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Fragen und Antworten

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21.11.2016
Christa
F: Ich darf am mittwoch den GS für mich und meine Familie abholen. Die Sachbearbeiterin sagte mir am Telefon ich solle meinen Ausweis mitbringen, da sie eine Kopie machen möchte. Ist das von Bedeutung oder nur Schikane?

A: Lesen Sie dazu den Beitrag unter Erprobtes!!! Eine Kopie darf nicht entstehen.

Personalausweis kopieren verboten!


19.11.2016
Anna Maerz
F: Hallo, sehe ich gerade erst. Da steht im Schreiben vom Landratsamt staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) Ihr Antrag auf Einbürgerung vom..... habe bis 1900 abgleleitet. ist das eine Falle?

A: Sehr unwahrscheinlich, dass sieht nach Überarbeitung aus. Stutzig sollten Sie werden wenn der GS grün ist.


19.11.2016
Anna Maerz
F: Habe vom Landratsamt Erklärungen zugeschickt bekommen, jeweils für meinen Vater und für mich, die wir unterschreiben sollen. ich erkläre hiermit, dass ich weder eine ausländische Staatsangehörigkeit auf Antrag Erworben habe, noch , dass ich eine Verleihung beantragt habe und Dass mir keine tatsachenbekannt sind! die den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge hätten. Ich habe auch niemals die deutsche Staatsangehörigkeit ausgeschlagen. Habe zurückgeschrieben, dass diese Erklärungen nicht Bestandteil des Antrages sind. Dieser sei so zu bearbeiten wie er eingereicht wurde. Heute habe ich nun vom Landratsamt ein Schreiben bekommen, sie müssen feststellen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft danach nicht wieder verloren gegangen ist. deshalb sind zur Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit die verweigerten Erklärungen als schriftliches Beweismittel erforderlich um einen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach Paragraph 25 StAG ausschließen zu können. Wenn ich die Erklärungen nicht unterschreibe wird mein Antrag auf Grund fehlender Mitwirkung gebührenpflichtig abgelehnt. Wie soll ich nun weiter vorgehen. Kann mir jemand weiterhelfen.

A: Einen Antrag zur Feststellung der deutschen StaatsBürgerschaft haben Sie doch nie gestellt. Streichen Sie das "deutschen" raus, dann geht das.


18.11.2016
Bea
F: Hallo. Habe gestern vom Landratsamt einen Ablehnungsbescheid bekommen, obwohl ich mich schriftlich auf das Teso Urteil berufen habe. Was soll ich jetzt tun. Sie schreiben, das ich keinen Einspruch beim LA machen kann sondern am Landgericht. Soll ich das tun? Danke für Eure Hilfe.

A: GS TS3 Server


18.11.2016
Andy64
F: Hallo Leute, was kann man konkret tun wenn im ESTA der Eintrag unter Erworben durch Erworben durch Geburt (Abstammung) §4 Abs.1 (Ru)StAG 1913 fehlt? Nachgewiesen habe ich die Abstammung vor 1913. Danke im voraus

A: Den Sachbearbeiter auffordern den Eintrag nachzuholen. Letzten Artikel unter Aktuelles beachten.


18.11.2016
AS
F: F: Ist es wahr, daß Unterlagen aus dem Stammbuch beim Standesamt nicht mehr beglaubigt werden? Hier geschehen in Stuttgart, es wurde lediglich ein elektronischer Ausdruck übergeben. Auf Nachfrage, 2012 gesetzliche Änderung Interessant beim o.g. Ausdruck,: Bei Staatsangehörigkeit für Ehemann/ Ehefrau kein Eintrag.

A: Wenn Sie das zulassen ist das so.


17.11.2016
Mabby
F: Nachtrag zum beitrag vom 01.11.2016 Meine Ablehnung ist heute per Einschreiben eingetroffen. Gleicher Inhalt, wie in meinem Beitrag vom 01.11.2016. Ich soll nun klagen, wenn ich damit nicht einverstanden bin. Ich kann technisch nicht ihren TS3 GS Server besuchen! Könne Sie mir nicht schriftlich helfen? Dann haben die aufmerksamen Leser hier auch etwas davon! Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung Mabby

A: Da ist nicht zu Klagen, es besteht schon ein Grundsatzurteil. Hier liegen massive Straftaten der Sachbearbeiter vor. Das Thema ist so umfangreich das wir am TS Server nicht vorbei kommen.


17.11.2016
gugu
F: heute war ich mit meinem gelben Schein von 1973 (bis 1978 gültig)beim bürgeramt und bat um eine Eintragung ins EStA-Register, und zwar nach RuStAG.Der Verantwortliche veranlasst die Eintragung, allerdings nur nach dem StAG, da eine Gesetzesänderung Anfang November keine Eintragung nach RuStAG mehr zu lässt. Wie kann ich dennoch eine Eintragung RuStAG erhalten?

A: Wichtig ist nicht der ESTA Eintrag, sondern die entstandene Akte. Eine Eintragung nach StAG findet nicht statt. Der Eintrag ist nur weiter Interpretierbar. Schauen Sie sich dazu den letzten Artikel an.


17.11.2016
Pessimist
F: Ich hatte am 26.10.16 einen begründeten Widerspruch gegen den GS (Schreibweise Max MUSTERMANN)beim Amtsleiter der Ausländerbehörde eingereicht.Bis heute habe ich nichts mehr von denen gehört. Ist es vielleicht sinnvoll bei der SB nachzufragen ob Sie den Widerspruch erhalten hat, oder sollte man abwarten bis eine Entscheidung von dort kommt. Danke

A: 1 Monat ist bei den Herrschaften noch kein Zeitraum.


15.11.2016
Verdrossener
F: Bedeutet die Änderung des Stag 33, dass auch ich mit meinem Gelben von 2015 nach zwei folgelosen Briefen an die Ausländerbehörde mit einem Hinweis darauf in dieser Angelegenheit doch noch erfolgreich bewirken könnte, dass unter Sonstiges weitere Eintragungen an das BVA weitergeleitet werden? Lohnt also ein dritter Brief sowie eine weiterer Antrag auf Auszug aus dem EStA Register?

A: Sie sollten noch ein Quartal warten. Da fliegt eventuell noch was von außen rein.


15.11.2016
Rotationer
F: Ein hochachtungsvolles Hallo an Sie Alle In der für uns zuständigen Abteilung des Landratsamtes, hat man abgelehnt, den Antrag anzunehmen oder gar auszufüllen, wenn wir nicht glaubhaft und in schriftform nachweisen, welche BEHÖRDE unseren derzeitigen Status laut "Perso" oder auch Pass anzweifelt. Nach Prüfung der Berechtigung für diesen Zweifel, würde dann u.U. der Antrag für den "GELBEN SCHEIN" angenommen weden. Wie können wir erfolgreich weiterverfahren? Gibt es spezialisierte anwaltliche Hilfe?? In froher Erwartung für hilfreiche Auskunft

A: Eine Aufenthaltsbescheinigung löst das Problem. Einen Antrag dürfen Sie nicht ablehnen. Lesen Sie auch den dazugehörigen Artikel unter Erprobtes. Den Perso oder Pass vorzuzeigen ist auch nicht das Problem. Es darf nur keine Kopie in die Akte.


15.11.2016
gugu
F: guten morgen, ich bin 1971 als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen.vor der Ausreise haben wir die polnische Staatsbürgerschaft abgegeben. Mit dem Erhalt eines Flüchtlingsausweises wurde ich als Spätaussiedler anerkannt und damit ist laut Gesetz der Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft verbunden.Stimmt das? 1973 haben mein Vater und ich unter Vorlage der geburts- und heiratsurkunden seiner Eltern, geb. vor 1913, einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und erhalten; für eine gültigkeit von 5 jahren.Ich habe noch einen zweiten, der von 1981 bis 1991 gültig ist. Habe ich weiterhin die deutesche Staatsbürgerschaft? Es besteht keine Eintragung im EStA, da nur bis 2007 zurück Eintragungen bestehen. Muß ich die Staatsbürgerschaft neu beantragen? Der mitarbeiter im Gemeindebüro sagte mir, daß er den Antrag ablehnen wird. Was soll ich tun? danke für die Antworten.

A: Was der Mitarbeiter sagt ist nebensächlich. Sie sollten den Antrag neu stellen. Die Ablehnung wäre der Entzug der Staatsangehörigkeit und so eine Verletzung der Grundrechte. Eine StaatsBürgerschaft gibt es nicht, probieren Sie es mit der StaatsAngehörigkeit.


15.11.2016
peer anders
F: hej,habe von der behörde den ablehnungsbescheid erhalten;unterschrieben im auftrag und nur mit nachnamen. kann ich in meinem widerspruch darauf hinweisen, in wessen auftrag und dass eine unterschrift nur gültig ist, wenn vor- und nachname enthalten sind. kann ich daraus folgern, dass der bescheid nicht rechtskräftig ist. denn sonst kriegt man die SB nicht an die hammelbeine. gruß peer

A: Grundrechtsverletzung, Täuschung im Rechtsverkehr und Amtsanmaßung sind genug Straftaten um den SB an die Hammelbeine zu bekommen. Dagegen ist die Unterschrift nichts. Lesen Sie den vorletzten Artikel unter Aktuelles.


13.11.2016
Rene
F: Hallo wo ist der Unterschied vom Antrag F und V und dem den ich von der Gemeinde bekomme ? Die wollen den vom BVA nicht annehmen in NRW weil der nur für im Ausland lebende wäre. LG

A: Es gibt keine Vorschrift für die Form des Antrags. Wir können nicht alle Muster für jedes Ausländeramt bereitstellen. Da ist ja einiges zu beachten. Die Frage die Sie hätten stellen müssen, "Wo steht das?". Oder schicken Sie den Antrag per Post.


13.11.2016
Oliver
F: Hallo, habe meinen Antrag eingereicht und nun wird eine Meldebescheinigung von mir verlangt. Habe beim Amt eine Aufenthaltsbescheinigung erlangt, jedoch stehen da ebenfalls Daten von meinem Personalausweis und Reisepass drauf. Soll ich dieses Dokument abschicken? Darf ich die Daten von Perso und Reisepass verdecken?

A: Sie bekommen also auch immer das was Sie nicht bestellt haben. Aber nutzen Sie die "Aufenthaltsbescheinigung" einfach. Das ändern ist IHRE Endscheidung.


12.11.2016
Alex
F: Hallo, habe eine Aufenthaltsbescheinigung beantragt und eine erweiterte Meldebescheinigung gemäß §18 Abs. 2 BMG erhalten. Auf der ersten Seite steht alles ganz normal drauf und auf der zweiten Seite, auch dort wo die Unterschrift steht, sind unter Dokumente, Daten zu meinem Perso und Reisepass, also Nummer, Ausstellungsdatum etc. Soll ich nur die erste Seite dem Antrag beifügen, ohne Unterschrift und Stempel. Oder ink. der zweiten Seite wo man auch die Daten sieht? Wenn ich die Daten von Perso und Reisepass überdecken/zensieren würde, wäre das dann Urkundenfälschung?

A: Bekommen Sie immer das, was Sie nicht bestellt haben? Erstmal würde ich den Antrag ohne die Meldebescheinigung einreichen. Erst auf Nachfrage einreichen.


11.11.2016
Manuel
F: Meine Gemeinde konnnte mir vor Antragstellung keine Vollauskunft ausstellen - nur eine "Gesamtauskunft" (Auskunft über gespeicherte Melderegisterdaten). Ist das das selbe?

A: Nein!!! Ihrer Gemeine ist es also nicht möglich die Gesetze der BRvD einzuhalten? Da würde ich mich ein bisschen Verarscht vorkommen. In Bundesmeldegesetz §10 steht doch drin was Sie wollen. In §9 steht noch mehr dazu.


10.11.2016
surfpommes
F: 10.11.2016 Surfpommes siehe shanty vom 06.11.2016 das Gleiche Hallo, mein Antrag wurde - mangels Sachbescheidungsinteresse - abgelehnt. Erklärung: Unter dem für einen Antragsteller erforderlichen Sachbescheidungsinteresse ist das schutzwürdige Interesse eines Beteiligten zu verstehen, dass ihm gegenüber eine Sachentscheidung durch Erlass eines Verwaltungsaktes getroffen wird. Das Sachbescheidungsinteresse muss als verwaltungsverfahrensrechtliche Voraussetzung zunächst vorliegen, um in eine inhaltliche (materiell-)-rechtliche Prüfung Ihres Antrages eintreten zu können. Diese Vorraussetzung verfolgt den Zweck, die Verwaltung vor überflüssigem Handel und damit vor sinnlosem Personal- und Sachaufwand zu bewahren, ohne schutzwürdige Interessen des Antragstellers zu beeinträchtigen. Habe über Ablehnung auf dieser Seite nichts entsprechendes gefunden. Was kann ich jetzt machen?

A: TS3 GS Server


10.11.2016
Bernd.b
F: Kann Mann das Landratsamt umgehen? Das Bamberger Landratsamt gibt den Antrag der bis 1913 zurück geht nicht heraus sondern nur den bis 1950 der aber meines Wissens nichts bringt!

A: Nein!!! Was Sie sagen und was sie tun sind 2 Paar Schuhe. Ob das so getan wird, werden Sie erst nach Antragstellung erfahren.


08.11.2016
Fritz
F: Hallo Team vom GELBEN SCHEIN. Ich habe meine kompletten Unterlagen nach RuStaG 1913 Anfang November im verschlossenen Umschlag abgegeben.Heute eine Mitteilung vom Bürgermeister.Nach Sichtung der Unterlagen ist die Person im Antrag nicht identisch mit der Person die lt. Melderegisterauszug mit einem Personalausweis der BRD ausgestellt ist, mit der Staatsangehörigkeit Deutsch. Ich soll den Antrag entsprechend ändern und werde zu einem Gespräch gebeten. Im Auftrag unterschrieben. Habt Ihr für mich ein paar Argumente? Danke im voraus- Fritz

A: Die Personen sind immer unterschiedlich. Das eine ist die nat. Person(Familienname) der andere die jur. Person(Name). Natürlich sind im Antrag auf a.d.f oder a.d.h zu verzichten. Angebote zu Gesprächen würde ich nicht wahrnehmen. Alles was zu dem Thema kommt, sollte in Gerichtsverwertbarer Schriftform sein.


07.11.2016
Heinz
F: Ich habe vieles erfahren durch die Artikel und videos und weiß genau was ich schreibe in Bezug auf die Argumentiereung bei meiner Ablehnungsankündigung. Aber eine Frage bleibt mir. Wenn sich im Betreff schon auf §28 Anhörung VwVfG-MV bezogen wird, und ich darauf antworte, nehme ich dieses Gesetz dann auch ungewollt als grundlage? es ist ja nicht anzuwenden, aber ich muss mich äußern. oder sage ich einfach das VwVfG-MV gilt nicht und nehme nicht Stellung zur Anhörung §28, sondern fange direkt mit Teso und §31 BVerfGG,... an? Mir ist nur der Einstieg nicht gantz klar, weil dort vom sachbearbeiter bewusst schon eine falle gestellt wurde. Vielen dank schon mal im voraus.

A: Sie brauchen ja nicht Ihren Vordruck nehmen. Es spielt auch erst eine Rolle wenn sie die jur. Person abgelegt haben.


07.11.2016
Oranger Ritter
F: Antrag/Ableitung: Hallo Ihr Lieben, ich komme nicht weiter. Der Sachbearbeiter (SB) will unbedingt, dass ich (1967 unehelich geboren und 1968 von Fremden adoptiert) nach meiner Mutter die Staatsangehörigkeit ableite (nach Adoptionsgesetz von 1976). Ich hatte dem SB schon geschrieben, dass in meinem Fall die Staatsangehörigkeit nach RuStAG vom 22. Juli 1913 (§3 und §5) von meinem Adoptivvater (und dessen Vater) abzuleiten ist. Der SB bleibt bei seiner Meinung. Die Nachweise zur Ableitung der Staatsangehörigkeit von meiner leiblichen Mutter habe ich komplett. Muss ich auf eine Ableitung meiner Staatsangehörigkeit von meinem Adoptivvater bestehen? Ist es nicht egal von wem ich meine Staatsangehörigkeit ableite (Adptivvater - Preußen oder leibliche Mutter - Bremer) oder geht es hier um RuStAG oder Adoptionsgestz?

A: Sie müssen erst aus eigener Kraft aus dem StAG raus. Erst dann kann das RuStAG greifen. Sie sollten in Ihrem Fall die Urkunden besorgen. Sie werden Sie auf alle Fälle brauchen.


07.11.2016
Timo
F: Guten tag. Ich glaube, ich habe einen Fehler im Antrag. bei Geburtsort/-Kreis: Ich habe geschrieben: "Kassel/Kassel" für Stadt und Kreis. Wäre nur Stadt Kassel richtig gewesen? In der Ablehnung steht, dass ich meine angaben im Antrag berichtigen soll. Wie kann ich das tun? Reicht es, wenn ich das schriftlich mache? oder hingehen und anderen Antrag abgeben?

A: Das kann man wohl nicht als Fehler betrachten. Einen kostenpflichtigen Ablehnungsbescheid können Sie noch nicht erhalten haben, wenn Sie den Antrag berichtigen sollen. Es kann maximal eine Ablehnungsankündigung sein. Ihr Antrag weder etwas hinzuzufügen oder wegzulassen. Ihr Antrag ist so zu bearbeiten wie er eingereicht wurde.


07.11.2016
Heinz
F: Hallo liebes Team. Ich habe ein ähnliches Problem wie anne. Kein Aktenzeichen @anne: Mein sachbearbeiter bezieht sich auf §28 VwVfG-MV Anhörung.(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in die Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Schau mal bei dir nach. Es ist also noch kein Verwaltungsakt entstanden, weil ich mich erst äußern muss? Aber das VwVfG-MV gilt doch nicht, da das Sache des Bundesverwaltungsgesetzes ist? Lieber Akteneinsicht nehmen?

A: Genau das VwVFG-MV kann nicht zur Anwendung kommen. Wenn noch kein Verwaltungsakt endstanden ist, wird auch keine Akte endstanden sein. Lesen Sie bitte dazu unseren letzten Artikel unter Aktuelles.


07.11.2016
Anne
F: Vielen Dank für die schnelle antwort. ok, mit akteneinsicht habe ich noch keine erfahrungen und da der Gegenüber dann noch anwalt ist, wird der immer ne Antwort haben, wenn ich vor ihm stehe...gibt es bestimmte sachen worauf ich achten muss? Warum Akteneinsicht? Vermuten sie, dass der keine akte angelegt hat? Grüße :)

A: Keine Akte kein Verwaltungsakt. Durchnummeriert sollte die Akte sein. Lassen Sie sich die Akte kopieren. Zeugen mitnehmen!!!


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