A: Vorausschicken möchten wir, daß es sich bei beiden Dokumenten lediglich um das "beste bzw. zweitbeste" handelt - richtige Ableitung vorausgesetzt - was man eben so seitens des Verwaltungskonstruktes BRD erhalten kann. Der Staatsangehörigkeitsausweis bescheinigt sowohl die die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat, als auch leider die deutsche Staatsangehörigkeit, welche per Verordnung am 5. Februar 1934 eingeführt und 1999 durch die Schröderregierung jedem "gesetzlich" aufgedrückt wurde. Die Rechtsstellung bescheinigt auch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat oder (teheoretisch) die unmittelbare Reichsangehörigkeit. Wichtig: Ohne die deutsche Staatsangehörigkeit!
A: Sie haben als Deutscher beim Besatzer Deutschlands ihren Wehrdienst abgeleistet. Konsequenzen hat das unter den gegebenen Umständen keine. Es ist eher eine moralische Sache (NOCH da kann in Zukunft ja noch was kommen).
A: Warten Sie erstmal ab, Schreibfehler können immer mal passieren, allzu tragisch sollte das nicht sein.
A: Nein, der Wohnsitz steht nur dort drauf, weil dieser zum Ausstellungszeitpunkt für die Zuständigkeit des entsprechenden Landratsamtes oder Bürgermeisters maßgeblich ist.
A: Berlin ist nach wie vor kein Bestandteil der BRD, aber für uns macht es ja keinen Unterschied, wir gehören ja auch nicht (mehr) zum Warenbestand jener Besatzerverwaltung.
A: Ja, alles ist gut, sofern Vor- und Familiennamen richtig (c.d. minima) geschrieben sind, ist alles in Ordnung. Der Landrat bzw. in kreisfreien Städten der Bürgermeister stellen die StAG-Ausweise aus, so steht es ja da. Dies macht natürlich jemand in Vertretung oder im Auftrag für die Herrschaften. Ein Problem mit i.A. und i.V. ergibt sich immer dann, wenn nicht zu erkennen ist, in wessen Auftrag oder Vertretung unterzeichnet wird.
Herzlichen Glückwunsch!
A: Ja, Sie haben grundsätzlich recht und dieser Ansatz wird auch verfolgt, allerdings wäre dies schließlich DER Offenbarungseid seitens der Verwaltung schlechthin, daher blieben alle bislang erfolgten Bestrebungen dahingehend leider fruchtlos. Aber wie gesagt, wir arbeiten daran...
A: Das ist eine Urkunde, die einem Ausländer die Einbürgerung und die per Verordnung vom 5. Februar 1934 erfundene und unter der Schröderregierung "gesetzlich" manifestierte "deutsche Staatsangehörigkeit" bescheinigt.
A: Das tut uns leid dazu haben wir keine Erfahrung. Ich würde sagen einfach machen und uns das Ergebnis mitteilen. Es gibt nichts Gutes außer man tut es.
A: An die Willenserklärung gehören natürlich alle Urkunden zum Nachweis der Abstammung und natürlich immer in Kopie. Das Original verbleibt immer bei einem selber, das gilt nicht nur für die Willenserklärung sondern auch für die Heirats-, Geburts-, und Sterbeurkunden. Versendet wird immer nur eine beglaubigte Kopie. Wenn Sie noch einen Notar in der BRiD finden der seine Arbeit macht, sollten Sie sich gleich 2 beglaubigte Kopien machen lassen.
A: Reichs - und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 §§ 1, 3 & 4
Im Inneren haben Sie Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat, nach außen sind Sie Deutscher.
A: Also entweder Eid oder Notar (Willenserklärung). Ich finde persönlich den Notar besser, würde aber keinen in Österreich, sondern einen in der Schweiz nehmen (bei den Eidgenossen). Dazu können wir im Laufe des nächsten Monats mehr sagen. Der Notar sollte auch gleich beauftragt werden, die Willenserklärung ans Standesamt zu schicken.
A: Wenn sich das alles belegen lässt, sollte das kein Problem sein. Ist aber ein großer Aufwand die Unterlagen zusammen zu tragen.
A: Die Willenserklärung kann gleich gemacht werden. Allerdings bezweifele ich das in der BRiD noch einen Notar gibt, der das macht. Versuch macht klug kann man da nur sagen. Eine Kopie der Geburts- und Heiratsurkunden gehören natürlich an die Willenserklärung.
A: Im Ausland, insbesondere im südamerikanischen Ausland, gehört das Wissen, welches Sie aus den Vorträgen geschöpft haben, zumindest grob zur Allgemeinbildung!
Man hört oder liest immer häufiger Satz, daß "die Welt auf uns wartet". Vielleicht können Sie die Tragweite und die wahrhaftige Bedeutung dessen nun etwas besser nachvollziehen, denn es ist buchstäblich so:
Ein Großteil der Welt wartet darauf, daß WIR endlich aufwachen, sowie unsere Angelegenheiten und noch weitere Dinge in Ordnung bringen!
A: Falls Sie damit meinen, ob wir in Ihrer Region konkret einen kennen, der entgegen seiner Anweisungen der Notarkammer derartige Dokumente trotzdem noch rechtskonform beurkundet, so lautet die Antwort leider nein. Hier heißt es wie so oft, probieren geht über studieren und wenn wir alle zusammenarbeiten, dann läßt sich auch etwas bewegen!
A: Reichspaß? Was soll das sein und wer sollte Ihnen etwas derartiges ausstellen können bzw. dürfen?
A: Vielen Dank für Ihre Anmerkung!
Es wäre wirklich schön, wenn sich Gleichgesinnte auch sozusagen "offline" finden und aktiv werden würden. Zu diesem Zwecke haben wir auf unseren Seiten u.a. die Möglichkeit einer Registrierung und das Angebot Stammtische zu veröffentlichen geschaffen.
Bitte nutzen Sie diese!
A: Auch Theo Weigel konnte nur das sagen, was die Besatzer ihm vorschrieben. Werfen sie einen Blick in die gültige Gesetzgebung. Googlen Sie SHAEF52.pdf unter Artikel VII Begriffsbestimmung unter e finden sie die Definition unser Besatzer zu Deutschland. Das ist natürlich eine Nebelkerze, für den Ernstfall. Denn das würde uns auch nur zurück in die Besatzung führen (Weimarer Republik >> GG 1.0). Recherchieren Sie, ob der 1. WK überhaupt schon zu Ende ist. Sind der Versailler Vertrag und der 2 4 Vertrag Friedensverträge? Wer hat diese Verträge unterschrieben und wie? Kann die Verfassung 1919 unter den Umständen gültig sein? Sollten Sie zum selben Ergebnis kommen wie wir dann wissen Sie, daß das letzte völkerrechtlich gültige Subjekt im Stande vom 27.07.1914 ist. Den Ersten Ansatzpunkt finden sie unter "Historisches" (Original 2 Plus 4 Vertrag). Die Frage die sich da stellt wer hat dort mit wenn einen Vertrag geschlossen und in Bezug auf wen oder was? War Deutschland mit am Tisch oder waren die Besatzer unter sich? Was sind die Unterschiede zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Vereinten Deutschland und Deutschland als Ganzem. Wo sind die Verträge hinterlegt?
Die herrschende Geschichtsschreibung ist die Geschichtsschreibung der Herrschenden.
A: Aufgrund des geplanten Familiennamens für das Kind wäre es wirklich sinnvoll vorher zu heiraten. Auch wenn es nicht wirklich unser Fachgebiet ist und vielleicht zunächst etwas komisch klingt... Bitte denken Sie über eine Hausgeburt mit einer freien Hebamme nach! Sowohl aus gesundheitlichen, sowie auch aus juristischen Gründen, denn der ganze Ärger mit der PERSON beginnt schließlich mit der Geburtsurkunde. Bitte beschäftigen Sie sich (beide Aspekte betreffend) sehr eingehend mit dieser Thematik, arbeiten Sie das RuStAG von 1913 am besten selbst einmal durch (so Umfangreich ist es nicht), dort sollte sich vieles von selbst klären, zum Teil ist hierzu auch das eine oder andere auf unseren Partnerseiten zu finden, insbesondere beim Kulturstudio... für einen gesunden, glücklichen und möglichst freien Start ins Leben!
Alles Gute für die junge Familie!!!
A: Das liegt auch an Ihnen! Welche Vorbereitungen haben Sie denn dafür bereits getroffen bzw. welche Vorschläge haben Sie diesbezüglich und wie würden Sie sich ggf. einbringen wollen oder können?
A: Das mit dem Notar werden Sie alleine erledigen müssen. Das macht das Standesamt nicht. Was die mit Ihren Unterlagen machen kann Ihnen vollkommen egal sein. Für Sie geht es darum, dem Gesetz genüge zu tun.
A: Dazu bedurfte es keines OPPT, die Legitimation ist schon länger weg. Das Problem mit OPPT ist die Vollstreckbarkeit der Forderungen. Ob Aktivisten Rechnungen stellen oder OPPT anwenden ist egal, da diese Forderungen im Moment nicht eingetrieben werden können. Gegen Willkür haben wir halt noch keine Handhabe.
A: An das Geburtsstandesamt.
A: Das liegt zum Teil bei Ihnen selbst... fangen Sie allerdings erstmal mit etwas kleineren Baustellen an, bei dem Thema ist mit der Verwaltung nämlich am wenigsten zu spaßen.
Sammlung der häufigsten und interessantesten Fragen auf einem Blick!