F: Mein Grossvater ist 1885 in
Bayern geboren.
Hatte Er eine bayerische und
Eine deutsche Staatsangehoerigkeit ?
A: Königreich Bayern natürlich!!! Die deutsche Staatsangehörigkeit hieß zu dem Zeitpunkt unmittelbare Reichsangehörigkeit(Kolonieangehörigkeit). Sie wurde erst durch eine Verordnung von AH zur deutschen Staatsangehörigkeit umbenannt.
F: Guten Tag, ich habe den Antrag ausgefüllt und mit beglaubigten Dokumenten versandfertig. Können Sie mir bei der Beantwortung zweier Fragen helfen?:
Frage 1: Antrag FK (für Kinder bis 16 Jahre) Meine beiden Kinder sind vor der Heirat mit meiner Frau geboren. Muss meine Frau die beiden Kinder in ihren Antrag mit "übernehmen"?
Frage 2: Welche Empfehlung geben Sie, den Antrag persönlich oder per Post (mit Rückschein) abzugeben? (Märkischer Kreis)
A: Die Kinder benötigen Ihren eigenen Antrag. Wenn Sie die Vaterschaft anerkannt haben, geht es über Ihre Linie. Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung finden Sie unter Erprobtes.
F: Ich bin ein eheliches Kind. Also ist die Linie des Vaters entscheidend. Nun ist es so, dass die Familie väterlicherseits bereits im 18. Jahrhundert das deutsche Gebiet verlassen und sich im Raum Polen/ Galizien angesiedelt hat.Sowohl mein Vater als auch mein Großvater sind im Königreich Polen geboren und im 2. Weltkrieg zurück nach Deutschland vertrieben worden.Mütterlicherseits gibt es keine Probleme.Kann ich versuchen die Staatsangehörigkeit nach RuStAG zu bekommen, denn wäre ich ein uneheliches Kind, würde es ja auch nach der Muttergehen?
A: Ja, aber nur über die Väterliche Linie. Die Zeit für Bequemlichkeit ist vorbei. Wenn das Universum es möchte das Sie sich mit Ihren Ahnen auseinander setzen, dann sollten Sie das auch tun und nicht wieder den Weg des geringsten Wiederstands gehen.
F: Hallo,
ich bin unehelich zur Welt gekommen (Vaterschaft anerkannt).Desweiteren bin ich geschieden, trage aber noch den Namen meines damaligen Ehemannes. Spielt das irgendeine Rolle für die Ableitung?
Vielen Dank
A: Nein, es bleibt bei der Väterlichen Linie.
F: Ok, über den Vater dann…
Rückfrage:
Bis zu WELCHEM Zeitraum kann man in solchen Fällen noch über den Vater gehen? 6 Monate, 1 Jahr, 2 Jahre?
A: 301 Tag oder auch Vaterschaftsanerkenntnis.
F: Seit gegrüsst. Da ich keinen Kontakt zu meinem Vater je hatte habe ich im moment nur das Stammbuch meiner mütterlichen Seite. Würde das ausreichen?
Danke
A: Nein, schreiben Sie die Geburtsstandesämter Ihrer Vorfahren an.
F: Ich möchte jetzt bald in Berlin meinen FA einreichen. Ich wurde zwar unehelich inkarniert, meine leiblichen Eltern heirateten aber 3-4 Monate nach meiner Niederkunft.
Daher hätte ich gern gewußt, ob es über die Mutter oder dann doch über den Vater geht oder hat man dann sogar die Wahl???? Frohes Neues!
F: Mein Vater ist Engländer- meine Mama war deutsche, ich bin 1968 ehrlich geboren habe ich über meine Mutter Anspruch auf den gelben Schein? 2018 bin ich auf Antrag eingebürgert worden. Nicht aufgrund der deutschen Mutter...
A: Sie haben durch Ihre Einbürgerung schon die deutsche Staatsangehörigkeit(unmittelbare Reichsangehörigkeit, Kolonieangehörigkeit) im Besitz. Mehr können Sie nicht erreichen. Einen Gebietsstand eines Bundesstaates werden Sie nicht erreichen.
F: F: Hallo, der SB schrieb: .. "dem Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigenausweises wird stattgegeben." Im Betr.-Feld stand aber "Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit". Im pers. Gespräch bei Abgabe des Antrags sagte er, dass er aber nicht nach RuStAG (Stand 1913) ausstellen könne. Ich kann aber lückenlos bis 1883 ableiten. Die Gebühr von 25 € habe ich daher (noch) nicht bezahlt. Was rettet mir mein RuStAG 1913? Ich kann innerhalb 1 Monats Widerspruch einlegen.(TS3 GS Server funktioniert auf meinem PC nicht)Vielen Dank für eine Antwort. MfG
A: Die SB fangen immer in der in der geltenden Gesetzgebung an und kommen darüber in die gültige Gesetzgebung. Das ist die normale Prozedur. Auch wenn der SB darüber nicht Informiert ist. Also alles im grünen Bereich. Die Ableitung kann man erst nach Ausstellung Prüfen und gegebenenfalls gegensteuern.
01.01.2019
Bernd Jugendheimer
F: Bei einer von mir beabsichtigten Feststellung der Staatsangehörigkeit wird sich
heraustellen, dass mein Großvater väterlichseits 1910 in Tscherwenka im Kaiserreich
Österreich-Ungarn geboren ist. Mein Großvater mütterlicherseits ist 1902 im
Deutschen Reich geboren. Welche Staatsangehörigkeit kann ich nun beantragen?
Ich bedanke mich schon jetzt für eine rechtskonforme Antwort.
A: Österreicher sind auch Deutsche! Damit sollte die Staatsangehörigkeit und die Linie klar sein.
F: Werte Mitstreiter,
was sich jedoch in allen Handlungsempfehlungen und Vorgaben zum Erlangen des "Gelben Scheins" nicht erschließt ist die Frage, ob ich den Nachweis, dass ich Deutscher durch Abstammung von einem Verwandten (der vor besagtem Datum im Deutschen Reich geboren wurde) bin, von nur einer Linie (sprich hier meinem Vater und dessen Vater und dessen Vater etc.) erbringen muss, oder ob ich den selben Beweis auch von der Linie meiner Mutter (und deren Vater .....etc.) beibringen muss, oder ob dieser bei vollumfänglichem Nachweis durch alle notwendigen Urkunden/Unterlagen von nur einer Linie (mein Vater oder Mutter) ausreicht.
Ganz konkreter Hintergrund: von der Linie meiner Mutter sind die Unterlagen zur Abstammung recht einfach zu erbringen, da alles noch vorhanden ist. Die Linie meines Vater stammt ursprünglich aus Ostpreußen, im Zuge der Kriegshandlungen im WW2 sind die dort zuständigen Kirchenunterlagen in Rauch aufgegangen, dies habe ich schon soweit in Erfahrung bringen können. Daher kann ich für diese Linie keine Heiratsurkunden, sondern maximal nur eine Taufurkunde meines Urgroßvaters mit Geburtsjahr 1886 beibringen, die auch schon über das ZA der evangelischen Kirche in Berlin besorgt habe.
Ich danke im Voraus für Ihre Antwort und Mühen.
A: RuStAG § 4 [1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.
20.12.2018
MichaelHartmann22
F: Eure Internetseite finde ich toll. Meine Frage ist wie ich weiter ableiten muss, wenn mein Opa am 4.02.1014 unehelich geboren ist, seine Mutter, also meine Ur-Oma den Erzeuger erst im November 1917 geheiratet, und das Kind als seins anerkannt hat.
Reicht es nicht auch, wenn mein Opa vor dem im letzten freien und nicht unter Kriegsrecht stehenden Stande von 27.07.1914 geboren wurde, um die Abstammung nachzuweisen oder muss ich meine Abstammung unbedingt von vor 1914 nachweisen?
Vielen Dank und herzliche Grüße an die Menschen, die sich hier mit dem Thema geschäftigen.
A: Nein, Sie brauchen nicht weiter zurück. Antrag Einreichen Zack Zack!!! LOL
F: Moin Moin GS-Team.
Ich habe meinen Antrag soweit ausgefüllt, bin mir jedoch in einem Punkt unschlüssig.
Betreffender Punkt ist der des Staates bei den Nummern 1.6/1.7, 1.11 und 5.1 des BVA Antrags, der Leute die nach 1914 geboren wurden. Auf der Seite chemtrail.de, wenn man fast bis nach unten scrollt, findet man ebenfalls eine Hilfe die die obrigen Punkte wie folgt enthält: Deutschland (Bundesstaat). Nur bei dem Vorfahr, der vor 1914 geboren wurde, wird allein der Bundesstaat eingetragen. Weiter heißt es, dass man den Bundesstaat in Klammern auch weglassen kann. Eine Erklärung, warum die Weiber und Männer dass so eintragen fand ich bisher leider nicht. Möglicherweise könnt ihr mich ein wenig schlauer machen. Besten Dank und Grüße
A: Wir bemängeln schon seit längeren die Ausfüllhilfe von Matthias Weidner. In der Ausfüllhilfe Anlage V Urgroßvater ist das Ende der Abstammung beschrieben. Sie sollten auch zwischen runden und eckigen Klammern unterscheiden. Nur die eckigen Klammern betreffen die 4 ecken Regel.
F: Hallo, ich bin vor kurzem auf den GS gestoßen und habe vor ihn auch zu beantragen. Zurzeit versuche ich mich ausführlich auf dieser Seite zu informieren und vorzubereiten. Ich hätte eine Frage bezüglich der Ableitung. Bin 1991, unehelich geboren. Habe aber eine Vaterschaftsanerkennung, müsste also über meinen Vater ableiten, wenn ich das richtig verstanden habe. Mein Vater selbst ist 1943 geboren und auf der Urkunde der Vaterschafstanerkennung, ist seine Nationalität mit "deutsch" vermerkt. Ich habe aber keine Geburtsurkunde von ihm. Müsste ich jetzt im Standesamt seines Geburtsortes eine Anfrage stellen, um diese zu erhalten? Und desweiteren, ich müsste ja dann noch weiter zurückgehen, und im nächsten Schritt eine Geburtsurkunde seines Vaters besorgen, um gegebenfalls bis 1913 den Nachweis zu erbirngen oder? Viele Grüße
A: Das haben Sie genau richtig verstanden. Die Daten Ihres Großvaters finden Sie auf der Geburtsurkunde ihres Vaters. So geht es immer Schritt für Schritt zurück.
F: Guten Tag alle miteinander!
Meine Eltern waren zum Zeitpunkt meiner Geburt bereits verheiratet. Allerdings stammen mein Vater sowie seine Vorfahren nicht aus dem Deutschen Reich. Über meine Mutter kann ich jedoch dahingehend bis vor 1914 ableiten. Gibt es für mich ein Schlupfloch oder kann ich mich dementsprechend gar nicht auf den Besitz der Staatsangehörigkeit des Bundesstaates Preußen (Schlesien) berufen?
Vielen Dank!
F: Habe ich da was falsch gelesen oder ist das richtig
Wenn meine Vorfahren aus Preußen kommen und meine Mutter und ich in jena geboren.
Bin ich da Preußen und wie soll ich das auf denn Andrang schreiben
Da ich ja in jena Thüringen geboren bin?
A: Ableitung geht über den Vater. Sie haben die Staatsangehörigkeit des Vorfahren der vor 1914 geboren wurde. Hilfe zum Antrag gibt die Ausfüllhilfe auf der Seite.
F: Hallo.
Ich versuche gerade meinen Stammbaum bis vor 1914 zu vervollständigen.
Leider komme ich nicht weiter, als bis zur Sterbeurkunde meines Großvaters.
Dieser wurde 1924 in Merkelsdorf, Krs. Braunau geboren.
Ich kenne leider meinen uhrgroßvater nicht und muß benötige daher
die Geburtsurkunde meines Großvaters.
habe selbst über Google nichts gefunden.
Bin leider auch der örtlichen Sprache nicht mächtig.
Wie bekomme ich Kontakt zur örtlichen Verwaltung?
Evtl. hatte da mal jemand kontakt von euch?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß, Sven.
A: https://de.wikipedia.org/wiki/Zdo%C5%88ov
http://www.braunau-sudetenland.de/braunau/staedte/merkel.htm
F: Da die Person nicht die „deutsche Staatsangehörigkeit“ sondern die Bundesstaatenangehörigkeit erworben hat: In bezug auf die Verwaltungsvorschriften (StAUrkVwV) vom 18. Juni 1975 ist der Eintrag „die deutsche Staatsangehörigkeit“ auf der Urkunde inkorrekt. Hätte hier infolge der erbrachten Nachweise zumindest die Urkunde über die Rechtsstellung als Deutscher ausgestellt werden müssen?
Nummer 1.4 dieser Verwaltungsvorschrift weist darauf hin, dass ein Staatsangehörigkeitsausweis auf Antrag ausgestellt werden kann, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist und ein Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher ausgestellt werden kann, wenn der Besitz der Deutscheneigenschaft nachgewiesen ist. Letzteres wurde doch zu meiner Person entsprechend nachgewiesen.
A: Bitte nochmal den Eintrag auf der Urkunde genau lesen! Dort steht nicht von die deutsche Staatsangehörigkeit. Besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit steht nur auf der Einbürgerungsurkunde der Republik des Bundes.
F: Wollte einen Termin im Ausländeramt HL vereinbaren, die Sachbearbeiterin will sich mit mir nicht unterhalten, außerdem muss ich eine schlüssige Begründung angeben, sonst wird der Antrag nicht bearbeitet. Habe jetzt Brief und Anträge fertig und finde keine Bearbeitungsdauer, die
diesen Herrschaften einzuräumen ist. Eine Ungeheurlichkeit was in diesem sog. Rechtsstaat abläuft - ich würde gerne Verbündete kennenlernen.
18.11.2018
Harald Afalter
F: Hallo
meine Eltern sind alle im ausland (Slowakei und Rumänien) geboren und wurden erst 1940 als rassisch wertvolle Familien ins Altreich aufgenommen und eingebürgert. Das bedeutet ja Nachweis der Bundesstaalichen Angehörigkeit fällt aus weil z.B meine Oma als Rosa Hartmann 1898 in Sendriceni Rumänien geboren wurde und mein Opa Georg Afalter 1865 in Corlateni Rumänien.
Leider konnte ich bis jetzt nicht herausfinden wie ich prüfen kann wo ich die Daten finde von wo im Reich Sie ursprünglich stammten. Welchen Gelben kann ich beantragen nur den nach STAG?
A: Gebietsstand 1937 sollte möglich sein.
F: Hallo,
ich kann nur bis zu meinem Großvater väterlicherseits bis 1919 mit Urkunden nachweisen, der Nachweis für meinen Urgroßvater väterlicherseits ist nicht machbar/keine Geburtsdaten oder Heiratsdaten (habe nur den Namen) vom Urgroßvater vorhanden und demzufolge gibt keine Stelle Auskunft.
Mütterlichrseits kann ich bis 1906 nachweisen auf der weiblichen Ahnenseite
Nun meine Frage: kann ich auch über die Mutterlinie/Oma und Uroma gehen?
Meine Eltern waren zum Zeitpunkt meiner Geburt verheiratet und auch alle Großeltern und Urgroßeltern waren verheiratet, als sie Kinder bekamen.
Da es immer heißt, bei ehelichen Kindern über die Vaterlinie zu gehen, dies aber bei mir nur bis 1919 urkundlich geht und demzufolge ich nach Stag 1934 abgeleitet wäre, wäre es doch sinnvoller über die Mutterlinie zu gehen (wenn das möglich ist) und ich dann nach Abstammung im Rechtskreis 1913 landen würde.
Ist das möglich, hat jemand damit Erfahrung? Oder soll ich bis 1919 nachweisen und besser als gar keinen „gelben Schein“ zu haben? Danke im voraus.
A: Nein das können Sie nicht. Ich weiß auch nicht, warum wir diese Frage in den verschiedensten Konstellationen immer wieder beantworten müssen. Beschäftigen Sie sich mehr mit Ihrem Großvater. Da sollten Sie die benötigten Informationen zum Urgroßvater finden.
F: Guten Abend und vielen Dank für die letzte Antwort.
F: Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe muß ich in Anlage V Punkt 3.8 und 4.3, für meinen Großvater der 1908 geboren ist, auch Abstammung gemäß § 4 Abs. 1 RuStaG Stand 1913, eintragen?
A: Auf der Seite gibt es eine Ausfüllhilfe.
F: Hallo!
Mein Vater und Großvater sind im Kgr. Preußen geboren, ich im Kgr. Bayer. Auf der Landkarte von 1913 ist das Kgr. Bayer farblich anderst. Hat es für das Kgr. Bayern andere Gesetze gegeben, oder kann ich dies so in den Antrag F schreiben?
A: Das sollten Sie genau so in den Antrag schreiben.
F: Hallo, ich bin als uneheliches Kind geboren worden. Mein Veater hat 1 Jahr spaeter meine Mutter geheirat und die Vaterschaft anerkannt (Legitimation). Bis jetzt dachte ich ich muesste ueber die muetterliche Linie ableiten und habe auch alle Unterlagen zusammen bis vor 1913. Jetzt habe ich gelesen, dass wenn der Vater die Vaterschaft anerkennt, ich dann uber ihn bis vor 1913 ableiten muss, nur sind keinerlei Unterlagen mehr vorhanden noch zu finden. Kann ich in diesem Fall auch ueber die Muetterliche Linie ableiten ?
A: Nein, Sie können die Ableitung nicht frei wählen.
F: Was ist ein beglaubigter Stammbaum,mein Vater war Sudetendeutscher reichen auch die Sterbeurkunden von meinem Vater und dessen Vater
A: Ein beglaubigter Stammbaum sagt uns auch nichts, Aber eine SterbeURKUNDE ist eine URKUNDE. Das reicht zur Glaubhaftmachung vollkommen aus.