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Fragen und Antworten

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23.06.2017
Thomas
F: Zusätzlich zum Telefonat habe ich auch haufenweise etwas Schriftliches bekommen, da ich gut alle 10 Tage immer den Bearbeitungsstand nachgefragt hatte. Im letzten Schreiben steht einfach nur kurz und knapp, dass mein Antrag wg. fehlendes, schutzwürdiges Interesse abzulehnen war (die alte Leier also wieder), da ich ja von deutschen Behörden stets als deutsch behandelt werde. Die haben noch nicht einmal mein Aktenzeichen angegeben und selbst in der Behörde wurde keine Akte für mich angelegt - Vermerk: "Kein Verfahren anhängig" - Ich habe meine kompletten Original-Antragsunterlagen (12 Antragsversuche = insgesamt um die 220 Seiten in 8 Briefumschlägen) mit An- und Beischreiben und den Eingangsstempeln in einem Wurstband umwickelt zurückerhalten. Die haben anscheinend gar nichts gemacht und wollten nur schnell auf diese Weise alle Beweise vernichten. Der Widerspruch ging auch ins Leere, der Behördenleiter empfiehlt mir den Weg zum Verwaltungsgericht und wie das ausgehen würde, wissen wir ja bekanntlich alle ;) LG Thomas

A: TS3 GS Server


23.06.2017
Liberty Bell
F: Hollo habe vor 11 Wochen meinen Antrag abgegeben,2-3 Monate kann die Bearbeitung ja dauern.Wie und wann sollte ich denn weiter vorgehen wenn demnächst kein Schreiben zum Sachstand eintrifft? Schriftliches Nachfrage zum Bearbeitungsstand an SB?

A: Bei Ihnen wird das Zeit.


23.06.2017
Thomas
F: Hallo, der Sachbearbeiter des Landkreisamtes in Plön hat mit mir soeben telefoniert und mir erklärt, dass das RuStAG von 1913 grundsätzlich bis heute zum parallel existierenden StAG tatsächlich durchgehend gültig in Anwendung ist, aber die Staatsangehörigkeitsbehörde des Kreises Ostholstein als anhängige Behörde des Innenministeriums bei Erst-Antragstellern nach dem 31.12.1974 die Ableitung nur nach dem StAG protokollieren kann. Einzige Ausnahme wäre, wenn der Antragsteller (ich) in der Vergangenheit vor dem 01.01.1975 schon mal eine Staatsangehörigkeitsurkunde nach dem RuStAG erfolgreich beantragt hätte, was bei mir aber nicht der Fall ist. Weiterhin fragte ich, ob denn das Bundesverwaltungsamt (BVA) dafür zuständig sei. Daraufhin antwortete er, dass das BVA nicht direkt zuständig sei und ich mich beim Auswärtigen Amt und beim Bundespräsidialamt erkundigen solle. Dort wäre ich an der richtigen Stelle. Die Innenministerien seien für völkerrechtliche Staatsangehörigkeitsangelegenheiten nicht mehr zuständig. Was heißt nicht direkt? Ist das BVA denn indirekt für die Feststellung zuständig? Welche Behörde ist denn nun zuständig und was hat sich 1974/1975 geändert? Gruß Thomas

A: LOL die probieren wirklich alles. Deswegen wird das auch nicht Gerichtsverwertbar per Telefon gemacht. Bestehen Sie das nächste mal auf eine Gerichtsverwertbare Schriftform. Dann hört das Sinnlose Geschwafel der SB auf.


23.06.2017
saerdna
F: Ich habe bei meiner Ausreise aus der DDR 1989 eine Entlassungsurkunde aus der Staatsbürgerschaft der DDR erhalten. In der "BRD" habe ich keine neue bekommen. Meine Frage dazu. Bin ich damit automatisch Staatenlos,und ist das ein begründetes Interesse zur Antragstellung des "Gelben Scheines" nach RuStAG 1913? Vielen Dank und Grüsse aus Rietber in Westfalen

A: Die Staatsangehörigkeit hat nichts mit einer Staatsbürgerschaft zu tun. Somit haben Sie Ihre Staatsangehörigkeit nicht verloren. Sie werden nur jur. als Staatenloser geführt, da Sie Ihre Staatsangehörigkeit noch nicht feststellen lassen haben. Ein Feststellungsinteresse gib es jur. für die SB nicht. Also ist dieses auch nicht zu begründen, sondern nach der Rechtlichen Grundlage zu fragen.


22.06.2017
Juerga12
F: Unsere gesamte Familie besitzt den Staatsangehörigkeitsausweis. Bei meiner Schwiegertochter wurde bei: wirksam geworden ein Datum eingestellt und bei gültig bis das gleiche Datum. Bedeutet das, daß der Staatsangehörigkeitsnachweis nur 1 Tag gilt? Was ist jetzt zu tun?

A: Denn SB zur Abänderung auffordern. Das sieht nach einen Flüchtigkeitsfehler aus.


22.06.2017
Adler
F: Redington 2017 Was heißt Strafantrag mit Strafverfolgung wichtig für später? Weswegen und wann?

A: Wann später ist, weiß ich auch nicht. Es kann aber sehr schnell gehen! Die heutigen Straftäter dürfen dann nicht davon kommen wie 1989. Heute wird der Staatsanwalt das Verfahren zwar einstellen. Aber ohne Unterschrift bleibt das Verfahren offen und so entfallen die Verjährungsfristen für die Straftäter. Das erleichtert die Aufarbeitung dieses faschistischen System.


20.06.2017
Reddington2017
F: Hallo nochmal, eure Antwort vom 12.06.2017: A: "Die Schreibweise Max MUSTERMANN ist eine Personenstandsfälschung und somit eine Straftat da es Ihrer Geburtsurkunde entspricht. Helfen kann da ein Strafantrag mit Strafverfolgung bei der Staatsanwaltschaft. Es sei denn Sie haben nur bis 1937 abgeleitet. Entscheidend ist die Akte und nicht der ESTA Auszug oder die Quittung für den Verwaltungsakt(Staatsangehörigkeitsausweis). Ein schriftlicher Hinweis über die Beschwerde sollte natürlich in die Akte. Also den SB zur Nachbesserung auffordern." Meine Ergänzung dazu: Warum soll man sich das EStA überhaupt dann holen, wenn es nicht wichtig ist?! Natürlich ist es wichtig und da wird sogar der Familienname richtig geschrieben in meinem Fall, als auch die Ableitung. Also wie gesagt eine Nachbesserung wird nicht stattfinden laut Amtsleiter und auch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht oder eine Anzeige mit Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft bringt nichts, weil 1) die ja mit im System sind (es wäre als Vergleich dasselbe einen Nazi damals bei der SS zu verpetzen) und 2) weil schon Bekannte in meiner Stadt das schon versucht haben mit der Staatsanwaltschaft, bringt einfach nichts. Es wird nichts unternommen. Wozu dann eine Beschwerde im Amt für die Akte?! Auch das Amt sagt selber, man könne ja klagen, weil sie selbst wissen, das gegen sie nichts unternommen wird. Und wir alle haben bis vor 1913 abgeleitet. Die Namensschreibweise vom Familiennamen wird willkürlich auf dem Staatsangehörigkeitsausweis gemacht in unserer Stadt!!! Zudem haben ich auch von zwei anderen Landratsämtern erfahren bzw. von denen die dort ihren Antrag gestellt haben, dass dieser richtig abgeleitet wird und auch der Familienname richtig geschrieben wird. Es ist einfach Zufall wo man wohnt anscheinend. Hat weder was mit den Urkunden, noch mit Personalausweis, Pass, grüner Pass etc. zu tun. Kleiner Tipp an alle: Falls Behörde falsch ableitet, Familienname falsch schreibt und ihr wisst das von anderen und auch den Schein noch nicht akzeptiert habt und noch keine Weiterleitung ans EStA erfolgt ist, einfach wo anders ummelden wo alles noch richtig ausgestellt und abgeleitet wird. Danke.

A: Im ESTA lässt sich prüfen ob die Ableitung richtig gelaufen ist. Denke dass es in Ihrem Fall wichtig ist! Strafantrag mit Strafverfolgung ist wichtig für später!!! Durch fehlende Unterschrift des Staatsanwalts bleibt es ein offenes Verfahren ohne Verjährungsfrist. Auch volle Akten der Straftäter können die Aufarbeitung hinterher erleichtern. Der Klageweg ist nicht zu beschreiten.


20.06.2017
Pit
F: Hallo, bei meiner Gemeinde weiss keiner, was eine Vollauskunft ist! Gibt es hierfür auch einen anderen Namen. Danke

A: Auskunft nach §10 in Verbindung mit §9 BMG.


17.06.2017
Bode49
F: Ich unterstütze z.Z. einen Mitstreiter, der den Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit beim Ausländeramt in Halberstadt (Landkreis Harz) gestellt hat. Die Bearbeitung des Antrages wurde abgelehnt (der Nachweis der Abstammung ist bis vor 1913 vrhanden), weil es angeblich kein Grund für die Feststellung der Staatsangehörigkeit gibt. Was sollen wir tun ?

A: TS3 GS Server


17.06.2017
Nadjea
F: Hallo ihr lieben, habe am 7.12.16 meinen Antrag auf Festellung der deutschen Staatsangehörigkeit (mit Nachweis bis vor 1900) bei korrekter Stelle mit Zeuge (im Besitz des GS) abgegeben. Nach mehrmaligen Anrufen dort kam am 2.6.17 ein Schreiben der Dame, dass meinem Antrag nicht entsprechen werden kann. Begründungen: fehlendes Sachbescheidungsinteresse, "...ansonsten wird die deutsche Staatsangehörigkeit in der Regel mit einem gültigen PA oder Pass der Bundesrepublik Deutschland glaubhaft gemacht, denn die Erteilung eines solchen Ausweisdokumentes setzt voraus, dass das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist (§9 Abs 3 PAuswG. §6 Absatz 2 Passgesetz). War dort mit meinem Reisepass als Ausweisdokument. Weiterhin steht drin: "Sie haben weder dargetan, weshalb die deutsche Staatsangehörigkeit in Ihrem Fall gleichwohl zweifelhaft und klärungsbedürftig oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen erforderlich sein sollte, noch ist dies auch nur ansatzweise ersichtlich. Da das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in Ihrem Fall offensichtlich von niemendem (AUSSER MIR SELBST) angezweifelt wird, steht dem Antrag somit fehlendes Sachbescheidungsinteresse entgegen." Was nun? Es gab auch keine Rechtsbehelfsbelehrung dazu, sprich keine Fristen, oder? Viele Grüße und lieben Dank.

A: TS3 GS Server


16.06.2017
Mohini
F: Hallo, guten Abend! Ich wollte mitteilen, dass ich nach meiner Rückkerh aus dem Urlaub heute ein Schreiben der Hansestadt Lübeck im Briefkasten vorfand- ". . . eine Anhörung zur beabsichtigten Ablehung Ihres Antrages gem. $87 Landesverwaltungsgesetz". Sie wollen mir den Staatsangehörigkeitsausweis nicht ausstellen mit der Begründung: "Ihr Antrag ist nach §30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) zu entscheiden. . . . . In Ihrem Fall fehlt es am erforderlichen schutzwürdigen Sachbescheidungsinteresse der beantragten Feststellung der deutschen Staatsangehhörigkeit und der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises, weil Ihre deutsche Staatsangehörigkeit feststeht und nicht klärungsbedürftig ist. Sie sind im Besitz eines (ab hier in fetter Schrift - Anm. der Verfasserin) deutschen Reisepasses, ausgestellt am 13.08.2009 durch die Stadt Dachau(hier endet das Fettgedruckte - Anm. der Verf.) Eine Begründung für die Feststellung haben Sie nicht eingereicht. Ihre deutsche Staatsbürgerschaft wird zudem auch - soweit bekannt - von keiner anderen öffentlichen Stelle angezweifelt. Ich beabsichtige deshalb, Ihren Antrag kostenpflichtig abzulehnen. ......." Es folgt noch der Hinweis, dass ich die Möglichkeit habe, den Antrag zurückzunehmen, was ich auf keinen Fall tun werde. Desweiteren _ " Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit, zu den Ablehnungsgründen bis zum 12.07.2017 schriftlich Stellung zu nehmen." Und das werde ich auch tun, denn ich habe der Dame vom Amt fernmündlich - mit Hinweis auf die Aussage von Claudia Roth - eine Begründung gegeben, die sie auch vermerken und intern im Hause besprechen wollte. Und wenn die deutsche Staatsangehörigkeit abgeschafft werden soll, dann habe ich ein schutzwürdiges Interesse . . . Danke für Ihre Unterstützung und noch einen schönen Abend, liebe Grüße Mohini Ich werde

A: TS3 GS Server


13.06.2017
ulli
F: hallo,mein antrag soll abgelehnt werden, da ich einen personalausweis habe

A: Warum lesen Sie die Beantwortung von gestern nicht?


12.06.2017
ulli
F: hallo, ich habe heute ein schreiben von der stadt minden bekommen,in dem der nachweis der deutschen staatsbürgerschaft abgelehnt werden soll.da ich ha einen personalausweis besitze.geht das so einfach?

A: Der Personalausweis ist kein Nachweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Das berechtigte Feststellungsinteresse scheint wohl aus zu sein? Aber Dümmer geht es jetzt nicht mehr. Besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server.


12.06.2017
Reddington2017
F: Hallo, 1) Frage: Auf meinem Staatsangehörigkeitsausweis steht mein kompletter Vorname und Familienname so drauf: Max, MUSTERMANN (also sprich die capitis deminutio media - halber Sklave) - auch der Amtsleiter will es nicht ändern. Kann ich da was machen? 2) Frage: Die Ableitung ins ESTA - Register ist aber korrekt - Geburt (Abstammung) zwar ohne Paragraph, aber immer hin. Da wurde der Familienname aber so geschrieben, nämlich korrekt: Mustermann Überwiegt der ESTA - Auszug mit dem korrekten Schreibweise des Familiennamens nicht gegenüber dem Gelben Schein in meinem Fall? Bitte Antwort öffentlich, weil das mit eurem Server klappt leider nicht. Viele Grüße

A: Die Schreibweise Max MUSTERMANN ist eine Personenstandsfälschung und somit eine Straftat da es Ihrer Geburtsurkunde entspricht. Helfen kann da ein Strafantrag mit Strafverfolgung bei der Staatsanwaltschaft. Es sei denn Sie haben nur bis 1937 abgeleitet. Entscheidend ist die Akte und nicht der ESTA Auszug oder die Quittung für den Verwaltungsakt(Staatsangehörigkeitsausweis). Ein schriftlicher Hinweis über die Beschwerde sollte natürlich in die Akte. Also den SB zur Nachbesserung auffordern.


07.06.2017
Christin1993
F: Danke für die zügige Antwort Ihrerseits. Ich weiß, dass es keine rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen für ein berechtigtes oder auch "schutzwürdiges" Interesse gibt. Die Innenminister der Länder versenden aber „Handlungsempfehlungen“ an die Staatsangehörigkeitsbehörden, an die sich die Sachbearbeiter leider nach richten. Die Behandlung als deutsche Staatsangehörige heißt doch, dass mich allgemein deutsche Behörden/Stellen je nach Belieben und Eigenermessen vergleichsweise WIE eine deutsche Staatsangehörige behandeln können aber eben nicht müssen, da ich für die de jure staatenlos für die bin. Sehe ich das richtig? Also muss es einen logischen Umkehrschluss geben, dass mich irgendetwas in der Behandlung als deutsche Staatsangehörige festhält ohne es zu sein? Aber was nun könnte die Behandlung verursachen und wie kann man es rückgängig machen? Liebe Grüße Christine1993

A: TS3 GS Server


07.06.2017
Christin1993
F: Hallo, ich habe ein Problem: Mein Antrag auf Feststellung wurde abgelehnt. Begründung: Es besteht kein berechtigtes Feststellungsinteresse, da ich bereits als deutsche Staatsangehörige von deutschen Stellen behandelt würde. Frage: Wie werde ich diese "Behandlung" als deutsche Staatsangehörige, die offensichtlich meinen Feststellungsantrag stoppt wieder los? Liebe Grüße Christin1993

A: Es gibt keine Rechtliche Grundlage für ein berechtigtes Feststellungsinteresse! Besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server.


03.06.2017
Claus
F: Hallo, ich habe heute von der Staatsangehörigkeitsbehörde einen Zwischenbescheid bekommen, dass die Behörde meinen Antrag abzulehnen ersucht. Das Schreiben lautet wie folgt: " Z W I S C H E N B E S C H E I D : Sehr geehrter Herr ..., in Bezug auf Ihren Antrag vom 26. Mai 2017 teile ich Ihnen mit, dass die Staatsangehörigkeitsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg vorsieht, Ihren Antrag auf Staatsangehörigkeitsfeststellung abzulehnen, wenn Sie nicht innerhalb von 4 Wochen ab Zugang dieses Bescheides unserer Behörde persönlich vorstellig werden. Auch wenn Ihr Antrag nach Einsichtnahme recht erfolgsversprechend zu sein scheint, können ausschließlich postalisch eingereichte Anträge nicht berücksichtigt werden ohne persönliches Erscheinen des Antragstellers oder der von ihm bevollmächtigten Person. Sie können uns zu den Besucherzeiten der Staatsangehörigkeitsbehörde aufsuchen oder alternativ einen Termin vereinbaren. Bitte bringen Sie als Identitätsnachweis eine einfache Kopie Ihrer Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Ehe-Heirats-Urkunde oder alternativ einen Auszug über Ihre Person aus dem Familien-, Geburten- oder Heiratsbuch mit. Mit freundlichen Grüßen ..." Was soll ich jetzt tun ??? Freundliche Grüße und frohe Pfingsten, Claus

A: TS3 GS Server


02.06.2017
wolfram
F: Hallo wertes Team, heute bekam ich vom für mich zuständigen Kreisordnungsamt die Ablehnung meines Antrags zur Feststellung der deutschen Staatsbürgerschaft mit der Begründung, es läge kein berechtigtes Interesse daran, es sei denn, öffentliche Stellen benötigten einen urkundlichen Nachweis darüber, wenn zweifelhaft ist, ob ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitze (§ 28 vwvfg nrw). Muss ich nun beweisen, dass ich nach Costa Rica auswandern, in Italien eine Italienerin heiraten, in den Bundestag oder gar zur Polizei will? Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass ich das nun belegen soll; als Deutscher im eigenen Land eine Begründung zur Beurkundung der Angehörigkeit im eigenen Staat vorlegen zu müssen - an dieser Stelle verkneife ich mir Worte zur zweifelhaften Existenz dieses Staates - finde ich schon sehr merkwürdig. Aber damit musste ich rechnen. Bei jedem läuft der Prozess anders; beim einen geht es problemlos, beim anderen wird halt genauer geprüft. Aber ich bin willig, mich auf den mir zustehenden Anspruch einzulassen und hoffe auf einen Tip von Euch, da ich hierzu im Netz und auch auf Eurer Seite nichts dazu finde (oder übersehen habe). Für eine recht baldige Antwort oder einen link dazu bin ich Euch sehr dankbar. Mit einem lieben Gruß für weiteren Sonnenschein wolfram

A: Sie haben einen Landrat bzw. Bürgermeister mit einer hohen krimineller Energie. Es gibt keine Rechtliche Grundlage für ein berechtigtes Interesse! Es wird sich auf die Verwaltungsgerichtsordnung berufen, die für die Verwaltung nicht anzuwenden ist. Besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server.


01.06.2017
R.S.
F: Habe meine GS heute erhalten. Soweit scheint alles i.O. allerding wurde " i.A." unterschrieben. Darauf angesprochen antwortete man : Dies ist bei uns so angewiesen. Bin nun doch etwas unsicher. Gültig?

A: Solange der Auftraggeber drüber steht, ist das vollkommen in Ordnung.


31.05.2017
Liberty Bell
F: Hallo habe mal eine Frage zu Roman,habe den Antrag auch persönlich abgegeben,Pass aber nur zur Legitimation vorgelegt (keine Kopie machen lassen)aber gleich vor einem Zeugen klargestellt das ich nur Begünstigter der Person bin,dies handschriftlich vor Ort aufgeschrieben vom Zeugen und mir unterschrieben SB,hats verweigert.Was kann da noch kommen?

A: Das hängt davon ab welche kriminelle Energie Ihr SB hat. Sie haben schon mehr getan als nötig.


31.05.2017
Sebi
F: Nachtrag. Hintergrund meiner Frage ist das meine Sb beabsichtigt meinen Antrag abzulehnen. Gleiche Masche wie bei Lupo 21.05.2017. Ich kann jetzt noch Stellung dazu nehmen.

A: Es besteht keine Möglichkeit für den SB den Antrag Abzulehnen. Das geht nur mit Strafbaren Handlungen. Besuche Sie uns auf unserem TS3 GS Server.


30.05.2017
Roman
F: Hallo zusammen. Leider habe ich voreilig gehandeln und mich nicht informiert. Habe den Antrag persöhnlich abgegeben und leider auch den Personalausweis. Der antrag wurde abgelehnt. Wie kann ich das noch retten??? Bitte bitte um Hilfe

A: Das ist nicht zu Retten. Ihr SB hat sich Strafbar gemacht und das wird auch ein neuer Antrag nicht ändern.
TS3 GS Server


25.05.2017
klaus
F: Hallo, ich habe im Februar den Antrag gestellt und dieser wurde abgelehnt. Widerspruch eingelegt auch abgelehnt. Was soll ich nun machen???

A: Strafantrag mit Strafverfolgung an die Staatsanwaltschaft. Anzeige Vertragsverletzung der BRvD beim Europäischen Rat wegen Vertragsverletzung. Auf dem Papier umziehen in eine Gemeinde die noch ausstellt. Schauen Sie bitte zu unserer Veranstaltung "Fragen & Antworten" am Freitag ab 19:00 Uhr hier vorbei: http://ts3.gelberschein.net


23.05.2017
Pessimist
F: Mir scheint so als ob das Bürgerbüro, sowie der Datenschutzbeauftragte meine Beschwerde um den Eintrag der deutschen Staatsangerhörigkeit in einer Vollauskunft vom 21.03.2017 aussitzen wollen.Selbst nur eine Vollauskunft wird mir regelrecht verweigert.Mir wurde nur eine nach BMG §12 ausgestellt und behauptet was anderes gibt es nicht. Jetzt will ich nochmals eine Beschwerde bei beiden Stellen einreichen.Wie kann ich denen Druck machen. Falls wieder nichts passiert werde ich Strafantrag gegen beide Stellen. Da wäre es gut zu Wissen welche § ich da zu verwenden habe. Danke

A: Bei "Reichsbürgern" in den Behörden bleibt Ihnen nur die Dienst- Fachaufsichtsbeschwerde! Zu überlegen wäre auch ein Strafantrag mit Strafverfolgung bei der Staatsanwaltschaft.


22.05.2017
Annemarie aus Oberbayern
F: Hallo zusammen, ich komme aus Kreuzburg in Oberschlesien. Bin 40 Jahre alt. Den gelben habe ich bekommen. ESTA-Auskunft ist genauso richtig. Fast! Frage: unter Geburtsstaat steht Polen. So ich das weiß sollte aber Kgr. Preußen, oder Preußen stehen. In bekannten für mir Fällen, wird manchmal auch nichts geschrieben. Einfach leer, losgelassen. Ich habe schon bei meiner Gemeinde schriftlichen Antrag auf s. g. Vollauskunft gestellt. Das Anliegen habe auch kurz geschildert und die Herrschaften darauf hingewiesen. Siehe § 7, 8, 9, 10 oder 12 BMG. Jetzt aber schreiben die mir kurz in der Kurzmitteilung: „Sehr geehrte Frau ….., Ihrem Antrag vom (Datum) können wir aus tatsächlichen rechtlichen Gründen nicht nachkommen. Wir haben daher den Vorgang zur Überprüfung an das Landratsamt xxxxxx, Herrn xxxxx, weitergeleitet. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich künftig mit Ihm in Verbindung.“ Was hat das zu bedeuten? Was soll ich jetzt machen! Weiß das jemand. Bitte um die Antwort. Danke im Voraus. Grüße aus Oberbayern Annemarie

A: 1. Preußen kann dort nicht stehen. In der Tat wird es meistens weggelassen, aber selbst wenn dort Polen steht, ist dies nicht weiter tragisch. Sie sind nicht dafür verantwortlich, wie richtig oder eben falsch die BRD ihre Register führt.

2. Das sind Sie leider etwas übereifrig angegangen. Aufgrund der detaillierten Schilderung stellen die sich jetzt erst recht quer. Sie möchten eine Vollauskunft PUNKT. Vielleicht noch ggf. ein Hinweis auf die §§ 9 & 10 des BMG, falls man so tut, als wüsste man nicht wovon die Rede ist, das war es dann aber auch. Versuchen Sie es mal mit dem genannten Bearbeiter vom Landratsamt.


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