F: Ich wollte auch was fragen. Ich habe schon mein Staatsangehörigkeitsausweis abgeholt. Den ESTA-Register habe relativ schnell bekommen. Die Frage wäre: unter Geburtsort-Eintragung, steht bei mir nur: Namslau. Kein Zusatzvermerk. Nichts vom Oberschlesien oder Preußen zu hören. Beim ESTA unter Geburtsstaat, schreiben die mir Polen. Ich habe alles vollständig eingegeben. Namslau/ Oberschlesien, Kgr. Preußen eingetragen. Alles schriftlich unter Vorbehalt und zus. als Hinweis. Bitte gibt mir Antwort, was ich jetzt machen kann! Sollte ich das widersprechen oder so lassen? Mfg. Hilde
A: Leider ist das so richtig. Die sehen das aus der heutigen Situation. Unsere Aufgabe ist es das Völkerrechtssubjekt wieder herzustellen.
F: Der Sachbearbeiter in Ausländeramt weigert sich meinen Antrag nach RuStag vor 1913 korrekt weiterzuleiten mit der bergründung auf dem Paragraphen 33 StaG. Das gleiche Prozedere hat mein Zeuge Martin der dabei war mit dem gleichen Sachbearbeiter gehabt. Habe den Antrag erstmal nicht abgegeben ( Der RuStag Eintrag ist somit nicht im Register eingetragen) Gibt es zu diesem Sachverhalt eine Info von euch ? Bin Dankbar für Rat und Tipps Gr Michael
A: Ja, das ist auch schon x-fach hier behandelt. Der Eintrag ist irrelevant.
F: Wie kontrolliere ich meine Esta Auskunft auf Richtigkeit, d.h. Eintragung vor 1913, Danke
A: Bei erworben durch solte "Geburt(Abstammung) §4 Abs. 1 (Ru)StAG" stehen.
F: aus dem esta,bin wohl in der falschen katerogie gelandet ...
A: Das hat noch keiner probiert. Viel Spaß und die Info an uns. Obwohl wir nicht glauben das es funktioniert.
F: Liebes Tea, auch wenn ich nerve. In unserem EStA Register sind der Vor-und Familienname Großem Anfangsbuchstabe und dann klein geschrieben, aber eben dieses "Erworben durch" fehlt. Ist DANN trotzdem alles in Ordnung?? Wir haben heute dem Herrn Peterelli trotzdem in einem Widerspruch per Fax um Ergänzung gebeten.Ist dieser Eintrag nun wichtig oder nicht? Es tut mir ja leid, wenn ich Euch nerve, aber man hat sich so viel Arbeit mit allem gemacht und nun soll doch auch alles stimmen. DANKE.
A: Ja, es ist alles in Ordnung! Nein ist er nicht.
F: Guten Tag ins Forum. Heute kam der EStA Register Auszug. Wir haben bald die Nase voll. Denn: Bei "Erworben durch steht: NICHTS! Was machen wir jetzt?? WIDERSPRUCH einlegen und DARAUF bestehen, dass dort durch RuStAG 1913 §4 Absatz 1 eingetragen wird?? Man, man, man...Und was heißt nun eigentlich "Eingestellt durch" 6269xxxxx EinbB STV Augsburg??? Könnt Ihr helfen??? Schöne Woche, trotz allem..
A: Diese Frage wurde gerade erst wieder abermals beantwortet (siehe Dr.K. direkt unter dieser Antwort).
Unter "Eingestellt durch" ist die verwaltungstechnische Bezeichnung Ihrer Ausländerbehörde angegeben, die den Eintrag schließlich eingestellt hat.
F: bin zwar im Besitz des GelbenScheins, jedoch verweigert das Ausländeramt meine antragskonforme Abstammung gem. § 4 Abs. 1 1913 in Register unter Sachverhalt zu übermitteln. Das Amt beruft sich auf das StAG § 33 und meint offensichtlich Abs.1 Pkt3 ?. Erbitte Vorgehensweis. Mit Gruß an das Team
A: Ja, viele weigern sich den Erwerbsgrund einzutragen, weil diese Übermittlung nunmal nicht zwingend vorgeschrieben ist. Wenn Sie so viel Wert darauf legen - was jedoch nicht unbedingt notwendig ist - dann hilft da nur die sachliche Aufklärung der Sachbearbeiter auf menschlicher Ebene damit sie endlich begreifen... schließlich sitzen wir alle im gleichen Boot und auch die Herrschaften sollten ein Interesse daran haben, die Souveränität unseres Landes wiederherzustellen. Aber wie gesagt, wirklich relevant ist dieser Eintrag an sich nicht.
F: Was bedeutet es, wenn im ESTA-Register der Vorname klein und der Nachname klein und gesperrt geschrieben ist, jedoch unter "Erworben durch" kein Eintrag vorhanden ist?
A: Dann ist alles korrekt gelaufen, nur hat die Ausländerbehörde den Eintrag des Erwerbsgrundes weggelassen. Herzlichen Glückwunsch!
F: welche Maßnahmen können ergriffen werden, wenn durch Ausländeramt die im Antrag gestellte Staatsangehörigkeit "durch Abstammung gem. § 4 Abs. 1 RuStaG 1913 nicht weitergeleitet wurde. Dieser Eintrag fehlt nach Erhalt d. Selbstauskunft.
A: Im Grunde keine, die Herrschaften berufen sich auf Dienstanweisung genannte Anwendungshinweise und fertig aus. Wir müssen einfach sukzessive dahin kommen, daß wir mit Nachdruck und auch in entsprechender Anzahl derartige Dinge nicht mehr gefallen lassen! Wenn Ihr Familienname dort aber "normal" geschrieben steht ist davon auszugehen, daß alles richtig gelaufen ist - lediglich der entsprechende Eintrag fehlt.
F: Hallo, was passiert, wenn man beim Antrag auf Selbstauskunft aus dem EStA Register (RE) bei der aktuellen Anschrift die jetzige Postleitzahl geschrieben hat?
A: Nichts, alles in Ordnung.
F: Ich habe heute den GS erhalten. Die Frau in der Behörde sagte, dass es dad RuStaG nicht mehr gibt und war sehr unfreundlich. Sie sprach mich darauf an, wofür ich den bräuchte und warum ich Preussen geschrieben hätte. Nach ein paar Argumenten meinerseits, sagte Sie: Wenn das ihre Meinung ist.... Ich sagte ja und sie übergab mir den Ausweis. Was mache ich jetzt wenn sie eine Falschmeldung ans BVA macht? Und da nicht Abstammung (Ru)StaG steht?
A: Der Erwerbsgrund wird manchmal nicht eingetragen. Das handhabt aber jede Behörde anders. Wichtig ist die Schreibweise des Familien- bzw. Nachnamens auf dem Registerauszug. Taucht dieser dort nicht komplett in Großbuchstaben auf, dann sollte alles richtig gelaufen sein.
F: Habe am 17.8.2015 das Musterschreiben, was hier zuf finden ist, an die Behörde in Duisburg gesendet, da auch bei mir kein korrekter Eintrag ins ESTA-Register vorgenommen worden ist. In der Vollauskunft steht „Glaubhaftmachung der Deutschen Staatsangehörigkeit“, da also alles in Ordnung Der gelbe Schein ist ebenfalls korrekt ausgefüllt, Nur die Anfangsbuchstaben des Vor- und Familiennamens sind groß geschrieben. Der Fammilienname ist zudem in Sperrschrift aufgetippt. Und nun zur Antwort der Behörde, die erst gestern bei mir eintraf, dem 15.10.2015. „Sehr geehrter Herr XXXXXXXX, mit dem Schreiben vom 17.8.2015 teilten Sie mir mit, dass die von Ihnen eingeholte Selbstauskunft aus dem ESTA-Register ergab, dass bei Ihnen nicht alle Datenfelder im ESTA-Register ausgefüllt und Ihres Erachtens die Meldung daher unvollständig sei. Insbesondere weisen Sie auf das Datenfeld „Deutsche Staatsangehörigkeit erworben duch:“ hin, dass keinen Eintrag enthalte. Ich habe diesen Sachverhalt mit einem Mitarbeiter des Bundesverwaltungsamtes besprochen. Hiernach erfüllt die von hier vorgenommene ESTA-Mitteilung den gesetzlichen Vorgaben des § 33 des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Wäre dies nicht der Fall gewesen, so wären die von hier gemeldeten Daten auch nicht in das ESTA-REgister aufgenommen worden. Da die von hier vorgenommene Mitteilung den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sehe ich keine Veranlassung, die Daten zu ändern. Mit freundlichen Gruß Im Auftrag XXXXXXXXX“ Es scheint also zu stimmen, daß man den Eintrag „Deutsche Staatsangehörigkeit erworben durch:“ im zunehmenden Maße nicht mehr vornimmt. Auf jedenfall werde ich dieses Antwortschreiben gut aufbewahren. Übrigens die eingereichten Urkunden habe ich auf schriftliches Verlangen zurückbekommen. Die kamen ebenfalls gestern.
A: Ja, so sieht es leider aus. Beweissicherung ist alles was man in solchen Fällen machen kann.
F: Hallo und vielen Dank für die ganze Arbeit die ihr Euch hier macht. Ich habe vor 2 Monaten meinen Gelben Schein erhalten. Vollauskunft beim Standesamt alles i.O. nur bei dem Eintrag im ESTA Register weigert sich mein Sachbearbeiter mit Händen und Füßen mir den EIntrag Erworben Durch (§4 Abs.1 RuStaG) , und erworben am (Tag der Geburt). zum BVA weiter zu leiten. Ich habe meine Blutlinie bis 1895 Nachgewiesen. Auch in meinem Antrag habe ich immer "Preußen" angegeben. Im Esta Register hat mein Name die capitis deminutio minimaals und halt die Sache mit der Positiven Entscheidung, woher weiß ich den jetzt ob ich die Nazi, oder die Preußische Staatsangehörigkeit anerkannt bekommen habe????? Laut meinem Antrag bin ich Preuße! Info an alle, Selbst ein abgelaufener Perso sollte abgegeben werden, auch der Besitz eines abgelaufenen Persos steht in der Vollauskunft vom Standesamt.
A: Wenn Ihr Familienname im EStA-Register in minima geschrieben steht, dann ist alles in Ordnung! Einige weigern sich einfach aufgrund von Handlungsempfehlungen den Erwerbsgrund einzutragen.
F: Ja, es sidn nur die Anfangsbuchstaben des Vor-und Nachnamens groß geschrieben. Hat es denn überhaupt noch Zweck bei der Ausländerbehörde noch mal vorzusprechen und darauf hinzuweisen das der Zusatz "erworbend duch....... " nach Köln nachgereicht wird? Weil auf der anderen Seite schreiben Sie ja, es wäre alles in Ordnung. Ich weiß allerdings noch nicht was in der Vollauskunft steht, die werde ich mir am Montag besorgen.
A: Ob der Eintrag dadurch noch vorgenommen wird ist eine Sache, viel wichtiger ist aber, denen bei jeder Gelegenheit klar zu machen, daß wir wissen was sie tun und diesbzgl. wenn möglich auch entsprechende Aktenlagen zu schaffen, was ja dadurch geschieht.
F: Habe heute meinen EStA --Registerauszug bekommen. Ich bin sehr enttäuscht, man hat lediglich unter Sachverhalt folgende Eintrag gamach: Entscheidung=Festellung positive Entscheidung Datum der Entscheidung= xx.xx.xxxx. Form der Entscheidung=Staatsangehörigkeitsausweis Erworben durch: Leerfeld, also nicht eingetragen Jetzt stellt sich die Frage, hat die BVA-Behörde nicht nach StAaG §33 Abs.5 gehandelt? Oder habe ich mir das selber verbaut, weil bei dem Antrag für den EStA Auszug habe ich eine Kopie des Staatsangehörigkeitsausweises beigefügt. So das die Leute von dem BVA dieses so eingetragen haben, und "erworben duch" gelöscht haben. Oder Sie haben achselzuckend den gelben Schein eingetragen, und die Ausländerbehörde hat StaG §33, Abs.5 nicht zur Anwendung gebracht sondern auch nur den gelben Schein nach Köln gemeldet. Der gelbe Schein ist korrekt ausgefüllt, nur die Anfangsbuchstaben des Vor-und Nachnamens sind groß geschrieben. Auch wurden die Anträge für den Staatsangehörikgeitsausweis korrekt ausgefüllt. Über eine Antwort von Euch oder auch Anregungen würde ich mich freuen. Anzumerken wäre noch, das ich den Auszug aus Köln etwa 1 1/2 Wochen nach erhalt des gelben gestellt habe.
A: Wenn Ihr Familien- / Nachname dort NICHT komplett in Großbuchstaben auftaucht ist alles richtig gelaufen. Ja, diese Eintragung wird immer öfter unterlassen. Das BVA trägt dort nichts selbst ein sondern die jew. Ausländerbehörde (Ausnahme: Anträge aus dem Ausland, die das BYA auch selbst bearbeitet hat). Alles in Ordnung.
13.08.2015
Karlheinz Anders
F: Ich geboren 1949 in Grimma/Sachsen. Welchen Geburtsstaat muss ich auf dem "Antrag auf Auskunft aus dem Register EStA" eintragen?
A: Ja, Ihr Geburtsstaat ist Sachsen.
F: Heute nach 5 Wochen kam der Auszug vom Register.Zu meiner Überraschung alles wie es sich gehört. Also §4Abs.1 (Ru)StAG.Also geht es auch mit Österreich-Ungarn als Abstammung. Vielleicht liegt es ja auch daran das ich ein Arischen Nachweis bis 1845 habe? Auf jedenfall alles richtig und wir werden mehr,wir sind schon knapp 3900000 ^^ Danke ans Team weiter so.. mfg............
A: Herzlichen Glückwunsch! Es wäre schön, wenn Sie uns die Dokumente zu Verfügung stellen könnten.
P.S.: Sie brauchen die Ihre Fragen nur einmal einzustellen, diese laufen dann bei uns auf und werden zeitnah beantwortet.
F: Ich bin unehelich geboren. Wurde mit 3 Jahren von meinem leiblichen Vater adoptiert (Beschluß Amtsgericht). Meine leibliche Mutter hat ALLE Rechte an mir abgegeben, d.h. ich kenne diese Person nicht einmal. Wie muß der korrekte Eintrag im EStA sein. Ach ja, habe nach RuStAG 1913 lückenlos abgeleitet.
A: Wie bei jedenem andern auch.
F: Durch unsere Vertreibung im Jahre 1988 aus den polnisch Besetzten gebieten Oberschlesiens, musste meine Familie um in der BRD leben zu dürfen nachweisen, dass sie eine deutsche Abstammung besitzen. Mein Vater konnte dies nachweisen. Meine Mutter und Mein Vater besitzen einen Gelben Schein wo ich u,a, mit drauf stehe. Meine Mutter hatte diesen Schein durch Heirat auch in Besitz bekommen. Meine Frage, ich habe noch keinen ESTA Auszug aber ich denke das wir nach dem Jahre 1933 abtgeleitet haben. Wenn dies richtig ist, besitze ich weiterhin die möglichkeit nach 1913 ableiten zu können? Könnten schwierigkeiten auftreten? Gilt den für mich auch der Gelbe Schein obwohl ich da nur als "Kind" draufstehe?
A: Besorgen Sie sich zunächst einmal einen EStA-Auszug. Daraus sollte dann mehr zu erlesen sein. Aber es ist sehr wahrscheinlich, daß Sie sich im Gebietsstand von 1937 befinden. Dann kann man es einfach nur über einen "richtigen" Neuantrag probieren.
F: Wie lange dauert das eigentlich bis die Ausländerbehörde nach Aushändigung des gelben Scheines diese Personenstandsveränderung an das BVA und dem Einwohnermeldeamt weitergeleitet hat? Weil ich habe mir gestern diesen Schein abgeholt aber in der heutigen Vollauskunft war noch nichts vermerkt.
A: 2 bis 3 Wochen sollte man schon warten.
F: Hallo, ich habe aktuell meinen Wohnsitz in der Schweiz und stelle den Antrag zum Staatsangehörigkeitsausweis, entsprechend Ihrer Antwort vor einigen Wochen und (genau Ihren Vorlagen entsprechend) schriftlich an das Bundesverwaltungsamt Referat S II 3 50728 Köln Deutschland. Jetzt habe ich noch 2 Fragen bzw. Bitten: 1. Kann ich dem Antrag eine Kopie meines roten Reisepasses beifügen? 2. Nach Erhalt des „richtigen Gelben Scheins“; wie sieht der weitere Ablauf für mich aus (in Bezug z. B. auf Vollauskunft bzw. Esta-Eintrag)? Ich danke Ihnen für Ihre Antworten.
A: 1. Nein, auf keinen Fall!
2. Hinsichtlich der Vollauskunft könne wir das nicht wirklich beurteilen, da Sie Ihren Wohnsitz ja im Ausland haben. Den EStA-Auszug beantragen Sie ganz normal durch Beglaubigung der Unterschrift mit dem entsprechenden Formular auf unserer Seite.
F: Frage zu ESTA: in meinem Auszug ist richtig dokum. - erworben durch: Geburt (Abstammung).....bei meinem Vater (Mitt. BVA gestern) ist in diesem Feld nichts mehr dokum., obwohl Form der Entscheidung: Staatsangekörigkeitsausweis - ist Euch etwas bekannt, dass hier nicht mehr korrekt gearbeitet/ausgestellt wird ? Danke !
A: Für die Eintragung sind die Ausländerbehörden zuständig. Wenn sie in derselben Behörde waren sieht das nach Vergesslichkeit aus. Denn die Zeile ist kein Plicht Feld. Also sollt Ihr Vater sich nochmal an die Behörde wenden.
14.07.2015
Fridyoff Goodyear
F: Hallo liebe Leute, dem Bundesverwaltungsamt muss ich eine Vollständige Auskunft aus dem EstA Register vorlegen. Das sog. Bürgerservicecenter gibt mir aber nur eine einfache Auskunft über meine Daten, die wahrscheinlich jeder auf Antrag erhalten kann.
A: Irgendetwas scheint da bei Ihnen durcheinander geraten zu sein. Das Register EStA wird nämlich vom BVA selbst geführt.
F: ich lebe seit 20 Jahren in Bayern und bin in Sachsen geboren.Meine Abstammung habe ich zweifelsfrei nachgewiesen,dennoch steht im ESTA erworben durch "Esitzung" §3 Abs 2 StAG.Bei meinem Bruder,der noch in Sachsen lebt ist alles korrekt eingetragen worden.(§4 Abs. 1 (Ru)StAG)meine Frage, Bin ich jetzt Bayer?
A: Dies scheint die neueste Masche zu sein. Bitte schnappen Sie sich einen Zeugen und nehmen Sie Akteneinsicht um zu prüfen, ob an Ihrem Antrag manipuliert wurde und bestehen Sie auf die Eintragung / Weiterleitung des korrekten Erwerbsgrundes.
F: In dem "Antrag auf Selbstauskunft ...EStA..." lasse ich mir meine Unterschrift beglaubigen (z.B. vom Bürgeramt). Hierzu sollte ich dann aber das Rechteck, in der ich meine Unterschrift mache, mit zwei Strichen zu einem "Vieleck" machen. Denn sonst erteile ich der Bundesverwaltung eine Generalvollmacht (4 corner rule).
A: Wie auch immer, dies ist uns zwar neu, aber wenn das Einreiben des Antrags mit Knoblauch auch hilft, würden wir auch dazu raten. ;-)