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Fragen und Antworten

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17.05.2016
Stella
F: Ich bin selbständige Anwältin. Werde ich mit dem Gelben Schein meine Zulassung bei der RA-Kammer verlieren?

A: Ihre Zulassung zu verlieren geht auch einfacher. Fragen Sie den Richter doch einfach mal nach einem Unterschriebenen Urteil. Sie sehen GS und Systemanwalt schließen sich gegenseitig aus.


17.05.2016
Cheese11
F: Zu welcher Behörde muss ich alle Unterlagen inkl Nachweise per Einschreiben,Rückschein senden? An die Bundesverwaltungsbehörde?

A: An die Ausländerbehörde Ihrer Gemeinde. Auskunft dazu kann ihnen die Gemeinde geben.


17.05.2016
Stina
F: Hallo, ich bin ehelich geboren in Germany. Mein Vater besitzt ausschließlich die polnische Staatsangehörigkeit meine Mutter und ihre Vorfahren sind nachweislich bis 1913 deutscher Abstammung. Habe ich somit ein Recht auf einen gelben Schein? Wenn nicht welche Möglichkeiten gibt es für mich auf eine deutsche Staatsangehörigkeit? Vielen Dank! MfG Stina

A: Sie brauchen eine Abstammung über den Vater im Gebietsstand 1913. Mit einem Polnischen Vater sieht das schon mal gut aus. Forschen Sie weiter.


16.05.2016
Sam
F: Muss der Antrag F des Bva bei jedem Ausländeramt in Hessen angenommen werden. Im Main-Taunus-Kreis gibt es eigene Vordrucke

A: Es gibt keine Vorschriften für die Form eines Antrags. Sie könnten den Antrag auch formlos stellen.


16.05.2016
Saarländer
F: Hallo, ich möchte wissen, ob ich einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen kann? Ich bin in Besitz des Personausweises der BRiD, jedoch ist mein Vater Algerier und meine Mutter Deutsche. Ich bin außerdem ehelich geboren.

A: Klar können Sie! Sie werden aber nicht in den Gebietsstand 1913 kommen.


16.05.2016
Marcus
F: Wenn man unehelich geboren ist, muß man ja über die Mutter ableiten. Bin mir in meinem Fall aber jetzt doch nicht mehr sicher, meine Mutter war einmal verheiratet, mit einem Deutschen, und ließ sich später scheiden. Zwei Jahre nach der Scheidung wurde ich unehelich geboren, mein leiblicher Vater war Türke. Ein Jahr später ungefähr haben mein Onkel und meine Tante, beide Deutsche, mich aufgenommen und später dann auch adoptiert. Ich wollte über meine leibliche Mutter ableiten, da man ja über die Blutlinie ableiten soll, habe meine Ahnennachweise auch bis zu meinem Großvater, 1906 geboren, zusammen. Ist das so richtig? Wenn ja, brauche ich dann auch ein Scheidungsdokument meiner leiblichen Mutter? Oder muß ich doch über meinen Adoptiv-Vater ableiten?

A: Ihr Weg führt über den Adoptiv-Vater!


16.05.2016
Casandra
F: Hallo, ich habe ein paar Fragen zum GS. Ich bin in Deutschland geboren, meine Mutter ist Deutsche, aber mein Vater ist Italiener. Ich habe beide Staatsbürgerschaften, also den dt. Perso und auch den italienischen. Da ich gelesen habe, dass es immer über die Linie vom Vater gehen muss, weiß ich gerade nicht, ob ich den GS trotzdem beantragen kann und bekommen würde. Oder würde das gehen, wenn meine Mutter diesen beantragt. Würde das dann auch automatisch für meine Schwester und mich gelten? Danke.

A: Klar können Sie! Sie werden aber nicht in den Gebietsstand 1913 kommen.Es sei denn Sie sind unehelich geboren. Dann geht es über die Mutter. Das betrifft natürlich auch Ihre Schwester.


14.05.2016
Stooffel
F: Kann mein Kind den Gelben Schein beantragen wenn uch ihn besitze aber mein Mann auch Vater des Kindes selber keine deutschen Vorfahren hat?

A: Einen GS kann das Kind immer beantragen. Ist das Kind unehelich geboren geht das auch im Gebietsstand 1913. Ehelich geboren bleibt nur die Ersitzung und ist somit sinnlos.


13.05.2016
Eugen
F: Hallo an die Macher dieser Seite. Würde gerne wissen ob es Sinn macht in meinem Fall an den Gelben Schein zu Denken. Zu meinem Fall: mein Großvater ist 1890 in Tichau Ost-Oberschlesien geboren. Dieses Gebiet wurde 1922 an Polen abgetreten. Mein Großvater selbst ist in seiner Heimat geblieben. Mein Vater ist in der gleichen Gegend 1934 auf die Welt gekommen. Ich selbst bin in der polnischen Zeit in Ost-Oberschlesien auf die Welt gekommen und seit etwa 40 Jahren in der BRiD beheimatet.

A: Ja natürlich, wer wenn nicht Sie.(Tichau Kreis Pleß %u2013 Königreich Preußen)


13.05.2016
Grauchel
F: brauche ich die geburtsurkunde von meinen großvater um denn schein zu beantragen.

A: Wenn Sie über ihn ableiten wollen sollten Sie eine Urkunde haben. Am besten eine Geburtsurkunde.


12.05.2016
Toradin
F: Hallo liebe Mitstreiter. Ich habe da eine Frage. Ich habe jetzt alle Unterlagen zum Beantragen des gelben Scheins zusammen, jetzt hat sich aber herausgestellt, dass mein Großvater schon einmal verheiratet gewesen war, bevor eine meine Großmutter ehelichte. Frage : Muss ich in der Anlage V (Großvater) diese Heirat mit angeben, obwohl dazu keinerlei Urkunden (Heirats- bzw Scheidungsurkunde) und noch nicht einmal der Name der ersten Frau aufzufinden waren ? Vielen Dank im Voraus. Und noch eine schöne Zeit auf Mutter Erde.

A: Angeben sollten Sie diese unter 1.10 schon, aber eine Urkunde dazu muß nicht beigebracht werden. Wenn allerdings gar keine Fakten und Daten bekannt sind, dann verzichten Sie einfach auf die Angabe.


12.05.2016
Frank Cook
F: Hallo, heute bekam ich vom Landratsamt den Eingang meines Antrags des Staatsangehörigkeitsausweis aber die erkennen den Antrag F und die Anlage V nicht an und schickten mir stattdessen einen neuen Antrag mit dem ich aber nichts anfangen kann. Was soll ich jetzt tun, habe den Antrag F so wie die Anlage V direkt vom Bundesverwaltungsamt in Stuttgart runtergeladen und das sind genau die gleichen wie die von dieser Seite. Habe diese auch richtig ausgefüllt und per Einschreiben mit Rückschein an das Landratsamt Ausländerbehörde Göppingen geschickt.

A: Richtig... und genau den sollen die so bearbeiten wie er gestellt wurde, oder Ihnen die entsprechenden, anderweitigen Rechtsgrundlagen in rechtsverbindlicher und klagefähiger Schriftform mitteilen.


12.05.2016
Alex
F: ich habe gehört, das ich eine Geburtsurkunde vom Großvater (1907 in Niederslesien geboren) auch in Berlin anfordern kann. Nur wo? Hab schon einige Meils nach Polen an die Zuständige Verwaltung geschrieben....da meldet sich niemand zurück...

A: Standesamt Berlin 1, Wartezeiten bis zu 2 Jahren. Mails versenden reicht nicht. Nehme die Dokumente von unserer Seite und schreibe die an.


09.05.2016
Elli
F: Ich lebe getrennt von meinem Mann im 2. Trennungsjahr, bin aber noch mit ihm verheiratet. Scheidung steht noch bevor. Er hat 2 Staatsangehörigkeiten "Deutsch" mit Perso und Französisch. Wir leben in getrennten Wohnungen, haben keinen Kontakt mehr. Weiß nicht genau wie sich seine Französische Staatsangehörigkeit darstellt ( auch Personen oder Staatsangehörigkeitsausweis) Meine Frage: Muss ich jetzt verheiratet und Lebenspartnerschaft aufgehoben ankreuzen? Oder nur verheiratet? Spielt das überhaupt eine Rolle oder kann ich auch einfach noch verheiratet ankreuzen? Vielen Dank im Voraus wenn ihr mir weiterhelfen könntet!

A: Sie müssen Ihren GS beantragen wie jeder andere auch(Abstammung). Auf dem Antrag sollten Sie getrenntlebend ankreuzen.


09.05.2016
Eleandra
F: Guten Tag, zunächst vielen Dank und große Anerkennung für Ihre wertvolle Unterstützung. Ich habe mich bemüht, alle Seiten zu lesen, es zeitlich leider nicht geschafft, für meine jetzt aufgetretene Frage eine kurzfristige Antwort zu bekommen. Daher wende ich mich jetzt an Sie: Mein Mann, mein Sohn und ich haben im Februar unseren Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit eingereicht. Eine Eingangsbestätigung kam kurz darauf. Jetzt wurde ich angeschrieben! „Um meinen Antrag abschließend positiv entscheiden zu können“ bittet man mich, Unterlagen zu übersenden, die belegen, wodurch mein Großvater und mein Vater die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Man bittet mich um eine Spätaussiedlerbescheinigung, Vertriebenenausweis, Nachweis über den Eintrag in die Volksliste. Zur Info: Mein Großvater wurde 1894 in Mauche Kreis Wollstein geboren, mein Vater 1923 ebenfalls in Mauche Kreis Wollstein geboren. Im Gemeindeverzeichnis habe ich gefunden „ Mauche (Landgemeinde) Kreis Bomst – Königreich Preußen“. Ich weiß, dass meine Vorfahren die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung ererbt und nicht erworben haben, hätte aber gerne einen guten Rat, wie ich das in einem Antwortschreiben klar und deutlich formulieren kann, sodass wir zeitnah unsere gewünschte Feststellung erhalten werden. Beim Lesen der Fragen und Antworten ist mir aufgefallen, dass in diesem Fall wohl stehen sollte „Mauche (Landgemeinde) Kreis Bomst – Bundesstaat Preußen“. In meinem Antrag habe ich an allen wichtigen Stellen geschrieben „erworben durch Abstammung/Geburt gem. § 4 Abs. 1 RuSTAG (Stand 22.07.1913) Einen Siedlerberechtigungsschein habe ich vorliegen (ausgestellt 1965), denke aber, dass dieser mich nicht in die Zeit vor 1913 bringen wird und das damit falsch abgeleitet werden könnte! Danke für Ihre Hilfe!

A: Ja das ist eine schwierige Situation. Viel hängt dort auch vom Wissenstand des Sachbearbeiters ab. Wir können Ihnen in diesem Fall nichts raten. Aber eigentlich ist Ihrem Antrag weder etwas hinzuzufügen noch weg zu lassen. Auf Dokumente 3. Haben Sie auch keinen Zugriff.


07.05.2016
Eugen
F: Hallo, auf meine Frage vom 28.02.16 ob eine Heiratsurkunde des Grossvaters für den GS reicht oder man auch seine Geburtsurkunde benötigt haben Sie geantwortet: Ja selbstverständlich werden Geburtsurkunden benötigt. Auf genau die gleiche Frage vom 06.05.16 von drifter antworten Sie: Das sollte eigentlich reichen. Was stimmt denn jetzt? Mfg.

A: Das hängt vom Ihrem Sachbearbeiter ab. Für eine Glaubhaftmachung reicht eigentlich die Eheurkunde. Aber die Sachbearbeiter haben halt ihre Dienstanweisung.


06.05.2016
Eberhard
F: Danke! Und korrekte Schreibweise im Staatsangehörigkeitsausweis? Familienname mit Sperrschrift wie in Geburtsurkunde oder "normal" Max Mustermann wie im ESTA Register?

A: Das ist beides in Ordnung.


06.05.2016
drifter
F: Mein Grossvater ist 1895 in Ostpreußen geb. was ja jetzt Polen ist, leider ist eine Geburtsurkunde sehr schwer zu bekommen, aber die Heiratsurkunde habe ich, wo ja auch alle Daten drinstehen, würde diese ausreichen, oder muss ich zwingend an die GU rankommen gruss

A: Das sollte eigentlich reichen.


05.05.2016
Frank
F: Wenn ein Kind zwar unehelich geboren, aber den Namen des Vaters 2 Tage nach Geburt amtlich bekommen hat, das Paar allerdings erst 1 Jahr später geheiratet hat, aber schon vor und bei Geburt in gemeinsamer Lebenspartnerschaft in einem Hausstand lange zusammen lebte und Ehe auch geplant war: kann dann das Kind, das ja den Familiennamen des Vaters hat, in diesem Falle (da es Familienname des Vaters hat) auch über den Vater weiter seine Abstammung in die Vergangenheit ableiten?

A: Ja wenn die Vaterschaft vom Vater anerkannt wurde. Das sieht in diesem Fall so aus. Aber nochmal überprüfen.


04.05.2016
Mane
F: Habe einen Antrag eingeschickt und sie wollen folgende Unterlagen noch von mir: Erklärung über Nichtannanahme einer anderen Staatsangehörigkeit, erweiterte Meldebescheinigung,Abschrift Heiratsregister, Reisepass oder Personalausweis Vom Vater: Abschrift Heiratsreigister, Reisepass oder Personalausweis, Erklärung über Nichtannahme einer anderen Staatsangehörigkeit, ebenfalls erweiterte Meldebescheinigung. Vom Großvater: Sterbeurkunde und Sterbeurkunde. Frage ist das so in Ordnung? Z.B. Auf den jeweiligen Geburtsurkunden stehen ja Vater und Mutter bereits drauf, warum Heiratsregister?

A: Die Heiratsurkunde gehört leider dazu. Die Erklärung ist nicht zu Unterschreiben. Meldebescheinigung ist auch in Ordnung, besser wäre aber Aufenthaltsbescheinigung. Auf Dokumente 3. haben Sie keinen Zugriff. Wenn die Geburtsurkunde und Heiratsurkunde vom Großvater da sind ist eine Sterbeurkunde unnötig. Eine Kopie vom Perso ist nach §14 Personalausweisgesetz verboten. Sie können sich bei Abholung ausweisen.


03.05.2016
Eugen
F: Hallo, habe inzwischen die Sterbeurkunde meines Großvaters aus Polen erhalten. Frage: Muss diese durch ein Apostille beglaubigt und ins Deutsche übersetzt werden? 2.: Habe auch eine Kopie aus dem Heiratsbuch von 1916 erhalten. Kopien dürfen leider in Polen nicht beglaubigt werden. Wie kann ich diese Kopie legalisieren, um sie für den Gelben Schein benutzen zu können? Vielen Dank für Ihre Antwort!

A: 1.Nein
2. Die Kopie sollte einen Stempel des Standesamtes haben? Das sollte für die Glaubhaftmachung reichen.


03.05.2016
Lisa
F: Jetzt muss ich nochmal nachfragen. Ich bin weiblich, geschieden. Ex-Mann aus dem früheren Jugoslawien. Tochter ehelich geboren. Mein Ex-Mann hat während unserer Ehe die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. §4 bezieht sich auf Kinder von deutschen Männern. §6 würde ich durch §10 tauschen, da ich geschieden bin, hier steht: § 10. Die Witwe oder geschiedene Ehefrau eines Ausländers, die zur Zeit ihrer Eheschließung eine Deutsche war, muß auf ihren Antrag von dem Bundesstaat, in dessen Gebiet sie sich niedergelassen hat, eingebürgert werden, wenn sie den Erfordernissen des § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2 entspricht. Über das Erfordernis unter Nr. 2 ist vor der Einbürgerung die Gemeinde des Niederlassungsorts zu hören.[1] Muss ich mich jetzt erst einbürgern lassen, bevor ich den gelben Schein beantragen kann? Und was bedeutet unbescholten? Unbescholten nach 1913 oder unbescholten nach 2016. und kann auf meine Tochter dann §9 Absatz 2 angewendet werden: auf Ausländer, die im Deutschen Reiche geboren sind, wenn sie sich in dem Bundesstaate, bei dem der Antrag gestellt wird, bis zur Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahrs dauernd aufgehalten haben und die Einbürgerung innerhalb zweier Jahre nach diesem Zeitpunkt beantragen. Übrigens: im Personalausweis ist bei mir sowohl Vor- als auch Nachname nur mit dem Anfangsbuchstaben groß geschrieben, der Rest ist klein ... ich bin aber nicht sicher, wodurch das zustande kam.

A: Ihr Mann wurde in die Republik des Bundes eingebürgert, nie in einen Bundestaat(Wer sollte das auch gemacht haben?) Wer soll Ihre Einbürgerung den jetzt übernehmen. Beachten Sie den §8 der in 10 erwähnt ist. Unterscheiden Sie auch zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der Bundesstaatenangehörigkeit(mittelbar und unmittelbar). Die Bundesstaaten vergeben in diesem Fall nur die unmittelbare. Klar sollte aber sein das Ihre Tochter nicht über die Mutter ableiten kann. Den GS sollten Sie trotzdem bekommen.


02.05.2016
Lisa
F: Hallo! Möchte die nächsten Tage meinen gelben Schein beantragen - frage mich aber, ob ich als Mutter diesen auch für meine (minderjährige) Tochter erhalten kann. Problematisch dabei: ich selbst kann väterlicherseits (immer ehelich) bis 1913 nachweisen, dass ich deutscher Abstammung bin. Meine Tochter ist ehelich geboren, aber ihr Vater kommt aus dem ehemaligen Jugoslawien - hat sie dennoch durch Geburt mütterlicherseits das Recht? Danke für Info.

A: RuStAG 1913

§ 4. Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind einer Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.

§ 6. Durch die Eheschließung mit einem Deutschen erwirbt die Frau die Staatsangehörigkeit des Mannes.


01.05.2016
Tobias
F: Hallo, ich habe jetzt folgende Urkunden zusammen für den Antrag: Kopie von: Bgl. Ablichtung Geburtsurkunde von mir (Datum der Hochzeit meiner Eltern ist dort vermerkt), Begl. Ablichtung Geburtenbuch Vater (Datum der Hochzeit mit meiner Mutter ist dort ebenfalls vermerkt), Bgl. Ablichtung Geburtenbuch Opa, Bgl. Ablichtung Hochzeitsbuch Opa+Oma, Bgl. Ablichtung Geburtenbuch Uropa, Bgl. Ablichtung Hochzeitsbuch Ur-Opa+Ur-Oma. Somit komme ich vor 1914. Das sollte somit vollständig sein, oder? Schon mal danke.

A: Das hört sich zu mindestens so an.


30.04.2016
Marcus
F: Ich hatte beim Standesamt eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragt, diese könne jedoch nicht mehr erstellt werden, da mein Eintrag elektronisch erfaßt wurde. Jetzt hab ich nur so einen Computerausdruck bekommen, reicht der oder soll ich vielleicht meine Geburtsurkunde beantragen, wäre das besser?

A: Eine Person Geburtsurkunde sollten Sie eh haben.


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