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Fragen und Antworten

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18.11.2015
Gerhard Alois
F: Hallo zusammen, ich bin gebürtiger Schlesier, und komme aus Breslau in preußischer Provinz Schlesien. Ich bin am 14.09.1953 in Breslau, Niederschlesien geboren. Ich wollte meine Geburtsurkunde sowie die gemeinsam mit meine Ehefrau geschlossene Ehe aus dem Jahr 1977 in Breslau, hier in Bayern in einem deutschen Standesamt registieren lassen, um korrekte Geburts- und Heiratsurkunde als Deutscher Staatsangehöriger zu bekommen. Wir haben schon die beiden Anträge auf Beurkundung also unsere beiden polnischen StAmt-Urkunden (Geburts- sowie Heiratsurk., inkl. Übersetzungen) zgl. sämtliche Urkunden hier mütterlicher/ und väterlicher Seite (nur deutsche Urk., sogar mit preußische Ausfertigung) zusammengestellt und den Standesamt Beamten, siehe Leitende Person im StAmt in Kitzingen in schriftlicher Form höflich vorgelegt. Ich habe bestätigt ggf. begründet, dass mir diese Urkunden als natürliche Person genannt sowie als einem Deutschen rechtlich zu stehen und nur mit deutsche Bezeichnung (Breslau/ Niederschlesien) erstellt und zukommen werden sollen. Ich habe betont, dass wir diese Urkunden für unseren persönlichen Gebrauch und nur innerhalb Deutschland benötigen werden. Ich habe einen Termin ausgemacht, denn ich auch Wahr genommen habe. Der Standesamtbeamter hat mich ignoriert, mir völlig chaotisch erklärt, dass er an dieser Stelle nichts machen kann, weil er das so annehmen muss, was war und was zurzeit ist! Also: "Breslau, (Wroclaw), Polen". Ich habe diesen Herr um eine gesetzliche Begründung gebeten zgl. unter Nennung von echten Gesetzen in schriftlicher Form angefordert. Bis heute hat er aber nicht getan. Laut meinem StAAusw., ausgestellt im Februar 1993 durch BVA Köln (befristet auf 10 Jahre) steht alles richtig: Herr ... ......, geb. am ......, Geburtsort: Breslau, Niederschlesien ist Deutscher Staatsangehöriger. Vor allem die beiden Vornamen und der Familienname sind korrekt eingetragen. Ich möchte die mir/ die uns falsch ausgestellte dt. Urkunden (Geburt+Heirat) schriftlich widersprechen und neue anfordern lassen. Ohne richtige Ausschreibung kann ich nichts anfangen. Hier vor allem im Geburts- und Eheregistern dieser StAmt - Firma stehen falsche und tauschände Angaben, diese ich nie angegeben haben. Der StAAusw. wird nicht berücksichtigt. Die schauen sich das nicht mar genauer an! Es wird mit Absicht in direkter Weise: "Auge für Auge" ignoriert! Hier ein Zitat: "Das dürfen wir nicht annehmen, es zählen nur amtliche Urkunden aus Standesämter". Absolut gelogen. Das stimmt gar nicht! So meine Behauptung. Die Familienbücher werden seit dem 01.01.2009 nicht mehr aktualisiert, nachbeurkundet oder sowie früher durch die BRD-Standesämter sauber hergestellt. Die s. g. Korrekturen sind unmöglich. Bitte um Info. Wie soll ich das überwindeln. Diese Bediensteten kennen sich nicht mit eigenen Gesetzen aus. Traurig, aber Wahr! Hier läuft ein Deutscher gegen einen Deutschen. Man wird wie Ausländer behandelt. Überall das Geschätfsmodell - Schade, wirklich Schade! Bitte um Antwort. Gruß Gerhard

A: Zum ersten Teil der Frage, also alles was die Geburts- und Heiratsurkunden betrifft:
Natürlich kann er da nichts machen, wozu sollte er auch?

Stellen Sie einfach mit den entsprechenden Urkunden wie auf unserer Seite beschrieben einen erneuten Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit Ihrer Person bei der zuständigen Ausländerbehörde.


18.11.2015
Christian
F: Beim Einreichen des Antrags für den Gelben Schein gebe ich von mir ein Beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister ab. Muss ich auch eine Meldebescheinigung von mit mit einreichen?

A: Bitte lesen Sie die Artikel unter "ERPROBTES"! Das handhaben alle unterschiedlich. Wenn die noch was wollen, dann melden die sich schon.


18.11.2015
Andreas
F: Mein Vater ist in Bromberg geboren 1943, damals war es noch Deutschland heute ist es Polen. war es damals auch Preußen. Original Geburtsurkunde habe ich. Seine Mutter in Plön, dann musste das auch Preußen sein. Und ihr Vater in Norden. Mein Europa müsste damals einen Ahnenpass machen zu Kriegszeiten. Ausgestellt ist der Ahnenpass vom Reichsverband der Standesbeamten E.V. Berlin. Der Pass verfolgt zurück bis ins Jahr 1780. Ist alles abgestempeltn mit dem Reichstempel. Ist das ausreichend oder muss ich trotzdem die Geburtsurkunde vom Europa und Oma anfordern??

A: Bromberg ist nicht Deutschland sondern Preußen. Dieses Preußen ist Mitglied des Völkerbundes Deutsches Kaiserreich. Ihre Unterlagen sollten reichen, wenn die Blutlinie gewahrt bleibt.


18.11.2015
Gerhard Alois
F: Ich bin gebürtiger Schlesier und komme aus Breslau in Niederschlesien. Möchte den Antrag auf Festst. der dt. Staatsangehörigkeit stellen. Ist das korrekt, wenn ich unter Geburtsort: Breslau, Niederschlesien, Kgr. Preußen eingebe oder wie diese Vortäuschung von heute vorgibt: Breslau (Wroclaw) Polen?. Bitte um Hilfe. Danke

A: Geburtsort: Breslau, Geburtsstaat: Preußen oder Königreich Preußen


17.11.2015
Christian
F: Wenn ich den Gelben Schein habe und den RuStaG Eintrag habe und ich nun eine Verzichterklärung auf meine BRD-Staatsangehörigkeit erteile bekomme ich dann wieder eine Neue Urkunde mit dem Titel “ Rechtsstellung als Deutscher“

A: Nein.


17.11.2015
Christian
F: Muss im Grünen Reisepass der Name groß oder klein geschrieben werden? Wenn der Name im Grünen Reisepass groß geschrieben ist und ich die Kopie vom Reisepass mit meinem Antrag vom Gelben Schein abgebe wird dann trotzdem der Name im Gelben Schein klein geschrieben?

A: Sie geben keine Kopie ab! BITTE BESCHÄFTIGEN SIE SICH EINGEHENDER MIT DER SEITE, INSBESONDERE MIT DER RUBRIK "ERPROBTES"!


17.11.2015
Christian
F: Ich muss bis zu meiner Urgroßmutter ableiten da mein Großvater unehelich geboren wurde. Wie weit muss ich die Anlage V von meiner Urgroßmutter ausfüllen? Muss ich nur 1.1 bis 1.7 angeben oder muss ich auch noch Punkt 3 und 4 angeben?

A: Ist alles in den Ausfüllhilfen beschrieben.


17.11.2015
Christian
F: Muss ich im Antrag F bei 2.4 angeben dass ich einen Personalausweis und einen Grünen Reisepass besitze? Muss ich hier jeweils eine Kopie anhängen? Soll ich die Felder evtl. frei lassen?

A: Keine Angabe und erst recht keine Kopie!


17.11.2015
Detlef
F: Aus einem Antwortschreiben eines Antragstellers: Sehr geehrter…… Ihrem Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises wird nach aktueller Rechtslage stattgegeben. Ich weise in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 keine Anwendung mehr findet. - Bekomme ich den Abstammungseintrag nach RuStAG nicht mehr?

A: Antwortschreiben von unwissenden Bediensteten sind uninteressant. Aber es wird nicht leichter den gelben zu beantragen. Aber entscheidend ist der Antrag.


17.11.2015
DirkS
F: Auf der Geburtsurkunde meines Vaters steht "die , geborene .. EHEFRAU des etc. + Unterschrift des Standesbeamten". Brauche ich zusätzlich noch die Heiratsurkunde meines Opas oder reicht das als Nachweis der ehelichen Geburt meines Vaters?

A: Ja Sie brauchen die Urkunde.


17.11.2015
Dieter
F: "Außer beim letzten Vorfahren ist das egal ob es drin steht oder nicht." Was heisst das konkret? Darf bei meinem Großvater also in dem Feld nicht stehen oder muss gerade dort der Eintrag stehen? Danke

A: Beim letzten nicht! Er ist der auf den man sich bezieht.


17.11.2015
Dieter
F: Ist es korrekt, dass bei den Anlagen V ( für meinen Vater und Großvater) im Feld 3.8 - Sonstiges - nichts eingetragen wird? Bei Anlage F soll ja "Geburt (Abstammung) gemäß §4 Abs.1 RuStAG (Stand 22.07.1913)" eingetragen werden?

A: Außer beim letzten Vorfahren ist das egal ob es drin steht oder nicht.


17.11.2015
Kirsten
F: Habe alle Formulare da liegen. Habe die Filme angeschaut mit Herrn Oberüber. Meine Bekannte die mich darauf aufmerksam gemacht hat, meinte das wir wenn wir den gelben Schein hätten, nicht verpflichtet wären Steuern zu zahlen und keine Knölchen usw. Mein Mann lacht mich deswegen aus

A: Es ist zwar nicht ganz so einfach, aber wer zuletzt lacht, lacht am besten. Den Grundgesetzleugnern wird das Lachen noch vergehen. Allerdings muss man seine Rechte kennen um sie einfordern zu können.


17.11.2015
Heiko
F: Ich habe die Geburtsurkunde meines Vaters die 1938 ausgestellt ist nun wollte ich die Geburtsurkunde meines Opas aber in der Geburtsurkunde meines Vaters steht der Geburtsort meines Opas nicht drin. Und Abstammungurkunden gibt es nicht mehr .Welche Urkunden bräuchte ich um den Geburtsort meines Opas heraus zu bekommen .Danke

A: Einen Auszug aus dem Geburtenregister Ihres Vaters.


17.11.2015
Dieter
F: Danke für die Antwort. Sollte ich denn bei "weitere Bemerkungen" schreiben, dass ich daß ich die Originale bzw. die beglaubigten Kopien bei Abholung des Staatsangehörigkeitsausweises vorlegen kann. Und dass ich dem Antrag nichts mehr hinzuzufügen habe - da ich ja Punkt 2.3 und 2.4 nicht ausfülle und da anscheinend öfter Rückfragen dies bezgl kommen. Und eine vorerst letzte Frage: Ich bin in Aachen geboren. Wenn ich es richtig rausgelesen habe trage ich bei Geburtsstaat und Wohnsitzstaat Königreich Preußen ein und das [Deutschland als Ganzes] weglassen - richtig? ( Oder nur Preußen?) Und bei Punkt 4.3 Staatsangehörigkeit dann nur Preußen oder hier auch Königreich Preußen?

A: Ob Preußen oder Königreich Preußen ist egal, das ist dasselbe. [Deutschland als Ganzes] ist auch Ihre Entscheidung. Ansonsten würde ich möglichen Problemen nicht zu weit entgegen gehen wollen. Das könnte von den Bediensteten als Angriff gewertet werden und kann somit Probleme schaffen. Darauf kann man reagieren wenn sie auftreten.


17.11.2015
Dieter
F: Hallo, gibt es ein Musteranschreiben, das man dem Antrag beifügen sollte? Wenn nicht, was sollte dort auf jedenfall drin stehen? Unter "Erprobtes" konnte ich einen Mustertext finden. Danke sehr.

A: Nein gibt es nicht. Einem richtig ausgefüllten Antrag ist nichts hinzuzufügen.


17.11.2015
Uli
F: Muss ich auf dem Antrag "F" als Wohnort die Gemeinde zum Zeitpunkt vor 1913 eintragen oder den jetzige eingemeindeten Gemeindeteil (Stadtteil)? Postanschrift (Postfach) oder Hausadresse der Ausländerbehörde verwenden?

A: Tragen Sie einfach beides ein: Gemeinde jetzt / Gemeinde 1913. Postfach oder Hausadresse ist egal.


16.11.2015
hugo
F: Geburt des Vaters 1916. Damit vollumfänglich im Rechtskreis RuSTAG 1914. Ist es noch erforderlich vor 1914 die Ahnenlinie nachzuweisen?

A: Ja.


16.11.2015
gunter p.
F: Ich bitte dringend um exakte Hilfe (Gesetze §§ Text) Fakten: Antrag F-V wie vorgegeben Anfang Juli bei der Ausländerbehörte eingereicht. Da keine Antwort , Anfrage oktober. Antwort vor Tagen.Auszüge aus dem Schreiben:

A: Darauf sollten Sie gar nicht wirklich eingehen und denen ungefähr folgendes schreiben, ohne Kopie des Ausweises und der Erklärung:

Sie schreiben ihm, daß Ihrem Antrag nichts hinzuzufügen und dieser so zu bearbeiten ist wie er eingereicht wurde. Setzen eine 4-wöchige Frist zur entweder Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises oder einer kostenpflichtigen Ablehnung. Wenn man sich weigert, legen Sie Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde beim Landrat ein.


16.11.2015
Daniel
F: Ich habe jetzt alle Unterlagen von mir und meinen Eltern zusammen. Alles beglaubigte Auszüge. Von meinem Großvater habe ich Originale Geburtsurkunden und Sterbeurkunden. Auch einen Auszug des Geburtseintrags. Jedoch will mir das Amt weder diesen Auszug noch die Kopien der Originale beglaubigen. Die Kirche will / darf es auch nicht mehr beglaubigen. Reichen die nicht beglaubigten amtlichen Kopien des Geburtseintrags meines Großvaters und eine privat erstelle Kopie des Familienbuches für den Antrag aus? Danke!

A: Eingereicht werden sollten sowieso ausschließlich nur einfache Kopien. Erwähnen Sie in Ihrem Anschreiben zum Antrag einfach, daß Sie die Originale bzw. die beglaubigten Kopien bei Abholung des Staatsangehörigkeitsausweises vorlegen.


15.11.2015
Uli
F: Im Familen-Stammbuch meiner Eltern befindet sich unter der Rubrik Staatsangehörigkeit, bei beiden Elternteilen, der Eintrag Deutsch durch Abstammung. Muss ich trotzdem meine Abstammung bis ins Jahr 1913 nachweisen bzw. wie fülle ich den Antrag V in diesem Fall korrekt aus? Ist die Angabe des Berufes in den Anträgen notwendig?

A: Ja, bitte gehen Sie bis vor 1913 zurück. Die Angabe des Berufes bleibt Ihnen überlassen.


15.11.2015
Tobias
F: Hallo, ich muss meiner sehr langen Frage noch etwas hinzufügen: Die Hauptfrage ist ob sich dies irgendwie noch "Reparieren" lässt.

A: Wie gesagt, da gibt es so gut wie keine Chance. Die Kopie des Passes ist in der Akte, somit haben Sie sich NACHWEISLICH mit der jur. Person identifiziert.


15.11.2015
Tobias
F: Hallo, habe am 30. März ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit bei der Zuständigen Stelle (für in Hamburg lebende das Einwohner-Zentralamt) eingereicht. Habe diesen Antrag nach der Anleitung auf dieser Seite ausgefüllt, soll heißen: Bundesstaat Baden als Gebutstaat meines Urgroßvaters (geboren 1901 in Kandern) dort ist auch mein Großvater und Vater geboren. Da ich in Freiburg i.Br. geboren bin und dies laut Gemeindeverzeichnis zum erwähnten Bundesstaat gehört habe ich das auch eingetragen. Daraus ergiebt sich eine Klare Linie: eheliche Geburt mit Standesamtlichen Urkunden (Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, .. Familienbuch, .. Heiratsbuch, .. Sterbebuch) lückenlos bis zum Jahre 1901! Auch mit Hinweise auf das RuStAG: Abstammung durch Geburt (Habe mein Stammbaum bis zum Jahre 1692 erforscht bin also echter Badener!). Habe dem Antrag meinen Reisepass in Kopie beigelegt (das war ein Fehler!!!). Habe am 3. August mein Staatsangehörigkeitsausweis beim EZA abgeholt. War alleine dort und habe mich mit Reisepass ausgewiesen (Konnte nicht anders, außerdem hatten die den Reisepass eh im Antrag. Doppelter Fehler?). Familienname im Staatsangehörigkeitsausweis in Großbuchstaben. Hatte auch gleich das Widerspruchsmuster hier aus der Seite gefunden und an meinen Fall angepasst. Der letzte Absatz im Muster hat mich allerdings verwirrt. Hatte direkt mit dem Erhalt des Staatsangehörigkeitsausweises ein Antrag auf Auskunft aus dem EStA gestellt. Als die Widerspruchsfrist abgelaufen wahr hatte ich immernoch kein EStA Eintrag! Hatte mich Entschieden den Widerspruch 14 Tage nach der Frist per Einschreiben einzureichen (mit Abänderungen im EStA Teil). Bis Heute keine Antwort! Nach dem dritten Antrag auf EStA Auskunft kam der Register Eintrag! Eine Frechheit die Eintragung bis nach der Widerspruchsfrist hinauszuzögern! Ich hätte nicht mit dem Widerspruch abwarten dürfen! Da der Register Auszug kein Verwaltungsakt darstellt ist ein Widerspruch gegen den zwecklos! Habe also am 26. Oktober den Register Auszug erhalten. Folgende Abweichungen habe ich gefunden: Nachname in Großbuchstaben. Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am: Kein Eintrag!!. Erworben durch: Kein Eintrag!!. Aber: Feststellung positive Entscheidung! Wo ist da die Logik?

A: Das ist alles vollkommen logisch! Der Schlüssel zu dem Dilemma ist die Kopie des Reisepasses. Man hat dadurch nach Ersitzung festgestellt. Schade, aber kein wirklich schlimmer Beinbruch. Zu heilen ist das aber so gut wie nicht, deshalb raten wir ja auch so eindrücklich dazu, exakt zu arbeiten.


14.11.2015
Uli
F: Wo gebe ich meinen Antrag für den gelben Schein ab?

A: Da gibt unsere Glaskugel nichts her. Fragen Sie doch mal Ihre Gemeinde.


13.11.2015
Lina
F: Hallo Zusammen. Ich bin Aussiedlerin. Meine Vorfahren wurden in "WolgaRepublik" geboren. Meine Ganze Familie und Vorfahren sind/waren deutsche. Kann ich auch den "Gelben Schein" beantragen? Und wenn ja, worauf muss ich achten. Besten Dank im Voraus

A: Für Sie gilt das gleiche wie für alle anderen. Sie brauchen Vorfahren vor 1914 auf dem Boden des Kaiser Reichs.


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