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Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
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ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
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23.01.2017
sielinger
F: Nabend, wenn ich jetzt meine Unterlagen, gelber Schein, komplett habe und zur Ausländerbehörde gehe, brauche ich da Unterstützung oder klappt das so, ohne veräppelt zu werden? Ich habe in einem der Videos gehört, dass die Angestellten dieser Behörde nicht sehr nett zu einem sind, wenn man mit diesem Antrag kommt. Kann mich jemand begleiten?

A: Das hängt davon ab wie weit Sie im Thema stehen und ob Sie sich vom SB die Butter vom Brot nehmen lassen. Lesen Sie dazu den Artikel "Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!" unter Erprobtes.


21.01.2017
Wotz
F: Bitte um Klarstellung: im Musterformular angegeben, Preußen (Deutschland_als_Ganzes)

A: Verstehe Ihre Unklarheit nicht.


21.01.2017
Paula
F: Hallo, ich weiß nicht, ob meine Frage gespeichert wurde, deshalb nochmal. Wir wurden bei der Abholung gezwungen, unsere Pässe kopieren zu lassen. Staatsangehörigkeitsausweise mussten zuerst bezahlt werden, bis man uns das eröffnete. Wir haben auf den Zwang hingewiesen und das auch im Protokoll vermerkt, da man uns die Aushändigung ohne die Zustimmung zur Fotokopie verweigerte. Kopiennahme von Mensch1: Führerschein und abgelaufener Normalreisepass Mensch2: Gültiger Normalreisepass Mensch3: Personaiausweis Sind dadurch Verträge mit der BRD-GmbH zustande gekommen? Vielleicht möchten Sie öffentlich vor trollverseuchten Stammtischen warnen. Wir waren auf zweien, die uns sehr gefährlich in die Irre geführt haben. Der Leiter des einen warb sogar damit, dass R. Oberüber bei ihm angefangen hätte. Die Stammtische werden auch bei Ihnen gelistet.

A: Sie sollten auch mal ein Blick in die Kategorien werfen. Denn die Frage ist schon lange beantwortet.

Sie geben den nicht aus der Hand.Nicht bemerkt?! Personalausweis kopieren verboten!


20.01.2017
Hunter
F: Wie kann ich mich vor Behördenwillkür schützen, indem diese einfach meinen gelben Schein nicht anerkennen und behaupten mich nach BGB Art. 5, Abs. 2 (staatenlose Person bzw. Staatsangehörigkeit kann nicht festgestellt werden) behandeln und somit das BRD-Gesetz statt Deutsches Recht zur Anwendung kommt?

A: Zuerst sollte man die Gesetze kennen, die einen vom geltenden ins gültige Recht bringen. Es ist BGB Art. 5 Abs. 1. Wenn Sie dann auf "Reichsbürger" treffen, sollten Sie dieses Thema auch mal ansprechen. Dazu sind die Willfährigen Erfüllungsgehilfen nicht immer der richtige Ansprechpartner. Helfen kann dort nur die Dienst und Fachaufsichtsbeschwerde oder Strafantrag mit Strafverfolgung bei der Staatsanwaltschaft. Es liegt auch an Ihnen ob Sie diese Behandlung zulassen.


20.01.2017
wolly
F: Wenn ich den GS mit dem Personalausweis bei der Behörde abhole. Was kann ich als Grund angeben warum ich den Bediensteten von der Kopie meines Personalausweises abhalte?

A: Sie geben den nicht aus der Hand.

Nicht bemerkt?! Personalausweis kopieren verboten!


20.01.2017
Rena
F: Mein Anliegen vom 16.01.2017 / Eintragung Rechtsgrund nach §37 ABS 2 / STAG §33 ABS 3 Nach längerem Überlegen und trotz der Aussicht den Kampf gegen Goliath zu verlieren, möchte ich jedoch von den Rechten gebrauch machen, die uns zu Verfügung stehen um unser Interesse bei den Behörden anzumelden bezw. durch zu setzten. Wenn 100.000 unserer Gleichgesinnten das tun, wird Druck aufgebaut und die Behördenn werden irgendwann Stellung nehmen müssen, der leidige Weg Veränderungen anzustossen! Deshhalb nochmals meine Bitte um einen Leitfaden der Behörde hier bei Nichteintragung des Rechtsgrundes für den GS und unterlassener Auskunftpflicht seitens des Amtes gegen einen dt. Staatsbürger (Totale Gesprächsverweigung seitens des Amtes) Wie sollte man vorgehen: Untätigkeitsklage, Fachaufsichtsbeschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde ??? Ich möchte was tun. Danke und Gruß.

A: StAG §33, BMG §9 und §10, StGB §336 Viel Spaß bei Ihrer Beschäftigungstherapie. Machen Sie ihnen die Akte voll.


19.01.2017
thor
F: muss ich eine begründung angeben warum ich den antrag stellen möchte ??

A: Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Das "fehlende Sachbescheidungsinteresse" ist kein Bestandteil des Verwaltungsverfahrensgesetz oder einer anderen Verwaltungsnorm bezüglich des Staatsangehörigkeitsrechtes.


19.01.2017
Fifi
F: Liebes GS- Team, uns geht es wie Lupo vom 18.01.Wir haben nach Abgabe unserer Anträge als erstes einen Anhörungsbrief vom LA Unterallgäu erhalten, den wir beantworteten. Jetzt bekamen wir einen Brief indem wir bis zum 24.1. Zeit haben unser sachliches Interesse darzulegen. Wir seien Deutsche und uns sei die Deutsche Staatsangehörigkeit nie entzogen worden. Was können wir darauf antworten, können Sie uns bitte helfen. Gerne würden wir Ihnen auch die Briefe zukommen lassen. Vielen Dank im voraus Fifi

A: GS TS3 Server


19.01.2017
Hans
F: Die Anträge sind bearbeitet für mich und Familie. Nun wollen die unbedingt die Verlusterklärung....deutsche bei deutsche Staatsangehörigkeit rausstreichen wird nicht akzeptiert, auch alternative Erklärung ohne deutsche bei deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht akzeptiert....Fachaufsichtsbeschwerde hat nichts gebracht....Habe denen mitgeteilt, dass uns die Staatsangehörigkeit vorenthalten wird....vor dieser Erklärung wird der Ausweis nicht ausgedruckt. Soll ich das Verfahren jetzt einfach offen lassen?

A: Fragen Sie ob Sie dort Unterschreiben sollen. Unterschreiben Sie dann im Auftrag und Paraphe.


19.01.2017
Diadarma
F: Liebes GS-Team, meine Bekannte hat Widerspruch beim KVR (München) eingelegt und folgendes Schreiben erhalten (weider Standardschreiben ohne SB Unterschrift oder dergl.): "Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GBVI Nr. 13/2007 vom 29.06.2007 S.390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich Staatsangehörigkeitsrecht abgeschafft. Der zutreffende Rechtsweg wäre daher Klageerhebung am Verwaltungsgericht. ..." Nutzt es denn etwas wenn ich auch Widerspruch einlege (s. meine Frage vom 17.1.17)? Gibt es - aufgrund o.g. KVR Antwort - einen anderen Weg, ein anderes Vorgehen das Ihr mir raten würdet?

A: Es ist voll lustig, dass die Straftäter die VerwaltungsgerichtsORDNUNG als Gesetz sehen. Die VwGO ist nur für Gerichte anzuwenden und nicht für die Verwaltung. Dies kann man dem §1 der VwGO eindeutig entnehmen. Man sollte Briefe an die Straftäter beginnen mit "Liebe Reichsbürger". Der Weg über das Verwaltungsgericht ist Schwachsinn. Dort wird es Ewigkeiten dauern bis auch nur der 1. Gerichtstermin angesetzt wird. Teilen Sie den "Reichsbürgern" mit, dass die VwGO von Ihnen nicht anzuwenden ist. Sollten die weiter auf Ihrer kruden Rechtsaufassung besten, kündigen Sie Fach und Dienstaufsichtsbeschwerde an. Dazu noch Strafantrag mit Strafverfolgung wegen Amtsanmaßung, Täuschung im Rechtsverkehr und Fälschungsdelikte im Rechtsverkehr. Nachdenken sollten Sie über eine Anzeige der BRD wegen Vertragsverletzung beim Europäischen Rat.


18.01.2017
Lupo
F: Liebes GS-Team. Ich will Euch ein Schreiben vom LA Unterallgäu vorlegen. Nachdem mein Sohn seinen Feststellungsantrag am 28.11.2016 zur LA geschickt hat bekam er Post zurück mit dem Vermerk das ich mich als Staatangehöriger nach §3 Abs. 2.behandelt werde. Wir schrieben zurück, mit dem Vermerk, das es sich für Optionspflichte handle und das dies auf Ihn nicht zutrifft, weiter forderten wir auf das sachliche Interesse nach Gesetz zu beweisen. Am 11.1.2017 bekamen wir wieder Post, mit folgenden Begründungen: Er kann keine sachliches Interesse darlegen. Anhaltspunkte, dass er seine Staatsangehörigkeit verloren haben, sind nicht ersichtlich. Sie erwerben auch nicht die deutsche Stattsang. durch Ausstellung eines Staatsang., sondern diese haben sie Kraft Abstammung erworben. Weiter heißt es , ein Antrag ist vor Behörden nur zulässig, wenn der Antragsteller ein Sachbescheidungsinteresse an der von ihm beantragten Amtshandlung hat VwVfG §22 RN. 77 ff. Durch diesen Verwaltungsgrundsatz soll verhindert werden, dass Behörden mit missbräuchlichen Anträgen überzogen werden. Weiter heißt es wörtlich Ihr Antrag vom 28.11.2016 auf Feststellung der deutschen Staatsang. verbunden mit dem Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist missbräuchlich, da Sie angaben, Sie besäßen neben der deutschen Staatsangehörigkeit, deren Feststellung sie begehren, die Staatsangehörigkeit eines der historischen Staaten des ehemaligen Deutschen Reiches und Ihre deutsche Staatsang. hätten sie nach Maßgabe des Reichs- und Staatsang. (Stand 1913) erworben. Sie sind heute im Staatsangehörigkeitsgesetz zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 28.10.2015 zusammengefasst. Das Gesetz von 1913 ist ersetzt worden und besteht nicht fort. Für mich stellt sich die Frage, soll ich darauf antworten und Ihnen mit dem Stag §116 und den Begriff besitzen und erworben erklären und das Wahlgesetz §12 anführen und mitteilen das ich dieses Jahr nicht wählen kann weil ich nicht besitze, oder verstehen die eine andere Sprache? Habe mir noch überlegt, das sich mein Sohn ummelden soll und bei mir einen Antrag stellen soll.... Netten Gruß Lupo Netten Gruß von Lupo

A: GS TS3 Server


18.01.2017
Causa
F: GS korrekte Schreibweise, EStA ebenfalls korrekt. Nun weigert sich die Meldebehörde, die Personenstandsänderung ("Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörikeit") nach §12 BMG zu ergänzen. Begründung: Nach §3 (1) 10 sei die Staatsangehörigkeit "deutsch" bereits erfasst. Das Melderegister sei weder unrichtig noch unvollständig im Sinne §6 (1) BMG. Auf welchen § kann ich mich berufen, damit die Behörde zu o.g. Eintragung verpflichtet ist?

A: Bei Straftäter können Sie sich auf nichts berufen. Für den Eintrag ist das Ausländeramt zuständig. Fragen Sie dort nach ob die Meldung an das Melderegister erfolgt ist. Weiter geht es dann mit Dienst und Fachaufsichtsbeschwerde.


18.01.2017
Anker
F: Wenn beim Standesamt Unterlagen aus dem Stammbuch nicht mehr beglaubigt werden, gegen welche Gesetze verstoßen sie? Wie kann man sich dagegen wären? Ist es notwendig einen Zeugen dabei zu haben. Sollte man sich an den Vorgesetzten wenden?

A: Das Standesamt stempelt die Urkunden ab. Das reicht für die Beantragung aus.


17.01.2017
peeranders
F: hej,nachdem mein antrag mit geschwafel und ohne hinweis auf eine rechtliche grundlage abgelehnt wurde, reichte ich ausführlichen widerspruch mit entsprechenden gesetzeshinweisen ein.zudem forderte ich die behörde auf,meinen antrag den gültigen gesetzen gemäß zu bearbeiten und wies auf mögliche strafrechtliche folgen bei nichtbearbeitung hin.nachdem die von mir gesetzte frist abgelaufen war, erhielt ich keine antwort.ich schickte nochmals eine ermahnung nach und erhielt nun wiederum einen ablehnungsbescheid mit der begründung, es hätten sich trotz meines widerspruchs keine neuen erkenntnisse ergeben und sie verweisen mich an das verwaltungsgericht. abgesehen davon, dass dieses schreiben anonym war und nur i.A mit unleserlichem nachnahmen(parafe) unterschrieben wurde, habe ich den eindruck, dass sie meinen widerspruch gar nicht gelesen haben. ich werde nun, zwar ohne große hoffnung, beim verwaltungsgericht vorstellig werden. desweiteren möchte ich strafanträge stellen. wie ist nun die schlaueste vorgehensweise? danke peer

A: GS TS3 Server


17.01.2017
Diadarma
F: Meine Frage war, wie ich denn am Besten weiter vorgehe, nachdem ich heute vom KVR MUC meinen Antrag nebst Anlagen zurück bekommen habe. "Die LH MUC, KVR teilt mit, daß bzgl. Ihres Antrags auf die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises kein Sachbescheidungsinteresse besteht. Es bestehen weder Zweifel bzgl. Ihrer deutschen Staatsangehrigkeit noch benötigen Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis für ein anderweitiges Verfahren. Ihr Antrag wird daher in Ermangelung eines Sachbescheidungsinteresses nichct bearbeitet. Die eingereichten Unterlagen anbei zu unserer Entlastung zurück." Wie gehe ich nun weiter vor?

A: Natürlich mit einem Wiederspruch darauf. Lesen Sie bitte die letzten beiden Antworten. In Antwort 1 ist schon ein Teil der Formulierung drin. Den Rest finden Sie im erwähnten Beitrag aus Antwort 2.


17.01.2017
Diadarma
F: Ich will nicht drängeln, nur nachfragen was ich wegen Unterlagenrücksendung vom KVR MUC am Besten machen soll. (wegen fehlendem Sachbescheidungsinteresse) Meine Frage von vorhin. D A N K E! :-)

A: Eine Frage stand dort nicht drin! Beantwortet ist die auch schon. Am besten lesen Sie den Beitrag "Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der "Reichsbürger" hier im Land?" unter Aktuelles.


17.01.2017
Diadarma
F: Nachtrag: Auf der Seite des KVR München steht: " Ein Reisepass oder Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Wenn Sie rechtlich gesehen deutscher Staatsangehöriger sind, dies aber bisher nicht geltend gemacht haben, weil Sie beispielsweise als Doppelstaatler bereits Inhaber eines ausländischen Passes sind, können Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen." Da steht nix von "Sachbescheidungsinteresse" ........

A: Das "fehlende Feststellungsinteresse (Sachbescheidungsinteresse)" ist kein Bestandteil des Verwaltungsverfahrensgesetz oder einer anderen Verwaltungsnorm bezüglich des Staatsangehörigkeitsrechtes. Es sind einfach Straftäter bei der Arbeit.


16.01.2017
Rena
F: Schriftl. Begründung zur Ausstellung des GS gemäß §37 Abs.2 i. Vbdg Abs.1 VwVfg... F: Hallo, ich ersuchte die Behörde um die per Gesetz geregelte schrift. Begründung zur Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises mit Vermerk nach Geburt-RuStag 1913.. Beimm Nachhaken, heutiges Telefonat, verweigerte mir die Behörte eine Auskunft/Stellungnahme. Auch der Vorgesetzte veweigerte ein Gespräch mit mir. Man teilte mit, es werde auf das Schreiben u. dem Telefonat nicht reagiert werden und legte auf. Welche Schritte sind nun zu tätigen: Fachaufsichtsbeschwerde...? Kann hier jemand helfen, konnte nach langem Suchen leider keinen Leitfaden finden. Besten Dank und Gruß

A: Das rumärgern mit Intensivstraftätern ist Energieverschwendung. Wenn Sie die Straftäter schriftlich über ihr begehren informiert haben, ist Ihre Arbeit erledigt. Die Akte ist das endscheidende. Ihr schreiben ist nun Bestandteil der Akte.


14.01.2017
ohne staatsangehörigkeit
F: Hallo! Meine Frage zum Beitrag vom14.01.2017 Warum bin ich Selbstverwalter. Das erschließt sich mir nicht. Habe bis dato nur den GS beantragt. Nichts weiterhin unternommen.Hat nichts mit dem GS zu tun? Gruß

A: Das entnahm ich dem Text, aber dann ist der ja voll daneben. Dann sollten Sie Wiederspruch einlegen, und den Verfasser mal Fragen wie er auf das schmale Brett kommt, sie so zu verleumden. Das hat ja schon Strafrechtliche Relevanz. Man muss den die Düse gehen.


14.01.2017
Angel
F: Guten Abend, Wieder danke für die Antwort, ich kenne mich mit dem PC leider so wenig aus, dass ich gar nicht weiß, was ich nach dem Klicken auf den LInk machen soll. Muss ich ein Betriebssysthem auswählen, einen Download oder sonst etwas? Vielleicht könnt ihr mir da etwas genauer helfen. Vielen Dank

A: Programm herunterladen, installieren und mit und verbinden.


14.01.2017
ohne staatsangehörigkeit
F: HAllo! 1Woche nach Eingangsbestätigung meines Antrages, übrigens erst 3 Monate nach Abgabe, bekomme ich Post von der Kreispolizeibehörde. Man Bezeichnet mich schon jetzt, bevor der gelbe Schein überhaupt ausgestellt ist, als Reichbürger und Selbstverwalter. Personalausweis habe ich noch, zahle brav meine Steuern, GEZ und bin auch sonst ein unauffälliger Bürger. Folgendes: Aufgrund der Verneinung der Existenz der BRD und der damit einhergehenden offensiven Ablehnung der Rechtsordnung kann nicht davon ausgegangen werden, das die maßgeblichen Reglungen des Polizei-und Waffenrechts von Ihnen als bindend angesehen werden. Daraus folgt, dass Sie als sogenannter Selbstverwalter und Reichsbürger als unzuverlässig anzusehen sind. Man entzieht mir meinen nur KLEINEN Waffenschein....... Ich darf mich zu den Tatsachen äussern. Hab den gelben Schein noch nicht und schon geht es los...Habe den gelben Schein zur Absicherung meines Eigentumes beantragt. Was tun?? Gruß Was tun

A: Das hat wohl was mit Ihrer Selbstverwaltung zu tun und weniger mit dem GS. Strafantrag mit Strafverfolgung §245a (Politische Verdächtigung) und 130 StGB an die Staatsanwaltschaft.


14.01.2017
Otto
F: Guten Abend zusammen, ich habe meinen Staatsangehörigkeitsausweis im April 2016 erhalten. Im EStA-Register wurde weder "erworben am", noch "erworben durch" eingetragen. Nachdem im Oktober 2016 das StaG dahingehend geändert wurde, daß die Eintragungen ins EStA-Register erfolgen müssen (Festellung nach dem 28.08.2007), habe ich mich an die Sachbearbeiterin gewandt und sie gebeten, dies nachzuholen. Sie weigerte sich und sagte, ich müsse einen neuen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises stellen. Wie soll ich vorgehen? Besten Dank und freundliche Grüße aus Bayern Otto

A: Sie haben alles getan! Ihr begehren haben Sie Aktenkundig gemacht. So darf die SB sich später dafür verantworten. Entscheidend ist die entstandene Akte und nicht das ESTA.


13.01.2017
Steff
F: Hallo! Meine Mutter und mein Onkel wurden beim LRA in Bad Reichenhall von Herrn Arzt dem Sachbearbeiter hinausgeworfen. Weil wir uns geweigert haben den Vordruck des LRA BGL zu verwenden und auf den vom BVA bestanden haben. Was können wir machen? Wir haben auf sämtliche Rechtsgrundlagen und Gesetze hingewiesen, aber wir bekommen keinen Termin... Ich habe meinen Staatsangehörigkeitsausweis im Jananur 2016 ausgestellt bekommen. Leider wurde mein Vorname falsch geschrieben. evtl. absichtlich..... Wie kann ich weitervorgehen? Mir ist auch aufgefallen das ich bei den Anlagen V einen Fehler gemacht habe. Kann aber bis 1874 alles nachweisen (RuSTAG). Wie soll ich weiter vorgehen? Danke

A: Was wollen Sie denn mit einem Termin bei Straftäter. Schicken Sie den Antrag einfach per Post. Ihren Vornamen können Sie einfach ändern lassen. Mehr ist da nicht zu tun.


13.01.2017
Angel
F: Sehr geehrte Herrschaften, danke für eure Antwort in der Rubrik Behörden Willkür. Wie komme ich den zu eurem TS3.... und wie stelle ich das an? Bin kein PC Profi! Vielen Dank erst mal

A: Die Erklärung finden Sie in der 1. Antwort, indem Sie auf den Link am Ende klicken.


12.01.2017
Angel
F: Habe meinen Antrag beim Landratsamt gestellt, alle Vorfahren bis 1902 angegeben und per Geburts- und Heiratsurkunde belegt, nun wollen die Herrschaften ein schutzbedürftiges Sachbescheidungsinteresse, d. h.die dt. Staatsbürgerschaft müsste strittig und klärungsbedürftig sein, vgl. Potsdam vom 14.03. 2016 Az.VG 88K4832/15. Welches Interesse kann ich angeben, habe nur bis zum 25.1. 2017 Zeit, sonst wird mein Ersuchen nicht weiter verfolgt.

A: Es gibt keine Gesetzliche Grundlage für ein Sachbescheidungsinteresse. Darum können Sie auch keinen Grund angeben. Das Potsdamer Urteil ist auch nur eine Einzelfallentscheidung und von den Behörden eigentlich nicht verwendbar. Aber wir haben es hier mit Intensivstraftätern zu tun. Lesen Sie dazu den Beitrag "Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der "Reichsbürger" hier im Land? " unter Aktuelles. Oder besuchen Sie uns auf unserem >>>>GS TS3 Server<<<.


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