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Fragen und Antworten

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20.03.2018
Domi
F: Hallo, ich habe folgendes Problem meine Eltern haben den Schein schon ca 10 Jahre. Leider habe ich zum Beantragen von meinem Großvater keinerlei Dokumente, meine Frage nun.Geht das irgendwie , das es Beantragen ohne Angaben von meinen Vorfahren zu haben?

A: Nein, da auch nicht sicher ist, wie abgeleitet wurde. Sie werden die benötigten Urkunden schon bei den Standesämtern holen müssen.


18.03.2018
Felix
F: Ich soll für die Beantragung des Gelben Scheins mit dem Antrag noch eine Meldebescheinigung einreichen. Darauf sind ja bekanntlich folgende Angaben vermerkt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Zuzugsdatum und Meldeanschrift. Macht es etwas aus, wenn auf der Meldebescheinigung die Postleitzahl des Wohnortes steht? In den Antrag soll man ja keine Postleitzahl schreiben. Sieht dies bei einer Aufenthaltsbescheinigung oder erweiterten Meldebescheinigung anders aus? Dort ist ja zusätzlich Familienstand, Konfession und "Staatsangehörigkeit" vermerkt.

A: Nein, das ist schon in Ordnung. Wenn Ihnen dort Zuviel Daten drauf stehen, dann nehmen Sie die Aufenthaltsbescheinigung.


18.03.2018
Samuel
F: Hallo Folgende Frage,bei der Festellung eines GS für ein Familienmitglied (selbe Abstammungslinie)sollte dies wie vorgegeben im Antrag F reingeschrieben werden wenn ich als letzter der Abstammung schon die Glaubhaftmachung quittiert(GS) bekommen habe?Damit wäre der Beweis für noch lebende Familienangehörige der Linie auch erbracht,da diese Teil meine sind.

A: Ja, trotzdem sind Kopien der Urkunden dem Antrag beizulegen.


13.03.2018
Tyson1705
F: Kann man den gelben Schein auch bekommen, wenn man kein Stammbuch hat, bzw. wenn man keine Unterlagen mehr von den Großeltern hat ? Wie sieht es aus mit Kindern aus Ehen mit 2 unterschiedlichen Nationalitäten ( eine deutsch), die aber den deutschen Pass haben?

A: Sie sollten Ihre Abstammung schon nachweisen können. Dazu gehören natürlich die Abstammungsurkunden. Damit dürfte sich auch die 2. Frage geklärt haben.


13.03.2018
Neuling
F: Meine Vorfahren, also Vater, Großvater und Urgroßvater wurden in Bayern geboren, ich jedoch in Württemberg welche Angehörigkeit beantrage ich ?

A: Nach Abstammung vom Urgroßvater.


11.03.2018
Hans
F: ich habe meine Staatsangehörigkeit nach RuStAG richtig abgeleitet und bestätigt. Wenn ich jetzt eine Thailänderin heirate, könnte die nach RuStAG §§ 1, 3.3. und 6 die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben ?

A: Nein, in der Besatzerverwaltung muß sie alleine aus dem StAG kommen um ins RuStAG zu kommen. In den Bundestaaten ist sie nach der Heirat automatisch Deutsche.


09.03.2018
GT
F: Ich würde gerne den gelben Schein beantragen. Mein Vater ist Holländsche Abstammung und meine Mutter Deutsch. Meine Frage ist da mein Vater Holländische abstammung ist wie muss ich mich verhalten

A: Sie sollten schon deutsche Vorfahren haben für den GS. Einfach mal tiefer graben.


08.03.2018
Richard
F: Ich, Nachkomme von Auslandsdeutschen, kann di deutsche Abstammung leider nicht nach Rustag ableiten. Dennoch versuche ich, alles zu tun, um im Alltag mehr Rechte nachweisen zu können. Ich hörte, neben dem Rustag gäbe es auch ein so g. Stag. Vllt. kann ich so etwas erreichen. ?

A: Das StAG betrifft nur die Republik des Bundes(BRvD). Das sollte die Frage beantworten.


08.03.2018
Commonwealth of Australia (2)
F: Hallo, vielen dank für Ihre schnelle Antwort!! Meine Kinder sind unehelich, also leite ich sie über mich ab, und mich über meinen Vater und den über seinen Vater :) Wenn ich das also richtig verstehe, habe ich die Australische Staatszugehörigkeit?! Bei 4.3 nenne ich also nur meine sächsische Staatsangehoerigkeit? Die Australische Staatszugehörigkeit wegzulassen, ist demnach keine Urkundenfälschung? Oder muss ich nun intensiv prüfen, dass ich doch keine Australische Staatsangehörigkeit habe? Ich habe ein “Certificate of Australian Citizenship”. Wie kann ich das prüfen? In einen Rechtsstreit verwickelt zu werden kann ich mir nicht leisten (emotional und finanziell)! Vielen Dank für Ihre Hilfe Natalja

A: In Punkt 4.3 wird nach einer Staatsangehörigkeit gefragt. Was hat dort also eine Staatszugehörigkeit zu suchen. “Certificate of Australian Citizenship” hört sich sehr stark nach einer jur. Person an. Prüfen Sie ob Sie einen Namen oder Familiennamen zugeordnet haben.


06.03.2018
Commonwealth of Australia
F: Hallo Ich habe 2010 die “Australische Staatsbürgerschaft” angenommen, ohne einen Beibehaltungsantrag zu stellen, also die Deutsche verloren. Australien ist ja nun auch nur eine Firma, aber mir wurde gesagt, dass ich Probleme mit dem Gelben Schein haben kann. Mein Vater wird den Antrag stellen, und dann sollen ich und meine beiden unehelichen Kinder über ihn ableitet werden. Würde alles prima klappen, wenn ich nicht diesen Denkfehler 2010 gehabt hätte!! Hat jemand eine Idee was man da machen kann? Ich halte mich an die Ausfuellhilfen von Reiner Oberueber und würde bei 4.3 erst Sachsen, Geburt und Abstammung schreiben, und dann auf der nächsten Zeile: “Commonwealth of Australia”, Datum, erworben durch: Einbürgerung (Bei den Kindern: Geburt) schreiben. Das Einzige was mir einfällt ist, ein Copyright Symbol vor Commonwealth of Australia zu schreiben, aber ob das was bringt?! Vielen Dank für die Hilfe Natalja

A: Wir glauben nicht, dass Sie Ihre Staatsangehörigkeit verloren haben. Dieses würde die Annahme eine Staatsangehörigkeit oder Staatsbürgerschaft bedingen. Staatzugehörigkeiten können Sie haben so viele Sie wollen. Ihre Kinder können nur über den Vater aber nicht über den Opa ableiten. In der Abteilung 4.3 wird von Staatsangehörigkeiten gesprochen, dass scheint bei Ihnen nicht gegeben. Dies bedarf aber einer intensiven Prüfung.


04.03.2018
Richard
F: Bisher war mir klar, dass ich den gelben Schein nicht beantragen kann, da meine dt. Vorfahren nicht zwischen 1871-1913 im dt. Reich gelebt haben. Nun ist mir aufgefallen, dass ich eine Einbürgerungsurkunde (erhält am Tag der Ausstellung die dt. Staatsangehörigkeit) besitze. Kann man damit auch ableiten?

A: Leider nein, Sie sind in die Republik des Bundes Eingebürgert(BRvD). Das hat mit den Bundesstaaten nichts zu tun.


02.03.2018
Rapunzel
F: Kann man unehelichem Nachwuchs, deren Mutter Deutsche per Abstammung ist, einen Gelben Schein (RuStAG 1913) besorgen?

A: Einfach den Antrag für Kinder nehmen.


26.02.2018
Deracki
F: Kann ich die Abstammung komplett über die Mutter ableiten. Vater ist damals aus Pommern geflohen und ich weiss, das es da kaum Unterlagen gibt.

A: RuStAG § 4
[1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.


25.02.2018
Adam
F: Kann ein gelber Schein auch von einem im Ausland geborenen Menschen (somit in der BRD eingebürgerter und unbescholtener), beantragt werden? z.B. durch Berufung auf RuStAG §8 Danke für die Antwort im Voraus.

A: Nein, Deutscher kann man nicht werden Deutscher muß man sein. Da braucht man schon Vorfahren im Gebietsstand 1913. Der Geburtsort ist dabei unerheblich.


19.02.2018
Mandala
F: Liebes GS-Team, es scheint falsch zu sein euren "Antrag auf Feststellung der DEUTSCHEN Stattsangehörigkeit" zu nutzen. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist doch die auf dem Perso (jur.Person=deutsch). Kein Wunder, dass diese Anträge aufgrund fehlenden Sachbescheidungsinteresses sofort abgebügelt werden.

A: Ein Rechtlich nicht vorhandenes Sachendscheidungsinteresses bekommen die Leute grade wegen des richtig gestellten Antrags. Uns ist auch nicht bekannt, dass es in einem Perso um den Familienname geht. Die deutsche Staatsangehörigkeit muss auch gar nicht nachgewiesen werden, da dieses schon im §40a des StAG verankert ist. Vielleicht werfen Sie mit Ihrem Fachwissen nochmal einen Blick in unsere Ausfüllhilfe und verstehen warum der Antrag genauso aussehen muss. Natürlich können Sie den Antrag auch Formlos stellen. Das ist Anfänger aber nicht zu empfehlen.


17.02.2018
Paul
F: Hallo, meine Frage ist : Der Antrag auf Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit wurde Mitte Dezember 2017 gestellt. Die Dame vom Amt erklärte „Ich weiß noch wie lange es dauert“. Was sind die weiteren Schritte? Danke

A: Nach 3 Monaten sollten Sie mal eine Sachstandsanfrage stellen.


11.02.2018
Liberty Bell
F: Hi eine Frage zum Antrag fürs Kind unter 16 Jahren,muss dieser von beiden Elternteilen (Erziehungsberechtigten) unterschrieben werden?

A: Ja, Antrag für Kinder nehmen.


11.02.2018
Greg Repsold
F: Ahnentafeln beweist deutsche Staatsbürgerschaft? Ich lebe in Brasilien und sammle Dokumente für die Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft. Ich hätte gerne die Meinung in meinem Fall: Mein Urgroßvater Johann Georg Repsold emigrierte 1877 nach Brasilien und kehrte im Jahr 1912 im Jahr 1897 und starb in Hamburg nach Deutschland. Mein Urgroßvater Erwin Repsold emigrierte 1887 nach Brasilien, einem deutschen 1890 in Brasilien verheiratet und starb 1937 in Brasilien. Das Konsulat teilte mir mit, dass es keine Registrierung der konsularischen Registrierung im Namen von Johann Georg oder Erwin Repsold gibt. Allerdings habe ich eine Kopie zertifiziert von Geheimen Staatsarchiv Preußischen Kulturbesitz des Deutsche Geschlechterbuch in Deutschland veröffentlicht im Jahr 1932 von zwei deutschen Beamten: Dr. Bernhard Koerner (Regierungsrat und Mitglied des Preuß. Heroldsamts, die bis 1918 war ein Organ offiziell) und Dr. Jur. Uscan W. Dutteroth (Direktor des Landgerichts Hamburg). Diese Ahnentafel hat den Rekord meines Großvaters Kurt Repsold, geboren 1898 und Enkelin von Erwin Repsold, geboren 1916. War dieses Dokument Beweis für die Aufrechterhaltung der deutschen Staatsbürgerschaft durch meinen Urgroßvater nach 1914?

A: Eine Staatsbürgerschaft gibt es auf deutschen Boden nicht. Ihre Feststellung der Staatsangehörigkeit sollte nichts im Wege stehen.


09.02.2018
Franz
F: Muss ich den Schein bei der Stadt beantragen, wo ich gemeldet bin, oder geht es auch bei anderen Städten? Bei der Stadt, in der ich wohne, ist es sehr problematisch, nahezu unmöglich, den Schein zu bekommen. Von daher würde ich ihn dann bei einer anderen Stadt beantragen wollen, wo größere Chancen bestehen. Ist das möglich?

A: Ihre Meldeadresse entscheidet über die Zuständigkeit der Gemeinde.


09.02.2018
Richard
F: Hallo, ich hab da mal ne Frage: Kann man den Staatsangehörigkeitsausweis auch beantragen, wenn man seit 7 Jahren überhaupt keinen Wohnsitz und auch kein Ausweis oder Reisepass mehr besitzt? Die Geburts- und Eheurkunden habe ich bereits alle bekommen. Bei den Standesämtern war die Beantragung ohne Perso/Pass überhaupt kein Problem aber gilt das auch bei der Ausländerbehörde ? Gruss Richard

A: Ohne Wohnhaft gibt es keine Zuständigkeit der Gemeinde.


06.02.2018
Helge01
F: Hallo. Bezüglich meiner Ableitung eine kurze Frage. Mein Vater ist etwa 6 Monate vor der Eheschließung seiner Eltern geboren. zählt diese Situation trotzdem als unehelich geboren? -wenn ja,dann muss ich warscheinlich weiter über die Mutter meines Vaters ableiten... Danke schon einmal

A: Eine Vaterschaftsanerkenntnis sollte in dem Fall ja vorliegen. Der Zeitraum ist auch in Ordnung. Also weiter mit dem Opa.


06.02.2018
Siggi H
F: bzgl. der Frage von 02.01.2018 von Ekmi bzw. der Antwort: ".§ 5. Eine nach den deutschen Gesetzen wirksame Legitimation durch einen Deutschen begründet für das Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters." Was bitte gilt als wirksame Legitimation? Nur die Eheschließung oder genügt die Anerkennung der Vaterschaft?

A: Legitimation ist die Anerkennung der Vaterschaft.


31.01.2018
Wissbegieriger
F: Habe meine Ableitung über RuStAG hinbekommen und alle behördlichen Dokumente in der Tasche. Nun möchte ich das auch für mein Kind hinbekommen, was an und für sich kein Problem darstellt. Nur was mein Urgroßvater ist, ist ja für mein Kind der Ururgroßvater. Wie macht man das mit der Anlage V mit der Ableitung? Da geht es ja nur bis zum Urgroßvater. Mein Kind muß über meine Ableitung bis zu meinem Urgroßvater, was für mein Kind aber der Ururgroßvater ist.

A: Dann basteln Sie an die Grafik noch was dran. Entweder Photoshop oder malen nach Zahlen.


31.01.2018
Frank
F: Halli Hallo, mein Ur-Opa(von dem ich ableiten muss) kommt aus Geisa, Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach. Mein Opa wurde in Hamburg-Wandsbek geboren, also Preußen. Mein Vater wurde auch in Hamburg-Wandsbek gebohren, also auch Preußen. Jetzt meine Frage: Was muss in den Anlagen V von Opa und Vater sowie in meinem Antrag F unter 4.3 eingetragen werden, Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach oder Preußen oder beides? Ich würde Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach eintragen, da durch Abstammung. Bin mir unsicher und möchte alles richtig machen.

A: Das haben Sie richtig erkannt! Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach


30.01.2018
Uwe
F: Hallo, benötige ich für den GS eine "richtige" Heiratsurkunde (v. meinen Großeltern) oder genügt der Eintrag/Vermerk/Zusatz in der Geburtsurkunde von meinem Opa "getraut am 4.VIII. 1928 in ... mit ..." ? Vielen Dank

A: Eigentlich sollte das reichen. Die Endscheidung trift aber Ihr SB.


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