F: Hallo, habe inzwischen die Sterbeurkunde meines Großvaters aus Polen erhalten. Frage: Muss diese durch ein Apostille beglaubigt und ins Deutsche übersetzt werden? 2.: Habe auch eine Kopie aus dem Heiratsbuch von 1916 erhalten. Kopien dürfen leider in Polen nicht beglaubigt werden. Wie kann ich diese Kopie legalisieren, um sie für den Gelben Schein benutzen zu können? Vielen Dank für Ihre Antwort!
A: 1.Nein
2. Die Kopie sollte einen Stempel des Standesamtes haben? Das sollte für die Glaubhaftmachung reichen.
F: Jetzt muss ich nochmal nachfragen.
Ich bin weiblich, geschieden. Ex-Mann aus dem früheren Jugoslawien. Tochter ehelich geboren. Mein Ex-Mann hat während unserer Ehe die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. §4 bezieht sich auf Kinder von deutschen Männern. §6 würde ich durch §10 tauschen, da ich geschieden bin, hier steht: § 10.
Die Witwe oder geschiedene Ehefrau eines Ausländers, die zur Zeit ihrer Eheschließung eine Deutsche war, muß auf ihren Antrag von dem Bundesstaat, in dessen Gebiet sie sich niedergelassen hat, eingebürgert werden, wenn sie den Erfordernissen des § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2 entspricht. Über das Erfordernis unter Nr. 2 ist vor der Einbürgerung die Gemeinde des Niederlassungsorts zu hören.[1]
Muss ich mich jetzt erst einbürgern lassen, bevor ich den gelben Schein beantragen kann? Und was bedeutet unbescholten? Unbescholten nach 1913 oder unbescholten nach 2016.
und kann auf meine Tochter dann §9 Absatz 2 angewendet werden: auf Ausländer, die im Deutschen Reiche geboren sind, wenn sie sich in dem Bundesstaate, bei dem der Antrag gestellt wird, bis zur Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahrs dauernd aufgehalten haben und die Einbürgerung innerhalb zweier Jahre nach diesem Zeitpunkt beantragen.
Übrigens: im Personalausweis ist bei mir sowohl Vor- als auch Nachname nur mit dem Anfangsbuchstaben groß geschrieben, der Rest ist klein ... ich bin aber nicht sicher, wodurch das zustande kam.
A: Ihr Mann wurde in die Republik des Bundes eingebürgert, nie in einen Bundestaat(Wer sollte das auch gemacht haben?) Wer soll Ihre Einbürgerung den jetzt übernehmen. Beachten Sie den §8 der in 10 erwähnt ist. Unterscheiden Sie auch zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der Bundesstaatenangehörigkeit(mittelbar und unmittelbar). Die Bundesstaaten vergeben in diesem Fall nur die unmittelbare. Klar sollte aber sein das Ihre Tochter nicht über die Mutter ableiten kann. Den GS sollten Sie trotzdem bekommen.
F: Hallo! Möchte die nächsten Tage meinen gelben Schein beantragen - frage mich aber, ob ich als Mutter diesen auch für meine (minderjährige) Tochter erhalten kann. Problematisch dabei: ich selbst kann väterlicherseits (immer ehelich) bis 1913 nachweisen, dass ich deutscher Abstammung bin. Meine Tochter ist ehelich geboren, aber ihr Vater kommt aus dem ehemaligen Jugoslawien - hat sie dennoch durch Geburt mütterlicherseits das Recht? Danke für Info.
A: RuStAG 1913
§ 4. Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind einer Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.
§ 6. Durch die Eheschließung mit einem Deutschen erwirbt die Frau die Staatsangehörigkeit des Mannes.
F: Hallo, ich habe jetzt folgende Urkunden zusammen für den Antrag:
Kopie von: Bgl. Ablichtung Geburtsurkunde von mir (Datum der Hochzeit meiner Eltern ist dort vermerkt), Begl. Ablichtung Geburtenbuch Vater (Datum der Hochzeit mit meiner Mutter ist dort ebenfalls vermerkt), Bgl. Ablichtung Geburtenbuch Opa, Bgl. Ablichtung Hochzeitsbuch Opa+Oma, Bgl. Ablichtung Geburtenbuch Uropa, Bgl. Ablichtung Hochzeitsbuch Ur-Opa+Ur-Oma.
Somit komme ich vor 1914. Das sollte somit vollständig sein, oder? Schon mal danke.
A: Das hört sich zu mindestens so an.
F: Ich hatte beim Standesamt eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragt, diese könne jedoch nicht mehr erstellt werden, da mein Eintrag elektronisch erfaßt wurde. Jetzt hab ich nur so einen Computerausdruck bekommen, reicht der oder soll ich vielleicht meine Geburtsurkunde beantragen, wäre das besser?
A: Eine Person Geburtsurkunde sollten Sie eh haben.
F: Noch ein Nachtrag bitte, zur lückenlosen Beweisführung daß alle meine männlichen Vorfahren zum Zeitpunkt der Geburt des jeweiligen Kindes verheiratet waren sollen Heiratsurkunden beigelegt werden. Sind dafür auch Abstammungsurkunden ausreichend? In denen stehen ja die Eltern und auch der Mädchenname der Mutter und ihr "neuer" Familienname, sowie der Familienname des Kindes, der dann ja identisch mit dem des Vaters ist. Vielen Dank!
F: Hallo,
ich lese immer von der richtigen Schreibweise des Familiennamens.
Wenn der gelbe nun ordnungsgemäß ausgestellt wurde, d.h. alles klein ausser Anfangsbuchstaben ,
und der Familienname auch in Sperrschrift gehalten ist ,
kann ich dann sicher davon ausgehen das nach RuStag abgeleitet wurde ?
F: Hallo,
kann die Ausländerbehörde sehen, ob mein Vater die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt? Der hat die deutsche Staatsangehörigkeit, allerdings wohl nicht die nach RuSTAG. Das steht in dem Familienbuchauszug, allerdings reiche ich lieber seine Heirats- und Geburtsurkunden ein.
Ich will vermeiden, dass sie mich nach meinem Vater nach 1937 ableiten wollen, was nur zusätzlichen Ärger bedeuten würde. Das ist hier schon mal passiert. Danke!
A: Ja wenn er schon im ESTA(nach 2007) eingetragen ist, oder es in derselben Behörde aufgenommen ist.
F: Hallo,
eine Frage zu den Urkunden. Wenn ich einen Auszug aus dem Familienbuch habe, wo Vater und Mutter ja zusammen drinnen stehen, dann brauche ich keine Heiratsurkunde mehr beizulegen, weil es ja schon eindeutig ist, dass geheiratet wurde, oder? Danke!
A: Nach unserer Glaskugel nicht! Die kann die Willkür der willfährigen Erfüllungsgehilfen nicht voraus sehen.
F: Hallo,ich bin mir immer noch nicht sicher,wie ich ableiten soll.Mein Opa 1913 in Erfurt(Preußen) geboren.Meine Mutter 1947 als Eheliches Kind geboren.Ich 1965 als außereheliches Kind geboren(Meine Eltern Heirateten erst 1967 daher trug ich von Geburt an 2 Jahre den Namen meines Großvaters Mütterlicher Seits,über die ich auch gerne ableiten möchte.
Mütterlicher Seitz habe ich alle Unterlagen und Urkunden bis 1913 zusammen.Väterlicher Seitz besitze ich leider gar keine Unterlagen.Entschuldigung,dass ich hier noch einmal um eine Auskunft bitte,da die SB von dem mir zuständigen Standesamt es mir auch nicht genau sagen konnte.Vielen Dank im Voraus ;)
A: Wenn Ihr Vater Sie anerkannt hat Väterliche Seite sonst Mütterliche. Einen Anhaltspunkt erhalten Sie über den Familiennamen Sie jetzt Tragen. Trotzdem sollten Sie die Anerkennung prüfen.
F: mein Opa ist am 16.03.1914 geboren. Über seinen Vater weiß ich leider gar nichts. Ich habe keinen Vollständigen Namen und kein Geburtstdatum. Nichts. Es lebt auch niemand mehr, den ich fragen könnte. Kann ich trotzdem den Gelbenschein nach RuStag1913 bekommen? Mein Opa ist in Preußen geboren und auch gestorben.
A: Ja das sollte noch passen.
F: Hallo ich möchte wissen ob man mit den Nachweiss das der Urgroßvater aus Tremles geboren wurde eine Gelben Schein Beantragen kann. ? Ich hab eschonn die Suchmaschine in Anspruch genommen konnte doch nichts gescheitet finden. Danke für die Antwort
F: Hallo, ich möchte den GS nach RuStag beantragen und da stellt sich mir die Frage: Mein Vater und mein Großvater sind in Messendorf, Kreis Freudenthal in der heutigen Tschechischen Republik geboren.
Im Gemeindeverzeichnis finde ich diesen Ort nicht. Gehört dieser nicht zum Gebietsstand des Deutschen Reiches? Wenn nein, besteht eine Möglichkeit den GS doch noch zu bekommen? Vielen Dank für Eure Arbeit.
A: Ohne den Nachweis der deutschen Volkszugehörigkeit sollte es mit dem Gebietsstand 1913 schwer werden. Die unmittelbare Staatsangehörigkeit ist aber besser als keine. Also reichen Sie den Antrag ein.
F: Mein Großvater sowie mein Vater sind in 35801 Markhausen/Graslitz (Tschechei) geboren. Kann ich den gelben Schein somit nicht beantragen? Kann ich einen anderen gelben Schein beantragen? Wenn ja welchen? Kann ich mit somit überhaupt als Deutscher ausweisen?
A: Wenn ihre Vorfahren deutsche Volkszugehörigkeit sind, ist das kein Problem. Also sollten Sie den Antrag stellen.
F: Beglaubigungen von Geburtsurkunden und Heiratsurkunden durch bestellte Notare sind reibungslos für die Beantragung des Scheins verwendbar oder? Ich muss nicht in mein Geburtsstandesamt o.ä. oder?
Ich frage das weil das Ortsgericht und Standesamt am aktuellen beruflichen Aufenthaltsort mir heute mitteilten, dass sie meine Geburtsurkunden angeblich nicht beglaubigen können. Nur noch Auslandsdokumente im Standesamt und ich müsste zum Geburtsstandesamt, dafür bräuchte ich aber ein berechtigtes Interesse und eine Ermächtigung für Abschrift für Heiratsurkunden meiner Eltern etc...
Daher die Frage ob es auch einfach über einen Notar geht - ohne dadurch irgendwelche Nachteile für den Beantragungsprozess des Scheines zu bekommen?
A: Wieso berechtigtes Interesse? Fragen Sie die doch mal nach der Rechtsgrundlage. Originale aus Stammbüchern können Sie einfach Kupieren. Gehen würde auch noch die Kirche.
F: Hallo!
Habe meinen Antrag nach Abstammung meines Vaters (eingetr. in Geburtsurkunde und Familienbuch) ausgefüllt. Meine Eltern waren aber nur von 67-71 verheiratet. Nun möchte der Behördenfritze die Abstammung seitens meiner Mutter, da $6 RuSTaG (Heirat=automatisch dt. Staatsbürgerschaft) am 24.08.57 geändert wurde. Nun hat aber doch das BVG geurteilt, es habe der "Regierung" seit 1956 an gesetzgebender Kraft gemangelt. Muss ich die Abstammung meiner ebenfalls deutschen Mutter nun auch noch nachweisen?
A: Wenn Sie Ehelich geboren sind nicht, ansonsten ja.
F: Wir wollen den Antrag für unseren 15jährigen Sohn stellen. Der ist aber unehelich geboren. Wir haben erst etwa ein halbes Jahr später geheiratet. Mein Mann hat ihn aber anerkannt und er trägt auch seit Geburt seinen Familiennamen. In dem Antrag FK steht: das Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit erworben durch. §4 Abs.1 ist dann nicht richtig? Was müssen wir eintragen? §5 durch Legitimation? vielen Dank für eure Hilfe
A: Das Kind muss ganz normal über den Vater ableiten.
F: Hallo, gleiches Problem, wie von Buster am 19.04.2016 geschildert.
Gr0ßvater wurde 1895 in Liboch, Österreich/Ungarn geboren und war deutscher Volkszugehörigkeit. Deshalb wurde er mit der Familie, also auch meinem Vater 1946 vertrieben.
Unter normalen Antrag würde ich mich auf RuStAG 1913 §4(1) berufen, oder sehe ich das falsch?
Danke im voraus für die Antwort.
Liebe Grüße Gerold
A: Genauso! Ein Nachweis der Volkszugehörigkeit sollte mit bei gelegt werden.
F: Liebes Team, ich bin mehrfach umgezogen - muss ich jeden einzelnen Wohnsitz - auch wenn es innerhalb einer Ortes war - aufführen??
A: Nein nur wenn die Orte sich unterscheiden.
F: Hallo, mein Großvater und Vater wurde in Schlesien (Sudetenland), 1913 Österreich/ Ungarn, geboren und wurde 1946 vertrieben! Ich habe gehört, dass man dann im Antrag einen anderen § angeben muß, nach dem man ableitet! Um halt doch den RuStag-Eintrag zu bekommen. Was muß in den Antrag? Kann mir jemand helfen?
Gruß
Buster
A: Der RuStAG Eintrag ist so nicht zu bekommen. Es sei denn Ihre Vorfahren waren deutscher Volkszugehörigkeit. Also kann der Antrag ganz normal gestellt werden.
F: Liebes Team, ich habe eine Frage zum Verständnis: Meine Vorfahren bis vor 1914 stammen alle samt aus dem Bundesstaat Preußen. Ich bin allerdings im Herzogtum Braunschweig geboren. Welche Bundesstaatenangehörigkeit ist nun die meine? Vererbt bekomme ich ja die meiner Ahnen?! Welche Staatsangehörigkeit müßte ich im Antrag für den Gelben Schein beantragen? Preußen oder Herzogtum Braunschweig? Vielen Dank für die Antwort. lG
19.04.2016
Eliza.Doolittle
F: Hallo miteinander,
kann mir jemand verraten, was beim Kinderantrag unter Punkt 1.15: "Das Sorgerecht ergibt sich aus" hineingehört? Danke :o)
A: volles oder gemeinsames Sorgerecht.
F: Hallo, ich möchte, die deutsch(e) Staatsangehörigkeit annehmen. Ich befinde mich unter der BRD noch bis 2018 unter Bewährung. Könnte dies ein Problem für mich werden, dass die mir einen Strick daraus drehen?
A: Es ist keine Annahme sondern eine Feststellung! Es geht auch nicht um die deutsche Staatsangehörigkeit sondern um die Bundesstaatenangehörigkeit. Wenn Sie diese nachweisen können sollte es keine Probleme geben.
F: Wie lange darf die Behörde eigentlich brauchen bis der Antrag durch ist.
F: Wenn ich in Heidelberg geboren bin, in einer Gemeinde in der Nähe aufgewachsen bin bis zum 27. Lebensjahr, jetzt ersten Wohnsitz in München, zweiten in Hessen habe --> in welchem Ort bei welcher Behörde beantrage ich den gelben Schein in diesem Fall?
Vielen Dank im Voraus wenn ihr mir weiter helfen könnt!!!
A: Wahrscheinlich in der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort.