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Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
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ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
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14.07.2015
Silvia
F: Hallo, ich habe jetzt meinen Stag-Ausweis. Ich würde gerne die Willenserklärung beim Notar machen, habe aber den EStA-Registerauszug noch nicht.Soll ich noch warten bis ich ihn habe und dann zum Notar mit meiner Willenserklärung? Vielleicht wäre es sinnvoll beim Notar zu beweisen das ich eigentlich "indirekt" Statusdeutsche bin und es auch mit den Personenstandsurkunden meiner Ahnen belegen kann, oder interessiert den Notar sowas überhaupt nicht?

A: Die Willenserklärung kann gleich gemacht werden. Allerdings bezweifele ich das in der BRiD noch einen Notar gibt, der das macht. Versuch macht klug kann man da nur sagen. Eine Kopie der Geburts- und Heiratsurkunden gehören natürlich an die Willenserklärung.


14.07.2015
Brasilien
F: Ich wurde von einer Beamtin des deutschen Konsulates in São Paulo dazu aufgefordert den Staatsangehörigkeitnachweis zu erbringen. Als ich das letzte Mal die Reisepässe meiner Kinder verlängern wollte, sagte man mir dass man zwar die Reisepässe ausstellen werde, aber besser wäre es wenn ich den Staatsangehörigkeitnachweis führe, damit meine Kinder später keine weiteren Probleme haben. Alle Dokumente würde ich auf der Seite des Generalkonsulats der Bundesrepublik Deutschland in São Paulo finden. Im ersten Moment dachte ich handelt sich um einen schlechten Witz, aber nachdem ich Ihren Vortrag verfolgt habe, stellt sich bei mir die Frage weshalb ausgerechnet eine Beamtin dazu anrät.

A: Im Ausland, insbesondere im südamerikanischen Ausland, gehört das Wissen, welches Sie aus den Vorträgen geschöpft haben, zumindest grob zur Allgemeinbildung!

Man hört oder liest immer häufiger Satz, daß "die Welt auf uns wartet". Vielleicht können Sie die Tragweite und die wahrhaftige Bedeutung dessen nun etwas besser nachvollziehen, denn es ist buchstäblich so:

Ein Großteil der Welt wartet darauf, daß WIR endlich aufwachen, sowie unsere Angelegenheiten und noch weitere Dinge in Ordnung bringen!


14.07.2015
BB
F: Ich wohne am östlichen Stadtrand von Berlin. Können Sie mir einen Notar aus dieser Region nennen, wo ich meinen Öffentlichen Eid beurkunden lassen kann? Gibt es eventuell Alternativen? Danke für Ihre Hilfe!

A: Falls Sie damit meinen, ob wir in Ihrer Region konkret einen kennen, der entgegen seiner Anweisungen der Notarkammer derartige Dokumente trotzdem noch rechtskonform beurkundet, so lautet die Antwort leider nein. Hier heißt es wie so oft, probieren geht über studieren und wenn wir alle zusammenarbeiten, dann läßt sich auch etwas bewegen!


14.07.2015
Angelika
F: kann ich mit einen Reichspass auch nach afrika reisen

A: Reichspaß? Was soll das sein und wer sollte Ihnen etwas derartiges ausstellen können bzw. dürfen?


14.07.2015
Basti
F: Hallöchen... Eigentlich ihabe ich keine direkte Frage, sondern vielmehr die traurige Feststellung zu beklagen, daß viele Leute zwar darüber klagen, aber trutz Möglichkeiten der direkten Kontaktaufnahme untereinander, sich dann scheinbar doch lieber hinter ihrem PC verstecken...!?! Schade Leute...

A: Vielen Dank für Ihre Anmerkung!
Es wäre wirklich schön, wenn sich Gleichgesinnte auch sozusagen "offline" finden und aktiv werden würden. Zu diesem Zwecke haben wir auf unseren Seiten u.a. die Möglichkeit einer Registrierung und das Angebot Stammtische zu veröffentlichen geschaffen.

Bitte nutzen Sie diese!


14.07.2015
Thomas D.
F: Eine Frage zu den Grenzen des "völkerrechtlichen" Reiches: Wenn (fast) alle Politiker über den Status dieses Gebietes bescheid wissen, warum ist dann auf der Rede Theo Weigels auf dem Schlesiertreffen das Reich in den Grenzen von 1937 zu sehen? Ich bin noch nicht restlos überzeugt. Unterlagen konnte ich ohne Hilfe von "Ämtern" vollständig bis 1821 auftreiben.

A: Auch Theo Weigel konnte nur das sagen, was die Besatzer ihm vorschrieben. Werfen sie einen Blick in die gültige Gesetzgebung. Googlen Sie SHAEF52.pdf unter Artikel VII Begriffsbestimmung unter e finden sie die Definition unser Besatzer zu Deutschland. Das ist natürlich eine Nebelkerze, für den Ernstfall. Denn das würde uns auch nur zurück in die Besatzung führen (Weimarer Republik >> GG 1.0). Recherchieren Sie, ob der 1. WK überhaupt schon zu Ende ist. Sind der Versailler Vertrag und der 2 4 Vertrag Friedensverträge? Wer hat diese Verträge unterschrieben und wie? Kann die Verfassung 1919 unter den Umständen gültig sein? Sollten Sie zum selben Ergebnis kommen wie wir dann wissen Sie, daß das letzte völkerrechtlich gültige Subjekt im Stande vom 27.07.1914 ist. Den Ersten Ansatzpunkt finden sie unter "Historisches" (Original 2 Plus 4 Vertrag). Die Frage die sich da stellt wer hat dort mit wenn einen Vertrag geschlossen und in Bezug auf wen oder was? War Deutschland mit am Tisch oder waren die Besatzer unter sich? Was sind die Unterschiede zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Vereinten Deutschland und Deutschland als Ganzem. Wo sind die Verträge hinterlegt?

Die herrschende Geschichtsschreibung ist die Geschichtsschreibung der Herrschenden.


14.07.2015
Carina
F: Hallo! Da ich leider keine Suchfunktion finden konnte, muss ich meine Frage nun doch stellen udn kann nur hoffen, dass sie nicht schon irgendwo gestellt wurde. Ich bin Schwanger, mein Partner und ich derzeit nciht verheiratet. Wir kümmern uns gerade beide um unseren gelben Schein. Wir wollten dem Kind gerne den Familiennamen des Vaters geben, nun stellt sich uns allerdings die Frage, ob wir, da wir ja nach RuStaG ableiten, vorher heiraten sollten, damit unser Kind später bei seinem gelben Schein keine Probleme bekommt? Gibt es sonst noch etwas zu beachten im Bezug auf das Baby? Im Video von Kultur Studio wird das Thema leider nur ganz grob angeschnitten und wirft eher Fragen auf, als etwas anderes. Danke schoneinmal für die Antwort.

A: Aufgrund des geplanten Familiennamens für das Kind wäre es wirklich sinnvoll vorher zu heiraten. Auch wenn es nicht wirklich unser Fachgebiet ist und vielleicht zunächst etwas komisch klingt... Bitte denken Sie über eine Hausgeburt mit einer freien Hebamme nach! Sowohl aus gesundheitlichen, sowie auch aus juristischen Gründen, denn der ganze Ärger mit der PERSON beginnt schließlich mit der Geburtsurkunde. Bitte beschäftigen Sie sich (beide Aspekte betreffend) sehr eingehend mit dieser Thematik, arbeiten Sie das RuStAG von 1913 am besten selbst einmal durch (so Umfangreich ist es nicht), dort sollte sich vieles von selbst klären, zum Teil ist hierzu auch das eine oder andere auf unseren Partnerseiten zu finden, insbesondere beim Kulturstudio... für einen gesunden, glücklichen und möglichst freien Start ins Leben!
Alles Gute für die junge Familie!!!


14.07.2015
M677
F: Wann wird es soweit sein, das eine Verwaltung für eine spätere, gemeinsame Aktion auf Grundlage des Deutschen Reiches von 1871 gegründet wird, und wir zur Tat schreiten können um unseren Staat auszurufen?

A: Das liegt auch an Ihnen! Welche Vorbereitungen haben Sie denn dafür bereits getroffen bzw. welche Vorschläge haben Sie diesbezüglich und wie würden Sie sich ggf. einbringen wollen oder können?


14.07.2015
ML
F: Hallo, ich will nun eine Willenserklärung an mein Standesamt schicken. Kann ich davon ausgehen, dass mir auch geantwortet wird? Oder woher weis ich, dass die Willenserklärung vom dortigen Notar bescheinigt oder zumindest unter meinen Personenstandsunterlagen abgelegt wird? - Danke und Grüße!

A: Das mit dem Notar werden Sie alleine erledigen müssen. Das macht das Standesamt nicht. Was die mit Ihren Unterlagen machen kann Ihnen vollkommen egal sein. Für Sie geht es darum, dem Gesetz genüge zu tun.


14.07.2015
Mike
F: Wie ist Ihre Meinung zum Thema OPPT -> http://wirsindeins.org/tag/oppt/ - danach wurden alle Staaten Ende 2012 zwangsvollstreckt. Hat die BRD damit auch nicht so alle Legitimation verloren, egal welche Verträge wir durch Personalausweis etc. unwissend unterschrieben haben? Brauche ich den gelben Schein dann überhaupt noch? Danke!

A: Dazu bedurfte es keines OPPT, die Legitimation ist schon länger weg. Das Problem mit OPPT ist die Vollstreckbarkeit der Forderungen. Ob Aktivisten Rechnungen stellen oder OPPT anwenden ist egal, da diese Forderungen im Moment nicht eingetrieben werden können. Gegen Willkür haben wir halt noch keine Handhabe.


14.07.2015
Michael
F: Öffentlicher Eid und Willenserklärung" - An welches Standesamt soll man diesen schicken? An das Standesamt, wo meine Geburt registriert wurde, oder an das Standesamt, wo das Familienbuch liegt? Ich bin ein bischen irritiert (und Ich war noch nie verheiratet) - Danke!

A: An das Geburtsstandesamt.


14.07.2015
andy
F: was ändert sich in der steuer frage ?

A: Das liegt zum Teil bei Ihnen selbst... fangen Sie allerdings erstmal mit etwas kleineren Baustellen an, bei dem Thema ist mit der Verwaltung nämlich am wenigsten zu spaßen.


14.07.2015
Steffi
F: Ich hatte im Jahr 1987 einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und erhalten. Durch viele Umzüge ist mir das Original abhanden gekommen. Frage: Muss ich den Ausweis erneut beantragen?

A: Nein, holen Sie sich einfach eine neue. Vorausgesetzt Sie haben 1987 schon richtig abgeleitet und die Urkunde war unbefristet. Auskunft dazu gibt Ihnen die BVA. Einfach den ESTA Auszug abfordern.


14.07.2015
Fritz
F: Schreibweise Namen im Staatsangehörigkeitsausweis... Wir sollte der komplette Namen im Staatsangehörigkeitsausweis geschrieben sein? Muss der Familienname wie früher sogar in S P E R R S C H R I F T geschrieben sein oder so wie in den Beispielen hier? Das römische Recht kennt folgende Begriffe zur Änderung oder Schmälerung des rechtlichen Status (capitis diminutio): ! capitis diminutio minimaals Wechsel in der Familienzugehörigkeit, (Beispiel: Max Mustermann) ! capitis diminutio mediaals Verlust des Bürgerrechts und der Familienzugehörigkeit, (Beispiel: Max MUSTERMANN) ! capitis diminutio maxima als Verlust der Freiheit, des Bürgerrechts und Familienzugehörigkeit. (Beispiel: MAX MUSTERMANN)

A: Sowohl der / die (Vor)Name(n), als auch der Familienname müssen selbstverständlich in minima geschrieben sein (Max Mustermann). Bei anderen Schreibweisen ist der Staatsangehörigkeitsausweis umgehend zurückzuweisen. Sperrschrift des Familiennamens ist nicht zwingend erforderlich.


14.07.2015
Silvia
F: Hallo, ich habe heute einen Brief vom Stadtamt erhalten. Ich kann mir meinen Stag-Ausweis jetzt abholen.Wenn alles damit in Ordnung ist würde ich mir gerne die Haager Apostille draufdrucken lassen. Darf ich das vorne auf dem Dokument oder muss der Stempel immer auf der Rückseite gemacht werden? Wäre ja blöd, weil ich den Stag-Ausweis vom Notar eine beglaubigte Kopie mit Lichtbild anfertigen lassen wollte-da sollte die Haager Apostille ja auch drauf zu sehen sein.Irgendjemand hatte hier irgend etwas von der Rückseite des Ausweises und Apostille gesagt....

A: Sie haben keinen Einfluss wo die Bedienstete die Apostille drauf macht. Manche hängen eine Seite an, andere stempeln sie einfach hinten drauf. Aber ich habe noch keinen gesehen der die Apostille vorne drauf hatte.


14.07.2015
Silvia
F: War es eigentlich wirklich erforderlich die Personenstandsurkunden(Heirats- ,Sterbe-, Geburtsurkunden) in zweifacher Ausfertigung zu besorgen wie Reiner Oberüber es im Video empfohlen hatte? Wofür brauche ich denn von allem 2?

A: Er sprach davon, daß Sie ein Exemplar bei den "Behörden" lassen und noch eines für sich haben. Aber die "Behörden" können sich bei Antragstellung auch eine Kopie machen.


14.07.2015
friedrich
F: Bezüglich der Frage von: eine interessierte möchte ich erwähnen das die hier angegebene Verlinkung nicht mit dem BGB aus eibem Antiquariat übereinstimmt. Siehe § 1719 BGB. Für Argumentationen aus diesen Gesetzen empfehle ich die Buchform

A: Danke für den Hinweis!


14.07.2015
mir
F: als inhaber eines gelben Scheines; womit kann ich reisen (Dokument)

A: Womit Sie wollen. Entweder roter oder grüner Reisepaß oder beglaubigter Geburtsurkunde mit Bild. Allerdings sollte man sich vorher informieren, ob die Staaten in die man reisen möchte das akzeptieren. Zu unseren Besatzern (USA) kommen Sie nur mit rotem Reisepaß.


14.07.2015
eine Interessierte
F: Habt ih einen Link für mich wo ich das BGB 1900 oder 1910 von Straubing oder Königreich Bayern finde? Oder sollte ich in ein Antiquariat mein Glück versuchen?

A: BGB - Alle Fassungen


14.07.2015
bm762
F: Angenommen ich bekomme den "Gelben Schein", dessen Inhalt ich nun widerspreche. Angenommen, ich bekomme dann sogar einen neuen "Gelben Schein" mit den richtigen Einträgen. Abgesehen davon, das die ausstellende "Verwaltung" gar nicht dazu legitimiert ist (?), was nutzt mir dieser Schein? Was nutzt mir diese von der Verwaltung BRiD bestätigte Staatsangehörigkeit gegenüber den Behörden wie Finanzamt, Polizei, etc.?

A: Also ich weiß nicht wie oft wir das hier noch schreiben müssen. Der gelbe Schein kommt nicht von der BRiD, sondern von der Gemeinde!!! Außerdem wird die Staatsangehörigkeit nicht bestätigt sondern festgestellt. Also durch den Gelben der Gemeinde kann die Verwaltung BRiD Sie zum ersten mal als Staatsangehörigen und nicht als Staatenlosen wahrnehmen. Außerdem wird der Verwaltung BRiD angezeigt, daß es noch ein Deutsches Volk gibt und daß dieses mehr wird und nicht ausstirbt (ihre Hoffnung sich also nicht erfüllt). Ob er Ihnen was nutzt, liegt dann ganz alleine bei Ihnen. Wenn Sie glauben sie brauchen mit den Gelben nur zu winken und alles wird gut, das wird in einer Diktatur nicht klappen. Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch in Anspruch nehmen. Dazu gehört auch sie durchzusetzen, um der Verwaltung mal klar zu machen, "bis hier und nicht weiter".


14.07.2015
claus
F: Hallo, eine weitere Frage: Nach meinen Recherchen ist keiner verpflichtet einen Personalausweis zu führen, es reicht prinzipiell ein Reiseausweis. Laut Video von Reiner Oberüber wird mit dem gelben Schein automatisch eine Personenstandsveränderung eingeleitet. Wie wirkt sich diese Personenstandsänderung auf nur Personalausweisbesitzer und nur Reisepassbesitzer (rot nicht grün) aus. Danke vorab

A: Es ist im neuern Rechtsstand nicht mal Plicht den Reisepass zu haben. Ich bin seit über 1 Jahr ohne alle diese Dokumente. Wenn Sie nicht drauf bestehen das sich was ändert, ändert sich Garnichts. Ihren Datensatz im Melderegister wird lediglich "Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit" hinzugefügt und Sie werden bei der BVA registriert. Es liegt jetzt an Ihnen, Ihre Rechte zu kennen und einzufordern. Sei es die Schreibweise Ihres Ruf und Familiennamens oder den richtigen Eintrag der Staatsangehörigkeit (teilweise zu mindestens nicht deutsch) oder den grünen statt den roten Reisepass. Ich will Ihnen aber auch nicht verschweigen das dass ein sehr anstrengender Prozess ist.


14.07.2015
Clemens
F: Hallo, leider wurden meine Fragen nicht zu meinem Genüge beantwortet. Ich habe immer noch keine Antwort darauf bekommen was mit dem Perso passiert und mit welchem Dokument ich mich dann zukünftig Ausweise? Und es sind mir noch mehr Fragen eingefallen. Da ich beruflich viel Unterwegs bin, ist es mir dann immernoch gestattet mich frei in der EU zu bewegen und die Botschaften der BRD in anderen Ländern aufzusuchen? Ich möchte auch gerne einen Friedensvertrag erreichen und dafür Deutscher werden, aber bis es soweit ist bin ich nun mal darauf angeweisen das ich die "Vorzüge" der BRD noch genieße.

A: Ich weiß gar nicht warum sich immer alle ausweisen wollen(Obrigkeitshörig???). Wenn sie natürlich beruflich viel im Ausland unterwegs sind, werden sie um den roten Reisepass nicht drum rum kommen. Denn können Sie dann auch im der BRiD verwenden. Allerdings sollen sie sich genau überlegen wem gegenüber Sie sich Ausweisen. Die BRiD ist der Hausverwalter von Deutschland, also können sie auch weiterhin alle "Vorzüge" des Hausverwalters genieße.


14.07.2015
Clemens
F: Hallo, ich habe ein paar grundsätzliche Fragen. Die Frage meiner Abstammung habe ich schon geklärt und das wird ja auch alles zur genüge beantwortet. Was mich aber immer noch beschäftigt ist, habe ich dann 2 Staatsangehörigkeiten und was passiert mit meinem Perso? Muss ich den dann abgeben oder weise ich mich dann weiterhin damit aus wenn ich bei den Behörden was machen muss etc? Ich bin ja der Meinung das ein neues Gesetz verabschiedet wurde das BRD-Bürger auch 2 Staatsangehörigkeiten haben dürfen. Stehe ich dann bei der BRD auf der "Schwarzen Liste" und darf ich dann immer noch an wählen etc unserer Verwaltung in Deutschland teilnehmen? Sry das ich soviel frage aber ich habe nirgends Antworten dazu gefunden. Danke für die Beantwortung.

A: Der Punkt ist, daß Sie dann entscheiden was Sie tun! Darf ich... kann ich... soll ich... darum geht es, diese Zeiten sind vorbei! Wenn jemand was von Ihnen will, fragen Sie nach den Rechtgrundlagen, beschäftigen Sie sich selbst damit um den Verwaltungsschergen gegenüber geeignet argumentieren zu können. Die von Ihnen angesprochene "zweite" Staatsangehörigkeit ist eine reine Glubhaftmachung der BRD, die gibt es mit dazu, daher raten wir ja auch zum Widerspruch, der zwar abgewiesen wird aber dann aktenkundig ist. Ihren weiteren Ausführungen ist entnehmen, daß Sie als Souverän weiterhin eine Verwaltung wählen wollen. Erstens wären laut des sog. und selbst grundgesetzwidrigen "Bundeswahlrechts" sowieso eigentlich ausschließlich Staatsangehörige wahlberechtigt und zweitens, wen wollen Sie denn wählen? Glauben Sie, Sie hätten eine Wahl? Die einzige Wahl die Sie innerhalb dieses Konstruktes haben ist sich aussuchen zu dürfen, welche Farbe die Schürze des Schlachters für die nächsten vier Jahre hat... und raten Sie mal, wer das Schlachtvieh spielen darf...


14.07.2015
Kai
F: Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 23 Jahre alt und Friedensaktivist, ich habe die Videos Teil 1 und 2 gesehen und habe begonnen die Dokumente einzuholen um meine Herkunft bis vor 1913 zu belegen. Nun habe ich Videos von Herrn Klasen, von staatenlos.info gesehen, in denen wird gesagt, das der Staatsangehörigkeitsausweis (ich hoffe ich habe es korrekt geschrieben) nichts bringt bzw. bringen wird wenn man einen Friedensvertrag möchte, man sollte eher dann zwei verschiedene § aus dem GG anwenden die der entnazifizierung dienen sollen und von den alliierten anerkannt werden und auch wenn man sie anwendet und sich an die alliierten wendet beantwortet werden und zwecks eines angestrebten friedensvertrags sehr viel bringen sollen. Nun frage ich mich, da das einholen der herkunftsdokumente für mich etwas kostspielig werden da es weder stammbücher noch überhaupt ein stammbaum existiert und ich aktuell bei diversen museen und "ämtern" anfragen laufen habe, ob dies der richtige weg ist. ihre videos sind mittlerweile zwei monate alt, haben sie neue informationen, lohnt es sich den weg zum gelben schein weiter zu verfolgen? Mit freundlichen Grüßen, Kai

A: Wir äußern uns grundsätzlich nicht zu Aktivitäten anderer Intitiativen und möchten Ihnen vielmehr 2 Gegenfragen in diesem Zusammenhang stellen:

1. Halten Sie es für sinnvoll ein besatzungsrechtliches Pamphlet zur Erlangung der Souveränität heran zu ziehen?
2. Halten Sie es für sinnvoll um eine wie auch immer geartete "Anerkennung" ausgerechnet der Alliierten zu buhlen, anstatt aus einer souveränen Position heraus auf Augenhöhe längst fällige Friedensverträge zu verhandeln?

Ihre Frage ob es sich lohnt sich den Staatsangehörigkeitsausweis zu besorgen können wir eindeutig nur mit JA beantworten. Die Videos und diese Seite sind ein paar Monate alt, das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz hat gerade 100. Geburtstag gefeiert und sich nicht geändert, was sollte es da neues geben? Außer natürlich, daß die Verwaltung mit immer fadenscheinigeren Methoden zum Teil versucht die Menschen daran zu hindern ihr gutes Recht in Anspruch zu nehmen und einen ersten Schritt in Richtung Freiheit zu gehen.


14.07.2015
Wolfgang Drick
F: Ich habe den Beitrag auf YouTube aufmerksam geschaut und bin durch sie / durch euch sehr ins Grübeln gekommen. Ich möchte nun sehr gerne Staatsangehörig sein. Aber habe ich dadurch Nachteile. Übertrieben gesagt. Werde ich dadurch in der BRD verächtlich behandelt (bei Behörden)? z.B. was mein Geld der Sozialleistungen. Da ich derzeit auch Umschüler bin.

A: 1. Eigentlich ist es eher umgekehrt.
2. Diese Frage ist schon mehrfach beantwortet. Es macht keinen Unterschied.


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