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Fragen und Antworten

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20.10.2015
Tina
F: Hallo liebes Team, mir wurde für meine Mutter zwar eine Geburtsurkunde in beglaubigter Form ausgestellt, es handelt sich aber nicht um eine Abschrift aus dem Geburtenbuch. D.h. es ist nicht die ursprüngliche Urkunden-Nr. ersichtlich, sondern nur die Daten meiner Mutter und die Namen ihrer Eltern und sonst nichts. Auf Nachfrage wurde mir vom Standesamt Wels/Österreich folgendes mitgeteilt: Seit Inkrafttreten des Personenstandsgesetzes 2013, BGBl Nr. 16/2013 v. 13.01.2013, Teil I, mit 01.11.2014 dürfen in Österreich nur mehr Auszüge aus dem elektronischen Personenstandsregister ausgestellt werden. Die Bücher mussten mit 31.10.2014 geschlossen werden (Personenstandsdurchführungsverordnung 2013 Nr. 324/2013 v. 29.10.2013, Teil II). Unbeglaubigte Kopien (der Standesbeamte darf nur die Richtigkeit der Fotokopie bestätigen) dürfen an Berechtigte weiterhin ausgestellt werden. Die deutschen Personenstandsbehörden wurden von der neuen Gesetzeslage informiert. Meine Frage an Sie: Soll ich die „neue Version“ der Geburtsurkunde mit meinem Antrag einreichen oder ist diese zwingend aus dem Geburtsregister erforderlich?

A: Die Version die Sie haben sollte ausreichen.


20.10.2015
Max
F: Meine Vorfahren stammen aus Schlesien. Mussten damals fliehen und sind im Königreich Bayern gelandet. Auf die Anfrage nach benötigten Personenstandsurkunden erhielt ich aus dem Standesamt 1 in Berlin die Antwort, dass sie diese nicht hätten. Auch das heute zuständige polnische Standesamt hat sie aufgrund des Alters nicht mehr gehabt und verwies auf das Staatsarchiv in Breslau. Dieses hatte nun endlich die benötigten Urkunden und sandte sie mir nach der Zahlung der Gebühr. Nun heißt es ja immer wieder, wegen der Sicherstellung, dass der Antrag durchgeht, ist es besser, die Urkunden der Nachweise beglaubigen zu lassen. Wo kann man solche alten Urkunden, die keine zuständigen Deutschen Ämter mehr haben, beglaubigen lassen? Und wo und welche Art der Beglaubigung ist allgemein am Besten?

A: Bei jeder Gemeinde oder jedem Kirchenamt. Welche Variante "besser" ist, wäre Definitionssache. Bei der Kirche gibt jedenfalls "echte" Ämter.


20.10.2015
Max
F: Die eigene Staatsangehörigkeit wird ja über Vererbung, also über die des Ahnen zur Zeit der letzten gültigen Verfassung , erhalten. Mein benötigter Urgroßvater war Schlesier, Schlesien als Provinz Preußens also Königreich Preußen. Mein Vater ist bereits im Königreich Bayern geboren wie auch ich. Im Antrag bei der Frage nach den Staatsangehörigkeiten, die man sonst noch hat neben der Deutschen, muss ich folglich nach dem Prinzip der Abstammung Königreich Preußen angeben. Kann ich zusätzlich durch die Geburt meines Vaters und meiner eigenen auch die des Königreiches Bayern angeben, oder nur Preußen?

A: Nur Kgr. Preußen, Kgr. Bayern geben Sie "lediglich" als Geburtsstaat an.


20.10.2015
Hans-Ulrich
F: Mein Opa stammt 1907 aus dem Sudetenland. Gibt es eine Alternative zu Rustag1913, das hier nicht greift.

A: Vielleicht haben Sie Glück, wenn Sie eine oder zwei Generationen weiter zurück gehen.


20.10.2015
Tina
F: Guten Tag, ich möchte den Antrag inkl. der beglaubigten Dokumente auf dem Postweg einreichen, wie empfohlen. Habe ich das Recht auf Rückgabe meiner eingereichten Dokumente nach Antragsbearbeitung? Falls ja, können Sie mir evtl. eine Gesetzesgrundlage an die Hand geben? Ich möchte das dann gleich auf dem Antrag vermerken, um unnötige Diskussionen mit der Behörde zu vermeiden. Vielen Dank!

A: Reichen Sie von vorneherein nur Kopien der beglaubigten Dokumente ein und bieten Sie im Anschreiben zu Ihrem Antrag an, die Originale bei Abholung zum Vergleich vorzulegen.


19.10.2015
Peter
F: Wie kann ich meine Abstammung nachweisen wenn keine Urkunden durch z,B. Kriegsereignisse mehr existieren?

A: Was heißt sie existieren nicht? Sämtliche Dokumente sind bei den jew. Standesämtern verfügbar und können dort angefordert werden.


19.10.2015
duerckheim
F: Ich möchte im lokalen Rathaus Kopien der Personenstandsurkunden beglaubigen lassen, bevor ich den Antrag abgebe, um die Originale behalten zu können. Auf der Internetseite des Rathauses heißt es: “Behörden können Beglaubigungen vornehmen, wenn die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird”. Werden “die Schergen” es mir auch beglaubigen, wenn ich sage, dass ich damit zur Ausländerbehörde möchte, oder sollte ich eine “Notlüge” anwenden? Im Falle der “Notlüge”: welche Behörde(n) könnte ich denn sinnvollerweise als angebliche Adressaten angeben?

A: Das ist nicht nötig. Schicken Sie normale Kopien hin und bieten Sie im Anschreiben an, bei Abholung die "Originale" zum Vergleich vorzulegen.


19.10.2015
Thomas und Marion
F: .... erster Postversuch ist verschwunden, daher noch mal versucht: Meine Frau und ich könnten nunmehr die Staatsbürgerurkunde beantragen, haben alle Unterlagen zusammen (Großväter 1908 und 1895 geboren) nun stellt sich aber die Frage mit der Legitimation beim Ausländeramt- behörde. Vom Personalausweis wird ja abgeraten, einen Reisepass haben wir nicht, und der Grüne Reisepass wurde abgelehnt, den gibt es nur noch auf nachweis der Dringlichkeit, so wurde gesagt. Habt Ihr noch einen Tipp, wie wir und legitimieren können, ohne den Perso? Besten Dank für Eure Hilfe

A: Den Perso bei Abholung vorzuzeigen ist kein Problem, es darf nur keine Kopie in die Akte gelangen.


18.10.2015
Tina
F: Danke für Ihre rasche Antwort. Was ich leider nicht verstehe, dass ich bei meiner Mutter, geboren in Wels im Jahr 1940 als Geburtsstaat Österreich/Deutschland eintragen soll. Ich dachte "Deutschland" ist nicht definiert, sondern nur das damalige "Deutsche Reich". Für eine kurze Antwort wäre ich dankbar.

A: Sie kommunizieren aber mit einer bundesrepublikanischen Behörde und von daher ist das schon so in Ordnung... ;-)


18.10.2015
Eric
F: Ich möchte für mich den Gelben Schein beantragen aber habe immer noch eine Frage: Kann ich bei der Ahnenforschung über meinen Vater, der einen Gelben Schein hat, gehen? Er ist ja im Rechtsstand 1913.

A: Ob er tatsächlich im Rechtsstand von 1913 ist, ist ehrlich gesagt fraglich. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann folgen Sie der Abstammungslinie so wie beschrieben bis vor 1914.


18.10.2015
Tina
F: Guten Tag, ich bin unehelich in Bayern geboren, meine Mutter wurde 1940 in Wels (1938-1945 Reichsgau Oberdonau), vorher und nachher Österreich. Mein Großvater (Mutter war ehelich) wurde 1913 im Königreich Sachsen geboren. 1. Frage: habe ich die deutsche Staatsangehörigkeit? Ich gehe davon aus, bin mir aber nicht sicher. Falls ja, bin ich dann Sächsin? 2. Frage: was soll ich in Ankage F als Geburtsstaat bei mir angeben? Königreich Bayern? 3. Frage: was soll ich in Anlage V bei Geburtsstaat meiner Mutter angeben? Reichsgau Oberdonau oder Kaiserreich Österreich (Stand 1913)? Ich danke schon jetzt für Ihre Mühe.

A: 1. Sie sind Bundesstaatsangehörige des Königreichs Sachsen.
2. Ja
3. Österreich / Deutschland


18.10.2015
Sabrina
F: Hallo ich möchte auch den gelben Schein, in dem Familien Stammbuch meiner Eltern steht aber nur die Heiratsurkunde der beiden keine Geburtsurkunde.Mein Vater ist in Breslau ( Schlesien) geboren .Von meinem Vater habe ich die Sterbeurkunde reicht die ? Und von meinen Opa seht da nur der Name die damalige Adresse und die Eheschließung drin. Die war am 2.1.1921 Standesamt Leuthen, Kreis Neumark . Wie gehe ich jetzt weiter vor ? könnten Sie mir das Bitte sagen . Danke .

A: Sie schreiben dies Standesämter aus denen Ihnen die Urkunden noch fehlen an und fordern beglaubigte Kopien davon an. Sollten sich die Standesämter in derzeit polnisch verwalteten Gebieten befinden, steht hierfür ein entsprechendes, zweisprachiges Formular auf unserer Seite unter den Rubriken "PRAKTISCHES" und "HERUNTERLADEN" zur Verfügung. Sterbeurkunden werden auch akzeptiert.


18.10.2015
Manfred
F: Mein Grossvater ist 1899 in Gera Fürstentum Reuss jüngere Linie geboren, mein Vater 1934 Im Grossherzogtum Baden, ich selber in Baden Würtemberg, 1913 Kónigreich Würtemberg. Wenn ich alles richtig verstanden habe ist meine Staatsangehörigkeit F. Reuss j.L und bei Gebusrtsort muss ich K. Würthemberg ausfüllen? Ich wohne in Berlin, soll ich da jetzt K. Preussen und ohne Postleitzahl ausfüllen?

A: Sie sind genau auf dem richtigen Weg. Nur die PLZ wird in rechteckigen Klammern geschrieben.


17.10.2015
Micha1961
F: Brauch jetzt Fakten. Antrag kam zur Anderung zurück.

A: Also ein bißchen mehr brauchen wir schon...


17.10.2015
duerkheim
F: Heute erhielt ich eine zweiseitige Eheurkunde meiner Vorfahren vom zuständigen Archiv. Allerdings ist die Kopie nicht ordnungsgemäß beglaubigt worden, wie ich ich meine. Die beiden Seiten sind nicht wie sonst minimal versetzt getackert und dort auf der Rückseite mit Stempel versehen, sondern lose und nur auf der ersten Seite findet sich der Vermerk der Beglaubigung. Auf der zweiten Seite ist kein Stempel, keine Unterschrift, nichts. Ist das dennoch hinreichend?

A: Ja, so wie die Schergen ihren "Job" machen, könnten den auch Äffchen erledigen. Aber Behördenintern wird das schon so akzeptiert.


16.10.2015
Michael B.
F: Bekomme aus Breslau keine Geburtsurkunde meines Vaters /Keine Antwort seit Monaten kann ich auch mit der Sterbeurkunde den GS beantragen ?

A: Ja, können Sie. Aber haben Sie dazu auch das entsprechende Formular auf unserer Seite benutzt?


15.10.2015
Katja
F: Hallo, ich möchte den Gelben Schein beantragen, nur habe ich keinen festen gemeldeten Wohnsitz was kann ich tun? Würde es gen vermeiden mich wieder bei denen anzumelden hat d jemand erfahrungen?

A: Da wird Ihnen wohl nichts anderes übrig bleiben.


13.10.2015
Steffen82
F: die Stadt Norderstedt (nördlich Von HH) gab es 1913 noch nicht. Sollte ich bei dem Antrag zum Gelben zusätzlich den Stadtteil, der früher noch ein Dorf war ( und jetzt mit anderen Dörfern die es 1913 gab zu einer Stadt wurde) als Zusatz angeben?

A: Sie meinen als Geburtsort? Ja, die Angaben machen Sie bzgl. des Gebietsstandes von 1913.


13.10.2015
Frank Malik
F: Was ist,wenn man in der DDR geboren ist und keine Ahnenforschung zurück möglich ist ?

A: Ahnenforschung ist immer möglich. Selbst wenn man das Urkunde für Urkunde erledigen muss.


13.10.2015
Gerd
F: Ich habe eine beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde meinen Großvaters (geb. 1908). Muß ich diese noch notariel beglaubigen lassen ? Wenn ja, habt Ihr einen NOTAR in BERLIN ?

A: Nein die ist doch schon beglaubigt.


13.10.2015
Bernd
F: Habe den Gelben Schein beantragt und meine Vorfahren bis 1890 nachgewiesen. Behörde verlangt von mir eine Abschrift aus dem Geburtenbuch, da meine Geburtsurkunde als Registerauszug nicht ausreichen würde. Habe dann eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch angefordert. Dieses Mal Vorkasse vom Geburtsstandesamt entgegen der vorherigen Anforderung der Geburtsurkunde. Dann wiederum einen beglaubigten Registerauszug erhalten. Den habe ich zurückgewiesen mit der Bitte das zu liefern was angefordert wurde. Es wurde mir folgendes mit Einzeiler geantwortet. „ Guten Tag Herr ……, der von mir übersandte Registerauszug aus dem Geburtenregister entspricht den früher üblichen Abschriften aus dem Geburtenbuch." Frage: Können die mir die Abschrift verweigern und wie kann ich dagegen vorgehen? Danke.

A: Das wäre alles nicht nötig gewesen, das was Sie von vorneherein hatten, reicht definitiv aus! Ihre Ausländerbehörde will Sie einfach veräppeln. Ist die Aufforderung in rechtsverbindlicher Schriftform bei Ihnen angekommen? Wir vermuten nein, denn solch ein Mumpitz kommt oft nur mündlich oder per e-Post, weil sie wissen, daß es Quatsch ist. Bitte lesen Sie den ersten Artikel in der Rubrik "ERPROBTES".


13.10.2015
Brigitte
F: für den GS benötie ich u.a. meine frühere Anschrift. Auf der Meldebehörde sagte man mir, sie könne mir nur die meiner letzten un djetzigen ausstellen. ICH MÖCHTE ABER ALLE FRÜHEREN ANSCHRIFTEN BEKOMMEN (oft umgezogen) . Dazu sagte man mir ICH MÜSSE JETZT JEDES EINWOHNERMELDEAMT ANSCHREIBEN WO ICH JEWMALS GEWONT HABE:

A: Also wenn es rein um den Antrag geht, da reichen die groben Aufenthaltszeiten aus. Jahr, Ort, fertig aus.


12.10.2015
Peter
F: Ich bin ein Mensch, der ernsthaft an dem Problem leidet im falschen Körper geboren zu sein. Nichtsdestotrotz bin ich konservativ und gegen jede Agenda von linksgrün, die Familien, Kinder usw. angreift. Ich schreibe das nur, da durch diese Leute auch unsereins ernsthaft mit in dieses unschöne Raster gezogen wird. Nun mein Anliegen: Ich habe bereits eine Personenstandsänderung hinter mir, dass heißt ich ließ meinen Namen von Petra auf Peter ändern und mein Geschlecht in den Geburtsangaben von weiblich auf männlich ändern. Nun bin ich aber auch politisch auf der Suche nach Wahrheit und möchte so gut es in diesem System möglich ist den Staatsangehörigkeitsausweis oder noch besser natürlich Ausweis über die Rechtstellung als Deutscher. Nun zu dem Antrag: Kann ich diese nun nur auf mein ursprüngliches körperliches Geschlecht, in welchem ich mich falsch geboren fühle, mit Namen beantragen oder auch, was mir lieber wäre, auf mein durch die Personenstandsänderung rechtlich geändertes und den nun geführten neuen Namen? Ich weiß nicht, an wen ich mich sonst in diesem Anliegen wenden könnte.

A: Die Rechtsstellung als Deutscher wird in der Praxis seit geraumer Zeit schon nicht mehr ausgestellt (2000). Die Feststellung Ihrer Staatsangehörigkeit beantragen wie hier beschrieben. Darüber hinaus fügen Sie ein entsprechendes "amtliches" Dokument, welches Ihre beschriebene, spezielle Situation offiziell dokumentiert und merken dies innerhalb des Antrags an.


12.10.2015
Luis
F: Ich bin unehelich im Jahr 1966 geboren. Im Jahr 1967 heirateten meine Eltern. Mein Vater hat den Familiennamen meiner Mutter angenommen. Nach welcher Linie muss ich ableiten? Vater oder Mutter?

A: Die Informationen reichen zur Beantwortung nicht aus. Liegen mehr als 301 Tag zwischen Geburt und Hochzeit an Mutter. Hat Ihr Vater die Vaterschaft anerkannt, dann über den Vater.


12.10.2015
Katharina GM
F: Habe heute meinen gelben Schein OHNE PROBLEM erhalten! Frage: woher weiß ich, dass dieser nach §4 Abs. 1 RuStAG (Stand 22.07.1913), ausgestellt ist - und nicht nach dem Stand 1931? Wie sieht ein "echter gelber Schein" aus? ( das Foto auf der Homepage ist zu undeutlich..) Vielen Dank!!

A: Immernoch anhand der Schreibweise des Familiennamens. Bitte prüfen Sie aber auch Ihren EStA-Registerauszug und die Vollauskunft. Herzlichen Glückwunsch!


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