F: Mein Großvater ist Österreicher ,die Geburtsurkunde habe ich dazu auch wär seine Mutter ist. Name und Geburtsdatum steht von ihr auch auf der Geburtsurkunde von mein Großvater ,reicht das zum beantragen oder brauche ich von ihr selber auch die Geburtsurkunde und wo kann ich die denn herbekommen ??
F: Reicht es aus die Urkunden Väterlicher seits (Großeltern und Urgroßeltern) bis zu dem Stichtag 01.01.1914 erbringen??
F: Hallo , ich möchte auch den gelben Schein beantragen ,dazu habe ich paar Fragen .Muss ich die Originale dafür einreichen (Geburtsurkunde ,Eheurkunde usw. )??Oder reicht eine Alichtung ?? Dann soll ich nach Ausagen der Frau auf den Meldeamt ein Grund angeben warum ich diesen Schein haben möchte ??Bin dazu verpflichtet diesen anzugeben ,und wenn ja was für ein Grund sollte man da angeben ??
A: Die Kopien reichen zu einreichen. Originale können bei Abholung vorgezeigt werden, wenn der bedarf besteht. Nein Sie sind nicht verpflichtet einen Grund anzugeben. Das vorgeschobene Sachentscheidungsinteresse ist Willkür und verstößt gegen geltendes Recht
F: Hallo noch mal, muss ich angeben, seit wann mein Vater aus der damaligen DDR rüber gekommen ist? Eheschließung der Eltern war 30.08.1958. Wieder Danke für die Antwort. Ich will den Eltern nicht zu viele Fragen stellen, dann muss ich auch nicht zu viel erklären????
F: Ich nochmal. Wenn ich für meine Person die deutsche Staatsangehörigkeit nach RuStAG bestätigen lasse, was geschieht rein rechtlich mit meiner Frau?
Leider arbeitet Sie für ‚die‘. Sie ist Soldat auf Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Markus
A: Mit Ihrer Frau passiert nichts. Sie muss ihren Antrag alleine stellen.
F: Hallo, mein Großvater ist 1889 geb., ich habe von ihm die Sterbeurkunde. Kann ich die Abstammung Mütterlich oder Väterlich bei ihm frei lassen?, da ich nicht weiß, ob seine Eltern Verheiratet waren?, wovon ich aber ausgehe. Vielen Dank für die Antwort ????
A: Der Großvater geb 1889 leitet nicht ab. Er ist der Ausgangspunkt und hat seine Staatsangehörigkeit nicht geerbt.
F: Vielen dank,
von meinem Großeltern habe ich keine Urkunden "nur" mündliche aussagen und die Standesämter von deren Geburtsstätten anzuschreiben da mein Großvater aus Ost-preußen und meine Großmutter aus Pommern stammen was nun Polen ist ....
Die Urkunden meiner Eltern habe ich leider auch nicht aber die sollte ich von den Standesämtern beantragen können.
Viele Grüße
Dirk
A: Dann sollten Sie anfangen die Unterlagen zusammen zu suchen. Anträge in deutsch – polnisch und deutsch – russisch gibt es unter Herunterladen.
F: Ahnenforschungshilfe,
wer kann mir helfen meinen Stammbaum zurückzuverfolgen ich komme leider nur bis zu meinen Großeltern, leider sind alle die von meinen Urgroßeltern wussten bereits verstorben.
Viele Grüße
Dirk
A: Wenn Sie die notwendigen Urkunden der Großeltern besorgen, finden Sie die benötigten Daten der Urgroßeltern.
F: Liebe Landsleute, wie verhält es sich, wenn die Vorfahren aus der Freien Hansestadt Bremen stammen. Die sind ja dann keinem Königreich etc. zuzuordnen. Was trage ich da in den Antrag vom BVA ein? Vielen Dank
A: Das verhält sich genau so wie in bei allen anderen Bundesstaaten. Einfach in den Antrag Ihren Bundesstaat eintragen.
F: Hallo,
ich habe einen beglaubigten Nachweis meiner Herkunft bis 1910. Jetzt möchte ich die Anträge "RICHTIG" ausfüllen. Können Sie meine Unterlagen vor dem einreichen prüfen?
Vielen Dank
A: Nein, aber eine Ausfüllhilfe finden Sie auf der Seite.
F: Hallo, ich habe bei meiner Anlage F für meinen Geburtsstaat Thüringen eingetragen. Damals kannte ich das Städteverzeichnis noch nicht und wusste leider auch nichts vom Fürstentum Reuss ältere Linie. Mir wurde aber von Köln bestätigt; erworben durch: Geburt Abstammung). § 4 Abs.1 (Ru)StAG
Unter Entscheidung steht: Feststellung positive Entscheidung
A: Da hatten Sie Glück und einen guten SB. Also alles im grünen Bereich.
F: Vielen Dank für die schnelle Antwort. Brauche ich auch eine Kopie MEINES vorläufigen Reisepasses oder brauche ich die bei der Beantragung für meinen Sohn nicht? Dieser läuft nämlich in ein paar Wochen ab und dann müsste ich mich beeilen.
A: Ein Ausweis der jur. Person hat bei der Antragstellung der nat. Person nichts zu suchen.
F: Hallo, ich möchte gerne für unseren Sohn (7 Monate) einen gelben Schein beantragen. Die Urkunden (Geburts- und Heiratsurkunden) sowie die Anträge mit Anlagen sind mir klar (habe den GS schon beantragt und bekommen). Was unterscheidet den Antrag für unseren Sohn zu meinem Antrag? Welche Dokumente muss ich dazu einreichen? Vielen Dank und viele Grüße Max
A: Die Möglichkeit der Unterschriften für die Erziehungsberechtigten. Dazu gehören die selben Dokumente wie bei Ihnen.
F: Ein Freund von mir hat vom selben SB wie ich von [Amts]wegen aufgrund Adoption den GS bekommen.
Hier wurde nicht nach RuStAG abgeleitet, es wurde das [behörden-] intere Formular verwendet, da die Unterlagen "nur" bis zu seinem 1937 geborenen Vater benötigt wurden. Nun ist sein Vor- und Familiename wie folgt geschrieben: Max M u s t e r m a n n.
Was soll das nun sein? Macht es Sinn, dass er die EStA-Register-Selbstauskunft stellt?
Wenn diese Auskunft negativ wäre - wovon auszugehen ist - wäre dann die vorliegende Schreibweise nach der gemachten Ableitung nicht Täuschung im Rechtsverkehr?
A: Die Schreibweise des Familiennamen ist in Ordnung. Selbstverständlich kann man nur mehr mit der ESTA Auskunft sagen. Sollte kein Eintrag vorhanden sein, ist der SB zur Nachbesserung Aufzufordern.
F: Guten Tag,
über meine Mutter kann ich die deutschen Vorfahren angeben, mein Vater ist Pole. Ich habe meine polnische Staatsbürgerschaft "gekündigt".
Gibt es inzwischen die Möglichkeit des Nachweises über die Mutter? Stand 14.7.2015 ging es wohl nicht.
Danke
A: Die gültigen Gesetze haben sich im Gegensatz zu den geltenden Gesetzen in den letzten 104 Jahren nicht geändert. Und so wie das momentan aussieht wird das auch in den nächsten Jahren nicht passieren. Vielleicht vergleichen Sie auch mal den Gebietsstand von 1913 mal mit dem Geburtsgebiet Ihres Vaters. Es könnte ja durchaus sein das Sie schon 3 Jahre verschenkt haben.
F: Hallo,
mein Vater ist 1935 in Königsberg geboren. Mir ist es nicht möglich die väterliche Linie nachzuweisen. Mütterlicher Seitz habe ich Urkunden bis 1887 zurück. Würde das ausreichen? Ich bin 1959 geboren.
A: Dann wenden Sie sich an das Standesamt vor Ort. Anträge finden Sie unter Herunterladen. Ableitung über die Mutter bei ehelichen Vorfahren ist keine alternative.
F: Hallo zusammen,
Ich habe ein paar durcheinander gewürfelte Fragen, da ich noch in der Phase der Beschaffung der Urkunden bin, den Antrag aber schnellstmöglich stellen möchte, möchte ich das meiste vorab geklärt haben ;
Frage 1 - Mein Urgroßvater ist 1901 geboren worden, sollte ich im Antrag für den GS, in der Anlage die sich auf Ihn bezieht den Punkt 3 (Erwerb durch) bei "Sonstiges" mit RuStAG begründen oder wie bei der Ausfüllhilfe leer lassen, da er ja ohnehin Deutscher ist/war?
Frage 2 - Wenn nach der Geburt eines Familienmitgliedes Geheiratet wurde und auf der Geburtsurkunde der Vater mit aufgezählt,sprich die Vaterschaft anerkannt wurde, kann ich IMMER vom Vater ableiten ja?
Danke schon mal im Voraus und immer weiter so!
A:
Die Ausfüllhilfe ist dort doch eindeutig. Die Ausfüllhilfe zeigt ja wie man mit dem letzten Vorfahren in der Reihe umgeht. Die Vaterschaftsanerkennung ist die Legitimation.
F: Hallo zusammen, mich würde interessieren ob die Anträge FK Auswirkungen auf den Eintrag im EStA Register haben. Sprich: sind meine Kinder, obwohl diese keinen eigenen Staatsangehörigskeitsausweis besitzen, durch meinen GS auch dort mit eingetragen. Die Anträge FK lagen bei meinen Antrag selbstverständlich bei. Habe bisher auf diese Frage leider nirgendwo Auskunft bekommen können. Danke im voraus
A: Wie kommen Sie darauf, dass Ihre Kinder keine Staatsangehörigkeit haben? Die haben Ihre genauso geerbt wie Sie. Natürlich müssen die Kinder auch die Feststellung durchlaufen. Da das schon passiert ist, brauchen Sie ja nur mal eine ESTA Abfrage machen.
F: Hallo,
ich habe seit einem Jahr den gelbern Schein, richtig abgeleitet nach Bundesstaat.
Im ESTA Register steht nach „Abstammung“
Also nachgewiesener Deutscher nach RuStAG 1913 §4 Abs. 1
Nun bin ich auch seit einem Jahr hier in Deutschland mit einer Thailänderin verheiratet, die immer nur einen „Aufenthaltstitel“ bekommt ohne bleibe Recht!
Obwohl es ein gemeinsames Kind mit deutschen Pass gibt und die Lady auch einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht (seit vielen Jahren)
Nun wurde mir gesagt, ich sei als RuStAG Deutscher bereits verheiratet!
Deine Frau ist durch die Heirat „Deutsche“ geworden. Das gilt wenn man Bundesstaatsangehöriger ist
und seine Vorfahren bis vor 1914 nachweisen kann. Im RuStAG geht es immer nach dem Mann. Damals
Waren die Frauen noch nicht gleichberechtigt. Das kam erst 1957 !
§ 3
Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird erworben
1. durch Geburt (§ 4),
2. durch Legitimation (§ 5),
3. durch Eheschließung (§ 6),
4. für einen Deutschen durch Aufnahme (§§ 7, 14, 16),
5. für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16).
Nur, das scheint die Behörde im Landratsamt nicht zu interessieren, die beziehen sich auf das STAG und da gibt es den § 3, Abs. 3 (durch Eheschließung) nicht.
Auf was kann ich mich beziehen, was kann ich denen vorlegen, was muss ich beweisen, wie soll ich vorgehen!
Danke für hinweise und Anregungen
A: Das ist für die Bundesstaaten vollkommen richtig. Nur für die Republik des Bundes nicht. Hier musste sie aus eigener Kraft aus dem StAG in das RuStAG kommen. Es ist also eine Frage der Zeit bis sich das Regelt. Den die Republik des Bundes befindet sich schon in der Abwicklung.
F: FA gleich an Senatsverwaltung?
Hier in Berlin meinte die SB letztens bei Antragsabgabe eines Mitstreiters, daß die nur die Unterlagen prüfen und diese dann zur Entscheidung /Ausstellung an den Senat schicken.
Ich habe den GS, möchte aber meine Schwester bei mir in meiner Wohnung über eine Wohnungsgeberbescheinigung temporär anmelden. Sie hat exakt die GLEICHEN Vorfahren, die Prüfung seitens der Bezirksämter wäre nachweislich unnötig. Wie ist euer Wissenstand und Empfehlung – könnte sie ihren FA auch direkt an den Senat schicken mit dem Verweis meiner Urkunde - auch um Zeit zu sparen?
Bitte hier schriftlich und nicht auf den TS verweisen!
Herzlichen Dank!
A: Nein, die haben ihre Wege.
F: Wenn ich am Ende den GS bekomme, wie stellt das meine Nachkommen rechtlich. Berufen sich meine Kinder auf meinen GS und müssen neu beantragen, oder bekommen sie den Status automatisch?
A: Die Kopien der Urkunden sollten sie auf jeden Fall dem Atrag bei tun. Sicher ist sicher!!!
F: Danke für die Info.
Was für Info brauchen Sie denn zusätzlich?
LG Marc
F: Hallo,
habe meinen Stag-Ausweis ohne Probleme bekommen, abgeleitet mütterlicherseits im Kgr. Bayern bis 1898, Geburtsurkunden wurden alle dem Antrag beigelegt. Ich bekam nach ca 2 Wochen einen Brief von der Stadtverwaltung mit dem Betreff "Einbürgerung in den deutschen Staatsverband" welcher mir mitteilte, dass mein GS zur Abholung bereit stehen würde und, dass ich einen Perso + 25 EUR mitbringen soll.
Die Sachbearbeiterin auf der Einbürgerungsbehörde sagte sogar noch zu mir "Bei Ihnen war es ja eindeutig und problemlos". Sie glich den Perso nur mit dem Namen ab, machte keine Kopie und verlangte auch keine.
Name auf Stag-Ausweis: Max M u s t e r m a n n. SB fragte mich ob ich mit der Schreibweise einverstanden wäre, was ich bejate.
Auf meinem ESTA Auszug ist das Feld erworben durch allerdings leer.
Name auf ESTA Auszug: Max Mustermann
Wurde ich jetzt etwa nicht nach RuStag abgeleitet?
A: Das sind zu wenige Informationen um das beurteilen zu können.
F: mein sohn ist noch vor der eheschliessung geboren kann er ueber mich dem vater ableiten?
A: Wenn Sie die Vaterschaft anerkannt haben geht es über Sie.
F: Hallo liebe gsler
Mein leiblicher Bruder will sich den gs auch ausstellen lassen da ich ihn ja schon besitze sollte eine beglaubigte kopie davon und ein nachweis dass wir wir den gleichen Vater haben reichen
A: Eine Kopie der Urkunden sollten Sie trotzdem dazu legen.