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Fragen und Antworten

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06.09.2015
Michael
F: Meines Vaters Vorfahren kommen aus dem Elsass. Mein Vater und dessen Vater und Opa sind im ehemaligen Yugoslawien geboren (Batschka). Es sind keine Ahnennachweise mehr vorhanden. Meine Mutter, verheiratet mit meinem Vater, und deren Vorfahren kommen aus Oberschlesien. (Nachweise vorhanden) Bin ich, geboren im Fürstentum Hohenzollern staatenlos?

A: Wenn die Vorfahren Ihres Vaters aus dem Elsaß stammen ist doch alles in Ordnung! Besorgen Sie sich sämtliche Geburts- und Heiratsurkunden Ihrer Vorfahren bis vor 1914 und stellen Sie den Antrag entsprechend.


04.09.2015
matze
F: ich habe von meiner mutter abgeleitet ;-) weil !!!!!unehelich!!!! geboren mfg...

A: ;-)


03.09.2015
Patrick
F: mein vater hat im krieg seinen vater verloren und weiß auch fast nichts über ihn. ich kann also nicht in der richtung weiterforschen. kann ich auch über die seite meiner mutter gehen oder muss es zwingend die väterliche seite sein? dann hab ich ein problem

A: Man Leute die 5. Frage zum selben Thema HEUTE. Könnt ihr nicht lesen oder suchen. Ich kann die Frage, darf ich über Mutti ableiten, nicht mehr hören. Oder seid ihr vom Dienst und macht mit uns Beschäftigungstherapie? Diese Frage dürfte mittlerweile wenigsten 300x beantwortet sein und die Antwort ist NEIN. Lest doch mal das RuStAG.


03.09.2015
Raimund
F: Wenn ich Ehelich geboren bin,aber der Vater nicht der Biologische ist,von wem erhalte ich die Staatsangehörigkeit?

A: Zu wenig Informationen und unsere Glaskugel ist kaputt. :-)


03.09.2015
Georg
F: Hallo! Ich bin Sohn eines griechischen Vaters und einer deutschen Mutter. Mein Großvater mütterlicherseits wurde in Gießen (Großherzog Hessen) aber von Eltern geboren, welche beide die Staatsangehörigkeit des Reichsbundesstaates Preußen hatten. Meine Fragen wären: 1. Steht mit die Staatsangehörigkeit des Reichsbundesstaates Preußen zu? 2. Da ich momentan diesen Tatbestand nicht sofort ermitteln kann: Hatte mein Urgroßvater eher die Hessische oder die Preußische Staatsangehörigkeit?

A: Mit Strg F können Sie die Fragen nach Stichpunkten dursuchen. Die Frage dürfte 300x auftauchen.


03.09.2015
Marc J.
F: Mein Großvater wurde seinerzeit adoptiert. Ich kann jedoch keine Infos über seinen Adoptivvater finden. Kann ich ohne Probleme dann auf die Seite meiner Urgroßmutter umschwenken, oder lieber gleich auf der Seite meiner Mutter ansetzen und dort die männliche Linie verfolgen??

A: Das RuStAG ist da sehr eindeutig und die Frage schon 100x beantwortet. Für Sie aber nochmal, wenn verheiratet, angenommen oder adoptiert nur über den (Adoptiv) Vater.


03.09.2015
Raimund
F: welche Staatsangehörigkeit habe ich wenn mein Vater unehelich geborenwurde

A: Warten Sie, wir befragen die Glaskugel.


02.09.2015
Michael
F: Sie haben mir, nocheinmal vielen Dank, geschrieben, das ich bis vor 1914 gehen soll. Mein Vater ist aber bereits 1909 geboren. Ich habe auch nur seine Heirats- und Sterbeurkunde

A: Ja denn ist doch alles in Ordnung. Sie müssen vor 1914 kommen.


02.09.2015
lukas
F: Nachdem mein Antrag zunächst mehrere Monate unbearbeitet blieb, forderte ich erneut eine Bearbeitung ein unter Androhung einer Unterlassungsklage ein. Ich erhielt als Antwort, dass ein Ausweis nur gemäß § 30 Abs3 Stag ausgestellt werden kann. Daraufhin forderte ich die Beamtin auf mir einen Ausweis gemäß Rustag 1913 auszustellen. Im Gegenzug erhielt ich eine Rechtsbelehrung, worin man mir bestätigt, dass ich durch meine ,,Geburt gem 4 Abs 1 Rustag in der damals geltenden Fassung die deutsche Staatangehörigkeit erworben habe". Weiterhin heißt es, dass der zu verwendende Vordruck Ort, Name...enthält und auch der Text deutscher Staatsangehöriger vorgedruckt ist. Die Behörde ist nicht befugt eigene Änderungen vorzunehmen. Sie müssen mir daher mitteilen, dass sie mir den Ausweis in der von mir gewünschten Form nicht ausstellen können und die Sache als erledigt betrachtet. Haben sie einen Ratschlag für mich, wie ich hier weiter vorgehen könnte?

A: Sie scheinen da etwas gründlich mißverstanden und bestimmt auch das eine oder andere ihr gegenüber nicht unbedingt sehr präzise kommuniziert zu haben, denn was die Dame Ihnen mitgeteilt hat ist FAST vollständig richtig! Anstelle des Namens steht dort allerdings Familienname und DIE "deutsche Staatsangehörigkeit" im als solchen Begriff gab es damals noch gar nicht sondern es gab die unmittelbare Reichsangehörigkeit. Schauen Sie sich die Seite bitte nochmals genauer an, irgendwo liegt da noch das eine oder andere Verständnisproblem.


01.09.2015
Norbert
F: Ich habe auf der Geburtsurkunde meines Vaters einen Schriftzug gelesen. Dass mein Opa die Vaterschaft anerkennt, heißt soviel wie, dass ich dadurch väterlicherseits zurück verfolgen muss?

A: Ja


01.09.2015
Horst
F: Wohne im Saarland - zu was zählte das Saarland denn 1913

A: Schauen Sie auf unserer Seite in das Gemeindeverzeichnis.


01.09.2015
Michael
F: Ich habe trotz mehrf. Anfragen in Polen, keine Auskünfte über meinen Vater 1909 in Breslau geboren und Großvater erhalten. Von meinem Vater, habe ich nur die Sterbeurkunde 1982 und einen Führerschein aus Breslau. Den Grossvater bekomme ich nicht gebacken. Er steht allerdings im Adressbuch von Breslau 1943. Die kommerziellen Auskunftdienste, ziehen einen nur in versteckte Abbos. Würde auch der 1909 geb. Vater genügen?

A: Wenn es über das Standesamt der Geburtsstadt nicht klappt, versuchen Sie es über die Kirche. Sie brauchen die Nachweise bis vor 1914.


31.08.2015
Paul
F: Also folgende Thematik: Ich selber bin im Herzogtum Oldenburg geboren wohne aber zurzeit im Kgr.Preußen (Stadt:Soltau) meine Vorfahren bzw. mein Vater und deren Vater sowie dessen Vater sind im Kgr.Preußen geboren. Könnte ich nun beide Staatsangehörigkeiten erben bzw bekommen? Was kann ich nun beim Punkt 4.3 "Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit" hinschreiben? Herzogtum Oldenburg sowie Kgr.Preußen oder nur eins von beiden? Könnte ich wählen welche ich haben möchte? Danke schon mal für jede antwort! :)

A: Sie können nicht wählen. Ihre Staatsangehörigkeit ist Preußen, Ihr Wohnsitzstaat ist Preußen und Ihr Geburtsstaat Herzogtum Oldenburg.


30.08.2015
Timo J.
F: Mein Urgroßvater(laut Familienbuch) ist nach dem 1. WK von Russland nach Deutschland ausgewandert und hatte meine Urgroßmutter 4 Jahre nach der Geburt meines Grosßvaters geheiratet. Wie stehen da die Chancen einen gelben Schein zu bekommen, wenn in der Geburtsurkunde beide Elternteile drinnen stehen ? Kann ich in diesem Falle mütterlicherseits ableiten oder muss ich hier väterlicherseits ableiten ?

A: Sie können nicht, Sie MÜSSEN über die Urgroßmutter ableiten!!!


29.08.2015
matze
F: Aber ich hoffe der Eintrag is genauso viel wert wie der eurer? mfg...

A: Es ist der richtige und gleiche.


28.08.2015
matze
F: Mahlzeit mal eine Frage wie verhält sich denn die Ableitung nach RuStAG bei Böhmen? Ich hab ja den Eintrag im Register nach RuStAG. Könnte es sein das ich das Heimatrecht in Böhmen besitze?, und die deutsche Staatsangehörigkeit(Reichsangehörigkeit)? Weil habe ein Dokument von meiner Oma die ihr das Heimatrecht in ihren Kreis, und Land Böhmen bescheinigt ab der Geburt.Aber von ihr habe ich nicht abgeleitet(Opa Böhmen). Die Frage ist ob sich das bei mir genauso verhält?? mfg...

A: Nein die Herrschaften in den Behörden wissen nur nicht was sie tun.
https://www.youtube.com/watch?v=IDxw7sDM8bw <<< einfach mal drauf rum denken.


26.08.2015
MaFi
F: Ich wurde adoptiert, gilt mein Adoptivvater bei der Beantragung des gelben Scheins auch als leiblicher Vater? Wessen Linie muss ich nachweisen?

A: Die des Adoptivvaters.


25.08.2015
KiFu
F: btr. den Punkt Aufenthalt im Formular F: Gelten die Aufenthaltszeiten gemäß Eintrag beim Einwohnermeldeamt oder ist der tatsächliche Aufenthalt anzugeben? Sachverhalt: Geburtsstaat Preußen, im Internat gewesen im Fürstentum Lippe (ohne Ummeldung), Umzug (Erstwohnsitz wurde zunächst beibehalten, der neue Wohnort als Zweitwohnsitz gemeldet)

A: Gemäß Eintrag beim Einwohnermeldeamt.


25.08.2015
Willi
F: Ich bin ehelich 1967 geboren. Leider sind durch die Wirren den 2.WK die Eltern meines Vaters (geb. in Ostpreußen) unbekannt. Kann ich den Antrag zum GS auch über meine Mutter gehen, da deren Abstammung nahezu lückenlos nachweisbar ist.

A: Nein, ehelich heißt immer über Vater. Nutzen Sie andere Möglichkeiten (Kirchen vor Ort).


23.08.2015
matze
F: zu kral ,,bei mir hat es auch geklappt.schreib böhmen (österreich-ungarn) rein.

A: Danke für die Info!


22.08.2015
Kral
F: Hallo zusammen, mein Vater und Großvater wurden Beide im Kreis Mies/Böhmen geboren. Bekomme ich trotzdem den Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStag 1913 od . nur nach 1937?

A: In den Gebiets- und Rechtsstand von 1913 kommen Sie zwar nicht, aber der "halbe Weg" ist immernoch besser als der gegenwärtige Status.


22.08.2015
Andreas
F: Hallo. Ich hatte meine Staatsangehörigkeitsurkunde beantragt, als ich noch nicht soviel Wissen/Informationen hatte. Jetzt habe ich unter Punkt 4.2 (aus Unwissenheit) nicht das Großherzogtum Baden (in meinem Fall) eingetragen. Kann ich da jetzt noch irgendwas machen ? Neu beantragen/widersprechen ? Danke vorab für die Hilfe !

A: Nein und ich frage mich auch ob das wichtig ist? Wenn die Schreibweise des Vor- und Familienname richtig ist und der ESTA Eintrag stimmt ist doch alles in Ordnung.


21.08.2015
Andreas P.
F: väterlicherseits stamme ich (Großvater dort geboren 1880 St. Pölten, Hochzeit in Mainz 1927 gestorben dort 1934) aus Österreich. Was ist hier zu tun? Kann ich nach RuStAG 1913 beantragen? Welches Dokument wäre vom Großvater notwendig, der ja 1927 in Mainz geheiratet hat?

A: In den Gebietstand 1913 werden Sie so nicht kommen. Aber Sie sollten es probieren. Dazu benötigen Sie Geburts- und Heiratsurkunde des Großvaters.


20.08.2015
Daniel kramer
F: ich habe den Staatsangehörigkeitsausweis beantragt ,wie lange dauert es bis ich ihn habe .natürlich nach Abstammung gemäß §4 Abs1 RustaG stand 1913

A: Das hängt auch davon ab, wie komplex die Prüfung im Einzelfall ist. 2 bis 3 Monate kann dies schonmal dauern.


18.08.2015
Cerstin
F: eine weitere Frage zu den Dokumenten. Ich habe für meinen Vater eine Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde meiner Eltern. Von meinem Opa,der 1899 geboren wurde habe ich ein Orginal Auzug aus dem Taufregister der evangelischen Garnisonkirche zu Erfurt. Ist gestempelt vom Pfarramt der ev. Militär Gemeinde und hat ein Königlich Preussisches 38. Division Kirchen Siegel. Gilt das? Benötige von ihm noch mehr? Er ist ja 1899 geboren worden. 2. Frage: es sind alles alte Orginale von denen ich keine zweite habe. Schicke ich die Orginale mit dem Antrag mit oder Kopien? Danke nochmal

A: Ja das sollte reichen wenn alle Infos drauf sind. Verschickt werden nur Kopien. Originale werden auf Verlangen nur vorgezeigt.


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