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Fragen und Antworten

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09.08.2016
Fifi
F: Hab Frage falsch gestellt, brauche die Abstammung meines Mannes, sein Vater ist in Reihwiesen geboren. Was soll ich im Antrag angeben? Vielen lieben Dank im voraus

A: Der Geburtsort sollte doch in den Urkunden auftauchen. Ansonsten den Ort Reihwiesen eintragen.


08.08.2016
Deutscher78
F: Hallo. Ich habe heute von meiner Mutter unser Familienstammbuch erhalten. Ich bin Jahrgang 78 und mein Vater 1949. Ich habe gehört das Auszüge aus dem Stammbuch gleichzusetzen einer Sterbeurkunde der Geburtsurkunde sind? Ist das korrekt? Wenn ja, kann ich ja meine Geburt und meinen Vater mit Geburtsdatum damit nachweisen. Mein Opa (meine Eltern und Großeltern waren jeweils verheiratet, dann muss ich ja immer väterlicherseits gehen) steht mit Vor und Zunamen drinnen, aber ohne Geburtsdatum bzw. Geburtsort! Was genau und wo muss ich jetzt was beantragen, um an meinen Urgroßvater zu kommen? Mein Opa ist hier bei uns in der Stadt ca. 1985 verstorben. Ich weiß nur das mein Opa wohl aus Schlesien kam, aber bin mir nicht genau sicher und wo mein Urgroßvater genau hergekommen ist, ich weiß nicht wie ich da drankommen soll :( Bitte um Hilfe

A: Ja dann sollten Sie sich die Sterbeurkunde des Großvaters besorgen. Wenn das nicht klappt sollte Sie einen Auszug aus dem Geburtenregister Ihres Vaters besorgen. Dort sollten Sie die nötigen Daten finden.


08.08.2016
Fifi
F: Habe eine Frage. Mein Schwiegervater ist in Reihwiesen geboren.Was soll ich im Antrag angeben? Die Geburtsurkunde wurde mir auf Tschechisch gesickt. Brauche ich einen vereidigten Übersetzer? Vielen Dank

A: Abstammung über Schwiegervater??? Die beglaubigte Urkunde sollte reichen.


07.08.2016
Silviliene
F: Hallo, zur Frage von Rapunzel: an welcher Stelle hätte man § 116.1 eintragen sollen? Ich habe immer nur RuStAG 1913 §4,Abs.1 eingetragen

A: Da gibt es keine Stelle!


07.08.2016
Tobiasrb
F: Ich würde gerne den Gelbenschein beantragen, meine frage dazu ist: 1. Reichen Geburtsurkunden aus 2. Von der Kirche habe ich nur was von meinem Urgroßvater wo drinnen steht, wann er geboren ist und wo genau so wo er gestorben ist (geb. vor 1914) reicht das? 3.Laut Schreiben eines Mitgliedes bei euch (GS-BZ vom 29.06.2016 ) stellen die sich in Kamenz gerne quere und verweigern den GS nach RuStAG 1913 Statt dessen stehlen die lieber den GS mit DDR Bürgerschaft aus. Wie sollte man sich dort verhalten? Danke schon mal im vor raus für eure Mühe.

A: 1.Geburt und Heiratsurkunden
2.Ja
3. Einfach beantragen! Das sagen und handeln sin 2 paar Schuhe.


07.08.2016
Paul
F: Frage2. Mein Vater ist 1939 als Deutscher mit deutschen Vorfahren in Oberschlesien geboren. Nach 1945 ist er zwangseingebürgert und hatte die polnische Staatsangehörigkeit. Ich, geb. 1958 hatte automatisch auch die polnische Staatsangehörigkeit. 1978 sind wir aus der polnischen Staatsangehörigkeit entlassen worden. Soll, bzw. muß ich das im meinem Antrag erwähnen? Wenn ja, unter welchem Punkt (4.3)?

A: Den Fall hatten wir auch noch nicht. Ich würde das dort eintragen. Aber nur von %u2013 bis. Dazu die Unterlagen der der Zwangseinbürgerung und die Entlassungsunterlagen.


07.08.2016
Paul
F: Meine Eltern sind in Oberschleßien, Preußen geboren. Seit 1945 gehört Oberschleßien zu Polen. Ich bin 1958 geboren. Was muß ich als Geburtsstaat angeben Polen oder Preußen?. Die Städte wo ich geboren bin und geheiratet habe, haben jetzt polnische Namen. Soll ich die alten deutschen Namen eintragen oder die polnischen, so wie es in meiner Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde steht?

A: 1. Preußen
2. die alten deutschen Namen


05.08.2016
tomarces
F: Sehr geehrte Damen und Herren, auch ich möchte aus diesem BRD-System aussteigen und möchte den gelben Schein beantragen. leider teilte mir mein Vater mit, das sämtliche Papiere auf der Flucht aus Rumänien nach Deutschland ,bei einem Fliegerangriff verloren gegangen sind. Mein Vater ist Deutscher, deren Vorfahren bereits um 1700 nach Böhmen ausgewandert sind. Von da sind sie nach Rumänien ausgewandert, bei Gegenoffensive der russischen Armee in der Bukowina (Althütte) ist seine Mutter mit Geschwistern über Kochlowitz ( Polen) nach Deutschland geflüchtet.Ist es möglich über die Unterlagen mütterlicher Seite trotzdem die Unterlagen zu beantragen. Meine Mutter ist auch gebürtige Deutsche aus Althütte, von Ihrem Stammbaum liegen aber die Unterlagen vor.Für eine aufschlussreiche Antwort wäre ich sehr dankbar.

A: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz RuStAG 1913
§4
Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter


04.08.2016
Anna
F: Die Ausfüllhilfe F hatte ich mir bereits angesehen ... Dort werden Monat und Jahr zum jeweiligen Aufenthaltsort angegeben (daher meine Frage) ... Ich werde vermutlich nur die Jahre ohne den genauen Monat angeben können und hoffe, das geht so durch.

A: Ja dann ist das so!!!


04.08.2016
Anna
F: Hallo, kurze Frage zu Antrag F Punkt 5: Aufenthaltszeiten seit Geburt ... Wie genau müssen diese Angaben sein? Ich habe alle meine Unterlagen nach alten Meldebestätigungen durchsucht und wurde bis jetzt noch nicht fündig. Was mache ich, wenn ich keine konkreten Angaben machen kann? Reicht eine "ungefähre" Jahresangabe (ohne Monat) alleine aus? Oder gar nichts eintragen? Ich habe irgendwo gelesen, dass man in diesem Antrag keine Angaben machen sollte, was man nicht schwarz auf weiß belegen kann ... Vorab schon einmal Danke.

A: Ausfüllhilfe F

Ihre Aufenthaltszeiten sollten Sie zusammenbekommen. Für die Ahnen kommt dort rein "nicht mehr zu ermitteln".


04.08.2016
Karl
F: Da muss ich nochmal nachhacken, da ich bereits seit meiner Geburt und bei meiner Taufe den Namen meines Vaters trug, so hatte er mich auch angenommen und legitimiert. Also gilt für mich der §5 RuStAG?

A: Nein es bleibt immer bei der Abstammung. Da die Linie immer vom Bundestaatenangehörigen ausgeht.


03.08.2016
Karl
F: mein Antrag wurde abgelehnt, (Ableitung über Vater)da meine Eltern 14 Monate nach meiner Geburt geheiratet haben und Ich nach "$4 RuStAG als Lediger über die Mutter ableiten soll". Bei meiner eingereichten Geburtsurkunde habe ich den Familienname meines Vaters. Ist das Vorgehen der der Behörde so richtig? Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar

A: Ihre Behörde scheint sogar sauber zu arbeiten. Ihr Vater hätte Sie annehmen oder adoptieren müssen.


03.08.2016
Thylorix
F: Verzeihung, aber ich muß unbedingt zu meiner Frage von heute nachhaken- weil es auch so wichtig ist. Das Gebiet/ der Geburtsort um den es sich dreht schien etwas Besonderes zu sein. Liegt/ lag jedoch auf dem Gebiet KuK (deswegen der Hinweis auf die Habsburger). Letztendlich Österreichisch, Preussisch oder Schlesisch? Vielen Dank vorab!

A: Sie schrieben das Ihre Vorfahren deutscher Volkszugehörikeit waren. Dann ändert sich nichts an der Antwort.


03.08.2016
Thylorix
F: Mein Vater (geb. 1921) sowie mein Großvater (geb. 1897 ) sind in Groß Dittersdorf/ Schlesien (Bereich Habsburg- jedoch als Deutsche)geboren worden. Kann ich trotzdem daraufhin einen Antrag gem. RuStag stellen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

A: Ja selbstverständlich!


01.08.2016
A.Aster
F: Hallo zusammen ,ich möchte meinen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen,ich habe Alles notwendige ,ich habe meine ahnen ausfindig gemacht bis 1908,mit nachweisen (Geburtsurkunden ).allerdings konnte bei meiner Urgroßmutter leider nur eine negativ Auskunft von Standesamt 1in Berlin erstellt werden weil es keine Archiv Unterlagen gibt aus Schmellwitz (Schlesien ).auf der negativ Bescheinigung steht aber das Geburtsdatum .auf der Geburtsurkunde meines Großvaters steht meine Urgroßmutter als seine Mutter ,allerdings ohne ihr Geburtsdatum .reicht das trotzdem um den Ausweis zu bekommen ?

A: Das Geburtsdatum der Urgroßmutter sollten Sie herausfinden. Am besten auf einer Urkunde. Wenn Sie denn über die Urgroßmutter ableiten müssen.


28.07.2016
PicoLogo
F: Meine Mutter (und Vorfahren) waren Deutsche aus Siebenbürgen, ich bin unehelich geboren (mein Vater war aus Rumäne) - wie ist hier die Situation? Vielen Dank

A: Sehe das Problem für diese Frage nicht! Mit den richtigen Unterlagen sollte das doch klar gehen.


27.07.2016
kraut
F: Es geht um Geburtsort/-kreis: Was trage ich da von beiden ein? Amtshauptmannschaft(Musterstadt1)oder Kreishauptmannschaft(Musterstadt2)? In meinem Fall gibt es diese 2 Möglichkeiten.

A: Musterstadt1 / Amtshauptmannschaft


27.07.2016
Cheese11
F: Ist es besser bei der Antragstellung bei Geburtsstaat besser nur Sachsen einzutragen,weil ich Königreich Sachsen eingetragen habe.Hab ja hier schon mal gelesen,dass die Bediensteten dies schon als Ablehnungsgrund darlegen.Vielen Dank.

A: Königreich Sachsen ist schon in Ordnung. Nicht immer jeder Auseinandersetzung aus dem Weg gehen Cheese!!! Schluss mit der Obrigkeitshörigkeit.


27.07.2016
Nachweis
F: Hallo Leute, hoffe ihr könnt mir helfen 1. Großvater 1920 unehelich geboren 2. 1922 dann den Familiennamen des neuen Ehemannes der Urgroßmutter angenommen (es ist jedoch nicht in Erfahrung zu bringen ob er von diesem adoptiert bzw. angenommen wurde) Ableitung nun über den neuen Urgroßvater oder die Urgroßmutter? Falls über den neuen Urgroßvater, muss ich dann trotzdem Abstammung ankreuzen? Danke

A: Zur Sicherheit sollten Sie beides machen! Würde aber den Urgroßvater im Antrag wählen. Es bleibt aber immer Abstammung.


26.07.2016
MB76
F: Bin in Frankfurt/Main geboren,also Preußen,ein Jahr in einem schon damals zu Frankfurt gehörenden Stadtteil gewohnt,seitdem wohne jetzt in einem Stadtteil der 1913 noch nicht eingemeindet war,sondern zu Großherz. Hessen gehörte. Würde ich diesen Ablauf so in Punkt 5 meines Antrages schreiben? oder nur Frankfurt? Großvater geboren in Niederschlesien/Preußen, Vater in Berlin/Preußen, ich in Frankfurt/Preußen. Gebe ich so bei den Anträgen ein? In ihren Beispielen sind alle aus einer Gemeinde. Besten Dank im voraus

A: Sie nehmen den Gebietsstand 1913. Also Großherz. Hessen.


23.07.2016
THR
F: Sehr geehrter Herr Oberüber Mein Vater wurde am 21.10.1903 in Marburg geboren,fällt also genau unter das RuStag. Bin im Besitz der beglaubigten Geburtsurkunde meines Vaters. Nun zu meiner Frage, wenn also sämtliche Anträge für meine Frau und unseren Sohn aus gefüllt habe a. Genügt da der Nachweis von mir oder b. Muss ich auch den Nachweis für meine Frau (Vorfahren ) Oma,Opa erbringen c. Und wie verhält sich das ganze für unseren Sohn ?!

A: Für Ihren Sohn sollte der Bezug auf Sie reichen. Ihre Frau muss ihre eigenen Unterlagen zusammen Sammeln.


23.07.2016
kraut
F: Ich möchte den Antrag schriftlich einreichen. Die amtlich beglaubigten Ablichtungen der Geburts- und Heiratsurkunden, kann ich die nochmal kopieren und diese Kopien dann einreichen oder die Originale? Ich habe eine aktuelle Meldebestätigung. Sollte ich diese auch in Kopie schriftlich mit einreichen?

A: Es werden immer nur Kopien eingereicht. Die Meldebestätigung kann gleich mit bei.


23.07.2016
Freiheit77
F: Habe für unsere gesamte Familie den Gelben Schein bekommen. Mein Esta-Eintrag und der unserer beiden Kinder ist ok. In allen drei Fällen: Geburt (Abstammung), §4 Abs. 1 (Ru)StAG. Mein Mann und ich sind verheiratet, also leiten unsere Kinder über ihn ab. Die Kinder haben den "richtigen" Eintrag und mein Mann (der adoptiert ist!) hat folgenden Eintrag: Erworben durch: "Annahme als Kind (Adoption), §6 StAG ???? Wie kann es bei unseren Kindern "richtig" sein, also nach (Ru)StAG und bei ihm nicht? Wie müsste sein Eintrag "richtig" lauten bzgl. der Adoption?

A: Der Eintrag musste dort genau wie bei den Kindern sein.


21.07.2016
Pascal
F: Hallo , würde gerne wissen ob RuStAg bei mir greift .. Mein Ur-Opa ist 1908 in deutsch liebau geborenen , mein Opa 1940 auch in deutsch liebau geboren .. Frage greift RuStAg 1913 bei mir ?

A: Wenn sie deutscher Volkszugehörigkeit sind!!!


21.07.2016
merlin84
F: ich habe den gelben schein beantragt. dem antrag habe ich KEINE kopie meines personalausweises begefügt. dies bemängelt die dame im landratsamt. muß ich den personalausweis in kopie dem antrag beifügen ?

A: Nein auf keinen Fall!!! Sie können sich bei Abholung Identifizieren.


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