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Fragen und Antworten

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13.04.2016
Ede
F: Guten Tag. Ich möchte auch meinen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen und habe auch alle erforderlichen Unterlagen beisammen. Jetzt habe ich allerdings gelesen (wohl aber nicht verstanden), das dass Stag am 20.10.2015 heimlich abgeändert wurde?! Können Sie das bestätigen? Was bedeutet das für "UNS"? Ist es grundsätzlich noch möglich die Staatsangehörigkeit gem. RuStaG Stand 1913 zu erhalten?

A: Die Änderung betraf uns nicht.


13.04.2016
Uranus
F: Hallo zusammen, und guten Tag. Ich plage mich seit einiger Zeit mit der Frage rum,gelber Schein oder nicht. Ich bin unehelich geboren, mein Vater soll Amerikaner sein. Meine Mutter hat Jahre nach meiner Geburt einen Amerikaner geheiratet, und ist mit ihm nach USA ausgewandert.Meine Mutter ist die Eheliche Tochter meiner Großeltern, wobei mein Opa Deutscher ist, und meine Großmutter aus Posen stammt. Meine Großeltern waren erziehungsberechtigte,weil meine Mutter mich bei ihnen zurück ließ.Ich habe auch den Status als Halbwaise. Großvater ist 1901 geboren in Deutschland. Meine Frage: Bestehen unter diesen Voraussetzungen bei mir die Möglichkeit den "Gelben Schein" zu bekommen? Ich wäre ihnen sehr verbunden, wenn sie mir eine Auskunft geben könnten. Mit freundlichen Grüßen Uranus

A: Ja wenn nicht Sie wer dann.


12.04.2016
fam. m
F: Antrag zum 2.mal abgelehnt. Grund: Mangel eines konkreten Feststellungsinteresses. Trotz Hinweis auf das Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit - BGBl. Teil II 2004 S. 584 (Artikel 10), der nicht geklärten Rechtstellung als Deutscher, der nur "Behandlung" von deutschen Behörden als deutscher Staatsangehöriger, und das der Perso oder der Reisepass kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, da Sie lediglich die Vermutung begründen, dass der Behandelnde oder Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die Behörde schreibt: Das Bestehen der d. Staatsangehörigkeit gem. StAG §30(1)wird auf Antrag festgestellt. Hierbei handelt es sich um einen feststellenden Verwaltungsakt, dem verwaltungsverfahrensrechtlich ein berechtigtes Feststellungsinteresse zugrunde liegen muss, unabhängig davon, ob dies dem Wortlaut des StAG §30 entnommen werden kann (vgl. Kommentierung von Marx in Gemeinschaftskommentar StAR Luchterhand). Es liegt kein Feststellungsinteresse vor, da von deutschen Behörden als d. Staatsangehöriger behandelt, der Besitz ist nicht strittig und somit nicht klärungsbedürftig. Ich denke die wollen mich in die Verwaltungsfalle locken. Soll ich meinem nächsten Schreiben mit nochmaligem Antrag an den Landrat bereits eine Fachaufsichts- mit gleichzeitiger Diskriminierungsbeschwerde gegen die Mitarbeiter beifügen, oder sollte ich ein persönliches Gespräch mit dem Zuständigen für die Deutsche Frage führen und meine gültigen Rechte Vor-Ort vortragen?

A: Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde wäre jetzt das richtige Mittel. Als Argumentation kann man u.a. dabei auch folgenden Verstoß gegen europäisches Recht anführen:

Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit
(Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 15 Seite 578, 584, ausgegeben zu Bonn am 18. Mai 2004)

Artikel 10 - Bearbeitung der Anträge
Jeder Vertragsstaat stellt sicher, daß Anträge auf Erwerb, Beibehaltung, Verlust, Wiedererwerb oder Bestätigung der Staatsangehörigkeit in angemessener Zeit bearbeitet werden.


11.04.2016
Ingraban
F: Nach RuStaG erbt das eheliche Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters. Meine relevanten Ahnen: Opa Georg 1898 in München geboren - also Königreich Bayern, wanderte irgendwann mal (vor 14) nach Chemnitz, Königreich Sachsen, aus. Papa wurde dort 1914 geboren. Ich wiederum wurde 1957 in Darmstadt, Großherzogtum Hessen geboren. Bin ich also bayerischer Staatsangehöriger? Oder ist Opa Georg etwa durch den Zuzug nach Sachsen sächsicher Staatsbürger geworden? Oder bin ich gar Hesse?

A: Da werden Sie wohl Bayer sein. Ein Wechsel der Staatsangehörigkeit hätte Ihr Opa aktiv vornehmen müssen.


11.04.2016
Anna
F: welches Ausländeramt ist für mich als in Belgien lebende Deutsche zuständig, Brüssel oder Berlin? Danke und Gruß, Anna

A: Die BVA in Köln.


10.04.2016
thomas
F: Kann ich (beglaubigte) Kopien der Familienstammbuecher meiner Vorfahren benutzen am meine Abstammnung nachzuweisen? Dort sind ja alle Geburten eingetragen. Gruss!

A: Selbstverständlich, das ist der Idealfall!


10.04.2016
cookee
F: Ich möchte für meinen Sohn (8 Jahre) auch die Staatsangehörigkeit feststellen lassen. Sollte ich warten, bis meine festgestellt worden ist, um die schriftliche Ausführung des Antrages zu verkürzen oder benötigt er auch die komplette Abstammungslinie? Wenn ja: Wo bekomme ich Anlage V für den Ur Ur Großvater. Die kann ich nicht wirklich finden? MfG

A: Am besten, Sie erledigen alles in einem Aufwasch. Dann reicht es auch, wenn Sie sich für Ihren Sohn auf sich selbst beziehen. Aber abgesehen davon ist die Anlage V für den UrUrgroßvater ganz einfach zu erstellen. Sie nehmen das Standardformular und setzen handschriftlich ein "Ur" vor den Urgroßvater... ;-)


10.04.2016
Eugen
F: Wird für den GelbenSchein nur die Geburts-oder Sterbeurkunde benötigt,oder reicht auch ein Taufzeugnis? Danke.

A: Eines von beiden sollte ausreichen, aber ein Taufzeugnis definitiv nicht.


10.04.2016
Ulf
F: Ich habe eine Frage zu Kopien vom Reisepass. Da ich den (roten) noch besitze, möchten die eine Kopie davon (steht ja auch so im Antrag F unter 2.3). Ist es ratsam, die gewünschte Kopie einzureichen, oder kann man das "verweigern"? Wenn ja, was sollte man als Begründung angeben?

A: Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!


09.04.2016
Janna
F: Hallo. Habe das Problem das ich aus Kasachstan komme. Jetzt denke das es für mich und meiner Familie nicht möglich ist Dokumente zu finden von meinen Vorfahren. Das währen dann meine Uhrgroßeltern. Haben leider nichts von ihnen. Ihre Kinder sind alle gestorben ,also auch meine Oma. Weiß nur das meine Oma schon dort zu Welt kam 1935. Ihr Vater war vom Jahr 1909. Weiß nicht weiter ,sprich ob es trotzdem für mich die Möglichkeit besteht den Gelben Schein zu bekommen. Danke

A: Für den Gelben Schein sollten Sie Vorfahren haben die auf deutschen Boden im Gebietsstand 1913 geboren worden sind. Die nötigen Urkunden bekommen Sie vom Geburtsstandesamt des Vorfahren. Anfangen sollten Sie mit Ihrer. Dort finden Sie die Infos zu Ihrem Vater und dann Schritt für Schritt zurück.


09.04.2016
markus
F: Im Antrag zum Gelben wird die Auflistung der Aufendhaltsorte Verlangt. Es beruflichen Gründen bin ich bis heute genau 19 mal in dder BRD umgezogen. Dazu kommen berufliche Aufendhalte in der Schweiz, in Österreich und Australien. Ich bekomme das niemals korrekt zusammen. Soll ich das Feld freilassen? kommt es beim freilassen zu komplikationen mit der Behörde? Vielen Dank für Eure Hilfe-freu mich von Euch zu hören

A: Dann kommen auf alle Fälle nachfragen. Ausfüllen nach besten Wissen und Gewissen.


08.04.2016
jürgen
F: Antrag: Kann ich für den Antrag meine selbst hergestellten Kopien der AbstammungsUrkunden auf dem Amt beglaubigen lassen oder wollen die das man deren Kopien kauft?

A: Es sollte die Kopie reichen. Die Originale können bei Abholung vorgelegt werden.


08.04.2016
Silli
F: würde es nicht, anstatt alle Nachweise der Abstammung zu erbringen, reichen, wenn als Nachweis der Staatsangehörigkeitsausweis des Vaters eingereicht wird?

A: Das sollten Sie den Bediensteten der Behörde Fragen. Seine Ableitung ist dann aber zu beachten.


08.04.2016
ines
F: ich wurde unehelich geboren und im alter von 10 jahren von dem neuen ehemann meiner mutter adoptiert. muss ich für die beantragung des gelben scheins nach meiner mutter gehen?

A: nach Adoptivvater


08.04.2016
Ingraban
F: F: Muß eigentlich jeder Antrag separat gestellt werden, oder könnte ich auch gleichzeitig den Antrag (FK) für unseren ehelichen 11-jährigen Sohn stellen?

A: Am besten alles in einem Abwasch und eigenen Antrag.


07.04.2016
Sebastian
F: Ich habe fast alle Unterlagen für den gelben Schein zusammen. Problem: Mein Großvater ist 1905 in Pfalzburg geboren, damals im Kreis Saarburg, heute in Lothringen / Frankreich. Wie komme ich an seine Geburtsurkunde?

A: Über das dortige Standesamt.


07.04.2016
petra
F: ich hätte bitte eine Frage, mein gelber Schein ist abgelaufen seit 1964. Ist der noch gültig. Dann bin ich adoptiert, ich habe nur die Unterlagen meiner Adoptionseltern, Großeltern und Urgroßeltern, genügt das ? Ich bin ledig und habe ich 2 Kinder aus Russland adoptiert, sie haben einen deutschen Pass und einen abgelaufenen russ. Pass. kann ich bei ihnen auch als Ahnen meine Adoptionseltern angeben als nachweis? Wäre sehr dankbar, wenn Sie mir diese Fragen beantworten könnten, mit freundlichen Grüßen

A: 1. In der Ausländerbehörde nachfragen, der könnte einfach erneuert werden.
2. Die Unterlagen sind vorraussetzung.
3. Ja


06.04.2016
yvi
F: ich hatte die frage vergessen. Die Abstammung können wir nach weisen, aber mein Mann hat nie Wehrdienst geleistet. Dieser wurde 2x verschoben und dann ausgesetzt wegen dem Status Verheiratet. Ist es ein Grund für Verlust der Staatsbürgerschaft, vgl RuStAG §17?

A: nein


06.04.2016
Ratlos
F: Hallo, ich lebe in den USA (mein Mann ist Amerikaner), bin aber Deutsche und kann meine Vorfahren relativ weit zurueck verfolgen und vor 1875, aber wie kann ich den gelben Schein erwerben und was fuer Vor- und Nachteile haette es fuer nich hier in Amerika? Meine Tochter hat beide Staatsangehoerigkeiten durch Geburt, wie auch meine Enkelin, kann man die gelben Scheine trotzdem beantragen?

A: Der gelbe Schein wird benötigt seine Rechte in der Besatzerverwaltung (BRvD). durchzusetzen. Dadurch dürfte der Ihnen beim Besatzer nichts nützen. Wichtig ist für Sie, die Geburts- und Heiratsurkunden zusammen zu haben. Werfen Sie auch mal ein Blick ins RuStAG § 6.


05.04.2016
Vater
F: Hallo, ich habe für mich den Gelben Schein bekommen und auch den RuStAG-Eintrag. Soweit so gut. Danke für die vielen Infos hier. Bis wohin müssen meine Kinder jetzt die Nachweise erbringen? Auch bis vor 1913 (so dass es mit jeder Generation mehr Urkunden werden), oder reicht ab jetzt die Angabe von mir in der Anlage V als Vater für den Gelben Schein mit RuStAG-Eintrag?

A: Die Frage sollten Sie dem Bediensteten der Ausländerbehörde stellen.


05.04.2016
yvi
F: Die Abstammung können wir nach weisen, aber mein Mann hat nie Wehrdienst geleistet. Dieser wurde 2x verschoben und dann ausgesetzt wegen dem Status Verheiratet.

A: Wo liegt jetzt das Problem? Kein Wehrdienst, keine Eintragung im Antrag.


04.04.2016
Sascha
F: Ich habe in meinen Antrag habe ich Preußen [Deutschland_als Ganzes]eingetragen. Ist dieses falsch?

A: Nein alles gut!


02.04.2016
Mynblues
F: Hallo und zwar stellt sich mir die Frage welche Staatsangehörigkeit ich habe. Da ich unehelich zur Welt gekommen bin und meine Eltern auchn icht geheiratet haben muss ich wenn ich den Gelben Schein haben nach meiner Mutter gehen sie ehelich geboren weiter zu meinem Opa der Ehelich geboren auch wiederum nach meinem Uropa. Mein Opa sowie auch mein Uropa sind in Luxenburg geboren und in den Späten 1930er Jahren nach Deutschland gekommen. Wie verhält sich denn dann meine Abstammung !? RuStag 1913 wäre ja dann gar nicht möglich wenn ich das Richtig sehe. Korrigiert mich wenn ich Falsch liege.

A: Das mit der Abstammung sehen Sie richtig. Da wird es wohl nur die unmittelbare Reichsangehörigkeit. Ist aber besser als keine!


02.04.2016
Walhallaruft
F: Hi Ist das für den Antrag Ok wenn ich die Linie meiner Mutter verfolge trotz das ich ein eheliches Kind bin Da mein Vater bereits verstorben ist bzw ich seit über 35 Jahren keinen Kontakt zu dessen Familie habe? MfG

A: Ich weiß nicht wie oft wir die Frage hier noch beantworten sollen.

NEIN!!!!!!!!!!

RuStAG § 4
[1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.


01.04.2016
Tom
F: Habe vor 3 Wochen meinen kompletten Antrag incl Urkunden bis 1887 bei der Ausländerbehörde persönlich vorbeigebracht.Die Geburts und Heiratsurkunden meiner Vorfahren wollte der eigentlich ganz nette Herr garnicht genauer anschauen oder Kopieren. Er sah sie zwar , aber hat sie nicht gelesen."Die können sie wieder mitnehmen". Sie haben ja alle Angaben in ihrem Antrag und dem der Vorfahren eingetragen. Eigentlich hatte ich ja ein ungutes Gefühl, aber aufgrund der freundlichkeit habe ich das dann so gemacht. Gestern,nach knapp 3 Wochen war der Gelbe im Briefkasten incl. einer Zahlungsaufforderung von 25 €. Auf dem Gelben sind Vor und Nachname jeweils nur der erste Buchstabe großgeschrieben. Auch ist der Nachname in Sperrschrift. Eine Vollauskunft der Gemeinde war heute ( der Gelbe ist erst einen Tag hier) noch ohne eine Änderung /Eintrag. Vermutlich noch zu früh.Esta Auskunft habe ich heute ebenfalls beantragt. Was meint ihr zu dem Fall ? Kann ich davon ausgehen , das alles richtig abgelaufen ist , wenn die Schreibweise im Gelben in Ordnung ist ? Gruß Tom

A: Na, mal abwarten wie der ESTA-Auszug aussieht, auf sowas sollte man sich jedoch eigentlich besser nicht einlassen. Aber erstmal herzlichen Glückwunsch!


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