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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Holler
F: Bekomme ich den Gelbenschein auch wenn die Eltern geschieden sind Mutter und Größ Eltern warne deutsche

A: Es kommt nicht darauf an, ob sich Ihre Eltern irgendwann haben scheiden lassen, sondern ob Sie ehelich geboren wurden oder nicht. Ist dies der Fall, dann müssen Sie der Linie Ihres Vaters folgen.


14.07.2015
sasch
F: Guten Tag,heute war mein Staatsangehörigkeitsausweis im Briefkasten. Das AMT verweist,daß ich in der DDR geboren bin und die Staatsbürgerschaft der DDR hatte.Zitat:"Bis zum Beitritt der DDR zum Gelzungsbereich des Grundgesetzes am 3.10.1990 ist insoweit auch davon auszugehen,daß der Erwerb der Staatsbürgerschaft der DDR für die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen des ordre publik die Rechtswirkung für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit beizumessen ist."Leider verstehe ich Bahnhof. Können Sie mich aufklären? Danke.

A: Was die schreiben ist irrelevant. Wichtig ist die Schreibweise ihres Familiennamens auf dem Staatsangehörigkeitsausweis, sowie auf dem EStA-Auszug und die Weiterleitung an die Meldebehörde. Bitte alles auf Richtigkeit prüfen und bei Abweichung die Ausländerbehörde zur Nachbesserung auffordern.


14.07.2015
Andy
F: Mein Ort ist Esslingen am Neckar, alte Reichstadt Esslingen (PLZ: 73728, früher 7300) liegt ca. 20 Km süd/östlich von Stuttgart ist das “Königreich Württemberg? Stimmen die folgenden Einträge Geburtsort: Esslingen Geburtsstaat: Königreich Württemberg [Deutschland_als_ganzes]

A: Das sehen Sie vollkommen richtig.


14.07.2015
Viktor
F: was bringt mir die einbürgerung

A: Leider können wir Ihnen nicht helfen. Mit Einbürgerungen haben wir nichts zu tun.


14.07.2015
Klaus
F: Hallo habe meinen Antrag bei meiner Behörde gestellt, mir wurde gesagt das es mit dem RuStag 1913 nichts wird es wurde nur bis zu meinem Vater zurück geprüft 1936 geb.was kann ich da machen ?

A: Weisen Sie auf die entsprechende Passage innerhalb des Merkblattes des BVA hin und fügen Sie dies am besten Ihrem Schreiben auch bei. Weisen Sie darauf hin, daß Ihr Antrag so zu bearbeiten ist wie er gestellt wurde und daß die Umsetzung dieser Ankündigung den Straftatbestand der Personenstandsfälschung erfüllt.


14.07.2015
alex
F: Ist es zwingend erforderlich, wenn man ehelich geboren ist, diese Ehe aber 2 Jahre nach Geburt wieder geschieden wurde, hier nach der väterlichen Linie gehen zu müssen? Diese wäre dann ausländisch, die Linie der Mutter hingegen bis vor 1914 deutsch

A: Ja, der § 4 Abs. 1 des RuStAG gibt es so her. Bitte melden sie sich aber erneut über unser Kontaktformular (unten) bei uns.


14.07.2015
Andreas
F: Ein Freund von mir möchte auch den GS machen.Hat aber bedenken weil er bei der Uni als Handwerker arbeitet un der staat sein Lohn bezahlt das es da Probleme geben könnte.Hat da schon einer Erfahrung gesammelt ob da was passieren könnte?

A: Da sollte es keine Probleme geben.


14.07.2015
Andreas
F: Mein gelber Schein ist heute per Post angekommen.Name nach Mustermann richtig geschrieben.Ist deutsche(r) Staaatsangehörige(r).Ich dachte immer auf den Schein steht auch was von (RU)StAG drauf? Meine zweite Frage wäre:Muß ich erst die ESTA Abfrage und Vollauskunft machen oder den Widerspruch das mein GS falsch ausgestellt ist.Da ich laut schreiben meines Bescheides das ich die Deutschte Staatsbürgerschaft erhalten habe,nur 4 Wochen Zeit habe zum Widerspruch.Das ist jetzt fast eine Woche her.

A: Herzlichen Glückwunsch!
Von RuStAG steht auf dem Staatsangehörigkeitsausweis natürlich nichts drauf. Jetzt besorgen Sie sich noch den EStA Registerauszug und die Vollauskunft, dann ist alles erledigt. Der Widerspruch ist optional.


14.07.2015
Bastian
F: Hallo an alle die diesen weg bestreiten. eine frage ich bin in berlin geboren bin aber adoptiert worden meine leibliche mutter habe ich schon gefunden . Nun zu meiner Frage ich habe mir einen Auszug aus dem geburtenregister geholt meine mutter war nicht verheiratet das heist die Erblinie der mutter dann auf den Vater etz.das ist klar bis vor 1913. Nun lebe ich seid 10 Jahren von meinen 33 Jahren in Bayern ,wenn meine >Herkunft Preussen wäre macht das was aus ????

A: 1. Bei Adoptionen geht die Ableitung über den Adoptivvater.
2. Ja, einen Staatsangehörigen.


14.07.2015
Anno
F: Hallo, Meine Mutter ist Deutsche und mein Vater ist Italiener sie waren nicht Verheiratet, also gehe ich ja von meiner Mutter aus weister, deren Eltern waren Verheiratet unsw.. das habe ich alle kapiert, meine Frage da es sich ja um Geburtsrecht handelt und bei der Italienischen Staatsangehörigkeit weitervererbt wird kann ich Beide Beantragen oder würde mir das nur im wege stehn ?

A: Nein, das wäre wenig zweckmäßig und ist auch so nicht möglich.


14.07.2015
Sascha
F: Hallo Com. Bin mit allem erfolgreich durch ;-) ..... Kann ein Kind, wenn ich es adoptiere, über mich ableiten? Wie sieht es mit dem Ehepartner aus?

A: Das Kind nach Adoption ja, die Frau nicht.


14.07.2015
balino
F: befristeter gelber schein vorhanden .galt 5 jahre, stammmt aus den 1970er jahren.ist es von vorteil diesen bei dem feststellungsantrag nach rustag anzuführen? vielen dank für die antwort.

A: Nein.


14.07.2015
Andreas
F: Habe den Bescheid bekommen das mir der Ausweis nach überweisung der 25,00 € zu gesandt wird.Abgeleitet nach §4 Abs 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) vom 22.07.1913 (RGBL.S.513-BGBl III 102-1)- in der zurzeit gültigen Fassung - ist Ihr Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt nachgewiesen.Ist das alles so richtig weil da steht nichts von RuStAG ?

A: Ja, das schreiben sie fast immer, denn sie wissen selbst meist nicht was sie tun. Bitte überweisen Sie und prüfen aber nach Erhalt die Namensschreibweise. Ist Ihr Familienname dort komplett in GROSSBUCHSTABEN geschrieben, dann weisen Sie ihn sofort zurück.


14.07.2015
Statusdeutsche
F: HAllo nochmal. Ich habe dieses Urteil der BVerG gefunden... http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=250108U5C8.07.0 wo es um die Heranziehung der mütterlichen Großeltern geht zum Nachweis der Abstammung von Vorfahren mit deutscher Staats- oder Volkszugehörigkeit. Einer Spätaussiedlerin (Jahrgang 1961) wird hierin bestätigt, sich auf ihre Großelterngeneration stützen zu können, obwohl ihr Vater Russe ist. Frage: Könnte der Hinweis auf dieses Urteil hilfreich sein, um alljenen, deren väterliche Linie nicht in den angestrebten Rechtskreis führt, jedoch die mütterliche Linie es könnte, die Staatsangehörigkeit nachzuweisen, worüber der gelbe Schein die Bestätigung durch die BRD ist?

A: Über das geltende Recht (Republik des Bundes) kommt man nicht ins gültige Recht (Deutsches Recht). Selbst das StAG lässt die Möglichkeit zu. Damit verbleibt man aber im StAG und kommt nicht ins RuStAG. Somit verbleibt man in der deutschen Staatsangehörigkeit, statt seine Bundestaaten Angehörigkeit feststellen zu lassen.


14.07.2015
dirkton
F: Hallo. Alle Vorfahren meiner Mutter waren Preußen. Geburtsurkunden meiner Großeltern (1908, 1909) aus Berlin-Weißensee liegen vor - sogar die ihrer Eltern (1889, 1993, ..., ...). Die Vorfahren meines Vaters waren Volksdeutsche im Hauerland (deutsche Sprachinsel, früher Östereich-Ungarn, später & heute Slowakei). Von meinen Großeltern dieser Linie habe ich Ahnenpässe bzw. "Ariernachweise", beurkundet vom Pfarramt, und auch slowakische Pässe. Ich möchte über meine mütterliche Linie die Abstammung von Preußen geltend machen. Gibts da eine Chance? Danke.

A: Eheliche Geburt des Nachkommens > weitere Ableitung über dessen Vater
uneheliche Geburt des Nachkommens > weitere Ableitung über dessen Mutter


14.07.2015
Kim K.
F: Hallo und Sorry wenn das Thems schon behandelt wurde. Mein Antrag ist meiner Meinung nach vollstaendig und wurde auch "Eingangsbestaetigt". Allerdings bittet man zur Vervollstaendigung meines Antrages um KOPIEN von "MEINER HEIRATSURKUNDE", "Geb.Urkunde -MEINES KINDES", "Sterbeurkunde meines Opas", "Reisepass" und so eine Datenschutzerklaerung - um "bei verschiedenen Behoerden ermittlungen durchzufuehren". Wozu das Ganze?

A: Schreiben Sie denen, ohne die Erklärung(!), daß Ihrem Antrag nichts hinzuzufügen ist und man Ihnen eine kostenpflichtige Ablehnung erteilen soll. Setzen Sie dazu eine Frist von 4 Wochen.

Für Ihr Kind hätten Sie das allerdings, falls es unehelich geboren wurde, am besten gleich mit erledigen sollen.


14.07.2015
Miro
F: Ich wurde 2013 gemäß § 10 Abs. 1 StAG eingebürgert. Ich habe vor, den Gelben Schein zu beantragen. Die Einbürgerungsurkunde ist mein sicherer Nachweis über den Erwerb der Staatsangehörigkeit. Doch, die BRD ist ja kein Staat und die Urkunde ist von der BRD ausgestellt. Bin ich dann theoretisch staatenlos? Da es ja die BRD nicht gibt als souveränen Staat.

A: Mehr wie die Einbürgerungsurkunde werden Sie nicht erreichen. Ob die Urkunde grün oder gelb ist spielt dabei keine Rolle. Sie kommen nicht in den Gebietsstand von 1913, wenn Sie keine Vorfahren auf deutschen Boden aus der Zeit haben.


14.07.2015
German
F: Ableitung über den Vater Anlage V: Muss ich lediglich nur eine Anlage V ausfüllen? Hintergrund ist, dass ich über mein Vater und dessen Vater, bis hin zu dessen Vater ableiten muss, um vor 1913 zu kommen. Somit stellt sich mir die Frage, da ich auch alle Geburts- und Heiratsurkunden vorliegen habe, ob ich somit auch für meinen Vaters Vater und auch dessen Vater jeweils eine Anlage V auszufüllen habe und somit beilegen muss. Vielen Dank für die Rückinfo

A: Ja, selbstverständlich, so lange bis Sie vor 1914 angelangt sind.


14.07.2015
viktor
F: kann ich die Heiratsurkunden von der kirche beglaubigen

A: Ja.


14.07.2015
viktor
F: Sterbeurkunden kann ich sie auch über kirche beglaubigen

A: Ja.


14.07.2015
viktor
F: ich bin Kasachstan geboren mein opa 1804 in deuschland geboren kann ich den gelben schein bekommen

A: Ja, denn Sie haben Ihre Staatsangehörigkeit nach dem Abstammungsprinzip von Ihrem Großvater geerbt.


14.07.2015
Thomas
F: Ich kann meinen Stammbaum bis 1745 zurückverfolgen. Soll ich bei dem "Antrag auf Feststellung...." das Verwandtschaftsverhältnis gleich bis 1754 nachweisen und mich dann auf den Vorfahr von 1754 beziehen, oder stelle ich mir da selbst ein Bein? Es würde ja die Ableitung meines Großvater bereits genügen (geb. 1896). Erhalte ich eventuell durch die Ableitung bis 1745 einen "vorteilhafterer Status" für die "nahe Zukunft"? Wie soll ich hier vorgehen?

A: Gehen Sie nur so weit zurück wie nötig. 1896 reicht völlig aus.


14.07.2015
Thomas
F: Wenn ich das richtig verstanden habe, dann benötige ich (bei ehelichen Nachkommen) NUR die Geburtsurkunde der männlichen Vorfahren und KEINE Geburtsurkunden der weiblichen Vorfahren? Zusätzlich benötige ich dann natürlich noch jeweils die Heiratsurkunden. Es genügen jeweils entweder geblaubigte Kopieen, oder auch beglaubigte Abschriften.

A: Richtig und beide Varianten sind möglich.


14.07.2015
Dominik
F: Ist der eintrag in der Vollauskunft so richtig? In Saarbrücken. Nachweis dt. Staatsangehörigkeit gemäß Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Ausweis.

A: Ja, herzlichen Glückwunsch!


14.07.2015
Ernesto Gonzales
F: Meine vormals gestellte Frage bezog sich auf folgende Grundlage: Die Staatsbürgerschaft wird vererbt. Wenn vererbt dann, Sachsen war 1870 noch ein „Souveränes Königreich 1815-1871“ (www.geschichte.sachsen.de/750.htm) oder (http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_Sachsens). Nach „www.geschichte.sachsen.de/750.htm“ ist Sachsen erst „1871 wird Sachsen Teil des neugegründeten Deutschen Reiches.“ Folgerichtig müsste die Staatsangehörigkeit nach der rechtlichen Grundlage des souveränen Königreich Sachsen von 1870 erteilt werden. Denn RuStAG greift ja für Sachsen erst ab 1871, da es erst da Teil des neugegründeten Deutschen Reiches wurde. Haben Sie die Möglichkeit herauszufinden, welche rechtliche Grundlage in den formlosen Antrag einzufügen ist?

A: Das Deutsche Reich ist aus dem vormals Norddeutschen und dann Deutschen Bund hervorgegangen. Wenn Sie den Antrag so ausfüllen wie beschrieben ist alles in Ordnung.


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