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Fragen und Antworten

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03.03.2016
Klaus
F: Hallo und danke für Ihre schnelle Antwort. Das habe ich bereits aber ich bin mir genau deswegen noch sehr unschlüssig. Bitte sagen Sie mir was genau ich einzutragen habe. Option I: Abstammung gemäß RuStaG, §§ 1, 3 Nr. 1, 4 (1), Stand 22.07.1913 oder Option II: Abstammung (Geburt) gemäß § 4 Abs. 1 RuStaG, Stand 22.07.1913 Da es auf die genaue "Benennung des Gesetzes" ankommt möchte ich nichts falsches eintragen. Bitte teilen Sie mir doch kurz hier mit welche der beiden Optionen besser ist!?! Ich danke Ihnen. Gruß Klaus G.

A: Ich glaube ich bin zu blöd um Ihre Frage zu verstehen. Alles Relevante steht ausführlich in der Ausfüllhilfe. Sollte das nicht der Fall sein, hilft ein Blick ins RuStAG. Da das bei Ihnen aber vom Standard nicht abweicht sollte das nicht nötig sein.


03.03.2016
Klaus
F: Hallo zusammen. Kann ich dies bei den entsprechenden Punkten zur Abstammung auf den Antragsblättern schreiben: Abstammung gemäß RuStaG, §§ 1, 3 Nr. 1, 4 (1), Stand 22.07.1913 ??? Würde dies genauso bei den Punkten 3.8 und 4.3 in den Antragsformularen F und V´s einschreiben. Was meinen Sie dazu??? Vielen Dank für Ihre Antwort!

A: Schauen Sie in die Ausfüllhilfe unter Praktisches.


02.03.2016
Chris
F: Hallo, habe meinen Antrag gestellt und dann ein Schreiben bekommen, dass die Behörde einen Nachweis eines berechtigten Interesses verlangt. Darauf habe ich wie folgt geantwortet: Die Feststellung ist in meinem Fall vorzunehmen, da die Voraussetzungen des § 30 Staatsangehörigkeitsgesetz vorliegen. Aus den entsprechenden Unterlagen ergibt sich einwandfrei und zweifelsohne, dass ich deutscher Staatsangehöriger bin. Insoweit impliziert sich daraus auch das Interesse an der Feststellung, sodass ich darum ersuche, den Antrag zu genehmigen. Nun schrieb man mir dass ich nach dem berechtigten Interesse an dem Verwaltungshandeln nicht geantwortet hätte. Jetzt soll ich eine schriftliche Anhörung gem. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetes (VwVfG) abgeben, ansonsten werden der Antrag abgelehnt. Wie ist darauf zu reagieren?

A: Die Herrschaften verstoßen damit gegen geltendes Recht:
Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit - BGBl. Teil II 2004 S. 584 (Artikel 10)


02.03.2016
René
F: Hallo,bin beim Ausfüllen der Anlage F bei Punkt 5 angelangt "Meine Aufenthaltszeiten seit Geburt". Ich bin sehr viel umgezogen allerdings immer im selben Landreis Ich weiß auch noch die Orte aber die Jahreszahlen von-bis krieg ich nicht lückenlos hin. Ist es sehr wichtig das alles genau aufzuführen ?

A: Nein, lassen Sie es einfach offen. Wenn Nachfragen kommen, verweisen Sie einfach darauf, daß diese Informationen dem Melderegister zu entnehmen sind, zu dem die Behörden ja Zugang haben.


29.02.2016
Eugen
F: Muß noch mal fragen: Benötige ich für den Gelben Schein die Geburts-und Heiratsurkunde des Großvaters oder reicht die Heiratsurkunde da darin das Gebutsdatum und Ort vermerkt sind.

A: Das sollte schon komplett sein.


29.02.2016
Schwarzmeerdeutsche
F: Ich habe auch eine frage bezüglich den Aussiedlern die unter Katharina der Großen damals in Richtung Odessa (Klein, Liebental,Mariental, Ausgewandert sind und sich dort Angesiedelt haben. Den in meiner Familie ist es so Väterlicher und Mütterlicherseits das diese Aus den Bundestaaten Ausgewandert sind und es schwer nachvollziehbar ist woher sie stammen man vermutet nur das diese aus Südwest Deutschland sprich Baden Elsaß oder Württemberg stammen müssten. Desweiteren haben wir auch Urkundlich Belegungen von unseren Ahnen aber halt nur bis 1893 (Väterlicherseits ). Meine Großeltern haben mir erzählt das sie auch durch das Dritte Reich eingebürgert worden sind und als wieder in die BRD zurückgekehrt sind diesen Heimkehrer schein und die grüne Einbürgerungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland erhalten haben meine Eltern haben diese ebenfalls erhalten. Wir waren auch einschließlich mir im Besitz dieses Gelben Scheines der aber nur bis 2002 gültig war (Einen neuen wollen wir demnächst beantragen ). Jetzt meine Frage sind wir Staatsangehörigke unter Rustag 1913 oder nicht wenn nicht kann man diese irgendwie erwerben? Auf eine ausführliche Antwort wäre ich sehr dankbar.

A: Es ist egal ob auf Ihrem gelben Schein gültig bis 2002 drauf steht. Den können Sie einfach erneuern. Der gelbe Schein ist nur eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung. Od Sie Deutscher nach RuStAG sind, liegt an der Antragstellung 1992. Nehmen Sie diesbezüglich Akteneinsicht. Ein Neuantrag ist nicht zu stellen.


29.02.2016
Sunny Day
F: Hallo, meine Vorfahren sind aus dem Sudetenland. Mein Großvater väterlicherseits ist 1900 Nähe Krummau geboren. Ich weiss, dass die früheren Vorfahren ursprünglich aus Regensburg in den Böhmerwald ausgewandert sind - ist das ein Problem, wenn das schon sehr, sehr lange zurückliegt? Z.B. Anfang 18. Jahrhundert? (Lückenloser Nachweis ist möglich, wir haben Stammbaum bis etwa 1680). Danke für Eure Antwort.

A: Nein das sollte kein Problem sein.


29.02.2016
Gonzo
F: Ich bin in der DDR geboren. was muss ich tun um meine Staatsangehörigkeit nach zu weisen bzw meinen Personenstatus zu ändern.

A: Sie müssen wie alle anderen auch den Antrag wie beschrieben inkl. der notwendigen Urkunden einreichen.


28.02.2016
Anja
F: so, ich habe mal wieder eine frage - nachdem ihr mir gesagt habt, heiratsurkunden beizufügen wäre ganz sinnvoll...nun hatte ich heute das familienbuch meiner eltern in der hand und da gab es einen eintrag - und zwar folgendermaßen: unter 7. Vermerk über die S t a a t s a n g e h ö r i g k e i t der Ehegatten und Nachweis: Deutscher Staatsangehöriger, Staatsangehörigkeitsausweis des Landratsamtes Enzkreis vom 29. Mai 1974. Den 5.7.1974 Der Standesbeamte aber keine Unterschrift... es stimmt, dass sich mein Vater immer nur mit Reisepass ausgewiesen hat. Allerdings kann ich ihn hierüber nicht mehr fragen, er ist 1998 verstorben und meine Mutter weiss nichts... denn die zwei haben am 05.07.1974 geheiratet. meine fragen: kann ich einfach beim landramtsamt enzkreis unverbindlich nachfragen, ob mein vater einen gelben schein besitzt bzw. besessen hat und nächste frage: kann ich damit etwas anfangen oder brauche ich trotzdem nochmal alle urkunden?

A: Da könnte Akteneinsicht helfen. Ableitung überprüfen!


28.02.2016
Eugen
F: Hallo, bin gerade dabei Unterlagen für den GS meiner Frau zusammen zu stellen. In der Heiratsurkunde(ausgest.08/1941) ihres Opas(geb.1902)wird sein Geburtsort "Palubitz" mit einem L geschrieben. Im Gemeindeverzeichnis wird dieser Ort jedoch mit zwei L geschrieben. Meine Fragen: Warum gibt es diesen Unterschied in der Schreibweise und reicht für den GS seine Heiratsurkunde oder benötigt man auch die Geburtsurkunde?. Vielen Dank!

A: 1. Ist uns nicht bekannt.
2. Ja selbstverständlich werden die Geburtsurkunden benötigt.


28.02.2016
Axel
F: Habe ich das richtig verstanden, dass es ausreicht dem Antrag einfache, nicht beglaubigte Kopien der originalen Abstammungsdokumente beizufügen? Erst bei der Abholung des gelben Scheins können dann die Originalen bzw. die beglaubigten Dokumente im Amt vorgezeigt werden. Oder muss ich dem Antrag bereits beglaubigte Kopien beifügen? Viele Grüße

A: Richtig.


28.02.2016
PowerCore
F: Hallo Team, ich möchte doch gerne noch einmal etwas genauer Fragen. Ich habe meinem Antrag, der mit der Antwort "Sie haben durch Geburt in der DDR die Staatsangehörigkeit erhalten" bewilligt wurde, auch MEINE EIGENE Geburtsurkunde beigelegt. Der Antrag enthielt also alle beglaubiten Geburts- & Heiratsurkunden bis 1909 sowie meine eigene. Der Antrag selbst wurde wie empfohlen ausgefüllt, leider habe ich nur "Preussen" anstelle von "Königreich Preußen" etc. geschrieben. Mit dem beilegen der der eigene Geburtsurkunde (Kopie) habe ich also keinen Fehler begangen? Auf dem GS selbst, den ich diese Woche abholte, ist mein Vor und Familienname in der korrekt gewünschten Notation geschrieben, ein ESTA Auszug möchte ich erst in 2 Wochen anfordern. Vielen Dank für eure tolle Arbeit und eure Mühen!

A: Es ist egal oder gleich ob Sie Preußen oder Königreich Preußen in den Antrag geschrieben haben. Wenn der Vor- und Familienname in Capitis Deminutio Minima geschrieben ist, sollte alles in Ordnung sein. Findet sich diese Schreibweise auch im ESTA, ist alles in Ordnung. Perfekt wäre es mit einem Eintrag unter erworben durch im ESTA. Um das Geschwurbel in irgendwelchem Beischreiben braucht man sich nicht kümmern.


28.02.2016
PowerCore
F: Hallo Team, ich habe im Nachhinein noch eine Frage, legt man dem Antrag alle Urkunden bei bis vor 1913, d.h. auch die eigene Geburtsurkunde?

A: Ja zumindestens Kopien davon.


27.02.2016
Lumen
F: Informative Erfolgsmeldung betreffend Ableitung nach RuStAG mit Sudetendeutschen Großvater, vorgenommen als Ableitung nach RuStAG mit Sudentendeutsche als Deutschstämmige plus Vertreibung mit Einbürgerung; konkret Großvater Königreich Böhmen/Sudetenland als Deutscher (Anlage V 1.7 Geburtsstaat Königreich Böhmen/Sudetenland; 3.8 "Abstammung gemäß §4 Abs. 1 RuStAG Stand 1913"; 4.2 angekreuzt; 4.3 Staatsangehörigkeit Königreich Böhmen/Sudetenland, seit Geburt, erworben durch "Abstammung gemäß §4 Abs. 1 RuStAG Stand 1913"), Vater Königreich Böhmen/Sudetenland, kriegsvertrieben nach Bayern (Anlage V 1.7 Geburtsstaat: Königreich Böhmen/Sudetenland; 3.8 "Abstammung gemäß §4 Abs. 1 RuStAG Stand 1913"; 4.2 angekreuzt; 4.3 Staatsangehörigkeit Königreich Böhmen/Sudetenland, seit Geburt, erworben durch "Abstammung gemäß §4 Abs. 1 RuStAG Stand 1913" und zudem bei 4.3 Staatsangehörigkeit Königreich Bayern, erworben durch "Vertriebener Deutscher und Einbürgerung"), Selbst Königreich Bayern (Antrag F 1.6 Geburtsstaat Königreich Bayern; 3.8 "Abstammung gemäß §4 Abs. 1 RuStAG Stand 1913"; 4.3 Staatsangehörigkeit Königreich Bayern, seit Geburt, erworben durch "Abstammung gemäß §4 Abs. 1 RuStAG Stand 1913"); als Nachweise beigelegt "Nachweise Deutscher" (über Wehrmachtstätigkeit) und "Nachweis Vertreibung bzw. Einbürgerung" (über Vertreibungsschaden); Antrag Anfang 2016 in Niederbayern gestellt, korrekten Staatsangehörigkeitsausweis erhalten und korrekten EStA-Registerauszug erhalten mit Eintrag "Erworben durch" "Geburt (Abstammung), § 4 Abs.1 (Ru)StAG". :-)

A: Danke dür die Info!


27.02.2016
Anja
F: Heiratsurkunden: reicht es nicht aus, wenn meine eltern auf meiner abstammungsurkunde stehen, meine großeltern auf der geburts- und tauf bescheinigung meines vaters? müssen es explizit heiratsurkunden sein?

A: Bei manchen "Ämtern" nicht und das werden immer mehr.


27.02.2016
Anja
F: So, jetzt habe ich hoffentlich soweit alle unterlagen für den gelben schein zusammen - nur ein paar frage habe: also ich habe: meine eigene abschrift aus dem geburtenregister (beglaubigt) eine beglaubigte kopie der geburtsurkunde meines vaters (darin sind auch seine eltern und großeltern geschrieben) eine beglaubigte kopie aus dem sterberegister von meinem großvater geboren am 5.11.1912 sowie eine beglaubigte kopie aus dem arbeitsbuch des dritten reichs wo die staatsangehörigkeit mit "deutsches reich" angegeben ist so meine frage: bei meinem großvater steht bei geburt: radschin, kreis krummau, tschecheslowakei drin - genauso bei meinem vater bzw. da steht radschin, kreis krummau kann ich daher immer § 4 Abs. 1 RuStaG angeben? und welches bundesland gebe ich bei vater und großvater an? Böhmen, Tescheslowakei, Deutschland oder gar Preußen? da hänge ich momentag noch ein wenig zur info: mein urgroßvater ist auch in radschin, kreis krummau geboren.... habe ich somit eine chance auf den GS mit § 4 RuStaG Abs. 1.... von Geburt an? vielen dank für euer bemühen schonmal im voraus

A: Sie waren Deutscher Volkszugehörigkeit, also alles i.O. Ich vermisse aber die Heiratsurkunden.


27.02.2016
Rolli
F: F: Hallo mein Urgroßvater ist geboren als es noch das Kgr. Hannover gab dies wurde von Preußen 1866 annektiert. Muss ich dies irgendwie vermerken? Also bei Geburtsstaat bzw. bei Schritt 4 Staatsangehörigkeit seit Geburt? Zweitens hab ich ein kleines Problem auf den jeweiligen Urkunden meines Urgroßvaters wird der Zwischenname verschieden Geschrieben. Auf der Taufurkunde "Jasper" auf der Heiratsurkunde "Jaspars" und auf der Geburtsurkunde meines Großvaters "Jasspers" Ist das ein Problem für die Beantragung bzw welchen Zwischennamen sollte ich bei der Beantragung verwenden. Vielen Dank im Voraus Gruß Rolli A: Reicht es nicht, wenn Sie bis zu Ihrem Großvater zurück gehen? Mein Ugroßvater hat im Jahr 1913 ein zweites mal geheiratet daher ist mein Großvater erst im Jahr 1918 geboren.

A: Der Geburtsstaat ist dann Preußen.


27.02.2016
Gerold
F: Folgende Frage: Mein Großvater wurde als Deutscher 1895 im Kaiserreich Österreich geboren und 1946 nach Sachsen vertrieben. Ich besitze Geburtsurkunde, Sterbeurkunde und Urkunde Anmeldung für Deutsche der Vermögenssubstanz, welche Deutsche, Magyaren und andere Feinde der Republik bisher besitzen und welche im Sinne des Dekrets des Präsidenten der Republik Sig. Nr. 108 vom 25. Oktober 1945 der Konfiskation verfallen sind. In der Urkunde steht unter Nationalität: Nemec Reicht das als Nachweis für die Antragstellung Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStAG 1913 § 4 Pkt. 1 Danke im Voraus, Gruß Gerold

A: Bitte verwenden Sie von den genannten Urkunden bitte NUR die Geburtsurkunde(n) - und selbstverständlich die entsprechende Heiratsurkunde(n) der Vorfahren über die Sie ableiten.


26.02.2016
Rolli
F: Hallo mein Urgroßvater ist geboren als es noch das Kgr. Hannover gab dies wurde von Preußen 1866 annektiert. Muss ich dies irgendwie vermerken? Also bei Geburtsstaat bzw. bei Schritt 4 Staatsangehörigkeit seit Geburt? Zweitens hab ich ein kleines Problem auf den jeweiligen Urkunden meines Urgroßvaters wird der Zwischenname verschieden Geschrieben. Auf der Taufurkunde "Jasper" auf der Heiratsurkunde "Jaspars" und auf der Geburtsurkunde meines Großvaters "Jasspers" Ist das ein Problem für die Beantragung bzw welchen Zwischennamen sollte ich bei der Beantragung verwenden. Vielen Dank im Voraus Gruß Rolli

A: Reicht es nicht, wenn Sie bis zu Ihrem Großvater zurück gehen?


26.02.2016
Krebs957
F: Habe eine Eingangsbestätigung meines Antrags auf deutsche Staatsangehörigkeit erhalten mit der Bitte eine beigefügte Anlage "Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit" auszufüllen, zu unterschreiben und an die Behörde zurück zu senden (kopie kann ich zumailen). Ist es nicht so, dass in dem Antrag F schon alles enthalten ist?

A: Sehr geehrter Herr / Frau,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx. Ihrer darin formulierten Bitte kann leider nicht entsprochen werden, da diese inhaltlich mit dem Antrag zur Feststellung der Staatsangehörigkeit meiner Person in weiten Teilen im Widerspruch steht.
Meinem Antrag ist nichts hinzuzufügen und dieser ist so zu bearbeiten, wie er gestellt wurde.
Mit freundlichen Grüßen


26.02.2016
Biber
F: Hallo zusammen, ich möchte ebenfalls den gelben Schein beantragen. Für den Nachweis liegt mir eine Abschrift aus dem Familienbuch von meinen Eltern vor, wo für beide durch das Landratsamt die Deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt wurde. Ist dies nun ausreichen, oder muss ich weiter zurück??

A: Ich würde weiter zurück denn Sie wissen ja nicht ob Ihre Eltern richtig abgeleitet haben. Akteneinsicht könnte auch Sicherheit dazu bringen.


26.02.2016
PowerCore
F: Hallo Team, ich habe den Staatsangehörigkeitsausweis erhalten (Abstammung wurde bis 1904 nachgewiesen) und dort ist mein Vor- und Familienname mit jeweils nur mit großen Anfangsbuchstaben (der Rest klein) geschrieben. Nun habe ich 3 Fragen: 1.) Ich habe gelesen das der Familienname in "Sperrschrift" also "M u s t e r m a n n" anstellen von "Mustermann" geschrieben sein sollte. Da ich keine Lebenderklärung beim Standesamt etc. abgegeben habe (also keine Willenserklärung) könnte ich mir Vorstellen, dass man korrekter Weise hier keine "Sperrschrift" angewandt hat. Könnt ihr hierzu etwas sagen? Hat das einen Einfluss auf die Rechtsstellung bezüglich RuStaG-1913? 2.) Ich habe als Ausfüllhilfe ein Videotutorial benutz, habe leider "Preussen" mit Doppel "ss" geschrieben (Machinel ausgefüllt) und habe etwas Sorge, dass hier nun gesagt werden kann ein Staat namens "Preussen" existierte nie (nur ein "Preußen"), daher falsche Ableitung. Des Weiteren habe ich im Antrag "F" den Punkt 3.8 Sonstiges "nicht" ausgefüllt. Führt das eurer Meinung nach zu Problemen? Einen EStA Auszug habe ich noch nicht. 3.) Ich habe übrigens vor der Abholung der Urkunde Infopost von der Verwaltung erhalten, dass dem Antrag stattgegeben wurde und ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in der DDR sowie in Verbindung mit StAG erhalten. Wie wertet ihr diesen Satz? Ist er relevant? In den hier erwähnten Gesetzen, erwirbt man ja ebenfalls durch "Abstammung" die Staatsangehörigkeit?

A: 1. Nein, das ist kein muß, es wird zwar oft gemacht und dient der Hervorhebung des Familiennamens, ist aber ohne Bedeutung.
2. Nein, alles gut.
3. Das läßt sich erst sagen, wenn der EStA-Auszug da ist.
Familienname / Nachname: Mustermann = alles in Ordnung


25.02.2016
Uli
F: Danke, für die schnelle Antworten. Wir, 2 Erwachsene und unsere Kinder, haben jetzt alle den GS. Die sehr freundliche SB hat sich bei mir erkundigt, warum immer mehr Menschen den GS wollen und ich hab ihr gerne Auskunft erteilt. Nun versteht sie auch warum wir auf die Bundesstaaten ableiten und den RuStaG Eintrag wollen. Da meinte sie, daß bei ihnen dieser Eintrag (RuStaG) manuell eingetragen wird (EDV macht das nicht automatisch und sie müssten es angeblich auch nicht) und dann sofort an ESta und ins Personenregister weitergeleitet wird. Dafür kamen sogar noch "Überstunden" zusammen.

A: Super, sehr sehr vorbildlich! Das ist unser aller Hauptaufgabe - die Bediensteten freundlich aufkzuklären, schließlich sitzen wir alle im selben Boot!
Weiter so und herzlichen Glückwunsch an die ganze Familie!!!


25.02.2016
anja
F: mein vater geb 1938 und mein grossvater geb. 1912 sind beide deutsch (wurden wie andere aus böhmen dann vertrieben, weil sie deutsche waren) - beim grossvater steht es sogar im arbeitsbuch... beide geboren in böhmwn, kreis krummau...hab ich chancen auf den gelben schein? ? staatsangehörigkeit wurde ja jedesmal vererbt...

A: Selbstverständlich sind ja deutscher Volkszugehörigkeit. Das Arbeitsbuch ist dort ein wichtiges Dokument.


24.02.2016
Axel
F: Mein Vater sowie auch seine leiblichen Eltern sind in Preußen geboren. Er (mein Vater) wurde als er ca. 10 Jahre alt war von seinen Großeltern adoptiert. Diese sind ebenfalls in Preußen geboren und als seine Eltern im Auszug aus dem Familienbuch eingetragen. Zum Zeitpunkt seiner Geburt und somit auch bei der Adoption, waren die Adoptionseltern verheiratet. Habe ich es richtig verstanden, dass er von seinem Adoptivvater ableiten muss? Benötige ich irgendwelche Dokumente von seinen leiblichen Eltern oder die Adoptionsurkunde, um die Adoption zu beweisen? (Diese habe ich leider nicht und es ist mir sonst nichts über diese bekannt) Ist es falsch unter 3.2 in Anlage V für meinen Vater “Abstammung", "vom Vater” anzukreuzen? Denn seine leiblichen Eltern waren auch schon deutsche. Also hat er doch seine deutsche Staatsangehörigkeit schon vor der Adoption erworben. Vielen Dank!

A: Ja, Sie müssen über den Adoptivvater ableiten. Wenn alles wie Sie sagen aus den Dokumenten hervorgeht, dann sollte das ausreichend sein. Von den leiblichen Eltern brauchen Sie also nichts. Unter 3.2 kreuzen Sie es ganz normal so an wie in der Ausfüllhilfe beschrieben. Auch der Adoptivvater ist ein Vater.


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