Besucher letzten 24h:
674
Besucher letzte Woche:
5.786
Besucher letzten Monat:
20.734
Besucher gesamt:
3.798.373
Besucher online:
5


Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
Nickname
Frage
ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
139

19.08.2021

2840

17.09.2024

1484

19.09.2024

225

21.08.2022

58

01.04.2016

31

01.03.2020

244

26.10.2020

3385

19.08.2024

19.03.2016
Nessarius
F: Sind beim Antrag F die Aufenthaltszeiten auf den tag genau zu dokumentieren? Ich habe nur noch die Jahresangaben im Kopf.

A: Die Jahresangaben reichen völlig aus.


19.03.2016
Ikaarus
F: Hallo, ursprünglich bin ich in Polen geboren worden, genaugenommen in der Stadt Leslau/Wloclawek. Ich bin mir nicht ganz sicher ob die Stadt zum Kaiserreich vom 1871 gehörte. Sie liegt ca. 60 km fast südlich von Torun. Wo genau meine Vorfahren gelebt haben, kann ich auch nicht sagen. Sein ca.20 Jahren lebe ich in Provinz Westfalen. Ich wurde im Jahre 2103 von der Bundesrepublik Deutschland Kreis Soest eingebürgert. Ich habe eine Einbürgerungsurkunde erhalten auf der steht "....hat mit dem Zeitpunkt dieser Urkunde die deutsch Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten. Die Einbürgerung hat sich nicht auf Kinder des/der Eingebürgerten erstreckt" Interessant ist das auf dieser Urkunde ein Adler in 2facher Ausführung mit je 6flügel auf der linken und rechten Seite zu sehen ist. Neuerdings ist der Behörde aufgefallen das ich keinen gültigen Ausweisdokumnet besitze und haben mich darauf aufmerksam gemacht das ich nach Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes verpflichtet bin einen Personalausweis zu besitzen. Kann ich einen Gelben Schein beantragen? Wenn ja muss ich auf etwas Besonderes achten, denn ich hätte stattdessen lieber einen Staatsangehörigkeitsausweis? Welche Staatsangehörigkeit sollte ich beantragen? Angeblich besitze ich die doppelte Staatsbürgerschaft, also auch die polnische. Ist das richtig? Brauche ich beide? Hat es Vorteile? reicht mir eine? Kann ich mich als vielleicht nicht deutscher (im ursprünglichem Sinne) auch auf die HLKO berufen, wenn ich mich von einer Behörde genötigt und bedroht fühle?! Schließlich lebe ich hier und es ist mein zuhause.

A: Wenn Sie bereits eine Einbürgerungsurkunde haben, dann ist der Zug für Sie eh abgefahren. Momentan ist da leider nichts zu machen.


18.03.2016
Klaus
F: Hallo zusammen, ich stehe noch am Anfang zum Gelben Schein, wenn ich den Antrag ausfülle und die Frage kommt zum Geburtsland dann steht bei mir im Gebietsverzeichnis für meinen Geburtsort der Gemeinden vor 1910 das Königreich Bayern, schreib ich das dann so in den Antrag oder muss es Preussen sein oder was? Ist schon ein bisschen kompliziert das Ganze aber ich möchte das durch zeihen. Danke im Voraus.

A: natürlich Bayern


18.03.2016
Otto
F: Hallo. Danke für die Antwort. Ich komme nochmal zurück auf meine Frage vom 14.03.2016. Mir ist eingefallen dass ich damals für die Aufenthaltsbewilligung meiner Ehegattin zu ihren Akten auch eine beglaubigte Kopie meines Personalausweises eingereicht hatte. Da meine Ehegattin immernoch im Ausländerstatus steht und die Deutsche Staatsbürgerschaft bis heute noch nicht angenommen bzw. beantragt hat, ist mit Sicherheit diese Kopie noch in der Akte zusammen mit den anderen Unterlagen im zuständigen Ausländeramt! Bitte was meinen Sie dazu??? Hat das nun folgen??? Die Frage ist mir vor der Abgabe der Unterlagen wichtig.

A: Das sollte keine Probleme geben.


17.03.2016
Sudete
F: Die Staatsangehörigkeitsfrage für Sudetendeutsche ist immer noch schwierig, da das KR Böhnen vor 1914 zu Deutsch-Österreich gehört hat und mit den Verträgen von St.German diese von Österreich im Stich gelassen wurden. Laut den Verträgen blieben Sie nur Österreicher, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten in das verbliebenen Österreich umsiedelten. Wie verhält sich das nun mit Staatsangehörigkeitsfrage für Sudetendeutsche. Bin da schon ein paar Jahre am recherchieren, habe aber noch keinen eindeutigen Nachweis, ob das nun böhmische Staatsangehörigen sind. Die tscheschiche Ausländerbehörde hält sich da sehr bedeckt und verweist an die BRiD-Verwaltung ...

A: Einfach probieren, meistens klappt es sogar.


17.03.2016
Regina
F: Hallo, habe heute vom Landratsamt eine Ablehnung erhalten, obwohl alles richtig nachgewiesen wurde. Angeblich würde kein berechtigtes Feststellungsinteresse bestehen. Wie kann ich mich gegen diese kriminellen Methoden wehren?

A: Bitte senden Sie Ihre Frage erneut inkl. des Schreibens der Behörde an die Adresse fragen@gelberschein.net.


17.03.2016
Pesto125
F: Ich habe im vergangenen Dezember den Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit mit sämtlichen Nachweisen bis 1893 korrekt gestellt und heute ein Ablehnungsschreiben bekommen mit folgender Begründung: "Aus den Antragsunterlagen geht kein berechtigtes Feststellungsinteresse Ihrerseits hervor. Es ist davon auszugehen, dass Sie vor den deutschen Behörden stets als deutscher Staatsangehöriger behandelt wurden und es ist überhaupt kein Grund erkennbar, warum Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sollten. Die Nachweise Ihrer Vorfahren in xxxx sind zweifelsfrei nach abgeschlossener Prüfung korrekt vorgetragen." Man verweist hier auf das LVwG § 87 Abs. 1 vom 02.06.1992 (Schleswig-Holstein). Im nächsten Abschnitt heißt es: "Gemäß der genannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes stelle ich fest, dass Sie über kein berechtigtes Interesse an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit verfügen. Ich beabsichtige daher, Ihren Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit abzulehnen und gebe Ihnen hiermit Gelegenheit sich bis zum xx.xx.xxxx schriftlich zu äußern." Mit so einer dreisten, abartigen und hinterlistigen Willkür hätte ich nicht richtig. Was soll ich jetzt tun?

A: Der § den Sie angeben ist kein Urteil. Er besagt lediglich, daß Sie vor Erlaß eines Verwaltungsaktes (hier: Ablehnung) anzuhören sind. Bitte senden Sie Ihre Frage erneut inkl. des Schreibens der Behörde an die Adresse fragen@gelberschein.net.


16.03.2016
Sipp
F: Gibt es auch eine ausfüllhilfe für den Antrag FK fürs Kind?

A: Nein, aber die wesentlichen Abgaben sind analog dem Antrag F auszufüllen.


15.03.2016
Gerd
F: Ich habe ganz kurze Fragen zum Formular F : 1.Bin in der DDR geboren,DDR schreiben oder Deutschland? 2.Die Telefonnummer mit angeben? 3.Aufenthaltszeiten angeben? 4.Eigene Ausweiskopie mitschicken? Vielen Dank!!!

A: 1. Deutschland
2. Nein nur Schriftlich
3. Ja
4. Nein!!! Auf gar keinen Fall eine Kopie.


14.03.2016
Otto
F: Hallo und guten Abend! Ich habe meinen Antrag jetzt ausgefüllt und abgabebereit mit den Unterlagen. Habe aber bitte noch eine wichtige Frage zu klären. Und zwar hatte ich vor 9 Jahren im Ausland meine (ausländische) Ehepartnerin nach ausländischem Recht geheiratet. Dabei hat sich mein eigener Nachname und nachdem sich auch meine Abstammung richtet geändert. Ich trage jetzt zusätzlich also zu meinem Geburtsnachnamen auch den Nachnamen meiner Frau (und ohne Bindestrich). Das ist auch im deutschen Eheregister nachträglich so erfasst worden. Meine Frage ist: Hat die ausländische Eheschließung oder Nachnamensänderung evtl. irgendwelche (negative) Auswirkungen oder Bedeutung(en) auf den Ausgang in meinem Feststellungsgesuch? Die Staatsangehörigkeit meiner Gattin habe ich bisher trotz Anspruch nicht angenommen. Bin euch dankbar für eure hilfreich Antwort. Grüße

A: Nein das hat keine Auswirkungen.


14.03.2016
Eric
F: Guten Tag. Ich wollte bitte wissen ob bei der 3. Seite der Anlage V im letzten Feld (Ich habe davon Kenntnis genommen, dass) irgendetwas angekreuzt werden muss? Vielen Dank.

A: Die Anlage V hat nur 2 Seiten gibt es dazu einen Nummer?


13.03.2016
Wolfgang
F: Guten Tag, ich habe mich aus Deutschland abgemeldet und wohne z.Zt. in Spanien, Andalusien. Ich möchte als Preusse sterben und gerne wissen, wie ich das mit dem (richtigen) Gelben Schein von Spanien aus anstellen kann. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Beste Grüße Wolfgang Kokott

A: Alle Infos zum gelben Schein finden Sie auf der Seite. Für Sie geht der Antrag dann an die BVA in Köln, oder die Botschaft in Spanien.


13.03.2016
bene
F: Mein Vater möchte den GS beantragen und meine Frage dazu ist... bekommt meine Mutter und wir als Kinder den dann auch gleichzeitig oder wie läuft das dann.??? Danke im vor raus

A: Nein! Jeder muss seinen Antrag stellen.


10.03.2016
Michael Booker
F: Mein Vater und Goßeltern wurden im 3.Reich Eingedeutscht wenn man das so nennen kann.Sie Lebten in Polen bei Lodz.Meine Vater hat den Nazi gelben schein wo ich gerade die Esta eintragungs auskunft einhole.Da mein Vater Ahnenforschung betreibt sind unsere Vorfahren ende 1790 aus württemberg nach Polen ausgewandert. Also Deutscher ....es wurde auch dort unter deutschen geheiratet. somit muss ja ein nachweiß erbracht worden sein..?? Mein Großvater ist 1963 gestorben in Leipzig .Sterbeurkunde habe ich .Wie und wo könnte ich die deutsche Abstammung meines Großvaters ihn Ehrfahrung bringen? Geboren ist er 1893..aber in Polen..

A: Sie meinen doch sicher das heutige polnisch verwaltete Gebiet, oder? Dies ist weitestgehend Reichsgebiet. Wenn sich der Geburtsort Ihres Großvaters hier findet, dann ist doch alles in Ordnung:
GEMEINDEVERZEICHNIS


10.03.2016
Rainer
F: Sowohl mein Vater als auch ich sind ehelich geboren - Ableitung in jedem Fall nach Vaterlinie. Mein Vater (Jahrgang 1934) ist gebürtiger Italiener, dem aber durch Einbürgerungsurkunde die deutsche Staatsangehörigkeit attestiert wurde - der Vater meines Vaters (da wäre ich vor 1914) ist aber Italiener und war sesshaft in Italien. Besteht eine Möglichkeit per Einbürgerung den GS zu erhalten - nach RUSTAG wäre das m.E. eher nicht möglich. Hat men dennoch eine Chance ?

A: Wenn Sie in Deutschland geboren wurden, dann bekommen Sie auch den Staatsangehörigkeitsausweis (allerdings nicht nach RuStAG 1913) und brauchen nicht den Weg über den "grünen Lappen" (Einbürgerungsurkunde) zu gehen. Also einfach ganz konventionell den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen und fertig.


09.03.2016
heiserl
F: Warum sollte man auf keinen Fall eine Kopie des Perso oder Reisepasses abgeben? Dadurch könnte man sich viel Ärger ersparen und der Bedienstete im LRA wäre zufriedengestellt?

A: Klar wäre er dann zufrieden, denn dann hätte er ja geschafft, was seine Hauptaufgabe ist, nämlich die Leute rückwärts durch die Hecke zu ziehen. Eine solche Kopie in der Akte rechtfertigt für ihn nämlich eine Ableitung nach 1937!


09.03.2016
Caron
F: Inwiefern Nachfragen? Was könnten die Behörden wissen wollen?

A: Na es könnte sein, daß man Sie auffordert aktuell beglaubigte Exemplare zu verwenden. Muß nicht sein, aber kann...


09.03.2016
Caron
F: Guten Abend zusammen! Liebes Team Sie haben bei Jansen geantworten: ..., die Beglaubigung sollte höchstens ein halbes Jahr alt sein... Meine beglaubigten Kopien "und" Urkunden hier sind alle schon über ein paar Jahre alt! Ist das schlimm und müssen für einen Feststellungsantrag neue beantragt werden?

A: Sie können es mit denen versuchen, aber es könnten Nachfragen kommen.


09.03.2016
VoHu
F: Hallo, ich habe den GS (Sachsen) und meine vollj. Tochter möchte bei ihrer Beantragung des GS von meinem GS (Abstammung vom Vater) ableiten, also in der Anlage V meinen GS eintragen. Sehen Sie da Probleme? Vielen Dank.

A: Ja wenn die Tochter Ehelich geboren ist. Einfach den GS eintragen hilft auch nicht. Ihre Tochter muss den Antrag schon genau so ausfüllen wie Sie.


08.03.2016
Anna
F: Hallo. Könnt ihr mir bitte sagen wo genau der Unterschied zwischen "Beglaubigter Abschrift" und "Beglaubigter Kopie" ist? Hat das was mit der Aussagekraft zu tun? Beide sehen nämlich für mich bis auf den Stempel/Beglaubigunsvermerk eigentlich komplett gleich aus (Kopien halt)!??

A: Genau, die meisten Abschriften SIND Kopien.


07.03.2016
Günter
F: Meine Abstammungsnachweise allesamt beglaubigte Kopien sind bereits älter als ein Jahr bzw. vor mehr als einem Jahr ausgestellt worden. Ist das jetzt schlimm oder muss ich für meinen Antrag gar diese nochmals extra ausstellen lassen? Oder glaubt ihr dass das vielleicht nichts ausmacht wenn die Nachweise schon längere Zeit hierum gelegen haben? Bitte um Antwort. Grüße G

A: Beglaubigt ist Beglaubigt egal wann.


07.03.2016
Wula
F: Hallo, meine Mutter ist Deutsche, mein Vater Grieche. Habe ich mit dieser Konstellation auch Anspruch auf den gelben Schein? Der Vater meines Sohnes ist Türke, was heißt, mein Sohn ist noch bunter gemischt - Hat auch er noch Anspruch, wenn 1/4 seines Blutes Deutsch ist? Mein Mann ist Türke, aber in Deutschland geboren. Was kann er als Alternative bekommen, schließlich hat er auch den Personalausweis... DANKE für die Hilfe!

A: Nein, jedenfalls nicht nach RuStAG 1913.


07.03.2016
hawerdutt
F: Hallo hab alle Videos gesehen, hätte aber gerne mehr über die Beantragung erfahren und die benötigten Dokumente. Inwieweit wird z.b. eine Heiratsurkunde mit entsprechendem Geburtsdatum anerkannt wenn eine Geburtsurkunde nicht mehr zu bekommen ist. Und ich hoffe ich habe das mit dem ableiten richtig verstanden , ich muss für jeden in meiner Abstammungsliene , auch wenn schon verstorben einen Antrag stellen. Oder langt es eine männliche Vater vor 1913 zu benennen und sich darauf berufen. Und was ich auch an Info vermisst habe , wo und in welcher Form man am besten den Antrag verschickt. Gruß Jürgen

A: Die Anträge mit Ausfüllhilfe finden Sie unter Praktisches. Die Frage wohin, sollten Sie Ihrer Gemeinde stellen.


06.03.2016
Engel55
F: Kann leider nicht bis 1913 zurück gehen da die Unterlagen in dem jeweiligen Gebiet vernichtet worden sind und auch in keinem anderen Standesamt mehr zur Verfügung stehen. Meine Möglichkeit ist nur bis 1933. Und nun?

A: Versuchen Sie an Sterbeurkunden der betreffenden Vorfahren heran zu kommen, die genügen auch. Oder in Kirchenarchiven wird man auch oft fündig.


06.03.2016
hinzinger
F: Hallo. Ich bin neu hier und hätte ein paar Fragen. Die Vorfahren meiner Ehefrau sind im 18. Jh nach Galizien (Österreich-Ungarn) übergesiedelt. Die Großeltern meiner Ehefrau sind beide vor dem 1.Wk in Galizien geboren und wurden 1939 "Heim ins Reich" geholt. Der Vater wurde 1941 im Warthegau, Kr. Leslau, geboren. Die Vorfahren meiner Ehefrau haben sich immer als Deutsche gefühlt und haben dies über 150 Jahre in Sprache, Brauchtum und Kultur gezeigt. Meine Fragen: 1)Hat meine Ehefrau irgendeine Möglichkeit bei dieser Konstellation eine Staatsangehörigkeitsurkunde nach Rustag 1913 zu bekommen ? 2.) Gibt es die Möglichkeit über Österreich eine österreichische Staatsangehörigkeit zu erlangen ? 3.)Könnte der Vater (zu dem kein Kontakt besteht) ein Optionsrecht zwischen deutscher und polnischer "Staats"angehörigkeit gehabt haben. 4.) Wenn mein Antrag auf eine Staatsangehörigkeit (Abstammung §4 Rustag) Erfolg haben sollte, kann meine Ehefrau dann ein Antrag auf deutsche Staatsangehörigkeit nach §6 Rustag stellen und wie wären die Erfolgsaussichten diese zu bekommen ? Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt, denn meiner Ehefrau ist es sehr wichtig nicht weiterhin als Personal rumzulaufen. Viele liebe Grüße

A: 1. Eine Garantie gibt es dafür momentan leider nicht, aber es kann funktionieren.
2. Unseres Wissens nach nicht und wenn, dann würde dies auch nicht wirklich etwas bringen.
3. Wahrscheinlich nicht, das gab es damals so noch gar nicht.
4. § 6 RuStAG ist GÜLTIG! Allerdings ist uns kein Fall bekannt, für den die Verwaltung danach auch einen Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt hat, obwohl wir dies so einige Male auf verschiedenen Wegen versucht haben. Aber steter Tropfen höhlt den Stein, vielleicht gelingt es Ihnen ja.


Ergebnisseite 56 von 114
<<  <  51  52  53  54  55  56  57  58  59  60  61  >   >>   

Copyright © 2024 gelberschein.net

FEWO Bende Ha-Jo und Daniel on Tour