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Fragen und Antworten

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16.01.2016
Markus K
F: Vielen lieben Dank. Sollte ich dabei auf eine bestimmte Formulierung achten?

A: Nein


16.01.2016
Markus K
F: Habt Ihr mich vergessen? Fragte euch, wie lange ich warte solle oder was ich unternehmen soll. Ich erhielt von der BVA (da ich im Ausland lebe) ein Schreiben, nach dem sie den Eingang bestätigten, jedoch das Bearbeiten dauern kann und ich würde unaufgefordert informiert werden. Fühlt sich wie eine Hinaltetaktik an. Könnt Ihr mir da einen Tip geben?

A: Nach 2 Monaten können Sie sich mal nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand erkundigen.


16.01.2016
Dennis
F: Guten Tag, kann ich auch einen gelben schein bekommen, wenn man ausschließlich mütterlicherseits zurückverfolgen müsste, da mein Vater Spanier ist??!!

A: Nach StAG geht (fast) immer, ob nach RuStAG können Sie hier RuStAG nachlesen, da eine wesentliche Angabe zur eindeutigen Beantwortung Ihrer Frage fehlt.


15.01.2016
Susanne
F: Hallo, ich will für meine Kinder und mich den gelben Schein beantragen, zudem machen es meine Eltern. Kann ich das alles zusammen einreichen und brauche ich zusätzlich zum Antrag meines Vaters auch eine Abschrift der Geburtsurkunde, obwohl er einen Antrag mit einreicht? Wie mache ich es für die Kinder, sie sind unehelich geboren und ich habe das alleinige Sorgerecht. muss ich das übers Jugendamt (Negativbescheinigung) nachweisen? Damit gehen sie über meine Linie und dann väterlicherseits weiter, richtig? Brauche ich für die Kinder (unter 16 J.) eine Abschrift meine Geburtsurkunde? Bitte um Info bei Kinderbeantragungen. Danke

A: 1. Ja, Sie können alles zusammen einreichen. Da Sie eh nur normale Kopien einreichen und lediglich die beglaubigten Abschriften bzw. Originale zum Vergleich bei Abholung vorlegen, sollten Sie jedem Antrag jeweils auch die vollständige "Urkundensammlung" so weit wie nötig beifügen.
2. Nein, eine Negativbescheinigung brauchen Sie nicht. Ein Sorgeberechtigter reicht und der sind Sie.
3. Ja, ihre Kinder leiten über Sie ab (sofern die Kinder unehelich geboren wurden natürlich, sonst über deren Vater). Auch für die Kinder gilt, lückenloser Nachweis bis vor 1914.


14.01.2016
Michael
F: Hallo, schön das es euch gibt! Habe das Stammbuch(Familienbuch) meines Vaters, Großvater und Urgroßvater, kann man aus den Familienbüchern beglaubigte kopien machen lassen? bzw. reich sie aus um den Ausweis zu beantragen? Die Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtenregister) von meinem Vater der 1945 geboren ist, ist laut Standesamt nicht vorhanden. Einen auszug aus dem Familienbuch meines Vaters habe ich geholt in dem steht unter Punkt " 7. Vermerk über Staatsangehörigkeit der Ehegatten und Nachweis"---"Deutscher StAAtsangehöriger AtAAusw. des Ldr. Amts ......... vom 21.April 1971. Den 4.5.1971. Der Standesbeamte. ....." Denke das ist die von 1934. Hat der Eintrag Auswirkungen auf meinen Antrag Auf Staatsangehörigkeit? Vielen Dank schon mal für eure Mühe.

A: Ja, kann man. Wenn Sie jederzeit Zugriff auf die Stammbücher haben, dann reichen auch normale Kopien. Bieten Sie in dem Falle an, die Originale bei Abholung des Staatsangehörigkeitsausweises vorzulegen. Der Eintrag sollte keine Auswirkungen haben.


14.01.2016
Peregrino
F: Bin gerade dabei, den Antrag auf die Staatsbürgerschaftsfeststellung auszufüllen. Die letzte Anlage V wäre mein Großvater, geboren 30.11.1908 - was muss ich da auf der 2. Seite ankreuzen - unter 3.1 "Der Vorfahre hat die dt. Staatsangehörigkeit erworben durch:".? Wenn ich "durch Abstammung" ankreuze, brauche ich eine weitere Anlage V für Urgroßvater, da ich mit dem Großvater bereits vor 1914 bin, brauch ich ja keine weitere. Ansonsten könnte ich ja unendlich Anlagen V produzieren... Geht aus dem Formular nicht hervor, wie ich die Anlage V-Kette beende...

A: Nein, Sie kreuzen Abstammung an und nichts weiter. Ihr Großvater ist sozusagen die Quelle. Doch, geht es (siehe Anlage V Urgroßvater. Wenn Sie diese mit den anderen vergleichen sollte der Unterschied deutlich werden.


14.01.2016
Rudi
F: Kann den GS abholen. Wird wohl von dem Sachbearbeiter i. A. mit Paraphe „unterschrieben“ sein. Kann man bei Ausstellung des GS auf eine rechtsgültige eigenhändige Unterschrift (BGB §§126 und 125 Nichtigkeit wegen Formmangels), bzw. i.V. des Landrats oder als 3e Variante unterschrieben vom Landrat selbst verlangen?

A: Auf dem Staatsangehörigkeitsausweis wird eigentlich nicht paraphiert, auch wenn in der Regel auch hier der Vorname fehlt. Verlangen können Sie vieles...


13.01.2016
Diana F
F: Habe irrtümlicher Weise meinen Antrag zur BVA nach Köln geschickt und postwendend zurückbekommen. Könnt Ihr mir bitte sagen, zu welcher Behörde ich meinen Antrag schicken soll? Lebe im Raum Trier. Vielen lieben Dank vorab

A: Landratsamt Ihres Landkreises.


13.01.2016
Thom
F: Haben Antrag ordungsgemäß und vollständig eingereicht. Habe gelben Schein richtig ausgestellt erhalten. Der dazugehörige Bescheid hat gedoch den Großvater vor 1913 nicht mit berücksichtigt. Habe widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Dieser wurde an die Landesdirektion Sachsen weiter gegeben. Dort wurde er zurückgewiesen, da die Bestimmungen des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr gilt. Soll Klage einreichen. Habe ESTA Auszug beantragt. Alles so weit in Ordnung nur unter- Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am und ,Erworben durch - keine Eintragung Was sollen wir tun wir möchten gern den Eintrag nach RuStag haben. Vollauskunft schon eingesehen. Dort steht die Glaubhaftmachung der Deutschen Staatsangehörigkeit drin. Sollen wir uns an den Sachbearbeiter in der Landesdirektion wenden oder Klagen? Danke frür die Hilfe!

A: Mensch, Mensch, Mensch... kein Wunder, daß die Bediensteten zum Teil die Nase voll haben und immer allergischer reagieren. Was die in den Bescheiden schwurbeln und ob sie den Erwerbseintrag im EStA nun vornehmen oder nicht, ist völlig irrelevant! Was sollen die Schergen denn machen? Die sitzen doch auch zwischen den Stühlen und MÜSSEN so einen Mist in den Begleitschreiben verzapfen, damit der Chef zufrieden ist... Bei Ihnen ist alles in Ordnung!

Familienname auf dem Gelben und im EStA = Mustermann bzw. M u s t e r m a n n = ALLES IN ORDNUNG!


13.01.2016
Johann
F: Hallo Leute habe meinen Antrag Heute abgegeben,der Bearbeiter hat sich geweigert den Antrag so anzunehmen ,dann habe ich Ihn nach seinen Chef gefragt das ich mit ihm sprechen will,der kam auch dazu wollte mich auf das Jahr 1950 verweisen.Wo ich ablehnete,Sie sollen meine Antrag so annehmen.Der Chef sagte mir darauf hin das ich von Ihn Post erhalte das er den Antrag ablehnt.(weil es kein Kgr.Bayern mehr gibt) Hat sich seit Neu Jahr etwas geändert ?

A: Wir predigen nicht umsonst gebetsmühlenartig den Antrag dort nicht selbst beim Sachbearbeiter abzugeben und sich auf Diskussionen einzulassen. Das kommt dann halt dabei raus und nein, es hat sich nichts geändert. Siehe auch erster Artikel unter der Rubrik ERPROBTES


12.01.2016
In Arbeit
F: Ich frage tel. bei der Stadt nach, wo ich den Staats.Ausweis bekomme,sie fragt mich, wofür ich ihn brauche....? Die wollen es nicht wissen! weil die Ausländerbehörde ist hier im Saarland Anlaufstelle für Asylaqnten

A: Mit Ihrer "Frage" können wir leider nicht viel anfangen, aber vielleicht hilft Ihnen ja der erste Artikel unter dieser Rubrik hier weiter: ERPROBTES


12.01.2016
Jenny
F: Bremerhaven steht doch im Gemeindeverzeichnis unetr Frei Hansestadt Bremen. Wieso jetzt Preußen ? Habe auch Aufenthaltszeit in Stuhr. Das gehört doch aber jetzt zum Großherzogtum Oldenburg - oder ?

A: Es geht immer um den damaligen Gebietsstand. Der Fehler lag bei uns. Darüber hinaus haben wir Ihre vorherige Frage nochmals überarbeitet (siehe unten).


12.01.2016
Thomas
F: Ich bin in deutschland geboren 1981 und meine Großvaterstammt aus Bozener ecke. Wenn ich alles richtig verstehe habe ich also keine möglichkeit mir einen geben Schein zu beantragen oder?

A: Auf konventionelle Art schon, d.h. die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen Sie auf jeden Fall. Dies ist zwar nur der "halbe Weg", aber immerhin.


12.01.2016
Zitterbacke
F: kann der Abstammungsnachweis (bei Ehe) auch über die Mutterlinie geführt werden

A: Eheliche Geburt > Ableitung väterliche Linie
Uneheliche Geburt > Ableitung mütterliche Linie


11.01.2016
Gabriele
F: Versuche schon seit über 1/2 Jahr Nachforschungen für Berschkallen Kreis Insterburg/Ostpreußen zu betreiben. Das Evang.Kirchenarchiv hat nichts, da die Unterlagen in Bergwerkstollen in die Rhön 1944 verfrachtet wurden. Dort aber nach Kriegsende geplündert wurden. Das Litauische Archiv hat keinerlei Unterlagen, alles verbrannt. 1944/45. Kann ich auch nur mit dem Großvater, der 1923 in Ostpreußen geboren ist, und davon ausgegangen werden kann, dass der Urgroßvater vor 1913 dort geboren wurde, den Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit abgeben und die Schreiben der Archive dazulegen?

A: Genau so würden wir das machen in der Situation. Sie müssen ja nur glaubhaft machen.


11.01.2016
Matze
F: da ich über meinen Vater ableiten muss komme ich über meine Ur Opa in Wiener Neustadt raus. Gehört nach wie vor zu Österreich. Also kein §4. Ich habe ein Video von Herrn Handta gesehen in dem er sagt, dass es kein Problem sei. Dann eben den Paragraph 7 angeben. Aber wenn man das RuStag liest muss die Gemeinde vorher noch genehmigen. Also §8 Punkte 2 bis 4. Wie löse ich das Problem denn jetzt? Die Ableitung mütterlicherseits wäre kein Problem. Da komme ich in Preußen raus. Geht aber laut RuStag nicht da ich ehelich geboren bin. Laut Herrn Handta klappt es mit §7 wohl ohne Probleme. Er hätte schon meherere Fälle gehabt. Da gings. Leider antwortet er mir nicht auf Mails :-( Können Sie vielleicht helfen? Danke.

A: Einfach einreichen und abwartet was passiert. Wenn man nach 1937 raus kommt, ist das immer noch besser als keine Staatsangehörigkeit.


11.01.2016
Peregrino
F: Bin gerade dabei, den Antrag auf die Staatsbürgerschaftsfeststellung auszufüllen. Die letzte Anlage V wäre mein Großvater, geboren 30.11.1908 - was muss ich da auf der 2. Seite ankreuzen - unter 3.1 "Der Vorfahre hat die dt. Staatsangehörigkeit erworben durch:".? Wenn ich "durch Abstammung" ankreuze, brauche ich eine weitere Anlage V für Urgroßvater, da ich mit dem Großvater bereits vor 1914 bin, brauch ich ja keine weitere. Ansonsten könnte ich ja unendlich Anlagen V produzieren... Geht aus dem Formular nicht hervor, wie ich die Anlage V-Kette beende...

A: AnlageV Ur-GrossVater Kleve gedruckt


10.01.2016
Jeanny
F: Bin gerade beim Ausfüllen. Bin 1969 im Kgr. Reußen geboren und habe 2004 in Bremerhaven geheiratet. Welchen Bundesstaat trage ich nun bei Punkt 1.9 ein ( Freie Hansestadt Bremen oder Kgr. Preußen) ? In Ihrer Ausfüllhilfe steht, wenn nach 37 geboren, Preußen [Deutschland_als_Ganzes] eintragen - also doch nicht Kgr. Preußen eintragen sondern exakt vorgenannten Wortlaut ? Was heißt [Deutschland_als_Ganzes) ? Meinen Perso trage ich definitiv nicht ein und auch nicht die ehemalige Staatsbürgerschaft der DDR ?

A: 1. Ja, Freie Hansestadt Bremen.
2. Das bedeutet Deutschland in den Grenzen des Kaiserreichs. Dies kann aber erfahrungsgemäß inzwischen auch weggelassen werden.
3. Richtig, am besten beides weglassen.


08.01.2016
Florian
F: Hallo.. Unter 1.15 in dem Antrag FK wird nach "Das Sorgerecht ergibt sich aus" gefragt. Was soll das bedeuten? Evtl. die Sorgeerklärung (ungern, da meine Personalausweisnummer mit drin steht) oder Heirat? Und, ist es richtig wie hier im Forum geschrieben wird, sich im Antrag F bzw. FK unter 3.8 Sonstiges sich auf § 3 StAG 1870 zu beziehen wenn bis vor 1914 abgeleitet wurde? Danke im voraus..

A: 1. Es muß schon die Sorgeerklärung sein. Ob die Nummer drin steht oder nicht, ist dabei irrelevant.

2. Da scheinen Sie etwas mißverstanden zu haben. Im Antrag FK müssen Sie in Ihrem Falle für das Kind 3.8 ankreuzen, aber "Legitimation gemäß § 5 RuStAG 1913" eintragen.


08.01.2016
Jeanny
F: Ehelich geboren. Vater ist ehelich am 1.9.1917 in Ostpreußen geboren. Im Familienbuch ist Großvater zwar namentlich aufgeführt, aber ohne Geburtsdatum und -ort. Eingetragen ist leider nur der letzte Wohnort. Die Kirchenregister wurden zwar evakuiert, aber sind wohl hier nirgends angekommen. Haben alle diesbezüglichen Standesämter, Kirchenregister, Wehrmachtsauskunftsstelle usw. erfolglos kontaktiert. Es gibt weder eine Geburtsurkunde, noch eine Sterbeurkunde vom Großvater. Nun ist es ja besser eine Staatsangehörigkeit zu haben, als keine. Versuche ich trotzdem nach RuStag 1913 abzuleiten und gucke, wie die reagieren, oder muss ich da gleich was anderes beantragen ? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir da weiterhelfen könnten.

A: Ja, wenn Sie tatsächlich alles ausgeschöpft haben, dann reichen Sie den Antrag einfach wie bei uns beschrieben ein und beschränken Sie sich dabei was die Anlage V angeht nur auf Ihren Vater. Was dabei raus kommt muß man dann abwarten.


08.01.2016
Rosa
F: Bin in Kasachstan( damals UdSSR) geboren, 1976 als Heimkehrer nach Deutschland eingereist. Vater, Großvater und Urgroßvater in Blumenfeld bzw. Krasna / Odessa geboren. Vorfahr 1809 in Krasna eingewandert, am ehesten aus Baden. Wie könnte ich jetzt an den gelben Schein kommen? Meine Eltern haben einen grünen Schein damals erhalten, nutzt der mir etwas? Würde mich freuen, wenn Sie mir helfen könnten. Vielen Dank schon mal.

A: So wie es aussieht, bleibt Ihnen nur die konventionelle Beantragung übrig, ohne Vorfahren usw..


08.01.2016
Andreas aus der Familie Göschel
F: Wenn ich Deutscher nach RuStaG 1913 bin, sind dann meine Frau und meine ehelichen Kinder auch Deutsche nach RuStaG 1913, oder muß jeder einen Ausweis beantragen?

A: Nach RuStaG > Ja nach StaG > Nein! Die Frau und das Kind sollten ihre eigenen gelben Scheine beantragen.


07.01.2016
Matthias
F: Mein Großvater wurde 1915 in Hamburg geboren, wurde aber Adoptiert. Wahrscheinlich von einer Familie mit Dänischen Hintergrund. Was zählt? Das er in Hamburg geboren wurde, oder die Adoption. .

A: Wir haben auch schon Leute die mit 1916 und 17 den Antrag gestellt haben. Also den Antrag mit dem Großvater als Ausgangspunkt.


06.01.2016
gunter p.
F: Antrag abgelehnt : Auszüge aus der Begründung. Laut § 30 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (S handelt es sich um einen feststellenden Verwaltungsakt. Ein berechtigtes Feststellungsinteresse § 43 Abs. 1 (VwGo) liegt nur dan vor wenn der Besitz der der D. Saatsangehörigkeit strittig u. somit Klärung nötig ist. Zur Klärung : Feststellungsinteresse nachweisen, gültigen Peso. u . beglaubigte Abschrift aus Geburtenbuch mit Randnotizen nachreichen Feststellungsinteresse ?? Peso im Original ?? Abschrift Geburtenbuch wusste ich u. ca. weite 20 Bekannte nicht das es mehrere gibt. Inzwischen bei dem zuständigen Standesamt angefortert. Nach § 38 StAG u. §1 (StAGebV) zu zahlen 21,38 € möglich dagegen Klage bei dem Verwaltungsgericht einzureichen. Da ich nicht aufgeben will (Frist bis 15.01. 2016 bitte dringend um ausführliche Hilfe)

A: Gerne... bitte melden Sie sich erneut in der Angelegenheit über unser Kontaktformular (unten)!


09.12.2015
Florian
F: Moin Moin.. 1. Habe mir von meinem Urgroßvater, welcher 1901 geboren wurde, die Sterbeurkunde besorgt. Auf dieser steht auch das Datum und Ort der Heirat mit meiner Urgroßmutter, sprich mein Großvater wurde somit ehelich geboren. Muss ich mir dennoch die Heiratsurkunde meiner Urgroßeltern besorgen reicht die beglaubigte Sterbeurkunde? 2. Mein Sohn wurde 2008 unehelich geboren mit Anerkennung der Vaterschaft meinerseits im Anschluss. 2013 haben wir (Mutter u. ich) und ich geheiratet. Sohn trägt seit dem meinen Namen. Kann ich die Staatsangehörigkeit über mich ableiten? Danke

A: Die Sterbeurkunde sollte reichen es sei denn es liegt Willkür vor. Ihr Sohn muss nach der Anerkenntnis über Sie ableiten.


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