F: war Graslitz vor 1913 deutsch ?
F: Hallo , mein Grossvater wurde 1900 in Graslitz (Böhmen ) geboren. Kann ich durch bzw. mit diesem Geburtsort den Gelben Schein beantragen?
A: Wie gesagt, da Graslitz nicht in einem Bundesstaat liegt wird das so nicht funktionieren. Gehen Sie wenn möglich noch eine Generation weiter zurück, vielleicht haben Sie dann mehr Glück.
F: Hallo zusammen, ich habe meinen GS wie bei Euch beschrieben vor ca 3 Monaten für mich und meine Kinder beantragt. Nun habe ich die Info und Kostenrechnung erhalten, mit dem Hinweis "Ausstellung eines staatsangehörigkeitsausweises ° §38 Abs 1 StAG i.V. mit § 1 Abs 1 Nr 4, § 3 Abs 1 StAGebV. Was bedeutet dieses nun genau für mich - rchtig oder falsch? Eine vollauskunft bei der Gemeinde kann man gleich beantragen oder muss zuerst das ESTA angeschrieben werden? was ist eigentlich der Unterschied zwischen b-staat.de, gelberschein.info und gelberschein.net? vielen Dank und viele Grüsse Martin
A: Die Gebührenrechnung ist völlig normal. Es scheint, als wolle man Ihnen die Staatsangehörigkeitsausweise
zuschicken, was kein Problem ist. Ob alles richtig gelaufen ist, läßt sich erst sagen, wenn Sie die Dokumente in Händen halten. Nach Erhalt warten Sie ca. 1 Woche und besorgen sich dann sowohl einen EStA-Auszug, als auch die VA.
"Wir" - das Original - sind derzeit unter folgenden Adressen zu erreichen:
Besitzer der Adresse "gelberschein.info" ist Reiner Oberüber, welcher sich am 21. März 2015 dazu entschlossen hat, dieses ihm gehörende Portal nach rund einem Jahr, ab diesem Zeitpunkt nun losgelöst von dem ursprünglichen Aktionsbündnis in Eigenregie zu betreiben.
F: ich habe beim Standesamt die Geburtsurkunden von meinem Vater (*1920) und meinem Großvater (pers. habe ich ihn nie kennen gelernt) angefordert. ist auf solchen Urkunden die Staatsangehörigkeit (Königreich Sachsen) angegeben? Wenn nicht, wo bekommt man dies her? Danke!!
A: Nein die Staatsangehörigkeit steht nicht auf der Urkunde. Entscheidend ist der Geburtsort.
F: Hallo zusammen! Zum Thema Antragsstellung. Wo genau trägt ein Antragssteller seine Ehefrau ein? Oder muss sie einen eigenen Antrag ausfüllen? Sie leitet doch dann quasi über den Ehemann ab, richtig? Wenn ja wo wird das dann vermerkt? Danke für die Info!!
A: Nein Frauen leiten nicht über den Ehemann ab. Frauen müssen selber einen Antrag stellen.
F: Was kann mit meinen Kindern bei Antragsstellung passieren und auch nach Erhalt des Gelben Scheins? Sind sie auch automatisch mit drin?
A: Hier passiert nichts automatisch. Kinder müssen selber einen Antrag stellen.
F: Habe GS erhalten sowie Eintrag im Esta nach RUStAG soweit ok. In der Vollauskunft leider folgender Eintrag "STA Ausweis Abstammung $4 Abs. 1 STAG ". Habe in der Ausländerbehörde versucht den Eintrag ändern zu lassen. Aber nur die Aussage RUSTAG gilt nicht mehr- keine weitere reaktionen mehr.
A: In der Melderegister muss der GS nur auftauchen. Was dabei steht ist vollkommen unerheblich. Da im Melderegister die jur. Person registriert ist, ist der Eintrag auch richtig. Die natürliche Person ist im Melderegister nicht registriert.
F: Mein vater wurde in Mäheren geboren und 1946 Heimatvertrieben, wie sind meine Möglichkeiten.. Ich bin im Besitz des Gesellenbriefes meines Großvaters der am 3. April 1912 geboren ist, Bezirk Römerstadt, zuständig nach Braunseifen, wie schon anfangs gesagt, die Familie wurde 1946 ausgewiesen weil sie Deutsche waren, es gibt sogar noch den vertriebenen Ausweis der BRD gültig für meinen Vater, nun, wie stehen die Chancen.
A: Nehmen Sie Kontakt über das Kontaktformular zu uns auf.
F: Ich habe eine Frage zur Anlage V. Mein Vater wurde 1927 geboren. Deshalb brauche ich sowohl für meinen Vater eine Anlage V, als auch für meine Großmutter (mein Vater wurde unehelich geboren). Muß ich bei der Anlage V für meine Großmutter ebenfalls die Zeile 3.2 ausfüllen (ich wüßte allerdings nicht ob sie ehelich geboren wurde)? Oder muß ich die Zeile 3.8 ausfüllen, Sonstiges ankreuzen und hinzuschreiben: Geburt gem. $4, Abs.1 RuStaG, Stand 1913. Wobei mich hier irritieren würde, daß meine Großmutter vor 1913, also vor dem Stand des RuStaG geboren wurde, auf das ich mich beziehe. Können Sie mir bitte weiterhlefen?
A: So wie es in den Ausfüllhilfen steht. Bei Ihrer Großmutter ist Schluß, sie ist sozusagen die Quelle, von der Sie die Staatsangehörigkeit Ihrer Person ererbt haben.
F: Ich bin halb Amerikaner väterlicherseits. Meine Mutter weist eine lückenlose deutsche Linie auf bis 1914. Aber ich bin ehelich zur Welt gekommen. Väterlicherseits habe ich also ein Problem. Bedeutet das nun keinen gelben Schein für mich oder könnte man da auf die mütterliche Linie plädieren? Danke im voraus für die Bearbeitung meiner Frage. Lg Leopold
A: Wenn man Amerikaner ist, dann hat man mit an Sicherheit grenzender seine Wurzeln woanders. Haben Sie diese uberprüft? Bitte beantworten Sie die Frage über unser Kontaktformular, dann sehen wir weiter.
F: Ich habe bereits 9 Tage nach Abgabe des "Antrag auf Feststellung...." meinen gelben Schein !mit der Post! zugeschickt bekomen. Ich bin ein wenig verwirrt, da es so schnell gegangen ist. Dazu kommt, daß das beiliegende Schreiben zwar als Adressat meine Daten enthält, aber in der Anrede (Sehr geehrter Herr...) ein anderer Name steht. Auf dem "gelben Schein" sind meine Daten eingetragen. In dem Begleitschreiben stehen auch noch weitere "komische" Dinge. Kann ich Euch davon eine Kopie schicken, damit Ihr mir da Infos darüber geben könnt? LG Thomas
A: Das Beischreiben ist vollkommen uninteressant. Wichtig ist die Namensschreibung auf dem Gelben und die Eintragungen im Melde und ESTA Register. Zusenden können Sie uns das Schreiben unter info@gelberschein.net.
F: Ich habe folgende Unterlagen zusammen: Aus Berlin 1 das Familienbuch meines Vaters und meines Großvaters. Diese sind beglaubigt, aber als "nicht Personenstandsurkunde". Reicht es trotzdem aus für das einreichen des gelben Scheines? Mein Großvater ist 1912 in Tilsit geborgen.
F: Bezüglich des Antrags - wenn die Eltern bzw Großeltern verheiratet waren, dann geht man ja immer vom Vater , Großvater etc aus; was wenn die Großeltern sich nach der Geburt des Sohnes scheiden gelassen haben und jeweils wieder geheiratet haben? Bleibt dann alles genau wie zuvor (Vater, Großvater etc) und muss man auch Scheidungsurkunden beifügen? Vielen Dank für die Hilfe
A: Es bleibt bei der Ableitung, denn alle sind ehelich geboren. Die Scheidungsurkunden sollten keine Rolle spielen.
F: Die Eltern meines Vaters haben erst 12 Jahre nach seiner Geburt geheiratet. Sein Vater (mein Opa) hat die Vaterschaft akzeptiert und der Familienname meines Vaters wurde geändert. Damit ist mein Vater doch ehelich oder?
A: Nein, ehelich im Wortsinne ist ihr Vater nicht geboren. Aber es ist trotzdem die väterliche Linie zu verfolgen.
F: Vielleicht habe ich die Antwort hier schon übersehen aber ich stelle die Frage einfach mal.Hier wird immer wieder gesagt,man solle keine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit einsenden,wenn man den "Gelben" beantragt.Warum nicht?
A: Weil die Bediensteten sich dann dazu verleiten lassen könnten, allein die deutsche Staatsangehörigkeit und zwar durch Ersitzung festzustellen, da dieses Dokument sich ja dann als Kopie in der Akte befindet.
F: gilt der G. Schein automatisch auch für meine Nachkommen?
F: Mein Ort ist nicht im Gemeindeverzeicniss gelistet, er wurde 1936 aus 3 Dörfern zu einer Stadt zusammengelegt. Welches Dorf nehme ich jetzt? Die Stadt liegt in Mecklenburg.
A: Wie sollen wir Ihnen mit den Informationen helfen?
F: Gibt es auch Formulare für Statusdeutscher ( Rechtstellung als Deutscher ) ???
F: Wenn ich für meine Kinder den Staatsangehörigkeitsausweis beantrage und ich habe diesen durch Abstammung erworben, reicht ein Verweis auf mich?
F: Die Sachbearbeiterin verweigerte die Annahme der Eheurkunde meiner Urgroßeltern und sagte, dass sie dem Antrag nach RuStag nicht ausstellen darf. Ich habe nur im Antrag bei 3.8 Abstammung nach RuStag eingetragen. Bei den Vorfahren hab ich bei 3.8 nix eingetragen..War das der Fehler?
A: Ja leider wissen die nicht was sie da tun. Trotzdem ist der Antrag so zu bearbeiten wie Sie ihn eingereicht haben. Da drin ist nicht rum zu malen oder beigefügte Urkunden zu entfernen. Also fügen Sie die Urkunde wieder dem Antrag zu. Oder holen den Antrag wieder ab und gehen den auf der Seite beschriebenen Weg.
F: Ich hab nur im Antrag bei 3.8 Abstammung nach rustag geschrieben und bei Den Anlagen V nichts bei 3.8. Bekomm ich da nicht die richtige Ableitung? Meine Bearbeiterin wollte nicht die Eheurkunde meiner Urgroßeltern sehen und so bleib ich bei 1919 stehen. Is der Punkt 3.8 wichtig und ich muss den Antrag neu einreichen?
A: Die Urkunden sind Bestandteil des Antrags. Sollte Sie nicht dabei sein reichen Sie die zum Antrag nach. Dann ist Abwarten angesagt.
F: Ich bin 1988 in Mannheim (Ba-Wü) unehelich geboren,also geht es über die Mutter. Diese ist ehelich geboren,sprich dann gehts über den Großvater. Und dieser ist 1910 in Königsberg (Ostpreußen) geboren. ALSO MUSS ICH DOCH IN ANLAGE F EINTRAGEN: Geburtsort: Königsberg? Kreis: ? Staatsangehörigkeit: ? Ich bin ja der rechtmäßige Erbe, also bin ich doch ein Ostpreuße aus Königsberg oder?
A: Nur um Mißverständnisse auszuschließen: Der Antrag F ist für Ihre Daten und die Anlage(n) V für die Ihrer Vorfahren.
In letzte Anlage V tragen Sie ein: Königsberg und Preußen.
Ost- und Westpreußen sind nur regionale Bezeichnungen. Der Bundesstaat heißt schlichtweg Preußen.
F: Hallo! Ich habe im Ausland meine ausländische Ehegattin geheiratet! Kann ich trotzdem über RuStag ableiten und meine Heiratsnachweise und deutsche Nachbeurkundung des Standesamtes beifügen zum Antrag auf Feststellunt??? Wenn der Staatsangehörigkeitsnachweis bis vor 1913 nachgewiesen wurde, kann dies dann auch auf meine ausländische Partnerin übertragen werden??? Danke
A: 1. Ja.
2. Nach § 6 RuStAG ist dies so, aber diesen Sachverhalt weigert sich die Verwaltung hartnäckig festzustellen und zu bescheinigen.
F: In Ihrer Mustervorlage schreiben Sie bei Geburtsstaat: Preußen [Deutschland_als_Ganzes]. In der Erklärung dazu, "Nur wenn nach 31.12.1937 geboren". Ich bin 1963 in Bayern geboren. Soll ich nun Bayer und "Deutschland_als_Ganzes" eintragen, oder nur Bayer, oder nur "Deutschland_als_Ganzes"? Ich verstehe den Zusammenhang nicht so richtig
A: Bitte tragen Sie nicht "Bayer" (das wäre analog zu "deutsch"), sondern unbedingt "Königreich Bayern"! Deutschland als Ganzes kann auch weggelassen werden.
F: Wenn mein Ur-Ur-Großvater in Russland (als Ausgewanderter) geboren wurde, seine Vorfahren wohlmöglich aber in Preußen, muss der Stammbaum bis dahin zurückgeführt werden?
A: Ja dann müssen Sie die Generation weiter.