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Fragen und Antworten

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18.02.2016
Susanne
F: Hallo, ich habe jetzt endlich alle Unterlagen zusammen und die Anträge ausgefüllt. Habt ihr eine gute Vorlage für ein Anschreiben, die vielleicht schon einige Rückfragen und "Zickereien" der Behörden hinfällig macht? Muss ich RuStAG... erwähnen und dass ich die Originale bei Abholung vorlege, was noch?

A: Ein Anschreiben ist nicht notwendig. Die Ableitung steht ja im Antrag (siehe Ausfüllhilfe auf der Seite).


18.02.2016
heiserl
F: Mein vater ist 1941 geboren. Dessen Eltern haben aber erst nach dem Krieg 1945 geheiratet. Muss ich die Abstammung vom Vater jetzt mütterlicher Seite nachweisen?

A: Das ist mit den Infos nicht eindeutig zu sagen. Hat der Vater sein Kind anerkannt dann über den Vater wenn nicht über die Mutter.


18.02.2016
Hans
F: Danke für die Antwort. Aber als beglaubigte Kopie in die Anlage packen wäre schon ok oder?

A: Eine Kopie von der beglaubigten Kopie ist in Ordnung.


18.02.2016
Hans
F: Mein Großvater hatte einen Heimatschein aus dem Sudetenland. Ist es empfehlenswert diesen im Antrag unter Heimatschein einzutragen?

A: Nein


18.02.2016
Steve
F: Hallo, ich habe ein Ableitungsproblem.... Mein Problem ist folgendes: Ich geboren DDR 1978 mein Vater geboren DDR 1950 sein Vater geboren DR 1918 sein Vater gebören O/U 1883 <---- allerdings unehelich, seine Mutter war nie verheiratet. meine Mutter sowie deren Vorfahren sind allesamt im preußischen Raum geboren. Ich weis einfach nicht weiter, die einen sagen ich kann über meine Mutter ableiten, die nächsten sagen ich kann via meinen Opa 1918 ableiten ( "kleiner GS"), andere sagen ich könne da in ddr geboren einfach so ableiten ( nur hier ist die Ahnenliste ja nicht okay ) ... grüße und danke.

A: Über die Mutter geht nur bei unehelichen Kindern. Die Ableitung 1918 ist kritisch (Gründung Weimarer Republik). Auch die DDR Ableitung ist nicht zu empfehlen. In ihrem Fall würde ich die Ableitung 1918, wählen wenn das Geburtsdatum vor dem 9.11.1918 liegt. Ansonsten Wehrmachtsunterlagen der Uhrgroßvaters bei WASt anfordern und mit einreichen.


18.02.2016
Richard
F: Hallo, mein Vater und mein Opa ist im Kaisereich Östereich geboren, ich im Königreich Bayern, kann ich trotzdem den gelben Schein nach Abstammung gemäß Paragraph 4 Abs. 1 RuStaG Stand 1913 beantragen !?? Falls nicht, gibt es evtl. die Möglichkeit die Linie meiner Mutter nachzugehen, da hätte ich keine Probleme ! Allerdings da eheliche Vorraussetzungen erfüllt sind, müsste ich den Weg des Vaters gehen, der ist aber leider in der Linie des Kaisertums Österreich. Für eine Antwort wäre ich sehr Dankbar !

A: Mütterliche Linie geht nur bei unehelichen Kindern. Trotzdem würde ich den Antrag stellen. Mit den Österreicher verbindet uns eine 800 jährige Geschichte. Sollte es trotzdem die unmittelbare statt der mittelbaren werden ist das auch kein Beinbruch.


18.02.2016
Roland S.
F: Ich habe in einem Video von Rico Handta erfahren, dass es kein Problem sei den gelben Schein zu bekommen wenn die Vorfahren der Blutslinie vor 1914 Ungarisch sind. 1. Ist das richtig ? 2. Was muss dann im Antrag V unter "Staatsangehörigkeit" und "erworben durch" bzw "sonstiges" eingetragen werden ? .. vielen Dank im vorraus

A: Dann sollten Sie aber deutscher Volkszugehörigkeit sein. Im Antrag ändert sich dabei nichts. Schauen Sie auch in die Antwort von Richard über Ihrer.


17.02.2016
Alex
F: Vater ist ungarisch Hallo ich bin in Deutschland geboren Meine Mutter ist deutsch. Welchen § Muss ich angeben um den Statsangehörigkeitsausweis als Sohn eines Ungarischen Vaters zu bekommen? (anstelle vom §4 Abs. 1 RuStAG 1913)

A: Keinen!!! Sie werden nur die unmittelbare ereichen.


17.02.2016
Stephie
F: Mein Opa ist 1914 in Dobberphul geboren. Auf der Heiratsurkunde steht der Name seines Vater und der Geburtsort, aber kein Geburtsdatum. Ich weiß nicht, wo er nach dem 2 Weltkrieg geblieben ist. Muß ich unbedingt eine Geburtsurkunde von ihm haben? Dobberphul ist jetzt Polen. Mein Opa ist doch 1914 geboren, da ist es doch logisch, dass sein Vater vor 1913 geboren ist. Ich weiß nicht, wie ich an die Unterlagen kommen soll.

A: Wenn Sie noch weiter zurück wollen ja. Mit etwas Glück sollte 1914 aber auch gehen. Das Datum dazu ist der 27.07.1914. Die Geburt vor diesem Datum ist in Ordnung. Aber wir haben auch Fälle danach bis zur Weimarer Republik. Anfrage ans Standesamt in Polnisch %u2013 Deutsch finden Sie im Bereich Herunterladen.


17.02.2016
Aaron
F: Reichen Geburtsurkunden der jeweiligen Generationen oder müssen es wirklich abstammungsurkunden bzw Auszüge aus dem Geburtenregister sein?

A: Es reichen beglaubigte Kopien der Geburts- und Heiratsurkunden.


17.02.2016
Franz
F: Ich habe den Antrag nach RuStAG gestellt und eine Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit nach § 30 StAG erhalten. Der Widerspruch wurde mit der Begründung zurückgewiesen, RuStAG gelte nicht mehr. Kann mir jemand erklären, weshalb das RuStAG nicht außer Kraft getreten ist. Ich werde Klage einreichen.

A: Erstmal ist zu klären ob die Bediensteten wirklich nach StAG abgeleitet haben. Die meisten wissen nicht was im Hintergrund abläuft. Auf diesem Wege ist das aber nicht zu klären.

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17.02.2016
jimmy
F: Wir sind 1977 aus Schlesien nach Tübingen gekommen und das Landratsamt Tübingen hat meinem Vater einen Staatsangehörigkeitsausweis (gelben Schein)wo wir Kinder namentlich usw.mit aufgelistet sind ausgestellt.Der Ausweis ist aber 1982 ausgelaufen und wir würden uns gerne einen unbeschrängten holen wollen.Muss ich trotzdem das ganze Zeug neu machen und die ganzen Urkunden besorgen oder geht es einfacher und sie müssen mir/uns einen neuen ausstellen?Hat da jemand schon das gleiche gemacht der die Erfahrung damit hat?

A: Aus eigenem Interesse sollten Sie sich die Urkunden besorgen. Notwendig ist das wahrscheinlich nicht. Das kann Ihnen aber nur die zuständige Ausländerbehörde sagen. Eventuell könnte Akteneinsicht bei der Klärung helfen.


15.02.2016
Aaron
F: Hallo. Folgende Frage, ich muss aufgrund der Heirat von Elfer, Großeltern und urelten jeweils über den Vater gehen. Benötige ich nun auch die jeweilige Heiratsurkunde der Generationen?

A: Ja selbstverständlich!


14.02.2016
jimmy
F: Habe vaterlicher seite schon einem gelben schein,der aber leider schon seit 1982 abgelaufen ist.was muss ich machen um einen unbeschränkten zu bekommen???

A: Also ihr Vater selbst hat einen? Für sich sollten Sie den Antrag so wie es hier beschrieben ist stellen.


14.02.2016
Karin
F: Danke für die Antwort. Mit "doof" meine ich auf dem GELBEN SCHEIN die GROßSCHREIBUNG unseres Familiennamen. Bei ESTA stimmts dann aber.

A: Oh, der hätte dann eigentlich umgehend zurückgewiesen werden müssen.


14.02.2016
Miker
F: Auf der Suche nach meiner Abstammung habe ich herausgefunden das mein opa aus Ratibor tschechien kommt.Hat sich damit nun der Gelbe Schein für mich erledigt

A: Nein!!! Dann wird es zwar nicht die mittelbare sondern die unmittelbare. Das ist aber besser als nichts.


14.02.2016
Karin
F: Guten Abend. Ihr schreibt: 1. Reichen Sie den ANTRAG vollständig, inkl. sämtlicher Anlagen und Urkunden unbedingt auf dem Postweg ein und gehen Sie bitte NICHT dort hin, um ihn selbst abzugeben! Das führt nur zu Diskussionen bei denen man versucht, Sie in den unterschiedlichsten Varianten aufs Glatteis zu führen. Dabei ist es egal, ob Sie dies per Einschreiben mit Rückschein tun, per Einwurf-Einschreiben, oder den Antrag eigenhändig mit dem Vermerk "Einwurf unter Zeugen" in den Hausbriefkasten Ihrer zuständigen Behörde werfen./ Da wir mit der ersten Ausführung des GELBEN SCHEIN nicht zufrieden waren, werden wir den Antrag also noch einmal stellen. Dieses mal so,wie von Euch geraten. Meine Frage: Muss man die ORIGINALE der Urkunden mitsenden?? Es war ein Haufen Arbeit, die zu beschaffen. Stören tut uns der Familien Name, der durchgängig GROß geschrieben wurde. Den Fehler wissen wir nun, dass wir beim Ausfüllen vor Ort reingelegt wurden. Der ESTA Auszug stimmt aber, nur eben der "Gelbe" sieht doof aus und das möchten wir NICHT.. Danke für eine Antwort.

A: Das wird so nichts bringen. Wenn der EStA-Auszug stimmt, dann ist alles gut gelaufen und ein neuer Antrag wäre da nicht hilfreich. Wenn der Gelbe "doof" aussieht - was auch immer das heißt - dann rügen Sie die Mängel und fordern einfach die Ausstellung einer neuen Urkunde.


14.02.2016
Anna
F: Bei Geburt des Kindes sind die Eltern nicht verheiratet, sie heiraten später, dabei wird die Geburtsurkunde des Kindes geändert. Das Kind wird nachträglich ehelich erklärt. Die Eltern sind mittlerweile auch wieder geschieden. Wie ist das beim Antrag zu sehen ? ehelich oder unehelich?

A: ehelich


14.02.2016
Silvia
F: Bitte sagt Bernhard, dass er als Bundesstaat Kgr.Bayern eingeben muß.Wenn ihm Königreich als Wort unangenehm ist dann kann er es ja abkürzen. Aber genau so hieß der Bundesstaat zur damaligen Zeit.

A: Ja Silvia es ist aber eine Selbserkenntnis von Bernhard. Er muss erkennen wer er ist.


14.02.2016
Bernhard
F: Hallo und nochmals vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!! Also sind "alle" Aufenthalte in den Gemeinden mit ihren zugehörigen Kreisen, von Mir, Vater und Opa mit den "damaligen Gebietsstandnamen (von 1900)" in den Antragsformularen einzutragen? Stimmt tatsächlich so oder!?? Und bitte letzeres wieso meinen Sie das ich die Abstammungsnachweise/Urkunden "nur" in einfacher Kopie beifügen soll? Warum keine originale? Sind die nicht authentischer um evtl. Zweifel gleich im Voraus zu beseitigen? Ich hätte nämlich sämtliche Urkunden und Nachweise (beglaubigt) wie gesagt in 2facher Ausfertigung! Ach ja bitte, was schreibe ich jetzt also Ihrer Meinung nach: Königreich Bayern oder einfach nur Bayern? (Wenn Sie glauben Königreich Bayern geht auch in allen Antragsformularen, dann schreibe ich das und vertraue auf Ihr wissen!) Dankeschön und Ihr seid wirklich super hilfreich bei der Aufklärung!!!

A: Soweit Ihnen die Aufenthaltszeiten bekannt sind selbstverständlich. Seit wann werden Originale aus der Hand gegeben. Die können Sie bei Abholung mal vorzeigen, aber mehr nicht. Legen Sie bitte Ihre Obrichkeitshörichkeit ab und werden Souverän. Verstehen Sie wer Sie sind und treten dann auch so auf.


13.02.2016
Bernhard
F: Hallo und vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Um bitte nochmals auf meine beiden Fragen genauer einzugehen: Zu 1. eben weil Sie in Ihrem Musterantrag auch nur lediglich Preußen schreiben und nicht Königreich Preußen!?? Ist es wirklich ratsam bzw. besser also Königreich Bayern ... zu schreiben und falle ich so nicht evtl. negativ mit der Tür ins Haus??? Und soll ich bei allen Formularblättern (F + V`s) ebenso die alten Stadt-und Gemeindeamen von 1900 verwenden oder besser die heutigen der Gegenwart??? Zu 2. Ich bin definitiv ehelich und im Besitz aller standesamtl. Urkunden und original Einträge! Die meiner Mutter soll ich nicht evtl. in einem zusätzlichen Kouvert und ohne Antrag mit beifügen - denn auch hier wäre eine weitere Abstammung definitiv nachweisbar!? Ansonsten also meine Geb. + Eintrag, mein Vater seine Geb. + Eintrag und Heirat. + Eintrag, mein Opa seine Geb. + Eintrag und Heirat. + Eintrag und Sterbe. + Eintrag "nur in Kopie" dem Antrag beifügen!? Stimmt bitte so oder!?! Und also keine (erweiterten) Melderegisterauskünfte oder Aufenthaltsbescheinigungen beifügen!? Diese komplett weg lassen oder? Bitte helfen Sie mir diese Fragen genau zu klären sodass ich meinen Antrag endlich mit positiver Aussicht absenden kann! Vielen Dank für Ihre freundliche Auskunft, danke!

A: 1. Das bleibt Ihnen überlassen. Als Gemeinden sind diejenigen im damaligen Gebietsstand einzutragen.
2. Ja. Darüber hinaus wird eine Meldeauskunft / Aufenthaltsbescheinigung erst auf Nachfrage hin nachgereicht.


13.02.2016
Patrik
F: Hallo ich bin in Zweibrücken Rheinland Pfalz geboren und Wohne in Loutzviller Frankreich ( Alsace Lothringen). Wie Funktioniert das dort da ich ja alle Dokumente über das Konsulat in Strassburg anfordern muss.

A: Wo Sie sich befinden ist vollkommen egal. Die Heirats- und Geburtsurkunden gibt es beim jeweiligen Standesamt oder Stadtarchiv. Der Antrag wird dann über das Konsulat, oder direkt bei der BVA in Köln gestellt.


13.02.2016
Bernhard
F: Hallo! Ich hätte bitte ein paar wichtige Fragen! Ich bin gerade dabei den Antrag für den Gelben Schein auszufüllen! 1. Frage: Bei 1.11 Wohsitzstaat, kann ich da tatsächlich - Königreich Bayern [Deutschland_als_Ganzes] schreiben, oder was wäre evtl. vielleicht besser geeignet? Gleiches würde ich ansonsten auch bei den Punkten 4.2 und 5.1 im Formular F und den Anlagen V schreiben... Ich bin im Besitz sämtlicher Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden + die originalen Einträge dazu in beglaubigter Kopie, sowie auch sämtliche (erweiterte) Meldebescheinigungen und Aufenthaltsbestätigungen, mütterlicherseits sowie väterlicherseits bis min. 1880 zurück. Jetzt wäre meine 2. Frage bitte dazu: Welche Unterlagen letztendlich, übersende ich bzw. füge ich dem Antrag bei? Alles habe ich sogar bereits in 2facher Ausfertigung, lediglich die (erweiterten) Meldebescheinigungen + Aufenthaltsbestätigungen, habe ich nur einmal (auch der Vorfahren), deswegen würde ich diese evtl. nur als Kopie beifügen, was meinen Sie bitte dazu? Ich danke Ihnen für Ihre geschätzte Auskunft und unterstützende Beratung! Danke

A: 1.Natürlich was denn sonst?
2.Geburts und Heiratsurkunden aus der Abstammungslinie. Verheiratet Väterliche Linie, Unehelich Mütterliche Linie. Alles natürlich nur in Kopie.


13.02.2016
Marcus
F: Bedanke mich recht herzlich bei Euch. Ihr seid super! Aber eine letzte Frage hätte ich noch: Da ich ja nach Vater und Großvater die Abstammung nachweisen kann, brauche ich da auch noch die Heiratsurkunden der Eltern und Großeltern?

A: Natürlich.


13.02.2016
´Marcus
F: Ich muss doch diese Dokumente mit dem Antrag auf die Staatsangehörigkeit - Rustag abgeben. Oder reicht da eine Kopie?

A: Da reicht die Kopie, die Originale / beglaubigten Abschriften gehören Ihnen. Sie können in Ihrem Anschreiben anbieten, diese zum Vergleich bei Abholung des Staatsangehörigkeitsausweises mitzubringen.


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