F: würde es nicht, anstatt alle Nachweise der Abstammung zu erbringen, reichen, wenn als Nachweis der Staatsangehörigkeitsausweis des Vaters eingereicht wird?
A: Das sollten Sie den Bediensteten der Behörde Fragen. Seine Ableitung ist dann aber zu beachten.
F: ich wurde unehelich geboren und im alter von 10 jahren von dem neuen ehemann meiner mutter adoptiert. muss ich für die beantragung des gelben scheins nach meiner mutter gehen?
F: F: Muß eigentlich jeder Antrag separat gestellt werden, oder könnte ich auch gleichzeitig den Antrag (FK) für unseren ehelichen 11-jährigen Sohn stellen?
A: Am besten alles in einem Abwasch und eigenen Antrag.
F: Ich habe fast alle Unterlagen für den gelben Schein zusammen. Problem: Mein Großvater ist 1905 in Pfalzburg geboren, damals im Kreis Saarburg, heute in Lothringen / Frankreich. Wie komme ich an seine Geburtsurkunde?
A: Über das dortige Standesamt.
F: ich hätte bitte eine Frage, mein gelber Schein ist abgelaufen seit 1964. Ist der noch gültig. Dann bin ich adoptiert, ich habe nur die Unterlagen meiner Adoptionseltern, Großeltern und Urgroßeltern, genügt das ? Ich bin ledig und habe ich 2 Kinder aus Russland adoptiert, sie haben einen deutschen Pass und einen abgelaufenen russ. Pass. kann ich bei ihnen auch als Ahnen meine Adoptionseltern angeben als nachweis? Wäre sehr dankbar, wenn Sie mir diese Fragen beantworten könnten, mit freundlichen Grüßen
A: 1. In der Ausländerbehörde nachfragen, der könnte einfach erneuert werden.
2. Die Unterlagen sind vorraussetzung.
3. Ja
F: ich hatte die frage vergessen.
Die Abstammung können wir nach weisen, aber mein Mann hat nie Wehrdienst geleistet. Dieser wurde 2x verschoben und dann ausgesetzt wegen dem Status Verheiratet.
Ist es ein Grund für Verlust der Staatsbürgerschaft, vgl RuStAG §17?
F: Hallo, ich lebe in den USA (mein Mann ist Amerikaner), bin aber Deutsche und kann meine Vorfahren relativ weit zurueck verfolgen und vor 1875, aber wie kann ich den gelben Schein erwerben und was fuer Vor- und Nachteile haette es fuer nich hier in Amerika? Meine Tochter hat beide Staatsangehoerigkeiten durch Geburt, wie auch meine Enkelin, kann man die gelben Scheine trotzdem beantragen?
A: Der gelbe Schein wird benötigt seine Rechte in der Besatzerverwaltung (BRvD). durchzusetzen. Dadurch dürfte der Ihnen beim Besatzer nichts nützen. Wichtig ist für Sie, die Geburts- und Heiratsurkunden zusammen zu haben. Werfen Sie auch mal ein Blick ins RuStAG § 6.
F: Hallo, ich habe für mich den Gelben Schein bekommen und auch den RuStAG-Eintrag. Soweit so gut. Danke für die vielen Infos hier. Bis wohin müssen meine Kinder jetzt die Nachweise erbringen? Auch bis vor 1913 (so dass es mit jeder Generation mehr Urkunden werden), oder reicht ab jetzt die Angabe von mir in der Anlage V als Vater für den Gelben Schein mit RuStAG-Eintrag?
A: Die Frage sollten Sie dem Bediensteten der Ausländerbehörde stellen.
F: Die Abstammung können wir nach weisen, aber mein Mann hat nie Wehrdienst geleistet. Dieser wurde 2x verschoben und dann ausgesetzt wegen dem Status Verheiratet.
A: Wo liegt jetzt das Problem? Kein Wehrdienst, keine Eintragung im Antrag.
F: Ich habe in meinen Antrag habe ich Preußen [Deutschland_als Ganzes]eingetragen.
Ist dieses falsch?
F: Hallo und zwar stellt sich mir die Frage welche Staatsangehörigkeit ich habe. Da ich unehelich zur Welt gekommen bin und meine Eltern auchn icht geheiratet haben muss ich wenn ich den Gelben Schein haben nach meiner Mutter gehen sie ehelich geboren weiter zu meinem Opa der Ehelich geboren auch wiederum nach meinem Uropa. Mein Opa sowie auch mein Uropa sind in Luxenburg geboren und in den Späten 1930er Jahren nach Deutschland gekommen. Wie verhält sich denn dann meine Abstammung !? RuStag 1913 wäre ja dann gar nicht möglich wenn ich das Richtig sehe. Korrigiert mich wenn ich Falsch liege.
A: Das mit der Abstammung sehen Sie richtig. Da wird es wohl nur die unmittelbare Reichsangehörigkeit. Ist aber besser als keine!
F: Hi Ist das für den Antrag Ok wenn ich die Linie meiner Mutter verfolge trotz das ich ein eheliches Kind bin Da mein Vater bereits verstorben ist bzw ich seit über 35 Jahren keinen Kontakt zu dessen Familie habe? MfG
A: Ich weiß nicht wie oft wir die Frage hier noch beantworten sollen.
NEIN!!!!!!!!!!
RuStAG § 4
[1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.
F: Habe vor 3 Wochen meinen kompletten Antrag incl Urkunden bis 1887 bei der Ausländerbehörde persönlich vorbeigebracht.Die Geburts und Heiratsurkunden meiner Vorfahren wollte der eigentlich ganz nette Herr garnicht genauer anschauen oder Kopieren. Er sah sie zwar , aber hat sie nicht gelesen."Die können sie wieder mitnehmen".
Sie haben ja alle Angaben in ihrem Antrag und dem der Vorfahren eingetragen.
Eigentlich hatte ich ja ein ungutes Gefühl, aber aufgrund der freundlichkeit habe ich das dann so gemacht.
Gestern,nach knapp 3 Wochen war der Gelbe im Briefkasten incl. einer Zahlungsaufforderung von 25 €.
Auf dem Gelben sind Vor und Nachname jeweils nur der erste Buchstabe großgeschrieben.
Auch ist der Nachname in Sperrschrift.
Eine Vollauskunft der Gemeinde war heute ( der Gelbe ist erst einen Tag hier) noch ohne eine Änderung /Eintrag.
Vermutlich noch zu früh.Esta Auskunft habe ich heute ebenfalls beantragt.
Was meint ihr zu dem Fall ?
Kann ich davon ausgehen , das alles richtig abgelaufen ist , wenn die Schreibweise im Gelben in Ordnung ist ?
Gruß
Tom
A: Na, mal abwarten wie der ESTA-Auszug aussieht, auf sowas sollte man sich jedoch eigentlich besser nicht einlassen. Aber erstmal herzlichen Glückwunsch!
F: F: Hallo, meine Mutter ist Deutsche, mein Vater ist Franzose und waren zum Zeitpunk meiner Geburt verheiratet. Ich bin in Frankreich geboren. Kann ich mich auf meine Mutter berufen? Danke
A: Auch für Sie ändert sich an dem $ 4 (1) RuStAG nichts... ;-)
Wie soll ich das verstehen? Kann ich eine deutsch Staatsangehoerigkeit bekommen oder nicht?
Vielen Dank!
A: § 4 RuStAG
(1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist für Sie im Grunde immer drin, aber bzgl. der Bundesstaatsangehörigkeit nach RuStAG 1913, um die es hier ja vornehmlich, wenn auch nicht ausschließlich geht, sieht es nunmal schlecht aus.
F: Hallo ihr Lieben. Ich habe eine Frage und zwar meine Oma ist Schlesien 1914 geboren. Sie musste durch den Besatzer "nach Deutschland fliehen". Meine Mutter jedoch ist in Sachsen geboren. Welchem Bereich der damaligen Staatsangehörigkeit zählt man dann?
A: Zunächst stellt sich die Frage, ob sowohl Sie als auch Ihre Mutter UNehelich geboren sind, damit Ihre Großmutter mütterlicherseits überhaupt zum Tragen kommt. Die Staatsangehörigkeit jedenfalls haben Sie von einem oder einer Vorfahren/in geerbt, der / die vor 1914 geboren wurde. Bitte beachten Sie aber auf jeden Fall, daß Schlesien kein Bundesstaat ist. schauen Sie zu diesem Zweck bitte unbedingt vorher in das Gemeindeverzeichnis auf unserer Seite.
F: Hallo,
meine Mutter ist Deutsche, mein Vater ist Franzose und waren zum Zeitpunk meiner Geburt verheiratet.
Ich bin in Frankreich geboren.
Kann ich mich auf meine Mutter berufen?
Danke
A: Auch für Sie ändert sich an dem $ 4 (1) RuStAG nichts... ;-)
F: durch mehrmaligen wohnungswechsel aus arbeitsplatzgründen bin ich gezwungen, das jeweilige einw.-meldeamt um eine erklärung zu bitten. ist es erforderlich, daß ich jeden wohnungswechsel anzeige?
A: Nein, das ist reine Schikane! Sie sind lediglich zur Glaubhaftmachung verpflichtet. Wenn der Sachbearbeiter Sie dazu nötigen will, fragen Sie ihn, ob er Sie der Falschaussage bzgl. Ihrer Angaben zu den Aufenthaltszeiten bezichtigen will und worauf er seine Zweifel begründet. Für ihn sind es max. 3 Klicks und er hat die Informationen aus den Melderegistern. Wie gesagt, reine Schikane!
F: Opa hieß so !!!
Meine Tochter wird in ein paar Wochen 16 ich nehme an für sie gilt der gleiche Wertegang wie hier beschrieben? Wie ist das aber mit meiner Enkelin die im Sommer geboren wird :((( ???
F: Guten Morgen
Mein Sachverhalt Ich lebe seit fast 9 Jahren in der Schweiz habe also meinen Hauptwohnsitz hier dementsprechend verfüge ich auch nur über einen Reisepaß. Ich habe auch keine Meldeadresse mehr in Deutschland.Ich komme aus Thüringen.
Wie sehe also der Wertegang in meinem Fall aus?
Wo muß ich zu welchen Behörden?
Muß ich mich erst wieder in Deutschland melden?
A: Nein, Sie richten den Antrag einfach wie beschrieben direkt ans BVA in Köln.
F: Lieber Reiner Oberüber,
sowohl mein Vater, als auch Großvater (gestorben in Oldenburg) sind in Breslau geboren.
Wie kann ich deren Geburtsurkunden bekommen, bzw. reicht ggf. auch die Sterbeurkunde aus Oldenburg für die Anlage V aus?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus ... danke!
A: Den Reiner finden Sie hier zwar nicht, aber Sterbeurkunden reichen auch aus. Darüber hinaus finden Sie hier ein zweisprachiges Formular Zur Anforderung von Urkunden aus diesem Gebiet: Antragsformular Urkunden (polnisch)
F: Ich hatte schon ein paarmal bei euch nachgefragt und wollte mich recht herzlich für eure Hilfe und Engagement bedanken. Eine erste Erfolgsmeldung habe ich, für mich und meine Kinder habe ich den GS. Er ist sogar per Post geschickt worden ohne größere Probleme und Widerstände. Jetzt werde ich den EStA Auszug beantragen. Ich hoffe alles läuft weiter so unproblematisch.
Muss es noch irgendwo eingetragen werden, was kontrolliert werden müsste? Den Widerspruch empfehlt ihr nicht mehr, oder?
Vielen Dank!
A: Herzlichen Glückwunsch!
Der Widerspruch ist obsolet, man kann natürlich einen einlegen, aber die Verwaltung macht teilweise ein Geschäftsmodell daraus, indem sie die Ablehnungen manchmal kostenpflichtig ausstellt und manch einer damit noch nicht wirklich umzugehen weiß.
Wichtig wäre noch, sich eine Vollauskunft bei der Gemeinde zu besorgen. Da muß der Staatsangehörigkeitsausweis auftauchen.
F: Hallo liebes Gelber Schein-Team,
da ich ein eheliches Kind bin, müsste ich von meinem Vater ableiten, der ist 1940 in Bürgstein/Böhmen geboren, war auch ehelich. Sein Vater ist auch 1905 in Bürgstein geboren. Mütterlicherseits ist die Mutter 1908 in München geboren, Ihr Vater auch 1905. Das wäre natürlich ein viel bessere Rückverfolgung. Muss ich unbedingt über den Vater gehen? Oder könnte ich auch von meiner Mutter ableiten?
Vielen Dank!
A: Wenn Ihre Elter verheiratet waren müssen Sie zwingend über den Vater ableiten.
F: Sehr geehrte Damen und Herren, erst mal Danke, dass es Euch gibt...Nun zu meiner Frage. Mein Opa väterlicherseits wurde in der Tschechei geboren. Er wurde dann 1934 in das Deutsche Reich eingebürgert. Hab ich dann die Möglichkeit, den gelben Schein zu erwerben?Viele Grüße aus dem Erzgebirge und frohe Osterfeiertage
A: Ja haben Sie! Sie sollten auch bis 1913 ableiten. Wenn es dann nur die unmittelbare Staatsangehörigkeit wird, ist das immer noch besser als nichts.
F: Die Sachbearbeiterin besteht auf Meldebescheinigungen samt Staatsangehörigkeit, seit Geburt bis heute. Da sie nur Daten ab 1990 haben, müsse ich mir diese besorgen.
Eine aktuelle Meldebestätigung die sie schon hat,samt dem Schreiben, dass der Antrag so zu bearbeiten ist, wie er eingereicht wurde, reicht ihr nicht.
A: So ein Quatsch! Genau diese Feststellung zu treffen ist die Aufgabe der Sachbearbeiterin. Ihre Aufgabe ist lediglich die Glaubhaftmachung und der sind Sie nachgekommen. Wir hoffen, das ist alles schriftlich gelaufen, ansonsten lassen Sie sich diesen Unfug schriftlich geben, schreiben Sie ihr das obige und kündigen Sie bei weiterer Untätigkeit eine Fachaufsichtsbeschwerde an.
F: Liebes gelberschein-Team,
danke schön für Ihre Antwort am 13.03.2016. Ja, Sie haben recht mit dem "unserer" Politik die natürlich nicht "unsere" Politik ist. Das war von mir unbewusst und wirklich unbeabsichtigt. Das mit der Besatzerverwaltung ist mir klar. Ich bitte um Entschuldigung.
Aber nun mal etwas anderes. Wie sieht es denn mit den ganzen jungen Leuten aus, die ab den 1980er-Jahren und viel später geboren sind. Die meisten von ihnen können ja leider nicht mehr vor 1914 ableiten, weil deren Väter, Großväter und Urgroßväter viel später geboren sind. Das tut mir im Herzen weh für diese jungen Leute. Was können die denn sonst noch machen?
A: Natürlich können sie! Ob man 2 oder 6 Generationen braucht um bis vor 1914 zu gelangen ist doch völlig unerheblich.