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Fragen und Antworten

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13.04.2017
Marco
F: 3 Jahre im Thema. Unterlagen mühsam erforscht und Willenserklärung nach RuStG in der Ausländerbehörde in Leipzig angezeigt und innerhalb einer Woche des Staatsangehörigkeitsausweis erhalten. Läuft dort mittlerweile freundlich und reibungslos ab. Meine Fragen: 1. Gibt es Zahlen, wie viele wir derzeit sind? 2. Gibt es Infos, über die territoriale Verteilung unserer Landsleute und wenn ja, wo kann man Einsicht nehmen? 3. Gibt es eurerseits weiterführende Projekte nach eurer tollen Arbeit (z.B. Gemeindeaktivierung, etc.)? Danke und macht weiter so. Bin Berufspendler und nehme sehr viele Leute mit und versuche jeden darüber zu informieren, aufzuklären und zu animieren, es gleich zu tun. 😉

A: 1. 4,2 Mio.
2. Nein
3. Gemeindebelebung


12.04.2017
Falco
F: Wie kann ich meine Stammdaten beim Meldeamt löschen lassen bzw. verbieten diese zu veräusern?

A: Das geht nicht!!! Es ist nicht Ihre Person, sondern die Person der BRvD(EGBGB Art. 10 Abs. 1). Sie können nicht in eine Firma laufen, die Ihnen nicht gehört und diese in die Insolvenz schicken. Beschäftigen Sie sich mit dem Thema Mensch und Person bzw. Personen. Alle Infos dazu finden Sie auf der Seite unter Wertvolles.


12.04.2017
Ursel K.
F: Hallo liebes Team, Eine Frage hätte ich an Euch. Ist hier bei Wikipedia unter Staatsangehörigkeit beschrieben: Alle deutschen Staatsangehörigen sind automatisch zugleich Bürger der Europäischen Union. Über die Definition des Staatsangehörigen hinausgehend bezieht sich der Artikel 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) auch auf die Kategorie des deutschen Volkszugehörigen. Diese ethnisch bestimmte Kategorie ist also nicht mit der des deutschen Staatsangehörigen synonym. Seit der am 1. August 1999 in Kraft getretenen Gesetzesänderung[3] kann die Gruppe der durch Artikel 116 definierten Statusdeutschen allerdings als vernachlässigbar klein angesehen werden. Meinen die uns im letzten Satz??? Danke für eure Mühen.

A: In dem Artikel ist keine verwertbare Information drin. Wir glauben nicht das der Ersteller weiß was er schreibt. Statusdeutsche leben im Gebietsstand von 1913, aber außerhalb des Gebietsstandes vom 31.12.1937. In den Artikel werden auch jur. und nat. Personen zusammengewürfelt. In der Europäischen Union sind nur die jur. Personen der BRvD(EGBGB Art. 10 Abs. 1). Alle anderen befinden sich nicht dort. Sie halten sich auch zu sehr an der deutschen Staatsangehörigkeit fest. Auf dem GS "ist deutscher Staatsangehöriger" ist nicht gleich mit der Einbürgerungsurkunde "besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit". Sie sehen das Thema ist etwas komplexer! Ich hoffe die Info war hilfreich. Wenn jetzt die Fragezeichen noch größer sein sollten, beschäftigen Sie sich mit dem Thema Mensch und Person bzw. Personen. Oder besuchen Sie uns auf unserem GS TS3 Server.


11.04.2017
Kai Sch
F: Wenn es mal bei mir soweit ist und ich den Staatsangehörigkeitsausweis besitze soll ich dann noch den Personalausweis einziehen lassen oder hat sich das auch erledigt ? mfg Kai

A: Lesen Sie den Artikel "Perso oder Paß - behalten oder abgeben?" unter Erprobtes.


11.04.2017
Dummdösel des Bundes
F: Verzeiht mir die Frage: Was nochmal ist der Bund? Ist damit der Staatenbund aus dem 2.Deutschem Kaiserreich mit seinen 26 Bundesstaaten gemeint oder das Vereinigte Wirtschaftsgebiet von 1945?

A: Ebenen des Rechts


11.04.2017
Reißator
F: In Art.11 GG steht das alle Deutschen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet genießen. Die einzige Definition des Bundesegebietes steht in Art.1 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871.Ist das korrekt das Art.11 GG dieses Gebiet meint?

A: Bundesgebiet ist ein eigenständiger Begriff wie auch "Bund und Länder". Hat also nicht Zwingend was mit dem Bund zu tun. Aber die Möglichkeit besteht. Die BRvD hat den ewigen Bund mittlerweile sehr schön hinter einer Menge Brandmauern versteckt.

Ebenen des Rechts


10.04.2017
Peter
F: Hallo - ich nochmal: Also die Begrifflichkeit Bund gilt allgemein für die Bundeswehr. Aber meine Frage haben Sie leider ganz klar umschifft. Das ändert auch nicht Ihr Hinweis auf Begrifflichkeiten - diese deuten Sie anscheinend nach eigenem Gusto.

A: Nach dem GG Art 120 trägt die Bundeswehr also die Aufwendungen für Besatzungskosten. Oder Art.136 Tritt die Bundeswehr in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinten Wirtschaftsgebiets. Noch besser ist Art. 59 Der Bundespräsident vertritt die Bundeswehr völkerrechtlich. Spannend ist auch das die Bundeswehr die ausschließliche Gesetzgebung über die Staatsangehörigkeit im der Bundeswehr hat(GG 73 Abs.1 (2)). So kann man also feststellen das "gilt allgemein" nicht gilt. Der Plan war eigentlich, dass Sie den Eid mal eigenständig auf die Begrifflichkeiten prüfen. Dann hätte ihnen die Unstimmigkeiten zwischen ich schwöre, ich gelobe und ich beeide auffallen können. Nicht um sonst müssen Schuldner eine Eidesstattliche Versicherung machen. Also eine Versicherung anstatt eines Eides. Vielleicht bekommen Sie eigenständig raus, wer der Bund ist und was das mit dem GG Art. 20 Abs. 1 zu tun hat. Falls Sie bei den Recherchen auf den BUND(Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) stoßen, haben Sie die nächste Brandmauer erwischt. Der Bund ist aber wesentlich älter.


09.04.2017
Peter
F: Hallo Eure Antwort an Hardy kann ich leider nicht nachvollziehen - er soll im Antrag angeben dass er Bund gedient hat - hat doch seinen Eid für die BRvD geleistet - was macht das denn dann für einen Unterschied - seine Dienstpapiere sind doch als Akten auch vorhanden?

A: Er soll dort NICHT Bundesrepublik Deutschland reinschreiben!!! Sondern Bund oder Deutschland!!! Weder der Bund noch Deutschland haben irgendwas mit der BRvD zu tun. Wenn das für Sie alles das gleiche ist, sollten Sie sich nochmal mit der Bedeutung der Begrifflichkeiten beschäftigen.


09.04.2017
Hardy
F: erst mal vielen dank für eure stetige mühe, uns hier zu helfen. ich verbeiße ich grad in den stoff und die haare stehen. möchte den gs beantragen, war aber 12 jahre als zeitsoldat bei der bw tätig muß ich das angeben, ok, steht ja auf dem antrag. gibt es dann bedenken oder nachteile für mich danke im vorraus

A: Nein, solange wie Sie dort NICHT Bundesrepublik Deutschland hinschreiben. Sondern Bund oder Deutschland.


08.04.2017
Stankoweit
F: zum Beitrag von Silvia / Reissator: Die beste Akte nützt nichts, wenn das Amt keine Einsicht gewährt. Aber eine Frage dazu: Was meint Ihr mit "hinterher sind eh Urkunden notwendig" in der Antwort an Silvia? Was für Urkunden? Danke u. Gruß

A: die Abstammungsurkunden


08.04.2017
Daniela
F: Also dass kapier ich nun nicht mehr: Man soll den GS beantragen - als Quittung bzw. Aktenauslöser. Aber letztendlich sollen doch nur die Personenstandsurkunden als Nachweise herhalten, weil der GS in der BRvD als Feststellung dient u. Akten verloren gehen können? Dann streiten wir hier doch eh nur um des Kaisers Bart!

A: Als erstes ist es wichtig der Verwaltung anzuzeigen, dass man weiß wer man ist. Als zweites bringt ein die Feststellung in einen anderen Rechtskreis und der GS ist die Quittung dazu. Wenn das für Sie Kaisers Bart ist, haben Sie Recht.


07.04.2017
Silvia
F: Zu eurer Aussage an Reißator 7.4. Die Akte kann doch irgendwie "verloren" gehen ? Glaubt ihr denn denen (und das sind Deutsche und unsere Landsleute) ist noch zu trauen ????

A: Nein, natürlich nicht! Der GS ist auch nur als Quittung für die Feststellung in der BRvD. Hinterher sind eh die Urkunden notwendig. Diese sollten nach der Feststellung in den Familien vorhanden sein.


07.04.2017
Joey
F: Die Tatsache, dass Personalausweis und Reisepass nur die Vermutung nahelegen, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit hat, findet sich auf diversen offiziellen Seiten z.B von Landratsämtern. Auf welche Rechtsgrundlage oder welches Urteil bezieht sich diese Information. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Seiten der bayrischen Staatsregierung verwiesen. Auch dort findet sich diese Information ohne weiteren Zusammenhang. Ich wäre aber an deren Herleitung interessiert!

A: Es ist kein Gesetz sondern ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts(BVerfGE 77, 137 - Teso). BVerfGG § 31 (1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.


06.04.2017
der Spielverderber
F: Guten Abend zusammen, ich habe Ende Oktober meinen Antrag abgegeben. Zur Legitimation habe ich eine Meldebescheinigung vorgelegt, sonst nichts. Ich gehe stark davon aus das der Bedienstete sich auch hiervon eine Kopie gemacht hat. Ist eine Kopie der Meldebescheinigung genauso negativ zu bewerten wie die eines Ausweises? Vielen Dank für Eure Mühen und Eure Präsenz!

A: Nein, die Meldebescheinigung kann auch mit verlangt werden.


06.04.2017
Susanne
F: Was ist denn eine Vier-Ecken-Regel? Ist das vergleichbar mit dem Kreislauf?

A: Google ist dein Freund


06.04.2017
Nick
F: Hallo, bin entsetzt, dass Sie hier raten sich mit dem Führer(schein) auszuweisen. Schizophrener kann Ihre Arbumentation ja nicht sein. Mit dem Perso sind wir Personal der BRD und mit dem Führerschein?

A: Nach Ihrer Argumentation, der Führer. Es ist vollkommen egal mit was Sie sich Ausweisen, solange keine Kopie des Dokuments in die Akte kommt. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die jur. Person sind, kann ich Ihre Argumenation verstehen. Vielleicht sollten Sie sich mal mit dem Thema Mensch und Person bzw. Personen beschäftigen.


05.04.2017
Liberty Bell
F: Hi könntet ihr vieleicht noch ein Statement darüber abgeben warum Reiner Oberüber in seinem Video darauf hinweist keine PLZ im Antrag abzugeben,und das bei eurer Ausfüllhilfe kein Problem datstellt?MfG

A: In der Ausfüllhilfe steht die PLZ in rechteckigen Klammern. Das ist das gleiche als wenn die nicht da ist(4-Ecken-Regel).


02.04.2017
Saxonia
F: Das beantragen des "gelben Scheins" ermächtigt die NGO/Firma BRvD bei ausrechent ausgegeben Staatsangehörigkeitsausweis, die NGO/Firma BRvD den "Staat" auszurufen da sich ausreichen gesellige Personen zu diesen nur entgültig bekannt haben???

A: Aus der Verwaltung des Vereinten Wirtschaftsgebiets(Firma) lässt sich kein Staat basteln. Diesem würde wieder eine Eigenschaft eines Staates fehlen(Staatsgebiet). Laut Völkerrecht lässt sich auf Staatsterritorium eines anderen Staates(Deutsches Kaiserreich) kein Staat gründen und das nicht mit Staatsangehörigen eines anderen Staates(Bundesstaaten). Wenn das möglich wäre, hätte die BRvD die Zeit seit 49 genutzt und das mit Systemwilligen durchgezogen. Laut Völkerrecht kann aus Unrecht auch kein Recht entstehen. Alle Versuche(Umsetzung Artikel 146 GG) wären Völkerrechtlich nichtig. Es wäre nur ein weiterer Versuch der Verschleierung ihrer nicht vorhandenen Staatlichkeit.


01.04.2017
Der Bund und der BUND
F: Hallo, ist das hier jetzt korrekt: http://www.creaplan.org/arne_hinkelbein/bund_eine_ngo.html Nebenbei, der BUND ist nicht dasselbe wie der Bund…? Gibt es davon zwei? Einmal die NGO BUND und einmal der Bund(das rechtsfähige aber nicht handlungsfähige 2.deutsche(Kaiser)re Auch hier gefunden http://www.agmiw.org/?p=4497 Ist diese Seite empfehlenswert? Ich danke euch dafür, das ihr diese Aufklärungsarbeit macht.

A: Der BUND oder Bund und Länder sind nicht der Bund. Da gibt es innerhalb der BRvD nicht nur 2. Zu prüfen ist ob das Innen Verhältnis oder das Außen Verhältnis gemeint ist. Im GG Art. 20 Abs. 1 ist das Außen Verhältnis gemeint.

Ebenen des Rechts


01.04.2017
Lilu
F: Hallo und guten Morgen, ich habe eine Verständnisfrage(und auch wenn heute 1. April ist-bitte schickt mich nicht in selbigen hinein) Also, hier ein Zitat: Jedoch: Die BRD ist nicht Rechtsnachfolgerin, sondern mit dem 3. Reich identisch! Wann ist das 3. Reich (nicht verwechseln mit dem 2. Deutschen (Kaiser)Reich!) untergegangen? Am 8. Mai 1945. Damals kapitulierte nur das Militär! Wenn also die BRD mit dem am 8. Mai 1945 nicht untergegangenen 3. Reich (teil)identisch ist, bleibt nur die Schlußfolgerung: Die BRD ist das fortgeführte 3. Reich. Das erklärt auch, warum sie die verbotenen NS-Gesetze fortführt. Und die Mitglieder eben jenes nicht untergegangenen 3. Reiches zeigen „Nazi“ rufend auf alle Anderen. Dazu kommt noch das von A.H. 1934 eingeführte Personalausweisgesetz! Also wer ist hier der „Nazi“ / Reichsbürger? Zitat ende. Aus der Seite http://www.agmiw.org/?p=4497 Ist die Sachlage des Zitats faktisch so korrekt?(dann bin ich schockiert) Danke für eure Geduld bei diesen Verständnis-Fragen.Ich bin immer noch bei dem Versuch es zu begreifen....

A: Potsdamer Abkommen III Abs. 16
Zur Einführung und Unterstützung der wirtschaftlichen Kontrolle, die durch den Kontrollrat errichtet worden ist, ist ein deutscher Verwaltungsapparat zu schaffen. Den deutschen Behörden ist in möglichst vollem Umfange die Verwaltung dieses Apparates zu fördern und zu übernehmen. So ist dem deutschen Volk klarzumachen, daß die Verantwortung für diese Verwaltung und deren Versagen auf ihm ruhen wird. Jede deutsche Verwaltung, die dem Ziel der Besatzung nicht entsprechen wird, wird verboten werden.

Um wenigsten irgendeine Legitimation zu haben, nimmt man zur Not auch die vom 3. Reich. Aber eher wird die Weimacher Republik vorgeführt. Aber auch die war nur ein Staatsfragment(Firma).


30.03.2017
Tilo
F: Hallo, ich habe das hier http://zeit-zum-aufwachen.blogspot.de/2017/03/meilenstein-staatenbund-deutschland.html gerade gelesen und wollte wissen wie Ihr darüber denkt.Ist das der richtige Weg?

A: Potsdamer Abkommen III Abs. 16
Zur Einführung und Unterstützung der wirtschaftlichen Kontrolle, die durch den Kontrollrat errichtet worden ist, ist ein deutscher Verwaltungsapparat zu schaffen. Den deutschen Behörden ist in möglichst vollem Umfange die Verwaltung dieses Apparates zu fördern und zu übernehmen. So ist dem deutschen Volk klarzumachen, daß die Verantwortung für diese Verwaltung und deren Versagen auf ihm ruhen wird. Jede deutsche Verwaltung, die dem Ziel der Besatzung nicht entsprechen wird, wird verboten werden.


29.03.2017
oliver
F: um den Esta auszug zu beantragen muß ich auch den geburtsstaat angeben. muß ich da auch Preußen angeben oder deutschland

A: Das ist und bleibt Ihre Endscheidung.


29.03.2017
Reißator
F: Meinen Perso habe ich selber entwertet an die Firma EWO im November 2016 gesendet.Keine Reaktion.Mein vorläufiger Reisepass ist am 08.02.2017 abgelaufen.Nach Art.5 Abs.1 Satz 2 EGBGB muß ich mich nicht mit über die juristische Person (NAME)ausweisen, da im Besitz der natürlichen Person (Familienname) mit Wohnsitz gemäß § 7 BGB in dem im EStA-Register angegeben Anschrift Staat Deutschland.Und die Rechtsstellung eines Deutschen geht der juristischen Person, da nur als Deutscher behandelt und gemäß § 2 BMG der Wohnhaft unterliegend vor.Ich wollte mal Wissen wie die Erfahrung mit den Behörden sind, zwecks der Ausweisung über die natürliche Person.Ich habe nur die natürliche Person dabei wenn ich unterwegs bin.

A: Also bisher hat der GS bei mir gereicht. Es liegt aber auch an der Argumentation. Allerdings nehme ich selten eine Person mit. Die verleitet die Wortmarke immer nur zur Personenstandsfälschung.


27.03.2017
S.
F: Wie kann ich herausfinden ob Bundesland Bremen als Firma angemeldet ist? Was gebe ich bei UPIK bei Postleitzahl an?

A: Freien Hansestadt Bremen


27.03.2017
Silvia
F: Hallo, ich habe gerade per Zufall gesehen das wir einen neuen Bürgermeister(Geschäftsführer) haben. Muß ich Dem echt eine Kopie meiner Willenserklärung zusenden? Ich hatte schon bei dem Letzteren meine Willenserklärung hingeschickt. Vorteile in irgendwelcher Hinsicht hatte ich dadurch nicht. Ist das noch aktuell wichtig?(Hab den Gelben Schein seit 2014)

A: Willenserklärung ist veraltet.


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