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Fragen und Antworten

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22.01.2016
Micha
F: Wollen unsere ganze Familie gelb machen :-). Vier Geschwister, alle wollen gelben Schein. Vater ist Waisenkind, daher Ableitung über Mutter. Kann die Mutter gelben Schein machen und dann leiten die vier Kinder über sie bis vor 1914 ab? Wie geht das technisch? Stellt die Mutter Antrag beim Ausländeramt und Kinder werden auch dort durch ihre Anlagen dort bearbeitet und gelber Schein dort erstellt?

A: Auch bei einer Vollwaise gibt es Eltern. Das muß recherchiert werden. Eine Waise ist kein Findelkind.


22.01.2016
Monira
F: Nach §6 RuStAG müßte meine Mutternicht deutscher Herkunft durch die Heirat mit meinem Vater Deutsche Staatsangehörige sein. Dann müßte sie doch auch einen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten können?n

A: Erst muss man aus dem StAG raus und ins RuStAG zu kommen. Also sollte die Mutter ihren eigenen Schein machen.


22.01.2016
Volker
F: Hallo zusammen, ich habe die Woche bei meiner zuständigen Kreisverwaltung die Festellung meiner Staatsangehörihgkeit mit allen notwendigen Dokumenten eingereicht. jetzt kam eine Schreiben von der Kreisverwaltung in der folgendes steht.Ein berechtigtes Feststellungsinteresse entsprechen §43 Abs.1 VwGO liegt nur dann vor, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gegenwärtig stritting und somit klärungsbedürftig wäre.Nun verlangt man von mir eine berechtigtes Festellungsinteresse nachzuweiesn. Ansonsten würde der Antrag gebührenpflichtig abgelehnt. Was kann man darauf am besten Antworten?

A: Erfahrungsgemäß steht in diesen Schreiben noch mehr Unfug drin. Bitte senden Sie Ihre Anfrage erneut inkl. einer Kopie des Schreibens an die Adresse fragen@gelberschein.net. Dann sehen wir mal weiter.


22.01.2016
Sandra
F: Wir sind 5 Familienmitglieder brauche ich für jeden einzelnen eine originale Geburtsurkunde meines Großvaters bei Antragstellung?

A: Original? Nein, eingereicht werden eh nur Kopien und die Originale aus dem Stammbuch bzw. die beglaubigten Geburtsurkunden werden bei Abholung lediglich zum Vergleich vorgelegt. Denken Sie aber bitte daran, daß Sie lückenlos nachweisen müssen, also sämtliche Geburtsurkunden der Vorfahren über die Sie ableiten, sowie ggf. auch die Heiratsurkunden. Für Ihre Kinder reicht es, wenn Sie Ihren Antrag gleichzeitig stellen, die eigenen Geburtsurkunden der Kinder beifügen und auf Ihren eigenen Antrag verweisen.


21.01.2016
Michael
F: Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit -für Kinder ab 16 Jahre- soll unter Punkt 1.15 eingetragen werden, woraus sich das Sorgerecht ergibt; was trägt man hier denn ein?

A: Woher sollen wir wissen, woraus sich in Ihrem Falle das Sorgerecht ergibt? Vaterschaft, Adoption, gerichtliche Übertragung...


21.01.2016
Klaus
F: Vier Wochen nach seiner Geburt, haben die Eltern meines Vaters geheiratet. Muss ich jetzt weiter auf meine Großmutter ableiten oder doch weiter auf meinen Großvater?

A: Eine Geburt gilt als auch als ehelich, wenn die Heirat der Eltern innerhalb von 300 erfolgt ist, also Großvater.


19.01.2016
Michael
F: Habe einen Antrag vom Landrateamt gefunden, was ist der unterschied zwischen Antrag auf Ausstellung eines - Staatsangehörigkeitsausweises, Antrag auf Ausstellung eines -Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher Was ist der Unterschied? Des weiteren gibt es in dem Antrag unter Punkt 3. Grund des Erwerbs der Deutschen Staatsangehörigkeit. - Ich bin eingebürgert worden, - Ich, bzw. meine Eltern oder Großeltern sind vertriebene........, - Ich habe die Deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben, -Ich, meine Eltern bzw. Großeltern habe/n in der vergangenheit schon einmal eine Urkunde über den Besitz der SA. erhalten., -sonstiges. Nun kann ich doch unter sonstige geziehlt stellen. Spricht was daggen es über das Landratsamt (mit dem Antrag vom Landratsamt) versuchen? Bei sonstiges z.b. Bundesstaate Preußen Königreich Preußen angeben?

A: Die Rechtsstellung als Deutscher wäre allein die Bundesstaatsangehörigkeit ohne die deutsche Staatsangehörigkeit. Diese wird aber bereits seit geraumer Zeit nicht mehr ausgestellt. Wir können Ihnen nur ausdrücklich raten, den vom BVA und zwar so wie beschrieben zu verwenden!


19.01.2016
Mike
F: Ich habe alle Unterlagen vollständig beim LA, zuständige Abteilung zur Beantragung des gelben Scheins eingereicht. Nun schreibt mir das LA, daß Sie eine beglaubigte Kopie meines Personalausweises haben wollen. Wie gehe ich weiter vor?

A: ERPROBTES


19.01.2016
Michael
F: Hallo zusammen, ich habe die Woche bei meiner zuständigen Kreisverwaltung angerufen und habe mir den zuständigen des Staatsangehörigkeitsausweises geben lassen. Dieser hat mich dann auf meine Fragen hin auf § 43 Abs. 1 VwGo darauf hingewiesen, das ich ich ein gesondertes Interesse zu begründen habe. Meines Wissens muss ich das aber nicht !! Meine Frage ist nun, wie kann ich dieser ansich unverschämten Forderung entgegnen ?ier kein

A: Dort vorher anzurufen ist eine ganz schlechte Idee, da haben Sie nichts rechtsverbindliches in der Hand. Bitte lesen Sie hier und gehen Sie auch so vor: ERPROBTES

Erst wenn dieses Geschwurbel dann schriftlich haben wird darauf eingegangen. Evtl. haben wir bis dahin auch bereits eine Art Musterschreiben für solche Fälle veröffentlicht.


18.01.2016
Ingo
F: Hallo. Antrag am 19.11.15 gestellt , wurde mir mit Änderungswünschen zurückgesandt. ( habe ich nicht Gemacht) derselbe Antrag am 02.12.15 noch einmal eingereicht. Antwort vom Amt am 08.12.15 Antrag wurde zurückgestellt weil ich keine Änderungen vorgenommen habe.Am 16.12.15 Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt. Antwort am 22.12.15 vom Landrat , ich soll mich noch etwas gedulden, der Vorfall wird untersucht. Jetzt Frage: Wann soll ich nachfragen, wann mein Antrag bearbeitet wird? ( Frist-Wochen) und wie der stand ist. Danke!!

A: Jetzt und 2-wöchige Frist setzen.


17.01.2016
Matt
F: leide vermisse ich ein wichtigen punkt, welcher auch in den gs-foren nicht behandelt wird. DIE ADOPTION! ich möchte kurz ins detail gehen und lasse euch wissen, dass ich ein an kindes statt angenommener sohn bin und alle notwendigen nachweise meiner verheirateten adoptiveltern bis 1913 belegen konnte. der gs wurde ausgehändigt und leider stand im esta auszug: erworben durch adoption stag §6. sind euch ähnliche fälle bekannt oder wißt ihr u.u. die weitere vorgehensweise, um auf rustag 1913 umtragen zu lassen? ich freue mich auf eure antwort

A: Das kann ja völlig auch völlig korrekt sein. Wenn Ihr Nachname auf dem EStA-Auszug normal geschrieben steht (Mustermann) dann ist alles in Ordnung.


17.01.2016
Rudi
F: Besten Dank, also reicht Eurer Meinung eine Unterschrift i.A. aus? Fehlt damit nicht die "eigenhändige Unterschrift" nach §126 BGB?

A: Nein, i.A. ist dann völlig in Ordnung, wenn der Auftraggeber benannt ist. Das ist auf dem Staatsangehörigkeitsausweis der Fall.


16.01.2016
Elisa
F: Ich habe vom Vater die Abstammungs-u.Heiratsurkunde. Ist das auch richtig? Den Großvater habe ich auch von 1912. Dann brauche ich wohl den Urgroßvater nicht mehr. Ist das korrekt?

A: Ja, so ist es.


16.01.2016
Markus K
F: Vielen lieben Dank. Sollte ich dabei auf eine bestimmte Formulierung achten?

A: Nein


16.01.2016
Markus K
F: Habt Ihr mich vergessen? Fragte euch, wie lange ich warte solle oder was ich unternehmen soll. Ich erhielt von der BVA (da ich im Ausland lebe) ein Schreiben, nach dem sie den Eingang bestätigten, jedoch das Bearbeiten dauern kann und ich würde unaufgefordert informiert werden. Fühlt sich wie eine Hinaltetaktik an. Könnt Ihr mir da einen Tip geben?

A: Nach 2 Monaten können Sie sich mal nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand erkundigen.


16.01.2016
Dennis
F: Guten Tag, kann ich auch einen gelben schein bekommen, wenn man ausschließlich mütterlicherseits zurückverfolgen müsste, da mein Vater Spanier ist??!!

A: Nach StAG geht (fast) immer, ob nach RuStAG können Sie hier RuStAG nachlesen, da eine wesentliche Angabe zur eindeutigen Beantwortung Ihrer Frage fehlt.


15.01.2016
Susanne
F: Hallo, ich will für meine Kinder und mich den gelben Schein beantragen, zudem machen es meine Eltern. Kann ich das alles zusammen einreichen und brauche ich zusätzlich zum Antrag meines Vaters auch eine Abschrift der Geburtsurkunde, obwohl er einen Antrag mit einreicht? Wie mache ich es für die Kinder, sie sind unehelich geboren und ich habe das alleinige Sorgerecht. muss ich das übers Jugendamt (Negativbescheinigung) nachweisen? Damit gehen sie über meine Linie und dann väterlicherseits weiter, richtig? Brauche ich für die Kinder (unter 16 J.) eine Abschrift meine Geburtsurkunde? Bitte um Info bei Kinderbeantragungen. Danke

A: 1. Ja, Sie können alles zusammen einreichen. Da Sie eh nur normale Kopien einreichen und lediglich die beglaubigten Abschriften bzw. Originale zum Vergleich bei Abholung vorlegen, sollten Sie jedem Antrag jeweils auch die vollständige "Urkundensammlung" so weit wie nötig beifügen.
2. Nein, eine Negativbescheinigung brauchen Sie nicht. Ein Sorgeberechtigter reicht und der sind Sie.
3. Ja, ihre Kinder leiten über Sie ab (sofern die Kinder unehelich geboren wurden natürlich, sonst über deren Vater). Auch für die Kinder gilt, lückenloser Nachweis bis vor 1914.


14.01.2016
Michael
F: Hallo, schön das es euch gibt! Habe das Stammbuch(Familienbuch) meines Vaters, Großvater und Urgroßvater, kann man aus den Familienbüchern beglaubigte kopien machen lassen? bzw. reich sie aus um den Ausweis zu beantragen? Die Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtenregister) von meinem Vater der 1945 geboren ist, ist laut Standesamt nicht vorhanden. Einen auszug aus dem Familienbuch meines Vaters habe ich geholt in dem steht unter Punkt " 7. Vermerk über Staatsangehörigkeit der Ehegatten und Nachweis"---"Deutscher StAAtsangehöriger AtAAusw. des Ldr. Amts ......... vom 21.April 1971. Den 4.5.1971. Der Standesbeamte. ....." Denke das ist die von 1934. Hat der Eintrag Auswirkungen auf meinen Antrag Auf Staatsangehörigkeit? Vielen Dank schon mal für eure Mühe.

A: Ja, kann man. Wenn Sie jederzeit Zugriff auf die Stammbücher haben, dann reichen auch normale Kopien. Bieten Sie in dem Falle an, die Originale bei Abholung des Staatsangehörigkeitsausweises vorzulegen. Der Eintrag sollte keine Auswirkungen haben.


14.01.2016
Peregrino
F: Bin gerade dabei, den Antrag auf die Staatsbürgerschaftsfeststellung auszufüllen. Die letzte Anlage V wäre mein Großvater, geboren 30.11.1908 - was muss ich da auf der 2. Seite ankreuzen - unter 3.1 "Der Vorfahre hat die dt. Staatsangehörigkeit erworben durch:".? Wenn ich "durch Abstammung" ankreuze, brauche ich eine weitere Anlage V für Urgroßvater, da ich mit dem Großvater bereits vor 1914 bin, brauch ich ja keine weitere. Ansonsten könnte ich ja unendlich Anlagen V produzieren... Geht aus dem Formular nicht hervor, wie ich die Anlage V-Kette beende...

A: Nein, Sie kreuzen Abstammung an und nichts weiter. Ihr Großvater ist sozusagen die Quelle. Doch, geht es (siehe Anlage V Urgroßvater. Wenn Sie diese mit den anderen vergleichen sollte der Unterschied deutlich werden.


14.01.2016
Rudi
F: Kann den GS abholen. Wird wohl von dem Sachbearbeiter i. A. mit Paraphe „unterschrieben“ sein. Kann man bei Ausstellung des GS auf eine rechtsgültige eigenhändige Unterschrift (BGB §§126 und 125 Nichtigkeit wegen Formmangels), bzw. i.V. des Landrats oder als 3e Variante unterschrieben vom Landrat selbst verlangen?

A: Auf dem Staatsangehörigkeitsausweis wird eigentlich nicht paraphiert, auch wenn in der Regel auch hier der Vorname fehlt. Verlangen können Sie vieles...


13.01.2016
Diana F
F: Habe irrtümlicher Weise meinen Antrag zur BVA nach Köln geschickt und postwendend zurückbekommen. Könnt Ihr mir bitte sagen, zu welcher Behörde ich meinen Antrag schicken soll? Lebe im Raum Trier. Vielen lieben Dank vorab

A: Landratsamt Ihres Landkreises.


13.01.2016
Thom
F: Haben Antrag ordungsgemäß und vollständig eingereicht. Habe gelben Schein richtig ausgestellt erhalten. Der dazugehörige Bescheid hat gedoch den Großvater vor 1913 nicht mit berücksichtigt. Habe widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Dieser wurde an die Landesdirektion Sachsen weiter gegeben. Dort wurde er zurückgewiesen, da die Bestimmungen des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr gilt. Soll Klage einreichen. Habe ESTA Auszug beantragt. Alles so weit in Ordnung nur unter- Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am und ,Erworben durch - keine Eintragung Was sollen wir tun wir möchten gern den Eintrag nach RuStag haben. Vollauskunft schon eingesehen. Dort steht die Glaubhaftmachung der Deutschen Staatsangehörigkeit drin. Sollen wir uns an den Sachbearbeiter in der Landesdirektion wenden oder Klagen? Danke frür die Hilfe!

A: Mensch, Mensch, Mensch... kein Wunder, daß die Bediensteten zum Teil die Nase voll haben und immer allergischer reagieren. Was die in den Bescheiden schwurbeln und ob sie den Erwerbseintrag im EStA nun vornehmen oder nicht, ist völlig irrelevant! Was sollen die Schergen denn machen? Die sitzen doch auch zwischen den Stühlen und MÜSSEN so einen Mist in den Begleitschreiben verzapfen, damit der Chef zufrieden ist... Bei Ihnen ist alles in Ordnung!

Familienname auf dem Gelben und im EStA = Mustermann bzw. M u s t e r m a n n = ALLES IN ORDNUNG!


13.01.2016
Johann
F: Hallo Leute habe meinen Antrag Heute abgegeben,der Bearbeiter hat sich geweigert den Antrag so anzunehmen ,dann habe ich Ihn nach seinen Chef gefragt das ich mit ihm sprechen will,der kam auch dazu wollte mich auf das Jahr 1950 verweisen.Wo ich ablehnete,Sie sollen meine Antrag so annehmen.Der Chef sagte mir darauf hin das ich von Ihn Post erhalte das er den Antrag ablehnt.(weil es kein Kgr.Bayern mehr gibt) Hat sich seit Neu Jahr etwas geändert ?

A: Wir predigen nicht umsonst gebetsmühlenartig den Antrag dort nicht selbst beim Sachbearbeiter abzugeben und sich auf Diskussionen einzulassen. Das kommt dann halt dabei raus und nein, es hat sich nichts geändert. Siehe auch erster Artikel unter der Rubrik ERPROBTES


12.01.2016
In Arbeit
F: Ich frage tel. bei der Stadt nach, wo ich den Staats.Ausweis bekomme,sie fragt mich, wofür ich ihn brauche....? Die wollen es nicht wissen! weil die Ausländerbehörde ist hier im Saarland Anlaufstelle für Asylaqnten

A: Mit Ihrer "Frage" können wir leider nicht viel anfangen, aber vielleicht hilft Ihnen ja der erste Artikel unter dieser Rubrik hier weiter: ERPROBTES


12.01.2016
Jenny
F: Bremerhaven steht doch im Gemeindeverzeichnis unetr Frei Hansestadt Bremen. Wieso jetzt Preußen ? Habe auch Aufenthaltszeit in Stuhr. Das gehört doch aber jetzt zum Großherzogtum Oldenburg - oder ?

A: Es geht immer um den damaligen Gebietsstand. Der Fehler lag bei uns. Darüber hinaus haben wir Ihre vorherige Frage nochmals überarbeitet (siehe unten).


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