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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Silvia
F: Ich bin auf den falschen Knopf gekommen.Wurde zu früh losgesendet. Weiter: Ihr Widerspruch vom 28.8.2014 ist daher unzulässig. Sofern es von Ihnen ausdrücklich gewünscht wird, können wir Ihren Widerspruch an den Senator für Inneres und Sport weiterleiten, damit dieser ihn kostenpflichtig als unzulässig zurückweisen kann. Wir bitten Sie um Mitteilung ,sofern dieses Verfahren von Ihnen gewünscht wird. Wir verweisen Sie auf die Möglichkeit Klage beim Verwaltungsgericht in Bremen zu erheben.Ende des Briefes.Wisst ihr, was in etwa die kostenpflichtige Zurückweisung des Senators für Inneres kosten würde? Dann wäre mein Widerspruch aktenkundig und ich könnte mich später darauf beziehen. Was würdet ihr mir raten?

A: Gar nichts... wie gesagt, alles ist gut. Bei dem Widersprunch geht es nur darum, denen anzuzeigen, daß wir uns der Täuschung bewußt sind. Alles weitere wird ggf. "später" geklärt...


14.07.2015
Silvia
F: Hallo, ich bin es wieder einmal.Ich war vor ein paar Tagen auf den Stadtamt und habe bei meiner Sachbearbeiterin der Staatsangehörigkeitsbehörde/Einbürgerungen das falsche Aktenzeichen der Vollauskunft und den falsch geschriebenen Straßennamen im EStA-Register reklamiert.Das hat sie beides auch gleich korrigiert.Dann fragte ich was aus meinem Widerspruch geworden ist,weil ich diesbezüglich nichts mehr vom"Amt" gehört hatte. Sie sagte,aufgrubg der gesetzlichen Gegebenheiten ist ein Widerspruch nicht mehr zulässig, ich könne den Klageweg beschreiten. Ich sagte ihr,das hätte ich bitteschön schriftlich. Heute bekam ich von der Sachbearbeiterin(Einbürgerungen)den Brief.Da steht bei Betreff: Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises Ihr Widerspruch vom 28.8.2014. Sehr geehrte Frau XXXXX , aufgrund der Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 1.2.2011, Artikel 8 (zu § 68 VwGO), bedarf es vor Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren bei Verwaltungsakten auf den Gebieten des Staatsangehörigkeitsrechts.

A: Alles ist gut, Sie haben getan was zu tun war. Herzlichen Glückwunsch!


14.07.2015
Andre
F: Hallo Leute. Ich habe ja meinen Gelben Schein bekommen und habe gegen diesen Schein ja den Widerspruch eingelegt.Dieser wurde abgelehnt. Zitat ' Eine anderweitige Urkunde kann ihnen nach geltender Rechtslage nicht ausgestellt werden.Die von ihnen zitierte Vorschrift (§1 RuStAG,Stand 1913) ist nicht mehr geltendes Recht. §1 des geltenden StAG lautet. *Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist,wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt*.Eine Staatsangehörigkeit in den Ländern ist nicht mehr vorgesehen.*abstaz* Der Eintrag im EStA Register ist Korrekt ,entgegen ihrer Behauptung wird wird als Rechtsgrundlage für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nicht §4 Abs. 3.StAG,sondern §4 Abs. 1 StAG angegeben.... Wie soll ich weiter verfahren??? Lg

A: 1. Sie scheinen den innerhalb des Widerspruchs "nur bei Notwendigkeit einzufügenden Absatz" auch verwendet zu haben und sich somit selbst auf § 4 Abs. 3 bezogen zu haben, warum? Wenn bei uns sonst irgendwo § 4 Abs. 3 angegeben sein sollte, dann ist uns dort ein Fehler unterlaufen und wir bitten um einen Hinweis, wo dies bei uns zulesen sein soll. Richtig ist natürlich Abs. 1... aber nicht StAG, sondern RuStAG bzw. (Ru)StAG.

2.Der Widerspruch war nie dazu gedacht "zum Erfolg" zu führen, aber hierzu haben wir uns bereits in den Videos, sowie auch in den Fragen innerhalb dieser Rubrik mehrfach geäußert. Alles ist gut.


14.07.2015
Katharina
F: Wieso sollte man den Registerauszug abwarten, bevor man den Widerspruch einreicht? Der Widerspruch richtet sich doch gegen den falschen gelben Schein, oder?

A: Ja, aber man sollte vorher überprüfen, ob die Daten richtig weitergeleitet wurden, denn wenn dies nicht der Fall ist, muß man die Behörde, die den Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt hat zur dementsprechenden Nachbesserung auffordern. Deshalb reichen wir den Widerspruch erst danach ein.


14.07.2015
Thomas
F: Ich hätte mal eine Frage bezüglich dem Widerspruch des ESTA. Ich lese jetzt schon einige Zeit mit und habe meine Formulare so weit fertig. Nachdem das ganze Prozedere mit den Ämtern durch ist und ich den Esta-Auszug bekomme lege ich ja Widerspruch ein. Gab es denn schon jemand bei dem die Ableitung stimmte? Nach RuSTAG §3 Absatz 1 somit §4? Und eine weitere frage. Wenn mein Personalausweis dadurch eingezogen werden sollte, welche Ausweichmöglichkeit bleibt mir dann? Oder hängt der Einzug des Personalausweises nur mit dem Austritt der NGO zusammen?

A: Sie scheinen ein paar Dinge zu verwechseln. Der Widerspruch wird nicht gegen den EStA-Auszug eingelegt, sondern gegen den Staatsangehörigkeitsausweis an sich. Damit wartet man aber, bis man den EStA-Auszug hat und dort steht, daß nach § 4 Abs. 1 (Ru)StAG abgeleitet wurde. Wenn alles richtig gelaufen ist, dann steht dies auch so da, falls nicht, wendet man sich diesbezüglich wieder an die Staatsangehörigkeitsbehörde, denn die ist auch verantwortlich für die korrekte Weiterleitung an das BVA. All dies hat aber nichts mit dem Standard-Widerspruch auf unserer Seite zu tun. Der Personalausweis wird dadurch nicht eingezogen. Wenn Sie sich selbst dazu entschließen ihn einziehen zu lassen, dann besorgen Sie sich am besten vorher einen vorläufigen grünen Reisepaß.


14.07.2015
Ernie
F: Wäre es nicht richtiger, nicht gegen den Stag Ausweis Widerspruch einzulegen, sondern eher nur gegen die seit 1999 mit aufdiktierten deutschen Staatsangehörigkeit 'deutsch' seitens der BRD ( NGO-Zugehörigkeit )?. Der Stag-Ausweis mit der richtigen Ableitung nach RuStag 1913 bestätigt mir doch, das ich 'deutscher Staatsangehöriger' nach RuStag bin . Meint - Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt. Um das mal für den Stag zu formuliern, mein Vorfahre war nach § 3 RuStag im Besitz einer der deutschen Staatsangehörigkeiten, die er mir nach § 4 Abs.1 RuStag vererbt hat. Weil er mir diese vererbt hat, bin ich somit auch nach § 1 RuStag 'Deutscher', u. das bestätigt der Stag-Ausweis doch auch, ist 'deutscher Staatsangehöriger' !. Mal sollte also nur gegen die deutsche Staatsangehörigkeit der BRD Widerspruch einlegen, denn die ist es ja, die wir nicht haben wollen, oder sehe ich das falsch ?.

A: Die deutsche Staatsangehörigkeit wollen wir nicht, richtig. Aber der Aspekt, daß uns die Staatsangehörigkeit in unserem Bundesstaat (Preußen, Bayern, Sachsen, etc.) nicht explizit beurkundet wird, ist ebenso zu beanstanden.


14.07.2015
Rob
F: Hallo, Ich habe meinen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten. Alle Einträge sind korrekt. Ich habe mich bei euch registriert. Bevor ich meinen Staatsangehörigkeitsausweis erhielt sollte ich noch folgende Erklärung abgeben: Hiermir erkläre ich, dass ich keine fremde - insbesondere die polnische - Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben und die deutsche Staatsangehörigkeit nicht ausgeschlagen habe. Ich erkläre außerdem, dass ich nach dem 31.12.1999 nicht aufgrund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen bewaffneten Verband eines anderen Staates, dessen Staatsangehörigkeit ich ebenfalls besitze, eingetreten bin. Ich erkläre weiterhin, dass mir bekannt ist, dass ein freiwilliger Eintritt in die Streitkräfte oder einen anderen Vergleichbaren bewaffneten Verbandes eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit ich ebenfalls besitze, ohne vorherige Zustimmung nach § 8 Wehrpflichtgesetz zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führt. Ich habe diese Erklärung unterschrieben und dann meinen Ausweis erhalten. Ich habe über die Vaterlinie bis vor 1913 abgeleitet. Mein Vater hat jedoch meine Mutter die Polin war auch in Polen geheiratet. Vermutlich sollte ich diese Erklärung aus diesem Grund unterschreiben. Sorgen macht mir allerdings der Halbsatz "und die deutsche Staatsangehörigkeit nicht ausgeschlagen habe." Habe ich nun auf die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat verzichtet? Den Widerspruch zum Staatsangehörigkeitsausweis habe ich noch nicht verschickt. Würde ich mir durch diesen Widerspruch nicht selbst widersprechen wenn ich vorher erklärt habe das ich die Deutsche Staatsangehörigkeit nicht ausgeschlagen habe? Bin nicht sicher was ich davon halten soll und wie ich weiter vorgehe. Rob

A: Diese Schreiben werden nach unserem bisherigen Kenntnisstand vorgelegt, wenn die Betroffenen einige Zeit im Ausland waren um sicherzustellen, daß sie nicht die Staatsangehörigkeit des entsprechenden Landes angenommen haben. Mit dem Widerspruch hat dies nichts zu tun.


14.07.2015
Jürgen
F: Der Widerspruch gegen den Staatsangehörigkeitsausweis wurde heute vom Regierungspräsidium Freiburg als unzulässig und ersatzweise als unbegründet zurückgewiesen. Wie soll ich jetzt da weiter verfahren? Die nächste Instanz wäre dann das Verwaltungsgericht. Macht das Sinn hier weiter zu prozessieren, wen die Erfolgsaussichten eher schlecht aussehen?

A: Bitte lesen Sie die bereits unter dieser Rubrik veröffentlichten Antworten, alles ist gut (so gut wie eben derzeit möglich).


14.07.2015
Ratlose
F: Stag-Ausweis: ich habe jetzt meinen Stag-Ausweis bekommen, Name korrekt in klein geschrieben.Aber der Ausweis wurde nicht vom Landrat unterschrieben. Komme aus der Freien Hansestadt Bremen. Nur die Sachbearbeiterin hat im Auftrag.... mit ihrem Nachnamen unterzeichnet. Widerspruch habe ich schon eingereicht gegen den falschen Ausweis.Aber soll ich wegen der fehlenden Unterschrift des Landrats irgendwas machen? Wenn ja, wie soll ich jetzt vorgehen?

A: Nein, das ist völlig in Ordnung. Das grunsätzliche Problem mit Unterzeichnungen "im Auftrag" ist, daß in den wenigsten Fällen zu erkennen ist, in wessen Auftrag unterzeichnet wurde. Hier ist dies jedoch eindeutig.

Herzlichen Glückwunsch!


14.07.2015
Claudia
F: Laut Antwort der Ltd. Rechtsdirektorin der Stadt wurde das Widerspruchsverfahren abgeschafft. Es könnte jedoch Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden, so Ihre Aussage. Was soll ich tun??? War alles demnach umsonst?

A: Sie haben alles erreicht, was durch den Widerspruch erreicht werden sollte! Es geht dabei nur darum denen anzuzeigen: "Hey, ich weiß Bescheid!"...
Eine Klage läuft bereits...

Was die angebliche "Abschaffung" betrifft, können wir momentan nur sagen, daß wir mehr und mehr derartiger Berichte erhalten. So muß wohl echte Verzweiflung aussehen! ;-)


14.07.2015
glueckskind
F: Widerspruch auf erstmals ausgestellten (falsch) gelben Schein - Auf meinen Widerspruch (wie von Ihnen empfohlen erhielt ich postwendend eine Antwort des hiesigen Einwohnermeldeamtes wie folgt: "Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 30.07.2014 und teilen Ihnen mit, dass Ihre Argumentation von unserer Seite nicht nachvollzogen werden kann. ihrem Antrag auf feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wurde vollinhaltlich entsprochen. Die Staatsangehörigkeitsurkunde entspricht dem amtlichen Muster, d.h. für den Staatsangehörigkeitsausweis wurde der von der Bundesdruckerei hergestellte Vordruck verwendet. Als förmliches rechtsmittel wurde das Widerspruchsverfahren abgeschafft. Es könnte jedoch Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. gezeichnet Ltd. Rechtsdirektorin. " - Was soll ich nun tun?? Welche Kosten entstehen mir bei einer eventuellen Klage??? Wie kann ich dennoch zu einem rechtsgültigen Gelben Schein kommen, mit der Haager Apostille auf der Rückseite? Für Ihre Hilfestellung bin ich höchst dankbar.

A: Sie haben alles erreicht, was durch den Widerspruch erreicht werden sollte! Es geht dabei nur darum denen anzuzeigen: "Hey, ich weiß Bescheid!"...
Eine Klage läuft bereits...

Die Apostille können Sie sich bei Ihrem Regierungspräsidium, oder wie auch immer die zuständige Stelle in Ihrer Gegend genau heißen mag anbringen lassen. Das läßt sich durch eine entsprechende Weltnetz-Suche leicht herausfinden.


14.07.2015
Silvia
F: Stichwort:Widerspruch. Man hat, laut Volker, 4 Wochen Zeit um Widerspruch gegen den Gelben Schein einzulegen. Jetzt soll ich der Staatsangehörigkeitsbehörde 5-6 Wochen Zeit geben um die Daten ans BVA und Einwohnermeldeamt weiterzuleiten? Wenn falsch abgeleitet wurde, kann ich es zu spät am Registereintrag erkennen, weil die Frist des Widerspruchs dann abgelaufen ist.Wat nu?

A: Ich kann den Zusammenhang zwischen dem einen und dem anderen nicht erkennen. Ich kann doch erkennen ob auf dem Gelben ist Deutscher oder ist deutscher Staatsangehöriger steht. Dazu brauche ich doch die Vollauskunft oder das ESTA Register nicht. Sollte die Schreibweise des Namens nicht korrekt sein, ist der Gelbe Schein zurückzuweisen.


14.07.2015
Sil69
F: Willenserklärung: muss eine Willenserklärung komplett handschriftlich gemacht werden oder reicht es wenn ich es am PC mache und beim Notar persönlich unterschreibe?

A: Wie Sie es gerne möchten.


14.07.2015
Mitteldeutscher
F: Habe einen Antrag auf "Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises" gestellt, unter Nachweis meiner Vorfahren bis Ende des 19. Jahrhunderts. Den Staatsangehörigkeitsausweis habe ich mit Ausfertigungsdatum 09. April 2014 erhalten. Nun meine Frage: Kann ich gegen diesen Staatsangehörigkeitsausweis noch Widerspruch einlegen, da Herr Rainer Oberüber einmal sagte, dies solle sofort geschehen? Vielen Dank im Voraus!

A: Herzlichen Glückwunsch!

Den Widerspruch können Sie natürlich noch einlegen, zuvor sollten Sie jedoch unbedingt - sofern nicht bereits geschehen - einen Auszug aus dem EStA Register beim BVA und die Vollauskunft bei Ihrer Gemeinde beantragen!

Haben Sie darüber hinaus schon über eine Registrierung bei uns nachgedacht?


14.07.2015
Silvia
F: Thema Widerspruchsverfahren: ich überlege mir gerade, dass es sinnvoller ist, dem Vorgesetzten des Sachbearbeiters (meine Sachbearbeiterin arbeitet nur Montag und Mittwoch) ebenfalls ein Widerspruch zu schicken.Immerhin arbeitet sie im Auftrag von....,was meint ihr? Und wenn es darum geht den Leuten auf den Wecker zu fallen wäre es doch gar nicht verkehrt dem Bürgermeister oder Landrat diesen Widerspruch ebenfalls um die Ohren zu hauen.Möglichst um viel Aufwand zu betreiben.Wie denkt ihr darüber?

A: Das gibt nen Daumen hoch. Am besten noch an ihre Privatadresse schicken. LOL Ich weiß wo dein Haus wohnt.


14.07.2015
Silvia
F: ESTA/Vollauskunft: Frage zu dem was Rita gefragt hat: die Vollauskunft erhalte ich doch vom Einwohnermeldeamt? Oder sollte man das Standesamt auch nach einer Vollauskunft fragen? Ich dachte man schickt dem Standesamt nach dem Gelben seine Willenserklärung? Und noch eine Frage: schicke ich dem Standesamt das Original der Willenserklärung oder die Kopie davon?

A: Das Organal bleibt immer bei einem selbst. Die Vollauskunft gibt es natürlich vom Einwohnermeldeamt. Wenn sie es denn wollen.


14.07.2015
Michael Gustav
F: Wiederspruch: StAngAus entsprechend zu korrigieren und bittet um Ausstellung eines entsprechenden neuen Dokumentes „Rechtstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit“. Ferner ist der EStA-Registerauszug im Punkt „Sachverhalt - Erworben durch“ zu korrigieren. Das Landratsamt teilt jetzt mit, dass nach meinem Antrag einen StaAngAusw ausgestellt wurde, der bescheinigt, daß ich deutscher Staatsangehöriger bin. Nach Ihrer Feststellung ist inhaltlich alles richtig und kann nicht geändert werden. Jetzt soll ich noch mitteilen ob ich mein Schreiben als förmlichen Wiederspruch gewertet haben möchte, in diesem Fall würde der Vorgang an Ihrer vorgesetzten Behörde (Regierungspräsidium) weitergeleitet, da sie meinen Wiederspruch nicht abhelfen können. Wie gehe ich weiterhin vor!?

A: Mit dem Wiederspruch ist ihre Arbeit erstmal getan. Dan wird es Zeit für neue Aufgaben(GEZ, OWIG usw.).


14.07.2015
Silvia
F: Wo finde ich denn das neue Video von Reiner Oberüber bezüglich des Widerspruchs?

A: Ist noch nicht Online.


14.07.2015
Silvia
F: Mich ärgert gerade das ich im Vorfeld schon weiß, dass ich richtig über meine Vorfahren meine Abstammung nachweise und man mir die falsche Urkunde ausstellt und ich dann Widerspruch einreichen darf. Wann machen wir eine eine Sammelklage. Können wir nicht einen Fond einrichten (Wenn wir genug Leute sind) Jeder der den gelben Schein hat und sich hier als solchen registriert hat zahlt eine Kleinigkeit ein und dann machen wir eine Sammelklage gegen die Verwaltung der BRD oder die BRD selber. Habt ihr schon Ideen oder sowas in Planung?

A: Die Idee hatte Reiner auch schon. Leider ist er sehr eingebunden. Voraussichtlich werden wir Montag ein Video zu dem Thema machen, das wir nächste Woche einstellen werden. Der Klageweg wird sich aber Jahre hinziehen. Die Frage die sich mir da stellt, hat die BRiD noch so lange.


14.07.2015
Silvia
F: Fachaufsichtsbeschwerde: bezüglich des Ausländeramts und Antragsabgabe. Von Reiner Oberüber weiß ich durch das Video, dass wir die möglichkeit einer Fachaufsichtbeschwerde haben wenn der "Beamte" den Vordruck der Bva, oder die alte Bezeichnung der Staaten nicht akzeptieren will. Jetzt habe ich mir auch eine beglaubigte Kopie mit Bild meiner Geburtsurkunde von einer Notarin besorgt.Wenn das Ausländeramt den nicht akzeptiert und weiter auf den Perso bestehen sollte und ich die Gesetzesgrundlage abfrage und er sagt, das die Verwaltungsvorschriften haben, an die er sich halten müsse, kann ich dann auc eine Fachaufsichtsbeschwerde machen? Macht man Die schriftlich oder mündlich? Oder bedeutet das , dass man quasi nur sagt:"Ich möchte Ihren Vorgesetzten sprechen und mich über Ihre mangelnde Fachkompetenz beschweren!" und das ist die Fachaufsichtsbeschwerde?

A: Besser kommt eine Beschwerde wegen Diskriminierung. Dienst und Fachaufsichtsbeschwerden wischen die so vom Tisch. Diese sollte man natürlich schriftlich beim Davorgesetzten einreichen.


14.07.2015
Tanja
F: Muss auf der öffentlichen Eid und Willeserklärung ein Erstelldatum? Wwieviel Zeugen reichen?

A: Ein Datum einzutragen kann nicht schaden. 3 Zeugen sollten reichen(sie sollten einen Gelben haben)


14.07.2015
Silvia
F: Erst Willenserklärung oder erst Antrag auf Staatsangehörigkeit stellen? Ich wollte heute beim Notar eine Geburtsurkunde mit Bild beglaubigen lassen, ich fragte nach den Kosten und zeigte auch meinen Öffentlichen Eid und Willenserklärung,und fragte die Angestellte ob der Notar mir dies beurkunden würde, sie fragte ihn, kam wieder und sagte das er dies nicht tun würde weil es eine Vereidigung sein würde und ich mich strafbar machen würde wenn die Angaben nicht stimmen würden. Ich zeigte ihr all meine beglaubigten Urkunden, doch sie wies mich ab und sagte mir das der Notar auch gleich ausser Haus gehen würde. Das hatte ich nicht erwartet. Ich hoffe, nicht alle Notare sind so.Zurück zu meiner Frage: ist es weiser sich erst bei einem Notar mit einer Willenserklärung abzusichern und danach den Antrag stellen oder kann man die Willenserklärung während des Feststellungsverfahrens innerhalb der 2-3 Monate beim Notar absichern?

A: Zuerst sollte der Gelbe vorhanden sein bevor man die Willenserklärungen macht. Der widerstand der Notare zeigt uns, das wir mit der Willenserklärung auf dem richtigen weg sind. Leider häufen sich die Meldungen über unwillige Notare. Da gab es wohl eine Anweisung von oben.


14.07.2015
Berta
F: Was muß in der Willenserklärung erwähnt bzw drinstehen?

A: Die Auflistung seiner Abstammung wie im Antrag in Schriftform und den Willen welche Staatsangehörigkeit nach Abstammung geführt werden soll. Abstammungsurkunden in Kopie mit anfügen. Empfehlen kann ich hierzu das Video unter Praktisches "Kulturstudio Klartext Nr. 86 - Staatsangehörigkeit: Fragen & Antworten".


14.07.2015
Dietmar
F: Warum ist es notwendig, NACH Erhalt des Staatsangehörigkeitsausweises Widerspruch einzulegen, wenn die Gesetzeslage eh so ist, daß eine Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat bescheinigt werden muß? Kann ich nicht gleich einen korrekten Ausweis beantragen?

A: Sie können gerne probieren einen korrekten Ausweis zu bekommen. Bisher hat das nicht geklappt. Der Wiederspruch soll ein Zeichen setzen, um zu zeigen das wir Wissen das sie Täuschung im Rechtsverkehr begehen.


14.07.2015
Karin K.
F: zusätzlich zum gelben Schein möchte ich eine Willenserklärung abgeben. Bei welchen Stellen (neben dem Geburtsstandesamt) sollte diese abgegeben werden? Wäre es richtig, diese auch beim BVA Köln abzugeben, da ich in der Schweiz wohne?

A: Notar zum Beglaubigen der Unterschrift und zur Veröffentlichung der Willenserklärung und das Geburtsstandesamt.


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