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Fragen und Antworten

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27.02.2016
Lumen
F: Informative Erfolgsmeldung betreffend Ableitung nach RuStAG mit Sudetendeutschen Großvater, vorgenommen als Ableitung nach RuStAG mit Sudentendeutsche als Deutschstämmige plus Vertreibung mit Einbürgerung; konkret Großvater Königreich Böhmen/Sudetenland als Deutscher (Anlage V 1.7 Geburtsstaat Königreich Böhmen/Sudetenland; 3.8 "Abstammung gemäß §4 Abs. 1 RuStAG Stand 1913"; 4.2 angekreuzt; 4.3 Staatsangehörigkeit Königreich Böhmen/Sudetenland, seit Geburt, erworben durch "Abstammung gemäß §4 Abs. 1 RuStAG Stand 1913"), Vater Königreich Böhmen/Sudetenland, kriegsvertrieben nach Bayern (Anlage V 1.7 Geburtsstaat: Königreich Böhmen/Sudetenland; 3.8 "Abstammung gemäß §4 Abs. 1 RuStAG Stand 1913"; 4.2 angekreuzt; 4.3 Staatsangehörigkeit Königreich Böhmen/Sudetenland, seit Geburt, erworben durch "Abstammung gemäß §4 Abs. 1 RuStAG Stand 1913" und zudem bei 4.3 Staatsangehörigkeit Königreich Bayern, erworben durch "Vertriebener Deutscher und Einbürgerung"), Selbst Königreich Bayern (Antrag F 1.6 Geburtsstaat Königreich Bayern; 3.8 "Abstammung gemäß §4 Abs. 1 RuStAG Stand 1913"; 4.3 Staatsangehörigkeit Königreich Bayern, seit Geburt, erworben durch "Abstammung gemäß §4 Abs. 1 RuStAG Stand 1913"); als Nachweise beigelegt "Nachweise Deutscher" (über Wehrmachtstätigkeit) und "Nachweis Vertreibung bzw. Einbürgerung" (über Vertreibungsschaden); Antrag Anfang 2016 in Niederbayern gestellt, korrekten Staatsangehörigkeitsausweis erhalten und korrekten EStA-Registerauszug erhalten mit Eintrag "Erworben durch" "Geburt (Abstammung), § 4 Abs.1 (Ru)StAG". :-)

A: Danke dür die Info!


27.02.2016
Anja
F: Heiratsurkunden: reicht es nicht aus, wenn meine eltern auf meiner abstammungsurkunde stehen, meine großeltern auf der geburts- und tauf bescheinigung meines vaters? müssen es explizit heiratsurkunden sein?

A: Bei manchen "Ämtern" nicht und das werden immer mehr.


27.02.2016
Anja
F: So, jetzt habe ich hoffentlich soweit alle unterlagen für den gelben schein zusammen - nur ein paar frage habe: also ich habe: meine eigene abschrift aus dem geburtenregister (beglaubigt) eine beglaubigte kopie der geburtsurkunde meines vaters (darin sind auch seine eltern und großeltern geschrieben) eine beglaubigte kopie aus dem sterberegister von meinem großvater geboren am 5.11.1912 sowie eine beglaubigte kopie aus dem arbeitsbuch des dritten reichs wo die staatsangehörigkeit mit "deutsches reich" angegeben ist so meine frage: bei meinem großvater steht bei geburt: radschin, kreis krummau, tschecheslowakei drin - genauso bei meinem vater bzw. da steht radschin, kreis krummau kann ich daher immer § 4 Abs. 1 RuStaG angeben? und welches bundesland gebe ich bei vater und großvater an? Böhmen, Tescheslowakei, Deutschland oder gar Preußen? da hänge ich momentag noch ein wenig zur info: mein urgroßvater ist auch in radschin, kreis krummau geboren.... habe ich somit eine chance auf den GS mit § 4 RuStaG Abs. 1.... von Geburt an? vielen dank für euer bemühen schonmal im voraus

A: Sie waren Deutscher Volkszugehörigkeit, also alles i.O. Ich vermisse aber die Heiratsurkunden.


27.02.2016
Rolli
F: F: Hallo mein Urgroßvater ist geboren als es noch das Kgr. Hannover gab dies wurde von Preußen 1866 annektiert. Muss ich dies irgendwie vermerken? Also bei Geburtsstaat bzw. bei Schritt 4 Staatsangehörigkeit seit Geburt? Zweitens hab ich ein kleines Problem auf den jeweiligen Urkunden meines Urgroßvaters wird der Zwischenname verschieden Geschrieben. Auf der Taufurkunde "Jasper" auf der Heiratsurkunde "Jaspars" und auf der Geburtsurkunde meines Großvaters "Jasspers" Ist das ein Problem für die Beantragung bzw welchen Zwischennamen sollte ich bei der Beantragung verwenden. Vielen Dank im Voraus Gruß Rolli A: Reicht es nicht, wenn Sie bis zu Ihrem Großvater zurück gehen? Mein Ugroßvater hat im Jahr 1913 ein zweites mal geheiratet daher ist mein Großvater erst im Jahr 1918 geboren.

A: Der Geburtsstaat ist dann Preußen.


27.02.2016
Gerold
F: Folgende Frage: Mein Großvater wurde als Deutscher 1895 im Kaiserreich Österreich geboren und 1946 nach Sachsen vertrieben. Ich besitze Geburtsurkunde, Sterbeurkunde und Urkunde Anmeldung für Deutsche der Vermögenssubstanz, welche Deutsche, Magyaren und andere Feinde der Republik bisher besitzen und welche im Sinne des Dekrets des Präsidenten der Republik Sig. Nr. 108 vom 25. Oktober 1945 der Konfiskation verfallen sind. In der Urkunde steht unter Nationalität: Nemec Reicht das als Nachweis für die Antragstellung Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStAG 1913 § 4 Pkt. 1 Danke im Voraus, Gruß Gerold

A: Bitte verwenden Sie von den genannten Urkunden bitte NUR die Geburtsurkunde(n) - und selbstverständlich die entsprechende Heiratsurkunde(n) der Vorfahren über die Sie ableiten.


26.02.2016
Rolli
F: Hallo mein Urgroßvater ist geboren als es noch das Kgr. Hannover gab dies wurde von Preußen 1866 annektiert. Muss ich dies irgendwie vermerken? Also bei Geburtsstaat bzw. bei Schritt 4 Staatsangehörigkeit seit Geburt? Zweitens hab ich ein kleines Problem auf den jeweiligen Urkunden meines Urgroßvaters wird der Zwischenname verschieden Geschrieben. Auf der Taufurkunde "Jasper" auf der Heiratsurkunde "Jaspars" und auf der Geburtsurkunde meines Großvaters "Jasspers" Ist das ein Problem für die Beantragung bzw welchen Zwischennamen sollte ich bei der Beantragung verwenden. Vielen Dank im Voraus Gruß Rolli

A: Reicht es nicht, wenn Sie bis zu Ihrem Großvater zurück gehen?


26.02.2016
Krebs957
F: Habe eine Eingangsbestätigung meines Antrags auf deutsche Staatsangehörigkeit erhalten mit der Bitte eine beigefügte Anlage "Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit" auszufüllen, zu unterschreiben und an die Behörde zurück zu senden (kopie kann ich zumailen). Ist es nicht so, dass in dem Antrag F schon alles enthalten ist?

A: Sehr geehrter Herr / Frau,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx. Ihrer darin formulierten Bitte kann leider nicht entsprochen werden, da diese inhaltlich mit dem Antrag zur Feststellung der Staatsangehörigkeit meiner Person in weiten Teilen im Widerspruch steht.
Meinem Antrag ist nichts hinzuzufügen und dieser ist so zu bearbeiten, wie er gestellt wurde.
Mit freundlichen Grüßen


26.02.2016
Biber
F: Hallo zusammen, ich möchte ebenfalls den gelben Schein beantragen. Für den Nachweis liegt mir eine Abschrift aus dem Familienbuch von meinen Eltern vor, wo für beide durch das Landratsamt die Deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt wurde. Ist dies nun ausreichen, oder muss ich weiter zurück??

A: Ich würde weiter zurück denn Sie wissen ja nicht ob Ihre Eltern richtig abgeleitet haben. Akteneinsicht könnte auch Sicherheit dazu bringen.


26.02.2016
PowerCore
F: Hallo Team, ich habe den Staatsangehörigkeitsausweis erhalten (Abstammung wurde bis 1904 nachgewiesen) und dort ist mein Vor- und Familienname mit jeweils nur mit großen Anfangsbuchstaben (der Rest klein) geschrieben. Nun habe ich 3 Fragen: 1.) Ich habe gelesen das der Familienname in "Sperrschrift" also "M u s t e r m a n n" anstellen von "Mustermann" geschrieben sein sollte. Da ich keine Lebenderklärung beim Standesamt etc. abgegeben habe (also keine Willenserklärung) könnte ich mir Vorstellen, dass man korrekter Weise hier keine "Sperrschrift" angewandt hat. Könnt ihr hierzu etwas sagen? Hat das einen Einfluss auf die Rechtsstellung bezüglich RuStaG-1913? 2.) Ich habe als Ausfüllhilfe ein Videotutorial benutz, habe leider "Preussen" mit Doppel "ss" geschrieben (Machinel ausgefüllt) und habe etwas Sorge, dass hier nun gesagt werden kann ein Staat namens "Preussen" existierte nie (nur ein "Preußen"), daher falsche Ableitung. Des Weiteren habe ich im Antrag "F" den Punkt 3.8 Sonstiges "nicht" ausgefüllt. Führt das eurer Meinung nach zu Problemen? Einen EStA Auszug habe ich noch nicht. 3.) Ich habe übrigens vor der Abholung der Urkunde Infopost von der Verwaltung erhalten, dass dem Antrag stattgegeben wurde und ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in der DDR sowie in Verbindung mit StAG erhalten. Wie wertet ihr diesen Satz? Ist er relevant? In den hier erwähnten Gesetzen, erwirbt man ja ebenfalls durch "Abstammung" die Staatsangehörigkeit?

A: 1. Nein, das ist kein muß, es wird zwar oft gemacht und dient der Hervorhebung des Familiennamens, ist aber ohne Bedeutung.
2. Nein, alles gut.
3. Das läßt sich erst sagen, wenn der EStA-Auszug da ist.
Familienname / Nachname: Mustermann = alles in Ordnung


25.02.2016
Uli
F: Danke, für die schnelle Antworten. Wir, 2 Erwachsene und unsere Kinder, haben jetzt alle den GS. Die sehr freundliche SB hat sich bei mir erkundigt, warum immer mehr Menschen den GS wollen und ich hab ihr gerne Auskunft erteilt. Nun versteht sie auch warum wir auf die Bundesstaaten ableiten und den RuStaG Eintrag wollen. Da meinte sie, daß bei ihnen dieser Eintrag (RuStaG) manuell eingetragen wird (EDV macht das nicht automatisch und sie müssten es angeblich auch nicht) und dann sofort an ESta und ins Personenregister weitergeleitet wird. Dafür kamen sogar noch "Überstunden" zusammen.

A: Super, sehr sehr vorbildlich! Das ist unser aller Hauptaufgabe - die Bediensteten freundlich aufkzuklären, schließlich sitzen wir alle im selben Boot!
Weiter so und herzlichen Glückwunsch an die ganze Familie!!!


25.02.2016
anja
F: mein vater geb 1938 und mein grossvater geb. 1912 sind beide deutsch (wurden wie andere aus böhmen dann vertrieben, weil sie deutsche waren) - beim grossvater steht es sogar im arbeitsbuch... beide geboren in böhmwn, kreis krummau...hab ich chancen auf den gelben schein? ? staatsangehörigkeit wurde ja jedesmal vererbt...

A: Selbstverständlich sind ja deutscher Volkszugehörigkeit. Das Arbeitsbuch ist dort ein wichtiges Dokument.


24.02.2016
Axel
F: Mein Vater sowie auch seine leiblichen Eltern sind in Preußen geboren. Er (mein Vater) wurde als er ca. 10 Jahre alt war von seinen Großeltern adoptiert. Diese sind ebenfalls in Preußen geboren und als seine Eltern im Auszug aus dem Familienbuch eingetragen. Zum Zeitpunkt seiner Geburt und somit auch bei der Adoption, waren die Adoptionseltern verheiratet. Habe ich es richtig verstanden, dass er von seinem Adoptivvater ableiten muss? Benötige ich irgendwelche Dokumente von seinen leiblichen Eltern oder die Adoptionsurkunde, um die Adoption zu beweisen? (Diese habe ich leider nicht und es ist mir sonst nichts über diese bekannt) Ist es falsch unter 3.2 in Anlage V für meinen Vater “Abstammung", "vom Vater” anzukreuzen? Denn seine leiblichen Eltern waren auch schon deutsche. Also hat er doch seine deutsche Staatsangehörigkeit schon vor der Adoption erworben. Vielen Dank!

A: Ja, Sie müssen über den Adoptivvater ableiten. Wenn alles wie Sie sagen aus den Dokumenten hervorgeht, dann sollte das ausreichend sein. Von den leiblichen Eltern brauchen Sie also nichts. Unter 3.2 kreuzen Sie es ganz normal so an wie in der Ausfüllhilfe beschrieben. Auch der Adoptivvater ist ein Vater.


23.02.2016
bald deutscher
F: Hallöchen, ich habe mitbekommen, dass viele Gemeinden nun einen zusätzlichen Vordruck ausgefüllt haben wollen, der lediglich die Abstammung vor 1913, ich meine sogar nur 1935 berücksichtig. Daher Sollte ja der richtige Antrag von 2011 mit beigefügt werden, wo die Abstammung bis vor 1913 nachweisbar ist. Jedoch habe ich Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Angaben der Orte/Städte in meinem bisherigen Leben. Ich bin sehr oft umgezogen und kann das nicht mehr auf die Reihe bekommen sowie ich nicht weiß was ich auf diesem Antrag an der Betitelung der Orte/Städte eintragen muss... Über Hilfe wäre ich hier dankbar, vielleicht mit einem Link zu einer ausgefüllten Demo für genau diesen Antrag, den neuerdings Gemeinden ausgefüllt haben wollen. Vielen lieben Dank im Voraus.

A: DAS DING WIRD NICHT AUSGEFÜLLT - FERTIG AUS !!!

Rechtsgrundlage erfragen, in rechtsverbindlicher Schriftform mitteilen lassen und ggf. Fachaufsichtsbeschwerde ankündigen.


23.02.2016
Karin
F: Hallo, ich habe nun meine Unterlagen für den Antrag zusammen und nun noch 2 Fragen: 1. Habe Sudetendeutsche Vorfahren, d.h. Ausweis erst ab 1938 möglich. Sudetenland gehörte zu Österreich-Ungarn, ist es möglich und sinnvoll, daß ich parallel zum deutschen auch einen österreichischen Staatsangehörigkeitsausweis beantrage? Wo und wie? habe geforscht, aber keine Infos gefunden. 2. Ich werde im Lauf des nächsten Jahres in eine andere Stadt umziehen. Der Wohnort des jetzt beantragten Ausweises würde dann nicht mehr stimmen. Soll ich ihn trotzdem lieber sofort beantragen oder warten? Müßte ich nach dem Umzug einen neuen aktuellen Ausweis beantragen? Ich möchte mich hier noch ganz herzlich für die Hilfe und Geduld bedanken, viele Grüße, Karin

A: 1. Nein, stellen Sie den Antrag einfach wie beschrieben. Oft kommt sogar die Ableitung nach 1913 dabei raus.

2. Ja, sofort beantragen und nein, müssen Sie nicht.


21.02.2016
Stephan
F: Von meinem Vater (geb. 1937) habe ich nur beglaubigte die BRD-Geburtsurkunde, also nicht die Kopie des Originals. Von meinem Grossvater (geb. 1902) bin ich in Besitz des beglaubigten Originals. Reichen diese Dokumente, um die Abstammung bis vor 1913 in meibnem Fall ins "Königreich Bayern" zu dokumentieren ?

A: Noch die Heiratsurkunden dazu, dann ist alles in Ordnung.


19.02.2016
pepe
F: Bringe gerade meinen Staatsangehörigkeitsantrag auf den Weg. Bin abstammungstechnisch eine Sächsin. Allerdings ist das Standesamt in Leipzig nicht gewillt Urkunden älter als 110 Jahre auszustellen. Meine Frage nun: Dürfen die das? Oder kann ich auch in diesem Fall eine justiziable Erklärung verlangen? Oder doch lieber gleich bei der kirche rumgehen, da mein Urgroßvater getauft ist?

A: Kirche ist natürlich auch möglich. Das Standesamt lügt zwar nicht, aber verschweigt gezielt, daß die Dokumente die Sie brauchen tatsächlich nicht mehr bei denen, sondern inzwischen im Archiv liegen. Das heißt, wenden Sie sich an das entsprechende Archiv.


19.02.2016
Thoman
F: Man kann es vllt kaum glauben, aber wir haben das alles schriftlich mitbekommen. Erklärung fertig nur noch zum unterschreiben, und eben die Liste erforderlicher Unterlagen. Was sage ich der guten Frau nun, warum Sie sich das abschreiben kann?

A: Unglaublich...
Meinem Antrag ist nichts hinzuzufügen und er ist so zu bearbeiten wie er gestellt wurde. Für darüber hinaus gehende Forderungen Ihrerseits sind die entsprechenden Rechtsgrundlagen in rechtsverbindlicher Schriftform zu benennen.


19.02.2016
Thoman
F: Hallo, war heute auf dem Landratsamt um meinen Antrag abzugeben. 1. Von den verstorbenen Ahnen wollen Sie plötzlich eine Sterbeurkunde, von den noch lebenden eine Personalausweiskopie (welche sie sicherlich nicht bekommen) 2. Verlangen Sie von einem selbst und von lebenden Ahnung eine Erklärung, keine ausländische Staatsangehörigkeit angenommen zu haben und auch niemals die deutsche Staatsangehörigkeit ausgeschlagen zu haben - Dürfen die das? 3. Es werden Nachweise der DEUTSCHENBEHANDLUNG der Ahnen verlangt - Klingt ganz nach dem StAG2000 Wie kann ich das ganze Verfahren in die richtige Richtung treiben?

A: Das alles ist wahrscheinlich mündlich gelaufen, oder? Schriftlich würden die das SO nie äußern! Deshalb raten wir ja auch dazu, den Antrag eben NICHT bei dem Sachbearbeiter abzugeben, sondern an der Poststelle oder per Post zu schicken. Dann muß man sich auch solch einen Blödsinn nicht anhören.


19.02.2016
schmiddi12
F: Bei der v-Anlage bei meinem Vater steht, ob er einen Perso oder Reisepass besitzt. Bitte Kopie beifügen. Muß ich den jetzt von meinem Vater kopieren und beilegen.

A: Lesen Sie bitte die Ausfüllhilfe.


19.02.2016
Dirk
F: Komme ich aufgrund meiner Vorahnen aus dem Sudetenland mit dem gelben Schein in den Stand vor 1914? Ahnendokumente habe ich bis vor 1914.

A: Es hat schon oft funktioniert, einfach versuchen.


19.02.2016
Krebs957
F: Sind auch beglaubigte Abschriften von Geb.-und Heiratsurkunden durch das Pfarramt (Pastor)gültig?

A: Ja


18.02.2016
steve
F: Hallo ich nochmal und dann für den link zu der seite!!! Stundenlang gesucht aber so etwas nicht gefunden. Eine frage noch... Warum ist die Anleitung via DDR nich empfehlenswert? Durch sie hat man ab Geburt doch direkt die deutsche Staatsbürgerschaft nach RusTag Paragraph. 33 - 35 erworben oder irre ich mich da? Viele Grüße und weiter so!!!

A: Bitte nicht Staatsangehörigkeit mit Staatsbürgerschaft verwechseln! Hier geht es um die mittelbare Staatsangehörigkeit in den Bundesstaaten und nicht um die unmittelbare Reichsangehörigkeit. Auf diese sollte man nur im "Notfall" ausweichen, wenn die andere unerreichbar sein sollte.


18.02.2016
heiserl
F: Nochmal zu meiner Frage: Vater geboren 1941, dessen Eltern geheiratet 1945. In der Geb-Urkunde steht er als Vater drin. Also Vaterschaft anerkannt, sprich Väterlicherseits ableiten? Richtig?

A: Ja.


18.02.2016
schmiddi12
F: Mein Sohn ist 1995 geboren habe aber erst den Vater des Kindes 1998 geheiratet. Auf welche Seite muß ich ableiten. Habe gelesen wenn innerhalb 300 Tagen geheiratet dann väterlich ansonst mütterlich.

A: Das ist mit den Infos nicht eindeutig zu sagen. Hat der Vater sein Kind anerkannt dann über den Vater wenn nicht über die Mutter.


18.02.2016
Marcus
F: Mein Urgroßvater stammmte aus dem Sudetenland. Ich habe von ihm leider nur einen Wehrpass aus der NS-Zeit mit der Staatsangehörigkeit Deutsches Reich. Kann ich den zum Ahnennachweis verwenden?

A: Ja selbst verständlich. Aber die Urkunden sollten mit den Informationen auch zu bekommen sein.


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