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Fragen und Antworten

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25.01.2016
Brian
F: wie komme ich an die geburtsurkunde meines Urgroßvaters ? wo kann ich mich da erkundigen? bzw wer stellt sie mir aus? ..mein opa ist erst 1927 geboren

A: Damit sollte man sich an Geburtsstandesamt oder Archiv des Opas wenden.


25.01.2016
Klaus
F: In meinem Seefahrtsbuch von 1968 steht Staatsangehörigkeit: Deutscher. Wie ist das in Verbindung mit der Beantragung des Gelben Schein zu bewerten? Da kein "Verfalldatum" dort angegeben ist, müsste es doch noch immer gültig sein, - zumindest als Ausweis (?).

A: Das ist kein Nachweis und für den Gelben nicht verwendbar.


25.01.2016
Bernd Schmist
F: Mein Standesamt will mir nur die Staatsangehörigkeit nach StaG geben. Wie kann ich Agumentieren, dass ich nach RuStaG behandelt werden? DANKE

A: Ihr Standesamt? Lassen Sie sich nicht auf irgendwelches Gerede ein. Wenn der Antrag richtig eingereicht wurde, dann bleibt nur abzuwarten was dabei raus kommt. Die Herrschaften wissen selbst gar nicht so genau was sie da tun.


25.01.2016
elis
F: Ich hoffe,dass mein Auszug a.d. Familienbuch ausreicht, darin steht mein Heiratsdatum, außerdem habe ich noch den Auszug aus dem Geburtenregister?

A: Nur das Heiratsdatum reicht nicht, es muß schon die Eheurkunde sein. Daß Sie aber darüber hinaus bis vor 1914 in der Ableitung zurück müssen ist Ihnen hoffentlich klar.


25.01.2016
Elisa
F: Darf ich so wie im Gemeindeverzeichnis den Ort so hineinschreiben: "Ort", Kreis "Überort"- oder soll ich nur "Ort" reinschreiben. vielen dank

A: Oben im Antrag inkl. Kreis, bei den Aufenthaltszeiten ohne.


25.01.2016
Ingo
F: Dienstaufsichtsbeschwerde abgewiesen. Begründung: Ich hätte die Änderungen ( die mir der Sachbearbeiter nannte ) vornehmen sollen. Ein Fehlverhalten des Sachbearbeiters liegt nicht vor. Ich habe nun auch die Befürchtung, das selbst eine Strafanzeige nichts bringen wird. Was kann man noch tun. Brauche hilfe. Danke!!

A: Bitte melden Sie sich hier (am besten Abends): http://ts3.gelberschein.net/


25.01.2016
M. Hartmann
F: Hallo zusammen, Meine ururGroßeltern und urGroßeltern sind Donauschwaben, sie sind in Ungarn und Jugoslawien geboren und nach dem zweiten Weltkrieg sie flüchten nach Argentinien. Ich bin berechtigt, die deutsche Staatsbürgerschaft zu bitten? Vielen Dank. Grüße aus Argentinien!

A: Das ist so einfach nicht zu beantworten. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular (unten) und teilen Sie uns mit, wann und wo Sie, sowie auch Ihre Vorfahren geboren wurden. Sollten Sie oder einer Ihrer Vorfahren Ihres Wissens nach eine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben, dann teilen Sie uns dies auch bitte mit. Erst dann können wir beurteilen, was möglich ist und was nicht.


24.01.2016
Elisa
F: Ist es wirklich ohne Belang, ob dort Königreich vor Preußen usw. steht oder nicht? Wenn es ein kleines Kaff war, sollte auch noch der Kreis "soundso" zusätzlich dabei stehen? Merci

A: Die offizielle Bezeichnung des Bundesstaates lautet natürlich vollständig "Königreich Preußen". Für den Antrag bleibt es aber Ihnen überlassen, ob Sie das Königreich mit angeben oder nicht. Wenn es um den Kreis Ihres Geburts- und Wohnsitzstaates geht, ist der natürlich anzugeben. Bei unserer vorherigen Antwort bezogen wir uns auf die Aufenthaltszeiten, da Sie diese Frage zuvor gestellt hatten. Bitte achten Sie dabei aber darauf, die jew. Kreise im richtigen Gebietsstand anzugeben: GEMEINDEVERZEICHNIS


24.01.2016
Elisa
F: Muss ich Bezirksamt München schreiben, wenn ich in und um München herum wohnte? Danke

A: Nein, weniger ist oft mehr...


24.01.2016
Elisa
F: Ich kann meine Aufenthaltszeiten nicht mehr ganz genau nachvollziehen, da ich viele Unterlagen nicht mehr besitze. Als ich als Kind jahrelang eine Schule im Ausland besucht habe, muss ich das auch eintragen? Kommt es da genau auf die Monate an, ich bin sehr oft umgezogen.

A: Nein, Jahr und Ort, ggf. Staat reichen aus.


23.01.2016
Fritz Wächtler Claudia Wächtler
F: ich komme aus Hainichen bei Chemnitz.Mein Mann sein Opa ist 1906 in Leipzig geboren(Beweis Geburtsurkunde Stadtarchiv Leipzig.Ist das auch Preußen ?

A: Da ist Ihr Mann Sachse und nicht Preuße.


22.01.2016
Hans
F: Habe gerade eine Antwort gelesen, die mich etwas irritiert hat. Ich habe damals die Auskunft erhalten, dass ich, aufgrund der unehelichen Geburt meines Vaters in der Folge über die Großmutter ableiten sollte. Jetzt lese ich, dass es da wohl eine 301 Tage-Frist zwischen Geburt und Hochzeit geben soll. Mein Vater wurde 1951 geboren, meine Großeltern heirateten 1954. 1955 dann wurde mein Vater durch einen Beschluss des Vormundschaftsgerichtes legitimiert. Hätte ich dann doch über meinen Großvater ableiten müssen? Habe trotz dessen § 4 Abs. 1 RuStag erhalten. Oder ist da die Ableitung in solch einem Fall flexibel?

A: Alles in Ordnung, das ist der Vorteil, wenn die Bediensteten nicht so genau wissen was sie da tun... ;-)
Wenn der Sachbearbeiter die Regelung nunmal nicht kennt, dann kann er sie auch nicht anwenden.


22.01.2016
Micha
F: Wollen unsere ganze Familie gelb machen :-). Vier Geschwister, alle wollen gelben Schein. Vater ist Waisenkind, daher Ableitung über Mutter. Kann die Mutter gelben Schein machen und dann leiten die vier Kinder über sie bis vor 1914 ab? Wie geht das technisch? Stellt die Mutter Antrag beim Ausländeramt und Kinder werden auch dort durch ihre Anlagen dort bearbeitet und gelber Schein dort erstellt?

A: Auch bei einer Vollwaise gibt es Eltern. Das muß recherchiert werden. Eine Waise ist kein Findelkind.


22.01.2016
Monira
F: Nach §6 RuStAG müßte meine Mutternicht deutscher Herkunft durch die Heirat mit meinem Vater Deutsche Staatsangehörige sein. Dann müßte sie doch auch einen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten können?n

A: Erst muss man aus dem StAG raus und ins RuStAG zu kommen. Also sollte die Mutter ihren eigenen Schein machen.


22.01.2016
Volker
F: Hallo zusammen, ich habe die Woche bei meiner zuständigen Kreisverwaltung die Festellung meiner Staatsangehörihgkeit mit allen notwendigen Dokumenten eingereicht. jetzt kam eine Schreiben von der Kreisverwaltung in der folgendes steht.Ein berechtigtes Feststellungsinteresse entsprechen §43 Abs.1 VwGO liegt nur dann vor, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gegenwärtig stritting und somit klärungsbedürftig wäre.Nun verlangt man von mir eine berechtigtes Festellungsinteresse nachzuweiesn. Ansonsten würde der Antrag gebührenpflichtig abgelehnt. Was kann man darauf am besten Antworten?

A: Erfahrungsgemäß steht in diesen Schreiben noch mehr Unfug drin. Bitte senden Sie Ihre Anfrage erneut inkl. einer Kopie des Schreibens an die Adresse fragen@gelberschein.net. Dann sehen wir mal weiter.


22.01.2016
Sandra
F: Wir sind 5 Familienmitglieder brauche ich für jeden einzelnen eine originale Geburtsurkunde meines Großvaters bei Antragstellung?

A: Original? Nein, eingereicht werden eh nur Kopien und die Originale aus dem Stammbuch bzw. die beglaubigten Geburtsurkunden werden bei Abholung lediglich zum Vergleich vorgelegt. Denken Sie aber bitte daran, daß Sie lückenlos nachweisen müssen, also sämtliche Geburtsurkunden der Vorfahren über die Sie ableiten, sowie ggf. auch die Heiratsurkunden. Für Ihre Kinder reicht es, wenn Sie Ihren Antrag gleichzeitig stellen, die eigenen Geburtsurkunden der Kinder beifügen und auf Ihren eigenen Antrag verweisen.


21.01.2016
Michael
F: Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit -für Kinder ab 16 Jahre- soll unter Punkt 1.15 eingetragen werden, woraus sich das Sorgerecht ergibt; was trägt man hier denn ein?

A: Woher sollen wir wissen, woraus sich in Ihrem Falle das Sorgerecht ergibt? Vaterschaft, Adoption, gerichtliche Übertragung...


21.01.2016
Klaus
F: Vier Wochen nach seiner Geburt, haben die Eltern meines Vaters geheiratet. Muss ich jetzt weiter auf meine Großmutter ableiten oder doch weiter auf meinen Großvater?

A: Eine Geburt gilt als auch als ehelich, wenn die Heirat der Eltern innerhalb von 300 erfolgt ist, also Großvater.


19.01.2016
Michael
F: Habe einen Antrag vom Landrateamt gefunden, was ist der unterschied zwischen Antrag auf Ausstellung eines - Staatsangehörigkeitsausweises, Antrag auf Ausstellung eines -Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher Was ist der Unterschied? Des weiteren gibt es in dem Antrag unter Punkt 3. Grund des Erwerbs der Deutschen Staatsangehörigkeit. - Ich bin eingebürgert worden, - Ich, bzw. meine Eltern oder Großeltern sind vertriebene........, - Ich habe die Deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben, -Ich, meine Eltern bzw. Großeltern habe/n in der vergangenheit schon einmal eine Urkunde über den Besitz der SA. erhalten., -sonstiges. Nun kann ich doch unter sonstige geziehlt stellen. Spricht was daggen es über das Landratsamt (mit dem Antrag vom Landratsamt) versuchen? Bei sonstiges z.b. Bundesstaate Preußen Königreich Preußen angeben?

A: Die Rechtsstellung als Deutscher wäre allein die Bundesstaatsangehörigkeit ohne die deutsche Staatsangehörigkeit. Diese wird aber bereits seit geraumer Zeit nicht mehr ausgestellt. Wir können Ihnen nur ausdrücklich raten, den vom BVA und zwar so wie beschrieben zu verwenden!


19.01.2016
Mike
F: Ich habe alle Unterlagen vollständig beim LA, zuständige Abteilung zur Beantragung des gelben Scheins eingereicht. Nun schreibt mir das LA, daß Sie eine beglaubigte Kopie meines Personalausweises haben wollen. Wie gehe ich weiter vor?

A: ERPROBTES


19.01.2016
Michael
F: Hallo zusammen, ich habe die Woche bei meiner zuständigen Kreisverwaltung angerufen und habe mir den zuständigen des Staatsangehörigkeitsausweises geben lassen. Dieser hat mich dann auf meine Fragen hin auf § 43 Abs. 1 VwGo darauf hingewiesen, das ich ich ein gesondertes Interesse zu begründen habe. Meines Wissens muss ich das aber nicht !! Meine Frage ist nun, wie kann ich dieser ansich unverschämten Forderung entgegnen ?ier kein

A: Dort vorher anzurufen ist eine ganz schlechte Idee, da haben Sie nichts rechtsverbindliches in der Hand. Bitte lesen Sie hier und gehen Sie auch so vor: ERPROBTES

Erst wenn dieses Geschwurbel dann schriftlich haben wird darauf eingegangen. Evtl. haben wir bis dahin auch bereits eine Art Musterschreiben für solche Fälle veröffentlicht.


18.01.2016
Ingo
F: Hallo. Antrag am 19.11.15 gestellt , wurde mir mit Änderungswünschen zurückgesandt. ( habe ich nicht Gemacht) derselbe Antrag am 02.12.15 noch einmal eingereicht. Antwort vom Amt am 08.12.15 Antrag wurde zurückgestellt weil ich keine Änderungen vorgenommen habe.Am 16.12.15 Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt. Antwort am 22.12.15 vom Landrat , ich soll mich noch etwas gedulden, der Vorfall wird untersucht. Jetzt Frage: Wann soll ich nachfragen, wann mein Antrag bearbeitet wird? ( Frist-Wochen) und wie der stand ist. Danke!!

A: Jetzt und 2-wöchige Frist setzen.


17.01.2016
Matt
F: leide vermisse ich ein wichtigen punkt, welcher auch in den gs-foren nicht behandelt wird. DIE ADOPTION! ich möchte kurz ins detail gehen und lasse euch wissen, dass ich ein an kindes statt angenommener sohn bin und alle notwendigen nachweise meiner verheirateten adoptiveltern bis 1913 belegen konnte. der gs wurde ausgehändigt und leider stand im esta auszug: erworben durch adoption stag §6. sind euch ähnliche fälle bekannt oder wißt ihr u.u. die weitere vorgehensweise, um auf rustag 1913 umtragen zu lassen? ich freue mich auf eure antwort

A: Das kann ja völlig auch völlig korrekt sein. Wenn Ihr Nachname auf dem EStA-Auszug normal geschrieben steht (Mustermann) dann ist alles in Ordnung.


17.01.2016
Rudi
F: Besten Dank, also reicht Eurer Meinung eine Unterschrift i.A. aus? Fehlt damit nicht die "eigenhändige Unterschrift" nach §126 BGB?

A: Nein, i.A. ist dann völlig in Ordnung, wenn der Auftraggeber benannt ist. Das ist auf dem Staatsangehörigkeitsausweis der Fall.


16.01.2016
Elisa
F: Ich habe vom Vater die Abstammungs-u.Heiratsurkunde. Ist das auch richtig? Den Großvater habe ich auch von 1912. Dann brauche ich wohl den Urgroßvater nicht mehr. Ist das korrekt?

A: Ja, so ist es.


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