F: kriege ich als Ausländerin mit türkischem Pass/Staatsangehörigkeit einen Gelben Schein? Und ja, könnte mir es iwie erklärt werden. Habe mich erst neu mit dem Thema beschäftigt und versuche mehr daraus zu lernen. Vielen Dank.
A: Nein, Sie können aber Premium Sklave mit der Einbürgerung in die Republik des Bundes(BRvD) werden. Die Urkunde ist aber Grün.
25.06.2016
tanjamorgenstern
F: Hallo Ihr Lieben.
Ich habe einen 6 jährigen Sohn. Er ist ehelich geboren. Ab dem 20.07.2016 bin ich allerdings von dem Vater geschieden. Kann ich stellvertretend für mein Kind die Abstammungsnachweise beantragen oder muss dies im Einverständnis des Vaters geschehen? Was habe ich für Möglichkeiten? Vorab herzlichen Dank!
A: Ja die Erziehungsberechtigten sollten das einleiten. Der Sohn muss ja auch über den Vater ableiten.
F: Hallo, wenn ich für mein Kind 17 Jahre den gelben Schein beantrage muß da eine Zustimmungserklärung von uns Eltern gemacht werden, weil beim Reisepass war das so.
F: Rückmeldung zum 22.06.2016: Meine Eltern haben sicherlich keine richtige Ableitung vorgenommen, da sie weder das Wissen darüber hatten noch den ganzen Sachverhalt kannten. Ich weiss nur, dass die Abstammung damals über die mütterliche Seite (angeblich war es egal ob mütterlicher od. väterlicher Seite) erbracht und von der Ausl.-Behörde so akzeptiert wurde. Der Mitarbeiter hat nur noch den dt. Namen des Geburtsortes ermittelt und der GS wurde dann für 10 Jahre ausgestellt. Mehr lässt sich nicht in Erfahrung bringen. Was wäre jetzt am sinnvollsten? 1.) Doch vorab den Esta-Auszug machen und schauen, ob es wirklich keinen Eintrag gibt und wenn ja, was? 2.) Oder Akteneinsicht bei der Ausl.-Behörde nehmen? Ich bin umgezogen und wohne jetzt in einem anderen Bundesland Muss ich bei Bedarf dann die Ausl.-Behörde in dem Bundesland meiner Eltern kontaktieren, die den GS ausgestellt hat? Oder muss ich mich an die Ausl-Behörde meines derzeitigen Bundeslandes wenden? Oder spielt das keine Rolle? 3.) Eure Empfehlung, falls 1 oder 2 nicht der nächste Schritt sind? Ich habe hier schon sehr viel Recherche betrieben und denke so gut es geht mit, trotzdem komme ich alleine nicht so ganz weiter. Danke vorab.
A: 1. Ja
2. Auf Akteneinsicht verzichten.
3. Neuen Antrag stellen.
Ohne ESTA Eintrag >> ohne Verweis auf alte Feststellung
Mit ESTA Eintrag >> mit Verweis auf alte Feststellung
F: noch eine zweite Frage…muss ich auch die Eheurkunden meiner Eltern und meiner Großeltern (beglaubigt) besorgen? Oder reicht allein der Abstammungsnachweis über die Geburtsurkunden? - ...und Danke für die schnelle Antwort zu meiner ersten Frage...
A: Ja das sollten Sie tun.
F: Hallo GS-Team, ich bin dabei, mit alle nötigen Unterlagen zur Beantragung des GS einzuholen. Sowohl meine als auch eine beglaubigte Geburtsurkunde (jeweils 2-fach) habe ich bereits. Nun erweist es sich aber als schwierig, an die Sterbeurkunde meines Großvaters zu kommen, weil dieser im Krieg in Gefangenschaft in einem Jugoslawischen Lazarett gestorben ist. Keine der bereits angeschriebenen oder antelefonierten Behörden erweisen sich als zuständig b.z.w. können mir weiterhelfen (Buchbinder Wanninger-Effekt). Nun stellt sich mir die Frage, ob es nicht ausreichen würde, wenn ich statt der Sterbeurkunde einfach die beglaubigte Geburtsurkunde meines Großvaters ausfertigen lasse und diese als Nachweis hernehme. Ist es bei Tod der entsprechenden Menschen zwingend, die Sterbeurkunde zu besitzen? Schonmal vorab vielen Dank.
A: Nein die Sterbeurkunde ist die Ausnahme nicht andersrum. Meistens ist es leichter an die Sterbeurkunde zu kommen.
F: Eingereicht wurde der Antrag mit "Deutschland" als Wohnsitzsstaat und den runden Klammern im vergangenen November. Erst gestern habe ich einen Ablehnungsbescheid bekommen, da kein ausreichendes Feststellungsinteresse begründet worden ist. Nun soll ich 18 Euro zahlen oder Widerspruch einlegen. Eines habe ich noch vergessen: Ich habe direkt dem Antrag, nicht als Beilage, meinen grünen Reisepass in beglaubigter Kopie beigelegt. Was ich jetzt bemerkt habe ist, dass ich auch noch den Zusatz, sich nicht als juristische Person zu identifizieren, weggelassen habe.
Soll ich den Antrag zurückziehen und nach den Vorgaben von gelberschein.net neu einreichen oder ist es jetzt besser Widerspruch einzulegen?
F: Hallo,
ich bin nach der Ausfüllhilfe von bewusst.tv aus dem Jahre 2012 vorgegangen und habe demnach im Antrag F unter Wohnsitzstaat nur „Deutschland“ eingetragen und nicht Preußen [Deutschland_als_Ganzes]. Des Weiteren habe ich den Fehler gemacht und die PLZ nicht eckige Klammern sondern in runde Klammern gesetzt. Ansonsten ist alles wie auf eurer Seite beschrieben. Sind die zwei Abweichungen (Deutschland als Wohnsitzstaat und runde statt eckige Klammern um die PLZ) schwerwiegende Fehler oder sollte der Antrag auch so durchkommen? Wenn ich eure Seite früher entdeckt hätte, hätte ich es natürlich gleich anders gemacht.
A: Das sollte auch mit den kleinen Änderungen funktionieren. Die sind nicht schwerwiegend.
F: Danke für die Antwort.Ich bin eine ganz normale Angestellte im der Geschäftsstelle, also nichts gehobenes.Wie kann ich denn am besten Vorgehen? Ich bin ziemlich ratlos.
F: Nachtrag zum Post vom 20.06.2016: Nun, meine Eltern teilten mir bislang nur mit, dass wir den GS hätten. Jetzt liegt er mir vor und ich sehe, dass er nur eine" Gültigkeit von 10 Jahren" hatte und in den 90ern bereits abgelaufen ist. Diesen Fall habe ich hier auch schon im Forum gelesen - eine neue Beantragung steht also an. Ich besorge nun alle erforderlichen Unterlagen (Geburts- und Heiratsurkunden) bei den Geburtsstandesämtern (Unterlagen sind alle nicht mehr in unserem Besitz), lasse diese hier amtlich beglaubigen und werde in meinem Antrag aufgreifen, dass ich bereits im Besitz eines GS gewesen bin. Eine Kopie des GS muss ich ohnehin auch beifügen - vielleicht vereinfacht es ja etwas. Ich denke positiv.
A: Oder erschwert die Sache wenn Ihre Eltern nicht richtig abgeleitet haben. Das wäre im Vorfeld zu klären!!!
F: Hallo, ich will auch unbedingt die Deutsche Staatsangehörigkeit. Aber es scheint mir alles ein wenig kompliziert zu sein. ich habe eine Frage bzgl. des Formulars Anlage V. Dort kann ich unter Verwandschaftverhältniss Vorfahre "Mutter" alles ausfüllen. Weil ich die Daten habe. Gehe ich jetzt aber zu Punkt 3. Angaben zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Vorfahren (Nr. 1) und wähle Abstammung und dann Vater muss ich erneut eine Anlage V ausfüllen. Ich habe aber keine Daten von ihm. Und meine Mutter ist schon verstorben. Die kann ich nicht mehr fragen ;(
mfg
A: Schauen Sie diesbezüglich das Video auf der Startseite. Dann sollten Sie herausfinden über wen Sie ableiten müssen.
20.06.2016
Old Shatterhand
F: Guten Abend. Wo erhalte ich die notwendigen Unterlagen von den Vorfahren meines Vaters, denn: Vater ist dement, Baujahr 1941 (Leobschütz/Preußen) und Mutter des Vaters Baujahr 1908 (Leobschütz). Großvater nur namentlich bekannt, gefallen in Rußland aber in Preußen geboren. Mein Vater hat in Niedersachsen geheiratet. Bei welcher Einrichtung gelange ich an die Unterlagen?
A: Immer beim Geburtsstandesamt des Vorfahren. Bei den älteren Semestern auch gerne mal das Staatarchiv.
F: Hallo, zuerst einmal vielen Dank für Eure tolle Arbeit und Euer Engagement, so vielen Menschen wie möglich zu helfen. Danke.
Ich hätte bitte 3 Fragen an Euch: Meine Eltern und ich sind in Oberschlesien geboren und wir bekamen in den 80ern aufgrund unseres Umzugs nach Deutschland bereits auf Antrag (gem. Abstammung) den Staatsangehörigkeitsausweis ausgehändigt. Hier sind meine Eltern und ich namentlich aufgeführt, dieses Dokument befindet sich jedoch nicht in meinem Besitz.
1.) Sollte ich einen eigenen gelben Schein beantragen, oder reicht eine beglaubigte Kopie des bereits vorliegenden gelben Scheins aus?
2.) Wenn ich den gelben Schein für mich nochmals beantragen sollte: Reichen bereits vorliegende, beglaubigte Kopien (80er) aus oder müsste ich alle Unterlagen nochmal neu beantragen und erneut beglaubigen lassen? Bzw. ist das überhaupt notwendig, da ich ja bereits namentlich auf dem Schein meiner Eltern genannt bin? Eigentlich ist ja alles bereits nachgewiesen.
3.) Der Esta-Registerauszug war mir bislang nicht bekannt. Macht es vielleicht Sinn, zuerst den Esta-Auszug zu machen (da wir ja bereits einen haben) um zu prüfen, ob die Eintragungen korrekt sind? Ich könnte ja dann in der anschließenden Beantragung meines persönlichen gelben Scheins entsprechende Korrekturen vornehmen, falls erforderlich.
A: 1. Nein Akteneinsicht nehmen und Abstammung Prüfen dann darauf beziehen.
2. Ja aber vorher Prüfen.
3.Das ist eine gute Idee! Wahrscheinlich werden Sie dort nicht drin stehen. Dann ist dort nachzuarbeiten.
F: Mein Großvater ist in Königsberg geboren ca. 1909 + - 1J. War es damals deutsch ?
F: Hallo gelbe Seiten Team,
Meine Frage lautet: kann ich als Ausländer ohne BRD-Papiere aber mit abstammbaren Preußenhintergund einen gelben beantragen?
Hier als Beispiel Polen, muss ich den Antrag der feststellung dann mit dem polnischen Perso oder dem Reisepass beantragen?
LG
A: Ja wenn Ihre vorfahren im Gebietsstand 1913 geboren sind. Sollten Sie jetzt in dem Polnisch verwalteten Gebiet wohnen, ist die BVA für Sie zuständig.
F: Hallo, ich habe eine "Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung" von 1977 (wurde hierbei, da noch minderjährig von den Eltern vertreten). Komme ich, bei Antrag und entsprechenden Nachweisen, noch in den Erwerbstatbestand "durch Abstammung". Vielen Dank!
A: Ja das könnte Probleme geben da eine Feststellung schon erfolgt ist. Sie sollten sich aber nicht abhalten lassen den Antrag zu stellen. Melden Sie sich einfach wieder bei Problemen.
17.06.2016
Miguel Schuetz
F: Nachfrage zum Post vom 16.06.2016
Ich halte bereits einen Auszug aus dem Geburtsregister meines Vaters in Händen. Dort ist wie gesagt nur Seine Eltern vermerkt mit Name und Beruf.Es ist ein Bildabzug in altdeutscher Schrift. Leider kein Geburtdatum der Großeltern vorhanden. Das Schreiben liest sich wie die Anzeige einer Geburt beim Standesbeamten. Jedoch ist es das, was ich bekam als ich einen Auszug aus dem Geburtenregister beim Geburtsstandesamt meines Vaters beantragte. Wie gesagt,leider kein Geburtsdaten meiner Grosseltern vorhanden. Jetzt bin ich ratlos.
A: Ja dann eben auf den Geburtsurkunden. Auf alten Urkunden wird das Datum im Schriftform dargestellt überprüfen Sie die Urkunden darauf.
F: Hallo, müssen die Nachweise Geburtsurkunden/Sterbeurkunden beglaubigt sein und wenn ja, darf die Beglaubigung nicht älter sein als eine bestimmte Zeit?
Oder reichen auch Kopien aus dem Familienstammbuch?
Danke im Voraus für eine kurze Info!
A: Eine Kopie der Beglaubigten Urkunden reicht aus. Zeitlich gibt es nicht. Ist ein Stammbuch vorhanden reichen auch dort Kopien. Entweder macht der Sachbearbeiter diese bei der Abgabe sich selber die Kopien, oder Sie vermerken auf den Anschreiben das Sie das Stammbuch zur Abholung mit bringen.
16.06.2016
Miguel Schuetz
F: Hallo, Ich habe jetzt von meinem Vater ein beglaubigten Bildabzug aus dem Geburtenregister erhalten. Dort stehen seine Eltern mit drin, also mein Großvater. Leider ist kein Geburtsdatum in dieser Urkunde hinterlegt Da ich vor 1913 ableiten möchte stellt sich mir nun die Frage wie ich weitere Urkunden bekommen kann ohne das in jedem Antrag geforderte Geburtsdatum der zu beurkundenden Person zu kennen. Ich bin verzweifelt, bitte um Hilfe. LG
A: Auf dem Auszug aus dem Geburtenregister geht das Geburtsdatum hervor. Dieses bekommen Sie beim Geburtsstandesamt Ihrer Vorfahren. Beginnen Sie dort bei Ihrem Vater.
F: Dank eurer Hilfe habe ich den gelben Schein bekommen, Esta-Nachweis steht noch aus.
Frage:
Meine Lebensgefährtin kann wohl den RuStag 1913 Nachweis nicht führen, da Vorfahren aus Mähren sind.
Könnte sie den Rechtsstatus 1913 durch eine Heirat mit mir erhalten?
A: Das können auch Deutsche mit deutscher Volkzugehörigkeit sein. Also auf jeden Fall die Urkunden besorgen.
F: Hallo zusammen,
mein Vater war Italiener hat mittlerweile die Deutsche Staatsbürgerschaft.
Meine Mutter ist und war immer Deutsch. Ich selbst bin seit dem sechsten Lebensjahr Deutscher.
Beide Großeltern mütterlicher Seits sind Urdeutsch.
Meine Eltern sind seit 20jahren geschieden.
Habe ich die Chance auf den gelben Schein?
Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen.
MfG
Sepp
A: So wie sich das anhört haben sie schon eine grüne Einbürgerungsurkunde. Damit sind alle Entscheidungen für Sie getroffen. Sie wurden in die Republik des Bundes(BRvD) Eingebürgert. Eine Ableitung über die Mutter ist für Sie nicht möglich.
F: Hallo alle zusammen,
ich fülle gerade den Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit aus und habe eine kleines Problem: Geburtsort ist Bremen (stand jetzt) und Freie Hansestadt Bremen 1913.
Der Geburtstaat ist in diesem Fall nicht das Kgr. Preußen, sondern die Freie Hansestadt Bremen?
Oder war Bremen, zwar mit Sonderstatus, zugehörig zu Preußen?
LG
Jannik
A: Das Bremen von heute ist nicht das Bremen von Damals. Heutige stadteile von Bremen gehören zu Preußen andere zur Freien Hansestadt. Bitte Prüfen Sie das!
F: Hat jemand Erfahrungen mit der deutschen Kolonie Crvenka/Tscherwenka im heutigen Serbien? Meine Vorfahren waren dort ab Ende des 17. Jahrhunderts ansässig und der letzte in Deutschland geborene Vorfahre war geht auf den Anfang des 17. Jahrhunderts zurück; daher scheint eine lückenlose Beschaffung der Dokumente ist ein unmögliches unterfangen.
Was soll ich in diesem Falle bei Geburtsstaat eintragen und wie komme ich an Geburtsurkunden? Kann ein Ahnenpass alternativ zur Geburtsurkunde gelten?
Vielen Dank im Vorraus
A: Leider haben wir keine Erfahrung mit den Kolonien. Aber der Ahnenpass sollte für die Feststellung reichen. Der Antrag ist wahrheitsgemäß im Gebietsstand auszufüllen.
F: Erst mal nen Dankeschön für das schnelle Feedback von euch!
Hätte diesbezüglich noch 3 kleine Fragen zum Antrag !
Im Antrag F vom BVA wird ja nach der aktuellen Anschrift gefragt!
Sollte man da auch die PLZ nicht hinein schreiben? Einige sagen man
solle es..die anderen raten davon ab!
Zweitens sind im Antrag hinten die drei Felder zum Ankreuzen aufgelisteten..
diese unter anderem (Bei Widerspruch solle man die Kosten übernehmen etc.)
Was sollte man darunter nur ankreuzen, oder überhaupt was ankreuzen?!
Zum letzten ist noch ein Blatt aufgelistet"Weitere Angaben" sollte man in dieses
Blatt noch zusätzlich was schriftlich auflisten?
Dankeschön
A: Für den Antrag stehen die Ausfüllhilfen unter Praktisches zu Verfügung.
F: F: Meine Familiengeschichte ist ein wenig quer. Mein Vater ist in Steinhöring, als Kind zweier Wehrmachtsangehörigen zur Welt gekommen. Sein Leiblicher Vater wurde am 18.02.1910 in Kiel geboren. Seine Mutter am 13.04.1923 in Hamburg. Leider fiel sein Vater am 29.03.1945, 11 Tage und 1 Monat nach seinem Geburtstag in Hamburg.Da die beiden nicht verheiratet waren gibt es also auch keine Heiratsurkunde von den beiden.Nun gibt es eine Waisen-urkunde wo der Vormund an den Vater seiner Mutter übergeht. In dieser Urkunde stehen seine Eltern als Erzeuger drin. Der Vater seiner Mutter wird als Vormund ausgewiesen. Sagt diese Urkunde bezüglichwas meiner Abstammung als Deutscher was aus und/oder muss ich noch mehr Urkunden aufweisen? Danke im voraus....
A: Das ist keine Frage an uns, sondern an den Sachbearbeiter der auszustellenden Behörde.