F: Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Aber eine Frage jagdt die andere. Mein Sohn wurde in 1. Ehe geboren.Dann wurden wir geschieden. Mein jetziger Mann hat meinen Sohn mit 14 Jahren adoptiert. Nach wem muß ich ableiten. Wenn ich nach meinem Ex ableiten muß, wie komm ich da an die Dokumente, denn er wird mir die Dokumente nicht beschaffen. Danke im voraus.
A: Nacjh dem Adoptivvater!
F: An das Standesamt wo ich jetzt wohne oder da wo ich geboren bin
F: Ich habe seit meiner Kindheit keinen Kontakt zu meinem Erzeuger gehabt, da sie geschieden worden sind. Inzwischen ist mein Erzeuger gestorben, diese Papiere konnte ich bekommen. Da bei der heirat meiner Eltern , die Eltern von Ihm schon lange verstorben waren habe ich keine Geburtsdaten oder Sterbedaten. Wohin kann ich mich wenden, da auch keine anderen Verwandten auffindbar sind.
A: An Ihr Standesamt, auf dem Auszug aus dem Geburtenregister ist alles drauf.
F: Mein Großvater ist 1904 in Österreich geboren. Er hat 1936 in Reichersbeuren meine deutsche Großmutter geheiratet und er besaß einen deutschen Pass. Auf welchen Paragraphen muss ich mich in der Anlage V (Großvater) beziehen? In dem Video wurde erläutert, dass hier nicht nach § 4 Abs. 1 RuStag Stand 1913 eingetragen werden kann. Stichwort: Vertriebenenparagraph?
A: Lesen Sie die Frage von Jörg unter Ihrem.
F: Vielen Dank für die Antwort. Habe da aber noch 2 Fragen. Und zwar war zu der Geburt meines Vaters die Stadt Reichenberg (Sudetengau) im Kreis Reichenberg. Um 1913 gab es jedoch nur sogenannte politische Bezirke im Kgr.Böhmen. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%B6hmen#/media/File:Verwaltungsgliederung_des_K%C3%B6nigreichs_B%C3%B6hmen_1893.svg
Was müßte ich in dem Antrag Anlage V bei meinem Vater und Großvater hinter dem Geburtsort als Kreis eintragen? 2. Frage: Benötige ich den "Nachweis der deutschen Volkszugehörigkeit" und wo bekommt man sowas her? Vielen Dank für ihre Mühen
A: Da wird nur der Geburtsort Hingeschrieben. Der Nachweis der deutschen Volkszugehörigkeit wäre der absolute Knaller.
F: Ich bin erst kürzlich auf den Gelben Schein aufmerksam geworden.
Nun bin ich auf ein erstes Problem gestoßen.
Da ich ehelich geboren wurde, ist mein Vater zuständig. Er ist auch ehelich geboren, also ist mein Großvater (geb.1896)der letzte Ahne den ich nachweisen muß.
Nun kommts:
Geboren wurde mein Vater 1943 in Reichenberg (Sudetengau 1939-45), mein Großvater ist 1896 ebenfalls dort geboren.
Zu dieser Zeit gehörte die Stadt Reichenberg zu Österreich-Ungarn.
Also kann ich mich jetzt nicht auf RuStAG 1913 beziehen?
Was oder welchen Paragraphen müßte ich in den Antrag schreiben, oder kann ich das Ganze jetzt komplett vergessen?
A: Nein reichen Sie den Antrag ganz normal ein. Warten Sie ab was passiert.
F: Hallo nochmal,
betrifft die Antwort vom 5.6.2016. Den Antrag bei BVA für den GS stellen,wenn in England eine Adresse vorhanden ist. Eure Antwort: Mit einer Adresse im Ausland steht dem nichts im wege!Die BVA weiß was sie macht. Die zweite Antwort( Betrifft die Kinder)die sich in DE Abmelden würden,und unter gleicher Adresse in England zu erreichen wären. Sagt ihr, nein das funkttioniert nicht. Warum ? Wäre doch der einfachste Weg.
A: Wenn die Kinder in DE gemeldet sind, müssen sie ihren Antrag bei der Meldeadresse stellen. Im Ausland ist die BVA zuständig. In Ihrer Frage sagten Sie das die Kinder in DE gemeldet sind, also funktioniert die BVA nicht.
F: Supi,vielen Dank für die schnelle Antwort.Können meine beiden Kinder 21 und 24 Jahre,auch in DE abgemeldet werden, und aus England den GS bei BVA beantragen?
Vielen herzlichen Dank im Voraus
A: Nein das funktioniert nicht.
F: Hallo Leute,
hab mich im Juni 2015 in DE abgemeldet,und eine Adresse in England.
Würde gerne ohne Behördenwillkür zeitnah zum GS kommen.
Gibt es eine Möglichkeit den Antrag direkt beim BVA einzureichen?
Hat jemand Erfahrung mit den BVA um sich den GS dort ausstellen lassen?
Mit freunlichen Grüßen
A: Mit einer Adresse im Ausland steht dem nichts im Wege! Die BVA weiß was sie macht.
F: Hallo..ich hätte diesbezüglich zwei Fragen: Erste wäre..ich habe jetzt nur beglaubigte Fotokopien von der Geburtsurkunde/ Heiratsurkunde von meinen Großvater und Ur Großvater..sind diese genau so gültig? Also beglaubigt vom Standesamt!
Zum anderen steht auf der Fotokopie meines Urgroßvater geb 1892 auf der Rückseite
" Die umseitige Ablichtung hat nicht die Beweiskraft einer Personenurkunde!
daunter steht aber auch
"Die Übereinstimmung der umseitigen Ablichtung mit der Eintragunng
im Personenstandsregister wird beglaubigt."
Dies ist schon irreführend! Ist es also rechtskräftig oder nicht?
Gruß
A: Das sollte so in Ordnung sein.
F: Guten Tag,
ist es möglich seinen gelben Schein mit dem Ahnenpass zu beantragen? Unsere Vorfahren wurden leider alle in einer deutschen Auswanderer-Kolonie im ehem. Jugoslawien geboren- bis 1765. Das Standesamt 1 in Berlin stellt eine DURCHSCHNITTLICHE Wartezeit von 19 Monaten in Aussicht. Da 2017 der gelbe Schein angeblich nicht mehr zu beantragen ist, müssten wir ganze sechs Geburtsurkunden in Serbien beantragen, wahrscheinlich ohne Aussichten auf Erfolg.
F: Hallo,
ist es zu empfehlen seinen antrag direkt persönlich beim Amtsleiter ab
zu geben?
Ich habe das gerücht gehört dass dadurch der antrag wesentlich schneller bearbeitet wird. ist da irgendwas dran?
Wie lange dauert die Bearbeitung in etwa?
mfg lotte
A: Dazu gibt es einen Artikel unter Erprobtes! Das es Auswirkungen auf die Bearbeitungszeit hat ist uns nicht bekannt.
01.06.2016
Preissler Pase
F: Meine Mutter ist Deutsche,sie ging im Jahr 1949 nach Brasilien, heiratete sie im Jahr 1955 in Brasilien, Ich wurde 1964 in Brasilien geboren.
Ich bin auf die deutsche Staatsbürgerschaft berechtigt?
Meine Mutter ist Deutsch und Meine Vater is brasilianische.
A: Nein die Abstammung läuft über den Vater und nicht über die Mutter.
F: Hallo ich bin unter Familiennamen A in Magdeburg Preußen 1967 geboren. 1977 habe ich nach 2. Heirtat den F-Namen meines Stiefvater B angenommen. 1998 wurde ich dann per Beschluß Adoptiert. 2015 habe ich geheiratet und den F-Namen meiner Frau C angenommen. Im Reisepass steht Fam. Namen meiner Frau C geb. Familiennamen meines Stiefvater B. Muss ich nun nach Adoption herleiten und Ankreuzen ? Unterlagen meines Vater B habe ich bis vor 1913 hergeleitet. Ich bin also sowohl durch Geburt,Abstammung und Adoption Deutscher, hergeleitet allerdings vom 2. Vater der Adoptiert hat. Vielen dank für die beantwortung
A: Sie müssen nach Abstammung 4.1 RuStAG über den Adoptivvater.
F: Meine Vorfahren wanderte 1880 in ein anderes Land und verbrachte es 12 Jahre, also auf der Grundlage eines Gesetzes sie ihre Staatsbürgerschaft verloren. Ist es wahr? Kann ich immer noch die Deutsch Staatsbürgerschaft bekommen?
A: Nein eine Staatsbürgerschaft können Sie nicht bekommen. Die Staatsangehörigkeit im Gegensatz schon.
F: Ich kann meine Abstammung bis vor 1913 nachweisen. Allerdings lebe ich mit einer unterbrechung seit 1972 in der Schweiz.
Fragen:
- Wo kann oder soll ich den Antrag stellen?
- geht das bei der Deutschen Botschaft?
- oder soll ich meinen Wohnsitz in die BRD verlegen?
Meine Frau ist aus Thailand, geheiratet 2002 hier in der Schweiz
Frage:
- Kann sie auch die deutsche werden?
A: Entweder bei der Botschaft oder direkt bei der BVA in Köln. Ihre Frau ist nach Ihrem Nachweis automatisch deutsche. Allerdings wird sie von der BRvD keinen Nachweis darüber bekommen.
F: 16.05.2016
Casandra
F: Hallo, ich habe ein paar Fragen zum GS. Ich bin in Deutschland geboren, meine Mutter ist Deutsche, aber mein Vater ist Italiener. Ich habe beide Staatsbürgerschaften, also den dt. Perso und auch den italienischen. Da ich gelesen habe, dass es immer über die Linie vom Vater gehen muss, weiß ich gerade nicht, ob ich den GS trotzdem beantragen kann und bekommen würde. Oder würde das gehen, wenn meine Mutter diesen beantragt. Würde das dann auch automatisch für meine Schwester und mich gelten? Danke.
A: Klar können Sie! Sie werden aber nicht in den Gebietsstand 1913 kommen.Es sei denn Sie sind unehelich geboren. Dann geht es über die Mutter. Das betrifft natürlich auch Ihre Schwester.
Nein, sowohl meine Schwester als auch ich sind ehelich geboren. Ich weiß von meiner Mutter, dass ihr Großvater, also mein Urgroßvater vor 1913 in Deutschland geboren ist. Ich finde ehrlich gesagt nirgends etwas, mit welcher Begründung ich den GS dann beantragen kann. Denn so wie ich das gerade verstehe, geht ja dann über Abstammung nicht. Oder doch???
A: Ich denke mit der Antwort ist alles gesagt. Sie sind ehelich geboren also Abstammung über den Vater (RuStAG 1913 §4 Abs. 1). Wenn Sie nicht in den Gebietstand der Bundesstaaten wollen geht nur der Weg. Natürlich können Sie einen anderen Gebietsstand nehmen.
F: Dank für die schnelle Antwort. Die Heirats- u. Sterbeurkunde meines Vaters habe ich. Aber darauf steht ja nicht der Name seines Vaters, also kann ich nicht ableiten zu meinem Großvater, der vor 1913 geboren wurde. Wie wäre es mit einer eidesstattlichen Erklärung meines Onkels (der ja seine Geburtsurkunde hat), daß mein Vater sein Bruder war. Geht so etwas?
A: Über den Bruder sollten doch aber der Geburtsort und das Geburtsdatum bekannt sein. Also ist doch nur die Geburtsurkunde und Heiratsurkunde des Großvaters zu besorgen. Zur Sicherheit kann man das Schreiben der Geburtsgemeinde(Unterlagen nicht vorhanden) und die eidesstattlichen Erklärung dazu geben. Aber erst auf Nachfrage.
F: Vor einigen Wochen schrieb ich an das Standesamt in Bartoszyse mit der Bitte um Abschrift einer Geburtsurkunde meines Vaters. Dieser ist 1932 in Bartelsdorf (Provinz Ostpreußen/ Regierungsbezirk Königsberg/ Landkreis Preußisch Eylau) geboren. Seine Familie hatte auf der Flucht alle Unterlagen verloren. Nun die Antwort: Ich soll eine Gebühr dafür bezahlen, dass ich einen Schein vom Standesamt Bartoszyse bekomme, daß es die Bücher nicht gibt.
Dabei hat mein Onkel, der 2 Jahre später als mein Vater geboren wurde (1934), seine Geburtsurkunde im Jahre 1981 vom Standesamt Bartoszyse bekommen. Diese Urkunde liegt mir in Kopie vor. Die Bücher waren/ sind? also vorhanden.
Ich fragte daraufhin beim Evang. Zentralarchiv in Berlin an, ob sich das Taufbuch der Kirchengemeinde in deren Archiv befindet. Die Antwort war negativ.
Was soll ich jetzt tun, können Sie mir einen Rat geben?
A: Eine Möglichkeit wäre noch die Kirche vor Ort, oder Heirats- und Sterbeurkunden.
F: Das heißt dann, im Antrag F erworben durch Abstammung eintragen, sprich, alles normal ausfüllen, als wäre mein Adoptivvater mein leiblicher Vater, richtig?
F: Also wenn ich über meinen Adoptivvater ableite, kreuze ich im Antrag F unter Punkt 3 erworben durch Adoption an, anstatt durch Abstammung? Und unter 4.3 (seit wann), trage ich da das Datum ein, an dem die Adoption in Kraft getreten ist und (erworben durch) Abstammung gem. § 4.1 RuStAG 1913, oder bleibt es bei "seit Geburt/Abstammung gem. § 4.1 RuStAG 1913"?
A: Nein warum, Sie gehen wohl nicht über die Abstammung Ihres Adoptivvater?
F: Meine Mutter und Vater sind Sudetendeutsche ,meine Oma hat einen flüchtlingsausweiß,mein Großvater ist im Königreich Böhmen 1886 geboren.
Heiratsurkunde der Urgroßeltern liegt vor.Können mein Mann und meine Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?
Wir sind aus Niederbayern
A: Nein. Es gib keine deutsche Staatsbürgerschaft wenn wäre es die Staatsangehörigkeit. Diese wäre auch nicht zu beantragen sondern feststellen zu lassen. Wenn Sie also deutscher Volkszugehörigkeit sind stellen Sie den Antrag auf Feststellung.
20.05.2016
20.05.2016 Connifee
F: Wenn ich keine Urkunden habe, reicht es dann zur Beantragung des Gelben Scheines aus, wenn ich Name, Geburtstag und -ort und Todestag des Großvaters meines Vaters (zu Königsberg/Preußen geb. 15.10.1871 - 01.04.1945) sowie seines Vaters (zu Königsberg/Preußen geb. 25.05.1900 - 17.09.1944) belegen kann lediglich durch eine Fotokopie des Familien-Stammbuches meiner Eltern, die mein verstorbener Vater damals in der Rubrik "Private Eintragungen" gemacht hat?
Oder wie gehe ich am besten vor?
A: Eine Eintragung unter Private Eintragungen wird nicht reichen. Schreiben Sie das Geburtsstandesamt an. Antrag für die Russisch verwalteten Bereich finden Sie unter Herunterladen.
F: Was ist wenn mein Vater Beamter ist. Dieser hat dann einen Staatsangehörigenausweis erhalten bei Amtsantritt? Nur keinen vor 1913 oder kann das doch sein?
Soll ich mich darauf beziehen oder garnicht?
Wenn ich den Gelben Schein richtig beantrage und habe, gibt es dann Probleme bezüglich Beamtenstatus meines Vaters?
Arbeite selbst auch im öffentlichen Dienst.
A: Für Ihren Vater sollte das keine Probleme geben. Bei Ihnen bin ich mir da nicht sicher. Natürlich sollten Sie sich nicht auf den GS ihres Vaters beziehen.
F: Hallo
Bin Russlandeutsche (Wolga deutsche), wenn ich Abstammungsnachweise vorlegen kann,
allerdings aus 17..., kann ich immer noch die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen?
Gruß
A: Ja wenn nicht Sie wer sonnst. Es sei denn Sie haben sich schon in die Republik des Bundes(BRvD) einbürgern lassen.