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Fragen und Antworten

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07.11.2015
Maron
F: wenn ich nach dem Vater ableite und dieser aber Ausländer war, sein Vater aber im Kgr. Preußen geboren ist (vor1913), ist es dann möglich über den Vater abzuleiten, weil der ja schon nicht mehr Deutscher war?

A: Ja, das ist möglich.


07.11.2015
Gudrun
F: Wen muß ich für die Beantragung des Gelben Scheines angeben (bin ehelich geboren): Meinen Vater (1934) geb. in Vietnitz, Königreich Preußen oder meinen Großvater mütterlicherseits (1908) geb. im Herzogtum Anhalt

A: Herzogtum Anhalt


06.11.2015
Michael1980
F: Wenn mein Opa 1907 in NRW geboren ist, sein Vater aber z.B. Spanier ist, kann ich dann RuStag 1913 bekommen?

A: Ja natürlich!


05.11.2015
Bernd B.
F: Ich habe meinen Gelben Schein neulich abgeholt und ja bis vor 1913 abgeleitet. Der Familienname wurde, erster Buchstabe groß und der Rest klein geschrieben aber nicht in Sperrschrift wie es häufig auf anderen GS zu sehen ist. Ist das so in Ordnung? Beim Wohnort stand erst meine vollständige Anschrift. Das habe ich bemängelt und es wurde dahingehend geändert, daß nur noch der Wohnort ohne Postleitzahl vorhanden ist. Auch in Ordnung so?

A: Ja, alles wunderbar, herzlichen Glückwunsch!


04.11.2015
Patrick
F: Habe mein Bescheid bekommen da Stand Folgendes drin. Maßgebende Rechsgrundlage ist §4 Abs. 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung vom 30.06.1993 ist die angabe korrekt?

A: Wie die Bescheide aussehen ist nicht relevant. Wichtig ist der Staatsangehörigkeitsausweis an sich.


04.11.2015
Falk-Timo
F: Bis zu welchem Datum darf man die Vorfahren zurückverfolgen,bis diese eine Staatsangehörigkeit im Deutschen Reich nachgewiesen werden kann?

A: Wenn Sie wollen bis Adam un Eva.


04.11.2015
Stefan
F: Ich kenne meinen leiblichen Grossvater nicht, da dies meine Oma immer geheim gehalten hat. Wie erstelle ich denn nun meine Ahnenlinie, da es ja immer nach der väterlichen linie geht?

A: Bitte führen Sie sich die Thematik nochmal etwas genauer zu Gemüte. Es geht nicht IMMER nach der väterlichen Linie eines Nockommens weiter, nur bei ehelicher Geburt. Wurde der Nachkomme unehelich geboren, dann geht es über dessen mütterliche Linie weiter.


04.11.2015
auf die lange bank schieb
F: ich habe die Taufbescheinigung des Großvaters, dort steht, wann er geboren ist. Muss ich trotzdem noch eine Geburts-und noch eine Heiratsurkunde besorgen? danke

A: Ja das ist Notwendig.


02.11.2015
Karin
F: Hallo, zuallererst danke für eure informative Seite. Meine Vorfahren stammen aus dem Sudetenland, auf dem Taufschein meiner Mutter steht als Land "Böhmen". Also 1913 zu Österreich-Ungarn gehörend. Vorfahren mindestens 600 Jahre davor alle aus diesem Gebiet. Gehe ich nun recht in der Annahme, daß mir nur ein Staatsangehörigkeitsausweis ab 1938 zusteht? Vielen Dank im Voraus!

A: Auch Österreicher sind Deutsche. Also einfach den Antrag stellen und abwarten. Sollte es dann nur die unmittelbare Staatsangehörigkeit werden, ist das auch kein Beinbruch.


02.11.2015
Alex
F: Mein Urgroßvater (1907 geb) war bis zum Tod verheiratet. Ich kenne aber nicht das Datum. Ist diese Angabe notwendig in der Anlage V oder reicht das Kreuz bei verheiratet? Dann kann ich den Antrag an das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten in Berlin senden.

A: Ja, das reicht.


29.10.2015
duerckheim
F: Als Nachtrag zum Einschreiben: es kommt nicht auf 1.80€ an, sondern auf x*1.80€ der weiteren Antragsteller, die sich auf dieser Seite hier informieren wie auch jene, die ich im weiteren Verlauf persönlich entsprechend in Kenntnis setze! Im Übrigen werden die Preise ab 2016 gar weiter angehoben: https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html— Auf Anfrage habe ich die Informationen erhalten, dass “in der Regel der Internetausdruck ausreichen wird, im Zweifelsfall jedoch gegen Gebühr von 5 Euro auch später noch eine Kopie vom Original angefordert werden kann.” — Und weiter: “Beim Rückschein erhält der Absender das Originaldokument mit der Unterschrift des Empfängers. Das wird rechtlich als Urkunde gewertet und hat daher im Streitfall den höchsten Wert. Beim Einschreiben erhält der Absender das eingescannte Image der Unterschrift des Empfängers. Das hat zwar nicht den gleichen hohen Wert wie der Rückschein, aber ist im Streitfall auch verwendbar.” — Auf Basis dieser Informationen habe ich mich für die Online Frankierung mit Einschreiben entschieden.

A: Man kann auch ein Duplikat des kompletten Antrages inkl. Anlagen anfertigen, den Antrag bei der Poststelle (nicht bei den Sachbearbeitern) abgeben und sich auf dem Duplikat eine Eingangsbestätigung anbringen lassen. Dies ist im Grunde sogar die allerbeste Variante.


29.10.2015
Astrid
F: Unsere Vorfahren sind Siebenbürger deutsche, könnenbvwir den gelben Schein auch beantragen bzw. bekommen?

A: Das läßt sich so nicht eindeutig beantworten. Melden Sie sich bitte erneut über unser Kontaktformular (unten) und schildern Sie die Verhältnisse etwas genauer.


28.10.2015
duerckheim
F: Ich werde meinen Antrag postalisch per Einschreiben an die Behörde schicken. Die Briefmarke werde ich online in der eFiliale erstellen. Auch hier kann als Zusatzleistung die Option Einschreiben genutzt werden. Dazu heißt es in der Beschreibung: “Übergabe persönlich nur gegen Unterschrift an Empfänger oder einen Empfangsberechtigten (z.B. Ehegatte). Anzeige der Unterschrift in der Sendungsverfolgung.” … Das ist 1,80€ günstiger als ein klassisches Einschreiben Rückschein (1,45+3,95=5,40€), wie es in der Filiale vor Ort beauftragt werden kann (1,45+2,15=3,60€). Statt dem physischen Rückschein hat man so also die Möglichkeit, online in der Sendungsverfolgung die Unterschrift einzusehen. Leider weiß ich nicht, ob das im Zweifelsfall die gleiche Rechtskräftigkeit besitzt. Wie schätzt ihr das ein: ist die günstigere Variante der Online-Frankierung mit schließlich digital vorliegender Unterschrift hinreichend sicher?

A: Kommt es wirklich auf 1,80 %u20AC an? "Original" ist immer besser als digital!


28.10.2015
Tina
F: Hallo liebes Team, ich weiß leider nicht, was ich bei mir bzw. bei meinen Vorfahren in den Anträgen F und V unter dem Punkt 4.2/4.3 unter „weitere Staatsangehörigkeit“ eintragen muss. Bei euren Ausfüllhilfen sind Antragsteller und alle Vorfahren in Preußen geboren, deshalb kann ich leider nicht nachvollziehen, von wem die „weitere Staatsangehörigkeit“ also stammt bzw. ggf. abgeleitet wird. Ich bin 1966 unehelich in Bayern geboren, meine Mutter 1940 in Wels (1938-1945 Deutsches Reich/Reichsgau Oberdonau; die Zeit davor und danach Österreich) und mein Großvater 1913 in Sachsen.

A: Also, Sie und Ihr Großvater besitzen demnach die Staatsangehörigkeit im Königreich Sachsen, denn von ihm leiten Sie schlußendlich ab. Lediglich Ihr Geburtsstaat ist das Königreich Bayern. Für Ihre Mutter tragen Sie am besten Deutschland / Österreich oder nur Deutschland ein.


27.10.2015
Michael
F: Ich wohne in Wien. Muss ich die Auslandsvertretung (Botschaft Wien )in Kenntnis setzen, wenn ich den gelben Schein beantrage bzw muss ich auf dem Antragsformular etwas eintragen? 2. Mein Urgrossvater ist in Preussen geboren, ich bin im Königreich Württemberg geboren. Welche Staatsangehörigkeit habe ich nun, Preussen oder Kgr Württ oder beides? Herzlichen Dank.

A: 1. Wenn Sie den Antrag direkt beim BVA in Köln einreichen wollen, ist das nicht nötig. Wenn das BVA noch etwas will, dann teilen die Ihnen das schon mit.

2. Sie erwerben ja die Staatsangehörigkeit für Ihre Person durch Ihre Abstammung eines Vorfahrens, der vor 1914 geboren wurde. Somit besitzt Ihre Person die Eigenschaft einer Staatsangehörigkeit im Königreich Preußen.


26.10.2015
Rolf D.
F: Hallo,ich habe den GS und den hoffentlich richtigen EStA Eintrag.Ich habe jetzt schon von mehreren Leuten gehört die den GS und EStA haben,das man sich Akteneinsicht verschaffen sollte,ob auch richtig abgeleitet wurde.Wie gesagt,ich habe den EStA Eintrag §4 Abs 1.(Ru)StAG.Haben die Leute recht oder bin ich auf dem berühmten Holzweg?

A: Bei Ihnen ist alles in Ordnung. Herzlichen Glückwunsch!


26.10.2015
Florian
F: hi, meine frage lautet wie folgt: würde es reichen, wenn ich nicht genau die linie meiner ehelichen geburt fahre und stattdessen auf meine mutter verweise und deren eltern? oder besser noch, ihrer mutter? dann hab ich weniger gerenne und kann direkt von meiner großmutter auf meine abstammung verweisen. würde das so auch gehen?

A: Nein. § 4 Abs. 1 des RuStAG ist da eindeutig.


26.10.2015
Steve
F: Hallo , und ersteinmal ein recht herzlichen Dank für deine / eure arbeit . Bin 1981 als uneheliches kind zur welt gekommen . Aus dem geburtenregister läst sich erkennen das ich zu diesen zeitpunkt denn famielien name meiner mutter trage . Genau 3 jahre später haben meine eltern geheiratet und somit habe ich denn Familien namen meines Vaters bekommen . ( Vaterschaft wurde anerkannt ) . Nun stellt sich mir die frage welche richtung soll ich gehen - mütterlicher seits oder väterlicher seits . Zur info . : bin mütterlicherseits schon runter bis aufs jahr 1929 welches die ehe schliessung ist meines Ur- Grossvaters / Ur- Grossmutter ist . Vielen danke

A: Väterlicherseits


26.10.2015
Karl
F: Meine Mutter war bei meiner Geburt nicht verheiratet, Vater ist aber in der Geburtsurkunde eingetragen welche linie muss ich zurückverfolgen Muter oder Vaterseite

A: Wenn keine Adoption / Legitimation seitens Ihres Vaters erfolgt ist, dann müssen Sie der mütterlichen Linie folgen.


25.10.2015
Timo
F: Moin, mein Opa wurde 1922 unehelich geboren, nach 4,5 Jahren hatte meine Uroma geheiratet, ist mein Opa unehelich oder ehelich, wenn der Ehemann ihn als seinige anerkennt bei der Heirat bzw. Wie verhält es sich in diesem Fall mit der Abstammungslinie ?

A: In Adoptivfällen geht es über die Linie des Adoptivvaters weiter.


25.10.2015
gunter p.
F: Laut Rückschein - Eingang A.Amt am08.07.2015 bis heute keine Antwort !! wie vorgehen ??

A: Schriftlich nach dem Bearbeitungsstand erkundigen und eine Frist von 2 Wochen zur Ausstellung setzen.


24.10.2015
Marion
F: Hallo, mein Vater und Großvater wurden in Siebenbürgen geboren, sind Siebenbürgendeutsche. Der erste, im Deutschen Reich geborene Vorfahre, den wir ausfindig gemacht haben (wir haben aber noch keine Urkunden, woher genau er stammt) ist anscheinend um 1755 im Deutschen Reich geboren. Meine Ahnen mütterlicherseits sind alle aus Baden. Kann ich nun diesen Ausweis bekommen oder nicht?

A: Falls Sie unehelich geboren sind, auf jeden Fall, denn dann müssen Sie eh über Ihre Mutter ableiten. Sind Sie ehelich geboren, dann müssen Sie über die Linie des Vaters gehen usw.. Wenn letzteres der Fall ist, dann melden Sie sich bitte erneut über unser Kontaktformular (unten).


23.10.2015
steve
F: Hallo , und ersteinmal ein recht herzlichen Dank für deine / eure arbeit . Bin 1981 als uneheliches kind zur welt gekommen . Aus dem geburtenregister läst sich erkennen das ich zu diesen zeitpunkt denn famielien name meiner mutter trage . Genau 3 jahre später haben meine eltern geheiratet und somit habe ich denn Familien namen meines Vaters bekommen . ( Vaterschaft wurde anerkannt ) . Nun stellt sich mir die frage welche richtung soll ich gehen - mütterlicher seits oder väterlicher seits . Zur info . : bin mütterlicherseits schon runter bis aufs jahr 1929 welches die ehe schliessung ist meines Ur- Grossvaters / Ur- Grossmutter ist . Vielen danke

A: Bei Anerkennung die Linie des Vaters.


23.10.2015
Dr.K.
F: wenn Staatsangehörigkeitsausweis vorliegt und für Kinder Selbiger beantragt wird, genügt dann in der Anlage V unter 2.2 dort die Angabe zu machen oder muß weiter abgeleitet werden, bzw. unter 3.8 dann ein nochmaliger Vermek erfolgen ? z.B. durch St.-A.-Ausweis ?

A: Die entsprechenden Angaben unter 2.1 und 2.2 reichen dann völlig aus.


23.10.2015
Patrick
F: Hallo, mein Vater geboren in Gelsenkirchen, mein Großvater geboren in Westerholt, meine Urgroßmutter geboren in Lyck. Laut Gemeindeverzeichnis alles Orte im Königreich Preußen. Habe ich somit die Chance auf einen gelben Schein oder verzettel ich mich an irgendeiner Stelle?

A: Ja natürlich, alles ist gut...


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