F: Hallo, wie lange dauert es ca. bis man vom BVA seinen Esta Register Auszug bekommt.
Danke im voraus . Macht weiter so.
25.08.2016
Christian Wagner
F: Hi Team. Ich hole morgen beim Ordnungsamt meinen gelben Schein ab! Kann ich dann morgen schon esta beantragen? Oder empfiehlt es sich da noch zu warten um zu sehen ob der Rustag Eintrag stand 1913 drin steht??
A: Lassen Sie den Sachbearbeitern 4 Wochen Zeit! Jeder versteht unter "unverzüglich" etwas anderes.
F: Wertes Team, ich möchte gerne Fragen ob es bei eurer Arbeit bereits Fälle gab, wo der EStA Eintrag im Bezug auf die Schreibweise des Vor-/Familien Names in GROSSBUCHSTABEN geschrieben wurde? Hier im Form finde ich viele Fälle wo dieses Problem auf dem GS selbst zusehen ist, aber keine Fälle wo jemand "falsch" eingetragen wurde. Mein Eintrag ist, erfreulicherweise, auf GS und EStA Register korrekt (leider fehlt wie bei vielen das Erworben durch). Vielen Dank für eure tolle Arbeit!
A: Ja je nach Antragstellung gibt es unterschiedliche Eintragungen! Willkürliche falsch Eintragungen sind uns nicht bekannt.
F: Hallo, möchte meinen EStA Registerauszug bei der BVA beantragen. Soll ich das mit Einschreiben oder normal mit der Post schicken.
A: Denn Antrag per Post reicht.
F: Muss der EStA Registerauszug angefordert werden oder kommt der automatisch aufgrund der Meldung des LRA an das Bundesverwaltungsamt?
A: Der muss angefordert werden! Antrag unter Herunterladen.
F: Hallo, hätte da mal ne Frage>> Ich habe meinen EStA Antrag ausgefüllt und habe bei Aktuelle Anschrift die PLZ angegeben.. aber sonst überall weggelassen! Ist dieses so in Ordnung?
Grüße Peter
F: Hallo, es geht um folgendes.. habe heute mein EStA Antrag versendet, und habe eine notarielle Beglaubigung meiner Unterschrift machen lassen, statt mein Perso oder Reisepass als Kopie beizulegen! Jetzt hat dieser auf einem Beiblatt dieses zusammen mit dem EStA Antrag vernietet/gebunden und auf diese Seite alles Beglaubigt und hatte noch dabei geschrieben, das ich mich mit dem Perso ausgewiesen hätte, und halt in seinem Beisein die Unterschrift getätigt habe!
Ist das ganze jetzt ein Nachteil, das er auf dem Beiblatt den Perso erwähnt hat, oder ist dieses Prozedere ein normaler Vorgang??
A: Nein! Alles in Ordnung.
F: Hallo, vorneweg - mein Kompliment für Eure unermüdliche Arbeit und die Gelegenheit ein solches Portal zur Verfügung gestellt zu bekommen und nutzen zu können. Es ist wirklich eine große Hilfe sich so vernetzt zu sehen und Lösungen durch die Erfahrungen anderer angeboten zu bekommen. Auch die promte Antwort auf meine letzte Frage hat mich sehr beeindruckt. Weiter so!!!
Die Frage heute folgt meiner Frage und Eurer Antwort vom 6.6.16: "A: Die Empfangsbestätigung ist Problemlos. Die andere Erklärung eventuell nicht. Helfen könnte da eine Akteneinsicht. Dort können Sie ja ein Foto des Schreibens machen. Abzuwarten wäre auch der ESTA Eintrag."
Der ESTA Register Eintrag ist da. Unter Nachname (nicht Familienname) und Vorname folgende korrekte Schreibweise "Mustermann", "Max" und unter "Erworben durch" steht "Geburt (Abstammung), § 4 Abs.1 (Ru)StAg". Sind damit die Bedenken der Unterschrift unter das zweite Schreiben (sinngemäß: ... hat keine weitere Staatsangehörigkeit beantragt ...) ausgeräumt?!
oder gibt es noch etwas Beachtenswertes?
Unter "Wirksam geworden am" ist im Gegensatz zu anderen im Internet eingestellten ESTER Register Auskünften nichts eingetragen. Ich gehe davon aus, daß die Staatsangehörigkeit mit Geburt (Abstammung) wirksam geworden ist. Da wäre ein aktuelles Datum hier sicher ohnehin falsch und unangebracht. Ist das korrekt?
A: Der ESTA Eintrag ist in Ordnung! Es ist also alles gut!!! Das mit "Wirksam geworden am" sehen Sie genau richtig.
F: Hallo Team, wenn ich meine Esta Auskunft beantrage, muß die Meldebescheinigung in Original eingereicht werden oder reicht da auch eine Kopie. Danke im voraus.
A: Ich habe was von einer beglaubigten Unterschrift gehört. Das mit der Meldebescheinigung ist mir neu.
F: Gelber Schein gestern richtig ausgestellt, alles richtig geschrieben.
Woher weis ich nun ob im esta Auszug "erworben durch abstammungsurkunden nach rustag 1913 .." Abgeleitet wurde oder nur nach stag?
Erkenne ich das an der Schreibung meines vor/fam. Namen ?
A: Genau daran und den ESTA bei der BVA abfordern.
F: Habe heute den ESta Register Auszug bekommen. Entgegen den anderen Auszügen die hier gepostet werden ist bei meinem als
"Datum der Entscheidung" : mein Geburtsdatum eingetragen, sowie
"Wirksam geworden am " : ebenfalls mein Geburtsdatum, und natürlich bei
"Deutsche StaG erworben am " : auch das Geburtsdatum
alles anderen wichtigen Positionen sind auch vorhanden Namenschreibung, Geburt , Abstammung RuStaG
wie ist das zu bewerten? Danke und Gruß
A: Na da ist doch alles gut. Alles Rückwirkend auf Geburtsdatum gesetzt.
F: Sollte in EStA Register Vor und Familienname auch wie in Geburtsurkunde geschrieben sein?
A: Ja Max Mustermann ohne Speerschrift.
F: Hallo, habe nun endlich die Vollauskunft auf der Gemeinde erhalten.
Bei Glaubhaftmachung steht nur "Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis".
Von Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit steht nichts drin. Datum und Behörde sind erwähnt. Bei Staatsangehörigkeit steht "deutsch". Ist das so i. O. oder soll ich die Behörde zur Nachbesserung auffordern?
Im EStA Register steht bei Entscheidung "Feststellung positive Entscheidung" (von der deutschen Staatsangehörigkeit steht ebenfalls nichts), bei Form der Entscheidung "Staatsangehörigkeitsausweis". Die Felder "wirksam geworden am" und "erworben am" sind leer. Bei erworben durch steht "Geburt (Abstammung),
§ 4 Abs. 1 (Ru)StAG (das ist zumindest korrekt). Bei "Datum der Entscheidung" ist das Datum angegeben. Ist der EStA Auszug so akzeptabel? Vielen Dank für Eure aufklärende Arbeit! Viele Grüße.
A: Bei Ihnen scheint alles in Ordnung zu sein.
F: Habe EStA-Registerauszug über offizielles BVA-Formular beantragt. Es kam zurück (a) ein Anschreiben von einem Herrn Peterlini mit seiner Unterschrift, jedoch nicht im Original, sondern als eine Unterschrift-Scan-Kopie und (b) eine Kopie (!) des EStA-Registerauszugs (also Logo Bundesverwaltungsamt nicht in Farben), insgesamt meines Erachtens formal ungenügend. Das BVA ist ja eine offizielle Behörde. Müßte da nicht ein EStA-Registerauszug kommen mit Siegel und Unterschrift? Wie bitte ist das üblich bzw. die sinnvolle, d.h. ordnungsgemäße Form? Für eine Antwort im Voraus vielen Dank.
A: Ja, so ist das hier, das ist vollkommen normal, leider...
F: Hallo,
kurze Frage habe die Einträge Wirksam geworden am, Erworben durch sowie Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am nicht ausgefüllt im EStA Register, Nach einen Brief meinerseits bekamm ich die Antwort das In §33 Abs. 2 StAG alle Daten die zu übermitteln sind aufgeführt sind und weiter Mitteilungen das Gesetzt nicht vorsieht. was nun ?
Mit freundlichen Grüßen, Patrick
A: Nichts weiter. Die Herrschaften haben Empfehlungen, diese Einträge nicht mehr vorzunehmen und halten sich leider auch oft daran. Da kann - wenn überhaupt - nur eine freundliches und aufklärendes Gespräch helfen damit die Bediensteten endlich verstehen, worum es überhaupt geht. Aber wenn ihr Familien- / Nachname auch im EStA-Auszug "normal" geschrieben steht, dann ist alles richtig gelaufen.
F: Hallo ich habe meinen esta Auszug bekommen und leider steht auch bei bei dem Feld erworben am und erworben durch kein Eintrag..jetzt habe ich schon des Öfteren gelesen das es wohl nicht so schlimm wäre wenn der Vorname und Nachname richtig geschrieben ist also Anfangsbuchstabe groß dann alles klein stimmt oder? trotzdem habe ich heut nochmal eine Mail an meine Bearbeiterin vom Landratsamt geschrieben...wollte mal eure Meinung dazu hören...Guten Tag Frau Meinert, vor einiger Zeit hatte ich einen Antrag Deutsche Staatsangehörigkeit gestellt und diesen auch bekommen. Jetzt habe ich beim Bundesverwaltungsamt in Köln meinen Esta Auszug angefordert und gesehen das bei dem Feld erworben durch: Abstammung §4 Abs. 1 RuStAG 1913, (das Feld ist leer) nichts steht. Jetzt wollte ich nochmal nach fragen ob sie das laut §4 Abs. 1 RuStAG 1913 an das BVA auch so gemeldet haben? Und Falls nein ob man das vielleicht noch ändern könnte?
Mit freundlichen Grüßen
Was sagt ihr geht das erstmal so?
A: Führen Sie ein nettes, freundliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter der Ausländerbehörde, denn er ist dafür zuständig. Er muß es nicht tun, aber er kann... so mancher hat im Zuge eines freundlichen und aufklärenden Gespräches inzwischen auch sogar begriffen worum es geht und den Eintrag dann vorgenommen. Aber solange der Familienname "normal" geschrieben ist, ist alles in Ordnung.
F: Es hatte zwei Monte gebraucht, bis der verlogene Filz und die Leuteverdummer in Flensburg aus Boshaftigkeit meine Daten an das BVA gemeldet haben. Dies nur auf Druck des BVA. Nun sehe ich, dass unter "Deutsche Staatsangehörigkeit erworben durch ...." nichts steht, Obwohl ich ausdrücklich im Antrag und dessen Begleitschreiben "RuStAG v. 22. Juli 1913 hervorhob. Ist das o. k.? Oder muss ich dies reklamieren?
Vielen Dank im Voraus!
A: Es ist nicht ideal, aber in Ordnung. Die Eintragung des Erwerbsgrundes wird immer häufiger nicht mehr vorgenommen. Es ist nunmal kein Pflichtfeld und die Bediensteten richten sich an die vorläufigen Anwendungshinweise der Ministerien.
F: Danke für die Antwort.
Aber meine Frage war doch, ob die Bearbeiterin auf der Ausländerbehörde UNS Auskunft geben muss, WAS sie an das BVA (EStA Registrierung) gemeldet hat.
Schönes Wochenende allen Kämpfern! ;o)
A: Hmmmm... mal überlegen... ist eine Bedienstete einem Souverän gegenüber zur Auskunft verpflichtet? ;-)
Einfach mal mit einem Zeugen dort aufschlagen, Akteneinsicht nehmen und den ganzen Spaß protokollieren... das schafft bestimmt Klarheit!
F: Schönen guten Tag.
Da bei uns im EStA nicht eingetragen wurde, erworben durch: Abstammung §4 Abs. 1 RuStAG 1913,
(das Feld ist leer) kann ich dann bei der Bearbeiterin nachfragen, ob sie nach §4 Abs. 1 RuStAG 1913 an das BVA gemeldet hat?
Wenn ja, gibt es ein "Gesetz", dass die uns diese Auskunft geben MUSS???
Danke für eine Auskunft!!
PS: Jetzt ist es viel besser hier zu schreiben, man kann nun "nachlesen" was man geschrieben hat. Toll gemacht. ;o)
A: Gesetzlich sind sie nicht verpflichtet den Eintrag vorzunehmen und ihre vorläufigen Anwendungshinweise aus den Ministerien besagen, daß sie es unterlassen sollen. Versuchen Sie dennoch den Eintrag zu bekommen, aber verschwenden Sie dabei nicht zu viel Energie darauf.
F: Was tun, wenn man strikt die Angabe (Abstammung/Geburt) im Estaauszug verweigert. Esta ja, Erwerbsgrund nein, Feld bleibt leer?
A: Gar nichts. Wenn der Nachname normal (Mustermann und nicht MUSTERMANN) geschrieben steht, ist alles in Ordnung.
F: Erworben durch Rustag 1913 fehlt im Esta Register
A: Macht nicht, wenn der Familienname (Nachname) "normal" geschrieben ist (Mustermann), dann ist alles in Ordnung.
F: Guten Abend. Wir hatten ja Beschwerde wegen der kompletten Großschreibung unseres Familiennamens bei der Ausländerbehörde eingelegt. Als Antwort kam: ...teilen wir Ihnen mit, dass die Übermittlung der staatsangehörigkeitsrechtlich relevanten Daten an das beim Bundesverwaltungsamt Köln geführte Register "EStA" im Einklang mit § 33 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erfolgte..." Geht DAS so in Ordnung??? Danke für eine Antwort und ein gesundes, neues Jahr-etwas verspätet. ;o)
F: Habe heute nach 4 Wochen mein EStA - Auszug bekommen, folgendes ist mir dabei "negativ" aufgestoßen: 1. Überschrift Registereintrag #########, das ist noch OK, dann folgt: "Personalie" ?? Und statt Familienname steht dort einfach nur "Nachname" aber Familienname und Rufname sin Anfangs Groß und dann klein weitergeschrieben, dann weiter folgt: "Optionspflichtiger" ? Was bedeutet das? Geburtsstaat ist Deutschland, aber das wird wohl das beste sein, was ich im moment kriegen kann - Abstammung ist auch OK - Geburt (Abstammung) §4 Abs. 1 (Ru)StAG - Was mein Ihr?
A: Na da ist doch alles in Ordnung.
F: Hab heute, nach 2 Wochen, telefonisch bei der Ausländerbehörde nachgefragt wie weit mein Antrag ist. Dauert noch 2 Wochen der der zuständige Sachbearbeiter 4 Wochen krank war und er jetzt zuerst den "Berg von Anträgen" abarbeiten muss. Um nicht noch mehr Zeit zu verlieren, wo geht das mit der ESTA-Auskunft? Vorausgesetzt ich bekomme den GS, wird dies dann von der Ausländerbehörde an das "ESTA-Register" automatisch weitergeleitet? Wenn nein, wie erreiche ich die Korrektur meines Registers, direkt bei der BVA oder über das Einwohnermeldeamt? ESTA-Vollauskunft kann ich frühestens 2 Wochen nach Erhalt des GS beim Einwohnermeldeamt beantragen, korrekt? Sorry für diese "blöden" Fragen, aber ich möchte nicht noch im "Endspurt" irgendwas falsch machen und das Thema ist halt leider zu komplex.
A: Alles zum EStA finden Sie überwiegend unter der Rubrik PRAKTISCHES, auch den Antrag dazu, der mit beglaubigter Unterschrift direkt an das BVA in Köln zu richten ist. Die Pflicht der Ausländerbehörde zur Weiterleitung der Daten ergibt sich aus § 33 StAG und diese ist im Falle eines Versäumnisses auch anzusprechen. EStA und Vollauskunft sind zwei verschiedene Dinge, letztere gibt es bei der Meldebehörde in Ihrer Gemeinde. Innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Staatsangehörigkeitsausweises sollten die Daten auch dort vorliegen. Ansonsten zur Nachbesserung auffordern gemäß des neuen Bundesmeldegesetzes (BMG).
F: Esta Auszug erhalten, erworben durch ist Geburt(Abstammung) § 4 Abs.1 (Ru)STAG drin, aber Feld erworben am ist leer, ist das schlimm?
A: Nein! Vollkommen richtig (ab Geburt).