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Fragen und Antworten

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27.05.2016
Iris
F: Dank für die schnelle Antwort. Die Heirats- u. Sterbeurkunde meines Vaters habe ich. Aber darauf steht ja nicht der Name seines Vaters, also kann ich nicht ableiten zu meinem Großvater, der vor 1913 geboren wurde. Wie wäre es mit einer eidesstattlichen Erklärung meines Onkels (der ja seine Geburtsurkunde hat), daß mein Vater sein Bruder war. Geht so etwas?

A: Über den Bruder sollten doch aber der Geburtsort und das Geburtsdatum bekannt sein. Also ist doch nur die Geburtsurkunde und Heiratsurkunde des Großvaters zu besorgen. Zur Sicherheit kann man das Schreiben der Geburtsgemeinde(Unterlagen nicht vorhanden) und die eidesstattlichen Erklärung dazu geben. Aber erst auf Nachfrage.


26.05.2016
Iris
F: Vor einigen Wochen schrieb ich an das Standesamt in Bartoszyse mit der Bitte um Abschrift einer Geburtsurkunde meines Vaters. Dieser ist 1932 in Bartelsdorf (Provinz Ostpreußen/ Regierungsbezirk Königsberg/ Landkreis Preußisch Eylau) geboren. Seine Familie hatte auf der Flucht alle Unterlagen verloren. Nun die Antwort: Ich soll eine Gebühr dafür bezahlen, dass ich einen Schein vom Standesamt Bartoszyse bekomme, daß es die Bücher nicht gibt. Dabei hat mein Onkel, der 2 Jahre später als mein Vater geboren wurde (1934), seine Geburtsurkunde im Jahre 1981 vom Standesamt Bartoszyse bekommen. Diese Urkunde liegt mir in Kopie vor. Die Bücher waren/ sind? also vorhanden. Ich fragte daraufhin beim Evang. Zentralarchiv in Berlin an, ob sich das Taufbuch der Kirchengemeinde in deren Archiv befindet. Die Antwort war negativ. Was soll ich jetzt tun, können Sie mir einen Rat geben?

A: Eine Möglichkeit wäre noch die Kirche vor Ort, oder Heirats- und Sterbeurkunden.


21.05.2016
Marcus
F: Das heißt dann, im Antrag F erworben durch Abstammung eintragen, sprich, alles normal ausfüllen, als wäre mein Adoptivvater mein leiblicher Vater, richtig?

A: JA


21.05.2016
Marcus
F: Also wenn ich über meinen Adoptivvater ableite, kreuze ich im Antrag F unter Punkt 3 erworben durch Adoption an, anstatt durch Abstammung? Und unter 4.3 (seit wann), trage ich da das Datum ein, an dem die Adoption in Kraft getreten ist und (erworben durch) Abstammung gem. § 4.1 RuStAG 1913, oder bleibt es bei "seit Geburt/Abstammung gem. § 4.1 RuStAG 1913"?

A: Nein warum, Sie gehen wohl nicht über die Abstammung Ihres Adoptivvater?


20.05.2016
Gelber Schein
F: Meine Mutter und Vater sind Sudetendeutsche ,meine Oma hat einen flüchtlingsausweiß,mein Großvater ist im Königreich Böhmen 1886 geboren. Heiratsurkunde der Urgroßeltern liegt vor.Können mein Mann und meine Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen? Wir sind aus Niederbayern

A: Nein. Es gib keine deutsche Staatsbürgerschaft wenn wäre es die Staatsangehörigkeit. Diese wäre auch nicht zu beantragen sondern feststellen zu lassen. Wenn Sie also deutscher Volkszugehörigkeit sind stellen Sie den Antrag auf Feststellung.


20.05.2016
20.05.2016 Connifee
F: Wenn ich keine Urkunden habe, reicht es dann zur Beantragung des Gelben Scheines aus, wenn ich Name, Geburtstag und -ort und Todestag des Großvaters meines Vaters (zu Königsberg/Preußen geb. 15.10.1871 - 01.04.1945) sowie seines Vaters (zu Königsberg/Preußen geb. 25.05.1900 - 17.09.1944) belegen kann lediglich durch eine Fotokopie des Familien-Stammbuches meiner Eltern, die mein verstorbener Vater damals in der Rubrik "Private Eintragungen" gemacht hat? Oder wie gehe ich am besten vor?

A: Eine Eintragung unter Private Eintragungen wird nicht reichen. Schreiben Sie das Geburtsstandesamt an. Antrag für die Russisch verwalteten Bereich finden Sie unter Herunterladen.


19.05.2016
Markus
F: Was ist wenn mein Vater Beamter ist. Dieser hat dann einen Staatsangehörigenausweis erhalten bei Amtsantritt? Nur keinen vor 1913 oder kann das doch sein? Soll ich mich darauf beziehen oder garnicht? Wenn ich den Gelben Schein richtig beantrage und habe, gibt es dann Probleme bezüglich Beamtenstatus meines Vaters? Arbeite selbst auch im öffentlichen Dienst.

A: Für Ihren Vater sollte das keine Probleme geben. Bei Ihnen bin ich mir da nicht sicher. Natürlich sollten Sie sich nicht auf den GS ihres Vaters beziehen.


19.05.2016
Nelli
F: Hallo Bin Russlandeutsche (Wolga deutsche), wenn ich Abstammungsnachweise vorlegen kann, allerdings aus 17..., kann ich immer noch die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen? Gruß

A: Ja wenn nicht Sie wer sonnst. Es sei denn Sie haben sich schon in die Republik des Bundes(BRvD) einbürgern lassen.


19.05.2016
Gudrun
F: Seit 7 Monaten versuche ich bei verschiedensten Behörden, Standsämter, Kirchenämter, sogar in Polen (Geburtsort meines Großvaters)und über noch lebende Verwandte Urkunden zu beschaffen. Leider bisher ohne Erfolg. Das Problem (dummerweise) ist, dass ich den Vornamen meines Großvaters nicht kenne und dies die Suche weiter erschwert. Ich kenne nur den letzten Wohnsitz, aber auch da hatte ich bis jetzt keinen Erfolg. Ein Freund, der den GS schon hat, sagte mir nun, dass ich auch eine Abstammung von meinem Vater (geb. 1934) machen kann und das reichen würde, um den GS zu bekommen. Ich müßte nicht bis 1913 zurück gehen. Ist das richtig? Dafür hätte ich die Sterbeurkunde meines Vaters. Würde das ausreichen?

A: Abstammung von 1937 ist besser als nichts. Aber wenn 1913 möglich ist, sollten Sie das tun. Wenn Sie die Daten Ihres Vater haben, besorgen Sie den Auszug aus dem Geburtenregister dort stehen dann die Daten die Sie brauchen.


18.05.2016
Marcus
F: Wenn ich nach meinem Adoptiv-Vater ableite, muß ich dann im Antrag F schreiben, Abstammung nach RuStAG 3.2 ?

A: Nein Sie müssen ja trotzdem Ableiten auf die Vorfahren des Adoptivvater.


18.05.2016
Edda
F: Hallo. die beglaubigten Auszüge / Nachweise aus den Registern müssen so im Original beigefügt werden oder geht auch ein Kopie davon? Bekomme ich diese wieder zurück wenn ich sie im Original einreiche? Danke

A: Zum Antrag kommen nur Kopie.


17.05.2016
Franz
F: Guten Tag, meine Cousine, ihre Mutter war Österreicherin und ihr Vater war Deutscher aus Frankfurt. Er wanderte aus nach Venezuela und nahm im Laufe der Jahre die venezolanische Staatsbürgerschaft an. Meine Cousine wurde in Venezuela geboren, hat die venezolanische Staatsbürgerschaft und arbeitet als Ärztin in Venezuela. Besteht hier die Möglichkeit eine Staatsbürgerschaftswechsels gemäß RuStAG 1913. Besten Dank für Ihre Antwort.

A: Warum sollte sie das tun, dafür besteht in Venezuela doch keine Veranlassung. Die Abstammungsurkunden kann sie sich ja organisieren. Der GS hat nur eine Bedeutung in der Besatzerverwaltung(BRiD).


17.05.2016
Sudetendeutscher
F: Hallo, Ich selbst bin in Thüringen geboren und alle meine Vorfahren (väterlicherseits) entspringen einer über 300 Jahre langen Linie aus Böhmen (Sudentenland). Nur wegen der Vertreibung 1946 musste meine Familie ihre Heimat verlassen. Böhmen bzw. Sudentenland war ja nur kurz deutsch, meistens hat es zur K & K Monarchie bzw. Später zu Tschechien gehört. Wie sieht es da nun bei mir aus, der ja auch zur deutschen Volksgruppe gehört, kann ich auch einen solchen Gelben Schein beantragen und bekommen. NfG

A: Ja selbstverständlich


17.05.2016
Stella
F: Ich bin selbständige Anwältin. Werde ich mit dem Gelben Schein meine Zulassung bei der RA-Kammer verlieren?

A: Ihre Zulassung zu verlieren geht auch einfacher. Fragen Sie den Richter doch einfach mal nach einem Unterschriebenen Urteil. Sie sehen GS und Systemanwalt schließen sich gegenseitig aus.


17.05.2016
Cheese11
F: Zu welcher Behörde muss ich alle Unterlagen inkl Nachweise per Einschreiben,Rückschein senden? An die Bundesverwaltungsbehörde?

A: An die Ausländerbehörde Ihrer Gemeinde. Auskunft dazu kann ihnen die Gemeinde geben.


17.05.2016
Stina
F: Hallo, ich bin ehelich geboren in Germany. Mein Vater besitzt ausschließlich die polnische Staatsangehörigkeit meine Mutter und ihre Vorfahren sind nachweislich bis 1913 deutscher Abstammung. Habe ich somit ein Recht auf einen gelben Schein? Wenn nicht welche Möglichkeiten gibt es für mich auf eine deutsche Staatsangehörigkeit? Vielen Dank! MfG Stina

A: Sie brauchen eine Abstammung über den Vater im Gebietsstand 1913. Mit einem Polnischen Vater sieht das schon mal gut aus. Forschen Sie weiter.


16.05.2016
Sam
F: Muss der Antrag F des Bva bei jedem Ausländeramt in Hessen angenommen werden. Im Main-Taunus-Kreis gibt es eigene Vordrucke

A: Es gibt keine Vorschriften für die Form eines Antrags. Sie könnten den Antrag auch formlos stellen.


16.05.2016
Saarländer
F: Hallo, ich möchte wissen, ob ich einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen kann? Ich bin in Besitz des Personausweises der BRiD, jedoch ist mein Vater Algerier und meine Mutter Deutsche. Ich bin außerdem ehelich geboren.

A: Klar können Sie! Sie werden aber nicht in den Gebietsstand 1913 kommen.


16.05.2016
Marcus
F: Wenn man unehelich geboren ist, muß man ja über die Mutter ableiten. Bin mir in meinem Fall aber jetzt doch nicht mehr sicher, meine Mutter war einmal verheiratet, mit einem Deutschen, und ließ sich später scheiden. Zwei Jahre nach der Scheidung wurde ich unehelich geboren, mein leiblicher Vater war Türke. Ein Jahr später ungefähr haben mein Onkel und meine Tante, beide Deutsche, mich aufgenommen und später dann auch adoptiert. Ich wollte über meine leibliche Mutter ableiten, da man ja über die Blutlinie ableiten soll, habe meine Ahnennachweise auch bis zu meinem Großvater, 1906 geboren, zusammen. Ist das so richtig? Wenn ja, brauche ich dann auch ein Scheidungsdokument meiner leiblichen Mutter? Oder muß ich doch über meinen Adoptiv-Vater ableiten?

A: Ihr Weg führt über den Adoptiv-Vater!


16.05.2016
Casandra
F: Hallo, ich habe ein paar Fragen zum GS. Ich bin in Deutschland geboren, meine Mutter ist Deutsche, aber mein Vater ist Italiener. Ich habe beide Staatsbürgerschaften, also den dt. Perso und auch den italienischen. Da ich gelesen habe, dass es immer über die Linie vom Vater gehen muss, weiß ich gerade nicht, ob ich den GS trotzdem beantragen kann und bekommen würde. Oder würde das gehen, wenn meine Mutter diesen beantragt. Würde das dann auch automatisch für meine Schwester und mich gelten? Danke.

A: Klar können Sie! Sie werden aber nicht in den Gebietsstand 1913 kommen.Es sei denn Sie sind unehelich geboren. Dann geht es über die Mutter. Das betrifft natürlich auch Ihre Schwester.


14.05.2016
Stooffel
F: Kann mein Kind den Gelben Schein beantragen wenn uch ihn besitze aber mein Mann auch Vater des Kindes selber keine deutschen Vorfahren hat?

A: Einen GS kann das Kind immer beantragen. Ist das Kind unehelich geboren geht das auch im Gebietsstand 1913. Ehelich geboren bleibt nur die Ersitzung und ist somit sinnlos.


13.05.2016
Eugen
F: Hallo an die Macher dieser Seite. Würde gerne wissen ob es Sinn macht in meinem Fall an den Gelben Schein zu Denken. Zu meinem Fall: mein Großvater ist 1890 in Tichau Ost-Oberschlesien geboren. Dieses Gebiet wurde 1922 an Polen abgetreten. Mein Großvater selbst ist in seiner Heimat geblieben. Mein Vater ist in der gleichen Gegend 1934 auf die Welt gekommen. Ich selbst bin in der polnischen Zeit in Ost-Oberschlesien auf die Welt gekommen und seit etwa 40 Jahren in der BRiD beheimatet.

A: Ja natürlich, wer wenn nicht Sie.(Tichau Kreis Pleß %u2013 Königreich Preußen)


13.05.2016
Grauchel
F: brauche ich die geburtsurkunde von meinen großvater um denn schein zu beantragen.

A: Wenn Sie über ihn ableiten wollen sollten Sie eine Urkunde haben. Am besten eine Geburtsurkunde.


12.05.2016
Toradin
F: Hallo liebe Mitstreiter. Ich habe da eine Frage. Ich habe jetzt alle Unterlagen zum Beantragen des gelben Scheins zusammen, jetzt hat sich aber herausgestellt, dass mein Großvater schon einmal verheiratet gewesen war, bevor eine meine Großmutter ehelichte. Frage : Muss ich in der Anlage V (Großvater) diese Heirat mit angeben, obwohl dazu keinerlei Urkunden (Heirats- bzw Scheidungsurkunde) und noch nicht einmal der Name der ersten Frau aufzufinden waren ? Vielen Dank im Voraus. Und noch eine schöne Zeit auf Mutter Erde.

A: Angeben sollten Sie diese unter 1.10 schon, aber eine Urkunde dazu muß nicht beigebracht werden. Wenn allerdings gar keine Fakten und Daten bekannt sind, dann verzichten Sie einfach auf die Angabe.


12.05.2016
Frank Cook
F: Hallo, heute bekam ich vom Landratsamt den Eingang meines Antrags des Staatsangehörigkeitsausweis aber die erkennen den Antrag F und die Anlage V nicht an und schickten mir stattdessen einen neuen Antrag mit dem ich aber nichts anfangen kann. Was soll ich jetzt tun, habe den Antrag F so wie die Anlage V direkt vom Bundesverwaltungsamt in Stuttgart runtergeladen und das sind genau die gleichen wie die von dieser Seite. Habe diese auch richtig ausgefüllt und per Einschreiben mit Rückschein an das Landratsamt Ausländerbehörde Göppingen geschickt.

A: Richtig... und genau den sollen die so bearbeiten wie er gestellt wurde, oder Ihnen die entsprechenden, anderweitigen Rechtsgrundlagen in rechtsverbindlicher und klagefähiger Schriftform mitteilen.


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