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Fragen und Antworten

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13.02.2016
Marcus
F: Ich habe eine "amtlich" beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister des Standesamtes von meinem Vater, ebenso selbige meines Großvaters (geb. 1901 (damals Königreich Bayern)). Und nächste Woche bekomme ich meine Geburtsurkunde zugesandt. Leider habe ich von allen nur eine "amtliche" Beglaubigung, Wenn ich diese nun mit den Anträgen (1xF + 2xV) an die zuständige Behörde sende, kann ich dann diese Originale wieder zurückfordern, sofern ich denn dann meinen GELBEN SCHEIN erhalte? Bedanke mich schon mal jetzt für Eure Antwort...

A: Wieso wollen Sie diese wichtigen Dokumente nochmal aus der Hand geben?


12.02.2016
Thoman
F: Aber es die jew. Landratsämter verweigern die Annahme des Vordrucks vom BVA, was soll man nun tun???

A: Sie haben ihn anzunehmen, fertig aus! Der Antrag ist so zu bearbeiten wie er gestellt wurde. Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür und eine der wichtigsten Fragen in den Fällen, wo die Bediensteten Unfug erzählen muß heißen:

Wie lautet die Rechtsgrundlage dafür?


12.02.2016
Thoman
F: Habe meinen Antrag mittlerweile abgegeben. Es hat sich herausgestellt, dass jedes Landratsamt seine eigenen Anträge hat. Warum wird hier die Vordruck vom BVA (für Staatsangehörige im Ausland) genutzt?

A: Weil die anderen jew. unterschiedliche Fallstricke beinhalten bzw. notwendige Möglichkeiten nicht hergeben.


12.02.2016
Krapf
F: Nur noch eine Frage: Aus vorhergehenden Fragen habe ich verstanden, dass selbst Abkömmlinge von deutschstämmigen Vertriebenen einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen können. Bei Vertreibung bzw. infolge dessen Einbürgerung im Jahr 1946, habe ich dann auch den richtigen Staatsangehörigkeitsausweis i.S. 1913 oder falle ich dann in die Schiene des 3. Dritten Reiches? Habe schon von Leuten gehört, die leider in diese 3. Reich-Schiene gerutscht sind, und seither ihres Lebens nicht mehr Froh werden.

A: Die Ableitung nach 1937 wäre zwar nur der halbe Weg, ist aber immernoch besser als der jetzige Status.
Außerdem - ES GIBT KEINE "NAZI-STAATSANGEHÖRIGKEIT"! Daher stellt sich auch die Frage, warum irgendwer "seines Lebens nicht mehr froh" werden sollte...


12.02.2016
Krapf
F: Danke sehr! Abgesehen davon, dass man keine Angaben zu seiner Ausweissituation machen soll, ist die Angabe [Deutschland_als_Ganzes] erforderlich? Würde mich freuen, wenn gleich die Vorteile bzw. Gefahren, wenn man manches nicht beachtet erläutert werden... Vielen Dank!

A: Die Angabe kann man auch weglassen. Eine Perso-Kopie z.B. könnte zu falscher Ableitung führen. Darum geht es hauptsächlich.


12.02.2016
Krapf
F: Hallo, bisher kannte ich die Seite gelberschein.info - Hier ändert sich nun bei der Ausfüllhilfe Antrag F und Anlage V die Staatsangehörigkeit vom "Königreich Preußen" nur noch zu "Preußen" - Was ist nun korrekt, bzw. warum wurde dies geändert? Vielen Dank!

A: Da ist beides richtig Preußen ist Königreich Preußen. Interessant sind die anderen Unterschiede in der Ausfüllhilfe.


12.02.2016
Matthias
F: Das BVA schrieb auf Anfrage, dass beglaubigte Abschriften vom Standesamt rechtlich einbehalten werden müssen und keine Originale seien. So argumentiert auch der Sachbearbeiter. Auf dem BVA Formular ist doch aber bei "Stellungnahme der Auslandsvertretung" das Feld "als einfache Kopie". Bei Vorlage der begl. Abschriften zum Vergleich kann es doch keine Zweifel an der Gültigkeit von einfachen Kopien geben und diese sollten für die Akte im Ausländeramt reichen.

A: Ja, so ist es.


11.02.2016
Rainer 11.02.2016
F: Nochmals zu meiner Frage von heute. Der Gr0ßvater ist 1976 in Sachsen, Dresden verstorben. Ich besitze die Sterbeurkunde meines Großvaters und den Erbschein meines Vaters. Anerkennung als Vertriebener nicht, da es in der DDR keine Möglichkeit zur Anerkennung als Vertriebener gab. Wie verhält es sich dann mit §3 Punkt 4 RuSTAG? Nochmals im voraus danke für die Antwort

A: Sie leiten nach Abstammung ab. Für Ihren Vater würde das gelten.


11.02.2016
Vater geb. 1892 in Höngen/Selfkant
F: Ich habe keinerlei Unterlagen. Er war damals Hollänger (Limburg) hat sich naturalisieren lassen. An wen oder was kann ich mich wenden. um die Vorfahren festzustellen.

A: Kirche, Standesamt und Archiv der Stadt.


11.02.2016
schmiddi12
F: Kann cih die Feststellung für meine Sohn auch abgeben oder muß er es selbst machen

A: Unter 18 kein Problem, ansonsten Vollmacht.


11.02.2016
Steve
F: Leider wurde meine letzte Frage nicht angenommen? Also, ich bin 78 in der DDR geboren,. Mein Opa sowie Uropa wurden in Ö/U geboren. Nun habe ich durch einen Bekannten erfahren das man als ehm. DDR Bürger automatisch nach Rustag 1913 ableiten kann. Wenn dem so ist, wie stelle ich das an? BZW. was muss ich nun tun?

A: Das ist uns nicht bekannt. Sie sollten den Antrag einfach stellen.


11.02.2016
Rainer 11.02.2016
F: Mein Großvater ( 1895 ) und Vater sind in Böhmen bzw österreich - ungarischen Monarchie als Deutsche geboren und 1945 vertrieben worden. Die bestätigte Urkunde vom Vater als Vertriebener habe ich. Muss ich mich bei der Antragstellung Staatsangehörigkeitsausweis auf den § 4 und den § 3 Punkt 4 des RuSTAG 1913 beziehen? Vielleicht kann dies, da es doch sehr viele betrifft geklärt werden. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich .

A: Sie leiten nach Abstammung ab. Für Ihren Vater würde das gelten.


10.02.2016
Anmar
F: Wo steht, dass man sich nur über den Vater als ehliches Kind ableiten kann? Mein Vater stammt ursprünglich aus dem Irak, Mutter ist Deutsche.

A: § 4 Abs. 1 RuStAG


10.02.2016
Alfred
F: Respekt und vielen Dank. Ich wohne im Ausland, brauche ich einen gueltigen D. Reisepass um den Gelbenschein zu beantragen.

A: Nein


09.02.2016
Harte
F: Das heißt jetzt was? Hätte die Kirche auf alle Auszüge ein Stempel machen müssen oder geht das auch ohne Stempel?

A: Das ist eindeutig so nicht zu beantworten. Normalerweise steht dort ein Beglaubigungsvermerk, eine Unterschrift und ein Stempel.


09.02.2016
Harte
F: Muss ein Stempel auf dem "Auszug aus dem Geburts- und Taufregister" sein wenn es von der entsprechenden Gemeine/Kirche kommt? Habe nämlich heute 4 Exemplare bekommen, alle zwar "im Auftrag" vom Kirchenvorsteher unterschrieben aber mit Vor- und Nachnamen! Nicht das die bei der Bearbeitung später sagen: Ohne Stempel nicht gültig!

A: Beglaubigt sollten die Originale schon sein.


08.02.2016
Eugen
F: Frage vom 02.02.2016. Vielen Dank für Ihre Antwort. leider ist diese für mich zweideutig. Wäre schön wenn Sie die Antwort eindeutiger verfassen würden. Vielen Dank.

A: Wenn Ihr Großvater im einem Bundesstaaten geboren ist, vor 1914 (z.B. Preußen) dann sind Sie Preuße. Oder Katze und nicht Hering.


07.02.2016
LRA_FFB
F: GS-Antragsunterlagen vollständig zurück gesandt mit der Aufforderung die Punkte 4.1 anzukreuzen (Ich besitze nur die deutsche Staatsangehörigkeit) und den Punkt 4.2 zu streichen(Ich besitze neben der dt. St. noch weitere St.). Was ist sinnvoll zu tun?

A: Schauen Sie in die Ausfüllhilfe auf unserer Seite!!!


05.02.2016
Peter Mallory
F: Deutscher Abstammung? Ich bin gebürtiger Brite, meine Mutter stammt aus Wuppertal, meine Großmutter aus Radevomwald, mein Großvater aus Schwelm. Bin ich jetzt Preuße oder nicht? Großvater als auch Großmutter sind beide vor 1914 geboren. Gruß Peter

A: Daraus läst sich nichts erkennen. Bitte Abstammung beachten.


05.02.2016
Susanne
F: Von meinem Urgroßvater habe ich keinerlei Unterlagen und er ist auch in der Heiratsurkunde meines Großvaters nicht eingetragen. Ich habe jetzt eine beglaubigte Kopie seiner Heiratsurkunde bekommen, nur leider ist dort alles eingetragen nur nicht sein Geburtsort!!! Und auf dem dortigen Standesamt sagen sie, sie hätten keine Geburtsurkunde, was kann man da tun, kennt ihr sowas?

A: Probieren Sie es mit dem entsprechenden Auszug aus dem Geburtenregister.


04.02.2016
Franz
F: Anscheinend lest ihr aus der Glaskugel. Da gewinnt man einen großen Teil seiner Familie für den gelben Schein und dann solch eine blöde Bemerkung. Das dient der Sache wahnsinnig!

A: Humor ist halt nicht jedermanns Sache... ;-)
Ihre Frage ist einfach nicht so wirklich eindeutig, aber wir versuchen es dann trotzdem mal:

Sollte Ihre Frage darauf hin abzielen, daß es bei gleichzeitiger Antragstellung Ihrerseits und Ihrer Kinder bei deren ehelicher Geburt ausreicht, wenn Sie den Nachweis wie beschrieben lückenlos führen und Sie sich für Ihre Kinder im Zuge dessen lediglich auf sich selbst beziehen, so lautet die Antwort JA.
Falls Ihre Frage anders gemeint war, dann versuchen Sie es bitte erneut.


04.02.2016
Susanne
F: Ich beantrage auch für meine Kinder den GS. Sie sind unehelich geboren und in den Geburtsjahren der Kinder (2004, 2007) war es noch so, dass bei unehelichen Kindern automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht hatte. Dadurch habe ich keinen schriftlichen Nachweis über mein Sorgerecht, was trage ich im Antrag bei 1.9 und 1.15 ein?

A: Mutterschaft


04.02.2016
Susanne
F: Ups eben war die Frage plötzlich weg, ich habe eine Seite über den Staatsangehörigenausweis in BaWü gefunden vom Landratsamt. Danach soll es recht einfach sein den Ausweis zu bekommen???Bitte um Info ob das stimmt https://www.service-bw.de/web/guest/leistung?p_p_id=zustaendigestelle_WAR_suchegui&p_p_lifecycle=0&p_r_p_-358194435_id=2001&p_r_p_-358194435_t=leistung&p_r_p_-358194435_title=Staatsangehoerigkeitsausweis+beantragen&_zustaendigestelle_WAR_suchegui_tab=0&p_r_p_-358194435_plz=74909&_zustaendigestelle_WAR_suchegui_rq=74909#sb-id-toc-block0

A: Natürlich stimmt das Prinzip. An die Bundesstaatsangehörigkeit gelangen Sie allerdings nur durch die beschriebene Ableitung bis vor 1914. Auf "Bescheinigungen", die die deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen sollten Sie allerdings verzichten und sicherheitshalber auch auf jeden Fall die Antragsformulare des BVA verwenden.


04.02.2016
Felix
F: Mein Großvater hat in der Nähe von Danzig in den 30er Jahren geheiratet, dessen Heiratsurkunde ich benötige. In Ihren Informationen steht, dass es beim Standesamt Berlin I bis zu 20 Monaten dauert, bis man dort Urkunden erhält. Das ist mir definitiv zu lange. Frage 1: Die aufgezeigte Alternative, die Urkunden direkt beim heute polnisch verwalteten Standesamt zu beantragen, finde ich reizvoll, sie sind doch aber in der BRD nicht rechtsgültig. Reicht das trotzdem aus für die Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit im Antrag? Frage 2: Kann ich die Wartefrist im Standesamt Berlin I dadurch beschleunigen, indem ich dort hinfahre?

A: Ja, Ja und Nein
Antrag Polnisch


04.02.2016
Franz
F: Bei uns will ein großer Teil der Familie den gelben Schein. Gleiches Ausländeramt ist zuständig. Bei gleichzeitiger Antragstellung kann mit einem Abstammungsnachweis abgeleistet werden, auf den sich alle beziehen können. Habe ich so beim Merkblatt Feststellung gelesen. Habt Ihr die gleiche Inforamtion?

A: Unsere Glaskugel gibt da nichts her. Der Ansprechpartner für die Frage ist das Ausländeramt.


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