F: Guten Tag und Hallo,
habe im Netz die Seite von Arne von Hinkelbein (https://www.creaplan.org/arne_hinkelbein/neuheiten.html) gefunden. Danach lehnt er den Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStAG ab, weil:
„Es gibt keine BUNDESSTAATEN des DEUTSCHEN REICHES (Königreiche Bayern, Württemberg, Sachsen, Preußen sowie dessen Fürstentümer) mehr was zur Folge hat, daß der STAATENBUND (Verein) DEUTSCHES REICH aufgelöst ist. Eine Reichs- und Staatsangehörigkeit nach RuStaG von 1913 kann es nicht geben, weder durch Erhalt, durch Geburt oder durch Einbürgerung.“
Andererseits nennt er das Urteil des BUNDESVERFASSUNGSGERICHT vom 31.07.1973, wonach das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.
Einerseits folgt daraus, es gibt keine BUNDESSTAATEN mehr, da das DEUTSCHEN REICH aufgelöst ist.
Andererseits hat das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert und…besitzt Rechtsfähigkeit.. ist als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.
Mir springen da einige Unwägbarkeiten ins Auge, für die ich z. Zt. keine Lösung finde:
Da wäre die unterschiedliche Groß/Kleinschreibung, dann der Bezug zum BVG Urteil (hat es als Gesamtstaat doch überlebt). Wenn das Deutsches Reich fortbesteht (Reichsangehörigkeit/Gesamtstaat), wo wurde dann dokumentiert, dass dies auch für die Bundesstaaten gilt? Oder ganz einfach, soweit ich lesen konnte, werden weder der Antrag nach dem BVA noch die Schwierigkeiten gewichtet, die Leuten gemacht werden, die Ihre Staatsangehörigkeit über den BVA-Antrag ableiten wollen, so bei von Hinkelbein, Dr. Klaus Maurer, Anreas Clauss. Vielleicht könnt Ihr da weiterhelfen. Vielen Dank !
A: Arne von Hinkelbein verfolgt eher sein Geschäftsmodell. Da wären die Bundesstaaten wohl hinderlich. Es sollte doch klar sein das ohne Bundesstaaten kein Deutsches Reich. Denn das Deutsche Reich bezog seine Souveränität über die Bundesstaaten.
F: Ich möchte mir meine Fahrerlaubnis apostillieren lassen. Brauche dafür vorher eine notarielle Beglaubigung diesen Ausdrucks den ich da habe und dann zum Amtsgericht zwecks der Apostille. Anschließend Neubeantragung in einem Mitgliedsstaat der HLKO (Rußland). Genau lautet meine Frage: Müssen Notar und Amtsgericht meinen Staatsangehörigkeitsausweis so akzeptieren oder läuft das über Reisepass besser? Übrigens wird in dem Antrag auf Auskunft vom Kraftfahrbundesamt nach dem Familiennamen (supi) und nicht Nachname gefragt. Hatte ich auch noch nicht.
A: Uns ist nicht bekannt, dass man ein Ausweisdokument benötigt für die Apostille. Allerdings fahren Sie dort mit einem Lichtbildausweis besser.
F: ...dies würde ja dann bedeuten, daß die BRD Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches wäre
A: Nein warum sollte es das bedeuten? Die BRD hat den Vertrag und sieht sich identisch mit dem Deutschen Reich. Den Vertrag hat die BRD deren Aufgabe die Verwaltung nach UN Charta Art. 73 folgend ist. Das Geschäftsmodel der Bundesrepublik sorgt für die Einbindung der AGB´s. Leider werden Sie diese Antwort nicht mehr sehen. Durch Ihre Troll Tätigkeit haben wir Sie in unsere Evillist eingetragen.
F: ich bin ziemlich hilflos mit der gesamten Antrag Stellung und wohne in der Nähe von Aurich. Gibt es jemand dort, der mir helfen könnte, alles richtig auszufüllen und überhaupt weiterhelfen kann?
bitte unter melden. Danke!
F: das würde ja dann bedeuten, daß das Deutsche Reich Vertragsstaat dieses Übereinkommens wäre...ist das eine Annahme oder Fakt? wo kann man das nachrecherchieren? bitte entschuldigt meine Hartnäckigkeit, aber wo sollte man sonst nachfragen...beste Grüße
A: Nein das bedeutet es nicht. Warum sollte es auch? Es reicht doch vollkommen aus das die Bundesrepublik Vertragsteilnehmer ist. Die Frage die wir uns stellen ist, warum Sie uns krampfhaft in der Beschäftigung halten wollen? Alle Informationen sind auf der Seite vorhanden.
F: Bundesgesetzblatt vom 22.April 1976: in dem Gesetz zum Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 steht eindeutig im Artikel 1 Abs.2: Artikel 27 des Übereinkommens wird nicht angewandt.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*%5B@attr_id=%27bgbl276022.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl276022.pdf%27%5D__1533207134065
A: Ja selbstverständlich wird der Art. 27 für die Bundesrepublik nicht angewandt. Dort steht: Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet. Die Bundesrepublik hat kein Hoheitsgebiet. Also kann es für die Bundesrepublik auch nicht angewandt werden. Aber im Perso steht nichts Staatsangehörigkeit Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesrepublik ist der Hausverwalter des Deutschen Reichs. Sie hat den Auftrag ordere Public der Alliierten. Das heißt also die Staatenlosen halten sich auf dem Hoheitsgebiet des Deutsche Reichs auf. Im Abkommen steht aber nicht, dass es in Deutschen Reich nicht angewandt wird. Schade, dass man diese Grundlagen nach all den Jahren noch erklären muss.
F: in dem Übereinkommen heißt es:
Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1
Definition des Begriffs «Staatenloser»
(1)...
(2) Dieses Übereinkommen findet keine Anwendung
i)...
ii) auf Personen, denen die zuständigen Behörden des Landes, in dem sie ihren
Aufenthalt genommen haben, die Rechte und Pflichten zuerkennen, die mit dem Besitz
der Staatsangehörigkeit dieses Landes verknüpft sind;
...usw.
meine These: die BRD kennt ja nur die Staatsangehörigkeit "Deutsch",
die haben wir ja für die BRD-Behörden alle, also sollte doch dieses Übereinkommen in der BRD nicht für Personen gelten, die die Staatsangehörigkeit "Deutsch" haben...sehe ich da was falsch?
A: Ihrer Interpretation von eindeutigen Texten können wir nicht folgen.
F: nochmal Nachfrage meinerseits...ihr scheibt dazu: "Als Bundesstaatsangehöriger ist es kein Problem einen Personalausweis oder Reisepaß zu besitzen, allerdings ist dabei immer ein Reisepaß dem Personalausweis vorzuziehen!" aber wieso favorisiert ihr nun den Pass? danke für die schnellen Antworten
A: Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954
Artikel 27
Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.
F: hallo, worin liegt denn nun genau der Unterschied bei der Ausweisung in der BRD mit einem Pass oder dem Personalausweis, ist man nicht bei beidem nur die juristische Person in der BRD? Macht es noch Sinn, wenn man nicht aus der BRD ausreist, sich derzeit einen (BRD-)Pass zu besorgen? Kontext: Hatte mir für die Beantragung des GS einen vorläufigen Pass besorgt (war wohl hartnäckig genug) und den Perso für die Zeit der Gültigkeit zurückgegeben, habe den abgelaufenen Pass noch und den Perso wieder im Besitz...netter Gruß
A: Ein Ausweisdokument der BRvD ist immer die jur. Person. Lesen Sie dazu den Artikel "Perso oder Paß - behalten oder abgeben?" unter Erprobtes.
F: Ich hatte erst vor wenigen Tagen von dem gelben Schein gehört und wollte mich aufmachen, alle notwendigen Unterlagen herauszusuchen, um den gelben Schein zu beantragen und lese jetzt auf einer Webseite folgenden Text.
Alle anderen verbleiben als Sklaven / PERSONEN und müssen ab dem Jahr 2018 damit rechnen, in einem vorbestimmten Gebiet leben, arbeiten zu müssen nebst, Steuern zu schenken u.v.m..
Bedeutet das, dass ich jetzt den gelben Schein nicht mehr bekomme? Welche Möglichkeiten habe ich, das doch noch durchzusetzen?
A: Ja da sind Sie wohl einer Ente aufgesessen.
F: Hallo zusammen
Gibt es bei dieser Seite ein Muster von einer korrekten Vollauskunft?
wo muss die Glaubhaftmachung der Deutschen Staatsangehörigkeit stehen?
Vielen Dank
A: Nein, die ist auch von "Behörde" zu "Behörde" unterschiedlich.
F: BGB 1911? Berufen wir uns nicht auf das BGB vom 18.08.1896, Inkraftgetreten am 1. 01. 1900? https://lexetius.com/leges/BGB/Inhalt?0 Das BGB in dieser Fassung hat um den Menschen herum eine Schutzmauer aufgebaut. Man wurde zum Träger von Rechten, eine Schöpfung des deutschen Rechts und nicht zur Person degradiert. Warum das große "N" nun aber an der Definition (Staatsrecht/Handelsrecht) liegt und von daher die Kleinschreibung die korrekte Schreibweise ist, verstehe ich nicht ganz. EigenNAME macht allerdings Sinn :-)
A: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, nicht im Gesetz. Es benötig also immer eine Fiktion Person(Schutzmauer). So wird im BGB die nat. Person dem Menschen zugeordnet. Ansonsten bleibt der Mensch im Naturecht.
F: Guten Abend, also in meinem BGB von 1911 steht auch nur der Begriff "Natürliche Person", von natürlichen Personen ist dort nichts zu finden...was sagt ihr dazu?
A: Das liegt ganz einfach an der Definition(Staatsrecht, Handelsrecht) der Person.
F: Okay. Eigenname. Besten Dank. Und das bedeutet nun was? Ist die entsprechende Rechtsperson bzw. der Deutsche Staatsangehörige mit Abstanmmungsnachweis im Rechts-, Gebiets- und Personenstand bis vor 1914 nun die "n"atürliche oder "N"atürliche Rechtsperson?
A: Natürlich die "n"atürliche Person. Vermutlich ist in der "N"atürliche die jur. Person definiert. Das sagt ja schon der Begriff EigenNAME.
F: Welche Schreibweise ist korrekt? Die "N"atürliche Person von Geburt an oder die
"n"atürliche Person von Geburt an? Die Verwirrung der entsprechenden Groß-und Kleinschreibung ist allgegenwärtig, überall liest man etwas anderes. Und wie ist es mit der "j"uristischen Person als Fiktion? Kleinschreibung korrekt?
A: Die "N"atürliche Person ist ein EigenNAME. Zu "j"uristischen Person ist uns da nichts bekannt.
F: Die Antwort zu Punkt zwei der Antwort ist deutlich genug: keine Staatsangehörigkeit laut Personenstandsgesetz, was schon eine Absurdität (für einen „staat“) ist! Und 2. „Einwohner in Wohnhaft (person)“ ist ungleich Bürger (mit Staatsangehörigkeit) mit Wohnsitz. Hier wird nochmals deutlich, das Natürliche Personen im System nicht vorkommen können bzw nicht angedacht sind. Zumindest im geschlossenen treuhand-brd System. Ansonsten teilweise geschickt aus der Affäre gezogenn.
A: Ja, es ist wieder die altbekannte Begriffsverwirrung und Begriffshoheit. Man merkt, dass dies jemand geschrieben hat der genau weiß was er tat. Hoffentlich sehen das die Damen und Herren der AFD. Es ist ja einfach nur die kleine Anfrage der Grünen daneben zu halten. Da sollten sich automatisch neue Fragen ergeben.
F: Nochmal zur kleinen Anrage der AfD: Die Antworten sind ja äußerst bescheiden. Null und nichts konkretes, nur ausweichende, nichtssagende Sätze. Auch die Frage wegen Verunglimpfung "Reichsbürger" wurde ja absolut nicht beantwortet. Bleibt zu hoffen, dass die AfD hier nochmal deutlich nachhakt.
A: Es steckt mehr drin als man auf den 1. Blick sehen kann. Ein Teil liegt natürlich auch an der schwammigen Fragestellung.
F: Hallo,
ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Staatsangehörigkeitsausweis.
Nun kurz 2 Fragen
1
Was bringt es mir für Vorteile wenn ich eine habe?
2
ich bin Beamter im feuerwehrtechnischen Dienst, was für Auswirkungen hat es für mich wenn ich einen gelben Schein habe?
Danke für die Antwort.
Viele Grüße
Micha
A: Zu 1. Hier besteht die Vermutung, dass Sie auf der falschen Seite sind. Vorteile gibt es Samen Karl oder bei Obi. Der GS ist eine Sache des Bewusstsein. Dort liegt noch ein Stück Weg vor Ihnen.
Zu 2. Hier besteht das Risiko Ihre Eigenschaft als Beamter zu verlieren. Ihr Dienstherr reagiert sehr sensibel, auf wissende Status Beamte. Vielleicht ist es für Sie besser, sich die Urkunden ihrer Ahnen zu besorgen und gut weck zu packen. Sie werden die auf jeden Fall brauchen.
F: Das Programm wurde heruntergeladen. Leider steht niemand zum Problem-Dialog bereit!?
Bitte nochmals auf diesem Wege um Rat u. Anleitung bei "beabsichtigter gebührenpflichtiger Ablehnung", wie ma 27.07.18 hier beschrieben. Mir wurde bis zum 10.08.18 die schriftl. Äußerung bzw. Rücknahme des Antrages eingeräumt. Insofern habe ich nicht sehr viel Zeit!! Danke Euch vorweg! hjkubn
A: Wenn Sie das Programm gestartet haben, einfach die IP und Port eintragen und den Nicknamen wählen und verbinden. Ab 19:00 sollte jemand auf dem Server sein, der Sie im Empfang nimmt.
F: Hallo,
unter "Aktuelles" habt Ihr die neue Anfrage drin "AfD stellen rechtserhebliche Anfrage zum Staatsangehörigkeitsausweis an die Landesregierung am 14. Juni 2018".
Der Link drunter funktioniert nicht mehr, die Seite kann nicht geöffnet werden.
Kann es sein, dass das mit Absicht vom Netz genommen wurde? Habt Ihr evtl. einen anderen Link auf die Seite? Ich bitte, uns unbedingt zu informieren, wenn die Antwort vorliegt. Danke u. Gruß
F: Hallo, sicherlich auch interessant zu verfolgen, Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Keuter, Udo Hemmelgarn und der Fraktion der AfD zum Staatsangehörigkeitsausweis an die Bundesregierung, netter Gruß
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/035/1903516.pdf
A: Danke, den hatten wir noch nicht.
F: Zu meiner vorherigen Frage, lautet die Antwort: PAuswG §1 in Verbindung mit Artikel 5;EGBGB (Personalstatut, richtig?
A: Helfen könnte Ihnen dabei die PAuswV § 28.
F: Guten Tag, habt ihr nochmal den § parat der besagt, das man sich auch mit dem Gelben Schein ausweisen darf(Ausweispflicht)
A: Wir wissen zwar nicht warum man das wollte. Denn für die nat. Person besteht bei den Bediensteten keine Zuständigkeit. Allerdings steht Ausweis drauf und es ist das Dokument für die nat. Person. Anders kommen Sie nicht in das EGBGB Art. 5 Abs. 1. Damit sollte klar sein das keine Ausweispflicht besteht.
F: Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das völlig egal ob man nun einen Personalausweis hat oder nicht. Weil durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 EGBGB die Person Deutscher eh Vorrang hat. Ich habe das Problem das ein Angehöriger ins Heim kommt und ich ohne Personalausweis sicher nicht die Vollmacht über das Konto bekomme und sämtliche Angelegenheiten ohne Personalausweis nicht erledigen kann. Habt ihr da Erfahrungen?
A: Perso oder Paß - behalten oder abgeben?
Nein, Erfahrungen haben wir mit Banken nicht. Aber Sie sollten die Vollmacht auf die nat. Person ausstellen und die Herausforderung annehmen. Sie können sich ja nicht mit einer falschen Person ausweisen. Helfen könnte Ihnen dabei die PAuswV § 28.
F: Wohnhaft: Habe ich das so richtig verstanden, daß es sinnvoller sei, erst einmal in Wohnhaft zu bleiben und die Möglichkeiten der jur. Person als Begünstigter dort weiter zu nutzen?! Ließe sich unter diesen Bednigungen (Beibehaltung Wohnhaft) die nat. Pers. nach BGB 7 in einer anderen Stadt melden (Zweitwohnsitz)?
A: Diese Frage können wir nicht beantworten, denn wir kennen Ihre Situation nicht. Sie sollten sich auch nochmal mit dem Thema Mensch und Personen auseinandersetzen.