28.08.2016
Die Cousine von Roswitha 2.0
F: Hallo noch einmal. Vielen Dank für die rasche Antwort an einem Sonntag.
Rosie sagte,Großvarer und Vater kommen aus: in Marienburg (polnisch "besetzt") Das werden sie auch nicht wiedergeben.
Jetzt Marlbork
Also Polnische oder russische Anträge?
A: Bei Polnischer Verwaltung natürlich die polnische Version.
28.08.2016
Für meine Cousine Rosie
F: Meine liebe Cousine findet die Mappe mit den Abstammungsurkunden nicht mehr.Evtl. hat ihr Bruder die Papiere durch Umzug ausversehen weggeschmissen?
Sie sagt, ihr Opa kommt aus Ostpreussen, aber Ostpreußen existiert nicht mehr, das ist heute Polen. Die genauen Geburtsdaten hat sie wohl auch nicht. Oh je. Was kann sie in diesem Fall genau tun? Bitte um Hilfe.
A: OH OH Ostpreußen existiert nicht mehr? Ist da was an mir vorbei gegangen? Ich wusste das Ostpreußen Russisch verwaltet wird, aber nicht das es jetzt zum Polnischen Verwaltung der deutschen Gebiete gehört. Na man lehrt nicht aus. Die Anträge in Russisch Deutsch und für Sie auch auf Polnisch Deutsch finden Sie im Herunterladen Bereich. Aber zu Sicherheit sollten sie die russisch deutsche Version nehmen.
F: Bin in 01129 Dresden Mitte , Kreis Löbtau Gebohren soll ich das so eintragen Geburtsort/Kreis: Dresden/-Löbtau
Geburtsstaat: Königreich Sachsen
F: Meine Ur-Ur-Großeltern, beide vor 1871 in Lothringen geboren (und damit franz. Staatsangehörige), heirateten 1892 im Großherzogtum Baden.
Mein Ur-Großvater wurde 1898 im Großherzogtum Baden geboren, besaß allerdings zunächst die franz. Staatsangehörigkeit und wurde später eingebürgert.
Gilt hier damit der Geburtsort meines Ur-Großvaters, die Staatsangehörigkeit <1913 oder die letzte Staatsangehörigkeit? --> wäre eine Ableitung nach RuStAG 1913 überhaupt möglich?
A: Ja selbstverständlich!!! Einfach auf den Ur-Großvater Ableiten.
F: Hallo, auch ich möchte den GS beantragen und habe Fragen dazu.
Ich habe meine Linie bis zu meinem Urgroßvater zurückverfolgt. Er wurde 1901 in Ostpreußen geboren. Mein Problem ist nun seine Geburtsurkunde, da aus seinem Geburtsort keine Unterlagen in Berlin I vorhanden sind. Derzeit läuft der Versuch ihn im Taufregister zu finden.
Nun zu meinen eigentlichen Fragen:
1. Ist ein Eintrag im Taufregister der Geburtsurkunde gleichgestellt? Ich habe gelesen, dass es so sei falls keine Geburtsurkunde vorliegt.
2. An Urkunden liegt mir die Heiratsurkunde meines Großvaters und darauf vermerkt auch seine Eltern (meine Urgroßeltern) mit Angabe ihers Geburtstages, des Geburtsortes und dem Tag ihrer Eheschließung vor. Ebenfall habe ich die Sterbeurkunde meines Urgroßvaters.
Reicht das notfalls auch aus, falls ich andere Urkunden nicht mehr bekomme?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
A: 1. Es ist egal ob es Urkunden der Kirche oder des Standesamtes sind.
2. Eigentlich ist das für die Glaubhaftmachung ausreichend, aber große Teile der Sachbearbeiter sind Willfährige Erfüllungsgehilfen.
F: Geboren 1870 in Habicht ( Preussen ! ) jedoch wäre das dann bereits die Urgroßmutter auf die ich mich nach legaler (ehelicher Linie) beziehen kann. Ist das zu weit hergeholt oder wird das dann doch noch bestätigt und akzeptiert?
Vielen Dank nochmals- wie man sehen kann recherchiere ich tatsächlich sehr exakt um meine Staatsangehörigkeit zu belegen.
Mit freundlichen Grüßen
T.
A: Ach Leute das RuStAG ist doch eindeutig und die Frage hier wenigstens schon 600 mal beantwortet. EHELICH IMMER ÜBER VATER.
F: In meinem Stammbuch ist mein Vater (geb. 1934) eingetragen, allerdings dessen Vater nicht (uneheliches Kind). Ich kenne allerdings den Namen und die Herkunft meines Urgrossvaters (Rheinland-Pfalz). Wie beantrage ich den Schein, falls das ueberhaupt moeglich ist?
A: So wie es im § 4 Abs. 1 des RuStAG steht und den dazu passenden Urkunden. Also bei Ihnen wahrscheinlich über die Urgroßmutter und Ihrer Geburtsurkunde.
F: Hallo, ich würde gerne den gelben schein beantragen. Bis zu meinem Opa ist alles klar. Dieser wurde aber adoptiert. Von den adoptiveltern habe ich leider nur den Namen. So bekomme ich aber keine geburtsurkunde von ihnen. Von der leiblichen Mutter könnte ich noch mehr Daten bekommen und deren geburtsurkunde vielleicht bekommen aber bei den adoptiveltern wird es schwierig. Kann ich trotzdem irgendwie den gelben schein beantragen?
Danke und vg Sarah
A: Nein, Sie werden den Unbequem Weg gehen müssen.
F: Guten Tag,
ich habe einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister für den Großvater meiner Kinder erhalten.Da stehen Eheschließung und Geburt von Großvater und Urgroßvater drin.
Da wir bis zum Urgroßvater ableiten müssen, müssen wir noch extra beglaubigte Heiratsurkunden beantragen?
Vielen Dank für Ihre Arbeit hier!
A: Eigentlich nicht! Aber wir haben es hier mit Straftätern in den Behörden zu tun. Die werden Ihnen die Steine in den Weg legen.
F: Meine Mutter war Deutsche mit deutschen Vorfahren. Mein Vater, geb. 1919 war Italiener und in Italien bereits verheiratet. In Italien gab es damals keine Scheidung.Die Ehe wurde in Italien bis zum Tod nicht geschieden. Um meine Mutter zu heiraten, wurde mein Vater 1959 in die BRD eingebürgert und nach BRD Recht von der Ehefrau in Italien geschieden. 1960 heirateten meine Eltern in der BRD und ich wurde als eheliches Kind 1963 geboren. Frage: Bin ich ehelich, oder unehelich? Wenn ich ehelich bin, gilt die Abstammung nach dem Vater. Kann ich dann überhaupt den GS beantragen?
A: natürlich eheliches! Das schreiben Sie im Text doch schon.
F: Hallo, kann ich den Gelben Schein beantragen? Mein Großvater mütterlicherseits war Deutscher, davon habe ich auch noch eine Geburtsurkunde. Aber meine Vorfahren väterlicherseits sind Italiener. Mein Vater, geboren 1919 wurde in der BRD 1959 eingebürgert. Wie muss ich bei der Beatragung vorgehen, und bin ich überhaupt Deutsche?
A: Ja das können Sie, aber es wird nicht der Gebietsstand 1913, sondern maximal 1937.
21.08.2016
Gerd Spröckler
F: Hallo, ich bin der Gerd. Ihre Seite ist Prima, man erfährt im Prinzip alles was man wissen muss!
Ich will morgen meinen Antrag per Post und Einschreiben mit Treckingnummer absenden. Ist es empfohlen, ein Deckblatt beizulegen, auf dem steht, dass ich um Bearbeitung UND UM ESTA EINTRAG bitte, damit die gleich wissen, dass ich mich auskenne? empfiehlt sich das? Haben in anderen Fragen nämlich oft gelesen dass die Leute dort sich wohl gerne um den ESTA EIntrag drücken. Aber der ist mir wichtig!
A: Nein!!! ESTA kommt automatisch.
F: Meine Geburts- und Heiratsurkunde sind in Polnische Sprache.
Darf ich sie so einreichen, oder zuerst übersetzen lassen?
A: Immer eine Kopie der Originale.
F: Ich möchte jetzt den Antrag für den GS stellen, dazu muß ich bis zum Urgroßvater
zurück gehen,ich will auch noch gleichzeitig für meinen Sohn (2 Monate alt)
Antrag stellen, er müßte schon bis zum Ururgroßvater zurück, die Anlage V reicht
aber nur bis zum Urgroßvater, wie kriege ich das geregelt?
Stimmt es dass man die Anträge für den GS nur noch bis ende 2016 stellen kann?
A: Einfach kreativ werden und den Ururgroßvater dazu schreiben. Ein Auslaufen des GS ist uns nicht bekannt.
F: Betrifft noch immer den Antrag auf Nachweis Staatsangehörigkeit.
Ableitung bei mir als ehelicher Sohn (geb. Hessen) über Vater (geb. in Mähren 1921/ vorehelich) danach über seine Mutter (geb. in Mähren 1903). Beide Ahnen deutscher Volkszugehörigkeit (z. Bsp.Vater= Kriegsgefangener- keine Möglichkeit der Rückkehr/ Großmutter= Heimatvertriebene weil Deutsche). WIE könnte ich das im Antrag formulieren? Welches Geburtsland gebe ich an? Schlesien?? Mähren?? Reicht das überhaupt für RuStAG 13 oder nach welcher Gesetzeslage beurteilt Ihr das?
Die heimatvertriebene Großmutter kam meines Wissens nach Thüringen- Heimatvertriebene bekamen meines Wissens vom Ankunftsland die jeweilige Staatsangehörigkeit verliehen- wäre ich dann gem. Abstammung (weil Ableitung nach Großmutter) Thüringer???
Vielen Dank für eine ANtwort- ich weiß es ist ein schwieriges Thema, aber wie Sie sehen bin ich selber auch nicht untätig.
A: Es ist keine Frage des Antrags, sondern der beigefügten Unterlagen. Sie geben den Geburtsstaat an der es in der Zeit gewesen ist. Mit RuStAG 1913 sollte das klar gehen.
F: Hallo und vielen Dank für die Antwort :)
Eine Frage hätte ich allerdings dazu noch.
Wenn ich anhand der Sterbeurkunde meines Opas den Geburtsort dann weiß, nehme ich einen Antrag von dieser Seite, Fülle den aus und schicke den entweder nach Polen oder Russland. Soweit verstanden. Ich bekomme also im besten Fall aus den Ländern einen Auszug aus dem Geburtenregister. Da stehen dann auch alle restlichen Informationen über meinen Urgroßvater drinnen, so das es für den gelben Schein bis vor 1913 reicht? Oder muss ich dann nochmal eine Urkunde aus dem Geburtenregister beantragen die meinen Urgroßvater betrifft?
Vielen lieben Dank für die Hilfe !
A: Dass kommt dann schon vollkommen Rechtlich sauber.
F: Hallo.
So, habe ja jetzt mein Stammbaumbuch. Ich und meine Eltern stehen ja mit Geburtsdatum drinnen.
Mein Opa der um die 1920 geboren wurde steht da als Eltern meiner Eltern mit vor und Zunamen drinnen.
Da sein Geburtsdatum und Geburtsort nicht mit drinnen steht, bekomme ich jetzt die Sterbeurkunde.
Dort drinnen steht ja sein Geburtsort (Preußen), aber nicht wer seine Eltern waren. Muss ja an meinen Urgroßvater rankommen um vor 1913 zu kommen. Was brauche ich also noch um vor 1913 zu kommen? Reicht es wenn ich in dieser Berliner 1 da anhand der Sterbeurkunde meines Opas einen geburtenschein organisiere?? Dort müsste ja mein Uropa ja drinnen auftauchen (zumindest der vor und Zuname) oder muss ich dann noch weiter graben, weil alleine der Name auf den geburtenschein meines Opas nicht reicht ?
Vielen lieben Dank für jegliche Hilfe ! ( werde im Freundeskreis durch das hier Gewonne wissen anderen dabei helfen ebenfalls den Schein zu bekommen )
A: Die Eltern Ihres Opas bekommen Sie aus seiner Geburtsurkunde oder aus dem Auszug aus dem Geburtenregister. Auch die Heiratsurkunden sollten Sie im Auge behalten. Berlin 1 sollte auch nicht Ihr Ansprechpartner sein. Wende Sie sich direkt an die zuständigen Standesämter vor Ort. Anträge in Deutsch %u2013 Polnisch und Deutsch %u2013Russisch sind auf der Seite.
12.08.2016
Antrag/Ableitung
F: Guten Abend,
ist es denn möglich, dass ich, trotzdem ich ein eheliches Kind bin, über die Linie meiner Mutter den gelben Schein beantrage ? Die Linie meiner Mutter ist durchgängig bis zum Stichtag und weiter zurück - das kann ich nachweisen. Die Linie meines Vaters, 1948 in Deutschland geboren geht zurück auf Polen (Mutter) und Ukrainie (Vater). Meine Großeeltern waren geflohen und in Deutschland wohnhaft.
Dankeschön.
A: Ich weiß nicht mehr wie oft diese Frage schon beantwortet wurde! Für Sie nochmal NEIN!!! Sie werden mit dem klarkommen müssen was da ist. Beachten Sie dabei den Gebietsstand 1913 oder die deutsche Volkszugehörigkeit.
F: Hallo.
Wollte heute die Sterbeurkunde von meinem Opa beantragen.
Der ist 1925 geboren . Ich will aber bis vor 1913 kommen!
Wie erfahre ich wer mein Urgroßvater war? Auf dem totenschein wird der Name meines Uropas jawohl nicht auftauchen oder?
Wie soll ich richtig und möglichst schnell vorgehen ?
Danke für die Hilfe :)
A: Das steht auf der Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenregister.
F: Werner Oberüber sagt in seinem Video"Konkrete Schritte zum GS" Folgendes:
1. Niemals eintragen : Wehrdienst geleistet für BRD, da dieses Hochverrat
2. Frage nach Personalauseis/ Reisepass ruhig beantworten, da "die" es ja sowieso
wissen.
Diesen Aussagen stehen aber die Eintragungen in der Ausfüllhilfe völlig entgegen.
Hiernach ist die Frage nach dem Personalausweis NICHT zu beantworten und die Frage nach dem Whrdienst aber doch.
WAS IST NUN RICHTIGß
WAS
A: 1. Die Aussage "Wehrdienst geleistet für BRD" ist vollkommen richtig! Das wiederspricht auch nicht der Ausfüllhilfe. Denn dort steht BUND oder DEUTSCHLAND. Das ist ein ganz anderer Gebietsstand als die BRD.
Bund = Gebietsstand 1913
Deutschland = Gebietsstand 1937
2. Die jur. Person(Name) stellt einen Antrag für die nat. Person(Familienname). Wie kommt die natürliche Person nun an einen Perso? Da sie erst mit dem GS geschaffen wird. Ist das eintragen des Persos dort eine falsch Eintragung? Zu mindestens ist es eine Vermischung von 2 voneinander getrennten Personen.
Wir verstehen die Intention von Reiner den Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. Das ist aber nicht die Aufgabe von angehenden Souveränen.
F: Ich habe alle Familienstammbücher meiner Familie bis 1908.
Brauch ich noch Geburts-, Heiratsurkunden etc, oder kann ich einfach beglaubigte Kopien hiervon einreichen?
Die Stammbücher enthalten ja die gesammten Informationen.
Danke!
F: Mein Vater war verheiratet lies sich dann scheiden und heiratete meine Mutter. brauch ich nun die Scheidungs Unterlagen aus erster Ehe die haben ja mit mir nichts zu tun
F: Ich bin in Heidelberg geboren und wohle in Leimen (Baden)
Soll ich bei Geburtsstaat dann Großherzogtum Baden und bei Aktuelle Anschrift: Leimen / Bezirksamt Heidelberg schreiben und bei Wohnsitzstaat auch Großherzogtum Baden schreiben? (Steht in der 1900er Liste als solches bezeichnet) oder anstatt Großherzogtum Baden dann überall Preußen schreiben? Was ist denn besser? Danke schon mal.
A: So wie es ist! Geburtsstaat Großherzogtum Baden - Wohnsitzstaat Großherzogtum Baden
F: Ich lese immer wieder, dass "Sachbearbeiter" bei der Antragsstellung häufig diskutieren, warum kein RuStaG mehr usw... Ist es besser, bzw. möglich, dass ich alle Dokumente (Antrag, Geburtsurkunden) in einen Umschlag packe und diesen per einschreiben ans Ausländeramt schicke? Damit ich eine schriftliche Antwort bekomme und dann bei einer eventuellen Ablehnung etwas schriftliches in der Hand habe, wogegen man vorgehen kann?
F: Meine Ableitung geht ausschließlich väterlicherseits...
Das Hochzeitsdatum von meinen Eltern weiß ich. Das von meinen Großeltern (Opa bereits verstorben) kann ich auch in Erfahrung bringen. Wann miene Urgroßeltern geheiratet haben kann ich nicht mehr nachvollziehen... Kann ich dieses weglassen? Oder dazu schreiben: Bitte ermitteln, o.Ä.? Ich habe von Opa und Uropa nur die Genurtsurkunden...
A: Ich würde das mit den Unterlagen einreichen. Auf Nachfrage kann man ja geeignet reagieren.