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Fragen und Antworten

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05.03.2016
Abstammungs uhrkunde groß Vater
F: Hallo ich stoße Grade an meine Grenzen bei der Beschaffung der Abstammungs uhrkunde vom Opa dieser würde in hennersdorf Kreis grottkau in Oberschlesien geboren das sollte heute Polen sein denk ich.wie komme ich jetzt da an die uhrkunde dran bzw. Weiß jemand wo ich da anfragen kann? Vielen Dank schon mal

A: Nutzen Sie das Antragsformular Deutsch - Polnisch unter Herunterladen.


05.03.2016
Leon
F: Eine Frage zu den Urkunden. Muss man das Feld Ehe unbedingt ausfüllen wenn man von der väterlichen/ großväterlichen Seite ableitet. Es würde ja immer nur ein dokument (Sterbeurkunde,Geburtenurkunde) reichen. Aber ich muss ja die Ehe nachweisen... da reicht jetzt nicht jedes mal die Geburtenurkunde oder Sterbeurkunde allein aus oder? Man sieht es zwar am Namen der Vorfahren.. aber die Ehe die ich ja eintragen muss kann ich doch nur mit der Heiratsurkunde nachweisen oder ginge das ohne? kann man das Feld feilassen, da es ja ersichtlich am Namen is das eine Heirat stattgefunden hat. Muss es eine beglaubigte Abschrift sein oder auch eine beglaubigte Kopie

A: Eigentlich reicht der einfache Nachweis. Aber die Heiratsurkunden gehören zum Nachweis dazu. Auch wenn das doppelt gemoppelt ist. Das Ausfüllen sollte nach Ausfüllhilfe geschehen (auf der Seite).


05.03.2016
Don Con
F: Noch eine Nachfrage, wenn es erlaubt ist: Jeder in diesem Land hat doch die "deutsche" Staatsangehörigkeit, ob nun durch Erklärung wie in meinem Fall vor ewigen Zeiten oder einfach, weil er hier als Kind von Eltern mit deutschem Personalausweis geboren wurde. Ich sehe nicht, warum andere ohne Erklärungs-Hintergrund den GS einfacher bekommen sollten.

A: Für die anderen hat eben kein Feststellungsverfahren stattgefunden. Bei denen wird es lediglich vermutet. Das ist der Unterschied.


05.03.2016
Don Con
F: "..Da Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung bereits erworben haben, hat bereits eine Feststellung für Sie stattgefunden. Somit ist der Zug für (momentan) für Sie abgefahren..." Kann ich sie nicht zurückgeben?

A: Da Sie ja noch eine italienische StaatsBÜRGERSCHAFT besitzen, könnte dies sogar funktionieren, wäre aber kontraproduktiv. In Ihrem Falle ist es aufgrund der Konstellation für den Moment wirklich das beste, alles zu belassen wie es ist.


05.03.2016
Don Con
F: Meine Frage ähnelt der von Tony vom 14.07.2015, basiert aber auf einer noch komplizierteren Historie: Der Urgroßvater väterlicherseits war Italiener, seine Frau eine Deutsche. Sie hatten einige Kinder. Eines dieser Kinder gebar unehelich meinen Vater, der ihren italienischen Namen übernahm und ihre italienische Staatsangehörigkeit übernahm. Mein Vater heiratete meine Mutter, die schlesischer Abstammung ist, allerdings wurde ich unehelich geboren. Meine Eltern heirateten erst rund rund zwei Monate nach meiner Geburt. Merkwürdigerweise trage ich den Namen meines Vater und als Geburtsort ist sogar eine italienische Gemeinde angegeben, obwohl ich in Deutschland geboren wurde. Ist auch im Stammbuch so eingetragen. Ich habe beide (inzwischen) "Staats"-Angehörigkeiten - ist Italien nicht auch nur eine Firma? - und hatte lange Zeit einen gültigen grünen italienischen Pass. Den habe ich allerdings seit ca. 15 nicht mehr verlängert. Die deutsche "Staats"-Bürgerschaft" erwarb ich durch Erklärung. Habe ich die Chance auf den Gelben Schein mit Abstammung vor 1914 (mit Name in Groß- und Kleinschreibung)? Meine Mutter wurde vor dem sog. Zweiten Weltkrieg in Schlesien geboren, genau wie ihre Eltern. Erweiterung der Frage: Meine Schwestern hatten ebenfalls ursprünglich die italienische Staatsangehörigkeit, haben diese aber zurückgegeben und die deutsche durch Erklärung erworben. Hätten auch sie die Möglichkeit den Gelben Schein mit Abstammung vor 1914 zu bekommen?

A: Da Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung bereits erworben haben, hat bereits eine Feststellung für Sie stattgefunden. Somit ist der Zug für (momentan) für Sie abgefahren.


05.03.2016
Susanne
F: Hallo, ich habe die Anträge für mich und meine Kinder (unehelich und ich habe alleiniges Sorgerecht) eingereicht und bekomme folgende Anforderungen: 1. Meldebeschwinigung Wohnort 2. Neue Abschrift meines Familienbuches ( ich war vor den Kindern verheiratet, aber ohne Kinder aus dieser Ehe, Scheidung war 01, mein erstes Kind ist 04 geboren) wozu das? 3. Nachweis über alleiniges Sorgerecht, ist das nötig und ok? 4. Auszug aus Geburtenregister meines Kindes, das 04 geboren ist. Ich habe Kopie Geburtsurkunde beiliegen, wozu das? Grüße und Danke

A: Auch wenn es komisch klingen mag - die Bediensteten bei Ihnen scheinen anzufangen, endlich wirklich sauber zu arbeiten, besonders daran zu erkennen, was 2. und 4. angeht!
1. Besorgen Sie sich eine Aufenthaltsbescheinigung und reichen Sie diese ein.
2. Man möchte den lückenlosen Nachweis, was vollkommen in Ordnung ist.
3. Ja.
4. Die Geburtsurkunde ist streng genommen das Dokument über die Eröffnung des Treuhandkontos der jur. Person. Die Geburt eines lebendigen Menschen wird im Geburtenregister dokumentiert. Nur dieser Mensch hat Anspruch auf die nat. Person mit der Eigenschaft einer Staatsangehörigkeit. Dies ist wie gesagt nur konsequent und zeigt, daß auch in den Behörden langsam verstanden wird, was hier eigentlich los ist.

Bitte ärgern Sie sich nicht darüber und seien Sie freundlich, auch wenn es für Sie ein wenig lästig ist. Das ist genau die Entwicklung, die wir uns erhofft haben!


04.03.2016
Karin
F: Ich habe den ausgefüllten Antrag samt Nachweisen an das Bundesverwaltungsamt 50728 Köln geschickt. Heute habe ich alles unbearbeitet zurückerhalten mit dem Bergleitschreiben, Wortlaut: "Das Bundesverwaltungsamt kann als Staatsangehörigkeitsbehörde nur für Personen im Ausland tätig werden (§5 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes idFv 15.12.2010). Da Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben, ist das Bundesverwaltungsamt für ein Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren in Ihrem Fall nicht zuständig." Und nun? Habe ich eine falsche Adresse benutzt?

A: Ja, die Ausländerbehörde in Ihrer Gemeinde ist dafür zuständig. Fragen Sie nach der Adresse in Ihrer Gemeinde.


04.03.2016
klaustaler
F: zu jansen. ich habe auch beglaubigte urkunden von 1944 genommen ist kein problem gewesen. grüsse..

A: Danke für die Info.


04.03.2016
Alexander
F: Hallo zusammen, ich benötige für den Staatsangehörigkeitsausweis nur noch die Sterbeurkunde meines Uropas. Der ist wohl in Gleiwitz ums Leben gekommen in den 50ern. Muss ich mich hierzu an die Stadt Gleiwitz wenden oder gibt es in Deutschland eine Art Archiv, wo Unterlagen von Personen aus den ehemaligen Ostgebieten aufbewahrt werden. Kann ich den gelben Schein überhaupt beantragen, wenn mein Opa und Uropa aus Gleiwitz kommen? Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!

A: Sofern Sie seine Geburtsurkunde bereits haben brauchen Sie die Sterbeurkunde nicht. Ansonsten müssen Sie dort anfragen. Das hier sollte dabei helfen können:
Antragsformular Urkunden (polnisch)


04.03.2016
Bubsel
F: Werden beglaubigte Kopien beim Amt genauso akzeptiert wie beglaubigte Abschriften? Weil man die beglaubigten Kopien von damals ja manchmal so schlecht lesen kann.

A: Siehe Antwort an Jansen.


04.03.2016
Jansen
F: werden dann im Amt beglaubigte Kopien oder nur beglaubigte Abschriften akzeptiert? Weil die beglaubigten Kopien von damals ja nicht gerade sehr leserlich sind da die oft in nicht gut lesbarer Schreibschrift ausgeführt sind. Danke

A: Also, beglaubigte Kopien von "damals" gehen gar nicht, die Beglaubigung sollte höchstens ein halbes Jahr alt sein. Aber egal ob beglaubigte Kopie oder Original - Sie machen sich wiederum davon eine normale Kopie und schicken die dort hin. Im Anschreiben zu dem Antrag bieten Sie dann an, bei Abholung des Staatsangehörigkeitsausweises die Originale bzw. beglaubigten Kopien zum Vergleich vorzulegen.


03.03.2016
Klaus
F: Nochmal ich bitte! Es tut mir leid wenn ich mich unverständlich ausgedrückt hatte. Also meine Frage bezieht sich auf die beiden Punkte 3.8 und 4.3 (in den Antragsformularen F und V). Verstehen Sie bitte, ich möchte bei meiner Antragstellung keine falsche Ableitung zur Abstammung vor 1913 in den Punkten 3.8 und 4.3 schreiben. In Ihrer Ausfüllhilfe (unter Praktisches) stand: Abstammung gemäß § 4 Abs. RuStAG. In einer anderen Ausfüllhilfe (fast exakt wie Ihre) steht jedoch geschrieben: Abstammung gemäß RuStaG, §§ 1, 3 Nr. 1, 4 (1), Stand 22.07.1913 Meine Frage also: Was davon (eine dieser beiden Optionen), schreibe ich letztlich oder besagen beide sogar das gleiche??? Da es anscheinend sehr wichtig ist die genaue "Benennung des Gesetzes" zu definieren, dachte ich mir ich wende mich an Sie als kompetente und diesbezüglich erfahrene Mitstreiter! Bitte sagen Sie mir einfach was Sie schreiben würden an meiner Stelle, ich möchte nicht das mein Antrag aufgrund einer evtl. falschen Interpretation, nach StAG abgeleitet wird! Brauche bitte Ihre geschätzte Auskunft. Nochmals Danke somit. Klaus G.

A: Welche "andere Ausfüllhilfe"? Die bei uns zu findende ist zig tausendfach erprobt. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.


03.03.2016
Klaus
F: Hallo und danke für Ihre schnelle Antwort. Das habe ich bereits aber ich bin mir genau deswegen noch sehr unschlüssig. Bitte sagen Sie mir was genau ich einzutragen habe. Option I: Abstammung gemäß RuStaG, §§ 1, 3 Nr. 1, 4 (1), Stand 22.07.1913 oder Option II: Abstammung (Geburt) gemäß § 4 Abs. 1 RuStaG, Stand 22.07.1913 Da es auf die genaue "Benennung des Gesetzes" ankommt möchte ich nichts falsches eintragen. Bitte teilen Sie mir doch kurz hier mit welche der beiden Optionen besser ist!?! Ich danke Ihnen. Gruß Klaus G.

A: Ich glaube ich bin zu blöd um Ihre Frage zu verstehen. Alles Relevante steht ausführlich in der Ausfüllhilfe. Sollte das nicht der Fall sein, hilft ein Blick ins RuStAG. Da das bei Ihnen aber vom Standard nicht abweicht sollte das nicht nötig sein.


03.03.2016
Klaus
F: Hallo zusammen. Kann ich dies bei den entsprechenden Punkten zur Abstammung auf den Antragsblättern schreiben: Abstammung gemäß RuStaG, §§ 1, 3 Nr. 1, 4 (1), Stand 22.07.1913 ??? Würde dies genauso bei den Punkten 3.8 und 4.3 in den Antragsformularen F und V´s einschreiben. Was meinen Sie dazu??? Vielen Dank für Ihre Antwort!

A: Schauen Sie in die Ausfüllhilfe unter Praktisches.


02.03.2016
Chris
F: Hallo, habe meinen Antrag gestellt und dann ein Schreiben bekommen, dass die Behörde einen Nachweis eines berechtigten Interesses verlangt. Darauf habe ich wie folgt geantwortet: Die Feststellung ist in meinem Fall vorzunehmen, da die Voraussetzungen des § 30 Staatsangehörigkeitsgesetz vorliegen. Aus den entsprechenden Unterlagen ergibt sich einwandfrei und zweifelsohne, dass ich deutscher Staatsangehöriger bin. Insoweit impliziert sich daraus auch das Interesse an der Feststellung, sodass ich darum ersuche, den Antrag zu genehmigen. Nun schrieb man mir dass ich nach dem berechtigten Interesse an dem Verwaltungshandeln nicht geantwortet hätte. Jetzt soll ich eine schriftliche Anhörung gem. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetes (VwVfG) abgeben, ansonsten werden der Antrag abgelehnt. Wie ist darauf zu reagieren?

A: Die Herrschaften verstoßen damit gegen geltendes Recht:
Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit - BGBl. Teil II 2004 S. 584 (Artikel 10)


02.03.2016
René
F: Hallo,bin beim Ausfüllen der Anlage F bei Punkt 5 angelangt "Meine Aufenthaltszeiten seit Geburt". Ich bin sehr viel umgezogen allerdings immer im selben Landreis Ich weiß auch noch die Orte aber die Jahreszahlen von-bis krieg ich nicht lückenlos hin. Ist es sehr wichtig das alles genau aufzuführen ?

A: Nein, lassen Sie es einfach offen. Wenn Nachfragen kommen, verweisen Sie einfach darauf, daß diese Informationen dem Melderegister zu entnehmen sind, zu dem die Behörden ja Zugang haben.


29.02.2016
Eugen
F: Muß noch mal fragen: Benötige ich für den Gelben Schein die Geburts-und Heiratsurkunde des Großvaters oder reicht die Heiratsurkunde da darin das Gebutsdatum und Ort vermerkt sind.

A: Das sollte schon komplett sein.


29.02.2016
Schwarzmeerdeutsche
F: Ich habe auch eine frage bezüglich den Aussiedlern die unter Katharina der Großen damals in Richtung Odessa (Klein, Liebental,Mariental, Ausgewandert sind und sich dort Angesiedelt haben. Den in meiner Familie ist es so Väterlicher und Mütterlicherseits das diese Aus den Bundestaaten Ausgewandert sind und es schwer nachvollziehbar ist woher sie stammen man vermutet nur das diese aus Südwest Deutschland sprich Baden Elsaß oder Württemberg stammen müssten. Desweiteren haben wir auch Urkundlich Belegungen von unseren Ahnen aber halt nur bis 1893 (Väterlicherseits ). Meine Großeltern haben mir erzählt das sie auch durch das Dritte Reich eingebürgert worden sind und als wieder in die BRD zurückgekehrt sind diesen Heimkehrer schein und die grüne Einbürgerungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland erhalten haben meine Eltern haben diese ebenfalls erhalten. Wir waren auch einschließlich mir im Besitz dieses Gelben Scheines der aber nur bis 2002 gültig war (Einen neuen wollen wir demnächst beantragen ). Jetzt meine Frage sind wir Staatsangehörigke unter Rustag 1913 oder nicht wenn nicht kann man diese irgendwie erwerben? Auf eine ausführliche Antwort wäre ich sehr dankbar.

A: Es ist egal ob auf Ihrem gelben Schein gültig bis 2002 drauf steht. Den können Sie einfach erneuern. Der gelbe Schein ist nur eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung. Od Sie Deutscher nach RuStAG sind, liegt an der Antragstellung 1992. Nehmen Sie diesbezüglich Akteneinsicht. Ein Neuantrag ist nicht zu stellen.


29.02.2016
Sunny Day
F: Hallo, meine Vorfahren sind aus dem Sudetenland. Mein Großvater väterlicherseits ist 1900 Nähe Krummau geboren. Ich weiss, dass die früheren Vorfahren ursprünglich aus Regensburg in den Böhmerwald ausgewandert sind - ist das ein Problem, wenn das schon sehr, sehr lange zurückliegt? Z.B. Anfang 18. Jahrhundert? (Lückenloser Nachweis ist möglich, wir haben Stammbaum bis etwa 1680). Danke für Eure Antwort.

A: Nein das sollte kein Problem sein.


29.02.2016
Gonzo
F: Ich bin in der DDR geboren. was muss ich tun um meine Staatsangehörigkeit nach zu weisen bzw meinen Personenstatus zu ändern.

A: Sie müssen wie alle anderen auch den Antrag wie beschrieben inkl. der notwendigen Urkunden einreichen.


28.02.2016
Anja
F: so, ich habe mal wieder eine frage - nachdem ihr mir gesagt habt, heiratsurkunden beizufügen wäre ganz sinnvoll...nun hatte ich heute das familienbuch meiner eltern in der hand und da gab es einen eintrag - und zwar folgendermaßen: unter 7. Vermerk über die S t a a t s a n g e h ö r i g k e i t der Ehegatten und Nachweis: Deutscher Staatsangehöriger, Staatsangehörigkeitsausweis des Landratsamtes Enzkreis vom 29. Mai 1974. Den 5.7.1974 Der Standesbeamte aber keine Unterschrift... es stimmt, dass sich mein Vater immer nur mit Reisepass ausgewiesen hat. Allerdings kann ich ihn hierüber nicht mehr fragen, er ist 1998 verstorben und meine Mutter weiss nichts... denn die zwei haben am 05.07.1974 geheiratet. meine fragen: kann ich einfach beim landramtsamt enzkreis unverbindlich nachfragen, ob mein vater einen gelben schein besitzt bzw. besessen hat und nächste frage: kann ich damit etwas anfangen oder brauche ich trotzdem nochmal alle urkunden?

A: Da könnte Akteneinsicht helfen. Ableitung überprüfen!


28.02.2016
Eugen
F: Hallo, bin gerade dabei Unterlagen für den GS meiner Frau zusammen zu stellen. In der Heiratsurkunde(ausgest.08/1941) ihres Opas(geb.1902)wird sein Geburtsort "Palubitz" mit einem L geschrieben. Im Gemeindeverzeichnis wird dieser Ort jedoch mit zwei L geschrieben. Meine Fragen: Warum gibt es diesen Unterschied in der Schreibweise und reicht für den GS seine Heiratsurkunde oder benötigt man auch die Geburtsurkunde?. Vielen Dank!

A: 1. Ist uns nicht bekannt.
2. Ja selbstverständlich werden die Geburtsurkunden benötigt.


28.02.2016
Axel
F: Habe ich das richtig verstanden, dass es ausreicht dem Antrag einfache, nicht beglaubigte Kopien der originalen Abstammungsdokumente beizufügen? Erst bei der Abholung des gelben Scheins können dann die Originalen bzw. die beglaubigten Dokumente im Amt vorgezeigt werden. Oder muss ich dem Antrag bereits beglaubigte Kopien beifügen? Viele Grüße

A: Richtig.


28.02.2016
PowerCore
F: Hallo Team, ich möchte doch gerne noch einmal etwas genauer Fragen. Ich habe meinem Antrag, der mit der Antwort "Sie haben durch Geburt in der DDR die Staatsangehörigkeit erhalten" bewilligt wurde, auch MEINE EIGENE Geburtsurkunde beigelegt. Der Antrag enthielt also alle beglaubiten Geburts- & Heiratsurkunden bis 1909 sowie meine eigene. Der Antrag selbst wurde wie empfohlen ausgefüllt, leider habe ich nur "Preussen" anstelle von "Königreich Preußen" etc. geschrieben. Mit dem beilegen der der eigene Geburtsurkunde (Kopie) habe ich also keinen Fehler begangen? Auf dem GS selbst, den ich diese Woche abholte, ist mein Vor und Familienname in der korrekt gewünschten Notation geschrieben, ein ESTA Auszug möchte ich erst in 2 Wochen anfordern. Vielen Dank für eure tolle Arbeit und eure Mühen!

A: Es ist egal oder gleich ob Sie Preußen oder Königreich Preußen in den Antrag geschrieben haben. Wenn der Vor- und Familienname in Capitis Deminutio Minima geschrieben ist, sollte alles in Ordnung sein. Findet sich diese Schreibweise auch im ESTA, ist alles in Ordnung. Perfekt wäre es mit einem Eintrag unter erworben durch im ESTA. Um das Geschwurbel in irgendwelchem Beischreiben braucht man sich nicht kümmern.


28.02.2016
PowerCore
F: Hallo Team, ich habe im Nachhinein noch eine Frage, legt man dem Antrag alle Urkunden bei bis vor 1913, d.h. auch die eigene Geburtsurkunde?

A: Ja zumindestens Kopien davon.


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