Besucher letzten 24h:
719
Besucher letzte Woche:
5.719
Besucher letzten Monat:
20.753
Besucher gesamt:
3.798.481
Besucher online:
3


Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
Nickname
Frage
ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
139

19.08.2021

2840

17.09.2024

1484

19.09.2024

225

21.08.2022

58

01.04.2016

31

01.03.2020

244

26.10.2020

3385

19.08.2024

09.12.2015
A.-M.
F: Hallo die Dame vom Amt hat bei der Beantragung meine Reisepass kopiert, den Gelben Schein hab ich erhalten. Hab ich dadurch einen Nachteil bzw. was kann ich tun ? Danke.

A: Ja das kann durchaus sein, dass jetzt falsch abgeleitet ist. Wenn Sie den Pass mit eingereicht haben nichts.


09.12.2015
A.-M.
F: Hallo, ich habe den Gelbenschein beantragt nach RuStaG, habe heute den Schein bekommen. Allerdings gefällt mir darauf was nicht und zwar hinter meinem Geburtsort steht / Bundesrepublik Deutschland. Soll ich den Schein so annehmen bzw. wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Bitte um Rückmeldung danke.

A: Wichtig ist nur das der Name "Max Mustermann" geschrieben ist.


09.12.2015
Markus M.
F: Antragsabgabe mit roten Reisepass oder Personalausweis: Sich die Kopie von dem Pass aushändigen lassen und den Vermerk auf die Kopie schreiben. Diese Kopie darf nicht zur Feststellung meiner Staatsangehörigkeit und auch nicht zur Bearbeitung meines Antrages verwendet werden. Der Reisepass ist ungültig er enthält falsche Angeben verstößt gegen § 4 Passgesetz. (der Familienname) Bei dem Personalausweis ist es übrigens der §5. Wenn ich meinen roten Reisepass demnächst bei Gericht vorzeigen soll verweise ich auf die Ungültigkeit des Passes wegen falscher Angaben (verstoß gegen § 4 Passgesetz) und gebe mich grundsätzlich als natürliche Person aus. Mein Name ist Markus M. ist nicht mein Name sondern der Name der Familie welcher ich angehöre. Bei einem Freund hat die Antragsabgabe mit dem Vermerk auf dem Perso funktioniert, aber ich selber rate jedem dieses Teufelsding vorher einziehen und vernichten zu lassen. Selbst der Besitz eines abgelaufenen Persos steht in der Vollauskunft von der Meldebehörde!!!!!

A: Sie können sich legitimieren mit was Sie wollen. Es darf aber keine Kopie in die Akte. Also zeigen aber nicht aus der Hand geben.

Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!


09.12.2015
duerckheim
F: Zur Abholung des Ausweises steht im Schreiben der Behörde, dass ich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen soll. Einen Reisepass habe ich nicht (und brauche demnächst auch keinen). Ich werde es zunächst wie unter „Erprobtes“ beschrieben mit dem Führerschein versuchen. Kann es dabei helfen, zusätzlich eine Aufenthaltsbescheinigung zu haben? (Bisher wurde weder nach einer Melde- noch Aufenthaltsbescheinigung verlangt.) … Welche einschränkenden Konsequenzen kann es haben, wenn ich mich notfalls doch mit dem Perso ausweise? (Für eine Kopie werde ich ihn freilich nicht herausgeben.)

A: Ausweisen können Sie sich mit dem Personalausweis. Eine Kopie darf dabei nicht entstehen.


09.12.2015
duerckheim
F: Etwa fünf Wochen nach Einsendung des Antrages kam nun ein Schreiben von der Behörde, dass ich den Ausweis abholen könne. Ist das ein zeitlicher Rahmen in dem ich davon ausgehen kann, dass die Prüfung der Rustag1913-Abstammung vorgenommen wurde?

A: Ja


09.12.2015
Richard
F: Ich habe bei meinen Recherchen herausgefunden das ich Österreich-Ungarisch bin durch abstammung. Habe ich jetzt ein Heimatrecht in Österreich bzw. Muss ich meinen Deutschen Personalausweis abgeben?

A: Wenn Sie Österreicher sind warum haben Sie einen Perso? Leben Sie in der BRvD stellen Sie den Antrag.


08.12.2015
Heiko
F: Vielen dank auf der geburtsurkunde steht datum oder geburtsort meines opas. Bei nachfrage wurde mir folgendes mittgeteilt ohne geburtsdatum und ort kann die urkunde nicht gefunden werden. ich muss die daten wissen .gibt es nun eine andere möglichkeit diese heraus zu finden?

A: Informationen bekommen Sie auf der Geburtsurkunde oder auf dem Auszug aus dem Geburtenregister Ihres Vaters.


08.12.2015
Chris
F: Mein Großvater war ein Findelkind .. Soll ich jetzt über meine Großmutter weiter machen ?natülich väterliche Seite ??

A: Nein! Reichs-und Staatsangehörigkeitsgesetz RuStAG 1913 §4
Abs. 2 Ein Kind, das in dem Gebiet eines Bundesstaates aufgefunden wird (Findelkind), gilt bis zum Beweise des Gegenteil als Kind eines Angehörigen dieses Bundesstaats.


08.12.2015
Thomas A.G.
F: Bin ich als Mensch mit deutscher Mutter und ungarischem Vater von der Staatsangehörigkeit ausgeschlossen?

A: Ein Mensch hat keine Staatsangehörigkeit! Die Ihnen zugeordnete Person schon. In Ihrem Fall aber nur die unmittelbare Staatsangehörigkeit. Das ist nicht Perfekt aber besser als keine.


08.12.2015
Heiko
F: Das Standesamt sagt es gibt keine Abstammungsurkunden ich bekomme aber die Geburtsurkunde meines Großvaters wenn ich sein Geburtsdatum und Geburtsort angeben Wo bekomme ich solch eine Information her?

A: Informationen bekommen Sie auf der Geburtsurkunde oder auf dem Auszug aus dem Geburtenregister Ihres Vaters.


08.12.2015
Friderike
F: Meine gesamte Ahnenreihe ist deutsch, der Vater meiner Kinder ist Italiener. Sie sind ehelich geboren. Wie kann ich es für sie handhaben? Danke und viele Grüße.

A: Gar nicht! Die Kinder kommen maximal in die unmittelbare Staatsangehörigkeit. Das ist aber immer noch besser als Staatenlos.


08.12.2015
Markus
F: Hilfe! Vor einer halben Stunde war ich bei dem Bürgeramt aber wie soll es anders sein die Dame hat mir gesagt angeblich Prüfen diese nur bis zurück bis 1950 dann wollte Sie den Personalausweis was ich natürlich nicht wollte. Sie sagte, ja Sie denken das was sie gehört haben dass dies ein Problem wäre aber dass ist nicht so. Also alles ein riesengrosser Beschiss. Am besten die Unterlagen Einwerfen in den Briefkasten unter 2 Zeugen ?

A: Warum lassen Sie sich was von Bediensteten erzählen, die selber keine Ahnung haben was sie tun? Geben Sie den Antrag ab und gut ist! Alle Infos dazu befinden sich doch auf der Seite.

Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!


07.12.2015
Markus
F: Bei der Erklärung im Video ab Minute 4:36 von Rainer O. wird die Patverfue und die öffentl. Eid / Willenserklärung aufgeführt ? Die Willenserklärung scheint doch wichtig dass für mich ausschliesslich die kaiserliche Verf. von 1871 und die Preuß. Verfassung von 1850 zählt so als auch die Gesetzgebung vor dem 01. Januar 1914

A: Das Video ist auch schon ein paar Tage älter und die Entwicklung geht weiter.


07.12.2015
Claudia
F: Antrag F Punkt 5. Ort Kelsterbach welcher Staat, Ort Münster welcher Staat?

A: Gemeindeverzeichnis


07.12.2015
Ivan
F: erneut die Sudetendeutsche Frage mit der konkreten Situation: Ableitung vom Vater (geboren in Kreis Falkenau, Böhmen; vertrieben nach Bayern 194x) und vom Großvater (geboren 189y in Kreis Falkenau, Böhmen); Rico Handta erklärt im Youtube-Video Staatsangehörigkeitsausweis zweiter Teil ab Minute 12, daß eine Ableitung nach RuStAG 1913 für vor 1913 in Österreich-Ungarn geborene "absolut sicher funktioniert", aber bei dem Großvater ein anderer Paragraph rein muß, "das geht dann über die Vertreibung"; diese Frage wurde hier schon gestellt, leider nicht allgemein beantwortet und im Web war nichts zum konkreten Paragraphen zu finden; daher die Fragen bitte mit Danke im Voraus für etwaige Antworten: (a) ist dies der RuStAG § 33 ("Die unmittelbare Reichsangehörigkeit kann verliehen werden 1. einem Ausländer, der sich in einem Schutzgebiete niedergelassen hat, oder einem Eingeborenen in einem Schutzgebiete; 2. einem ehemaligen Deutschen, der sich nicht im Inland niedergelassen hat; dem ehemaligen Deutschen steht gleich, wer von ihm abstammt oder an Kindes Statt angenommen ist.") oder welcher Paragraph wäre das, (b) falls §33 ja, wird dies in die Anlage V des Großvaters eingetragen bei Sonstiges als "Abstammung gemäß §33 RuStAG Stand 1913" und bei Anlage V Vater und Anlage F "Abstammung gemäß §4 Abs. 1 RuStAG Stand 1913" oder wie wäre das und (c) sind zusätzlich besondere Nachweise zu erbringen (z.B. betreffend der Vertreibung)

A: Füllen Sie den Antrag aus wie in der Ausfüllhilfe beschrieben. Legen Sie eine Kopie des Vertriebenen Ausweis bei. Die Paragraphen die Sie anführen sind aus dem StAG und nicht aus dem RuStAG.


07.12.2015
Markus
F: Sorry, es ist so wichtig ! bzgl. dieses Antrages da gibt es zwei Punkte - Überschrift: II Angaben über die Staatsangehörigkeit - Unter Punkt 8: Wodurch ist die Staatsangehörigkeit erworben? Dann Punkt 11: Besitzt der Antragsteller noch eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit? Wenn ja, welche, seit wann und wodurch? Soll ich jetzt unter Punkt 8 hinschreiben: Abstammung gemäß § 4 Abs.1 RuStaG (Stand 22.07.1913) oder unter Punkt 11 ??

A: Die Ausfüllhilfen befinden sich auf der Seite unter Praktisches.


07.12.2015
Markus
F: Ob so direkt die Bürgermeisterin das Teil entgegennimmt denke nicht. Also, wohne in Saarbrücken. Das Bürgeramt kann doch eigentlich nur zuständig sein. Wie ich erwähnt habe ist da eine Frau zuständig für und die hat mir einen Antrag gegeben vermutlich so um die sechziger Jahre der schon vergilbt ist. Also Wohnsitz Saarbrücken und dann auch Zuständigkeit Saarbrücken Bürgeramt oder haben Sie einen anderen Wissensstand und kann auch woanders hingehen ? Danke für Ihre Mühe!

A: Sie sollten das per Post hinschicken. Die Bürgermeisterin ist dafür zuständig den die Unterschreibt auch. Oder hat dafür jemanden Beauftragt.


06.12.2015
Richard
F: Ich konnte nun meine Vorfahren bis zum Urgroßvater zurückverfolgen. geboren 1894 in Neustadtl Kreis Tachau. Somit habe ich wohl keine Möglichkeit auf eine Staatsangehörigkeit oder ?

A: Stellen Sie einfach den Antrag!


06.12.2015
Markus
F: Sorry ich wieder. Hatte Ihre eigentliche Antwort übersehen: Ich glaube kaum, dass die BVA für Sie zuständig ist. Fragen Sie Ihre Gemeinde wo der Antrag hingehört ? Warum ist oder sollte das BVA nicht zuständig für mich zuständig sein? Das verstehe ich nicht??

A: Die BVA ist nur für Deutsche im Ausland zuständig und das sind Sie noch nicht. Schicken sie Ihren Antrag an den Landrat, oder in Kreisfreien Städten an den Bürgermeister. Der weiß wem er den Auftrag dafür erteilt hat.


06.12.2015
Markus
F: Kann der Antrag von dem Staatsangehörigkeitsausweis auch persönlich bei dem BVA abgegeben werden ?

A: Ich glaube kaum, dass die BVA für Sie zuständig ist. Fragen Sie Ihre Gemeinde wo der Antrag hingehört.


04.12.2015
Tony
F: Also... meine Uroma ist 1910 in Stuttgart (Wangen) kgr. Württemberg geboren Sie Heirattete dann meinen Uropa geboren 1906in Erkheim bei Memmingen (kgr.Bayern), in Memmingen (logischer weise, kgr. Bayern). 1930 wude dann mein Opa geboren in Memmingen (kgr. Bayern). Er heiratete dann meine Oma die aus kgr. Preußen kam. Meine Mutter erblickte das licht der welt im Jahre 1958. Sie heiratete meinen Vater in Deutschland. (Er ist italienische Staatsangehörigkeit). Zu meiner Frage: Habe ich jetzt die Kgr. Wüttemberg und die kgr. Bayer Staatsangehörigkeit vererbt bekommen oder nur die von meinem Uropa. Ich habe ja definitiv eine dieser Staatsangehörigkeiten vererbt bekommen aus Mütterlicherseite. Mein Vater ist ja Italiener. bin ehelich geboren. esgeht haubtsächlich auch um die Anlage F Frage 4. habe alles zusammen und muss es nur noch abgeben. Vielen herzlichen Dank für die kommenden Antworten ;-)

A: Wenn Sie ehelich geboren sind und Ihr Vater Italiener ist, dann wird das so nichts (siehe § 4 (1) RuStAG). Aber ganz konventionell können und sollten Sie natürlich trotzdem Ihre Staatsangehörigkeit feststellen lassen.


04.12.2015
Andy
F: Was muss ich als Geburtsstaat angeben, wenn ich in Heidelberg geboren bin?

A: Großherzogtum Baden oder Baden


04.12.2015
Anita
F: Hallo, wie schaut es aus wenn wenn ich nur über meine Großeltern mütterlicherseits den Nachweis erbringen kann

A: Reichs-und Staatsangehörigkeitsgesetz RuStAG 1913 §4
Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.


04.12.2015
Alfons
F: Ich bin wie mein Vater in Baden geboren. Gebe ich da "Großherzogtum Baden" oder einfach nur "Baden" an? Und gebe ich meinen Wehrdienst als Wehrpflichtiger nun an oder besser gar nicht? denn in einem Formular wurde der Wehrdienst eingetragen.

A: 1. Das bleibt Ihre Entscheidung.
2. Ja, Ihr Wehrdienst in Deutschland oder im Bund sollten sie angeben.


03.12.2015
Ralph
F: Hallo, super Seite. Befasse mich erst seit 14 Tagen mit dem Thema und blick (noch) nicht richtig durch. Ich habe die selstsame Konstellation dass mein Urgroßvater in Elsass-Lothringen 1868 geboren ist (also vor 1871) mein Großvater 1898 in Mannheim, hier liegt eine Einbürgerungsurkunde von 1928 vor. Ist es überhaupt sinnvoll hier am Ball zu bleiben?

A: Sie haben doch gute Voraussetzungen, bei Ihnen passt doch alles. Nochmal mit der Geschichte des sog 1. WK (Gebiet davor und danach) beschäftigen. Dann werden Sie die Einbürgerungsurkunde verstehen und feststellen, daß alles i.O. ist.


Ergebnisseite 64 von 114
<<  <  59  60  61  62  63  64  65  66  67  68  69  >   >>   

Copyright © 2024 gelberschein.net

FEWO Bende Ha-Jo und Daniel on Tour