F: Hallo, bei meinem Esta Auszug steht unter Erworben durch "Geburt (Abstammung)". Da Abstammung ausgeklammert ist, wurde ich dann nach RuStaG von 1913 abgeleitet? Oder habe ich die Staatsangehörigkeit von 1937?
Vielen Dank.
F: Hallo, ich habe vorgestern die Antwort vom EsTa bekommen. Und was mich verwundert ist das mein Staatsangehörigkeitsausweis unbegrenzt gültig ist jedoch der meiner Kinder bis 2029 ( 9 Jahre und 364 Tage ) befristet wurde. In der Vollauskunft steht jedoch nichts über einen Ablauf dessen.
Blicke da jetzt nicht durch.
A: Wichtig ist doch nur was auf dem GS steht. Mit diesen Informationen lässt sich das auch nicht abschließend bewerten.
F: Hallo, erst mal besten Dank für Ihre Antwort. Bitte sagen Sie mir noch ob ich trotzdem den Antrag der EStA Auskunft stellen kann. Mein Gelberschein wurde 1990 ausgestellt nach RuSTAG 1913,konnte damals meine Abstammung ab 1891 nachweisen.
A: Natürlich können Sie den Antrag stellen. Die Wahrscheinlichkeit das es einen Eintrag gibt ist aber klein. Denn das ESTA wurde erst 2007 erstellt.
F: Hi habe mal eine Frage zum EStA Auszug,da gibt es ja jede menge im Netz zu bewundern.Da sind diverse in denen nicht Familienname stehht sondern Nachnahme,wurde dort nicht richtig bis vor 1914 abgeleitet?
A: Nein, auf Familienname wurde erst vor kurzem umgestellt. Meine lauten auch noch auf Nachname.
F: Der ESTA-Eintrag bescheinigt für die nat. Person nur die "Deutsche Staatsangehörigkeit" durch Abstammung. Wie passt das nun alles logisch zusammen damit der Eintrag sinnvoll ist? Verfügt der Mensch über die Person Max Mustermann (GS=Rechtsableitung aus Abstammung) und die Person Max MUSTERMANN (EtSA=Deutsche Staatsangehörigkeit=Auslandsdeutscher=Rechtsableitung aus Staat)?
A: Das ESTA Register bescheinigt gar nichts. Es ist der Auszug über die bei der BVA gespeicherten Daten. Zu entnehmen ist dem Auszug, dass dem Mensch eine nat. Peron mit Familienname zugeordnet ist. Eine Bescheinigung der deutschen Staatsangehörigkeit ist nicht zu erkennen.
F: Ändert sich die EStA Registernummer im Laufe der Zeit bei einem selbst , wenn man sich mehrfach eine Auskunft besorgt?
F: "Die richtige Schreibweise sollte eigentlich deutsche Staatsangehörigkeit sein". Okay und thx, liebes Team von GS :-) Also steht es im Registerauszug nicht korrekt oder wäre das überbewertet, da dort alle Angaben unter "Personalie und Sachverhalt" mit einem Großbuchstaben beginnen? Und wie ist die Schreibweise zum "deutsche(r) Staatangehörige(r)"? im GS? Diese dürfte dann wohl mit der Kleinschreibung richtig erfasst sein, oder?
A: Ja natürlich wird das überbewertet bzw. zeigt es ganz andere Sachen. Diese verschließen sich Ihnen, dass Sie auf die deutsche Staatsangehörigkeit fixiert sind. Es sollte doch mittlerweile klar sein, dass es bei dem GS nicht um die deutsche Staatsangehörigkeit(Kolonieangehörigkeit) gehen kann. Wir sind doch keine Ausländer im eigenen Land. Das ergibt sich doch schon aus dem § 40a des StAG. Wir haben auch keinen Einfluss auf die Eintragungen im ESTA. Dazu ist es uns vollkommen egal, wie die BVA die Fakten im ESTA umdefiniert und somit versteckt. Damit sollte zu diesem Thema alles gesagt sein. Alle weiteren Informationen sind auf der Seite.
F: Im Staatsangehörigkeitsausweis steht: "deutscher Staatsangehöriger. Im Esta Nachweis steht:"Deutsche Staatsangehörigkeit. Ich lese oftmals "deutsche Staatsangehörigkeit" und/oder "Deutscher Staatsangehöriger". Ist die hier jeweils unterschiedlich angewendete Groß-und Kleinschreibung von rechtlicher Bedeutung?
A: Wie die Ableitung im ESTA auszusehen hat, finden Sie auf der Seite, Natürlich ist, "ist deutscher Staatsangehöriger" und "besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit" nicht dasselbe. Natürlich versteckt auch die BVA die Wahrheit. Dazu ist das Thema Mensch und Personen wichtig. Nur so lässt sich erkennen welche Person welche Staatsangehörigkeit hat.
F: In meinem EStA Auszug fehlt der Eintrag:
-- Wirksam geworden am:.......
Es ist kein Datum eingetragen
Hat dieser Eintrag eine Bedeutung ?
Bei Erworben durch steht: Geburt(Abstammung)
Danke für Eure Tipps !
A: Nein, da sollte nichts drinstehen. So zählt das Geburtsdatum.
F: Hallo zusammen. stehen im EsTA Register alle Staatsangehörigkeiten die man hat, oder nur die deutsche?
Danke recht herzlich für Eure Info
F: vielen Dank für die Antwort....kann man den Jesta Eintrag später korrigieren lassen,sollte er falsch sein?
Vielen Dank u.frdl.Grüße
A: Ja, über den SB im Ausländeramt.
F: Hallo .Beim EStA Antrag was gebe ich da ein bei Geburtsstaat?Deutschland oder Preußen?
A: Ihre Staatsangehörigkeit. Wahrscheinlich ist das bei Ihnen Preußen.
F: F: Hallo ich habe meinen ESTA-Eintrag bekommen mit dem Eintrag "Erworben durch" Überleitung, ist das so ok? Vielen Dank
A: Nein. bei richtiger Ableitung sollte dort Geburt(Abstammung) stehen. Sieht nach Flüchtigkeitsfehler des SB aus.
F: Habe noch Fragen zum ESTA Antrag.Geburtsstaat D oder wie im Antrag F.Unterschrift jr.oder nat. Person.Da das BVA aber nur deutsche Staatsangehörige im Ausland fürt wohl so wie im Antrag? Oder spielt das jetz keine Rolle mehr für den Antrag?
F: Gut dann werde ich dem Kaiser folgen,eine Frage noch zur Schreibweise Vornamen klein geschrieben Familienname auch nur anderer Druch und mit Leerzeichen.Schein wurde am 18.12.17 ausgestellelt ESTA Abfrage sollte doch s hon möglich sein,der SB hat mir auch bei Abholung den Eintrag Abstammung / Geburt bestätigt.
A: Schreibweise mit Speerschrift ist vollkommen in Ordnung. Geben Sie aber ihrem SB 14 Tage Zeit bevor Sie das ESTA Register abfordern.
F: Ich habe meine Staatsangehörigkeit über die väterliche Linie nachgewiesen. Mein Vater
wurde unehelich vor 1914 in Preußen geboren.Vermutlich ist hier die uneheliche Geburt
ohne Bedeutung? EStA-Auszug mit §4 Abs.1(Ru)StAG. Letzte Aktualisierung 20.10.2015.
Das ist korrekt, aber in einem, dem EStA-Auszug angehefteten Blatt ist KEIN EINTRAG bei "Deutsche Staatsangehörigkeit" erfolgt. Letzte Aktualisierung 28.12.2015.
Besteht Handlungsbedarf? Der zeitgleich gestellte Antrag meiner Frau war o.k.
Für Ihre Arbeit bedanke ich mich herzlich
A: Das Feld kann leer sein. Dann gilt automatisch das Geburtsdatum.
F: Hallo liebe Helfer in GS-Sachen,
ich habe heute meinen ESTA-Eintrag bekommen mit dem Eintrag "Erworben durch" - Geburt (Abstammung) - ich denke, nach dem was ich hier so lese, ist das so ok.
VG Giovanni
A: Ja, das ist der Eintrag seit den letztem Jahr.
F: Hallo, muß ich (Vater) bei der EStA Auskunft meiner Kinder unter 16 Jahre den Antrag unterschreiben?
Vielen Dank für eure Mühe
F: Hallo möchte wissen ob für das Bundesverwaltungsamt (EStA) die Beurkundung der Unterschrift kostenlos ist, oder ob Gebühren erhoben werden dürfen?
Vielen Dank
A: Da sollte die Gebühr zwischen 3 und 5 € liegen.
F: ESTA ist eingetroffen. Familienname und Vorname ist komplett klein "max mustermann" und "Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am" ist leer. Die anderen Angaben sind i.O.
Ist es ratsam, hier noch einmal nachzukorrigieren?
A: Wiso? Ist doch alles ok.
F: Ich wurde in 90ger Jahren Eingebürgert nach Abstammung vor 1913 sind dann auch meine Daten bei ESTA ?
A: Nein, warscheinlich nicht.
F: Hallo,
habe gestern meinen "gelben Schein" erhalten.Möchte jetzt einen EStA Auszug beantragen.
Welchen Geburtsstaat muss ich dort eintragen? Preußen oder Deutschland.
F: Guten Tag,
Bitte eine Frage: in meinem EStA Registerauszug von Mai 2017, steht exakt wie bei Ihnen unter Praktisches/Eintragungsvarianten-ESta Register unter der Spalte "Ableitung 1913" alles soweit richtig drin. Nachname (Schreibweise)=Mustermann
Erworben durch: Geburt(Abstammung)-JEDOCH OHNE §4 RUSTAG !!Auch sonst ist alles richtig ! NUR, ich habe durch Behördenverweigerung keinen §4(Ru)Stag mehr bekommen, ist dann mein ESta-Eintrag exakt wie der von einen mit (Ru)Stag gleich zu setzten ?
A: Der Eintrag wurde für alle im Oktober 2016 geändert.
F: Seit Ende 2016 fehlt im EStA Register unter Erworben durch, der Zusatz § 4 Abs. 1 Ru(StAG). Wenn ich das richtig verstehe, wird von der BRD nicht mehr kenntlich gemacht, dass bis 1913 abgeleitet wurde. Zwar ist das primär durch mich in meinem Antrag erfolgt (intern), da aber das RuStAg noch gültig ist, müssten sie das doch eigentlich tun, da nur so kenntlich wird, dass ich die Staatsangehörigkeit im Bundesstaat Preußen habe und nicht z.B. im deutschen Reich (Weimar ) verortet bin. Ist Euch ein Weg bekannt, diesen Zusatz doch noch zu bekommen? Hat die BRD verlauten lassen, warum, auf welcher Grundlage das nicht mehr eingetragen wird? Dann könnte man dagegen angehen. Vielen Dank vorab, für Eure Antwort
A: 2016 hat man eine Schönheitskorrektur am Eintrag vorgenommen. Trotz der Änderung sagt der Eintrag noch immer dasselbe aus. Einen Rechtsanspruch auf den Eintrag mit (Ru)StAG 4.1 haben Sie nicht. Es gibt auch nicht nur ein Merkmal der Erkennung. Lesen Sie bitte den Artikel Beispielhafte Zusammenstellung verschiedener Eintragungsvarianten von Auszügen aus dem Register EStA unter Praktisches.
F: Hallo,
eine Frage zum Antrag der EStA Auskunft und zwar, bei der Unterschrift des Antragstellers, soll man dann bei Ort auch wieder den Ort nehmen, wie von 1913? Nehme ich zumindest schwer an?
Außerdem, sollte ich bei der Unterschrift mit Vor und Zunamen unterschreiben, da man dann nun eine natürliche Person ist?
Gilt dies dann auch beim Antrag auf den gelben Schein?
Danke im voraus für die Antworten.
A: Nach DIN 5007 ist die Unterschrift für die nat. Person Mustermann, Max. Für den Antrag gilt das nicht da Ihnen die nat. Person noch nicht zugeordnet ist.