. Der Wiederspruch ist veraltet und die Gegenseite hat ein Geschäftsmodell draus gemacht. Also weglassen!!!


28.09.2016
Tom
F: Hallo, ich bin gerade behilflich für eine bekannte die Anträge auszufüllen. Urkunden sind nun alle vorhanden . Leider bekommen wir die genauen Aufenthaltsorte und Zeiten der Vorfahren unmöglich zusammen. Wie seht ihr die wichtigkeit dieser Daten? Feld einfach freilassen im Antrag ? Danke für die Hilfe Tom

A: "nicht zu ermitteln" heißt der Eintrag bei den Vorfahren.


27.09.2016
Anton
F: Hallo Gelberschein-Team, von meiner Mutter kann ich bis 1904 ableiten, mein Vater ist in Deutschland geboren aber sein Vater(mein Opa) kommt aus Prag, nachdem mein Vater sozusagen Staatenlos ist da er in Deutschland geboren wurde, kann meine Mutter mit der Heirat ihre Staatsangehörigkeit verlieren? kann ich somit von meiner Mutter als eheliches Kind dennoch ableiten da mein Vater ja Staatenlos ist. Danke im vorraus

A: RuStAG §4 [1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter. §6 Durch die Eheschließung mit einem Deutschen erwirbt die Frau die Staatsangehörigkeit des Mannes.


27.09.2016
Ludger M.
F: Mein Opa ist am 9.12.1914 geboren, reicht das zur Erlangung des Staatsangehörigenausweises, oder muß ich Urgroßopas Geburts- und Heiratsurkunde auch noch hinzufügen?

A: Das ist zwar nicht ganz sauber aber geht.


26.09.2016
Micha
F: Hallo zusammen, mein Mann ist adoptiert, wie kann er bis zum 01.01.14 zurückgehen um zu beweisen das er Deutscher ist? Danke im voraus, Micha

A: Über den Adoptivvater und dann wie alle anderen auch. Immer schön die Geburtsstandesämter der Vorfahren anschreiben.


26.09.2016
Der Orange-Ritter
F: Antrag/Ableitung Ich habe dummerweise eine Kopie meines Reispasses bei der persönlichen Überreichung meiner Antragsdokumente für den GS abgegeben. Habe ich hier falsch gehandelt? Wenn ja, was kann passieren bzw. was hat das für Auswirkungen?

A: Warten Sie es ab! Wir können uns hier nicht bis ins Detail dazu äußern. Vielleicht passiert ja auch nichts. Wollen die Herrschaften nicht noch auf Ideen bringen.


26.09.2016
Petra
F: Mein Opa ist in 1908 in Josefano geboren. Ich kann diesen Ort einfach nicht finden und einem Bundesstaat zuordnen. Bitte helft mir dabei. Danke !

A: Der Name kann nicht stimmen!


25.09.2016
Frenky
F: Hallo , Bei meiner Geburt war meine Mutter noch mit einem anderen Mann verheiratet !! Meine Mutter hat sich erst nach meiner Geburt scheiden lassen ... Später hat sie dann meinen leiblichen Vater geheiratet .. ! Über wem findet die Abfrage statt ....??

A: Die Informationen reichen für eine Bewertung nicht aus. Hat Ihr leiblicher Vater die Vaterschaft anerkannt? Dann Ihr leiblicher Vater! Ansonsten der andere. Hinweis könnte der von Ihnen verwendete Familienname geben.


25.09.2016
Petra
F: Mein Opa ist 1908 in Josefano geboren, heutiges Polen. Könnt Ihr mir sagen welcher Bundesstaat das ist ?

A: Gemeindeverzeichnis 1900 durchsuchen mit Strg F


24.09.2016
Andrea
F: Ich bin unehelich geboren meine Eltern haben 1 1/2 Jahre nach meiner Geburt geheiratet mein Vater hat die Vaterschaft anerkannt. Nach welcher Linie muss ich den GS beantragen.

A: Nach dem Vater.


24.09.2016
Leon
F: Hallo Mein Urgroßvater ist in Ostpreußen geboren (vor 1913) und mein Opa hat dies an meine Mutter weiter vererbt. Mein Vater ist 1950 in Deutschland geboren und hat seine Wurzeln im alten Sudetenland. Ich bin Ehelich geboren und meine Eltern sind geschieden. Jetzt meine Frage: kann ich von meiner Mutter ableiten (nach RuStAG §4 Abs. 1), da sie geschieden ist? Währe es Möglich den Geburtsnamen meiner Mutter wieder anzunehmen und mit der Geburtsurkunde meiner Mutter den Nachw. zu erbringen? weitere Möglichkeit die ich noch habe ist das die Mutter meines Vaters noch einmal geheiratet hat der aus Schleswig-Holstein stammt ....kann ich hiervon etwas ableiten Gruß Leon

A: Nein Sie können nicht über Mama Ableiten. Der Rest ist nicht das Thema hier.


23.09.2016
Jan
F: Kann ich den Staatsangehöigkeitsausweis beantragen, obwohl mein Vater die italienische St.Angehörigkeit besitzt? Mütterlicherseits stammen alle aus Deutschland. Väterlicherseits aus Italien. Meine Eltern waren zu meiner Geburt verheiratet und lebten in Deutschland. Wenn dies möglich ist, wie?

A: Ja, allerdings nicht im Gebietsstand von 1913 oder 1937.


23.09.2016
Bürger_JB
F: KaNN ICH ANHAND MEINES aBSTAMMUNGSBUCHES MÜTTERLICHER sEITE AUCH DIES ABGEBEN ODER MUSS ES IMMER VON DER VÄTERLICHEN sEITE SEIN? Danke!

A: RuStAG 1913 §4 Abs. 1


21.09.2016
Miguel
F: Mein Großvater (Ungarndeutscher) wurde in Fünfkirchen (Kgr.Böhmen) geboren, aber nach dem Krieg ins Ghgt Hessen vertrieben. Wäre dann in der Anl.V unter 4.2 der Haken zu machen und unter 4.3 Kgr. Böhmen einzutragen?!

A: JA


21.09.2016
Tietsche
F: Mein Urgroßvater wurde 1861 in Lehnin / Preußen geboren. Er wanderte nach Brasilien im Jahr 1887, starb im Juni 1932 und wurde nie ein eingebürgerter Brasilianer. Das deutsche Konsulat, sagt er, weil das Gesetz im Januar 1870 seine deutsche Staatsangehörigkeit verloren, Artikel 21, mit der Ausnahme, wenn er die konsularische Registrierung getan hatte (was nicht geschehen) und daher nicht Staatsbürgerschaft an künftige Generationen übertragen hat. Ich stelle fest, dass die Art. 31 von Rustag 1913 erwähnt den ehemaligen deutschen sowie Art. 33.2 Ich kann durch die Taufe Zertifikat meiner Vorfahren beweisen, dass er war preußischer und ich werde meine Unterlagen an das BVA, gestützt auf Art senden. 4.1 Rustag 1913. Glauben Sie, dass ich Gelegenheit haben, meine gelben Schein zu bekommen? Vielen Dank

A: Ja warum nicht das sollte keine Probleme geben.


18.09.2016
uwe
F: Hallo Gelberschein.net Team meine Frage bezieht sich auf denn Reisepass und Personalausweis soweit ich aus verschiedenen Beiträgen erfahren konnte sollte man bei dem Antrag F denn Reisepass angeben . Ist es egal ob es der Rote Reisepass ( Europäischer Reisepass ) ist oder muss es ein anderer sein ( blau oder grün ) und wo liegt der unterschied . Danke

A: Diese Beiträge haben Sie aber nicht bei uns gelesen. Wenn Sie also schon einen Ausweis(GS) für die nat. Person(Familienname) haben, dann ist der GS wohl überflüssig. Oder hatten Sie vor die nat. Person(Familienname) mit der jur. Person(Name) zu identifizieren? Auf unserer Seite finden Sie viel zum Thema Mensch und Personen. Beschäftigen Sie sich nochmal mit dem Thema. Stellen Sie sich die Frage, wer ist ICH in der Frage: Ich besitze/besaß einen deutschen Ausweis und hatte ICH jemals einen Ausweis und brauche ICH so etwas.


17.09.2016
caminante
F: Hallo, ich kann väterlicherseits nur nach Stand 1937 (Vater 1932 in Ostpreußen geboren) ableiten. Dazu kommt, daß ich seit 1984 durch Heirat mit einem Südamerikaner (Scheidung erst 1999) eine zweite Staatsangeh. innehatte. Bin ich nun ganz "raus" oder kann ich noch ableiten?

A: Dann machen Sie den GS eben nach 1937, das ist immer noch besser als keine Staatsangehörigkeit. Die Heirat hat im geltenden Recht keine Auswirkung.


17.09.2016
indira
F: Mein Großvater ist in Weissenburg in Elsas-Lothringen geboren Wie komme ich da an die Geburtsurkunde . In Berlin liegt sie nicht da hab ich schon nachgfragt

A: Beim Geburtsstandesamt oder Kirche des Ortes des Großvaters.


17.09.2016
Daniel
F: Hallo. Ist es möglich die Deutsche Staatsangehörigkeit nach RuStag zu erhalten, wenn die Blutlinie nach Böhmen führt? Mutter ist in der Zeit Deutsche, der Vater allerdings aus Böhmen. "Leider" verheiratet, daher muss ich mich ja auf den Vater beziehen. Nun ist es so dass ich erfahren habe dass es dennoch möglich sein soll. Nur wie entzieht sich meiner Kenntnis...

A: Ja wenn er deutscher Volkszugehörigkeit war. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist sehr hoch. Selbst wenn nicht ist die unmittelbare Reichsangehörigkeit besser als die Staatenlosigkeit.


15.09.2016
GenugIstGenug
F: Hallo zusammen, wenn meine Urgroßeltern und Großeltern in der Slowakei und erst meine Eltern in Deutschland geboren sind, habe ich dann überhaupt eine Chance auf den Gelben Schein vor 1913? Wenn ich alles Recht verstanden habe, dann bin ich auf Lebenszeit Sklave in meinem Land. :-( Das ist irgendwie zum Verzweifeln. Über eine kurze Auskunft (ja, nein) würde ich mich schon sehr freuen. Vielen Dank!

A: Ihre Urgroßeltern und Großeltern können nicht in der Slowakei geboren sein. Die gab es da noch nicht. Also Unterlagen zusammen sammeln und los.

Sudetendeutsche


15.09.2016
klaus
F: War heute mit meinen Anträgen im Landratsamt. Der Sachbearbeiter belächelte mich und sagte ich sei BRD Feindlich und er könnte mich beim Verfassungschutz melden. Meine Anträge hat er nicht angenommen. Was kann ich tun. Danke.

A: Lesen Sie unter Erprobtes den gelben Artikel. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde sollten Sie machen. Wenn diese kein Erfolg hat, weitergehende Dienstaufsichtsbeschwerden machen.


15.09.2016
Der Orange-Ritter
F: Antrag/Ableitung/Adoption Auf meine Frage vom 13.09.2016 habe ich folgende Antwort erhalten: Im RuStAG heißt es Legitimation, den Begriff Adoption gab es noch nicht. Bei Ihnen bleibt es bei 4.1. Dazu habe ich weitere Fragen. - Wieso 4.1? - Muss ich über meine leibliche Mutter ableiten? - Kann das StAg von 1977 bzw. 1999 rückwirkend auf den Adoptionszeitpunkt von 1968 angewendet werden?

A: Ihr Vorfahre von dem Sie Ableiten ist nicht adoptiert worden, aber Sie leiten von dort ab.
Bei Adoption immer über den Adoptivvater.
Das StAG kommt in Ihrem Fall nicht zu Anwendung.


15.09.2016
Silly
F: Guten Morgen und danke für die schnelle Antwort (14.09.). Um auf Ihre Frage zu kommen, meine Mutter hat den Familiennamen ihres geschiedenen Mannes (meines biologischen Vaters) beibehalten bis heute, somit hatte auch ich den Familiennamen meines "Erzeugers" (mein Mädchenname) bis zu meiner Eheschließung. Ich hoffe aufgrund dieser Angaben können Sie mir weiterhelfen. Könnten Sie mir bitte noch diese Frage beantworten: Sind die Urkunden der DDR bei der Beantragung auch gültig? Herzlichen dank für Ihre Hilfe

A: Das macht es leider etwas komplizierter. Sie sollten Prüfen ob eine Vaterschaftsanerkenntnis vorhanden ist. Dann geht es über den Vater ansonsten Mutter.


14.09.2016
Trebor
F: Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Deutscher (deutschstämmig) aus Rumänien (Donauschwabe bzw. Banater Schwabe). Mein Stammbaum reicht zurück bis zur Zeit der Auswanderung meiner Vorfahren aus dem süd- / südwestdeutschen Raum (Bayern, B-W, Pfalz, Saarland bis Elsaß-Lothringen). Mein Vater war als Deutscher (damals ebenfalls in Rumänien lebend) während des II. WK. in die deutsche Armee einberufen worden und ist nach engl. und amer. Gefangenschaft wieder zurück ins Banat (Rumänien). Ich möchte gerne den Staatsangehörigkeitsausweis nach RuSTAG beantragen. Ist das in meinem Fall möglich? Was muss ich dafür unternehmen? Mit freundlichen Grüßen und Dank im Voraus.

A: Selbstverständlich ist das in Ihrem Fall möglich. Wie alle anderen auch, Antrag ausfüllen, Kopie der Urkunden anhängen und einreichen.


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