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Fragen und Antworten

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22.04.2017
Liberty Bell
F: O.k.danke,kann mir zwar nicht vorstellen was für Unklarheiten,von meiner Geburt bis zum Alter von 2-3Jahren.Werde mich in dem Alter ja nicht auf Weltreise begeben haben.Habe im Antrag von Geburt bis jetzt Berlin,kann ich mich auch darauf berufen dem Antrag nichts mehr hinzuzufügen oder könnte das zu Komplikationen führen,denn eigendlich ist es ja eindeutig?

A: Das kann wegen fehlender Mitwirkung zur nicht Bearbeitung führen.


22.04.2017
Liberty Bell
F: Habe noch mal auf eurer Seite nachgeschaut,es heißt bei euch Meldebescheinigung.Der SB mochte eine Melderegisterauskunft,ist das ein Trick um Daten der jur.Person zu bekommen die auch bei der Kopie eines Persos vorliegen würden?

A: Nein und nach StAG auch in Ordnung. Aber eine Aufenthaltsbescheinigung ist besser.


22.04.2017
Liberty Bell
F: Hallo liebes GS Team,habe heute einen Brief vom SB bekommen in dem ich eine Melderegisterauskunft von meiner Geburt bis knapp 3 Jahre danach liefern soll. Laut eurer Seite stellt dies ja kein Problem da,wundern tut mich nur der Zeitraum.Vielleicht liege ich auch falsch,Hilfestellung von euch wäre ganz nett.

A: Anscheinend gibt es Unklarheiten in diesem Zeitraum. Besser ist natürlich eine Aufenthaltsbescheinigung.


20.04.2017
Katie
F: Hallo und danke vorab. :-D Ich habe die Sterbeurkunde meines Opas, der 1913 in India Jugoslawien geboren ist. (Heutiges Serbien) Er trug allerdings einen deutschen Namen und er soll nach Erzählungen Volksdeutscher gewesen sein. Was muss ich dann in die Anlage V eintragen, damit es beim Amt fehlerfrei durchgeht und ich den Lappen bekomme?

A: Der Antrag ist wahrheitsgemäß auszufüllen. Allerdings sollten Sie einen Nachweis über die Volkszugehörigkeit haben.


20.04.2017
Bert
F: Wenn ich den GS habe und meine Kinder nur einen Reisepass bekommen und keinen Perso bleiben meine Kinder dann natürliche Personen? Im übrigen warte ich schon 5 Monate auf eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde von meinen Großeltern. Nach Beschwerden scheint es jetzt weiter zugehen. Vielen Dank für Eure tolle Arbeit

A: Nein, selbst der Reisepass ist die jur. Person. Da werden Ihre Kinder wohl auch den GS brauchen.


20.04.2017
eberhard
F: Hallo ich benötige eine Geburtsurkunde meines Opas,er ist in Westreusen in Klein Neudorf geboren. An wen kann ich mich da wenden. Danke

A: Sie sollten sich an das Standesamt vor Ort wenden. Die Anträge in den passenden Sprachen finden Sie unter Herunterladen.


19.04.2017
Stephan
F: Danke für die schnelle Antwort. Ich kann mit der Aussage ich könne den "GS nur durch Eritzung erlangen". Können Sie mir bitte weitere Informationen dazu zusenden? Beantrage ich den GS dann auch über das normale Formular der BVA? Danke im voraus.

A: Schauen Sie in den Beitrag "Beispielhafte Zusammenstellung verschiedener Eintragungsvarianten von Auszügen aus dem Register EStA" unter Praktisches. Der GS durch Ersitzung ändert nichts an Ihrem derzeitigen Status.


19.04.2017
Attila Ugur
F: Hallo, meine Eltern kommen aus der Türkei und wurden 1988 eingebürgert. Ich habe daher kraft Abstammung die deutsche Staatsangehörigkeit/Staatsbürgerschaft. Wegen der vielen Fragen hier habe ich auch einen ESTA-Auszug beantragt u. darin wird meine deutsche Staatsbürgerschaft kraft Abstammung auch bestätigt. Wieso haben die Leute hier denn alle solche Probleme? Und gehen bis vor 1914 zurück?

A: Hier den Inhalt der gesamten Seite wiederzugeben macht keinen Sinn. Die Leute wollen zurück auf Staatlichen Boden und nicht in eine Firma. Sie sind in die Republik des Bundes(BRvD) eingebürgert. Die Bundesstaatenangehörigkeit können Sie nicht erreichen. Schauen Sie in den Beitrag "Beispielhafte Zusammenstellung verschiedener Eintragungsvarianten von Auszügen aus dem Register EStA" unter Praktisches.


19.04.2017
Stephan
F: Ich habe eine etwas kompliziertere Frage, in der Hoffnung, dass Sie mir weiter helfen können. Ich bin gebürtiger Niederländer. Mein Vater ist Niederländer gewesen. Seine Eltern und Großeltern ebenso. Meine Mutter ist Deutsche. Geb. 1941 in Danzig. Die Eltern und Großeltern meiner Mutter stammen ebenfalls aus Danzig. 1975 habe ich die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung bekommen (Blaue Urkunde). Meine Mutter hat sie damals für mich beantragt, da ich noch minderjährig war. Dies war möglich durch das RuStAÄndG 1974, Artikel 3, worin der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch die Abstammung auch von der Mutter möglich wurde. Das Gesetz beruft sich noch auf das RuStAG von 1913. Kann ich nun meine Abstammung auch über die mütterliche Seite zur Erlangung des gelben Scheines herleiten? Im ESTA-Register stehen sowohl bei Geburtsstaat und bei Anschrift Staat keine Angaben. Wenn ich den gelben Schein nicht beantragen kann, macht es Sinn die niederländische Saatsangehörigkeit wieder zu erlangen um der staatenlosigkeit zu entgehen? Danke schon mal im vorraus für die Antworten.

A: Die Abstammung über die Mutter gibt das RuStAG bei verheiraten nicht her. Ihre Feststellung ist auch schon Abgeschlossen. Sie sind in die Republik des Bundes(BRvD) eingebürgert worden. Den GS erhalten Sie nur durch Ersitzung. Schauen Sie in den Beitrag "Beispielhafte Zusammenstellung verschiedener Eintragungsvarianten von Auszügen aus dem Register EStA" unter Praktisches.


19.04.2017
Klaus Panschar
F: Guten Morgen, ich bin 1970 geboren, daher reicht für die Beantragung wohl die Rückverfolgung bis zu meinen Großeltern (vor 1914). Meine Eltern haben zwar geheiratet, aber erst NACH meiner Geburt. Muss ich jetzt die Abstammung über meine MUTTER und dann Grossvater (weil die Grosseltern schon verheiratet waren), oder "normal" über meinen Vater/Grossvater nachweisen???????? Vielen lieben Dank!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

A: Das sind zu wenige Informationen um die Frage beantworten zu können. Sollte Ihr Vater die Vaterschaft anerkannt haben, geht es über den Vater. Sollten Sie seinen Familiennamen tragen ist das schon ein Hinweis darauf. Sollte die Hochzeit innerhalb einer Frist von 301 Tagen nach der Geburt sein, gilt das gleiche.


19.04.2017
Kruppstahl
F: Beim Antrag meiner Kinder gibt es den Punkt 7 "Angaben zu Staatsangehörigkeitsverfahren von anderen Familienmitgliedern des Kindes" da schreibe ich meinen Vorgang rein. Soll/ muß ich eine Kopie meines Staatsangehörigkeitsausweises dazulegen? Es ist das gleiche Landratsamt. Dürfen problemlos Kopien angefertigt werden, oder muß man da auch vorsichtig sein, so wie beim Personalausweis. vielen Dank für Ihre Mühe. Freundliche Grüße

A: Ein Personalausweis hat grundsätzlich nichts in der Akte zu suchen. Der GS kann Problemlos als Kopie an den Antrag gehängt werden. Der dem Rest der Frage sollten Sie den SB befragen.


18.04.2017
Jascha
F: Hallo Zusammen, ich wurde damals von meinem Stiefvater Adoptiert, dieser heiratete vorher meine Leibliche Mutter. Muss ich nun den Nachweis über meinen Adoptiv Vater oder meines leiblichen Vaters erbringen? Oder kann ich es mir sogar aussuchen? Danke vorab!

A: Ihr Weg geht über den Adaptiv Vater.


12.04.2017
Hartmut
F: Ich bin in Sachsen geboren und da meine Vorfahren auch aus dem Sudetenland stammen und im der Kategorie Statusdeutsche die Antwort am 29.09.16 lautete: Antrag stellen wie in Ausfüllhilfe; meine Fragen: Punkt 3.8 in Formular F genauso übernehmen? In Anlage V Punkt 4.3 - Staatsangehörigkeit - Königreich Böhmen für Großvater und Tschechische Republik für Vater (Das wären die offiziellen Bezeichnungen der Staaten)? Ich habe das Gefühl, die Behörden werden da ins Kreiseln kommen. Danke für Eure Informationen.

A: Einige Landsmannschaften in Sudetenland gehörten zum Königreich Sachsen. Das sollten Sie den Geburts und Heiratsurkunden entnehmen können. Die Wahrscheinlichkeit das Sie Sachse sind liegt sehr hoch. Also nochmal in die Richtung Recherchieren.


12.04.2017
Ahmet Marcel
F: Entschuldigt bitte das erneute nachfragen. Hatte beteits die letzte Frage gestellt gehabt und hätte dazu gerne eine gewisse Erläuterung. Meine Eltern haben im Jahre 1990 geheiratet. Der Vater war türkischer Staatsbürger, die Mutter Staatenlos, da Personalausweis. Ich verstehe das RuStaG so, dass ich tatsächlich nicht die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen könnte, "hätte" meine Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit bereits vor meiner Geburt besessen (sie besitzt heute immer noch den Personalausweis, somit staatenlos). Die Frage lautet: Weshalb sollte die Ehe denn rechtlich geltend sein, wenn eine gedachte Sache mit einem Menschen heiratet? Sonst behandelt uns die Treuhandsverwaltung doch auch nie wie Menschen. Ich danke sehr für die vorherige Antwort und werde unter allen Umständen dennoch das Thema Mensch und Personen angehen. Allerdings möchte ich im Falle nur die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Bevor ich die türkische annehmen würde, sterbe ich lieber staatenlos.

A: 1. Nach RuStAG gibt es keine deutsche Staatsangehörigkeit.
2. Nach RuStAG erwarb Ihre Mutter bei Heirat die Staatsangehörigkeit des Mannes.
3. Menschen können nicht heiraten, dass können nur Personen. Genauer gesagt natürliche Personen. Dieses wird von der Verwaltung im Auftrag Öffentliche Ordnung erledigt.
4. Die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen sie nur mit Beantragung der Premium Sklaven Urkunde(Einbürgerung in die Republik des Bundes(BRvD)).


12.04.2017
Ahmet Marcel
F: Grüßt euch. Ich würde sehr gerne in den Rechtskreis von 1913 kommen. Mein Vater ist Türke (mittlerweile staatenlos, da Personalausweis). Bei der Eheschließung besaß er die türkische Staatsangehörigkeit. Meine Mutter ist Deutsche, deren Vorfahren aus der Bayrischen Pfalz (Königreich Bayern, Kreis Germersheim) stammen. Ich könnte den Ahnennachweis und alles notwendige erbringen. Meine Fragen hier: 1) Kann ich die Ehe meiner Eltern im Notfall für nichtig erklären, da eine "Sache" ja nicht mit einem Menschen heiraten kann um als uneheliches Kind den Staatsabgehörigenausweis zu bekommen? (Ich habe das RuStaG gelesen und ich denke dass es Sinn der Gesetzgebung war diese Regelung für verheiratete "Menschen" zu bestimmen. 2) Gibt es irgendein bekanntes Urteil vom Verfassungsgericht, worauf ich mich im Ernstfall beziehen könnte, indem ein vergleichbarer Fall zugunsten des Zuspruchs der Staatsangehörigkeit beschlossen wurde? 3) In den UN Gesetzen heißt es ja, dass jeder Mensch ein Recht auf Staatsangehörigkeit hat. Bliebe denn in meinem Fall als Notanker nur die türkische Option möglich?

A: NEIN, NEIN, JA
Beschäftigen Sie sich dringend mit dem Thema Mensch und Person. Menschen haben und benötigen keine Staatsangehörigkeit.


06.04.2017
Dimi
F: Hallo, ich bin in Kasachstan geboren (Aussiedler) meine Eltern auch. Habe probiert bis vor 1917 nachzuweisen das ich deutscher bin, bin auch bis 1895 (mein Ur Großvater) gekommen leider sind auch die in Sowjetunion/Kaiserreich Russland geboren. Sie alle hatten/ in ihren damaligen Pässe die Nationalität „deutsche“ stehen, was auch bei meinen Eltern und uns (Kinder) steht. Welche Schritte kann ich noch unternehmen? Oder wie kann ich noch meine deutsche Wurzeln nachweisen? Haben auch eine grüne Einbürgerungsurkunde bekommen wo wir hierher übergesiedelt sind. Kann man damit was anfangen?

A: Der Nachweis ist mit den Pässen schon erbracht. Leider haben Sie sich in die Republik des Bundes einbürgern lassen. Damit ist die Entscheidung in Staatsangehörigkeiten schon erledigt. Nein damit können Sie nichts anfangen.


05.04.2017
SJKA
F: Hallo. Ich bin Ehelich geboren. Mein Vater Unehelich. Seine Mutter ??? Das Problem: Ihre Eltern ( Leiblichen Eltern ) haben Geheiratet einen Monat NACH ihrer Geburt. Gilt sie als Eheliches Kind da die Leiblichen Eltern ja Verheiratet waren (wenn auch verspätet) oder Gilt sie als Uneheliches Kind da Geboren BEVOR ihre Mutter Verheiratet war ? Soll ich den Nachweis über die Mutter oder den Vater erbringen ? Danke im voraus.

A: Das BGB sieht dafür eine Frist von 301 Tag vor. Wahrscheinlich ist auch das der leibliche Vater die Vaterschaft anerkannt hat. Das kann man am Familiennamen erkennen. Also geht der Weg über den Vater.


29.03.2017
Deutsch-brasilianern
F: Es gibt eine große deutsche Gemeinschaft in Brasilien seit 1824 als die Einwanderung anfing. Die meistens von denen sind zwischen 1824 und 1900 ausgewandert Wir haben alle Dokumente die unsere Abstammung nachweist mit nur einer Ausnahme: die Konsulatsmatrikel! Gemäß BuStAG 1870 der ununterbrochene Aufenthalt im Auslande hat als Wirkung den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach 10 Jahre. (Artikel 21) In demselben Artikel jedoch im Absatz 4 steht dass die ehemalige Deutsche die dieses Gesetzes nach ihre Staatsangehörigkeit verloren haben und keine andere bekamen, den wird die ehemalige Staatsangehörigkeit verliehen. Das passiert im Praxis nicht! Beim deutschen Konsulat wird uns behauptet dass ohne die MatrikelEintragung haben wir keinen Anspruch darauf mehr. Wer vor 1904 ausgewandert ist hat kein Recht mehr wenn von seinen Vorfahren keine MatrikelEintragung im Auswärtiges Amt bzw Konsulaten gefunden werden. Andere Beweise werden ebenfalls angenommen und davon gehe ich aus dass die Matrikel als kein Aufrechterhaltung dient sondern ist eher ein Indiz dass mein Vorfahr die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat. Ist das Korrekt? Danke im voraus.

A: Ja, so sieht es wohl aus. Wir arbeiten gerade daran mehr Details dazu zu erfahren und hoffen, daß Bruno (Bruno und Thomas sind Ihnen bestimmt bekannt, wenn Sie in Sachen RuStAG vernetzt sind bekannt) bald unserer Einladung folgt und endlich etwas mehr Licht auch in dieses Thema bringen können.

Herzliche Grüße an die Deutsche Gemeinde Brasilien!


28.03.2017
odyssee383006
F: Was bin ich? In der BRD geboren , dauerhaft in der BRD wohnhaft) Mein Vater geboren 1944 im sudetenland (Deutsches Reich 1938 bis 8.mai 1945) , danach vertrieben in die BRD und enteignet durch die tschechen. . Mein opa im sudetenland 1907 geboren , (seinerzeit gehörig zu österreich ungarn)

A: Deutsche/r nach RuStAG 1913 (Vermutlich Bundesstaat Sachsen).
TS3GS Server


27.03.2017
Andi
F: Hallo zusammen, meine Frage dreht sich um die Anlage V zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit. Ist es notwendig in Anlage V für meinen Großvater (gebohren vor 1913 im Herzogtum Sachsen Altenburg) die Punkte 3 (Angaben zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Vorfahren) und 4 (Angaben zu anderen Staatsangehörigkeiten des Vorfahren) auszufüllen oder kann ich Diese einfach offen lassen? Vielen Dank u. beste Grüße Andi

A: Schauen Sie in die Ausfüllhilfe Urgroßvater auf der Seite unter Praktisches.


23.03.2017
Andersch
F: Hallo wollte nachfragen ob ich bei den Aufenthaltszeiten lebe in Franken/Bayern den jetzigen Staat oder Preußen eintragen soll.

A: Das ist und bleibt Ihre Endscheidung. Anbrennen kann da nichts.


22.03.2017
Kruppstahl
F: Hallo, ich möchte den Antrag für meine Kinder unter 16 Jahren stellen. Muß ich unter Punkt 1.15 "Das Sorgerecht ergibt sich aus: "Elterliche Sorge" reinschreiben, oder was empfehlen Sie uns dazu? vielen Dank für Ihr bemühen. Freundliche Grüße

A: Genau


22.03.2017
Andersch
F: Was muss ich bei dem Antrag Vorfahre bei Heiratsort bei meinem Vater angeben ,hat in Strullendorf (Franken/Bayern 1967 geheiratet).Und was ist wenn ich meine ganzen Aufenthaltsorte nicht mehr weiß.

A: 1. Strullendorf Bayern
2. Da werden Sie in sich gehen müssen.


21.03.2017
Andersch
F: Habe jetzt nach langem hin und her von meinem Vater eine Beglaubigte Abschrift von der Geburtsurkunde von meinem Uropa geb.1882 erhalten . Muss ich noch ein paar Beglaubigte Abzüge von der Urkunde machen lassen oder langt es wenn ich Kopien einreiche.

A: Es reichen die Kopien.


20.03.2017
Hermann
F: Hallo Forum, wie komme ich als Adoptivkind an die benötigten Unterlagen für den nachweis? Kenne nur den Namen meiner Mutter und des Biologischen Vaters. Mehr leider nicht.

A: Genau wie jeder andere auch(beginnend mit Ihren Dokumenten) nur vom Adoptivvater.


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