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Fragen und Antworten

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14.05.2017
Mina
F: Danke für die Antwort. Aber ich muß noch weiterfragen: Schwannberg, gehörte damals zum Deutschen Bund und von diesem wurde der nördliche Teil und später auch der südliche Teil ins deutsche Kaiserreich überführt, aber Schwannberg / Kokaschitz gehörte zum österreichischen Kaiserreich (Westböhmen - Sudentenland) das sich vom deutschen Bund abtrennte und somit kein Bundesstaat vom deutschen Kaiserreich war. Deshalb meine Frage - was schreibe ich bei 4.1, 4.2 und 4.3 Anlage V?

A: Im Sudentenland gab es noch Landsmannschaften diese gehörten zu Sachsen.

TS3 GS Server


14.05.2017
Theu1968
F: Reicht die Kopie einer Urkunde als Beweismittel für die Abstammung aus oder muß sie zumindest beglaubigt sein?

A: Die Kopie reicht.


14.05.2017
Falk
F: Hallo, Mein Urgroßvater wurde 1894 im Königreich Sachsen geboren. Müsste ich das unter Punkt 4 als weitere Staatsangehörigkeit eintragen.

A: Ja, halten Sie sich an die Ausfüllhilfe unter Praktisches.


13.05.2017
Mina
F: Hallo, ich habe mehrere Fragen. Mein Urgroßvater ist 1854 in Schwannberg/Kreis Eger, geboren. Damals Deutscher Bund. 1. Ist dann der Geburtsstaat Deutscher Bund? Großvater 1888 in Kokaschitz - Österreich-Ungarn ehelich geboren Vater 1922 ehelich in Ustrzyki Dolne, Polen geboren, aufgewachsen in Kokaschitz, vertrieben 1946. 2. Ableitung zum Urgroßvater - Deutscher Bund? 3. Was schreibe ich in 4.1, 4.2 und 4.3 Anlage V Freue mich über eine Antwort.

A: Der Deutsche Bund wurde in das Kaiserreich überführt. Alles andere ist irrelevant. Also ist es doch bei ihnen eindeutig!!!


12.05.2017
Maik
F: Hallo. Ich habe nur ein Stammbuch mütterlicherseits. (Linie Meiner Mutter deren Mutter usw. und dann alles was dazugehört) Kann ich damit was anfangen?

A: Wenn Sie Ehelich geboren sind nicht!


11.05.2017
Resi
F: Hallo, ich bin adoptiert und habe lediglich den Namen meiner leiblichen Mutter. Kann ich dennoch den GS beantragen?

A: Ja, über den Adoptivvater!!!


10.05.2017
Simon
F: Danke für die schnelle Antwort. Eine Frage habe ich noch. Wenn mein Cousin bei der Polnischen Armee Wehrdiens geleistet hat, ist das ein Problem für die legitimation eines Preußen (GS)? Was müsste er reinschreiben bzw noch beachten um es Wasserdicht zu haben?

A: Nein, in seinem Fall würde ich den Wehrdienst aussparen.


10.05.2017
Simon
F: Guten Tag, ich habe mal eine Frage. Ich habe meinen GS und bin auch BRD Mitglied ( Perso,Reisepass) Mein Cousin(gleiche Vorfahren die ich auch für den GS angegeben habe) ist Pole und kein BRD Mitglied. Kann er jetzt auch den GS beantragen mit dem Polnischem Perso und wenn ja dann beim Bundesverwaltungsamt oder in jeder Ausländerbehörde? Kann er die hier angegebenen Formulare ebenso benutzen? Danke

A: Der Perso hat bei der Beantragung nichts suchen. Ihr Cousin kann über die BVA gehen wenn er auch in Polen wohnt. Er muss denselben Antrag verwenden.


09.05.2017
Horst
F: Ich habe eine beglaubigte Geburtsurkunde von meinem Vater beim Standesamt besorgt, leider nur eine Kopie vom Stadtarchiv der Heiratsurkunde dessen Vaters (wer muss sie beglaubigen, bzw wer darf es?) muss ich jetzt nach Frankreich fahren um eine Geburtsurkunde von meinem OPA zu bekommen, da es sich um das sogenannte "Schwarzer Fleck" handelt. Algringen Elsass-Lothringen handelt und heute zu Frankreich gehört, aber in der Heiratsurkunde steht Nationalität "Preußen" Wenn in meinem Fall das Bundesverwaltungsamt Köln zuständig ist, bekomme ich dann auch ein neuen Ausweis?

A: Nein Sie können nicht zum BVA Sie haben keinen Wohnsitz im Ausland. Für Ihre jur. Person bleibt alles beim alten. Die Urkunden sollten eine Bestätigung des Standesamtes haben, mehr ist nicht nötig.


09.05.2017
Selig
F: Mein Opa wurde 1915 in Pommern geboren Väterlicher Seitz, GS möglich nach RuSTaG?

A: Ja, selbstverständlich!


07.05.2017
Moppel
F: Das habe ich schon. Es gibt bereits einen ESTA-Eintrag. Einfach mal den Antrag zum BVA schicken? :-)

A: Dann können Sie nur versuchen, die Abstammungsurkunden zur Akte zu bekommen.


07.05.2017
Moppel
F: Danke für die Antwort! Und welche Möglichkeit gäbe es da? Ich muss dazu noch sagen, daß ich den Empfang des Gelben Scheines nicht quittiert habe und auch kein Aktenzeichen darauf ist!

A: Fragen Sie bei der BVA ihr ESTA Register ab. Sollte dort kein Eintrag vorhanden sein, reichen Sie den Antrag einfach ein. Alles nach dem Motto Frech kommt weiter.


07.05.2017
Moppel
F: Hallo und großes Lob an das GS-Team für die unermüdliche Hilfe hier. Eine Frage hätte ich auch: Habe vor längerer Zeit den Gelben Schein durch Ersitzung erhalten. Meint Ihr es macht Sinn, bei der gleichen Behörde nochmals neu zu beantragen? Danke für Eure Antwort.

A: Nein, Sie können nur probieren die Abstammungsurkunden in die Akte zu bekommen.


06.05.2017
Heiko
F: Kann mir mal jemand erklären, warum man sich nicht mit seinem noch vorhandenen Personalausweis ausweisen soll? Im Moment der Antragstellung bin ich doch noch eine juristische Person und das zumindest auch solange bis die mir den Gelben Schein nach RUSTAG ausgestellt haben und ich mich dann bei der BRD abmelde.

A: Ausweisen können sie sich damit, es darf nur keine Kopie in die Akte. Der Antrag wird auch von der nat. Person(Familienname) gestellt und nicht von der jur. Person(Name). Somit hat eine Kopie des PA nichts in der Akte zu suchen. Manche SB fühlen sich genötigt nach der Kopie falsch abzuleiten.


05.05.2017
Ableitungsprocedere Abstammung
F: Kann ich den Gelben Schein beantragen? Die Abstammung geht ja immer nach dem Vater und wenn die Eltern nicht verheiratet waren, nach der Mutter. Meine Eltern sind aber jetzt geschieden. Frage: Gilt so dann auch, dass "geschieden" mit "unverheiratet" gleich zu setzen ist, und daraufhin die Ableitung der Abstammung nach der Mutter erfolgt? Nach wem geht nun die Abstammung? Nach dem Vater, oder nach der Mutter? Vielen Dank für Ihre Mühen.

A: Es geht immer um den Zeitpunkt der Geburt!


03.05.2017
Richard
F: Meine deutschen Vorfahren haben 230 Jahre im Ausland gelebt. Nach §3 RuStAG brauche ich die Geburtsurkunde des Vorfahren, welcher zuletzt in einem Bundesstaat geboren wurde. Dies wäre ca. 1740 und damals existierten noch keine Bundesstaaten. Ein weiteres Problem stellt die Tatsache da, dass man in dem Antrag zur Feststellung zur Staatsangehörigkeit bestenfalls Ur-Großvater angeben kann. Ich bräuchte das Ur- x 7 :(

A: Vielleicht finden Sie Unterlagen zur Volkszugehörigkeit.


01.05.2017
Richard
F: Ich wurde ehelich geboren, die Vorfahren meines Vaters sind ca. um 1750 aus dem deutschen Reich ausgewandert. Demnach müsste ich bis 1750 alle Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden aus Russland besorgen. Wie mache ich das? Kann ich vielleicht die Vorfahren meiner Mutter für den Antrag nutzen?

A: RuStAG 1913 §4 [1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.

Für die Urkunden aus RU liegt der Antrag im Bereich Herunterladen. Eventuell befinden sich Unterlagen in Akten der Verwaltung.


30.04.2017
thiot23
F: Mein Urgroßvater geboren 1910 im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (1815-1918). Dieses bezeichnete man/sich aber ab 1903 nur noch als Großherzogtum Sachsen, obgleich das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach ja trotzdem bis 1918 fortbestand. Ist für mich nun: A: Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (lt. Verfassung 1815), oder B: Großherzogtums Sachsen wie 1913 entscheidend? Vielen Dank und meine absolute Hochachtung.....

A: Es ist egal wie die sich bezeichnet haben, einen Bundesstaat Großherzogtums Sachsen gibt es nicht. Die Bundesrepublik Deutschland bezeichnet sich ja auch als Deutschland und ist es nicht. Auch endete der Bundesstaat Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach nicht 1918, sondern ist bis heute existent.


26.04.2017
Max
F: Hallo, mein Vater, Opa und Urgroßvater sind im Königreich Sachsen geboren. Ich jedoch im Königreich Bayern. Beantrage ich die die in Bayern?

A: Ja, in Ihrer Gemeinde bzw. Ausländerbehörde.


26.04.2017
Pessimist
F: Nur kurz zur Frage von Vesemir, die Staatsangehörigkeit ist Königreich Sachsen. Bin selbst in Seifhennersdorf geboren.Varnsdorf ist der Nebenort.

A: Danke


26.04.2017
vesemir
F: Hallo, mein Vter ist 1935 in Varnsdorf geboren, welche Staatsangehörigkeit kann ich beantragen.

A: Vermutlich Königreich Sachsen. Recherchieren Sie zu welcher Landsmannschaft der Ort gehört.


26.04.2017
rondo
F: Meine Eltern sind 1916(Vater) und 1924 (Mutter) in Komotau und Marienbad geboren. 1973 wurde Lt . Familienbuch fur mich anlaesslich einer Eheschliessung bescheinigt, dass ich Staatsangeh., StAAusw. Der Stadt Augsburg vom 20. Juni 1973 bin Unterschrift der Standesbeamte. Habe ich da schon den gelben Schein und muss ihn nur abholen, von Rustag 1913 steht da aber nichts.

A: Sie werden genau wie alle einen Antrag stellen müssen. Aus 1973 dürfte es dazu keine Unterlagen mehr geben.


25.04.2017
Pimala
F: Unbewusster weise besitze ich seit 1991 die Staatsangehörigkeit im bundesstaat Sachsen und bestätigt durch Urkunde. Man hat mir einen perso damals ausgestellt. Esta habe ich seit 1991. 2003 habe ich geheiratet und unter Staatsangehörigkeit steht null. Ich bin bundesbeamter. Die Ehefrau eines deutschen erwirbt die Staatsangehörigkeit des Mannes da das rustag niemand ändern kann zumindest nicht legal und rechtskräftig sollte meine Ehefrau ebenfalls meine staatsangehörigkeit Sachsen ab 2003 erworben haben oder und wo lässt Mann das eintragen Liebe Grüße Pimala

A: Ja das hat sie! Eine Bestätigung wird und kann die BRvD aber nicht ausstellen. Dazu müsste Ihre Frau selber den Antrag stellen.


23.04.2017
wolle
F: Mein leiblicher Bruder besitzt den Gelben Schein. Genügt es, wenn ich nachweise, dass er mein Bruder ist um selbst den Schein zu erhalten. Schließlich hat er ja schon für sich alle Nachweise erbracht? Gruß wolle

A: Nein, das müssen Sie schon selber tun.


22.04.2017
Liberty Bell
F: Sorry nochmal aber Aufendhaltsbescheinigung gleich Meldebescheinigung was anderes gibts im Sucher des Bürgeramtes nicht.Odercbin ich be i der falschen Stelle damit?

A: Nein, die Aufenthaltsbescheinigung ist nicht gleich Meldebescheinigung, sonst würde sie Meldebescheinigung heißen.


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