F: Ich war heute auf dem Landratsamt Ludwigsburg, bei einer Frau Bonetti (vielleicht kennt Sie ja jemand) um meine Staatsangehörigkeit nach RuStag bzw. Abstammung zu beantragen. Habe die Unterlagen dabei gehabt. also alles mögliche an Geburtsurkunden bis weit nach 1880 und die Dame hat sich geweigert zum einen davon zu wissen - credo - sie könne mir einen Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen nach Stag und fertig. Mehr kann sie nicht. Es würde dafür auch reichen das ich meine Vorfahren angebe bzw. Geburtsurkunde von mir und meinem Vater mit Eheschließung meiner Mutter - aber jetzt kommts - es reiche bis 1950 zurück zu gehen. Woher kommt denn dieses Datum nun? Bis neulich noch war auf der Seite vom Bundesverwaltungsamt immer noch die Rede von vor 1913 - jetzt steht da plötzlilch 1914!! Wieso? Bzw was kann ich tun?? Kann ich den S-Ausweis direkt beim Bundesverwaltungsamt bestellen? Oder welche Möglichkeiten bieten sich mir? Vielen Dank im Voraus - Cerstin
A: Sagen und machen sind 2 Paar Schuhe. Lesen Sie dazu den Artikel "Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!" unter Erprobtes.
F: Meine Frau möchte den Gelbenschein beantragen. Ihr fehlen aber die Ahnennachweise. Der Name des Vaters ist bekannt. Herkunft Schlesien. Aber sie hatt leider nur diese Infos. Wo kann sie die fehlenden Nachweise anfordern. Danke im Vorraus.
A: Versuchen Sie zunächst an die notwqendigen Unterlagen des Vaters heran zu kommen (Geburts- und /oder Sterbeurkunde). Ein entsprechendes, deutsch/polnisches Formular finden Sie dazu auf unserer Seite. Kirchen können da auch oft weiterhelfen. Aus diesen Urkunden sollten in der Regel dann auch Informationen über die nächste Generation hervorgehen.
F: Mein Großvater ist vor 1913 in Bayern geboren worden, mein vater und ich aber in Amerika. Welche Staatsangehörigkeit besitze ich? US und BRD oder US und Bayer?
A: Ohne die Unterlagen zu sehen ist das schwer. Aber die Vermutung liegt nahe, daß Sie Bayer sind.
F: ich habe meinen gelben Schein erhalten. Darauf hat aber nicht der Landrat des Hochtaunuskreises unterschreiben, sondern ein Oberinspektor. Ist das korrekt?
F: Besitzen die Wolgadeutschen die Deutsche Staatsangehörigkeit? Laut BVA Köln, EStA befinden sich keine Eintragungen.
A: Wenn Sie Vorfahren im Deutschen Reich im Gebietsstand vor 1914 haben.
F: Warum soll keine Tel.nr. und E-Mail-Adresse im Antrag F stehen?
A: Damit die Rechtskonforme Schriftform gewahrt bleibt.
F: Es wurde im Video Teil.2 "praktisches zum Staatangehörigkeitsausweis" geäussert, dass die Militärzeit mit Angabe BRD kritisch sei.Ist bei einem Zeitsoldaten AD ( 1993-2000) die Angabe "Deutschland" [Feld "Staat"]statthaft?
A: Ja genau das sollte dort stehen.
F: Ich besitze seit geraumer Zeit den Gelben Schein. Meine Frau stammt von Vertriebenen aus Eger ab. Sie ist Württemberg gebürtig. Meine Fragen: Gilt das RuStaG1913? Meiner Meinung nach ja. Dann könnte Sie doch die Staatsangehörigkeit durch Heirat nachweisen. Was laut RuStaG13 vorgesehen ist. Macht das Sinn?
A: Ja, das ist vollkommen korrekt! Nur leider will die Verwaltung dies bislang in keinem Fall bestätigen, d.h. einer Ehefrau die erworbene Staatsangehörigkeit nach § 6 RuStAG auch wirklich bestätigen. Dies wäre nämlich ihr Sargnagel.
F: Als Siebenbürger Sachsen sind alle vorfahren Vater/Urgroßvater in Rumänien geboren. Genauer eben Siebenbürgen. Die vorfahren sind aber noch aus Deutschland. Mein Urgroßvater konnte im zweiten Weltkrieg bereits beweisen, dass er Deutscher ist, doch ist er Urgroßvater Mütterlicherseits. Die andere Seite ebenso Deutsch, hat leider keine Unterlagen und bis dato keine Muse gehabt sich zu informieren. Was bedeutet das für mich in Bezug auf den gelben Schein und was bedeutet das für meinen Sohn der in Deutschland geboren ist?
A: Alles was zählt ist ein gemäß der gesetzlichen Abstammungsfolge vorhandener Vorfahre, der vor 1913 in einem Bundesstaat geboren wurde und die Linie bis dort hin ist lückenlos nachzuweisen.
F: Ich habe am 10.08.2015 endlich meinen GS abholen können.Nun meine Frage:Bei den meisten GS-Inhabern habe ich gesehen,das da nur der Vor-und Zuname ´drauf steht.Bei mir stehen alle Vornamen ´drauf,aber schön Anfangsbuchstabe Groß und der Rest klein geschrieben.Hat das was zu bedeuten oder kann ich beruhigt bleiben.Hat ja immerhin 8!!!! Monate gedauert.
A: Alles wunderbar, herzlichen Glückwunsch!
F: ...also auf meinem Geburtsschein steht gar kein Name. Bleibt mir dann nur diese Geburtsurkunde oder gibt es da noch eine andere Lösung?
A: Das Dokument bescheinigt den Menschen und nicht die Person. Das ist das wichtigste Dokument und kann natürlich verwendet werden. Schauen Sie sich das Video Menschen und Personen - oder - Leben im Märchen unter Wertvolles an.
F: Hallo, den "Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher" gibt es nicht mehr? Stimmt das?
A: Nein der wird von der Verwaltung nur nicht mehr ausgestellt.
F: Mein Ur-Ur-Großvater kommt aus Elsass-Lothringen, kenne aber leider den genauen Geburtsort nicht und habe auch keine Urkundlichen Dokumente, kann das zuständige Landratsamt meinen RuStaG-Antrag trotzdem bearbeiten und mir einen gelben Schein ausstellen??? Danke für die Antwort.
A: Ja, aber die Geburts- oder Sterbeurkunde des Großvaters benötigen Sie dazu.
F: wie lange dauert es bis ich einen ausweis ausgestellt auf königreich bayern bekomme?
A: In die Zukunft können wir leider nicht sehen.
F: können die antrage geschickt werden
F: Deutscher nach Rustag durch Einbürgerung 1972 möglich ? ehmaliger vertriebenen ?
F: Hallo, nach eigener Forschung in Bezug auf den Gelben Schein zur Feststellung des Geburstortes zur Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat, bin ich darauf gestoßen dass mein Urgroßvater im Böhmischen, direkt angrenzend zu Königreich Sachsen, gelebt hatte. Leider gehörte dieses Dorf von 1850-1938 zum Kreis Tetschen. Was kommt dann für mich in Frage was zu tun ist?
A: Augen zu und durch! im schlimmsten Fall wird es die unmittelbare Reichsangehörigkeit. Aber immer noch besser als Staatenlos.
F: Wird ein Ahnenbrief (Ariernachweis aus dem 3. Reich) als Abstammungsnachweis anerkannt? Jede Eintragung hat den Stempel vom Polizeipräsidenten und ist unterschrieben. Oben steht drauf: Beglaubigungsfähige Ahnentafel für den Abstammungsnachweis. Ich besitze das Original.
F: Erwerb Deutscher Staatsangehörigkeit durch Siebenbürgen stämmige möglich? schon erfahrungen gemacht?
A: Ja aber nicht im Gebietsstand 1913.
nein
F: Habe eine Negativbescheinigung erhalten das Dokumente nicht mehr auffindbar sind - wie kann ich jetzt weiterverfahren?
A: Über die Kirche gehen.
F: deutsche Staatsangeh. erworben am durch im esta Reg. (Sachverh.) leer wird nicht eingetragen, sollen kann felder sein behoerde weigert sich , widerspruch muss man einlegen,Kreisrechtausschuss prüft nocheinmal , wie kann man weiter fortfahren um den Eintrag zu erreichen?
A: Über die Zeiträume innerhalb des § 33 StAG, falls das Geburtsdatum des Antragstellers innerhalb dieser liegt.
F: Kann Mütterlicherseits bis 1898 meine D.Staatsangehörigkeit nachweisen .Bin jedoch ausserehelich 1974 geboren dazu kommt das mein Vater aus Tunesien stammt.Könnte das ein Problem werden ?
A: Nein bei Ihnen geht es 1x über die Mutter und dann über ihren Vater weiter.
F: Meine Großmutter väterlicherseits war verheiratet. Der Ehemann meiner Großmutter wurde im Krieg als vermisst gemeldet. In dieser Zeit zeugte sie ein Kind (mein Vater). Mein Vater wurde von jenem Mann anerkannt und er steht auch in der Geburtsurkunde. So gilt die Abstammung meines Vaters über die Mutter da sie nicht mit dem Vater verheiratet war. Benötige ich dann eine Heiratsurkunde obwohl diese Heirat für mich nicht relevant ist?
A: Nein der Weg geht über die Anerkennung weiter, also über den Erzeuger.
F: Bekomme ich auch diesen gelben Schein mit EStA Eintrag mit Bezug auf RuStaG 1913 wenn meine Vorfahren also sprich Vater,Großvater und Urgroßvater aus dem Sudetenland stammen? Weil das gehörte ja zur damaligen Zeit nicht zum Deutschen Reich.Und wenn ja,auf welchen § vom RuStaG 1913 muß ich mich dann beziehen? Danke schon mal im Voraus für eure Antworten....Allerdings gehörte Sudetenland in der Zeit von 1815-1866 zum Deutschen Bund.
A: Unter den Voraussetzungen kommen Sie nicht in den Gebietsstand 1913 sondern nur in den Gebietsstand 1937.
F: Habe mehrere Kinder die alle von der Mutter abgeleitet werden.Kann ich da alles zusammen einreichen mit einer Geburtsurkunde oder muss ich jedes Kind extra einreichen?
A: Die Frage sollten Sie Ihrer "Behörde" stellen.