F: Wir haben mit Eurer Hilfe (Antrag über Geburtsregister in ehem. deutschen Ostgebiet, in Polnisch) unseren Vater, Großvater und Urgroßvater erkennen können. Da wir aber den Antrag auf Ausstellung von Geburtsurkunden und Eheschließung perönlich abgegeben haben so konnten wir aus dem Register nur die Seiten Abfotografieren. Ohne eine Beglaubigung. In Berlin sagte mann uns das wir 20 Monate warten müssen auf ein Dokument. Wie brauchbar sind nun diese Fotokopien für uns. Es ist alles lesbar aber ohne polnischen Stempel? g
A: Die Urkunden müssen Sie sich schon Organisieren. Da kommen Sie nicht drum rum.
F: Habe ein Problem mit der Ableitung der Abstammung. Folgendes Problem: Mein Vater, geb. 1947 als Niethe - Großvater und Großmutter Niethe, verheiratet seit 1942 - dies an sich relativ eindeutig. Jetzt folgendes Problem - Im Auszug aus Geburtenregister meines Großvaters steht: Tod 1945 in Russland - Todesfeststellung 1949 in seinem Geburtsort - Aufhebung Todesfeststellung 1997 -- Und dann noch im Geburtenregisterauszug meines Vaters: Eintrag über nichtbestehen der Vaterschaft Datum ...1950. Das heißt doch, Dass mein Großvater ja garnicht Vater meines Vaters sein kann, oder? Da er ja 1945 gefallen ist, was widerum aber erst 1949 hier bekannt wurde und dazu führte, das die Vaterschaft 1950 aufgelöste wurde? Ist mein Vater nun ehelich oder unehelich geboren? Vielen Dank euch!
A: In diesem Fall würde ich beide Ableitungen beilegen.
F: Guten Tag. Ich bin eine Spätaussiedlerin. Mein Ur-ur-ur-opa wurde 1791 in Tiegenhagen, Gross Werden, Preußen geboren. In 1803 wanderte er mit seiner Familie nach Südrussland. Kolonie Molosch, Lindenau. Alle meine Vorfahren so wie mein Vater sind dort geboren und hatten Staatangehörigkeit deutsch. In 1940 wurde mein Vater nach Kasachstan deportiert. 1990 sind wir nach Deutschland gekommen. Kann ich auch den Antrag auf Staatsangehörigkeit stellen?
A: Ja selbstverständlich wenn Sie das mit Urkunden belegen können.
F: wurde unehelich geboren und erhielt zuerst den Familiennamen meiner Mutter, nach zwei Jahren wurde dieser durch "Namensgebung" meines Stiefvaters (nicht Adoption) geändert, welchen muss ich jetzt angeben den ersten oder zweiten? Danke.
A: Der Name der in Ihren Dokumenten(Perso, Pass) steht.
17.09.2015
Scarlett Millerl
F: Wurde vom Standesamt 1 , vertröstet (2 Jahre) Alternativen?
A: Direkt über die Gemeinde oder Kirche in der Gemeinde. Anträge (Mehrsprachig) finden Sie auf der Seite.
F: Mein Vater ist nicht deutsch, dafür aber meine Mutter (und deren Vorfahren). Da meine Eltern nie geheiratet haben, sollten mir keine Steine in den Weg gelegt werden können, oder?
F: Ich bin Zürich geboren, trage ich Schweiz ein? Bei Punkt 4 weitere Staatsangehörigkeit auch?
A: Wir sind nicht ganz sicher, ob Ihnen klar ist, daß es auf den Geburtsstaat eines vor 1914 geborenen Vorfahren ankommt.
F: Mein Vater ist 1944 (auf der Flucht) in Hoog Holten (Niederlande) geboren. Danach wieder kgr Preussen,- so wie meine /meines Vaters Vorfahren auch. Meine Frage, wie verhält es sich bei der Abstammung, wenn der Vater in den Niederlanden geboren ist? Soweit ich weiss, waren die Niederlanden zu keiner Zeit deutsches Reich/Kaiserreichsondern lediglich von der Wehrmacht besetzt/verwaltet. Die Geburtsurkundemeines Vaters kommt vom Standesamt 1 Berlin Mitte. Ist es möglich, dass der Geburtsort meines Vaters unwichtig ist, weil ich ja von meinem Grossvater (kgr Preussen) ableite? Vielen Dank vorab.
F: Ich wohne in Solingen NRW (Preußen), bin auch dort geboren. Mein Vater wurde in Neustadt an der Waldnaab (Bayern) geboren. Setze ich auf dem Antrag Anlage V dann Kgr. Bayern statt Preußen ein ? Mein Großvater wiederum wurde in Schreiberhau (Preußen, heute Polen) geboren. Danke im voraus-
A: Ihre Staatsangehörigkeit liegt in dem Bundesstaat wo ihr Großvater geboren wurde, also Preußen. Beim Geburtsstaat ist natürlich der jewelige Staat einzutragen, in dem derjenige geboren wurde.
F: Ist es wahr, dass die Reichsangehörigkeit DR (später DEUTSCH/deutsch/deutsche Staatsangehörigkeit 1934/1999) im Vergleich zur echten Staatsangehörigkeit in einem der 26 Bundesstaaten (Mitgliedsstaaten des Vereins "Deutsches Reich") gem. Original-RuStAG 1913 § 1 keine Staatsangehörigkeit ist und nach 1933 die Staat- und Staatenlosigkeit bedeutet?
A: Nein, das eigentliche Problem ist die ledigliche Glaubhaftmachung "deutsch" der unmittelbaren Reichsangehörigkeit. Aber natürlich sollte man wenn möglich immer die mittelbare Reichsangehörigkeit (Bundesstaatsangehörigkeit) feststellen lassen.
F: Sterbeurkunde(1960)als Ersatznachweis des Geburtsdatums(1888) und -ortes des Grossvaters? Die Sterbeurkunde wurde 1960 in Mylau/Thüringen/DDR ausgestellt. In dieser Sterbeurkunde wird als Geburtsort "Beneschau/CSR" angegeben(1888 !!). Eine typische Verdrehung der DDR-Behörden. Im Geburtsjahr 1888 gehörte Beneschau zum Kreis Ratibor/Oberschlesien/Preussen. Jedoch niemals zur "Tschechoslowakischen Republik", diese existierte nur von 1918-1938. Frage: Reicht diese Sterbeurkunde zum Nachweis des Geburtsdatums und des Geburtsortes in PREUSSEN und eben nicht in der CSR aus?
A: Ja, denn lediglich zum Zeitpunkt der Ausstellung (1960) wurde und wird dieses Gebiet bis heute tschechisch verwaltet.
F: @Antwort "formloser Antrag beim Standesamt": es gibt eine Vorlage für formlose Beantragung der Urkunden beim Standesamt auf bewusst-treff.org ... die Vorlage richtet sich jedoch auf Beantragung einer "beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister" und nicht einer "beglaubigten Geburtsurkunde" ... das ist wohl nicht dasselbe, da auf dem Formular des Standesamtes jeweils zwischen einer "Geburtsurkunde" und einer "Abschrift aus dem Geburtenregister" unterschieden wird. Was ist nun das Richtige? Wie kommt es - nicht nur hier, sondern auch in Bezug auf F1.6. zu diesen Unterschieden zwischen gs.net und b-t.org? Danke für die Antwort(en)!
A: Die Fragen können wir nicht beantworten. Wir setzen uns nicht mit jedem Formular auseinander. Andere gehen einfach zum Standesamt und holen sich ihre Urkunden. Oder beantragen die per ePost.
F: Antrag F, Punkt1.6, Geburtsstaat, laut bewusst-treff.org "Deutschland", nicht bspw. "Preußen [Deutschland_als_Ganzes]" ... ich vermute mal inzwischen genügt es "Deutschland" zu schreiben aus demselben Grund, dass man nicht mehr im Nachhinein den Widerspruch macht?
A: Wenn das so wäre, hätten wir die Ausfüllhilfe geändert.
F: Ich habe inzwischen den gelben Schein erhalten. Im Gegensatz zu einem Freund, der ebenfalls den geldben Schein hat, aber in einem anderen Bundesland wohnt, hat mein Schein keine Vorgangsnummer. Sollte ich das reklamieren, oder ist das egal?
A: Nein, das ist in jedem Bundesland / bei jeder Behörde unterschiedlich und beides ist vollkommen in Ordnung.
Herzlichen Glückwunsch!
F: @Antwort "Liegenschaftsangelegenheiten": es gibt das Feld "Erbschaftsangelegenheiten" ... dann das nehmen? ... Na ja, beides trifft ja nicht zu... kann ich mich durch solch grobe Falschangaben bei der Beantragung nicht gar strafbar machen? Vielleicht bin ich da auch nur etwas zu übervorsichtig... wird das mitunter geprüft? Möchte mich weder in die Nesseln setzen, noch den Erhalt der Urkunden verbauen. ... "private Zwecke" hätte also wenig Aussicht auf Erfolg, die ganzen Urkunden (zurück bis zum Urgroßvater) zugestellt zu bekommen?
A: Formular? Machen Sie es doch einfach formlos. Erst wenn dann eine Begründung verlangt wird teilen Sie den Herrschaften mit, daß es sich um Liegenschaftsangelegenheiten handelt. Sie merken doch, Formulare sind nur dazu da, lediglich Angaben machen zu können, die denen genehm sind.
F: Ich habe hier gerade das Formular des zuständiges Standesamtes vor mir, um die Geburts- und Eheurkunden zu bestellen. Auf dem Formular muss angegeben werden, wofür die bestellten Urkunden verwendet werden sollen: "Die bestellten Urkunden werden benötigt für" und dann stehen darunter einige Auswahlmöglichkeiten. Eine Vorgabe Als Antwortmöglichkeit lautet "private Zwecke" ... Kann ich das ankreuzen und davon ausgehen, dass mir die Unterlagen gemäß §62 PStG zugestellt werden? Es gibt noch ein Freitext-Feld, wo ich selbst einen Verwendungszweck angeben kann. Nach meiner bisherigen Recherche empfiehlt es sich eher nicht, mit offenen Karten zu spielen und dort anzugeben, dass ich einen Gelben Schein beantragen möchte. Also: kann ich mit guten Erfolgsaussichten rechnen, wenn ich "private Zwecke" angebe?
A: Liegenschaftsangelegenheiten
F: "Die bestellen Urkunden werden benötigt für" ... Eine Vorgabe auf dem Formular des Standesamtes ist "private Zwecke" ... sollte das so durchgehen, ohne mich des Feldes "Sonstige" bedien zu müssen?
F: • Genügen Ehe- und Geburtsurkunden, oder sind auch Sterbeurkunden relevant bzw. notwendig?
A: Ehe- und Geburtsurkunden reichen.
F: Antrag F, Punkt1.6, Geburtsstaat ist klar, soll dann wirklich (Deutschland_als_Ganzes hinzugeschrieben werden?
A: Ja http://gelberschein.n/Antrag_F_Ich_Kleve_gedruckt.pdf
F: Hallo! Meine Mutter möchte sich auch den Staatsangehörigkeitsausweis holen und dabei haben sich nun bzgl. der Abstammung meiner Mutter aber folgende Schwierigkeiten ergeben: In dem Video „Der Staatsangehörigkeitsausweis – Rico Handta Teil 2“ von Herrn Rico Handta bei youtube, meinte dieser in der 12. Minute, dass man auch mit Vorfahren aus Böhmen bzw. der österreich-ungarischen Monarchie den Staatsangehörigkeitsausweis mit dem RuStAG-Eintrag Stand 1913 bekommt, man sich dann aber auf einen anderen § beziehen muss, da es da über die Vertreibung geht und der Vertriebene dann den Status des Bundesstaates (in unserm Fall wäre das Bayern) bekommt, in welchem er aufgenommen wurde. Hier nun einige Angaben, welche Ihnen vielleicht bei der Beantwortung meiner Fragen helfen werden: - Meine Mutter ist 1960 in München als „DEUTSCH“ ehelich geboren - Der Vater meiner Mutter ist 1934 unehelich in Fleißen, Kreis Eger (tschechisch Cheb), zur damaligen Zeit also in der Tschechoslowakei, geboren. Er war Sudetendeutscher und ist ca.1946/47 nach Bayern ausgesiedelt worden, war also ein Vertriebener. - Die Großmutter meiner Mutter wurde 1913 ebenfalls dort geboren und zu dieser Zeit war das Gebiet österreich-ungarische Monarchie. Sie war ebenfalls Sudetendeutsche und ist ebenfalls 1946/47 nach Bayern ausgesiedelt worden, sie war also eine Vertriebene. Nun meine Fragen: - Wie fülle ich denn nun den Antrag F (also für meine Mutter) richtig aus? Wäre denn Folgendes richtig: Geburtsort/ -kreis: München, Geburtsstaat: Kgr. Bayern, und bei „Sonstiges“ was soll ich da nun reinschreiben? Und was soll ich bei dem 4.3 bei den Feldern „Staatsangehörigkeit“ und „erworben durch“ reinschreiben? - Wie fülle ich denn nun die Anlage V für den Vater und die Großmutter meiner Mutter bzgl. der Punkte 1.6 „Geburtsort/-kreis“, 1.7 „Geburtsstaat“, 3.8 „Sonstiges“ und 4.3 „Staatsangehörigkeit“ und „erworben durch“ aus? - Müssen wir der „Verwaltung“ noch bestimmte Nachweise bei der Abgabe des Antrages erbringen wie z.B. das die beiden Vorfahren meiner Mutter wirklich Volksdeutsche bzw. Sudetendeutsche waren o.ä.? Ich wäre Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns helfen könnten, denn leider gibt es in unsere Nähe niemanden der uns helfen kann. Lieben Dank und viele Grüße
A: Melden Sie sich über das Kontaktformular.
F: Zuerst, ganz lieben Dank für eure Mühe und der unsagbar vielen Arbeit für Alle! Meine Frage(n): Mit den zur Verfügung gestellen Formularen beantrage ich also sinngemäß eine Staatsangehörigkeitsurkunde mit den entsprechenden Nachweisen...soweit klar...Ist damit ebenfalls auch ein Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher abgedeckt? Es gibt Formulare (z.B. Bayern) welche zwei "Ankreuzmöglichkeiten" bieten; a) eines Staatsangehörigkeitsausweis; b) ein Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher; Sollte man ggf. beide Anträge abgeben oder genügt euere Vorlage? Weitere Frage: die meisten GS weisen eine Gültigkeit von 10 Jahren aus???? Ich denke, es genügt doch einmal den Status "Deutscher" gemäß RuStAG 1913 festzustellen....Gibt es eine Musterbeschwerde die erfolgreich war/sein könnte um eine unbegrenzte Bestätigung zur Staatsangehörigkeit zu bekommen? Ist ein grüner Reisepass mit dem GS leichter zu bekommen? Meine Gemeinde (Vaihingen an der Enz) verweigert den grünen Reisepass mit allerlei Begründungen...Gültigkeitsdauer, teuer usw.; Macht es Sinn darum zu streiten?Danke herzlichst im Voraus für eure Mühe......
A: Ja, diese Formulare gibt es noch, aber die Rechtsstellung als Deutscher wird von der Verwaltung bereits seit geraumer Zeit in der Praxis einfach nicht mehr ausgestellt. Also bitte so wie hier vorgestellt beantragen.
Nein, die Staatsangehörigkeitsausweise werden inzwischen (richtige Ableitung vorausgesetzt) unbefristet ausgestellt.
Ja, der grüne Reisepaß ist, da er dem dann festgestellten Rechtskreis entspricht, "leichter" zu erhalten. Aber wie bei allen Vorhaben rund um das Thema reicht es nicht aus einfach nur mit dem "Gelben zu winken", sondern es hängt stark von dem eigenen Kenntnisstand und der eigenen Argumentationskompetenz, sowie dem souveränen Auftreten ab.
F: Hypothetische Frage: Wenn ich dann Staatsbürger nach Rustag bin, kann dann meine eheliche Tochter auf meine Staatsbürgerschaft im Antraf F berufen oder muss sie wieder das selbe Prozedere bis vor 1914 durchführen? Danke für eure Antworten - Super Arbeit von Euch. :-)
A: Ich weiß zwar nicht wo Sie eine Staatsbürgerschaft nach RuStAG her haben wollen. Aber wenn Sie eine Staatsangehörigkeit meinen ist das möglich. Liegt aber an Ihrer ausstellenden "Behörde".
F: Bin am 19.06.71 geboren, meine Eltern haben aber erst am 30.10.71 geheiratet. Muss ich für Rustag nun nach meiner Mutter ableiten, also unehelich, oder wird dann nach meinem Vater abgeleitet? Danke für die Antwort.
A: Das sind weniger als 301 Tag also Vater.
F: Moin, wie schaut das eigentlich aus, wenn Formfehler in den Namen enthalten sind, insbesondere in der Heiratsurkunde und Vaterschaftsanerkennung? Haben diese dann überhaupt Gültigkeit oder muss ich diese erst prüfen lassen? Wenn ja, wo?
F: Mein Vater ist Grieche und hat meine Geburtsurkunde und dieses Land nie gesehen, bis er verstarb . Meine Mutter und ihre Familie haben bis vor 1914 in Duisburg gelebt, bedeutet von der Mutter ableiten, dass ich ihren Vater, meinen Opa nehme und dann wieder Vater für Vater also quasi ihren Urgrossvater angeben kann ??
A: Mal ehrlich, was ist so schwer daran, zumal dies einige hundert Male bereits beantwortet wurde? Darüber hinaus KÖNNEN wir Ihre Frage gar nicht beantworten, da die Information auf die es ankommt fehlt...
Nachkomme EHELICH geboren = Ableitung über den Vater
Nachkomme UNehelich geboren = Ableitung über die Mutter