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Fragen und Antworten

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14.07.2016
Melanie
F: Hallo, mein Vater wurde unehelich geboren, trägt aber den Familiennamen seines Vaters, sowie ich auch. Seine Eltern haben 2 Jahre später geheiratet! Muss ich jetzt über seine Mutter gehen oder gilt das noch als ehelich? Also vom Urgroßvater bis zu mir tragen alle den selben Familiennamen.

A: Da sollte man prüfen ob eine Annahme des Kindes stattgefunden hat. Ist das der Fall, dann über den Vater.


13.07.2016
Fragende
F: Hallo. Ich bin sozusagen Spätaussiedler. Wurde eingebürgert und habe den Personalausweis. Meine Mutter ist Deutsche, sowie ihre Vorfahren. Mein Vater ist jedoch Russe. Lebt auch in Russland, da meine Mutter sich scheiden lassen hatte und wir ohne ihn nach Deutschland gezogen sind. Kann ich was machen bezüglich der Staatsangehörigkeit?

A: Bei Ihnen ist doch alles erledigt. Sie haben sich in die BRvD einbürgern lassen. Eine Ableitung über Ihre Mutter wäre auch nicht möglich gewesen.


13.07.2016
Villa
F: Ich habe heute Post vom Standesamt bekommen und habe nun Informationen über meine Urgroßeltern bekommen. Diese sind in Sodargen, östliches Ostpreußen, geboren und haben in Danzig geheiratet. Ich werde morgen beim Standesamt 1 in Berlin anrufen und entsprechende Urkunden anfordern. An welche Stellen kann man sich noch wenden, falls das Standesamt 1 nicht helfen kann? Ich mache mir Sorgen, das kriegsbedingt Unterlagen nicht mehr zu finden sind.

A: Berlin 1 können Sie sich sparen! Holen Sie die Urkunden direkt vom Geburtsstandesamt. Anträge 2 Sprachig sind auf der Seite.


13.07.2016
Preußenklang
F: Ic habe auf eurer Seite dies gelesen "Verlangt man die Zusendung einer aktuellen Meldebescheinigung, dann gehen Sie zu Ihrer Gemeinde und besorgen Sie sich eine AUFENTHALTS-bescheinigung, welche Sie dann dort einreichen." nun habe ich bei meiner Antrag-Abgabe Dokumente von mir bis Urgroßvater und eben ne Meldebescheinigung abgegeben, aber kein Perso oder Reisepaß dabei gegeben..was man ja auch nicht machen sollte! Hat dies aber jetzt Auswirkungen da ich ne Meldebescheingung mit dazu gegeben habe?

A: Nein das ist egal! Aber die Aufenthaltsbescheinigung hat die wenigsten Daten.


13.07.2016
Rasenhirsch
F: Hallo ich habe da eine Frage: Meine Frau und ich haben eine Ahnentafel wo wir die Vorfahren von meiner Frau bis 1807 zurück Verfolgen können also für den GS kein Großes Problem aber das Problem ist ich habe von meiner Seite aus Nichts was das Betrifft. Frage wenn meine Frau einen GS bekommen würde wäre das dann durch unsere Ehe für mich mit Abgesichert für den GS? für mich? und wie soll ich mich da verhalten? Danke im Vorraus

A: Nein!!! Durch Hochzeit erwirbt die FRAU die Staatsangehörigkeit des Mannes.


13.07.2016
kraut
F: Betrifft die Anlage F 1.5 Geburtsort/Kreis. Ich bin in Chemnitz geboren, welches zu DDR-Zeiten mal Karl-Marx-Stadt hieß. Karl-Marx-Stadt steht auch in meiner Geburtsurkunde. Ist doch richtig wenn ich da nur "Chemnitz" reinschreibe?

A: Ja das sollten Sie.


12.07.2016
Nico
F: Guten Tag, Eine Frage, was die Anlagen bei der Antragsabgabe angeht. Benötigt man von jedem seiner Vorfahren die Geburtsurkunde oder genügt eine Sterbeurkunde/Abstammungsurkunde? Viele Grüße

A: Hauptsache es sind Urkunden! Die lückenlos Ihre Abstammung nachweisen. Denken Sie dran, dass auch Heiratsurkunden benötigt werden.


10.07.2016
Ano
F: Hallo, welchen Paragraph Rustag 1913 soll man beim Antrag als Adoptivkind eintragen? Ist das auch der §§ 1,3 Nr.1, 4(1)? und welche Angaben ändern sich noch. Danke im voraus

A: Es geht auch nach Abstammung vom Adoptivvater! Also bleibt alles beim alten.


10.07.2016
Berti
F: Gehört beim Geburtsstaat (Punkt 1.6) aller ab 1914 geborenen Abkömmlinge nicht Deutschland anstatt z.B. Königreich Preußen bzw. Preußen?

A: Nein!!! Denn die natürliche Person hat die Eigenschaft der Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat und nicht im Gebietsstand 1937.


05.07.2016
Lübecker
F: Hallo und guten Tag! Ich habe den gelben Schein erhalten und festgestellt,dass der Bürgermeister unterschrieben hat.Irgendwo habe ich mal gelesen,dass der Landrat unterschrieben haben muß.Ist das richtig und was muß ich nun tun?

A: In Kreisfreien Städte ist der Bürgermeister der Landrat.


04.07.2016
Gelbi
F: Vielen Dank für Eure schnelle Antwort. Wo kann mein Vater denn die Akteneinsicht beantragen (vielleicht eine dumme Frage, ich habe aber keine Antwort darauf gefunden...) Wie gesagt, an seine Personalakte kommt er ja nicht mehr ran. Wäre dann die Stelle zuständig, bei der er damals den Gelben Schein beantragt hat? Muss man dann erst mal schriftlich die Akteneinsicht beantragen, da wahrscheinlich die Unterlagen erst rausgesucht werden müssen ? . Könnte er mir nicht eine Vollmacht ausstellen und seinen Perso mitgeben, damit ich dann die Akteneinsicht vornehmen kann? Hat man das Recht, sich von den Unterlagen Kopien geben zu lassen ? Vielen Dank im Voraus

A: Genau an dieser Stelle sollte eine Akte existieren. Wie Sie das tun bleibt Ihnen überlassen. Einfach hingehen wäre auch eine Möglichkeit. Eine Vollmacht sollte reichen um Einsicht zu nehmen. Gegen einen kleinen Entschädigungsaufwand können Sie bestimmt eine Kopie mit nach Hause nehmen.


03.07.2016
Urkunden aus den ehemaligen Ost gebieten
F: Hallo,bezüglich der Urkunden aus den ehemaligen Ost gebieten habe ich eine Frage im Video wird ja gesagt das das für die Urkunden ja das Standesamt 1 in Berlin zuständig ist. Mir persönlich dauert das etwas zu lange 20 Monate bis ich die Urkunden erhalte. Ich habe mir diese von den Standesämtern bzw. Direkt aus den Archiven besorgt und beglaubigen lassen. Meine Frage ist werden diese durch die Behörden anerkannt da es sich um beglaubigte Urkunden aus dem Ausland handelt? Was ich auch noch wissen möchte wie es sich mit meiner Frau verhält? Sie ist Niederländerin und wurde mit 15 eingebürgert sie Besitz die grüne Urkunde. Da sie über mich auf Grund unserer Heirat eigentlich meine Staatsangehörigkeit bekommt laut (Ru)Stag wie bekomme ich sie in den selben Rechtskreis mit hinein? Hart da evl.jemand Erfahrung mit oder war in einer änlichen Situation? Mit besten grüßen

A: Die Urkunden sind zwischen den Verwaltungen kein Problem. Ihre Frau ist automatisch im richtigen Rechtskreis. Eine Bestätigung wird sie von der Verwaltung nicht bekommen. Sie wird mit der Urkunde Premium Sklave leben müssen.


02.07.2016
Gelbi
F: Vielen Dank für Eure schnelle Antwort und ein dickes Lob für Euer Engagement !!! Habe noch eine kurze Frage: Es will mir einfach nicht in den Kopf, dass mein Vater damals (1982) den Staatsangehörigkeitsausweis "umsonst" beantragt haben soll. Ist das denn nicht im EStA-Register gespeichert oder z.B. bei der Ausländerbehörde, bei der er diesen damals beantragt hatte? Ich bin Beamter. Wenn ich vom Vater ableiten könnte, würde ich mich auf jeden Fall trauen, den Gelben Schein zu beantragen. Wenn ich jedoch das Königreich Preußen angeben muss (Ableitung über Urgroßvater), habe ich Angst, dass das dienstliche Konsequenzen für mich hat. Vielen Dank für Eure Mühe !!!

A: Ihr Vater wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht nach 1913 abgeleitet haben. Im ESTA Register wird Ihr Vater auch nicht eingetragen sein, den der GS war abgelaufen bevor das ESTA eröffnet wurde. Akteneinsicht sollte gehen aber für Ihren Vater, nicht für Sie. Also werden Sie nicht umhin kommen sich zu mindestens die Urkunden zu organisieren.


02.07.2016
Gelbi
F: Hallo, mein Vater hat ca. 1982 einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen müssen (Bundesbeamter). Er hat sich aber keine Kopie gemacht und dieser ist in seiner Personalakte abgeheftet. An die Unterlagen kommt man nicht mehr ran, da das Amt umorganisiert hat. Ich möchte für mich und meinen Sohn gerne die Staatsangehörigkeit von ihm ableiten,ich denke, das wäre der einfacherer Weg als bis zum Urgroßvater über das Königreich Preußen zu gehen. Ist es richtig, dass der Ausweis damals nur befristet ausgestellt wurde? Wie soll ich vorgehen? Mein Vater möchte leider nichts damit zu tun haben, bin hier auf mich selbst gestellt...vielen Dank für Eure Hilfe !!!

A: Ja 1982 waren die GS Zeitlich begrenzt. Sie werden nicht umhin kommen sich alle Dokumente selbst zu Organisieren.


01.07.2016
AnjaP
F: Ergänzend zur vorangegangenen Frage: Ich war drei Jahre unehelich. Meine Mutter hat noch eine Kopie der Geburtsurkunde, auf der mein Vater namentlich als "Erzeuger" benannt ist, auf der ich aber mit dem Familiennamen/ Geburtsnamen meiner Mutter aufgeführt bin. Nach der Hochzeit gab es wohl eine Anpassung - eine Kopie jüngeren Datums (angefordert zwecks Studienantrag) weist nun als Geburtsnamen den Familiennamen meines Vaters aus. Nach der Scheidung hatte ich null Kontakt zum Vater und dieser ist zwischenzeitlich tot, d.h. an dessen Unterlagen geschweige denn Informationen zur Familie ranzukommen, ist kaum möglich. Kann ich vor vorgenanntem Hintergrund eine Ableitung über den Stammbaum meiner Mutter vornehmen? Oder ist zwingend der Pfad väterlicherseits einzuhalten? DANKE bereits vorab.

A: Das sieht nach einer Anerkennung aus. Da bleibt nur der Vater auch wenn es ein bisschen schwieriger ist.


01.07.2016
Markus
F: Hallo liebe Freunde, ich habe noch eine Frage. Wenn ich den gelben Schein habe und meine Kinder (unter 16) mit eintragen lasse, genügt das? Ich frage nur aus dem Grund, weil meine Frau nun auch ihren Antrag einreichen will. Die Ableitung erfolgt doch ohnehin über den Vater, also reicht sie dann keine Formulare mehr für die Kinder mit ein oder doch? Bin mir in diesem Punkt nicht ganz sicher. Vielen lieben Dank für eure Antwort!

A: Ja das sollte reichen.


01.07.2016
OE
F: Hallo ich bin 12.1964 geboren mein Ziehvater hat mir dann im Feb.1966 seinen Namen gegeben und mich 1967 im April angenommen. Nach von wem muss ich RuStAG 1913 ableiten? Danke

A: Nach dem Ziehvater!


01.07.2016
klaustaler
F: zu Cheese11 Brauchst du nicht,einfach Wohnort eintragen und fertig.Da fragt dich auch keiner. Nich immer sone Angst haben einfach machen... Gruss...

A: Danke


01.07.2016
Cheese11
F: Noch eine kurze Frage.Wie verhält es sich mit dem Eintrag der Postleitzahl im Antrag.Es wird immer darauf hingewiesen,diese NICHT einzutragen.Ist dem so? Und was ist,wenn die Bearbeiterin darauf besteht,dass diese einzutragen sei? Hat dies Konsequenzen für den Antrag nach RuStAG 1913 den ich ja stellen werde?

A: Wer stellt den Antrag? Wie steht das in der Ausfüllhilfe auf unserer Seite?


30.06.2016
AnjaP
F: Ich war drei Jahre unehelich, dann haben meine Eltern geheiratet. Somit gehe ich davon aus, dass ich den Nachweis dummerweise trotzdem väterlicherseits führen muss. Das bedeutet immensen Aufwand (nach Scheidung keinen Kontakt mehr, zwischenzeitlich Vater verstorben, etc.). Aufgrund vorhandener Schulden habe ich nach dem Tod meines Vaters das Erbe ausgeschlagen. Damit dann auch den Anspruch auf Staatsangehörigkeit?

A: Nein natürlich nicht. Aber prüfen Sie ob es eine Kindesanerkennung gegeben hat.


30.06.2016
Reconquista
F: Hallo,ich habe alles nötige zusammen Antrag F, Anlage V (Vater geb. 1933 + Großvater geb.1910), beglaubigte Kopie Geburtsurkunde aus dem Personenstandregister (Standesamt) von mir, von meinem Vater und meinem Großvater. Das Ganze schicke ich nun per Einschreibe zu der Ausländerbehörde meiner Region?

A: Dazu kann unsere Glaskugel leider keine Auskunft geben. Nicht nur das Sie ihre Region nicht angegeben haben. Es kann von Landratsamt zu Landratsamt Unterschiede geben. Also Fragen Sie dazu doch einfach Ihre Gemeinde.


29.06.2016
Ebbo
F: Guten Abend. Meine Frage betrifft Chemnitz die Anlage V Pkt. 1.10 Ehe/Lebenspartnerschaft. Zu Zone Zeiten lautete der Name von Chemnitz ja Karl-Marx-Stadt. Die Eheschließung meiner Eltern fällt in die Karl-Marx-Stadt Zeit. Da ich aber auch in diesem Punkt Kgr. Sachsen schreiben soll und Karl-Marx-Stadt ja nur in der DDR so genannt wurde bin ich jetzt etwas unsicher was ich nehmen soll. Die Logik sagt das Chemnitz hier korrekt ist.?

A: Chemnitz sollte dort in Ordnung sein.


28.06.2016
wisely
F: Da ich keinelei Papiere von meinen Großeltern aus Ostpreussen(Tilsit-Ragnik)bekommen kann würde ich wenn möglich über die Mutter und Großvater gehen(Oldenburg).Hat da jemand schon Erfahrungen?Man kann doch niemanden die Staatsangehörigkeit(nachweisbar) verwehren nur weil man nicht mehr an die Sachen väterlicher Seite kommt.

A: Das gültige Gesetz ist dort eben eindeutig! Bei wissenden Sachbearbeitern kommt dann eben eine falsche Ableitung raus. Sie sollten alle Möglichkeiten ausschöpfen! Wenn Standesamt des Geburtsstandesamt nicht geht, dann eben die Kirche der Gemeinde. Oder Deutschen Dienststelle (WASt)


27.06.2016
Detlev
F: Einen schönen Guten Tag, Ich habe da ein Verständnissproblem. Meine Mutter hat 1961 geheiratet. Der Mann meiner Mutter hat die deutsche Staatsangehörigkeit erst von Adolf bekommen (Gleichschaltung). Meine Mutter hat sie von ihren Vater, geboren 1898 in Leipzig, bekommen. Was habe ich ..... Ist die Heirat meiner Eltern überhaupt amtlich / rechtlich, da es doch seit den 8.5.1945 keine Staatsbeamte mehr gegeben hat, die eine Heirat durchführen konnten bzw. durften. Selbst ich zweifel an meine rechtsmäßige Heirat, da ich mir mein Scheidungs-Urteil mal genauer angeschaut habe und feststellte, dass kein Richter(in) Unterschreiben hat. Nur eine Justizangestellte...... Täuschung im Rechtsverkehr?!

A: Sind Sie Ehelich geboren Vater ansonsten Mutter (Anerkennung beachten!). Die Gleichschaltung von Adolf galt nur für die Firma 3. Reich also weiter recherchieren, wenn Sie über diese Line Ableiten müssen. Es gibt keinen Zweifel an der Heirat. Die Besatzerverwaltung ist im Auftrag Ordere Public hier tätig.


27.06.2016
Cheese11
F: Ich habe mir bei erprobtes durchgelesen,dass man den Antrag besser zusenden soll per Post.Nun hat die Tante dort gesagt,die sehr grantig war,dass sie die Originale aber vergleichen müsse und man deswegen persönlich erscheinen müsse.Kann man den Antrag auch in einer anderen Behörde (Landratsamt) abgeben die ihn dann bearbeiten?Ich muss nach Pirna auf das Landratsamt(leider).Ich war auch in Dresden(Behörde) und dort war eine meganette junge Mitarbeiterin,die mir den Antrag auch bearbeiten würde und ich dort ohne Willkür behandelt und beraten wurde.Leider nur bin ich ja nicht dort gemeldet.Ist das ein Hinderungsgrund?

A: Die Originale können Sie auch bei Abholung des GS vorzeigen. Wie das in Ihrer Behörde Strukturiert ist, ist uns nicht bekannt. Aber Sie werden schon die für Sie zuständige nehmen müssen.


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