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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Mark Offergeld
F: Worin besteht der unterschied zwischen der Rechtsstellung als Deutscher und dem Staatsangehörigkeitsausweis

A: Vorausschicken möchten wir, daß es sich bei beiden Dokumenten lediglich um das "beste bzw. zweitbeste" handelt - richtige Ableitung vorausgesetzt - was man eben so seitens des Verwaltungskonstruktes BRD erhalten kann. Der Staatsangehörigkeitsausweis bescheinigt sowohl die die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat, als auch leider die deutsche Staatsangehörigkeit, welche per Verordnung am 5. Februar 1934 eingeführt und 1999 durch die Schröderregierung jedem "gesetzlich" aufgedrückt wurde. Die Rechtsstellung bescheinigt auch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat oder (teheoretisch) die unmittelbare Reichsangehörigkeit. Wichtig: Ohne die deutsche Staatsangehörigkeit!


14.07.2015
Marcus Wedra
F: Ich habe in der Bundeswehr gedient. Sie haben in ihrem Vortrag gesagt das man dies nicht in dem Antrag erwähnen darf, da es Hochverrat wäre. Meine Frage : Warum ist es Hochverrat und welche Konsequenzen hätte das ?

A: Sie haben als Deutscher beim Besatzer Deutschlands ihren Wehrdienst abgeleistet. Konsequenzen hat das unter den gegebenen Umständen keine. Es ist eher eine moralische Sache (NOCH da kann in Zukunft ja noch was kommen).


14.07.2015
Silvia
F: Hallo Leute, mir ist ein dummer Fehler unterlaufen. Ich habe heute meine beglaubigte Kopie der Willenserklärung mit einem Schreiben an das Standesamt gefaxt und dann per Einschreiben-Rückschein dort hin geschickt. Das Problem ist, das ich ausversehen das beigelegte und unterschriebene Anschreiben auf 9.Oktober 2014 datiert habe. Einen Monat in der Zukunft. Was mache ich jetzt? Qualifizierter Sendebericht zeigt natürlich 9.September. Und wenn der große Versandbrief in den nächsten Tagen dort ankommt ist er hoffentlich vom heutigen Datum abgestempelt. Aber rein rechtlich weiß ich es nicht zu deuten.Muss ich was nacharbeiten?

A: Warten Sie erstmal ab, Schreibfehler können immer mal passieren, allzu tragisch sollte das nicht sein.


14.07.2015
Rico
F: Wenn ich meinen Wohnsitz wechsele,muß mir die neue Gemeinde dieses auf der Rückseite des Gelben Scheins bestätigen ?Weil auf der Vorderseite der Wohnsitz stimmt ja nicht mehr .

A: Nein, der Wohnsitz steht nur dort drauf, weil dieser zum Ausstellungszeitpunkt für die Zuständigkeit des entsprechenden Landratsamtes oder Bürgermeisters maßgeblich ist.


14.07.2015
Martin
F: p.s. ich bin in Berlin geboren, macht das einen Unterschied / Was ist der Status von Berlin in Bezug auf die BRD?

A: Berlin ist nach wie vor kein Bestandteil der BRD, aber für uns macht es ja keinen Unterschied, wir gehören ja auch nicht (mehr) zum Warenbestand jener Besatzerverwaltung.


14.07.2015
Rico
F: Der Gelbe Schein kam heute vom LRA mit "i.V." unterschrieben , Geht das überhaupt ??

A: Ja, alles ist gut, sofern Vor- und Familiennamen richtig (c.d. minima) geschrieben sind, ist alles in Ordnung. Der Landrat bzw. in kreisfreien Städten der Bürgermeister stellen die StAG-Ausweise aus, so steht es ja da. Dies macht natürlich jemand in Vertretung oder im Auftrag für die Herrschaften. Ein Problem mit i.A. und i.V. ergibt sich immer dann, wenn nicht zu erkennen ist, in wessen Auftrag oder Vertretung unterzeichnet wird.

Herzlichen Glückwunsch!


14.07.2015
Prof. h.c. Stefan Gade
F: Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mir in der Vergangenheit so einige Vorträge, unter anderem auch von Rainer Oberüber, angehört, habe Gesetzestexte gelesen und vieles mehr. Wenn ich mal die Seite der Landeshauptstadt Düsseldorf (rein zufällig ausgewählt) besuche und unter Rechtsstellung als Deutscher gucke steht dort ja netter Weise: "Voraussetzung : Erwerb der Statuseigenschaft gemäß Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz" Wenn einem dann aber nur der Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt wird, könnte man nach dem Erhalt die Entlassungsurkunde (nach RuStAG§20) anfordern um diese wieder los zu werden, man hat aber nachgewiesen, dass man Deutscher ist und und würde, meiner Theorie nach, Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit werden. Man müsste diese anfordern und im gleichen Atemzug deutlich machen dass man laut §116 Abs.1 GG und §§1,3 Abs.1,4 Abs.1 RuStAG Deutscher ist. Nun möchte ich Sie fragen, ob das in der Praxis klappen würde, ob es bereits Berichte über diese Versuche gibt? Freundliche Grüße.

A: Ja, Sie haben grundsätzlich recht und dieser Ansatz wird auch verfolgt, allerdings wäre dies schließlich DER Offenbarungseid seitens der Verwaltung schlechthin, daher blieben alle bislang erfolgten Bestrebungen dahingehend leider fruchtlos. Aber wie gesagt, wir arbeiten daran...


14.07.2015
Jürgen
F: Was ist denn eine Einbürgerungsurkunde? http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-V6125134.1-19910924-KF2-649-A001.pdf

A: Das ist eine Urkunde, die einem Ausländer die Einbürgerung und die per Verordnung vom 5. Februar 1934 erfundene und unter der Schröderregierung "gesetzlich" manifestierte "deutsche Staatsangehörigkeit" bescheinigt.


14.07.2015
BB
F: Bei meiner Ausreise aus der DDR wurde mir von den Behörden der "Personalausweis" abgenommen und dafür eine sogenannte Identitätsbescheinigung mit Paßbild ausgestellt. Kann ich diese Bescheinigung als Ausweis benutzen? Gibt es hierüber einschlägige Erfahrungen? Wird dieser Ersatzausweis zum Beispiel bei der Ausländerbehörde anerkannt? Da das Paßfoto nicht mehr aktuell ist, könnte ich es bei einem Notar durch ein aktuelles ergänzen lassen? Ich bin auf Ihre Antworten gespannt!

A: Das tut uns leid dazu haben wir keine Erfahrung. Ich würde sagen einfach machen und uns das Ergebnis mitteilen. Es gibt nichts Gutes außer man tut es.


14.07.2015
Silvia
F: Hallo Leute, ich muß noch mal zum Thema Willenserklärung nachfragen.Thema ist komplizierter als ich dachte. Mir war nicht bewusst, das ich Kopien der Personenstandsurkunden an die Willenserklärung heften muß. Dann sagt ihr, der Notar sollte besser das Ding zum Standesamt schicken. Dann ist das Original ja weg? Ein anderes mal habt ihr gesagt, das ich das Original behalten soll und die Kopie zum Standesamt schicken soll? Soll ich die Kopie dann beglaubigen lassen vom Notar? Bitte entschuldigt, aber hierbei möchte ich nichts falsch machen. Könntet ihr es genauer erklären? Das wäre ganz toll.

A: An die Willenserklärung gehören natürlich alle Urkunden zum Nachweis der Abstammung und natürlich immer in Kopie. Das Original verbleibt immer bei einem selber, das gilt nicht nur für die Willenserklärung sondern auch für die Heirats-, Geburts-, und Sterbeurkunden. Versendet wird immer nur eine beglaubigte Kopie. Wenn Sie noch einen Notar in der BRiD finden der seine Arbeit macht, sollten Sie sich gleich 2 beglaubigte Kopien machen lassen.


14.07.2015
Gedeitzk
F: Es wurde in einer vorherigen Antwort gesagt: „Wenn der vor 1914 geborene Vorfahre in einem der Bundesstaaten geboren wurde ist er Deutscher“. Was ist die Rechtsgrundlage dafür?

A: Reichs - und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 §§ 1, 3 & 4

Im Inneren haben Sie Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat, nach außen sind Sie Deutscher.


14.07.2015
BB
F: Noch mal zum Öffentlichen Eid: Gibt es die Möglichkeit, diesen von einem Notar in Österreich beglaubigen zu lassen? Haben Sie dazu entsprechende Erfahrungen und/oder Empfehlungen? Danke für Ihre Hilfe!

A: Also entweder Eid oder Notar (Willenserklärung). Ich finde persönlich den Notar besser, würde aber keinen in Österreich, sondern einen in der Schweiz nehmen (bei den Eidgenossen). Dazu können wir im Laufe des nächsten Monats mehr sagen. Der Notar sollte auch gleich beauftragt werden, die Willenserklärung ans Standesamt zu schicken.


14.07.2015
eddie
F: Welche Möglichkeiten gibt es für Aussidler die eine Einbürgerungsurkunde so wie ein Ausweis für Vertriebene und Flüchtlinge besitzen, "die BRD zu verlassen" ? Deren Vorfahren ca.1800 ausgewandert sind und die Nachkömmlinge 1990 wieder zurückgekehrt sind..

A: Wenn sich das alles belegen lässt, sollte das kein Problem sein. Ist aber ein großer Aufwand die Unterlagen zusammen zu tragen.


14.07.2015
Silvia
F: Hallo, ich habe jetzt meinen Stag-Ausweis. Ich würde gerne die Willenserklärung beim Notar machen, habe aber den EStA-Registerauszug noch nicht.Soll ich noch warten bis ich ihn habe und dann zum Notar mit meiner Willenserklärung? Vielleicht wäre es sinnvoll beim Notar zu beweisen das ich eigentlich "indirekt" Statusdeutsche bin und es auch mit den Personenstandsurkunden meiner Ahnen belegen kann, oder interessiert den Notar sowas überhaupt nicht?

A: Die Willenserklärung kann gleich gemacht werden. Allerdings bezweifele ich das in der BRiD noch einen Notar gibt, der das macht. Versuch macht klug kann man da nur sagen. Eine Kopie der Geburts- und Heiratsurkunden gehören natürlich an die Willenserklärung.


14.07.2015
Brasilien
F: Ich wurde von einer Beamtin des deutschen Konsulates in São Paulo dazu aufgefordert den Staatsangehörigkeitnachweis zu erbringen. Als ich das letzte Mal die Reisepässe meiner Kinder verlängern wollte, sagte man mir dass man zwar die Reisepässe ausstellen werde, aber besser wäre es wenn ich den Staatsangehörigkeitnachweis führe, damit meine Kinder später keine weiteren Probleme haben. Alle Dokumente würde ich auf der Seite des Generalkonsulats der Bundesrepublik Deutschland in São Paulo finden. Im ersten Moment dachte ich handelt sich um einen schlechten Witz, aber nachdem ich Ihren Vortrag verfolgt habe, stellt sich bei mir die Frage weshalb ausgerechnet eine Beamtin dazu anrät.

A: Im Ausland, insbesondere im südamerikanischen Ausland, gehört das Wissen, welches Sie aus den Vorträgen geschöpft haben, zumindest grob zur Allgemeinbildung!

Man hört oder liest immer häufiger Satz, daß "die Welt auf uns wartet". Vielleicht können Sie die Tragweite und die wahrhaftige Bedeutung dessen nun etwas besser nachvollziehen, denn es ist buchstäblich so:

Ein Großteil der Welt wartet darauf, daß WIR endlich aufwachen, sowie unsere Angelegenheiten und noch weitere Dinge in Ordnung bringen!


14.07.2015
BB
F: Ich wohne am östlichen Stadtrand von Berlin. Können Sie mir einen Notar aus dieser Region nennen, wo ich meinen Öffentlichen Eid beurkunden lassen kann? Gibt es eventuell Alternativen? Danke für Ihre Hilfe!

A: Falls Sie damit meinen, ob wir in Ihrer Region konkret einen kennen, der entgegen seiner Anweisungen der Notarkammer derartige Dokumente trotzdem noch rechtskonform beurkundet, so lautet die Antwort leider nein. Hier heißt es wie so oft, probieren geht über studieren und wenn wir alle zusammenarbeiten, dann läßt sich auch etwas bewegen!


14.07.2015
Angelika
F: kann ich mit einen Reichspass auch nach afrika reisen

A: Reichspaß? Was soll das sein und wer sollte Ihnen etwas derartiges ausstellen können bzw. dürfen?


14.07.2015
Basti
F: Hallöchen... Eigentlich ihabe ich keine direkte Frage, sondern vielmehr die traurige Feststellung zu beklagen, daß viele Leute zwar darüber klagen, aber trutz Möglichkeiten der direkten Kontaktaufnahme untereinander, sich dann scheinbar doch lieber hinter ihrem PC verstecken...!?! Schade Leute...

A: Vielen Dank für Ihre Anmerkung!
Es wäre wirklich schön, wenn sich Gleichgesinnte auch sozusagen "offline" finden und aktiv werden würden. Zu diesem Zwecke haben wir auf unseren Seiten u.a. die Möglichkeit einer Registrierung und das Angebot Stammtische zu veröffentlichen geschaffen.

Bitte nutzen Sie diese!


14.07.2015
Thomas D.
F: Eine Frage zu den Grenzen des "völkerrechtlichen" Reiches: Wenn (fast) alle Politiker über den Status dieses Gebietes bescheid wissen, warum ist dann auf der Rede Theo Weigels auf dem Schlesiertreffen das Reich in den Grenzen von 1937 zu sehen? Ich bin noch nicht restlos überzeugt. Unterlagen konnte ich ohne Hilfe von "Ämtern" vollständig bis 1821 auftreiben.

A: Auch Theo Weigel konnte nur das sagen, was die Besatzer ihm vorschrieben. Werfen sie einen Blick in die gültige Gesetzgebung. Googlen Sie SHAEF52.pdf unter Artikel VII Begriffsbestimmung unter e finden sie die Definition unser Besatzer zu Deutschland. Das ist natürlich eine Nebelkerze, für den Ernstfall. Denn das würde uns auch nur zurück in die Besatzung führen (Weimarer Republik >> GG 1.0). Recherchieren Sie, ob der 1. WK überhaupt schon zu Ende ist. Sind der Versailler Vertrag und der 2 4 Vertrag Friedensverträge? Wer hat diese Verträge unterschrieben und wie? Kann die Verfassung 1919 unter den Umständen gültig sein? Sollten Sie zum selben Ergebnis kommen wie wir dann wissen Sie, daß das letzte völkerrechtlich gültige Subjekt im Stande vom 27.07.1914 ist. Den Ersten Ansatzpunkt finden sie unter "Historisches" (Original 2 Plus 4 Vertrag). Die Frage die sich da stellt wer hat dort mit wenn einen Vertrag geschlossen und in Bezug auf wen oder was? War Deutschland mit am Tisch oder waren die Besatzer unter sich? Was sind die Unterschiede zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Vereinten Deutschland und Deutschland als Ganzem. Wo sind die Verträge hinterlegt?

Die herrschende Geschichtsschreibung ist die Geschichtsschreibung der Herrschenden.


14.07.2015
Carina
F: Hallo! Da ich leider keine Suchfunktion finden konnte, muss ich meine Frage nun doch stellen udn kann nur hoffen, dass sie nicht schon irgendwo gestellt wurde. Ich bin Schwanger, mein Partner und ich derzeit nciht verheiratet. Wir kümmern uns gerade beide um unseren gelben Schein. Wir wollten dem Kind gerne den Familiennamen des Vaters geben, nun stellt sich uns allerdings die Frage, ob wir, da wir ja nach RuStaG ableiten, vorher heiraten sollten, damit unser Kind später bei seinem gelben Schein keine Probleme bekommt? Gibt es sonst noch etwas zu beachten im Bezug auf das Baby? Im Video von Kultur Studio wird das Thema leider nur ganz grob angeschnitten und wirft eher Fragen auf, als etwas anderes. Danke schoneinmal für die Antwort.

A: Aufgrund des geplanten Familiennamens für das Kind wäre es wirklich sinnvoll vorher zu heiraten. Auch wenn es nicht wirklich unser Fachgebiet ist und vielleicht zunächst etwas komisch klingt... Bitte denken Sie über eine Hausgeburt mit einer freien Hebamme nach! Sowohl aus gesundheitlichen, sowie auch aus juristischen Gründen, denn der ganze Ärger mit der PERSON beginnt schließlich mit der Geburtsurkunde. Bitte beschäftigen Sie sich (beide Aspekte betreffend) sehr eingehend mit dieser Thematik, arbeiten Sie das RuStAG von 1913 am besten selbst einmal durch (so Umfangreich ist es nicht), dort sollte sich vieles von selbst klären, zum Teil ist hierzu auch das eine oder andere auf unseren Partnerseiten zu finden, insbesondere beim Kulturstudio... für einen gesunden, glücklichen und möglichst freien Start ins Leben!
Alles Gute für die junge Familie!!!


14.07.2015
M677
F: Wann wird es soweit sein, das eine Verwaltung für eine spätere, gemeinsame Aktion auf Grundlage des Deutschen Reiches von 1871 gegründet wird, und wir zur Tat schreiten können um unseren Staat auszurufen?

A: Das liegt auch an Ihnen! Welche Vorbereitungen haben Sie denn dafür bereits getroffen bzw. welche Vorschläge haben Sie diesbezüglich und wie würden Sie sich ggf. einbringen wollen oder können?


14.07.2015
ML
F: Hallo, ich will nun eine Willenserklärung an mein Standesamt schicken. Kann ich davon ausgehen, dass mir auch geantwortet wird? Oder woher weis ich, dass die Willenserklärung vom dortigen Notar bescheinigt oder zumindest unter meinen Personenstandsunterlagen abgelegt wird? - Danke und Grüße!

A: Das mit dem Notar werden Sie alleine erledigen müssen. Das macht das Standesamt nicht. Was die mit Ihren Unterlagen machen kann Ihnen vollkommen egal sein. Für Sie geht es darum, dem Gesetz genüge zu tun.


14.07.2015
Mike
F: Wie ist Ihre Meinung zum Thema OPPT -> http://wirsindeins.org/tag/oppt/ - danach wurden alle Staaten Ende 2012 zwangsvollstreckt. Hat die BRD damit auch nicht so alle Legitimation verloren, egal welche Verträge wir durch Personalausweis etc. unwissend unterschrieben haben? Brauche ich den gelben Schein dann überhaupt noch? Danke!

A: Dazu bedurfte es keines OPPT, die Legitimation ist schon länger weg. Das Problem mit OPPT ist die Vollstreckbarkeit der Forderungen. Ob Aktivisten Rechnungen stellen oder OPPT anwenden ist egal, da diese Forderungen im Moment nicht eingetrieben werden können. Gegen Willkür haben wir halt noch keine Handhabe.


14.07.2015
Michael
F: Öffentlicher Eid und Willenserklärung" - An welches Standesamt soll man diesen schicken? An das Standesamt, wo meine Geburt registriert wurde, oder an das Standesamt, wo das Familienbuch liegt? Ich bin ein bischen irritiert (und Ich war noch nie verheiratet) - Danke!

A: An das Geburtsstandesamt.


14.07.2015
andy
F: was ändert sich in der steuer frage ?

A: Das liegt zum Teil bei Ihnen selbst... fangen Sie allerdings erstmal mit etwas kleineren Baustellen an, bei dem Thema ist mit der Verwaltung nämlich am wenigsten zu spaßen.


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