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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Daniel
F: Hallo ich habe da zwei Fragen bezüglich des bekennens der Staatsangehörigkeit und der bestimmung der Blutlinie. Mein Vater wurde in Bayern gebohren, ich bin im Ruhrgebiet also Preußen gebohren. Auf welchen Bundesstaat bekenne ich mich? Zweitens sind meine Großväter alle nach 1920 gebohren und waren Unheheliche Kinder. Muß ich dann die Geburtsdaten meiner Urgroßmutter angeben? Vorab schon mal vielen Dank

A: Ihre erste Frage ist nicht zu beantworten, da es auf den Geburtsort Ihrer Urgroßmutter ankommt und ja, Sie müssen die Geburtsurkunde Ihrer Urgroßmutter einreichen.

Darüber hinaus sollten Sie sich wesentlich genauer mit den Inhalten dieser Seite beschäftigen, denn wenn es an dem Punkt schon hapert, dann wird das nichts!

Übrigens, die Frage ein mal zu stellen reicht völlig aus, Sie brauchen Sie nicht x-fach zu senden...


14.07.2015
Susanne
F: Habe eben meinen Staatsangehörigkeitsausweis abgeholt. Vornamen und Geburtsname sind "kleingeschrieben", jedoch der Familienname in Großbuchstaben (trotz Vorlage Reisepass). Außerdem weist das Dokument nur aus "ist deutsche Staatsangehörige" (Abstammung und § 4 Abs. 1 fehlt). Werde nun gleich EStA anfordern. Was ist zu unternehmen?

A: 1. Wegen der Schreibweise Ihres Famileiennamens hätten Sie den Staatsangehörigkeitsausweis gar nicht erst annehmen dürfen und mit der Aufforderung zur Korrektur zurückweisen müssen.

2. Natürlich steht da nicht drauf (Abstammung) usw., wir haben hier doch alles haarklein beschrieben und das nicht aus Langeweile!


14.07.2015
Günter wilhelm
F: Kann ein antrag auch per einschreiben beim bva eingereicht werden? Ist eine lebenderklärung parallel nötig? Wird der reichspass in Spanien und Schweiz auch anerkannt, oder muss ich weltweit mit Einschränkungen rechnen? Für weitere fragen wäre für mich eine Beratung per Tel. Ganz toll. Wenn möglich bitte die Tel.nr. Bei mir steht das Motto "Heim ins deutsche reich " ganz oben. Vielen dank!

A: Da geht vieles durcheinander bei Ihnen. Das BVA direkt ist nur zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben. Was Sie parallel (danach) tun, bleibt Ihnen überlassen. Wer sollte Ihnen denn einen LEGITIMEN sog. "Reichspaß" ausstellen (dürfen)?


14.07.2015
Ralf
F: Ich wurde Enfang 1967 unehelich geboren und Ende 1967 adoptiert. Meine Adoptiveletern haben 1962 geheiratet. Ich habe den Familiennamen meines Adoptivvaters. Welche Staatsangehörigkeit habe ich geerbt?

A: Die Ihres Adoptivvaters.


14.07.2015
MarcoS
F: wie beantrage ich den gelbsen schein reicht es wenn ich meine Geburtsurkunde vorlegen beim Ausländeramt oder brauche ich dafür zwingend einen Personalausweiss bzw den Status als BRD Bürger? Danke

A: Nur für Sie haben wir diese Internetseite gebaut. Auf der bekommen Sie alle Informationen die Sie brauchen.


14.07.2015
julian
F: Ich kann meine Abstammung vom Opa geb. 1907 nachweisen. In der Anlage V wollen die wissen, woher er seine Staatsangehörigkeit hat. Muß ich die von meinem Uropa geb. 1871 nun noch ergänzen?

A: Nein, denn wie weit würden Sie denn dann sonst gehen wollen? Ihr Opa ist sozusagen die "Quelle" und bei ihm tragen Sie dort gar nichts ein, so wie in den Ausfüllhilfen beschrieben.


14.07.2015
julian
F: Unter 5.1 werden die Aufenthaltsorte abgefragt. Mein heutiger Wohnort ist Bitche. Soll unter -Staat- Frankreich oder Elsaß-Lothringen eingetragen werden?

A: Immer die Bundesstaaten also >>>> Elsaß-Lothringen.


14.07.2015
Daniel N.
F: Was mache ich beim erstellen der öffendlichen Willenserklärung, wenn mein Vater, meine Großväter und Urgroßvater väterlicher seits in Bayern geboren wurden aber ich in Preußen? Zu welcher Staatsangehörigkeit bekenn ich mich? Zudem kommt, dass meine beiden Großväter uneheliche Kinder waren und den Nachnamen der KIndesmutter hatten? Gilt es dann den Namen und Geburtsdatum der Urgroßmutter einzutragen?

A: Sie haben die Staatsangehörigkeit in Bayern von Ihrem Urgroßvater geerbt. Die Ableitung ist doch eindeutig beschrieben.


14.07.2015
David
F: 1. Frage: Die Familie meines Urgroßvaters wurde nach der Geburt meines Großvater im 2. Weltkrieg aus Böhmen vertrieben. Also bekam mein Urgroßvater und/oder mein Großvater die Staatsangehörigkeit in Preußen (§ 3 Satz 4 RuStag 1913)!? Also kommt in die Anlage V meines Urgroßvaters oder Grovaters dieser Paragraph rein und bei allen anderen § 4 Abs. 1!? 2. Frage: Wenn ich eine Staatsangehörigkeit besitze, meine Fraundin und ich dann Heiraten und meine Freundin dann einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt, fällt für sie die Vorfahrensuche weg weil bei ihr dann § 3 Satz 3 (RuStaG 1913) zur Anwendung kommt!? Ist das so richtig???

A: 1. Nein, das ist alles völlig irrelevant zumal nach dem sog. 2. WK die preußische Staatsangehörigkeit ja längst nicht mehr verliehen wurde, sondern nur noch "die eine deutsche Staatsangehörigkeit". Es kommt nur darauf an, wo ein Vorfahre vor 1914 in einem Bundesstaat geboren wurde. Bitte prüfen Sie dies anhand des GEMEINDEVERZEICHNISSES, denn mit Böhmen z.B. dürften Sie da wenig Glück haben.

Formal nach RuStAG ist dies so, richtig. Allerdings weigert sich die Verwaltung die Feststellung auf diesem Wege vorzunehmen bzw. diesen Sachverhalt auch so zu bestätigen und Ihre Freundin sollte daher sicherheitshalber über ihre eigene Linie ableiten.


14.07.2015
Kai
F: Ich bin in London geboren (Britischer Pass & Geburtsurkunde) und besitze ebenfalls eine Deutschen Reisepass. Meine Eltern und Grosseltern usw. sind alle in Preußen geborgen. Kann ich trotz meiner Geburt in England die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, oder ist das vollkommen ausgeschlossen ?

A: Wir hoffen, Sie meinen Ihre Bundesstaatsangehörigkeit... ;-) Ja, das können Sie!


14.07.2015
Werner
F: Habe mir alles mehrmals angesehen,meine Frage: Muss ich für mich selber als Antragsteller ebenfalls eine Geburtsurkunde vorlegen bzw. andere Nachweise? Besten Dank

A: Ja, das sollten Sie tun.


14.07.2015
David U
F: Muss ich, als Nachweis das ich bzw. meine Vorfahren ehelich geboren bin/sind, Eheurkunden mit dem Antrag einreichen?

A: Ja, sollten Sie, wenn es nicht woanders dokumentiert ist.


14.07.2015
Klaus Borgolte 16 Feb 2015
F: Wenn ich das Beispielformular richtig deute, sollte ich nur die gelb unterlegten Felder ausfüllen. Demnach lasse ich Zeilen 8.1 und 8.2 aus. Zum Verständnis: Ist mit zuständiger >Auslandsvertretung< das Ausländeramt in der Gemeinde, in der man wohnt, gemeint und nichts mit deutschen Konsulaten/Botschaften im Ausland zu tun.

A: Damit sind lediglich Botschaften und Konsulate gemeint, falls Sie Ihren Wohnsitz im Ausland genommen haben.


14.07.2015
Jean
F: Weil in meinem Fall alle Kinder ehelich geboren wurden, müsste ich den Nachweis väterlicherseits bringen! Was mache ich aber, wenn ich auf der väterlichen Seite nicht mehr nachweisen kann, das ich deutsche Vorfahren habe (keine Urkunden vorliegen, zu wenig Daten um sie irgendwo zu beantragen)? Gilt dann die mütterliche Seite, oder hat sich der Staatsangehörigkeitsausweis dann für mich erledigt?

A: Sie können nicht über die mütterliche Linie ableiten. Also heißt es, sich mehr Mühe zu geben. Ihr Vater steht doch schon in Ihrer Geburtsurkunde (Geburtenregister). Was glauben Sie, wer in seiner steht und das mit allen Daten die man braucht?


14.07.2015
Matthias
F: Hallo zusammen,kann ich den gelben Schein auch beantragen wenn ich Zeitsoldat war? LG

A: Wenn Sie es WAREN JA!


14.07.2015
Chris I.
F: Habe meine Blutlinie nun soweit zurückverfolgt, dass ich einen Ur-Opa als Vorfahre vor 1914 einsetzen kann. Habe nur ein Problem, welches mich etwas verwirrt, da ich meine unterschiedliche Auffassungen gelesen zu haben. Mein Opa wurde ehelich geboren. Einige Jahre später ließen sich dessen Eltern (also auch mein Ur-Großvater auf den ich mich berufe) scheiden. Seine Frau behielt den angeheirateten Familiennamen jedoch bis zu ihrem Tode. Kann ich trotz allem weiterhin nach meinem Ur-Großvater gehen? Danke vorab.

A: Ja, spätere Scheidungen sind für die Ableitung irrelevant.


14.07.2015
Klaus Borgolte am 15.02.15
F: 1. Meine Frau hat bei unserer Eheschließung am 14.04.1967 gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt (§ 6 Absatz 2 RuStAG, Fassung vom 19.08.1957) und am 30.05.1967 eien entsprechenden gelben deutschen Staatsangehörigkeitsausweis (Anmerkung:10 Jahre gültig) vom Oberkreisdirektor erhalten. Dieser Vorgang steht in einem Vermerk unseres Familienstammbuchs. Sollte/muss ich das im Antrag Zeile 7.2 vermerken ? --- 2. Wir wohnen derzeit in Kapstadt. Sollte man den Antrag direkt an das BVA (ich glaube in unserem Fall ist es BVA Köln) oder besser an das deutsche Konsulat (Kapstadt) bezw. Die deutsche Botschaft (Pretoria) schicken? Bei einer entsprechenden telefonischen Terminabsprache - auf die die lieben Deutsch-Repräsentanten bestehen - benahm sich der Konsulatsmitarbeiter so unannehmbar, dass ich meinen Antrag erstmal auf Eis legte. --- P.S. Mein Vater wurde 1903 geboren; ich hoffe damit das gewünschtes Ergebnis zu erreichen.

A: 1. Das betrifft doch Ihre Frau und nicht Sie selbst. Wenn es um den Antrag Ihrer Frau geht, dann geben Sie ihn ruhig an, aber mit Gültigkeitsdatum.

2. Am besten Sie schicken den Antrag direkt per Post (wenn möglich als so etwas wie Einschreiben mit Rückschein) und vorab per Fax mit qualifiziertem Sendebericht direkt an das BVA.


14.07.2015
Nils
F: Hallo, Alle Vorfahren waren verheiratet und somit mus ich Väterlicherseits nachweisen! Mein Opa wurde 1921 in Eisenach (Sachsen-Weimar-Eisenach) geboren und ist der letzte Deutsche vorfahre! Mein Urgroßvater stammt aus Österreich, aus Wien! Mütterlicherseits stammt meine Gesamte Familie bis vor 1834 aus dem Eisenacher Raum. Kann Ich die Reichsangehörigkeit dennoch nachweisen? oder sollte Ich versuchen über die Österreichischen Behörden weiter zurück zu kommen?

A: Versuchen Sie noch eine Generation weiter zurück zu gehen.


14.07.2015
Therapie für "Deutschland"
F: §§ 1, 3, 4 Abs. 1 Geburt durch Abstammung vor RuStAG 1913 - Was muß denn dann auf dem gelben Staatsangehörigkeitsausweis draufstehen? a) ist Deutsche(r)? b) ist deutsche(r) Staatsangehörige(r)? b) bezieht sich doch begrifflich auf 1934.

A: Die Urkunde ist die gleiche, also b). Nein, diese Formulierung bezieht sich nicht auf 1934, denn dann würde dort stehen: "... besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.". Wir arbeiten allerdings weiterhin daran, endlich die "Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit" zu bekommen.


14.07.2015
Michi
F: Hallo. Ich habe den Antrag für die Feststellung der Staatsangehörigkeit gemäß der Ausfüllhilfe erstellt und eingereicht. Jedoch habe ich bei meinem Urgroßvater nur die Heiratsurkunde beigefügt, aus der das Geburtsdatum und der Geburtsort meines Urgroßvaters hervorgeht. Reicht das oder ist eine Geburtsurkunde noch zwingend notwendig? Jetzt habe ich Post vom Landratsamt bekommen, dass ich meinen Staatsangehörigkeitsnachweis abholen kann. Jedoch steht beim Betreff: Vollzug des Staatsangehörigkeitsrechts (StAG). Ich haben den Antrag jedoch nach RuStAG gestellt. Was soll ich jetzt machen? Ausweis abholen oder Post an die Behörde, dass ich den Antrag gemäß RuStAG gestellt habe und er auch als solcher auch bearbeitet werden soll? Vielen Dank!

A: Holen Sie ihn ab, aber achten Sie wir beschrieben dabei auf die Schreibweise Ihres Familiennamens. Ist diese komplett in Großbuchstaben gedruckt, dann weisen Sie den StAG-Ausweis sofort zurück und fordern Sie zur Nachbesserung auf.


14.07.2015
Michael W.
F: Ist der Antrag mit dem roten Reisepass überhaupt sinnvoll,wegen den 7 Federn des Adlers?Im grünen sind wohl nur sechs,was später zur Kleinschreibung des Familiennamen führen soll?!

A: Kein Problem, über das Feststellungsverfahren wechseln Sie ja erst den Rechtskreis.


14.07.2015
Iensen
F: kurze Frage: nach welchem Gestz leitet mein Grossvater ab, wenn er vor 1913 geboren ist?

A: Was sollte bei ihm anders sein, als bei allen anderen? Das RuStAG natürlich... mit dem Unterschied, daß er keine Ableitung über seine Vorfahren vornehmen muß, sondern alles über seine Geburt direkt läuft.


14.07.2015
remo
F: was trage ich ein für meine armeezeit bei der NVA und Bundeswehr?

A: Die Wahrheit! Aber schreiben Sie bitte als Staat ruhig DDR, aber nicht BRD sondern Deutschland.


14.07.2015
Peter
F: Hallo, ich kam nach Deutschland aus Kasachstan. Meine Vorfahren sind zwischen 1801 und 1814 aus Grafenhausen, Pfalz, Deutschland nach Russland genau gesagt nach Mannheim in Gebiet Odessa (Krim, Ukraine) gekommen. Und meine Uhrgroßeltern sind im zweiten Weltkrieg nach Deutschland zurückgekommen. Meine Uhrgroßmutter ist im 1893 geb. und im 1961 gestorben (habe Sterbeurkunde) Mein Uhrgroßvater ist im 1890 geb. und im 1965 gestorben (habe Sterbeurkunde) Meine Frage ist besteht auch für mich eine Chane den Deutsche Staatsangehörigkeitsausweis zu bekommen, weil man die Zugehörigkeit zu dem Deutschen Reich zwischen 1871-1913 beweisen muss? Bedanke mich für Ihre Bemühung PS: vor kurzem habe gleiche Frage geschrieben, sehe aber in der Fragenliste nicht, deswegen sende noch mal.

A: Jeder der bis vor 1914 ableiten kann hat diese Chance.


14.07.2015
Oliver
F: Hallo, habe heute Post vom Ordnungsamt bekommen, sie wünschen eine Kopie meines Personalausweises.... ich entgegnete, das es nicht rechtens sei, Kopien des Ausweises anzufertigen und dass ich mich legetimieren werde wenn der Anrag beareitetund derAusweis fertig sei. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass der Antrag unter diesen Umständen nicht bearbeitet werden könne. Wie kann ichin diesem Falle am besten reagieren? Danke für die Hilfe

A: Wie Sie damit hätten umgehen sollen, bzw. jetzt damit umgehen sollten, steht unter "ERPROBTES".


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