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Fragen und Antworten

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31.03.2016
Mario Warner
F: F: Hallo, meine Mutter ist Deutsche, mein Vater ist Franzose und waren zum Zeitpunk meiner Geburt verheiratet. Ich bin in Frankreich geboren. Kann ich mich auf meine Mutter berufen? Danke A: Auch für Sie ändert sich an dem $ 4 (1) RuStAG nichts... ;-) Wie soll ich das verstehen? Kann ich eine deutsch Staatsangehoerigkeit bekommen oder nicht? Vielen Dank!

A: § 4 RuStAG
(1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist für Sie im Grunde immer drin, aber bzgl. der Bundesstaatsangehörigkeit nach RuStAG 1913, um die es hier ja vornehmlich, wenn auch nicht ausschließlich geht, sieht es nunmal schlecht aus.


31.03.2016
Chrissy85
F: Hallo ihr Lieben. Ich habe eine Frage und zwar meine Oma ist Schlesien 1914 geboren. Sie musste durch den Besatzer "nach Deutschland fliehen". Meine Mutter jedoch ist in Sachsen geboren. Welchem Bereich der damaligen Staatsangehörigkeit zählt man dann?

A: Zunächst stellt sich die Frage, ob sowohl Sie als auch Ihre Mutter UNehelich geboren sind, damit Ihre Großmutter mütterlicherseits überhaupt zum Tragen kommt. Die Staatsangehörigkeit jedenfalls haben Sie von einem oder einer Vorfahren/in geerbt, der / die vor 1914 geboren wurde. Bitte beachten Sie aber auf jeden Fall, daß Schlesien kein Bundesstaat ist. schauen Sie zu diesem Zweck bitte unbedingt vorher in das Gemeindeverzeichnis auf unserer Seite.


31.03.2016
Mario Warner
F: Hallo, meine Mutter ist Deutsche, mein Vater ist Franzose und waren zum Zeitpunk meiner Geburt verheiratet. Ich bin in Frankreich geboren. Kann ich mich auf meine Mutter berufen? Danke

A: Auch für Sie ändert sich an dem $ 4 (1) RuStAG nichts... ;-)


31.03.2016
PJ
F: durch mehrmaligen wohnungswechsel aus arbeitsplatzgründen bin ich gezwungen, das jeweilige einw.-meldeamt um eine erklärung zu bitten. ist es erforderlich, daß ich jeden wohnungswechsel anzeige?

A: Nein, das ist reine Schikane! Sie sind lediglich zur Glaubhaftmachung verpflichtet. Wenn der Sachbearbeiter Sie dazu nötigen will, fragen Sie ihn, ob er Sie der Falschaussage bzgl. Ihrer Angaben zu den Aufenthaltszeiten bezichtigen will und worauf er seine Zweifel begründet. Für ihn sind es max. 3 Klicks und er hat die Informationen aus den Melderegistern. Wie gesagt, reine Schikane!


31.03.2016
OpaAdolf
F: Opa hieß so !!! Meine Tochter wird in ein paar Wochen 16 ich nehme an für sie gilt der gleiche Wertegang wie hier beschrieben? Wie ist das aber mit meiner Enkelin die im Sommer geboren wird :((( ???

A: Für Kinder unter 16 Jahren ist der Antrag FK zu verwenden: Antrag FK (Kinder bis 16 Jahre)


31.03.2016
Walhallaruft
F: Guten Morgen Mein Sachverhalt Ich lebe seit fast 9 Jahren in der Schweiz habe also meinen Hauptwohnsitz hier dementsprechend verfüge ich auch nur über einen Reisepaß. Ich habe auch keine Meldeadresse mehr in Deutschland.Ich komme aus Thüringen. Wie sehe also der Wertegang in meinem Fall aus? Wo muß ich zu welchen Behörden? Muß ich mich erst wieder in Deutschland melden?

A: Nein, Sie richten den Antrag einfach wie beschrieben direkt ans BVA in Köln.


29.03.2016
Magister Ludi
F: Lieber Reiner Oberüber, sowohl mein Vater, als auch Großvater (gestorben in Oldenburg) sind in Breslau geboren. Wie kann ich deren Geburtsurkunden bekommen, bzw. reicht ggf. auch die Sterbeurkunde aus Oldenburg für die Anlage V aus? Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus ... danke!

A: Den Reiner finden Sie hier zwar nicht, aber Sterbeurkunden reichen auch aus. Darüber hinaus finden Sie hier ein zweisprachiges Formular Zur Anforderung von Urkunden aus diesem Gebiet: Antragsformular Urkunden (polnisch)


29.03.2016
Susanne
F: Ich hatte schon ein paarmal bei euch nachgefragt und wollte mich recht herzlich für eure Hilfe und Engagement bedanken. Eine erste Erfolgsmeldung habe ich, für mich und meine Kinder habe ich den GS. Er ist sogar per Post geschickt worden ohne größere Probleme und Widerstände. Jetzt werde ich den EStA Auszug beantragen. Ich hoffe alles läuft weiter so unproblematisch. Muss es noch irgendwo eingetragen werden, was kontrolliert werden müsste? Den Widerspruch empfehlt ihr nicht mehr, oder? Vielen Dank!

A: Herzlichen Glückwunsch!
Der Widerspruch ist obsolet, man kann natürlich einen einlegen, aber die Verwaltung macht teilweise ein Geschäftsmodell daraus, indem sie die Ablehnungen manchmal kostenpflichtig ausstellt und manch einer damit noch nicht wirklich umzugehen weiß.
Wichtig wäre noch, sich eine Vollauskunft bei der Gemeinde zu besorgen. Da muß der Staatsangehörigkeitsausweis auftauchen.


28.03.2016
Karin-Elisa
F: Hallo liebes Gelber Schein-Team, da ich ein eheliches Kind bin, müsste ich von meinem Vater ableiten, der ist 1940 in Bürgstein/Böhmen geboren, war auch ehelich. Sein Vater ist auch 1905 in Bürgstein geboren. Mütterlicherseits ist die Mutter 1908 in München geboren, Ihr Vater auch 1905. Das wäre natürlich ein viel bessere Rückverfolgung. Muss ich unbedingt über den Vater gehen? Oder könnte ich auch von meiner Mutter ableiten? Vielen Dank!

A: Wenn Ihre Elter verheiratet waren müssen Sie zwingend über den Vater ableiten.


25.03.2016
exkalibrifix
F: Sehr geehrte Damen und Herren, erst mal Danke, dass es Euch gibt...Nun zu meiner Frage. Mein Opa väterlicherseits wurde in der Tschechei geboren. Er wurde dann 1934 in das Deutsche Reich eingebürgert. Hab ich dann die Möglichkeit, den gelben Schein zu erwerben?Viele Grüße aus dem Erzgebirge und frohe Osterfeiertage

A: Ja haben Sie! Sie sollten auch bis 1913 ableiten. Wenn es dann nur die unmittelbare Staatsangehörigkeit wird, ist das immer noch besser als nichts.


24.03.2016
Ludovika
F: Die Sachbearbeiterin besteht auf Meldebescheinigungen samt Staatsangehörigkeit, seit Geburt bis heute. Da sie nur Daten ab 1990 haben, müsse ich mir diese besorgen. Eine aktuelle Meldebestätigung die sie schon hat,samt dem Schreiben, dass der Antrag so zu bearbeiten ist, wie er eingereicht wurde, reicht ihr nicht.

A: So ein Quatsch! Genau diese Feststellung zu treffen ist die Aufgabe der Sachbearbeiterin. Ihre Aufgabe ist lediglich die Glaubhaftmachung und der sind Sie nachgekommen. Wir hoffen, das ist alles schriftlich gelaufen, ansonsten lassen Sie sich diesen Unfug schriftlich geben, schreiben Sie ihr das obige und kündigen Sie bei weiterer Untätigkeit eine Fachaufsichtsbeschwerde an.


24.03.2016
Wolfilein
F: Liebes gelberschein-Team, danke schön für Ihre Antwort am 13.03.2016. Ja, Sie haben recht mit dem "unserer" Politik die natürlich nicht "unsere" Politik ist. Das war von mir unbewusst und wirklich unbeabsichtigt. Das mit der Besatzerverwaltung ist mir klar. Ich bitte um Entschuldigung. Aber nun mal etwas anderes. Wie sieht es denn mit den ganzen jungen Leuten aus, die ab den 1980er-Jahren und viel später geboren sind. Die meisten von ihnen können ja leider nicht mehr vor 1914 ableiten, weil deren Väter, Großväter und Urgroßväter viel später geboren sind. Das tut mir im Herzen weh für diese jungen Leute. Was können die denn sonst noch machen?

A: Natürlich können sie! Ob man 2 oder 6 Generationen braucht um bis vor 1914 zu gelangen ist doch völlig unerheblich.


24.03.2016
Simone
F: Hallo guten Abend, also mein Vater hat 1954 sowohl in Berlin1 als auch in Polen ( Frankenstein / Baumgarten und Nimptsch ) versucht seine eigende Geburtsurkunde zu bekommen, zwecks Heirat meiner Mutter, war vergeblich er hat 1954 eidenstaatliche Versicherung abgegeben, das er dort geboren wurde und keine Unterlagen besitze. Ein paar Jahre später haben es seine Geschwister aus dem gleichen Grunde auch versucht, keine Unterlagen weder in Polen noch in Berlin 1, sie haben alles nach eidenstaatlicher Versicherung heiraten dürfen. Ich habe es auch versucht und auch heute 2016 keine Unterlagen ... was nun ? Aus der Traum vom Schein ???

A: Wenn das alles genau so dokumentiert ist, inkl. der Tatsache, daß dies bereits damals jeweils von der Verwaltung akzeptiert wurde, dann nutzen Sie diese Dokumente dafür. Auch wenn wir hoffen, daß all Ihre Vorfahren noch leben, nur der Vollständigkeit halber der Hinweis, daß ggf. Sterbeurkunden auch ausreichend sind.


24.03.2016
August
F: Mir ist bislang nicht so ganz klar, ob das Familienstammbuch als Abstammungsnachweis ausreicht, um den Statsangehörigkeitsausweis zu beantragen oder ob man weitere Unterlagen von Meldebehörden der Vorfahren, geboren vor 1914, benötigt. Mein Vater ist Kriegsvertriebener aus Breslau; das Familienstammbuch aus der Zeit, in welchem die Eher seiner Eltern, beide vor 1914 geboren, nachgewiesen ist. Langt das, um für ihn und für mich den Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen, oder sind noch Nachweise aus Breslau nötig?

A: Wenn alle Informationen (inkl. seiner Geburt) lückenlos daraus hervorgehen, dann reicht dies aus. Ansonsten würde z.B. auch eine Sterbeurkunde reichen.


24.03.2016
Ullrich R
F: Ich möchte den Gelben Schein beantragen. Und habe eine Frage zu der Abstammung. Diese geht ja immer nach dem Vater. Wenn die Eltern nicht verheiratet waren, geht es nach der Mutter. Meine Eltern sind verheiratet, waren es aber zu dem Zeitpunkt meiner Geburt noch nicht. Also geht es nach der Mutter?

A: Wenn Ihre Eltern nach innerhalb eines Zeitraums von 300 Tagen nach Ihrer Geburt geheiratet haben, so gilt dies noch als ehelich. Heirateten sie später, so kommt es darauf an... gibt es z.B. noch eine zweite, später für Sie erstellte Geburtsurkunde mit dem Familiennamen Ihres Vaters, dann leiten Sie auch in dem Falle über ihn ab.


23.03.2016
Alex-BR
F: Meine Herren, Vorfahr geboren in Preußen im Jahre 1861 -> Er nach Brasilien emigrierte 1888. Nach preußischen Gesetz verlor er seine Staatsbürgerschaft im Jahr 1898 auf 10 Jahre gewesen sein aus Preußen / Deutschland. Im Jahr 1913 ist es RuStAG, in Artikel 33 erwähnt die Möglichkeit, ihre Staatsangehörigkeit zu erholen. Im Jahr 1935 gibt es die Reform der RusTaG wo es die Aufhebung des Artikels 33. Nach dem BVA shouldnt meine Vorfahren haben den Antrag auf Staatsbürgerschaft BVA bis 1935 gemacht und die er getan hat, ich habe kein Recht, für meine Staatsbürgerschaft zu beantragen. Die Informationen, die ich habe, ist die que Reform von 1935 wurde 1999 aufgehoben. Was ist Ihre Meinung? Danke.

A: Did you try to contact us by using our "Kontakt-Formular" and announcing your e-mail address yet? If so, please notice, that we are looking for a colleague, who is able to correspond in portuguese and / or spanish with our fellow Germans in Southamerica to be able to reach as much people with german heritage as possible. On the other hand, we would also appreciate your efforts to find someone, who is able to communicate with us in german as mediator, so that you are in the position to spread the word throughout the german community in Southamerica without too much information getting lost in translation, because from our point of view, there is a vast potential!
Thank you!


22.03.2016
andreachristine
F: Mein Großvater(geb.1906) ,mein Vater(geb.1934) sind beide in Janov n. N (Johannesberg)geboren Also K.und K. Monarchie.RuSTAG1913 4.1 geht nicht. Ist dann die Ableitung nach RuSTAG 1913Paragaph 7.1 richtig? Meine Vorfahren haben damals Aufnahme in Hettstedt/Sachsen-Anhalt gefunden. Leider gibt es keinen Vertriebenenschein. Sie sind nach 1946 freiwillig in einem sog.antifaschistischen Vertriebenentreck nach Hettstedt gekommen.Wäre sehr dankbar für jegliche Hilfestellung

A: Nein, so wird das leider nichts. Wie es aussieht müssen Sie sich wohl mit der deutschen Staatsangehörigkeit zufrieden geben.


22.03.2016
Elisa
F: So die von mir genannte Frist ist abgelaufen, der Sachbearbeiter wollte noch eine Meldebest.., die hat er bekommen, und nun - keine Reaktion, oder mache ich mir zu viele Gedanken, soll ich noch warten, bis wann und auf was? Was ratet ihr mir? Da ich keine fruchtlosen Gespräche führen möchte, die ins Nichts führen,nehme ich von einer persönlichen und telefonischen Begegnung (erst mal) Abstand. Was meint ihr?

A: Das kommt darauf an, wieviel Zeit Sie ihm gegeben haben. Aber sich einfach mal nach dem Bearbeitungsstand erkundigen kann eigentlich nicht schaden.


21.03.2016
Gerd
F: Noch eine kurze Frage:Ist es besser,den Antrag persönlich beim Leiter des Ausländeramtes abzugeben oder reicht es per Einschreiben( Rückschein???)? Bei der persönlichen Abgabe könnten Fragen gestellt werden.Vielen Dank

A: Lesen Sie unter Erprobtes auf der seite den Artikel "Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!".


21.03.2016
Horst
F: Hallo, ich habe mal eine Frage bezüglich der Positiven Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit. Ich habe alle Schritte genau so wie erläutert befolgt und meinen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und auch ausgestellt bekommen. Nach Abfrage im EStA Register, ist bei mir im EStA-Register aber vermerkt, erworben durch sonstiger Erwerbsgrund. Auf Anfrage beim Landratsamt warum bei mir nicht drin steht nach Abstammung/Geburt RuStAG 1913, wurde mir mitgeteilt, das ab Februar 2016 alle die zwischen 1967 und 1990 in der DDR geboren sind, es jetzt so ausgestellt wird. Ist das richtig so?

A: Fragen Sie dort nach, auf welcher Rechtsgrundlage das basiert.


20.03.2016
Nessarius
F: Also muss ich die Scheidungsurkunde auch noch beantragen? Die Geburtsurkunde meiner Mutter beinhaltet doch auch die Eltern inkl. Familienstand. Das heißt, daraus ist ersichtlich, DASS meine Großeltern noch verheiratet waren.

A: Wie gesagt, es kommt darauf an, daß die Verhältnisse eindeutig nachvollziehbar sind. Wenn sie das aus den vorhandenen Dokumenten sind, dann reicht das aus.


20.03.2016
Nessarius
F: Ich weiß nicht, wann meine Großeltern sich geschieden haben. Habe nur die Eheschließung hier in Form der Eheurkunde vorliegen. Und eben die Eheurkunde von ihrem darauf folgendem Mann, meinen Stief-Opa. Ist das wichtig, wann die beiden geschieden wurden?

A: Ja, sicher ist sicher. Das sollte aber eigentlich aus den Urkunden Ihres Großvaters hervorgehen. Sie müssen ja nachweisen, daß die Scheidung nach der Geburt Ihres Vaters bzw. Ihrer Mutter erfolgt ist um die eheliche Ableitung zu belegen.


19.03.2016
Manu
F: Hallo, vielen Dank für die schnelle Hilfestellung. Ich werde im Laufe der Woche den Antrag erneut einreichen und mich an die von Ihnen gegebenen Antworten halten und sie bei Interesse auf dem laufenden halten. Viele grüße aus der Provinz Westfalen Manu

A: Gerne...


19.03.2016
Manu
F: Wie wäre die weitere vorgehensweise in meiner Angelegenheit? Der Antrag ist korrekt ausgefüllt, alle Anlagen sind vorhanden sprich, Geburts-, Heirats-, und Sterbeurkunden von Vater, Großvater und Ur-Großvater. Meldebescheinigung etc. alles den Anlagen beigefügt und zudem noch gesondert vermerkt welche Anlagen alle mitgesendet worden sind. Der Herr beruft sich ja hier auf §30 StAG, mein Antrag nach ist jedoch nach dem RuStAG abzuleiten wodurch sich ja eindeutig die Abstammung durch Geburt ergiebt. Zumal ich wieder den "richtigen" Antrag mitgeschickt bekommen habe den ich natürlich nicht ausfüllen werde. Ich weis leider nicht weiter :( Viele Grüße aus der Provinz Westfalen Manu

A: Natürlich beruft er sich auf das StAG, das ist auch vollkommen richtig. Auf diese Äußerungen ist gar nicht einzugehen. Argumentieren Sie wie in unserer Antwort zuvor. Darüber hinaus gibt es keinerlei Rechtsgrundlage für die Form des Antrags, im Grunde kann dieser auch formlos gestellt werden. Hilft das wieder nichts, dann reichen Sie den Antrag erneut beim Landrat direkt ein, inkl. einer Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter. Dies können Sie ihm gegenüber ja jetzt schonmal ankündigen.


19.03.2016
Manu
F: Ich habe am 29.02.16 meinen Antrag an die zuständige Ausländerbehörde geschickt. 3 Tage später, aslo am 03.03.16 habe ich meinen Antrag zurückbekommen mit der Antwort ich hätte den Vordruck für Auslandsdeutsche benutzt. Mir wurde der "richtige" Antrag mitgeschickt. Am 14.03.2016 habe ich meinen Antrag (natürlich den gleichen wie zuvor, also Atrag F + Anlage V) wieder zur zuständigen Behörde geschickt mit der Begründung das meinem Antrag nichts hinzuzufügen ist und mir bei nicht Bearbeitung eine Kostenpflichtige Ablehnung erteilt werden soll. Desweiteren habe ich nach der Rechtsgrundlage gefragt. Heute kam nun die Antwort: Sehr geehrter Herr **** mit Schreiben vom 29.02.2016 beantragten Sie die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises. Mit Schreiben vom 01.03.2016 habe ich Sie darauf hingewiesen, dass alle Angaben in Ihrem Antrag, speziell zum Besitz anderer Staatsangehörigkeiten, entsprechend den Vorgaben des §30 Absatz 2 StAG belegt werden müssen. Dies ist maßgeblich, da durch den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit u.U. der Verlust der deutschen Staatsangehörigeit eintritt. Ich fordere Sie daher auf, mir den Besitz und den Erwerrb Ihrer Staatsangehörigkeit des Königreich Preussen, entsprechend den Vorschriften über den Nachweis der Staatsangehörigkeit dieses Staates, nachzuweisen. Ohne diese Unterlagen ist eine Abschließende Bearbeitung Ihres Antrages nicht möglich. Ich weis im moment nicht weiter, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen Viele Grüße aus der Provinz Westfalen Manu

A: Diese sind anhand der eingereichten Urkunden durch Ihre Abstammung dokumentiert. Genau diese Feststellung soll doch die Behörde wie gesagt anhand der Urkunden treffen. Es wird immer abstruser...


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