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Fragen und Antworten

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03.08.2016
Thylorix
F: Mein Vater (geb. 1921) sowie mein Großvater (geb. 1897 ) sind in Groß Dittersdorf/ Schlesien (Bereich Habsburg- jedoch als Deutsche)geboren worden. Kann ich trotzdem daraufhin einen Antrag gem. RuStag stellen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

A: Ja selbstverständlich!


01.08.2016
A.Aster
F: Hallo zusammen ,ich möchte meinen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen,ich habe Alles notwendige ,ich habe meine ahnen ausfindig gemacht bis 1908,mit nachweisen (Geburtsurkunden ).allerdings konnte bei meiner Urgroßmutter leider nur eine negativ Auskunft von Standesamt 1in Berlin erstellt werden weil es keine Archiv Unterlagen gibt aus Schmellwitz (Schlesien ).auf der negativ Bescheinigung steht aber das Geburtsdatum .auf der Geburtsurkunde meines Großvaters steht meine Urgroßmutter als seine Mutter ,allerdings ohne ihr Geburtsdatum .reicht das trotzdem um den Ausweis zu bekommen ?

A: Das Geburtsdatum der Urgroßmutter sollten Sie herausfinden. Am besten auf einer Urkunde. Wenn Sie denn über die Urgroßmutter ableiten müssen.


28.07.2016
PicoLogo
F: Meine Mutter (und Vorfahren) waren Deutsche aus Siebenbürgen, ich bin unehelich geboren (mein Vater war aus Rumäne) - wie ist hier die Situation? Vielen Dank

A: Sehe das Problem für diese Frage nicht! Mit den richtigen Unterlagen sollte das doch klar gehen.


27.07.2016
kraut
F: Es geht um Geburtsort/-kreis: Was trage ich da von beiden ein? Amtshauptmannschaft(Musterstadt1)oder Kreishauptmannschaft(Musterstadt2)? In meinem Fall gibt es diese 2 Möglichkeiten.

A: Musterstadt1 / Amtshauptmannschaft


27.07.2016
Cheese11
F: Ist es besser bei der Antragstellung bei Geburtsstaat besser nur Sachsen einzutragen,weil ich Königreich Sachsen eingetragen habe.Hab ja hier schon mal gelesen,dass die Bediensteten dies schon als Ablehnungsgrund darlegen.Vielen Dank.

A: Königreich Sachsen ist schon in Ordnung. Nicht immer jeder Auseinandersetzung aus dem Weg gehen Cheese!!! Schluss mit der Obrigkeitshörigkeit.


27.07.2016
Nachweis
F: Hallo Leute, hoffe ihr könnt mir helfen 1. Großvater 1920 unehelich geboren 2. 1922 dann den Familiennamen des neuen Ehemannes der Urgroßmutter angenommen (es ist jedoch nicht in Erfahrung zu bringen ob er von diesem adoptiert bzw. angenommen wurde) Ableitung nun über den neuen Urgroßvater oder die Urgroßmutter? Falls über den neuen Urgroßvater, muss ich dann trotzdem Abstammung ankreuzen? Danke

A: Zur Sicherheit sollten Sie beides machen! Würde aber den Urgroßvater im Antrag wählen. Es bleibt aber immer Abstammung.


26.07.2016
MB76
F: Bin in Frankfurt/Main geboren,also Preußen,ein Jahr in einem schon damals zu Frankfurt gehörenden Stadtteil gewohnt,seitdem wohne jetzt in einem Stadtteil der 1913 noch nicht eingemeindet war,sondern zu Großherz. Hessen gehörte. Würde ich diesen Ablauf so in Punkt 5 meines Antrages schreiben? oder nur Frankfurt? Großvater geboren in Niederschlesien/Preußen, Vater in Berlin/Preußen, ich in Frankfurt/Preußen. Gebe ich so bei den Anträgen ein? In ihren Beispielen sind alle aus einer Gemeinde. Besten Dank im voraus

A: Sie nehmen den Gebietsstand 1913. Also Großherz. Hessen.


23.07.2016
THR
F: Sehr geehrter Herr Oberüber Mein Vater wurde am 21.10.1903 in Marburg geboren,fällt also genau unter das RuStag. Bin im Besitz der beglaubigten Geburtsurkunde meines Vaters. Nun zu meiner Frage, wenn also sämtliche Anträge für meine Frau und unseren Sohn aus gefüllt habe a. Genügt da der Nachweis von mir oder b. Muss ich auch den Nachweis für meine Frau (Vorfahren ) Oma,Opa erbringen c. Und wie verhält sich das ganze für unseren Sohn ?!

A: Für Ihren Sohn sollte der Bezug auf Sie reichen. Ihre Frau muss ihre eigenen Unterlagen zusammen Sammeln.


23.07.2016
kraut
F: Ich möchte den Antrag schriftlich einreichen. Die amtlich beglaubigten Ablichtungen der Geburts- und Heiratsurkunden, kann ich die nochmal kopieren und diese Kopien dann einreichen oder die Originale? Ich habe eine aktuelle Meldebestätigung. Sollte ich diese auch in Kopie schriftlich mit einreichen?

A: Es werden immer nur Kopien eingereicht. Die Meldebestätigung kann gleich mit bei.


23.07.2016
Freiheit77
F: Habe für unsere gesamte Familie den Gelben Schein bekommen. Mein Esta-Eintrag und der unserer beiden Kinder ist ok. In allen drei Fällen: Geburt (Abstammung), §4 Abs. 1 (Ru)StAG. Mein Mann und ich sind verheiratet, also leiten unsere Kinder über ihn ab. Die Kinder haben den "richtigen" Eintrag und mein Mann (der adoptiert ist!) hat folgenden Eintrag: Erworben durch: "Annahme als Kind (Adoption), §6 StAG ???? Wie kann es bei unseren Kindern "richtig" sein, also nach (Ru)StAG und bei ihm nicht? Wie müsste sein Eintrag "richtig" lauten bzgl. der Adoption?

A: Der Eintrag musste dort genau wie bei den Kindern sein.


21.07.2016
Pascal
F: Hallo , würde gerne wissen ob RuStAg bei mir greift .. Mein Ur-Opa ist 1908 in deutsch liebau geborenen , mein Opa 1940 auch in deutsch liebau geboren .. Frage greift RuStAg 1913 bei mir ?

A: Wenn sie deutscher Volkszugehörigkeit sind!!!


21.07.2016
merlin84
F: ich habe den gelben schein beantragt. dem antrag habe ich KEINE kopie meines personalausweises begefügt. dies bemängelt die dame im landratsamt. muß ich den personalausweis in kopie dem antrag beifügen ?

A: Nein auf keinen Fall!!! Sie können sich bei Abholung Identifizieren.


21.07.2016
hugo
F: Rückfrage zu Ihrer Antwort vom 20.07.2016: Leider muss ich nochmals nachhaken; Eine deutsche Staatsangehörigkeit, die 1970 festgestellt wurde, müsste doch (bis 2000) das Abstammungsprinzip gelten. Bei meinem Vater (*1906) steht im Familienbuch "Deutsch durch Abstammung". Wie auch immer; kann ich auf Basis dieses Status einen Gelben Schein gemäß Rustag bekommen? Danke

A: Ja selbstverständlich!!!


20.07.2016
Tom
F: Gibt es auch eine Ausfüllhilfe für den Antrag Kinder unter 16J? Desweiteren steht ganz oben auf Anlage V, dass der Antragsteller seinen "Namen", Vornamen u. Geburtsdatum eintragen soll. Wenn ich also den Familiennamen unter Name angebe, wird also nichts schiefgehen - bzgl. der jur. Person? Hoffe ich hab die Frage halbwegs verständlich ausgedrückt.

A: Nein der ist identisch bis auf das Sorgerecht.


20.07.2016
BEN
F: Hallo, Ohne es bewusst zu wissen hat damals meine deutsche Mutter nachhaltig bewirkt das ich als Deutscher Staatsangehöriger mit gelben Schein der bis 1988 befristet gültig war und in dem berliner Bezirk damals ausgestellt wurde in dem ich lebte,galt.Kann ich den verlängern oder muss der basierend auf dem Alten neu ausgestellt werden?

A: Zuerst würde ich mal Recherchieren, ob richtig Abgeleitet wurde. Dann kann man entscheiden das beim Neuantrag verwendet oder nicht.


18.07.2016
Berndle
F: Hallo, reichen Kopien aus dem Familienstammbuch die ich selber anfertige oder muss ich diese Kopien nochmals beglaubigen lassen? Danke

A: Die Kopien sollten reichen.


17.07.2016
Muti
F: Hallo, auf dem Antrag F muss ich ja unterschreiben, dass unvollständige Angaben zur Rücknahme des Staatsangehörigkeitsausweises führen können. Ist es trotzdem okay, die Aufenthaltszeiten und den Militärdienst wegzulassen? Außerdem habe ich noch folgende Frage: Mein Vater hat eine Niederländerin geheiratet ( = meine Mutter ;-) . Im Familienbuch steht unter Punkt 7. "Vermerk über die Staatsangehörigkeit der Ehegatten und Nachweis" Folgendes bei meinem Vater: Deutscher Staatsangehöriger, STAAusw. des Ordnungsamtes Mannheim vom 07.11.1975. Diesen hat er leider nicht mehr und weiß auch garnicht, was er damals beantragt hatte. Sollte ich mich darum kümmern? Mannheim ist für mich leider nicht um die Ecke, ich müsste mich also telefonisch oder schriftlich an das dortige Ordnungsamt wenden... macht das überhaupt Sinn? vielen Dank für Eure Hilfe

A: Nein das ist natürlich nicht in Ordnung. Ihre Aufenthalts und Militärzeiten gehören dort rein. Das Risiko mit Ihrem Vater sollten Sie aus dem Weg gehen.


17.07.2016
Villa
F: Guten Tag, ich habe ein Problem. Wie bereits weiter unten beschrieben sind meine Urgroßeltern in Sodargen http://wiki-de.genealogy.net/Sodargen geboren. Dieser Ort existiert heute aber nicht mehr. An welche Stelle kann ich mich in diesem Fall wenden um Unterlagen zu erhalten? Geheiratet heben meine Urgroßeltern in Danzig, dort habe ich bereits die Heiratsurkunde, wie hier empfohlen wurde, direkt beantragt. Vielen Dank und liebe Grüße.

A: Die Kirche im ehem. Sodargen sollte Ihnen weiterhelfen.


17.07.2016
Mischa
F: 1. frage in anlage F. Punkt 1.6 Geburtsstatt : was muß ich da rein schreiben (Sachsen Preußen ) ?? komme aus Zwickau und bin in Zwickau auch Geboren. 2. Frage Punkt 1.11 Wohnsitzstat :muß ich da Zwickau Preußen rein schreiben ???

A: Gemeindeverzeichnis 1900

Königreich Sachsen


14.07.2016
kraut
F: Ich möchte den Antrag für den Staatsangehörigkeitsausweis schriftlich einreichen, und das auf dem GS der Vorname und Name kleingeschrieben ist(außer die Anfangsbuchstaben). Da ich ja keine Kopie des Personalausweises mit einreiche, wo die Großschreibweise übernommen wird, müsste das doch auch so geschehen oder??! Legitimieren würde ich bei der Abholung am besten mit dem grünen Reisepass!?

A: Auf dem GS gibt es keinen Name sondern Familienname. Legitimieren können Sie sich egal mit was. Hauptsache es wird keine Kopie gemacht! Auch nicht vom grünen Pass!!!


14.07.2016
Melanie
F: Hallo, mein Vater wurde unehelich geboren, trägt aber den Familiennamen seines Vaters, sowie ich auch. Seine Eltern haben 2 Jahre später geheiratet! Muss ich jetzt über seine Mutter gehen oder gilt das noch als ehelich? Also vom Urgroßvater bis zu mir tragen alle den selben Familiennamen.

A: Da sollte man prüfen ob eine Annahme des Kindes stattgefunden hat. Ist das der Fall, dann über den Vater.


13.07.2016
Fragende
F: Hallo. Ich bin sozusagen Spätaussiedler. Wurde eingebürgert und habe den Personalausweis. Meine Mutter ist Deutsche, sowie ihre Vorfahren. Mein Vater ist jedoch Russe. Lebt auch in Russland, da meine Mutter sich scheiden lassen hatte und wir ohne ihn nach Deutschland gezogen sind. Kann ich was machen bezüglich der Staatsangehörigkeit?

A: Bei Ihnen ist doch alles erledigt. Sie haben sich in die BRvD einbürgern lassen. Eine Ableitung über Ihre Mutter wäre auch nicht möglich gewesen.


13.07.2016
Villa
F: Ich habe heute Post vom Standesamt bekommen und habe nun Informationen über meine Urgroßeltern bekommen. Diese sind in Sodargen, östliches Ostpreußen, geboren und haben in Danzig geheiratet. Ich werde morgen beim Standesamt 1 in Berlin anrufen und entsprechende Urkunden anfordern. An welche Stellen kann man sich noch wenden, falls das Standesamt 1 nicht helfen kann? Ich mache mir Sorgen, das kriegsbedingt Unterlagen nicht mehr zu finden sind.

A: Berlin 1 können Sie sich sparen! Holen Sie die Urkunden direkt vom Geburtsstandesamt. Anträge 2 Sprachig sind auf der Seite.


13.07.2016
Preußenklang
F: Ic habe auf eurer Seite dies gelesen "Verlangt man die Zusendung einer aktuellen Meldebescheinigung, dann gehen Sie zu Ihrer Gemeinde und besorgen Sie sich eine AUFENTHALTS-bescheinigung, welche Sie dann dort einreichen." nun habe ich bei meiner Antrag-Abgabe Dokumente von mir bis Urgroßvater und eben ne Meldebescheinigung abgegeben, aber kein Perso oder Reisepaß dabei gegeben..was man ja auch nicht machen sollte! Hat dies aber jetzt Auswirkungen da ich ne Meldebescheingung mit dazu gegeben habe?

A: Nein das ist egal! Aber die Aufenthaltsbescheinigung hat die wenigsten Daten.


13.07.2016
Rasenhirsch
F: Hallo ich habe da eine Frage: Meine Frau und ich haben eine Ahnentafel wo wir die Vorfahren von meiner Frau bis 1807 zurück Verfolgen können also für den GS kein Großes Problem aber das Problem ist ich habe von meiner Seite aus Nichts was das Betrifft. Frage wenn meine Frau einen GS bekommen würde wäre das dann durch unsere Ehe für mich mit Abgesichert für den GS? für mich? und wie soll ich mich da verhalten? Danke im Vorraus

A: Nein!!! Durch Hochzeit erwirbt die FRAU die Staatsangehörigkeit des Mannes.


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